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Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit

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Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit
 
In Deutsch­land ver­fol­gen vie­le Men­schen den Traum der Selbst­stän­dig­keit, aber oft schre­cken die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Eine Opti­on, den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit zu wagen und gleich­zei­tig Risi­ken wie die Absi­che­rung in der Kran­ken­kas­se aus­zu­schlie­ßen, ist die Nut­zung des Bür­ger­gelds. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie Selbst­stän­di­ge das Bür­ger­geld nut­zen kön­nen und wel­che Vor­aus­set­zun­gen dafür gelten.
 

Die Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Bevor Selbst­stän­di­ge sich mit dem Bür­ger­geld absi­chern, ist es wich­tig, die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zu ver­ste­hen. Bür­ger­geld ist eine Sozi­al­leis­tung, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len muss. Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie:
 
1. Min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht haben.
 
2. In Deutsch­land woh­nen und Ihren Lebens­mit­tel­punkt hier haben.
 
3. Min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbei­ten können.
 
4. Hil­fe­be­dürf­tig sind, was bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.
 
5. Erwerbs­fä­hig sind, sodass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie dar­an hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Auch wenn Sie nicht erwerbs­fä­hig sind, kön­nen Sie Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.
 

Antrag­stel­lung

Der ers­te Schritt, um Bür­ger­geld als Selbst­stän­di­ger zu bean­tra­gen, besteht dar­in, sich an Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter zu wen­den. Dort erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie den Antrag stel­len und wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind. Wei­te­re Details zur Antrag­stel­lung und den erfor­der­li­chen Anla­gen fin­den Sie auf der Web­sei­te Ihres Jobcenters.
 

Ein­kom­men und Vermögen

Es ist ent­schei­dend zu ver­ste­hen, dass Bür­ger­geld nur an hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen gezahlt wird. Das bedeu­tet, dass Sie zuerst Ihre eige­nen Mit­tel ein­set­zen müs­sen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dabei müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen berücksichtigen.
 
Ein­kom­men: Ein­kom­men umfasst sämt­li­che Geld­zu­flüs­se, die Sie erhal­ten, dar­un­ter Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätig­keit, Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Kran­ken­geld, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal- und Zins­er­trä­ge, Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG und mehr. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Frei­be­trä­ge und Aus­ga­ben, wenn es Ihr Ein­kom­men prüft.
 
Ver­mö­gen: Ver­mö­gen bezieht sich auf alles, was Sie besit­zen und in Geld bewer­tet wer­den kann, wie Bar­geld, Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe, Wert­pa­pie­re, Sach­wer­te wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck, Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, Haus- und Grund­ei­gen­tum sowie Eigen­tums­woh­nun­gen. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen und das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
 
Im ers­ten Jahr Ihres Bür­ger­geld­be­zugs wird das Ver­mö­gen nur berück­sich­tigt, wenn es erheb­lich ist, was als Karenz­zeit bezeich­net wird. Ver­mö­gen gilt als erheb­lich, wenn bestimm­te Beträ­ge über­schrit­ten wer­den: 40.000 Euro für die ers­te leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft. Nach Ablauf der Karenz­zeit steht ein Frei­be­trag von 15.000 Euro pro Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft zur Verfügung.
 
Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ein­kom­men und Ver­mö­gen, ins­be­son­de­re zu Frei­be­trä­gen, kön­nen Sie das Merk­blatt Bür­ger­geld, Kapi­tel 9, am Ende der Sei­te herunterladen.
 

Arbeit und Bürgergeld

Eine der häu­figs­ten Fra­gen von Selbst­stän­di­gen, die Bür­ger­geld bezie­hen, betrifft die Aus­wir­kun­gen von Arbeit und Ein­kom­men. Wenn Sie als Selbst­stän­di­ger Ein­kom­men erzie­len, wird die­ses Ein­kom­men nach Abzug von Frei­be­trä­gen auf Ihr Bür­ger­geld ange­rech­net. Ihr Job­cen­ter legt bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge fest, die nicht ange­rech­net wer­den. Mit stei­gen­dem Ein­kom­men stei­gen auch Ihre per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne das Ein­kom­men aus Erwerbstätigkeit.
 

