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GKV: Krankenkassen weisen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus
Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2021
Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2021 sind durch die im Jahr 2021 vorgenommene Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds zur Stabilisierung der Beitragssätze geprägt: So weisen die Krankenkassen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus, während die Finanzreserven der Krankenkassen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei rund 11 Mrd. Euro lagen. Dies entspricht in etwa einer halben durchschnittlichen Monatsausgabe und damit mehr als dem Doppelten der Mindestrücklage. Dagegen verbuchte der Gesundheitsfonds einen Überschuss von rund 1,4 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 17. Januar 2022 rund 7,9 Mrd. Euro.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Pandemie hat die Bilanzen der Krankenkassen auch im vergangenen Jahr deutlich geprägt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns gelungen, dass die Beitragszahler nicht übermäßig belastet worden sind. Die Beiträge möglichst stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende und das nächste Jahr unser Ziel. Dafür werden wir frühzeitig die Weichen stellen.“
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Alle Krankenkassenarten verzeichneten im vergangenen Jahr durch die Vermögensabführung Defizite: Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betrug das Minus 4.163 Mio. Euro, für die Ersatzkassen 576 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 480 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 409 Mio. Euro und für die Knappschaft 104 Mio. Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die nicht von der Vermögensabführung betroffen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 31,2 Mio. Euro ab.
In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegeln sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung an den Gesundheitsfonds wider. Von den rund 8 Mrd. Euro haben die AOKn etwa 4,2 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 2,3 Mrd. Euro, die BKKn rund 783 Mio. Euro, die IKKn 481 Mio. Euro und die Knappschaft rund 187 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Überschuss des Gesundheitsfonds in 2021 von rund 1,4 Mrd. Euro hängt maßgeblich damit zusammen, dass sich die Beitragseinnahmen in der GKV besser entwickelt haben, als in der Prognose des Schätzerkreises von Oktober 2020 erwartet wurde. Dennoch blieb der Zuwachs der Beitragseinahmen mit 3,4 Prozent – wie bereits im Vorjahr (2020: 1,9 Prozent) – deutlich hinter den langjährigen Veränderungsraten mit durchschnittlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es in 2021 wichtig, mit der Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds und einem ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5,0 Mrd. Euro die Beitragssatzanstiege in der GKV zu begrenzen.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 17,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wovon der Bund rund 17,2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet hat.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021 (Stichtag 17. Januar 2022) rund 7,9 Mrd. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese u. a. aufgrund von gesetzlich geregelten Sonderzuweisungen an die Krankenkassen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro im Jahresverlauf 2022 wieder sinken wird. Hierbei handelt es sich um Ausschüttungen von Mitteln oberhalb der Mindestreserve des Gesundheitsfonds und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation von Mindereinnahmen der Krankenkassen infolge der Regelungen zur Entlastung von Betriebsrentnern.
Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen
Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 7,1 Prozent auf 278,6 Mrd. Euro gestiegen. Darin enthalten sind neben dem ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, den der Bund an die GKV gezahlt hat, auch die wieder als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgezahlten Beträge der Vermögensabführung. Ferner sind die Einnahmen aus Zusatzbeiträgen, die durchschnittlich in einer Höhe von 1,28 Prozent von den Krankenkassen erhoben wurden, enthalten.
Dem stehen Gesamtausgaben von 284,3 Mrd. Euro gegenüber, wovon rund 8 Mrd. Euro auf die Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds entfallen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu unveränderten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 5,4 Prozent auf 274,5 Mrd. Euro. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten sanken dagegen um 0,3 Prozent. Insgesamt stiegen die Ausgaben der GKV gegenüber 2020 um rund 14 Mrd. Euro. Hiervon entfällt fast die Hälfte auf die Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln.
Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2021 einen Anstieg von rund 3,6 Mrd. Euro bzw. 4,4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich rund 5 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhalten haben. Eine wesentliche Rolle spielen die Pflegepersonalkosten, die bereits 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Hierfür verbuchten die Krankenkassen 2021 rund 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 1,8 Prozent deutlich unterproportionale Zuwächse nach sehr hohen Zuwächsen im Vorjahr. Hier wirkt sich das mit dem Tierarzneimittelgesetz geregelte Korrekturverfahren aus, das ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigiert.
