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Wohn­kos­ten: 10,7 % der Bevöl­ke­rung gal­ten 2021 als überbelastet

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  • Beson­ders hohe Über­be­las­tung der Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten mit einem Anteil von 12,8 %
  • Belas­tung durch Wohn­kos­ten für Mie­ter­haus­hal­te in Städ­ten sowie in unters­ter Ein­kom­mens­grup­pe über­durch­schnitt­lich hoch
  • Net­to­kalt­mie­ten im Juli 2022 um 1,7 % gegen­über Juli 2021 gestiegen

WIESBADEN – Für vie­le Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land machen die monat­li­chen Aus­ga­ben für Woh­nen einen gro­ßen Teil der Lebens­hal­tungs­kos­ten aus. In aller Regel sind Aus­ga­ben für Woh­nen und vor allem Mie­ten monat­li­che Fix­kos­ten, bei denen kaum oder nur wenig Ein­spar­po­ten­zi­al besteht. Durch­schnitt­lich 23,3 % ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens muss­ten Haus­hal­te im Jahr 2021 für die Wohn­kos­ten auf­brin­gen, wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) mit­teilt. Liegt die Wohn­kos­ten­be­las­tung, also der Anteil des für die Wohn­kos­ten auf­ge­wen­de­ten ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens, bei mehr als 40 %, gel­ten Haus­hal­te als über­be­las­tet. Im ver­gan­ge­nen Jahr traf dies auf 10,7 % der Bevöl­ke­rung zu.

Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten muss grö­ße­ren Teil ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens für Wohn­kos­ten auf­wen­den als Eigentümerhaushalte

Betrach­tet man nur die Bevöl­ke­rung in Haus­hal­ten, die zur Mie­te woh­nen, ist die Belas­tung durch Wohn­kos­ten noch grö­ßer. Im Jahr 2021 gal­ten 12,8 % der Bevöl­ke­rung in Mie­ter­haus­hal­ten als über­be­las­tet. Der durch­schnitt­li­che Anteil des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens, der in die­ser Grup­pe für Wohn­kos­ten auf­ge­wen­det wer­den muss­te, lag bei 27,6 %.

 

 

Ein­per­so­nen­haus­hal­te und Allein­er­zie­hen­de mit höchs­ter Wohn­kos­ten­be­las­tung 2021

Wer im Jahr 2021 in einem Ein­per­so­nen­haus­halt zur Mie­te wohn­te, hat­te durch­schnitt­lich die höchs­te Wohn­kos­ten­be­las­tung. Mehr als ein Drit­tel ihres ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens (35,4 %) gaben die­se Ein­per­so­nen­haus­hal­te im Schnitt für Wohn­kos­ten aus. Fast jede bezie­hungs­wei­se jeder vier­te der allein­le­ben­den Mie­te­rin­nen und Mie­ter (24,7 %) muss­te für die Wohn­kos­ten sogar mehr als 40 % des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens auf­wen­den und galt somit als überbelastet.

Eine über­durch­schnitt­lich hohe Wohn­kos­ten­be­las­tung hat­ten mit 30,7 % im Jahr 2021 auch allein­er­zie­hen­de Mie­te­rin­nen und Mie­ter mit min­des­tens einem Kind. Dage­gen gaben zwei Erwach­se­ne ohne Kin­der (23,7 %) und zwei Erwach­se­ne mit Kin­dern (24,1 %), die zur Mie­te wohn­ten, durch­schnitt­lich den gerings­ten Anteil am ver­füg­ba­ren Ein­kom­men für Wohn­kos­ten aus.

Men­schen in unters­ter Ein­kom­mens­grup­pe und in Städ­ten am stärks­ten durch Wohn­kos­ten belastet

Noch deut­li­cher unter­schei­det sich die Wohn­kos­ten­be­las­tung der Men­schen in Mie­ter­haus­hal­ten, wenn man fünf gleich gro­ße Ein­kom­mens­grup­pen bil­det (soge­nann­te Ein­kom­mens­quin­ti­le). Das nach Ein­kom­men unters­te Fünf­tel aller Mie­ter­haus­hal­te gab im Jahr 2021 dem­nach durch­schnitt­lich 42,6 % des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens für Wohn­kos­ten aus. Mehr als ein Drit­tel der Mie­te­rin­nen und Mie­ter (36,2 %) in der unters­ten von fünf Ein­kom­mens­grup­pen leb­te in einem als über­be­las­tet gel­ten­den Haushalt.