Die Dau­er des Bürgergeldbezugs

Nor­ma­ler­wei­se erhal­ten Sie Bür­ger­geld für 12 Mona­te. Unter bestimm­ten Umstän­den wird Bür­ger­geld nur für 6 Mona­te gewährt, z.B. wenn Ihr Ein­kom­men schwankt, Sie selbst­stän­dig tätig sind oder die Kos­ten für Ihre Unter­kunft und Hei­zung unan­ge­mes­sen hoch sind. Nach Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­raums prüft das Job­cen­ter, ob Sie wei­ter­hin anspruchs­be­rech­tigt sind, und Sie müs­sen einen Wei­ter­be­wil­li­gungs­an­trag stellen.
 

Die Aus­zah­lung des Bürgergelds

In der Regel wird Ihr Bür­ger­geld am ers­ten Werk­tag eines Monats für die­sen Monat auf das von Ihnen ange­ge­be­ne Bank­kon­to über­wie­sen. Sie müs­sen nicht selbst Kon­to­in­ha­ber sein.
 

Bera­tung und Unterstützung

Ihr Job­cen­ter steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Sie zu bera­ten und Fra­gen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klä­ren. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie Fra­gen zum Antrag haben, den Grund für die Ableh­nung Ihres Antrags nicht ver­ste­hen, weni­ger Geld erhal­ten, als Sie erwar­tet haben, oder den Inhalt des Bescheids genau­er erläu­tert haben möch­ten. Die Bera­tung kann Ihnen dabei hel­fen, die Anfor­de­run­gen, Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen sowie den Antrags­pro­zess bes­ser zu ver­ste­hen und Ihren Weg zur Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich zu gestalten.
 
 
 
 

Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

 
Wenn Sie den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen, kann das Ein­stiegs­geld in bestimm­ten Fäl­len eine wert­vol­le Hil­fe sein. Eine Selbst­stän­dig­keit bie­tet die Mög­lich­keit, die Arbeits­lo­sig­keit zu been­den, aber gera­de in der Anfangs­pha­se feh­len oft aus­rei­chen­de Ein­nah­men. Wenn Sie bereits Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen wir Ihnen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ein­stiegs­geld gewäh­ren, um Ihnen finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät zu bie­ten, bis Ihr Unter­neh­men auf eige­nen Bei­nen steht.
 

Vor­aus­set­zun­gen für das Einstiegsgeld

Um Ein­stiegs­geld für Ihre Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten, müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
 
1. Sie bezie­hen bereits Bürgergeld.
 
2. Sie haben sich bis­her nicht haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig gemacht.
 
3. Ihre Selbst­stän­dig­keit wird haupt­be­ruf­lich aus­ge­übt, und Sie arbei­ten min­des­tens 15 Stun­den pro Woche in Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit.
 
4. Sie ver­fü­gen über die per­sön­li­che Eig­nung, um Ihre geplan­te Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich auszuüben.
 
5. Es bestehen gute Aus­sich­ten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bür­ger­geld ange­wie­sen sein wer­den, dank Ihrer Existenzgründung.
 
Wich­tig zu beach­ten: Die Ent­schei­dung, ob Sie die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, obliegt Ihrer Inte­gra­ti­ons­fach­kraft im Job­cen­ter. Ein recht­li­cher Anspruch auf Ein­stiegs­geld besteht nicht.
 

Höhe und Dau­er des Einstiegsgelds

Zu Beginn Ihrer Selbst­stän­dig­keit legt Ihre Inte­gra­ti­ons­fach­kraft des Job­cen­ters die Höhe des Ein­stiegs­gel­des fest. Es kann auch fest­ge­legt wer­den, ob sich der För­der­be­trag im Lau­fe der Zeit ändert. In den ers­ten Mona­ten erhal­ten Sie unter Umstän­den mehr Ein­stiegs­geld als zum Ende des Förderzeitraums.
 
