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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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Weihnachtsverlosung in Leer – Ziehungen am 04.12. und 19.12.2025!
Die Weihnachtsverlosung in Leer – Gewinne im Wert von 148.000 € warten!
Seit Jahren ein fester Höhepunkt des Leeraner Weihnachtsmarktes, begeistert die Weihnachtsverlosung auch in diesem Jahr Besucherinnen und Besucher aus der gesamten Region. Was die Werbegemeinschaft Leer gemeinsam mit dem Kinderschutzbund und der Lebenshilfe auf die Beine stellt, ist deutschlandweit einzigartig – und verbindet festliche Vorfreude mit Gemeinschaftssinn auf besondere Weise.
Mit 320.000 Losen und Hauptpreisen im Gesamtwert von über 148.000 Euro gehört die Verlosung zu den größten und beliebtesten Adventsaktionen Deutschlands. Der Vorstand der Werbegemeinschaft ist überzeugt: Diese besondere Verlosung versetzt die Region erneut in funkelnde Weihnachtsstimmung.


✨ Hauptgewinne, die verzaubern
Ob groß oder klein, jedes Los kann Träume wahr werden lassen:
🚗 4 Autos
🎁 8 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 2.500 €
🎟️ 20 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 1.000 €
⭐ Über 25.000 Sofortgewinne
Vom neuen Auto über flexible Einkaufsgutscheine bis hin zu kleinen Sofortgewinnen – für jeden ist etwas dabei. Und das Beste: Jeder Loskauf unterstützt direkt den Kinderschutzbund und die Lebenshilfe Leer, sodass diese besondere Weihnachtsaktion Freude mit einem wertvollen sozialen Beitrag verbindet.
Wo gibt es die Lose?
Ab dem 6. November 2025 können Lose an den beliebten Verkaufsständen erworben werden:
📍 Mühlen- und Denkmalplatz
📍 Emspark
📍 Multi Nord
📍 Multi Süd
Seien Sie dabei, wenn die Vorfreude auf Weihnachten in Leer spürbar wird – und sichern Sie sich Ihr Los für eine der schönsten Weihnachtsaktionen Deutschlands.
Ziehungstermine 2025
Erstmals finden die Ziehungen direkt in den Einrichtungen des Kinderschutzbundes und der Lebenshilfe statt. Außerdem wurden die Termine von vier auf zwei reduziert, um die Spannung noch größer zu machen.
Serie A, B, C und D
🗓️ Donnerstag, 04.12.2025 – 10:00 Uhr
📍 Lebenshilfe Leer e.V., Logaer Weg 261, 26789 Leer
Serie E, F, G und H
🗓️ Freitag, 19.12.2025 – 13:00 Uhr
📍 Kinderschutzbund Leer e.V., Reformierter Kirchgang 16, 26789 Leer
Besucher sind herzlich eingeladen, live dabei zu sein und die festliche Atmosphäre mitzuerleben.
Bekanntgabe der Gewinnnummern
Alle Gewinnnummern werden wie gewohnt auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ sowie im LeserECHO-Portal veröffentlicht – schnell, zuverlässig und jederzeit abrufbar.
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🏆 Gewinne der Weihnachtsverlosung in Leer nach Serien
Die beliebte Weihnachtsverlosung in Leer bietet 2025 wieder eine Vielzahl attraktiver Gewinne für alle Teilnehmer. Hier eine Übersicht der Hauptgewinne nach Losserie:
Serie A
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1 x Hyundai i10 vom Fahrzeughaus in Leer
Serie B
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie C
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1 x Fiat Panda vom Autozentrum Nord in Leer
Serie D
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
-
5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie E
-
1 x Citroen C3 vom Autohaus Homann
Serie F
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
-
5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
Serie G
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1 x Skoda Fabia vom Autohaus Gebrüder Schwarte
Serie H
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2 x 2.500 € Leeraner Stadtgutschein
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5 x 1.000 € Leeraner Stadtgutschein
⚖️ Rechtlicher Hinweis zur Weihnachtsverlosung Leer 2025
Die Gewinner der jeweiligen Losnummern müssen sich bis zum 8. Januar 2026, 18:30 Uhr, bei der Werbegemeinschaft Leer melden.
Anschließend tritt das erste Ersatzlos in Kraft, das bis zum 22. Januar 2026, 18:30 Uhr geltend gemacht werden muss.
Nach diesem Zeitpunkt verfällt der Gewinnanspruch, und es tritt das zweite Ersatzlos in Kraft. Hier muss sich der Gewinner bis zum 5. Februar 2026 bei der Werbegemeinschaft melden.
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THW Leer bekommt neues Zuhause – Bund gibt Millionen frei!
Gitta Connemann und Stefan Sandstede auf dem neuen Baugrundstück an der Zinnstraße in Leer-Nüttermoor.
„Spatenstich im kommenden Jahr“ – Bund stellt finanzielle Weichen für THW-Neubau in Leer
Mehr Ehrenamtliche, mehr Fahrzeuge, mehr Ausrüstung – und vor allem: mehr Aufgaben! Der THW-Ortsverband Leer ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Menschen, Material und Bedeutung haben zugenommen – doch die Unterkunft an der Alemannenstraße ist längst zu klein geworden.