Wie stark die Wohn­kos­ten für die betrof­fe­nen Mie­ter­haus­hal­te ins Gewicht fal­len, vari­iert auch je nach­dem, wie dicht besie­delt der ent­spre­chen­de Wohn­ort ist. So war die Wohn­kos­ten­be­las­tung im Jahr 2021 mit durch­schnitt­lich 28,6 % in Städ­ten am größ­ten. In länd­li­chen Gebie­ten muss­ten dem­ge­gen­über im Schnitt ledig­lich 24,9 % des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens für Wohn­kos­ten auf­ge­bracht werden.

 

 

Net­to­kalt­mie­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ste­tig erhöht

Die Ent­wick­lung der Miet­prei­se hat Aus­wir­kun­gen auf die Wohn­kos­ten­be­las­tung. Aktu­ell ist die Teue­rung der Net­to­kalt­mie­ten im Ver­gleich zu den hohen Preis­stei­ge­run­gen in vie­len Berei­chen und im Ver­gleich zur Gesamt­teue­rung mode­rat. Bin­nen Jah­res­frist erhöh­ten sich im Juli 2022 die Net­to­kalt­mie­ten im Durch­schnitt um 1,7 %, die Ver­brau­cher­prei­se ins­ge­samt stie­gen um 7,5 %. Den­noch haben sich die Net­to­kalt­mie­ten über die ver­gan­ge­nen Jah­re ten­den­zi­ell ste­tig erhöht, im Zeit­raum von 2015 bis 2021 um 8,5 %. Die Net­to­kalt­mie­te ist eine bedeu­ten­de Ver­brauchs­aus­ga­be, da sie einen sehr gro­ßen Teil des Haus­halts­bud­gets aus­macht, und ist damit in der Kas­se der pri­va­ten Haus­hal­te deut­lich spür­bar. Bei einer ange­nom­me­nen Net­to­kalt­mie­te von 1 000 Euro liegt der monat­li­che Mehr­be­trag durch die aktu­el­le Teue­rungs­ra­te durch­schnitt­lich bei 17 Euro und sum­miert sich über das Jahr hin­weg auf über 200 Euro.

 

Preis­ent­wick­lung im Bereich Mie­ten und Wohnen
 
Die Preis­ent­wick­lung im Bereich Woh­nen umfasst aller­dings mehr als nur die Net­to­kalt­mie­te, zur soge­nann­ten „Warm­mie­te“ gehö­ren auch ver­schie­de­ne Woh­nungs­ne­ben­kos­ten. Die Teue­run­gen hier­für fal­len deut­lich stär­ker aus und betref­fen nicht nur die Per­so­nen, die zur Mie­te woh­nen. So ver­teu­er­ten sich die Woh­nungs­ne­ben­kos­ten im Juli 2022 um 2,2 % gegen­über dem Vorjahresmonat. 

Der Preis­an­stieg für die Haus­halts­en­er­gie lag bei +42,9 % im Juli 2022 gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat, dar­un­ter ver­teu­er­ten sich Heiz­öl mit +102,6 % und Erd­gas mit +75,1 %. Der Preis­an­stieg bei Strom lag im Juli 2022 bei +18,1 %. Auch für Repa­ra­tu­ren und Instand­hal­tung stie­gen die Prei­se mit +14,4 % bin­nen Jah­res­frist deutlich.

Deutsch­land mit hohem Mie­ter­an­teil im EU-Vergleich

Ins­be­son­de­re in Deutsch­land sind ver­gleichs­wei­se vie­le Men­schen von der Ent­wick­lung der Miet­prei­se betrof­fen. Im Jahr 2021 wohn­te hier­zu­lan­de mehr als jeder zwei­te Mensch (50,5 %) zur Mie­te. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat­te Deutsch­land im EU-Ver­gleich stets einen sehr hohen Anteil von Mie­te­rin­nen und Mie­tern an der Gesamt­be­völ­ke­rung. In eini­gen Län­dern wie Öster­reich (45,8 %) und Däne­mark (40,8 %) gibt es ver­gleich­ba­re Antei­le in der Bevöl­ke­rung, die zur Mie­te woh­nen. Auch hier kommt der Preis­ent­wick­lung der Net­to­kalt­mie­ten bei der Infla­ti­ons­mes­sung daher eine beson­de­re Rol­le zu.