Die maxi­ma­le Dau­er des Ein­stiegs­gelds beträgt 24 Mona­te. Es wird Ihnen monat­lich und ohne Abzü­ge aus­ge­zahlt. Das Ein­stiegs­geld wird nicht auf Ihr Bür­ger­geld angerechnet.
 
Die kon­kre­te Höhe und Dau­er Ihres Ein­stiegs­gel­des hän­gen unter ande­rem von Ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den ab. Dabei berück­sich­ti­gen wir Fak­to­ren wie Ihren Fami­li­en­stand, die Dau­er Ihrer Arbeits­lo­sig­keit und Ihre zukünf­ti­gen Job­aus­sich­ten. Sie haben jedoch kei­nen recht­li­chen Anspruch auf eine bestimm­te Dau­er oder einen bestimm­ten Betrag.

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Start in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ( m/w/d )

Viel­fäl­ti­ge Medi­en und offe­ne Kooperationen

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit kann eine auf­re­gen­de und viel­ver­spre­chen­de Rei­se sein, ins­be­son­de­re wenn Sie im Bereich Medi­en­be­ra­tung und Social Media Manage­ment tätig wer­den möch­ten. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Ihnen eine span­nen­de Part­ner­schaft, die Ihnen dabei hel­fen kann, Ihren Traum von der Selbst­stän­dig­keit zu ver­wirk­li­chen. Mit einer brei­ten Palet­te an Medi­en­pro­duk­ten, dar­un­ter Zei­tun­gen, Online-Por­ta­le, The­men- und Nach­rich­ten­por­ta­le, sozia­le Medi­en und diver­se Druckerzeug­nis­se wie Jah­res­ka­len­der und Fly­er, sind wir offen für Koope­ra­tio­nen und ste­hen Exis­tenz­grün­dern mit offe­nen Armen entgegen.

Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und Partnerschaften

Unse­re Part­ner­schaft ermög­licht es Ihnen, Mar­ke­ting­kam­pa­gnen für spe­zi­fi­sche Bran­chen oder Wer­be­ge­mein­schaf­ten umzu­set­zen. Wir suchen enga­gier­te Medi­en­be­ra­ter, unab­hän­gig davon, ob Sie bereits Erfah­rung in der Bran­che haben oder als Quer­ein­stei­ger durch­star­ten möch­ten. Sie wer­den zum Bin­de­glied zwi­schen der Wirt­schaft und unse­rem Medi­en­haus und haben die Mög­lich­keit, von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und unse­ren viel­fäl­ti­gen Ver­bin­dun­gen zu Wer­be­agen­tu­ren zu pro­fi­tie­ren. Wir legen gro­ßen Wert auf gemein­sa­me Lösun­gen für unse­re Kun­den und schaf­fen damit eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Zusammenarbeit

Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­la­gen eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, an auf­re­gen­den und inno­va­ti­ven Pro­jek­ten teil­zu­neh­men. Dies kann bei­spiels­wei­se die Orga­ni­sa­ti­on von Buch­vor­stel­lun­gen im Bereich Online-Mar­ke­ting oder erfolg­rei­che Koope­ra­tio­nen im Bereich Tou­ris­mus beinhal­ten. Die­se Koope­ra­tio­nen bie­ten Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, auf einen soli­den Kun­den­stamm zurück­zu­grei­fen und ihr Geschäft auszubauen.

Erfolgs­fak­to­ren und Vor­tei­le der Partnerschaft

Die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter in Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Chan­cen für Ihre beruf­li­che Entwicklung.