Mit neuen Fachgruppen, Einsätzen in ganz Deutschland und immer mehr engagierten Helferinnen und Helfern ist der Platzbedarf des Ortsverbandes enorm gestiegen. Bereits seit acht Jahren werben die Ehrenamtlichen rund um Ortsbeauftragten Stefan Sandstede für einen Neubau. Acht Jahre voller Gespräche, Planungen und auch mancher Rückschläge. Ein geeignetes Grundstück wurde gefunden, gemeinsame Pläne mit dem Landkreis Leer entstanden – und zerschlugen sich wieder. Es musste neu gedacht, neu verhandelt und neu gehofft werden.
„Nach den vielen Hürden, die wir nehmen mussten, freuen wir uns über diese Nachricht ganz besonders“, sagt Sandstede. Denn jetzt steht fest: Der Bund schafft die finanziellen Voraussetzungen, damit der Neubau des THW Leer endlich Realität werden kann.
Gemeinsam mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann hatte Sandstede vor Kurzem das neue Grundstück an der Zinnstraße in Leer-Nüttermoor besichtigt. „Die ‚Blauen Engel‘ des THW Leer können sich nun endlich auf ein neues Zuhause freuen. Das Grundstück haben sie bereits – und mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses steht nun auch die Finanzierung. Wir rechnen mit dem ersten Spatenstich schon im kommenden Jahr“, so Connemann.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte in der Nacht zum Freitag die Mittel für rund 200 anstehende THW-Bauprojekte freigegeben. Für Leer liegt noch kein detailliertes Projektkostenziel vor, daher wurden pauschal 15 Millionen Euro eingestellt – eine solide Grundlage für Planung und Bau.
„Was lange währt, wird endlich gut. Wir kämpfen seit Jahren für die neue Unterkunft, denn unsere Blauen Engel leisten Hilfe bei Katastrophen, Unfällen und Notlagen – ehrenamtlich, Tag für Tag“, betont Connemann. „Jetzt geben wir als Staat etwas zurück.“
Für den Ortsverband wäre der Zeitplan ein besonderer Glücksfall: „Wenn alles gut läuft, können wir im Jubiläumsjahr 2027 – unserem 75-jährigen Bestehen – den Einzug in die neue Unterkunft feiern. Das wäre ein Traum“, so Sandstede.

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Demenzgerechtes Bad: Wie das „Demenzbad“ Alltag und Sicherheit für Betroffene verbessert
Laura Jüchter (Inhaberin der I&L Jüchter GmbH), Gitta Connemann (CDU), Mark Selbrede (Normbau) und Cemal Thomas Yildirim (Ausstellungsleiter)
Demenz geht uns alle an: Innovatives „Demenzbad“ in Nüttermoor
NÜTTERMOOR. „Wer ist der Mensch im Spiegel?“ – eine Frage, die Menschen mit Demenz oft nicht mehr beantworten können. Vertraute Gesichter erscheinen fremd, der eigene Spiegelblick kann Angst auslösen. In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz – und ebenso viele Angehörige, die täglich versuchen, Sicherheit, Orientierung und Normalität zu schenken. Die Zahl Betroffener steigt stetig.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann besuchte nun das Heizungs- und Sanitärunternehmen I&L Jüchter GmbH in Nüttermoor, um sich über ein ganz besonderes Projekt zu informieren: das Demenzbad.
Persönliche Motivation: Ein Bad mit Herz
Für Laura Jüchter, Inhaberin der I&L Jüchter GmbH, hat das Thema eine sehr persönliche Bedeutung. Ihre eigene Großmutter litt an Demenz, und genau aus dieser Erfahrung entstand die Idee, ein Badezimmer zu entwickeln, das den Alltag von Betroffenen erleichtert und ihre Würde bewahrt.
„Ich weiß, wie schwer es ist, wenn ein geliebter Mensch sich in seiner eigenen Umgebung nicht mehr zurechtfindet“, erklärt Laura Jüchter. „Deshalb wollten wir einen Raum gestalten, der Orientierung, Sicherheit und Selbstständigkeit bietet.“
Das Demenzbad: Sicherheit und Orientierung im Fokus
Das neu gestaltete Demenzbad in der Ausstellung von I&L Jüchter setzt auf klare Farbkontraste, um Orientierung zu erleichtern – besonders das Signalrot spielt eine zentrale Rolle. Jedes Detail, jeder Handgriff wurde so geplant, dass Menschen mit Demenz sich wiederfinden können und Angehörige entlastet werden.
Unterstützt wird der Familienbetrieb von der Normbau GmbH, einem erfahrenen Partner für barrierefreie und demenzgerechte Lösungen. Gemeinsam haben sie ein Badezimmer geschaffen, das sowohl ästhetisch als auch funktional auf die Bedürfnisse von Demenzerkrankten zugeschnitten ist.
Ein wichtiges Signal: Demenz sichtbar machen
Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann betont die Bedeutung solcher Projekte:
„Demenz geht uns alle an. Hier wird über Demenz nicht geschwiegen, sondern gesprochen – und es wird konkrete Hilfe geboten.“
Das Demenzbad ist ab sofort in der Ausstellung der I&L Jüchter GmbH in Nüttermoor zu besichtigen und bietet damit einen wichtigen Impuls für Angehörige, Pflegende und Interessierte, die den Alltag von Menschen mit Demenz erleichtern möchten.
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