Metho­di­sche Hinweise

Die Anga­ben zum Anteil der Wohn­kos­ten am ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­men für die Gesamt­be­völ­ke­rung stam­men aus der Erhe­bung über Ein­kom­men und Lebens­be­din­gun­gen in Euro­pa (EU-SILC). Es han­delt sich um Erst­ergeb­nis­se für das Jahr 2021. Die­se Erhe­bung ist seit dem Erhe­bungs­jahr 2020 als Unter­stich­pro­be in den Mikro­zen­sus inte­griert. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Ände­run­gen sowie den Aus­wir­kun­gen der Neu­ge­stal­tung und der Coro­na-Kri­se sind auf einer eigens ein­ge­rich­te­ten Son­der­sei­te verfügbar.

Der Begriff Wohn­kos­ten bezeich­net die monat­li­chen Kos­ten, die mit dem Recht des Haus­halts auf Woh­nen in der Woh­nung ver­bun­den sind (bei Eigen­tü­mer/-innen: Grund­steu­er; bei Mie­ter/-innen: Miet­zah­lun­gen). Die Neben­kos­ten (Was­ser, Elek­tri­zi­tät, Gas und Hei­zung), die sich aus der tat­säch­li­chen Nut­zung der Woh­nung erge­ben, sind eben­falls berück­sich­tigt. Außer­dem sind ent­hal­ten: Aus­ga­ben für die Instand­hal­tung der Woh­nung bezie­hungs­wei­se des Hau­ses, Hypotheken­zinsen (bei Eigen­tü­mer/-innen), Versicherungs­beiträge (bei Eigen­tü­mer/-innen; bei Mie­ter/-innen, falls die­se die Kos­ten tra­gen) und wei­te­re Kos­ten wie zum Bei­spiel für Müll­ab­fuhr und Straßenreinigung.

Bei den aus­ge­wie­se­nen durch­schnitt­li­chen Antei­len der Wohn­kos­ten wer­den mög­li­cher­wei­se vom Haus­halt erhal­te­ne woh­nungs­be­zo­ge­ne Trans­fer­leis­tun­gen noch nicht abge­zo­gen. Als über­be­las­tet wird ein Haus­halt hin­ge­gen nur kate­go­ri­siert, wenn auch nach Abzug erhal­te­ner Zuschüs­se, wie z. B. des Wohn­gel­des, noch mehr als 40 % des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens für die Wohn­kos­ten auf­ge­wen­det wer­den müssen.

Auch bei allei­ni­ger Betrach­tung der Mie­ter­haus­hal­te soll­te der Anteil der Wohn­kos­ten am ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­men nicht mit der soge­nann­ten Miet­be­las­tungs­quo­te ver­wech­selt wer­den. Die Miet­be­las­tungs­quo­te eines Haus­halts bezeich­net den Anteil am Haus­halts­net­to­ein­kom­men, der für die Brut­to­kalt­mie­te auf­ge­bracht wer­den muss. Das heißt, anders als bei der Wohn­kos­ten­be­las­tung, wer­den für die­se Quo­te die war­men Neben­kos­ten für Hei­zung und Warm­was­ser an den/die Ver­mie­ter/-in sowie wei­te­re Kos­ten, die nicht an den/die Ver­mie­ter/-in gezahlt wer­den, nicht berück­sich­tigt. Außer­dem beruht die durch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt ver­öf­fent­lich­te Miet­be­las­tungs­quo­te auf einer ande­ren Daten­ba­sis als die Zah­len zur Belas­tung durch Wohn­kos­ten. Sie wird aus der vier­jäh­ri­gen Zusatz­er­he­bung zur Wohn­si­tua­ti­on über die gesam­te Stich­pro­be des Mikro­zen­sus berechnet.