Zugang zu Kun­den und Ressourcen

Durch die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag erhal­ten Sie Zugang zu einem brei­ten Kun­den­stamm und umfang­rei­chen Res­sour­cen. Dies ermög­licht Ihnen, Ihr Geschäft schnell und effi­zi­ent auf­zu­bau­en und von einem eta­blier­ten Know-how zu pro­fi­tie­ren. Die weit­rei­chen­de Medi­en­prä­senz des Lese­r­ECHO-Ver­lags in der Regi­on bie­tet Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, eine Viel­zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chen und ihre Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu vermarkten.

Unter­stüt­zung und Fortbildung

Zusätz­lich zur Unter­stüt­zung bei der Grün­dung Ihres eige­nen Unter­neh­mens, ein­schließ­lich Grün­dungs­be­ra­tung, bie­ten wir auch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Die­se Res­sour­cen sind ent­schei­dend, um sich erfolg­reich am Markt zu eta­blie­ren und Ihr Know-how kon­ti­nu­ier­lich zu erweitern.

Frei­heit für inno­va­ti­ve Ideen

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet nicht nur die Mög­lich­keit, cross­me­dia­le Kam­pa­gnen umzu­set­zen, son­dern auch eige­ne Pro­jek­te zu ent­wi­ckeln und zu rea­li­sie­ren. Die krea­ti­ve Frei­heit und die Unter­stüt­zung durch den Ver­lag bie­ten Raum für inno­va­ti­ve Ideen und indi­vi­du­el­le Konzepte.

Per­sön­li­che Ent­wick­lung und Erfolg

Die per­sön­li­che Ent­wick­lung eines Medi­en­be­ra­ters spielt eine zen­tra­le Rol­le in unse­rer Part­ner­schaft. Selbst­ver­trau­en, Eigen­in­itia­ti­ve und die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, sind Erfolgs­fak­to­ren, die durch die Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geför­dert wer­den. Ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ste­hen bei uns im Fokus.

Wenn Sie sich für eine Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag inter­es­sie­ren und den Weg in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ein­schla­gen möch­ten, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Schrei­ben Sie uns ger­ne an: info@leserecho.de. Wir freu­en uns dar­auf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­dig­keit zu beglei­ten und gemein­sam erfolg­reich zu sein.

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24/7 Auto­ma­ten­ki­os­ke in Nie­der­sach­sen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

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Sym­bol­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Auto­ma­ten­ki­osk in Rhauderfehn 

Auto­ma­ten­ki­os­ke in Nie­der­sach­sen: Grü­nes Licht für durch­ge­hen­de Öffnungszeiten

Gute Nach­rich­ten für Betrei­ber von Auto­ma­ten­ki­os­ken in Nie­der­sach­sen: Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass Auto­ma­ten­shops nicht den dau­er­haf­ten Laden­öff­nungs­zei­ten unter­lie­gen . Damit dür­fen die­se Shops auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen rund um die Uhr geöff­net blei­ben – ein Urteil, das für vie­le Betrei­ber erfreu­lich sein dürfte.

Hin­ter­grund des Urteils

Die Stadt Papen­burg hat­te im Juni 2024 einen 30 m² gro­ßen Auto­ma­ten­shop auf­er­legt, des­sen Öff­nungs­zei­ten an Sonn- und Fei­er­ta­gen auf maxi­mal drei Stun­den beschränkt waren. Begrün­det wur­de dies mit dem Nie­der­säch­si­schen Gesetz über Laden­öff­nungs- und Ver­kaufs­zei­ten (NLöffVZG) , das auch für Auto­ma­ten­shops gel­ten soll. Dage­gen wehr­te sich die Betrei­be­rin des Shops gericht­lich – und bekam nun in zwei­ter Instanz Recht.

Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt argu­men­tier­te, dass der Auto­ma­ten­shop nicht unter das Laden­öff­nungs­ge­setz fal­le . Bereits das frü­he­re bun­des­wei­te Laden­schluss­ge­setz habe sol­che Geschäf­te nicht erfasst, und der Lan­des­ge­setz­ge­ber habe mit der Reform 2006 eher eine wei­te­re Libe­ra­li­sie­rung der Laden­öff­nungs­zei­ten beab­sich­tigt. Auch der Schutz der Sonn- und Fei­er­tags­ru­he steht einer durch­ge­hen­den Öff­nung nicht ent­ge­gen, da Kun­den ihre Ruhe­zei­ten selbst bestim­men könnten.