Die Ausgaben für Arzneimittel steigen überdurchschnittlich um 7,8 Prozent bzw. rund 3,4 Mrd. Euro. Hier haben sich die unterjährig festgestellten Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf stetig erhöht. Der Ausgabenanstieg ist dabei nur zu einem geringeren Anteil auf die Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung zu Beginn des Jahres zurückzuführen. Die Einsparungen durch Rabattverträge wachsen wie im Vorjahr nur sehr moderat um rund 2,2 Prozent.
Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz sind um 10,4 Prozent bzw. rund 1,6 Mrd. Euro angestiegen. Dabei sind für Zahnersatz Mehrausgaben von 19,2 Prozent bzw. 0,6 Mrd. Euro entstanden, worin sich die Anhebung der Festzuschüsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz widerspiegelt. Das Ausgabenwachstum für zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz beträgt 7,9 Prozent bzw. 0,9 Mrd. Euro, wofür insbesondere eine niedrige Vorjahresbasis aufgrund geringerer Behandlungsmengen im Pandemiejahr 2020 ursächlich ist.
Die Krankenkassen weisen Mehrausgaben für Heilmittel von 16,5 Prozent bzw. 1,5 Mrd. aus. Dieser starke Ausgabenanstieg ist insbesondere auf Vergütungsanpassungen als Ergebnis der Verhandlungen und Schiedssprüche nach §125 SGB V und zum kleineren Teil auf einen Wiederanstieg der Behandlungsmengen gegenüber dem Pandemiejahr 2020 zurückzuführen.
Die Zuwachsraten bei den Krankengeldausgaben lagen mit 4,1 Prozent nach den Jahren 2019 und 2020 mit Steigerungswerten von rund 10 Prozent nun wieder im einstelligen Bereich. Dies beinhaltet die Sonderregelung zum Bezug von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung.
Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Weitere Entwicklung
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2021 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2022 Mitte Juni 2022 vorliegen.
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro weitestgehend stabilisiert werden. Zum 1. Januar 2022 haben zwar 19 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, jedoch sind die Zusatzbeitragssätze für 68 Krankenkassen stabil geblieben. Bei neun Krankenkassen konnten sie sogar abgesenkt werden.
Nach geltender Rechtslage wird der ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung wird rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.
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Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
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Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
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Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
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Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
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Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
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Ostfriesland: Rauchfrei ohne Rückfall: Mit sanften Methoden zum dauerhaften Erfolg
Mit bewährten Methoden wie der Kinesiologie und Ohrakupunktur begleitet Astrid Frey ihre Patienten auf dem Weg in ein rauchfreies und vitales Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen Unterstützung, die über die reine Willenskraft hinausgeht.
Gesundheit & Wohlbefinden: Nachhaltige Wege zur Rauchfreiheit
WESTOVERLEDINGEN – Der Jahresbeginn ist klassisch die Zeit der guten Vorsätze. Ganz oben auf der Liste vieler Menschen steht der Wunsch, endlich rauchfrei zu werden. Doch die Statistik zeigt: Ohne Unterstützung fallen viele nach nur wenigen Wochen in alte Muster zurück. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Ihrhove setzt in ihrer Naturheilpraxis auf ganzheitliche Methoden, um den Ausstieg sanfter und erfolgreicher zu gestalten.
Der Weg zum Nichtraucher wird oft als reiner Kampf der Willenskraft missverstanden. Doch das Verlangen nach Nikotin ist eng mit inneren Blockaden und dem sogenannten „inneren Schweinehund“ verknüpft. In der Naturheilpraxis in Westoverledingen kommen daher gezielte Verfahren zum Einsatz, die sowohl die körperliche als auch die psychische Komponente der Abhängigkeit adressieren.
Kinesiologie und Ohrakupunktur als Unterstützung
Zwei wesentliche Säulen in der Begleitung zur Rauchfreiheit sind die Kinesiologie und die Ohrakupunktur:
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Kinesiologie: Diese Methode hilft dabei, blockierende Muster aufzuspüren. Es geht darum herauszufinden, was den Einzelnen wirklich am Rauchen festhält – denn oft ist es weit mehr als nur die reine Nikotinsucht. Durch das Erkennen dieser Strukturen lassen sich individuelle Alternativen entwickeln, um das Verlangen in kritischen Momenten erfolgreich zu „überlisten“.