Die Erhe­bung der Net­to­kalt­mie­ten in Deutsch­land ist Teil der Ver­brau­cher­preis­sta­tis­tik und basiert auf einer Stich­pro­ben­er­he­bung (Zufalls­stich­pro­ben­ver­fah­ren sie­he Qua­li­täts­be­richt).

Bei der Berech­nung der Preis­in­di­zes für die Net­to­kalt­mie­ten wird zudem die Regio­na­li­tät berück­sich­tigt durch die Gewich­tung für unter­schied­li­che Kreis­ty­pen. Eben­so wer­den seit 2015 (mit der letz­ten Revi­si­on 2018) nicht nur unter­schied­li­che Kreis­ty­pen, son­dern auch unter­schied­li­che Ver­miet­erty­pen in der Berech­nung ein­be­zo­gen und gewichtet.


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Hesel: Bes­ser schla­fen trotz Lärm – wie Gehör­schutz Ihre Nacht­ru­he schützt

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End­lich durch­schla­fen – wie der rich­ti­ge Gehör­schutz die Nacht­ru­he rettet

Vie­le Men­schen ken­nen das Pro­blem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von stö­ren­den Geräu­schen beglei­tet – sei es das Schnar­chen des Part­ners, Stra­ßen­lärm oder lau­te Nach­barn. Laut Robert-Koch-Insti­tut lei­det etwa jeder vier­te Erwach­se­ne zeit­wei­se unter Schlaf­stö­run­gen, mehr als jeder zehn­te emp­fin­det sei­nen Schlaf dau­er­haft als nicht erhol­sam. Selbst wenn wir bewusst abschal­ten möch­ten, sind unse­re Ohren stän­dig aktiv und neh­men Geräu­sche wahr, die uns unbe­wusst wachhalten.

Eine wirk­sa­me Lösung für bes­se­ren Schlaf kann geziel­ter Gehör­schutz sein. Die­se spe­zi­el­len Ohr­stöp­sel oder maß­ge­fer­tig­ten Lösun­gen dämp­fen Nacht­lärm zuver­läs­sig und sor­gen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.

Wann Gehör­schutz wirk­lich Sinn macht

Hör­akus­tik­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken nennt typi­sche Situa­tio­nen, in denen Gehör­schutz beson­ders hilf­reich ist:

  • Schnar­chen­de Part­ner oder Mitbewohner

  • Leben in lau­ten Stadt­la­gen, zum Bei­spiel Stu­die­ren­de in zen­tra­ler Lage

  • Hotels an stark befah­re­nen Stra­ßen oder mit lau­ten Klimaanlagen

  • Beruf­lich beding­te Auf­ent­hal­te in lär­min­ten­si­ven Umgebungen

Wer regel­mä­ßig in einer sol­chen Umge­bung schläft, kann von pas­sen­dem Gehör­schutz deut­lich profitieren.

Stan­dard­stöp­sel oder indi­vi­du­el­le Lösung?

Ein­fa­che Ohr­stöp­sel aus Dro­ge­rie oder Apo­the­ke dämp­fen Geräu­sche bereits gut. Aller­dings sind sie meist nur 1–2 Mal ver­wend­bar – weder umwelt­freund­lich noch kos­ten­ef­fi­zi­ent. Wer emp­find­li­che Ohren hat oder beson­de­ren Wert auf Kom­fort legt, soll­te über maß­ge­fer­tig­te Gehör­schutz­lö­sun­gen nach­den­ken. Die­se wer­den nach einem Ohr­ab­druck indi­vi­du­ell her­ge­stellt, sit­zen ange­nehm, sind lang­le­big und oft über Jah­re hin­weg nutzbar.

Was kann Gehör­schutz wirk­lich leisten?