Fol­gen für Automatenkioske

Die­ses Urteil setzt ein kla­res Zei­chen für die wei­te­re Ver­brei­tung von Auto­ma­ten­ki­os­ken in Nie­der­sach­sen . Immer mehr Betrei­ber set­zen auf das Kon­zept von per­so­nal­frei­en 24/7‑Verkaufsstellen , um Kun­den auch außer­halb regu­lä­rer Laden­öff­nungs­zei­ten mit Waren zu versorgen.

Da der Beschluss unan­fecht­bar ist, dürf­te er auch über Papen­burg hin­aus Signal­wir­kung für ande­re Kom­mu­nen in Nie­der­sach­sen haben. Betrei­ber von Auto­ma­ten­ki­os­ken kön­nen sich somit auf sta­bi­le recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ver­las­sen und ihre Stand­or­te künf­tig ohne zeit­li­che Ein­schrän­kun­gen betreiben.


 

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Erfolg­rei­che Nach­hil­fe in Leer: Indi­vi­du­el­le Lern­för­de­rung für bes­se­re Schulnoten

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Nach­hil­fe in Leer: Indi­vi­du­el­le Lern­för­de­rung für alle Schul­for­men und Jahrgänge

Sichern Sie die schu­li­sche Zukunft Ihres Kin­des mit pro­fes­sio­nel­ler Nach­hil­fe in Leer. Bei Schul­fit bie­ten wir eine geziel­te, indi­vi­du­el­le För­de­rung in zahl­rei­chen Fächern und für alle Klassenstufen.

Schul­fit Nach­hil­fe & Coa­ching – Ihr erfah­re­ner Part­ner in Sachen Bildung

Seit 1988 steht Schul­fit Nach­hil­fe & Coa­ching unter der Lei­tung von Mar­ti­na Scho­on für qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Nach­hil­fe in Leer, Moorm­er­land, Aurich und Emden. Unser Team aus erfah­re­nen und enga­gier­ten Nach­hil­fe­leh­rern unter­stützt Schü­le­rin­nen und Schü­ler aller Schul­for­men indi­vi­du­ell und effektiv.


Unser Nach­hil­fe­an­ge­bot auf einen Blick

  • Unter­stüt­zung für alle Schul­for­men: Egal ob Grund­schu­le, Haupt­schu­le, Real­schu­le oder Gym­na­si­um – wir pas­sen die Nach­hil­fe exakt an die schu­li­schen Anfor­de­run­gen und das Lern­tem­po Ihres Kin­des an.

  • Fächer­über­grei­fen­de Nach­hil­fe: Von Deutsch, Eng­lisch, Fran­zö­sisch über Mathe­ma­tik und Natur­wis­sen­schaf­ten wie Che­mie und Phy­sik bis hin zu spe­zi­el­len Fächern wie Wirt­schaft oder Infor­ma­tik – unse­re qua­li­fi­zier­ten Lehr­kräf­te decken ein brei­tes Spek­trum ab.

  • Fle­xi­bler Unter­richt: Wir bie­ten sowohl Ein­zel­nach­hil­fe als auch Grup­pen­un­ter­richt in Kleinst­grup­pen mit maxi­mal vier Schü­lern an, um eine opti­ma­le Lernat­mo­sphä­re zu gewährleisten.


Ler­nen mit Kon­zept – Unse­re päd­ago­gi­schen Ansätze

Unser Ziel ist es nicht nur, fach­li­che Defi­zi­te aus­zu­glei­chen, son­dern auch die Lern­mo­ti­va­ti­on zu stei­gern und das Selbst­be­wusst­sein der Schü­ler zu stär­ken. Unse­re Metho­den beinhalten:

  • Indi­vi­du­el­le Lern­stra­te­gien: Jedes Kind lernt anders – wir set­zen auf Metho­den, die zu sei­nem Lern­typ passen.

