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GKV: Krankenkassen weisen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus

Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2021
Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2021 sind durch die im Jahr 2021 vorgenommene Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds zur Stabilisierung der Beitragssätze geprägt: So weisen die Krankenkassen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus, während die Finanzreserven der Krankenkassen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei rund 11 Mrd. Euro lagen. Dies entspricht in etwa einer halben durchschnittlichen Monatsausgabe und damit mehr als dem Doppelten der Mindestrücklage. Dagegen verbuchte der Gesundheitsfonds einen Überschuss von rund 1,4 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 17. Januar 2022 rund 7,9 Mrd. Euro.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Pandemie hat die Bilanzen der Krankenkassen auch im vergangenen Jahr deutlich geprägt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns gelungen, dass die Beitragszahler nicht übermäßig belastet worden sind. Die Beiträge möglichst stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende und das nächste Jahr unser Ziel. Dafür werden wir frühzeitig die Weichen stellen.“
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Alle Krankenkassenarten verzeichneten im vergangenen Jahr durch die Vermögensabführung Defizite: Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betrug das Minus 4.163 Mio. Euro, für die Ersatzkassen 576 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 480 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 409 Mio. Euro und für die Knappschaft 104 Mio. Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die nicht von der Vermögensabführung betroffen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 31,2 Mio. Euro ab.
In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegeln sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung an den Gesundheitsfonds wider. Von den rund 8 Mrd. Euro haben die AOKn etwa 4,2 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 2,3 Mrd. Euro, die BKKn rund 783 Mio. Euro, die IKKn 481 Mio. Euro und die Knappschaft rund 187 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Überschuss des Gesundheitsfonds in 2021 von rund 1,4 Mrd. Euro hängt maßgeblich damit zusammen, dass sich die Beitragseinnahmen in der GKV besser entwickelt haben, als in der Prognose des Schätzerkreises von Oktober 2020 erwartet wurde. Dennoch blieb der Zuwachs der Beitragseinahmen mit 3,4 Prozent – wie bereits im Vorjahr (2020: 1,9 Prozent) – deutlich hinter den langjährigen Veränderungsraten mit durchschnittlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es in 2021 wichtig, mit der Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds und einem ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5,0 Mrd. Euro die Beitragssatzanstiege in der GKV zu begrenzen.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 17,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wovon der Bund rund 17,2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet hat.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021 (Stichtag 17. Januar 2022) rund 7,9 Mrd. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese u. a. aufgrund von gesetzlich geregelten Sonderzuweisungen an die Krankenkassen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro im Jahresverlauf 2022 wieder sinken wird. Hierbei handelt es sich um Ausschüttungen von Mitteln oberhalb der Mindestreserve des Gesundheitsfonds und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation von Mindereinnahmen der Krankenkassen infolge der Regelungen zur Entlastung von Betriebsrentnern.
Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen
Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 7,1 Prozent auf 278,6 Mrd. Euro gestiegen. Darin enthalten sind neben dem ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, den der Bund an die GKV gezahlt hat, auch die wieder als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgezahlten Beträge der Vermögensabführung. Ferner sind die Einnahmen aus Zusatzbeiträgen, die durchschnittlich in einer Höhe von 1,28 Prozent von den Krankenkassen erhoben wurden, enthalten.
Dem stehen Gesamtausgaben von 284,3 Mrd. Euro gegenüber, wovon rund 8 Mrd. Euro auf die Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds entfallen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu unveränderten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 5,4 Prozent auf 274,5 Mrd. Euro. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten sanken dagegen um 0,3 Prozent. Insgesamt stiegen die Ausgaben der GKV gegenüber 2020 um rund 14 Mrd. Euro. Hiervon entfällt fast die Hälfte auf die Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln.
Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2021 einen Anstieg von rund 3,6 Mrd. Euro bzw. 4,4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich rund 5 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhalten haben. Eine wesentliche Rolle spielen die Pflegepersonalkosten, die bereits 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Hierfür verbuchten die Krankenkassen 2021 rund 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 1,8 Prozent deutlich unterproportionale Zuwächse nach sehr hohen Zuwächsen im Vorjahr. Hier wirkt sich das mit dem Tierarzneimittelgesetz geregelte Korrekturverfahren aus, das ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigiert.
Die Ausgaben für Arzneimittel steigen überdurchschnittlich um 7,8 Prozent bzw. rund 3,4 Mrd. Euro. Hier haben sich die unterjährig festgestellten Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf stetig erhöht. Der Ausgabenanstieg ist dabei nur zu einem geringeren Anteil auf die Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung zu Beginn des Jahres zurückzuführen. Die Einsparungen durch Rabattverträge wachsen wie im Vorjahr nur sehr moderat um rund 2,2 Prozent.
Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz sind um 10,4 Prozent bzw. rund 1,6 Mrd. Euro angestiegen. Dabei sind für Zahnersatz Mehrausgaben von 19,2 Prozent bzw. 0,6 Mrd. Euro entstanden, worin sich die Anhebung der Festzuschüsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz widerspiegelt. Das Ausgabenwachstum für zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz beträgt 7,9 Prozent bzw. 0,9 Mrd. Euro, wofür insbesondere eine niedrige Vorjahresbasis aufgrund geringerer Behandlungsmengen im Pandemiejahr 2020 ursächlich ist.
Die Krankenkassen weisen Mehrausgaben für Heilmittel von 16,5 Prozent bzw. 1,5 Mrd. aus. Dieser starke Ausgabenanstieg ist insbesondere auf Vergütungsanpassungen als Ergebnis der Verhandlungen und Schiedssprüche nach §125 SGB V und zum kleineren Teil auf einen Wiederanstieg der Behandlungsmengen gegenüber dem Pandemiejahr 2020 zurückzuführen.
Die Zuwachsraten bei den Krankengeldausgaben lagen mit 4,1 Prozent nach den Jahren 2019 und 2020 mit Steigerungswerten von rund 10 Prozent nun wieder im einstelligen Bereich. Dies beinhaltet die Sonderregelung zum Bezug von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung.
Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Weitere Entwicklung
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2021 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2022 Mitte Juni 2022 vorliegen.
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro weitestgehend stabilisiert werden. Zum 1. Januar 2022 haben zwar 19 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, jedoch sind die Zusatzbeitragssätze für 68 Krankenkassen stabil geblieben. Bei neun Krankenkassen konnten sie sogar abgesenkt werden.
Nach geltender Rechtslage wird der ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung wird rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.
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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
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Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
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Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
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I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
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