Indi­vi­du­ell ange­pass­ter Gehör­schutz eli­mi­niert Geräu­sche nicht voll­stän­dig, redu­ziert sie jedoch deut­lich um 20–30 Dezi­bel. Die­se Lärm­re­duk­ti­on reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vor­zu­gau­keln, den Ein­schlaf­pro­zess zu erleich­tern und die nächt­li­che Erho­lung zu ver­bes­sern. Stu­di­en zei­gen: Men­schen, die regel­mä­ßig mit geeig­ne­tem Gehör­schutz schla­fen, wachen erhol­ter auf und füh­len sich tags­über konzentrierter.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anwendung

Nicht jeder kann oder soll­te Gehör­schutz ver­wen­den. Bei bestehen­den Ohr­pro­ble­men – wie Ent­zün­dun­gen, Trom­mel­fell­schä­den oder nach Ope­ra­tio­nen – ist vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit einem HNO-Arzt unbe­dingt emp­feh­lens­wert. Auch All­er­gien gegen Mate­ria­li­en wie Sili­kon kön­nen eine Nut­zung aus­schlie­ßen. Wer ohne­hin in einer ruhi­gen Umge­bung schläft, soll­te das Gehirn nicht unnö­tig „umtrai­nie­ren“, da sonst die Emp­find­lich­keit gegen­über Lärm stei­gen kann.

Hör­ge­rä­te Hesel — Wil­ken Hörakustik

Auch für Kin­der geeignet

Sili­kon-Gehör­schutz kann auch Kin­dern und Jugend­li­chen hel­fen, ruhi­ger zu schla­fen. Dabei ist jedoch regel­mä­ßi­ge Anpas­sung an das Wachs­tum der Ohren wich­tig. In der Pra­xis schla­fen Kin­der häu­fig ohne­hin bes­ser als Erwach­se­ne, sodass Gehör­schutz vor allem in beson­ders lau­ten Umge­bun­gen sinn­voll ist.

Mehr Ruhe, mehr Erho­lung – die Wahl des pas­sen­den Gehörschutzes

Mit dem rich­ti­gen Gehör­schutz lässt sich die Schlaf­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Ent­schei­dend ist die indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Anpas­sung – dafür sind erfah­re­ne Hör­akus­ti­ker die idea­len Ansprech­part­ner. Wer gezielt auf sei­ne Nacht­ru­he ach­tet, kann lang­fris­tig von einem tie­fe­ren, erhol­sa­me­ren Schlaf profitieren.


Kon­takt:
Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken
Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken — Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
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Bäder, Wohl­fühl­oa­sen und Wär­me­pum­pen in Leer – Aus­stel­lung mit Expertenberatung

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War­um es sich lohnt, Bade­zim­mer- und Wär­me­pum­pen­aus­stel­lun­gen vor Ort zu besuchen

Eine Bade­zim­mer- oder Wär­me­pum­pen­aus­stel­lung nur im Kata­log oder im Inter­net zu sehen, kann nie das­sel­be Erleb­nis bie­ten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspi­ra­ti­on für sei­ne per­sön­li­che Wohl­fühl­oa­se sucht, möch­te nicht nur Fotos betrach­ten, son­dern sehen, füh­len und sich vor­stel­len, wie Mate­ria­li­en, Far­ben und Tech­nik im eige­nen Zuhau­se wir­ken. Genau das bie­tet die I. & L. Jüch­ter GmbH in Leer, mit einer der moderns­ten Aus­stel­lungs­flä­chen in Ost­fries­land direkt an der A 28.

Vor­tei­le eines Vor-Ort-Besuchs

Vor Ort kann man Mate­ria­li­en, Ober­flä­chen und Funk­tio­nen haut­nah erle­ben:

  • Flie­sen in ver­schie­de­nen For­ma­ten und Ober­flä­chen las­sen sich kom­bi­nie­ren und im ech­ten Licht betrachten.

  • Bar­rie­re­freie Bad­lö­sun­gen und Kom­fort­ele­men­te wie boden­ebe­ne Duschen, Wasch­ti­sche ohne Unter­bau oder Bade­wan­nen mit beque­mem Ein­stieg kön­nen direkt auf ihre All­tags­taug­lich­keit geprüft werden.

  • Wär­me­pum­pen und moder­ne Heiz­sys­te­me las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern wer­den von Fach­leu­ten erklärt – wie sie funk­tio­nie­ren, wie sie Platz spa­ren und wel­che Vor­tei­le sie für Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Wohn­kom­fort bieten.

