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Niedersachsen: EWE muss Preis für Strom und Gas zum 1. April anheben
• Kundenzulauf von insolventen Wettbewerbern zwingt zu teurer Nachbeschaffung
• EWE muss unerwartet 70.000 Kunden insolventer Energie-Discounter auffangen
• Beschaffungspreise an Energiemärkten legen um bis zu 400 Prozent zu
• EWE- Preisanhebung fällt im Marktvergleich moderater aus
Es hatte sich angekündigt, jetzt ist es gewiss: EWE muss für Kunden der Grund- und Ersatzversorgung den Strom- und Gaspreis zum 1. April anheben. Dadurch zahlen Kunden dann für Strom einen Preis von brutto 30,48 Cent pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für Erdgas beträgt der Bruttopreis pro Kilowattstunde 10,06 Cent. Der Grundpreis bleibt auch hier unverändert. Im Vorjahresvergleich zahlt ein Durchschnittshaushalt mit den ab April dieses Jahres gültigen Preisen im Jahr für Strom 9,5 Prozent und für Gas 41 Prozent mehr. „Mit den neuen Preisen ist EWE dennoch im Schnitt günstiger als andere Grundversorger, die ihre Preise zum März im Durchschnitt bei Strom um rund 29 Prozent und bei Gas um rund 52 Prozent anheben. Nach Angaben des BDEW liegt die bundesweite Preisentwicklung im Strom bei 36,19 Cent pro Kilowattstunde (plus 12,5 Prozent) und beim Gas sogar bei 12,21 Cent pro Kilowattstunde (plus 73 Prozent)“, sagt Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE VERTRIEB GmbH.
Betroffen ist von der Preisanpassung je ein knappes Drittel der gut 900.000 EWE-Strom- und gut 500.000 EWE-Gaskunden, das sich in der Grund- und Ersatzversorgung befindet. Diese Kunden werden in den nächsten Tagen auch durch ein persönliches Anschreiben über die neuen Preise informiert. Der Großteil der Kunden ist von der Preisanpassung nicht betroffen. Diese Kunden haben so genannte Laufzeitverträge gewählt, für die der Preis bis zum Ende der Laufzeit garantiert ist.
Hintergründe der Preisanpassung erläuterte EWE-Marktvorstand Michael Heidkamp am Donnerstag (3. Februar) vor Journalisten bei einer digitalen Pressekonferenz: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt treibt immer mehr Energieanbieter – zumeist so genannte Discounter – in die Insolvenz oder veranlasst sie zum Lieferstopp. Das ist die Konsequenz von spekulativen Geschäftsmodellen vieler Billiganbieter, die ihre Energie zumeist kurzfristig am Markt einkaufen.“ Die betroffenen Kunden dieser Anbieter könnten nun aber auf EWE als ihren Grundversorger zählen. „Wir versorgen diese Kunden nahtlos weiter, damit es auch für sie warm und hell bleibt.“
Rund 70.000 Kunden von insolventen Versorgern oder solchen, die ihre Lieferung gestoppt haben muss EWE Heidkamp zufolge seit Ende letzten Jahres unerwartet in die so genannte Ersatzversorgung aufnehmen.
„Während EWE für seine Bestandskunden die Energie bereits vorausschauend und langfristig am Markt beschafft hat, müssen wir für diese 70.000 Kunden, die für uns nicht vorhersehbar waren, jetzt die Energie zu den aktuell hohen Preisen am Markt nachbeschaffen. Und da die Gesetzgebung für die Grund- und Ersatzversorgung denselben Preis verlangt, erfordert dies, die Kosten für die teure Nachbeschaffung auf den Gesamtbestand der Kunden in der Grundversorgung umzulegen“, machte Heidkamp klar.
„Uns ist bewusst, dass dies für viele Kunden eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Wir werden unsere Preise in diesem Jahr deshalb sehr regelmäßig überprüfen, um eventuelle Senkungspotenziale dann zeitnah zu nutzen“, erklärte Oliver Bolay. EWE führe die jetzige, hohe Anpassung erst zum Ende der laufenden Heizperiode durch und habe bislang die Auswirkungen der Energiepreiskrise für die Kunden durch eine gute Planung und kluge Beschaffungsstrategie so gering wie eben möglich gehalten. Darauf sei auch weiter Verlass.
Oliver Bolay nannte Gründe für das Rekordniveau, auf denen sich die Bezugskosten für Strom und Gas derzeit bewegen: Ihm zufolge ist die weltweit hohe Nachfrage nach Gas ausschlaggebend. Auch der deutsche Gasmarkt sei nach wie vor bestimmt von einerseits hoher Nachfrage und andererseits Versorgungsengpässen und niedrigen Speicherfüllständen.
Die aktuelle Strompreisentwicklung kann laut Bolay nicht länger durch die gesunkene EEG-Umlage kompensiert werden, die EWE noch zu Beginn dieses Jahres zu einer leichten Strompreissenkung veranlasst hatte. „Die steigenden Rohstoffkosten sind der wesentliche Preistreiber für Strom und haben auch hier zu Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten von mehreren hundert Prozent geführt.“
Michael Heidkamp betonte, dass EWE seiner Verantwortung als Grundversorger zu hundert Prozent nachkomme und aufgrund einer vorausschauenden, risikominimierenden Beschaffungsstrategie auch weiterhin ein zuverlässiger und fairer Partner rund um Energie bleibe. „EWE sorgt für eine sichere Energieversorgung und liefert grüne Energie mit Ökostrom – auch in der Grund- und Ersatzversorgung “, so der EWE-Marktvorstand.
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Papenburg zeigt damit, dass auch kleinere und mittlere Städte mit klarer Strategie, innovativen Konzepten und mutiger Umsetzung bundesweit Maßstäbe setzen können. Das Rathaus 5.0 ist ein Vorbild für die Verwaltung der Zukunft, die Effizienz, Service und Innovation miteinander vereint.
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Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Im Bereich des Bahnübergangs Eisinghausener Straße (Bahnstrecke 2931, km 326,182) müssen in Kürze notwendige Gleisbauarbeiten durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisinghausener Straße für jeglichen Fahrzeugverkehr gemäß § 45 StVO vollständig zu sperren.
Die Vollsperrung beginnt am 26. November 2025 um 08:00 Uhr und dauert voraussichtlich bis zum 29. November 2025 um 09:00 Uhr.
Eine Umleitung wird eingerichtet und führt über die Heisfelder Straße (B 70), den Moorweg und den Mettjeweg.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist auch für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende keine Passage des Baustellenbereichs möglich.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Umleitungsstrecke ist deutlich ausgeschildert.

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Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Im Zuge einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Jann-Berghaus-Brücke (Emsstraße / B 436) in Leer vom 18. bis 21. November 2025 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Während der Prüfarbeiten wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Eine entsprechende Verkehrsregelung wird eingerichtet, um einen sicheren und möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Stadt Leer bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Sperrung. Die Maßnahme ist notwendig, um die Verkehrssicherheit und den Erhalt des Bauwerks langfristig zu gewährleisten.
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