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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt weiteres Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt 5. Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
Papenburg, 26. März 2024 – Die MEYER WERFT und die Carnival Corporation (USA) setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft fort, indem sie eine Vereinbarung zum Bau eines weiteren modernen Kreuzfahrtschiffs der Excel-Klasse getroffen haben. Dieses Schiff wird voraussichtlich im Jahr 2028 an die Carnival Cruise Line geliefert werden. Erst Mitte Februar hatte die Carnival Corporation ein Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse bei der MEYER WERFT in Auftrag gegeben. Der neue Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll.
Bernd Eikens, CEO der MEYER Gruppe, äußerte sich dazu: “Die Excel-Klasse von MEYER WERFT und MEYER TURKU trägt nun schon einige Jahre zum Erfolg der Carnival Corporation bei. Wir freuen uns, diese Erfolgsgeschichte gemeinsam fortzuführen.” Seit 2018 haben die MEYER WERFT und die MEYER TURKU auf einer gemeinsamen technischen Plattform neun Kreuzfahrtschiffe mit LNG-Antrieb für vier Kreuzfahrtlinien der Carnival Corporation gebaut. Auch die nun beauftragten zwei neuen Schiffe werden auf dieser Plattform gebaut und bieten mit einer Länge von rund 344 Metern und einer Größe von ca. 180.000 BRZ Platz für mehr als 6.400 Gäste.
Christine Duffy, Präsidentin von Carnival Cruise Line, fügte hinzu: “Die Flotte der Excel-Klasse von Carnival wird bald aus einem Quintett dieser sehr beliebten Schiffe bestehen, die hervorragende Annehmlichkeiten für die Gäste und eine enorme Betriebseffizienz bieten. Seit der Einführung der Mardi Gras im Jahr 2021 und der anschließenden Erweiterung mit der Carnival Celebration im Jahr 2022 und der Carnival Jubilee im Jahr 2023 sorgen diese Schiffe der Excel-Klasse für Begeisterung, Nachfrage und hohe Gästezufriedenheit.”
Dieser zweite große Auftrag innerhalb weniger Wochen zeigt die Trendwende im Kreuzfahrtmarkt, der das Rekordniveau von 2019 wieder erreicht und teilweise überschritten hat. “Wir sehen, dass die Schiffe der MEYER Gruppe sehr erfolgreich im Einsatz sind und wir deshalb diese Schiffsplattform weiterführen können”, erklärte Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe.
Das Auftragsbuch der MEYER WERFT umfasst nun sechs Kreuzfahrtschiffe, ein Forschungsschiff und den Stahlbau für vier Offshore-Konverterplattformen.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Feiertagsregelung für Müllabfuhr: Tourenänderungen an Karfreitag und Ostermontag
An Karfreitag und Ostermontag keine Müllabfuhr — Touren werden nachgeholt
Für viele Menschen sind die Feiertage um Ostern eine Zeit der Ruhe und Besinnung. Doch neben den festlichen Feiern und Traditionen gibt es auch organisatorische Anpassungen, die berücksichtigt werden müssen. Eine solche Anpassung betrifft die Müllabfuhr, die an Karfreitag und Ostermontag pausiert.
An den Feiertagen über Ostern findet keine Hausmüllabfuhr statt. Dies betrifft verschiedene Regionen, darunter die Abfuhrbereiche Westoverledingen, die Samtgemeinde Jümme sowie die Freitagstour in Leer an Karfreitag. Am Ostermontag entfallen die Müllabfuhren der Säcke im Rheiderland, in der Gemeinde Jemgum sowie die Montagstour in Leer. Die Abfallsäcke werden am nächsten regulären Abfuhrtag abgeholt, um sicherzustellen, dass keine Verzögerungen entstehen.
Um den Ausfall der Müllabfuhr zu kompensieren, werden die Touren nach den Feiertagen nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen, die normalerweise an Karfreitag stattfinden würde, wird bereits am Samstag, dem 30. März, durchgeführt. Die Touren für Ostermontag werden am Samstag, dem 6. April, nachgeholt.
Für die Insel Borkum gibt es eine Sonderregelung, um sicherzustellen, dass die Müllentsorgung reibungslos abläuft. Die am Karfreitag ausfallenden Touren der Abfallsäcke werden auf Mittwoch, den 27. März, vorgezogen, während die am Ostermontag ausfallende Tour am 3. April nachgeholt wird. Ebenso werden die Abfuhrtage zur Leerung der Gelben Tonne von Karfreitag ebenfalls auf den 27. März vorgezogen, und die Leerung für Ostermontag wird am 4. April nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen für Karfreitag wird auf den 28. März vorgezogen, und die ausfallende Tour am Ostermontag wird am 2. April nachgeholt.
Um sicherzustellen, dass keine Verwirrung entsteht und alle Bürger informiert sind, können alle Termine online unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine eingesehen werden. Zudem erinnert die MyMüll-App an die geänderten Zeiten und kann kostenlos unter www.all-leer.de/MyMuell heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht die Servicenummer 0800 – 9 25 24 23 zur Verfügung, oder Anfragen können per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de gesendet werden.
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Verkehrshinweis: Sperrung der Brunnenstraße für den “Tag des Handels” in Leer
Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels
Am kommenden Wochenende steht die Altstadt von Leer ganz im Zeichen des Handels. Anlässlich des “Tags des Handels” wird die Brunnenstraße ab dem Büntingplatz für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese Maßnahme tritt am 28. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft und dauert bis zum 30. März 2024 um 19:00 Uhr an, gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Die temporäre Sperrung dient dazu, den Besuchern ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Während dieser Zeit können Fußgänger und Besucher frei die Brunnenstraße nutzen, um die zahlreichen Angebote der örtlichen Geschäfte zu erkunden.
Für den Fall besonderer Bedürfnisse, wie beispielsweise bei Schwerbehinderungen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Leer zu beantragen. Dies gewährleistet, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu den Geschäften und Angeboten haben.
Anlieger, die in der Kirchstraße ansässig sind, werden gebeten, während der Sperrung die Zufahrt über die Schmiedestraße zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anwohner trotz der Veranstaltung uneingeschränkten Zugang zu ihren Wohngebieten haben.
Die temporäre Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels” bietet eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt und Attraktivität des lokalen Einzelhandels zu entdecken und zu erleben. Wir laden alle Einwohner und Besucher herzlich ein, an diesem besonderen Event teilzunehmen und das lebendige Herz der Altstadt zu erleben.
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