Die fach­kun­di­ge Bera­tung vor Ort macht dabei den ent­schei­den­den Unter­schied. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten Ant­wor­ten auf ihre Fra­gen, erfah­ren Details, die in Kata­lo­gen oder im Inter­net kaum zu erken­nen sind, und kön­nen Ent­schei­dun­gen für ihr Zuhau­se sicher treffen.

 

Für Kin­der: Ob Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Fami­li­en – Kin­der mögen es bunt und ergo­no­misch auf ihre Grö­ße abge­stimmt. In der neu­en Bäder­aus­stel­lung der I. & L. Jüch­ter GmbH gibt es zahl­rei­che Inspi­ra­tio­nen für Jung und Alt sowie fach­kun­di­ge Bera­tung direkt vor Ort.
Der Klas­si­ker trifft moder­ne Gestal­tung: Die frei­ste­hen­de Bade­wan­ne wird hier stil­voll in Sze­ne gesetzt. Flie­sen im Stil der neu­en Fein­stein­zeug­kol­lek­ti­on in Stein­op­tik über­zeu­gen durch ästhe­ti­sche Fines­se und viel­fäl­ti­ge Ober­flä­chen. Dazu pas­sen Hän­ge-WCs mit prak­ti­schen Abla­ge­mög­lich­kei­ten und Edel­stahl­kan­te – alles ist mög­lich. Schau­en Sie vor­bei und las­sen Sie sich inspirieren!

Eine auf­wen­di­ge Aus­stel­lung – für den Kun­den­ser­vice gemacht

Eine Aus­stel­lung die­ser Grö­ßen­ord­nung ist sehr auf­wen­dig: Von der Pla­nung der 300 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che über die Aus­wahl der Expo­na­te bis hin zu Auf­bau, Licht­ge­stal­tung und Prä­sen­ta­ti­on der Tech­nik sind zahl­rei­che Arbeits­stun­den nötig. Den­noch ist es für die I. & L. Jüch­ter GmbH eine Inves­ti­ti­on, die sich lohnt. Denn der direk­te Kon­takt, das Erle­ben der Pro­duk­te und die indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen im Zen­trum des Kun­den­ser­vices – und genau das schät­zen die Besu­che­rin­nen und Besucher.

Lau­ra Jüch­ter und ihr Team legen beson­de­ren Wert dar­auf, dass jedes Detail stim­mig ist: von moder­nen Bad­wel­ten über bar­rie­re­freie Lösun­gen bis zu inno­va­ti­ven Heiz­sys­te­men. So wird der Besuch zu einem voll­stän­di­gen Erleb­nis, das Inspi­ra­ti­on, Infor­ma­tio­nen und Sicher­heit für Ent­schei­dun­gen rund ums eige­ne Zuhau­se bietet.

Stand­ort­vor­teil in Ostfriesland

Die Aus­stel­lung in Leer, Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18, ist ide­al erreich­bar direkt an der A 28. Das macht es ein­fach, die Aus­stel­lung zu besu­chen – egal ob aus der Stadt oder von außer­halb. Die moder­ne Prä­sen­ta­ti­on, die kom­pe­ten­te Bera­tung und die gro­ße Aus­wahl an Lösun­gen machen den Besuch zu einem ech­ten Mehrwert.

Wer also Inspi­ra­ti­on für sein Bade­zim­mer, sei­ne Wohl­fühl­oa­se oder sein Heiz­sys­tem sucht, soll­te sich die Gele­gen­heit nicht ent­ge­hen las­sen. Hier kann man sehen, ver­glei­chen und Ent­schei­dun­gen tref­fen – live, kom­pe­tent und direkt beim Exper­ten vor Ort.

I. & L. Jüch­ter GmbH

Hei­zung und Sani­tär
Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18
26789 Leer (Ost­fries­land)

Tele­fon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bild­rech­te ver­letzt? So teu­er kann eine Abmah­nung werden

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Fri­scher Rha­bar­ber auf dem Wochen­markt in Leer. Die­ses Foto ist urhe­ber­recht­lich geschützt – die Bild­rech­te lie­gen in die­sem Fall beim Lese­r­ECHO-Ver­lag. Eine Nut­zung ohne Ein­wil­li­gung kann zu Abmah­nun­gen füh­ren. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO


Anmer­kung:
Der Lese­r­ECHO-Ver­lag selbst hat bis­lang noch kei­ne Abmah­nun­gen wegen uner­laub­ter Bild­nut­zung aus­ge­spro­chen – auch wenn ver­ein­zelt Fotos ohne Geneh­mi­gung genutzt wur­den. Aller­dings gibt es im Inter­net Per­so­nen, die gezielt eige­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen, nur um spä­ter Rechts­ver­stö­ße auf­zu­spü­ren und Abmah­nun­gen zu ver­schi­cken. Wie eine Spin­ne im Netz war­ten sie dar­auf, dass jemand die Bil­der über­nimmt. Durch die gesetz­li­che Impres­sums­pflicht lässt sich die Anschrift von Unter­neh­men, Blog­gern oder Selbst­stän­di­gen leicht her­aus­fin­den – und die Abmah­nung lan­det oft schnel­ler im Brief­kas­ten, als man denkt.

Uner­laub­te Bild­nut­zung im Online-Mar­ke­ting: Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt sind Bil­der das Aus­hän­ge­schild für Unter­neh­men, Blog­ger und Influen­cer. Ob für Social Media, Web­sei­ten oder Wer­be­ma­te­ria­li­en – hoch­wer­ti­ge Fotos zie­hen Auf­merk­sam­keit auf sich und sind ent­schei­dend für eine pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung. Doch nicht sel­ten grei­fen Unter­neh­mer oder Con­tent-Crea­tor auf Fotos zurück, für die sie kei­ne Nut­zungs­rech­te besit­zen. Was vie­len nicht bewusst ist: Eine uner­laub­te Bild­nut­zung kann schwer­wie­gen­de recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen greifen?

Die Bild­rech­te sind im Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) sowie im Kunst­ur­he­ber­ge­setz (KUG) gere­gelt. Grund­sätz­lich gilt: Der Urhe­ber – in der Regel der Foto­graf – ent­schei­det, wer sei­ne Wer­ke nut­zen darf. Ohne aus­drück­li­che Lizenz oder Ein­wil­li­gung ist die Ver­wen­dung rechtswidrig.

  • Urhe­ber­recht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.

  • Recht am eige­nen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Per­so­nen, die auf dem Bild abge­bil­det sind.

Ver­stö­ße kön­nen Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len droht sogar eine Straf­ver­fol­gung nach § 33 KUG.


Kos­ten einer Abmahnung

In der Pra­xis folgt auf eine uner­laub­te Nut­zung häu­fig zunächst eine Abmah­nung. Die­se ent­hält die Auf­for­de­rung, die Nut­zung zu been­den, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zu tragen.

  • Gegenstandswert/Streitwert:
    Für gewerb­lich genutz­te pro­fes­sio­nel­le Bil­der set­zen Gerich­te meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei pri­va­ten Ver­stö­ßen lie­gen die Wer­te niedriger.

  • Anwalts­kos­ten:
    Die­se rich­ten sich nach dem Streit­wert und kön­nen meh­re­re hun­dert Euro bis weit über 1.000 € betragen.

  • Scha­dens­er­satz:
    Der Rech­te­inha­ber kann zusätz­lich Scha­dens­er­satz for­dern. Die Höhe ori­en­tiert sich an den übli­chen Lizenz­ge­büh­ren und kann schnell in die Tau­sen­de gehen.

  • Ver­trags­stra­fe:
    Unter­zeich­nen Sie eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, wird eine Ver­trags­stra­fe für künf­ti­ge Ver­stö­ße fest­ge­legt. Die­se liegt häu­fig im Bereich von meh­re­ren tau­send Euro pro Verstoß.


Kos­ten einer Unterlassungsklage

Wenn die Abmah­nung igno­riert oder kei­ne Eini­gung erzielt wird, kann der Urhe­ber Kla­ge ein­rei­chen. Dann stei­gen die Kos­ten erheblich:

  • Gerichts­kos­ten: abhän­gig vom Streitwert.

  • Anwalts­kos­ten: Ab einem Streit­wert von 5.000 € ist anwalt­li­che Ver­tre­tung ver­pflich­tend. Wer ver­liert, zahlt meist auch die Kos­ten der Gegenseite.

