Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit: Finanzielle Unterstützung für Ihren Start
Bürgergeld für Selbstständige: Die finanzielle Absicherung für den Schritt in die Selbstständigkeit
In Deutschland verfolgen viele Menschen den Traum der Selbstständigkeit, aber oft schrecken die damit verbundenen Risiken ab. Eine Option, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und gleichzeitig Risiken wie die Absicherung in der Krankenkasse auszuschließen, ist die Nutzung des Bürgergelds. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Selbstständige das Bürgergeld nutzen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Die Voraussetzungen für Bürgergeld
Bevor Selbstständige sich mit dem Bürgergeld absichern, ist es wichtig, die grundlegenden Voraussetzungen zu verstehen. Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die bestimmte Kriterien erfüllen muss. Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie:
1. Mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht haben.
2. In Deutschland wohnen und Ihren Lebensmittelpunkt hier haben.
3. Mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
4. Hilfebedürftig sind, was bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
5. Erwerbsfähig sind, sodass keine Krankheit oder Behinderung Sie daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, können Sie Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Antragstellung
Der erste Schritt, um Bürgergeld als Selbstständiger zu beantragen, besteht darin, sich an Ihr zuständiges Jobcenter zu wenden. Dort erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie den Antrag stellen und welche Unterlagen erforderlich sind. Weitere Details zur Antragstellung und den erforderlichen Anlagen finden Sie auf der Webseite Ihres Jobcenters.
Einkommen und Vermögen
Es ist entscheidend zu verstehen, dass Bürgergeld nur an hilfebedürftige Personen gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen müssen, bevor Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigen.
Einkommen: Einkommen umfasst sämtliche Geldzuflüsse, die Sie erhalten, darunter Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit, Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten, Kapital- und Zinserträge, Steuererstattungen, Abfindungen, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG und mehr. Ihr Jobcenter berücksichtigt Freibeträge und Ausgaben, wenn es Ihr Einkommen prüft.
Vermögen: Vermögen bezieht sich auf alles, was Sie besitzen und in Geld bewertet werden kann, wie Bargeld, Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Schmuck, Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen. Ihr Jobcenter berücksichtigt Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Im ersten Jahr Ihres Bürgergeldbezugs wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist, was als Karenzzeit bezeichnet wird. Vermögen gilt als erheblich, wenn bestimmte Beträge überschritten werden: 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit steht ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu Einkommen und Vermögen, insbesondere zu Freibeträgen, können Sie das Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9, am Ende der Seite herunterladen.
Arbeit und Bürgergeld
Eine der häufigsten Fragen von Selbstständigen, die Bürgergeld beziehen, betrifft die Auswirkungen von Arbeit und Einkommen. Wenn Sie als Selbstständiger Einkommen erzielen, wird dieses Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Ihr Jobcenter legt beispielsweise Freibeträge fest, die nicht angerechnet werden. Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Die Dauer des Bürgergeldbezugs
Normalerweise erhalten Sie Bürgergeld für 12 Monate. Unter bestimmten Umständen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, z.B. wenn Ihr Einkommen schwankt, Sie selbstständig tätig sind oder die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung unangemessen hoch sind. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin anspruchsberechtigt sind, und Sie müssen einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Die Auszahlung des Bürgergelds
In der Regel wird Ihr Bürgergeld am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen. Sie müssen nicht selbst Kontoinhaber sein.
Beratung und Unterstützung
Ihr Jobcenter steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu beraten und Fragen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klären. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Fragen zum Antrag haben, den Grund für die Ablehnung Ihres Antrags nicht verstehen, weniger Geld erhalten, als Sie erwartet haben, oder den Inhalt des Bescheids genauer erläutert haben möchten. Die Beratung kann Ihnen dabei helfen, die Anforderungen, Einkommens- und Vermögensregelungen sowie den Antragsprozess besser zu verstehen und Ihren Weg zur Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.
Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit: Finanzielle Unterstützung für Ihren Start
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, kann das Einstiegsgeld in bestimmten Fällen eine wertvolle Hilfe sein. Eine Selbstständigkeit bietet die Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit zu beenden, aber gerade in der Anfangsphase fehlen oft ausreichende Einnahmen. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, können wir Ihnen unter bestimmten Bedingungen Einstiegsgeld gewähren, um Ihnen finanzielle Flexibilität zu bieten, bis Ihr Unternehmen auf eigenen Beinen steht.
Voraussetzungen für das Einstiegsgeld
Um Einstiegsgeld für Ihre Selbstständigkeit zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie beziehen bereits Bürgergeld.
2. Sie haben sich bisher nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
3. Ihre Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, und Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche in Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
4. Sie verfügen über die persönliche Eignung, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
5. Es bestehen gute Aussichten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein werden, dank Ihrer Existenzgründung.
Wichtig zu beachten: Die Entscheidung, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, obliegt Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter. Ein rechtlicher Anspruch auf Einstiegsgeld besteht nicht.
Höhe und Dauer des Einstiegsgelds
Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit legt Ihre Integrationsfachkraft des Jobcenters die Höhe des Einstiegsgeldes fest. Es kann auch festgelegt werden, ob sich der Förderbetrag im Laufe der Zeit ändert. In den ersten Monaten erhalten Sie unter Umständen mehr Einstiegsgeld als zum Ende des Förderzeitraums.
Die maximale Dauer des Einstiegsgelds beträgt 24 Monate. Es wird Ihnen monatlich und ohne Abzüge ausgezahlt. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
Die konkrete Höhe und Dauer Ihres Einstiegsgeldes hängen unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Ihren Familienstand, die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und Ihre zukünftigen Jobaussichten. Sie haben jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer oder einen bestimmten Betrag.
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