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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt weiteres Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt 5. Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
Papenburg, 26. März 2024 – Die MEYER WERFT und die Carnival Corporation (USA) setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft fort, indem sie eine Vereinbarung zum Bau eines weiteren modernen Kreuzfahrtschiffs der Excel-Klasse getroffen haben. Dieses Schiff wird voraussichtlich im Jahr 2028 an die Carnival Cruise Line geliefert werden. Erst Mitte Februar hatte die Carnival Corporation ein Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse bei der MEYER WERFT in Auftrag gegeben. Der neue Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll.
Bernd Eikens, CEO der MEYER Gruppe, äußerte sich dazu: “Die Excel-Klasse von MEYER WERFT und MEYER TURKU trägt nun schon einige Jahre zum Erfolg der Carnival Corporation bei. Wir freuen uns, diese Erfolgsgeschichte gemeinsam fortzuführen.” Seit 2018 haben die MEYER WERFT und die MEYER TURKU auf einer gemeinsamen technischen Plattform neun Kreuzfahrtschiffe mit LNG-Antrieb für vier Kreuzfahrtlinien der Carnival Corporation gebaut. Auch die nun beauftragten zwei neuen Schiffe werden auf dieser Plattform gebaut und bieten mit einer Länge von rund 344 Metern und einer Größe von ca. 180.000 BRZ Platz für mehr als 6.400 Gäste.
Christine Duffy, Präsidentin von Carnival Cruise Line, fügte hinzu: “Die Flotte der Excel-Klasse von Carnival wird bald aus einem Quintett dieser sehr beliebten Schiffe bestehen, die hervorragende Annehmlichkeiten für die Gäste und eine enorme Betriebseffizienz bieten. Seit der Einführung der Mardi Gras im Jahr 2021 und der anschließenden Erweiterung mit der Carnival Celebration im Jahr 2022 und der Carnival Jubilee im Jahr 2023 sorgen diese Schiffe der Excel-Klasse für Begeisterung, Nachfrage und hohe Gästezufriedenheit.”
Dieser zweite große Auftrag innerhalb weniger Wochen zeigt die Trendwende im Kreuzfahrtmarkt, der das Rekordniveau von 2019 wieder erreicht und teilweise überschritten hat. “Wir sehen, dass die Schiffe der MEYER Gruppe sehr erfolgreich im Einsatz sind und wir deshalb diese Schiffsplattform weiterführen können”, erklärte Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe.
Das Auftragsbuch der MEYER WERFT umfasst nun sechs Kreuzfahrtschiffe, ein Forschungsschiff und den Stahlbau für vier Offshore-Konverterplattformen.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Feiertagsregelung für Müllabfuhr: Tourenänderungen an Karfreitag und Ostermontag
An Karfreitag und Ostermontag keine Müllabfuhr — Touren werden nachgeholt
Für viele Menschen sind die Feiertage um Ostern eine Zeit der Ruhe und Besinnung. Doch neben den festlichen Feiern und Traditionen gibt es auch organisatorische Anpassungen, die berücksichtigt werden müssen. Eine solche Anpassung betrifft die Müllabfuhr, die an Karfreitag und Ostermontag pausiert.
An den Feiertagen über Ostern findet keine Hausmüllabfuhr statt. Dies betrifft verschiedene Regionen, darunter die Abfuhrbereiche Westoverledingen, die Samtgemeinde Jümme sowie die Freitagstour in Leer an Karfreitag. Am Ostermontag entfallen die Müllabfuhren der Säcke im Rheiderland, in der Gemeinde Jemgum sowie die Montagstour in Leer. Die Abfallsäcke werden am nächsten regulären Abfuhrtag abgeholt, um sicherzustellen, dass keine Verzögerungen entstehen.
Um den Ausfall der Müllabfuhr zu kompensieren, werden die Touren nach den Feiertagen nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen, die normalerweise an Karfreitag stattfinden würde, wird bereits am Samstag, dem 30. März, durchgeführt. Die Touren für Ostermontag werden am Samstag, dem 6. April, nachgeholt.
Für die Insel Borkum gibt es eine Sonderregelung, um sicherzustellen, dass die Müllentsorgung reibungslos abläuft. Die am Karfreitag ausfallenden Touren der Abfallsäcke werden auf Mittwoch, den 27. März, vorgezogen, während die am Ostermontag ausfallende Tour am 3. April nachgeholt wird. Ebenso werden die Abfuhrtage zur Leerung der Gelben Tonne von Karfreitag ebenfalls auf den 27. März vorgezogen, und die Leerung für Ostermontag wird am 4. April nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen für Karfreitag wird auf den 28. März vorgezogen, und die ausfallende Tour am Ostermontag wird am 2. April nachgeholt.
Um sicherzustellen, dass keine Verwirrung entsteht und alle Bürger informiert sind, können alle Termine online unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine eingesehen werden. Zudem erinnert die MyMüll-App an die geänderten Zeiten und kann kostenlos unter www.all-leer.de/MyMuell heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht die Servicenummer 0800 – 9 25 24 23 zur Verfügung, oder Anfragen können per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de gesendet werden.
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Verkehrshinweis: Sperrung der Brunnenstraße für den “Tag des Handels” in Leer
Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels
Am kommenden Wochenende steht die Altstadt von Leer ganz im Zeichen des Handels. Anlässlich des “Tags des Handels” wird die Brunnenstraße ab dem Büntingplatz für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese Maßnahme tritt am 28. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft und dauert bis zum 30. März 2024 um 19:00 Uhr an, gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Die temporäre Sperrung dient dazu, den Besuchern ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Während dieser Zeit können Fußgänger und Besucher frei die Brunnenstraße nutzen, um die zahlreichen Angebote der örtlichen Geschäfte zu erkunden.
Für den Fall besonderer Bedürfnisse, wie beispielsweise bei Schwerbehinderungen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Leer zu beantragen. Dies gewährleistet, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu den Geschäften und Angeboten haben.
Anlieger, die in der Kirchstraße ansässig sind, werden gebeten, während der Sperrung die Zufahrt über die Schmiedestraße zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anwohner trotz der Veranstaltung uneingeschränkten Zugang zu ihren Wohngebieten haben.
Die temporäre Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels” bietet eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt und Attraktivität des lokalen Einzelhandels zu entdecken und zu erleben. Wir laden alle Einwohner und Besucher herzlich ein, an diesem besonderen Event teilzunehmen und das lebendige Herz der Altstadt zu erleben.
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