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Ohrakupunktur: Hierbei werden gezielte Impulse gesetzt, die das akute Verlangen dämpfen können. Diese Form der Akupunktur ist darauf ausgelegt, das Nervensystem zu beruhigen und den Entzugsprozess physisch zu erleichtern, ohne dass die oft befürchtete „Nadel-Panik“ entstehen muss.
Ganzheitliche Gesundheit im Fokus
Neben der Raucherentwöhnung bietet die Praxis von Astrid Frey ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, um den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
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Fußreflexzonen-Therapie: Zur Harmonisierung des Energiehaushalts.
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Dorn-Therapie und Breuß-Massage: Zur Stärkung des Rückens und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens.
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Metamorphose & Nosoden-Therapie: Ansätze, die Körper und Seele gleichermaßen einbeziehen.
Das Ziel der Behandlung ist es, dass „rauchfrei“ nicht nur ein kurzfristiger Vorsatz bleibt, sondern zu einem dauerhaften, neuen Lebensgefühl führt.
Kontakt & Information:
Naturheilpraxis Astrid Frey
Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9899844
E‑Mail: info@astridfrey.de
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ACHTUNG: Betrugsmasche „Quishing“ erreicht Ostfriesland!
Warnung vor „Quishing“: Betrügerische Flyer im Umlauf – Erste Fälle in Ostfriesland
In ganz Deutschland verbreitet sich aktuell eine neue Betrugsmasche, die nun auch Ostfriesland erreicht hat. Die Polizei und der Paketdienstleister DHL warnen vor gefälschten Benachrichtigungskarten, die darauf abzielen, sensible Kundendaten zu stehlen. Dieses Phänomen, bei dem schädliche QR-Codes für Phishing-Zwecke genutzt werden, ist unter dem Begriff „Quishing“ bekannt.
Die Masche: QR-Codes statt Paketbenachrichtigung
Die Betrüger werfen Flyer in Briefkästen ein, die optisch stark an offizielle Benachrichtigungen der Deutschen Post oder von DHL Express erinnern. Auf diesen Flyern befindet sich ein QR-Code, der angeblich gescannt werden muss, um Informationen zu einer Sendung zu erhalten oder eine Zustellung zu steuern.
Statt zur offiziellen Sendungsverfolgung führt der Code jedoch auf gefälschte Webseiten. Dort werden Nutzer aufgefordert, persönliche Daten, Adressinformationen oder sogar Zahlungsdaten einzugeben. DHL hat klargestellt, dass diese Flyer ausdrücklich nicht vom Unternehmen stammen. Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet, und ein Austausch mit den Sicherheitsbehörden findet statt.
Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Betrug
Um sich vor finanziellen Schäden und Datenmissbrauch zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
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Keine Dateneingabe via QR-Code: Die Deutsche Post und DHL fordern niemals dazu auf, persönliche Daten über einen QR-Code auf einer Benachrichtigungskarte einzugeben.
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Offizielle Kanäle nutzen: Verifizierungen finden ausschließlich über die beim Versand hinterlegten Kontaktwege statt.
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App-Sicherheit: QR- oder Barcodes für die Bedienung von Packstationen werden ausschließlich in der offiziellen DHL App generiert.
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Sendungsnummer prüfen: Die Echtheit einer Sendung sollte immer manuell über die offizielle Website dhl.de/sendungsverfolgung oder direkt in der DHL App überprüft werden.
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Verdacht melden: Verdächtige Flyer sollten keinesfalls gescannt werden. Es wird gebeten, Informationen zu solchen Funden per E‑Mail an phishing@dhl.com zu senden.
Kontakt bei Unsicherheit
Bei Fragen zur Echtheit von Benachrichtigungen oder im Falle eines bereits erfolgten Scans steht der DHL Kundenservice unter der Rufnummer 0228 433112 zur Verfügung. Da die Masche nun auch verstärkt in Regionen wie Ostfriesland auftritt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Postwurfsendungen und Benachrichtigungskarten ratsam.
Sollten bereits Daten auf einer verdächtigen Seite eingegeben worden sein, wird empfohlen, umgehend die Passwörter der betroffenen Konten zu ändern und gegebenenfalls das zuständige Bankinstitut sowie die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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