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Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit

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Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit
 
In Deutsch­land ver­fol­gen vie­le Men­schen den Traum der Selbst­stän­dig­keit, aber oft schre­cken die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Eine Opti­on, den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit zu wagen und gleich­zei­tig Risi­ken wie die Absi­che­rung in der Kran­ken­kas­se aus­zu­schlie­ßen, ist die Nut­zung des Bür­ger­gelds. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie Selbst­stän­di­ge das Bür­ger­geld nut­zen kön­nen und wel­che Vor­aus­set­zun­gen dafür gelten.
 

Die Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Bevor Selbst­stän­di­ge sich mit dem Bür­ger­geld absi­chern, ist es wich­tig, die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zu ver­ste­hen. Bür­ger­geld ist eine Sozi­al­leis­tung, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len muss. Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie:
 
1. Min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht haben.
 
2. In Deutsch­land woh­nen und Ihren Lebens­mit­tel­punkt hier haben.
 
3. Min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbei­ten können.
 
4. Hil­fe­be­dürf­tig sind, was bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.
 
5. Erwerbs­fä­hig sind, sodass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie dar­an hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Auch wenn Sie nicht erwerbs­fä­hig sind, kön­nen Sie Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.
 

Antrag­stel­lung

Der ers­te Schritt, um Bür­ger­geld als Selbst­stän­di­ger zu bean­tra­gen, besteht dar­in, sich an Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter zu wen­den. Dort erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie den Antrag stel­len und wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind. Wei­te­re Details zur Antrag­stel­lung und den erfor­der­li­chen Anla­gen fin­den Sie auf der Web­sei­te Ihres Jobcenters.
 

Ein­kom­men und Vermögen

Es ist ent­schei­dend zu ver­ste­hen, dass Bür­ger­geld nur an hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen gezahlt wird. Das bedeu­tet, dass Sie zuerst Ihre eige­nen Mit­tel ein­set­zen müs­sen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dabei müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen berücksichtigen.
 
Ein­kom­men: Ein­kom­men umfasst sämt­li­che Geld­zu­flüs­se, die Sie erhal­ten, dar­un­ter Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätig­keit, Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Kran­ken­geld, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal- und Zins­er­trä­ge, Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG und mehr. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Frei­be­trä­ge und Aus­ga­ben, wenn es Ihr Ein­kom­men prüft.
 
Ver­mö­gen: Ver­mö­gen bezieht sich auf alles, was Sie besit­zen und in Geld bewer­tet wer­den kann, wie Bar­geld, Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe, Wert­pa­pie­re, Sach­wer­te wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck, Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, Haus- und Grund­ei­gen­tum sowie Eigen­tums­woh­nun­gen. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen und das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
 
Im ers­ten Jahr Ihres Bür­ger­geld­be­zugs wird das Ver­mö­gen nur berück­sich­tigt, wenn es erheb­lich ist, was als Karenz­zeit bezeich­net wird. Ver­mö­gen gilt als erheb­lich, wenn bestimm­te Beträ­ge über­schrit­ten wer­den: 40.000 Euro für die ers­te leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft. Nach Ablauf der Karenz­zeit steht ein Frei­be­trag von 15.000 Euro pro Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft zur Verfügung.
 
Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ein­kom­men und Ver­mö­gen, ins­be­son­de­re zu Frei­be­trä­gen, kön­nen Sie das Merk­blatt Bür­ger­geld, Kapi­tel 9, am Ende der Sei­te herunterladen.
 

Arbeit und Bürgergeld

Eine der häu­figs­ten Fra­gen von Selbst­stän­di­gen, die Bür­ger­geld bezie­hen, betrifft die Aus­wir­kun­gen von Arbeit und Ein­kom­men. Wenn Sie als Selbst­stän­di­ger Ein­kom­men erzie­len, wird die­ses Ein­kom­men nach Abzug von Frei­be­trä­gen auf Ihr Bür­ger­geld ange­rech­net. Ihr Job­cen­ter legt bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge fest, die nicht ange­rech­net wer­den. Mit stei­gen­dem Ein­kom­men stei­gen auch Ihre per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne das Ein­kom­men aus Erwerbstätigkeit.
 

Die Dau­er des Bürgergeldbezugs

Nor­ma­ler­wei­se erhal­ten Sie Bür­ger­geld für 12 Mona­te. Unter bestimm­ten Umstän­den wird Bür­ger­geld nur für 6 Mona­te gewährt, z.B. wenn Ihr Ein­kom­men schwankt, Sie selbst­stän­dig tätig sind oder die Kos­ten für Ihre Unter­kunft und Hei­zung unan­ge­mes­sen hoch sind. Nach Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­raums prüft das Job­cen­ter, ob Sie wei­ter­hin anspruchs­be­rech­tigt sind, und Sie müs­sen einen Wei­ter­be­wil­li­gungs­an­trag stellen.
 

Die Aus­zah­lung des Bürgergelds

In der Regel wird Ihr Bür­ger­geld am ers­ten Werk­tag eines Monats für die­sen Monat auf das von Ihnen ange­ge­be­ne Bank­kon­to über­wie­sen. Sie müs­sen nicht selbst Kon­to­in­ha­ber sein.
 