  • Moti­va­ti­ons­för­de­rung: Durch posi­ti­ve Ver­stär­kung und geziel­te Lern­stra­te­gien stei­gern wir die Lernfreude.

  • Prü­fungs­vor­be­rei­tung: Ob Klas­sen­ar­bei­ten, Abschluss­prü­fun­gen oder Nach­prü­fun­gen – wir berei­ten Ihr Kind gezielt vor.


Bei­spiel­haf­te Unterrichtsinhalte

  • Mathe­ma­tik: Grund­la­gen der Bruch­rech­nung, Alge­bra, Geo­me­trie, Wahr­schein­lich­keits­rech­nung und Analysis.

  • Deutsch: Auf­satz­schrei­ben, Gram­ma­tik, Recht­schrei­bung und geziel­te Prü­fungs­vor­be­rei­tung für das Abitur.

  • Eng­lisch: Lese- und Hör­ver­ständ­nis, Kon­ver­sa­ti­ons­übun­gen, Wort­schatz­er­wei­te­rung und Grammatiktraining.

  • Natur­wis­sen­schaf­ten: Ver­ständ­li­che Erklä­run­gen zu phy­si­ka­li­schen Geset­zen, che­mi­schen Reak­tio­nen und bio­lo­gi­schen Prozessen.


War­um Schul­fit? Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

Mehr als 30 Jah­re Erfah­rung: Seit 1988 beglei­ten wir erfolg­reich Schü­ler auf ihrem Bil­dungs­weg.
Qua­li­fi­zier­te Lehr­kräf­te: Unse­re Nach­hil­fe­leh­rer sind päd­ago­gisch geschult und ver­mit­teln Wis­sen ver­ständ­lich und effek­tiv.
Indi­vi­du­el­le Betreu­ung: Jeder Schü­ler erhält eine auf sei­ne Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­ne För­de­rung.
Fle­xi­ble Unter­richts­zei­ten: Pas­send zu Ihrem All­tag – auch Online-Nach­hil­fe mög­lich.
Erfolgs­kon­trol­le: Regel­mä­ßi­ge Rück­mel­dun­gen über Lern­fort­schrit­te für Eltern und Schüler.


Kon­tak­tie­ren Sie uns!

Schul­fit Nach­hil­fe & Coa­ching
Inha­be­rin: Mar­ti­na Scho­on
Adres­se: Heis­fel­der Str. 2, 26789 Leer
Tele­fon: +49 491 5951
E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
Web­site: schulfit-nachhilfe.de

Ver­trau­en Sie auf unse­re Erfah­rung und unser Enga­ge­ment – gemein­sam brin­gen wir Ihr Kind zum schu­li­schen Erfolg!

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Nie­der­sach­sen: Rekord-Gemü­se­ern­te 2024 – Spei­se­zwie­beln auf Platz 1!

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Gro­ße Gemü­se­ern­te in Nie­der­sach­sen: Spei­se­zwie­beln domi­nie­ren Anbau

Die Gemü­se­pro­duk­ti­on in Nie­der­sach­sen hat im Jahr 2024 einen deut­li­chen Zuwachs ver­zeich­net. Nach Anga­ben des Lan­des­amts für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen (LSN) konn­ten 900 Betrie­be auf einer Anbau­flä­che von 24.500 Hekt­ar ins­ge­samt 757.145 Ton­nen Gemü­se ern­ten. Dies ent­spricht einer Stei­ge­rung von 13,2% im Ver­gleich zum Vor­jahr. Beson­ders bemer­kens­wert ist das Wachs­tum des Anbaus unter begeh­ba­ren Schutz­ab­de­ckun­gen, der sich um 11,0% ver­grö­ßer­te und mitt­ler­wei­le 115 Hekt­ar umfasst.

