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Ems: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Niedersachsen für sauberes Wasser ein.
• Etwa 95 Prozent der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet verfehlen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie; hohe Nährstoffbelastung der Gewässer ist eine zentrale Ursache
• Zu viel Dünger aus der Landwirtschaft führen in Seen und Küstengewässern zu Algenwachstum mit bedrohlichen Folgen wie Fischsterben
• DUH fordert wirksame Maßnahmen wie Reduzierung der Tierzahlen und mehr Platz für Gewässer
Der ökologische Zustand der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet ist alarmierend: 95 Prozent der Oberflächengewässer verfehlen den gesetzlich vorgeschriebenen guten ökologischen Zustand. Einer der Hauptgründe dafür ist die Verschmutzung der Gewässer durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft. Diese sogenannte Eutrophierung bedroht Seen und Küstengewässer und trägt signifikant zum Artenrückgang bei. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher eine Klage für sauberes Wasser beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie eingereicht. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert von den beklagten Bundesländern eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen und eine flächengebundene Tierhaltung, eine bedarfsgerechte Düngung, mehr Raum für Gewässer mit grünen Auwiesen statt Ackerfläche sowie die korrekte und vollständige Ausweisung stark belasteter Gewässer.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Im Ems-Gebiet herrscht ein katastrophaler Nährstoffüberschuss und die Folgen zeigten sich ganz deutlich im letzten Sommer: Zahlreiche Gewässer sind umgekippt, Algen haben sich explosionsartig vermehrt und die Ökosysteme sind völlig aus dem Gleichgewicht geraten. An den Küsten der Nord- und Ostsee sind sauerstoffarme Todeszonen entstanden – Fischsterben und Vergiftungsrisiken sind die Folge. Mit unserer Klage wollen wir die Nährstoffbelastung der Oberflächen- und Küstengewässer reduzieren, um Katastrophen in den Gewässern in Zukunft zu verhindern. Wir fordern von den Landesregierungen, endlich ambitionierte Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung zu ergreifen. Dafür müssen die Tierzahlen reduziert und den Gewässern mehr Platz gegeben werden. Vom Land Niedersachsen, das in seiner neuen Landesdüngeverordnung November 2022 als einziges Land die roten, nitratsensiblen Gebiete trotz der angekündigten Strafzahlungen seitens der EU-Kommission von 24 Prozent auf 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche verkleinert hat, fordern wir eine kritische Überprüfung dieser neuen Gebietskulisse und eine ordnungsgemäße, ambitionierte Neuausweisung.“
Wie leicht Gewässer in Zeiten der Klimakrise aus dem Gleichgewicht zu bringen sind, zeigte beispielhaft das große Fischsterben im Münsteraner Aasee 2018. Nach tagelang hohen Temperaturen und nur spärlichem Wasseraustausch waren die Sauerstoffstoffwerte im See auf eine tödliche Grenze abgesunken. Insgesamt mussten mehr als 20 Tonnen tote Fische aus dem Wasser abgesaugt werden.
Hauptverursacher der Eutrophierung sind Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft. Nährstoffe wie Nitrat, Phosphat und Ammonium können nicht mehr von Pflanzen aufgenommen werden, sondern werden in Grund- und Oberflächengewässer geleitet. Insbesondere in Niedersachsen, Deutschlands Agrarland Nummer Eins, werden 60 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt. In der Weser-Ems-Region liegt zudem das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Infolgedessen fallen massenhaft Gülle und Gärreste an. Um diese bedarfsgerecht auf die Felder auszubringen, müsste Niedersachsen etwa 200.000 Hektar größer sein.
Zuletzt hat die Europäische Kommission 2021 die Bundesregierung sowie die Bundesländer aufgefordert, zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie eine Neu-Ausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete vorzunehmen. Die daraufhin im Juni 2022 von der Bundesregierung vorgelegte Anpassung enttäuscht jedoch und enthält zu viele Schlupflöcher.
Hintergrund:
Deutschland tut seit Jahren zu wenig für den Schutz seiner Gewässer und des Grundwassers. Seit mehr als 30 Jahren verstößt Deutschland gegen die Grenzwerte der EU-Nitrat-Richtlinie. Ein weiterer Skandal: Selbst nach 20 Jahren Wasserrahmenrichtlinie, wonach alle Gewässer schon bis 2015 einen guten ökologischen Zustand hätten aufweisen müssen, ist die Erreichung dieses Ziels noch immer in weiter Ferne. Bereits 2018 hat die DUH das Recht auf Sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern NRW und Niedersachsen eingeklagt. Für diese erwartet die DUH die Verhandlung noch in diesem Jahr. In der Zwischenzeit haben die Länder neue Maßnahmenprogramme für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erstellt und neue Düngeverordnungen erlassen. Diese reichen jedoch noch nicht aus, um gesunde Gewässer sicherzustellen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO / Ems bei Weener
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Schleusenbrücke in Leer ab 22. Oktober gesperrt: Fahrbahn muss erneut saniert werden
Schleusenbrücke in Leer wird ab 22. Oktober komplett gesperrt
Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag dauern voraussichtlich bis zum 12. November – Rad- und Schiffsverkehr bleiben möglich
Auf der Schleusenbrücke in Leer stehen erneut Sanierungsarbeiten an. Die Brücke muss deshalb vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Schäden an der Fahrbahn nach Sanierung festgestellt
Grund für die Sperrung sind Schäden, die mehr als ein Jahr nach der umfangreichen Sanierung des Fahrbahnbetons in einem Teilbereich oberhalb des Brückenkellers sichtbar geworden sind.