Das Risi­ko: Die Gesamt­kos­ten einer Unter­las­sungs­kla­ge kön­nen sich schnell auf meh­re­re zehn­tau­send Euro summieren.


Wann dro­hen Schadensersatzforderungen?

Ein Scha­dens­er­satz wird beson­ders dann gefor­dert, wenn:

  • die Nut­zung gewerb­lich oder für Mar­ke­ting­zwe­cke erfolgte,

  • das Bild über län­ge­re Zeit ver­öf­fent­licht war,

  • eine hohe Reich­wei­te oder vie­le Zugrif­fe nach­ge­wie­sen wer­den können.

Zur Berech­nung zie­hen Gerich­te oft die Hono­rar­ta­bel­len von Berufs­ver­bän­den (z. B. MFM-Tabel­le für Foto­gra­fen) heran.


Drei Pra­xis­bei­spie­le

  1. News­por­tal: Ein Online-Maga­zin nutzt ein Foto, das es vom Anzei­gen­kun­den erhal­ten hat. Die Nut­zung war jedoch nur für pri­va­te Zwe­cke erlaubt. Ergeb­nis: Abmah­nung, Scha­dens­er­satz nach Lizenz­wert und Über­nah­me der Anwaltskosten.

  2. Influen­cer: Ein Influen­cer pos­tet ein pro­fes­sio­nel­les Stock­fo­to ohne Lizenz auf Insta­gram. Ergeb­nis: Abmah­nung mit einem Streit­wert von 5.000 €, Anwalts­kos­ten ca. 600 €, Scha­dens­er­satz meh­re­re tau­send Euro.

  3. Klein­un­ter­neh­men: Ein Restau­rant über­nimmt ein Foto von Goog­le-Bil­dern für sei­ne Web­site. Ergeb­nis: Unter­las­sungs­for­de­rung, Scha­dens­er­satz ori­en­tiert sich am Markt­wert – zusätz­lich droht die Ver­trags­stra­fe bei Wiederholung.


Vor­sicht statt Nachsicht

Die uner­laub­te Nut­zung von Bil­dern im Inter­net ist kein Kava­liers­de­likt. Schon ein ein­zi­ges Bild kann Kos­ten von meh­re­ren tau­send Euro ver­ur­sa­chen. Unter­neh­mer, Blog­ger und Influen­cer soll­ten daher unbe­dingt dar­auf ach­ten, nur Bil­der mit rechts­si­che­rer Lizenz oder selbst erstell­te Fotos zu verwenden.

Tipp für die Praxis:

  • Ver­wen­den Sie nur Bil­der von seriö­sen Bild­da­ten­ban­ken mit kla­ren Lizenzbedingungen.

  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Lizen­zen sorgfältig.

  • Holen Sie im Zwei­fel die schrift­li­che Erlaub­nis des Urhe­bers ein.

So ver­mei­den Sie teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihr Busi­ness langfristig.

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Tipp: Eige­ne Fotos statt teu­re Abmah­nun­gen riskieren

In Zei­ten moder­ner Smart­phones ist es ein­fa­cher denn je, krea­ti­ve und hoch­wer­ti­ge Fotos selbst zu machen. War­um also ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko ein­ge­hen, wenn die Lösung so nahe liegt?

👉 Ideen für eige­ne Bildmotive:

  • Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Pro­duk­te in Sze­ne – ob im Geschäft, auf dem Wochen­markt oder im Büro.

  • Nut­zen Sie All­tags­de­tails: eine schö­ne Schau­fens­ter­de­ko­ra­ti­on, frisch zube­rei­te­te Spei­sen, die Arbeits­at­mo­sphä­re im Team.

  • Set­zen Sie auf Authen­ti­zi­tät: Kun­den und Fol­lower schät­zen ech­te Ein­drü­cke oft mehr als ste­ri­le Stockfotos.

  • Expe­ri­men­tie­ren Sie mit Per­spek­ti­ven und Licht – ein ande­rer Blick­win­kel kann ein ein­fa­ches Motiv beson­ders wir­ken lassen.

Mit ein wenig Krea­ti­vi­tät las­sen sich ganz indi­vi­du­el­le Auf­nah­men gestal­ten – kos­ten­los, rechts­si­cher und einzigartig.

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