Spei­se­zwie­beln lösen Spar­gel als füh­ren­de Kul­tur ab

Die Anbau­flä­chen für ver­schie­de­ne Gemü­se­sor­ten ent­wi­ckel­ten sich unter­schied­lich. Wäh­rend der Spar­gel­an­bau wei­ter­hin rück­läu­fig ist (-7,9% gegen­über 2023), gewan­nen Spei­se­zwie­beln zuneh­mend an Bedeu­tung. Mit einer Anbau­flä­che von 5.498 Hekt­ar (+26,9%) über­hol­ten sie den Spar­gel und wur­den zum Gemü­se mit der größ­ten Frei­land­an­bau­flä­che in Nie­der­sach­sen. Auch die Ern­te­men­ge der Spei­se­zwie­beln wuchs um 16,8% auf 252.122 Ton­nen. Möh­ren und Karot­ten beleg­ten mit 153.487 Ton­nen (+7,6%) den zwei­ten Platz in der Erntemenge.

Grün­kohl­an­bau erholt sich nach Rückgang

Das für Nie­der­sach­sen tra­di­tio­nel­le Win­ter­ge­mü­se, der Grün­kohl, konn­te sich nach einem Rück­gang im Jahr 2023 wie­der erho­len. Die Anbau­flä­che stieg von 344 Hekt­ar auf 383 Hekt­ar und näher­te sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Ern­te­men­ge lag mit 7.177 Ton­nen sogar über den Wer­ten der letz­ten Jahre.

Gewächs­haus­an­bau wächst um 11%

Ein wei­te­rer Trend zeigt sich im geschütz­ten Gemü­se­an­bau. Die Anbau­flä­chen in Gewächs­häu­sern wur­den um rund 11% erwei­tert, was zu einer Ertrags­stei­ge­rung von 20,9% führ­te. Ins­ge­samt wur­den 37.553 Ton­nen Gemü­se aus geschütz­tem Anbau geern­tet. Den größ­ten Anteil dar­an hat­ten Salat­gur­ken mit 25.691 Ton­nen (68,4%), gefolgt von Toma­ten mit 9.580 Ton­nen (25,5%) und Papri­ka mit 1.502 Ton­nen (4,0%).

Mehr Öko-Gemü­se im Freiland

Auch der öko­lo­gi­sche Gemü­se­an­bau leg­te wie­der zu. 196 Betrie­be bewirt­schaf­te­ten 2.611 Hekt­ar öko­lo­gisch, was einem Anteil von 10,7% der gesam­ten Frei­land­ge­mü­se-Anbau­flä­che ent­spricht. Nach einem Rück­gang in den ver­gan­ge­nen Jah­ren konn­te die öko­lo­gi­sche Anbau­flä­che um 15,4% gestei­gert wer­den. Die Ern­te­men­ge aus bio­lo­gi­schem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Ton­nen, was 11,4% der gesam­ten Frei­lan­dern­te ausmachte.

Zusam­men­fas­sung

Trotz ver­ein­zel­ter wet­ter­be­ding­ter Ern­te­aus­fäl­le konn­te Nie­der­sach­sen sei­ne Gemü­se­pro­duk­ti­on im Jahr 2024 deut­lich stei­gern. Beson­ders der Anbau von Spei­se­zwie­beln nahm wei­ter zu, wäh­rend sich der Spar­gel­an­bau wei­ter ver­rin­ger­te. Auch die öko­lo­gi­sche Land­wirt­schaft und der Gewächs­haus­an­bau ver­zeich­ne­ten Zuwäch­se. Die­se Ent­wick­lun­gen zei­gen eine zuneh­men­de Anpas­sung der nie­der­säch­si­schen Gemü­se­pro­duk­ti­on an ver­än­der­te Markt­be­din­gun­gen und kli­ma­ti­sche Herausforderungen.


 

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