Betroffen ist die damals neu aufgebrachte Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn. Diese hat sich aufgrund eines Mangels stellenweise vom Untergrund gelöst und ist in einigen Bereichen abgeplatzt.
Die genaue Ursache für die Schäden wird derzeit noch ermittelt.
Sanierung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung
Die erforderlichen Arbeiten sollen in der Woche nach dem Gallimarkt beginnen. Die beauftragte Firma wird den betroffenen Straßenbelag im Rahmen der Gewährleistung sanieren.
Für die Arbeiten ist eine vollständige Sperrung der Schleusenbrücke für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Die Sperrung soll nach derzeitiger Planung vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 bestehen.
Radverkehr kann die Brücke weiterhin passieren
Für Radfahrer soll die Brücke während der Bauarbeiten weiterhin passierbar bleiben. Vorgesehen ist, dass der Radverkehr auf einer Seite der Brücke an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Autofahrer müssen dagegen während der Sanierungsarbeiten auf eine andere Route ausweichen.
Schiffsverkehr nicht betroffen
Der Schiffsverkehr wird durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt. Die Schleuse kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Damit können Schiffe und Sportboote die Schleuse auch während der Bauarbeiten passieren.
Die Sperrung betrifft somit ausschließlich den Fahrzeugverkehr auf der Schleusenbrücke.
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Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen: Diese Öffnungszeiten gelten
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen
Geänderte Öffnungszeiten wegen des Tages der Deutschen Einheit
Wer am Samstag, 3. Oktober 2026, Abfälle oder Wertstoffe zu einem Wertstoffhof im Landkreis Leer bringen möchte, muss sich auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit bleiben die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer an diesem Tag geschlossen.
Wertstoffhof Breinermoor öffnet am 5. Oktober
Der Wertstoffhof im Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1 in Westoverledingen, ist nach dem Feiertag wieder am Montag, 5. Oktober, ab 9 Uhr für Kunden geöffnet.
Wer seine Wertstoffe dort entsorgen möchte, sollte die geänderten Öffnungszeiten rund um den Feiertag beachten.
Abfallumschlaganlage auf Borkum ab Montag geöffnet
Auf Borkum öffnet die Abfallumschlaganlage in der Reedestraße 196 ebenfalls wieder am Montag. Dort beginnt der Betrieb am 5. Oktober bereits um 8 Uhr.
Externe Wertstoffhöfe öffnen wieder am 9. und 10. Oktober
Auch bei den externen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer kommt es durch den Feiertag zu einer Änderung. Sie öffnen wieder wie gewohnt am Freitag und Samstag, 9. und 10. Oktober.
Wertstoffhof Neermoor weiterhin mit Sommeröffnungszeiten
Am Wertstoffhof Neermoor, Borgwardring 74, gelten aktuell noch die Sommeröffnungszeiten. Deshalb ist der Standort auch am Mittwoch, 7. Oktober, ab 13 Uhr geöffnet.
Die Umstellung auf die Winteröffnungszeiten wird der Landkreis Leer rechtzeitig bekanntgeben.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Leer
Bei Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Abfallentsorgung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Die kostenlose Service-Nummer lautet 0800 9252423. Alternativ ist die Abfallberatung per E‑Mail unter abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Kinder gestalten am 13. Oktober eigene Kunstwerke
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden
Kreativer Workshop für Kinder von 8 bis 12 Jahren am 13. Oktober
In den Herbstferien lädt das Kunsthaus Leer Kinder zu einem besonderen kreativen Erlebnis ein. Beim Workshop „Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden“ können junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 13. Oktober 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Der kostenfreie Workshop richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Zu Beginn lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Landschaftsbilder aus der Sammlung des Kunsthauses kennen. Dabei erhalten sie einen Einblick in unterschiedliche künstlerische Darstellungen von Landschaften.
Anschließend werden die Kinder selbst kreativ: Aus gewöhnlichen Steinen entstehen mit Farbe und viel Fantasie kleine Kunstwerke. Die Steine können mit eigenen Phantasielandschaften und anderen individuellen Motiven gestaltet werden.
Der Workshop bietet damit die Möglichkeit, Kunst nicht nur anzuschauen, sondern selbst kreativ tätig zu werden und eigene Ideen umzusetzen.
Anmeldung bis zum 10. Oktober
Die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 10. Oktober 2026 erforderlich.
Interessierte können sich per E‑Mail unter info@kunsthaus-leer.de oder telefonisch unter 0491 926‑1531 anmelden.
Termin: Dienstag, 13. Oktober 2026
Uhrzeit: 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Kunsthaus Leer
Alter: 8 bis 12 Jahre
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: bis 10. Oktober 2026 per E‑Mail oder telefonisch
