Bera­tung und Unterstützung

Ihr Job­cen­ter steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Sie zu bera­ten und Fra­gen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klä­ren. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie Fra­gen zum Antrag haben, den Grund für die Ableh­nung Ihres Antrags nicht ver­ste­hen, weni­ger Geld erhal­ten, als Sie erwar­tet haben, oder den Inhalt des Bescheids genau­er erläu­tert haben möch­ten. Die Bera­tung kann Ihnen dabei hel­fen, die Anfor­de­run­gen, Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen sowie den Antrags­pro­zess bes­ser zu ver­ste­hen und Ihren Weg zur Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich zu gestalten.
 
 
 
 

Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

 
Wenn Sie den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen, kann das Ein­stiegs­geld in bestimm­ten Fäl­len eine wert­vol­le Hil­fe sein. Eine Selbst­stän­dig­keit bie­tet die Mög­lich­keit, die Arbeits­lo­sig­keit zu been­den, aber gera­de in der Anfangs­pha­se feh­len oft aus­rei­chen­de Ein­nah­men. Wenn Sie bereits Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen wir Ihnen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ein­stiegs­geld gewäh­ren, um Ihnen finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät zu bie­ten, bis Ihr Unter­neh­men auf eige­nen Bei­nen steht.
 

Vor­aus­set­zun­gen für das Einstiegsgeld

Um Ein­stiegs­geld für Ihre Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten, müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
 
1. Sie bezie­hen bereits Bürgergeld.
 
2. Sie haben sich bis­her nicht haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig gemacht.
 
3. Ihre Selbst­stän­dig­keit wird haupt­be­ruf­lich aus­ge­übt, und Sie arbei­ten min­des­tens 15 Stun­den pro Woche in Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit.
 
4. Sie ver­fü­gen über die per­sön­li­che Eig­nung, um Ihre geplan­te Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich auszuüben.
 
5. Es bestehen gute Aus­sich­ten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bür­ger­geld ange­wie­sen sein wer­den, dank Ihrer Existenzgründung.
 
Wich­tig zu beach­ten: Die Ent­schei­dung, ob Sie die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, obliegt Ihrer Inte­gra­ti­ons­fach­kraft im Job­cen­ter. Ein recht­li­cher Anspruch auf Ein­stiegs­geld besteht nicht.
 

Höhe und Dau­er des Einstiegsgelds

Zu Beginn Ihrer Selbst­stän­dig­keit legt Ihre Inte­gra­ti­ons­fach­kraft des Job­cen­ters die Höhe des Ein­stiegs­gel­des fest. Es kann auch fest­ge­legt wer­den, ob sich der För­der­be­trag im Lau­fe der Zeit ändert. In den ers­ten Mona­ten erhal­ten Sie unter Umstän­den mehr Ein­stiegs­geld als zum Ende des Förderzeitraums.
 
Die maxi­ma­le Dau­er des Ein­stiegs­gelds beträgt 24 Mona­te. Es wird Ihnen monat­lich und ohne Abzü­ge aus­ge­zahlt. Das Ein­stiegs­geld wird nicht auf Ihr Bür­ger­geld angerechnet.
 
Die kon­kre­te Höhe und Dau­er Ihres Ein­stiegs­gel­des hän­gen unter ande­rem von Ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den ab. Dabei berück­sich­ti­gen wir Fak­to­ren wie Ihren Fami­li­en­stand, die Dau­er Ihrer Arbeits­lo­sig­keit und Ihre zukünf­ti­gen Job­aus­sich­ten. Sie haben jedoch kei­nen recht­li­chen Anspruch auf eine bestimm­te Dau­er oder einen bestimm­ten Betrag.

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Start in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ( m/w/d )

Viel­fäl­ti­ge Medi­en und offe­ne Kooperationen

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit kann eine auf­re­gen­de und viel­ver­spre­chen­de Rei­se sein, ins­be­son­de­re wenn Sie im Bereich Medi­en­be­ra­tung und Social Media Manage­ment tätig wer­den möch­ten. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Ihnen eine span­nen­de Part­ner­schaft, die Ihnen dabei hel­fen kann, Ihren Traum von der Selbst­stän­dig­keit zu ver­wirk­li­chen. Mit einer brei­ten Palet­te an Medi­en­pro­duk­ten, dar­un­ter Zei­tun­gen, Online-Por­ta­le, The­men- und Nach­rich­ten­por­ta­le, sozia­le Medi­en und diver­se Druckerzeug­nis­se wie Jah­res­ka­len­der und Fly­er, sind wir offen für Koope­ra­tio­nen und ste­hen Exis­tenz­grün­dern mit offe­nen Armen entgegen.

Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und Partnerschaften

Unse­re Part­ner­schaft ermög­licht es Ihnen, Mar­ke­ting­kam­pa­gnen für spe­zi­fi­sche Bran­chen oder Wer­be­ge­mein­schaf­ten umzu­set­zen. Wir suchen enga­gier­te Medi­en­be­ra­ter, unab­hän­gig davon, ob Sie bereits Erfah­rung in der Bran­che haben oder als Quer­ein­stei­ger durch­star­ten möch­ten. Sie wer­den zum Bin­de­glied zwi­schen der Wirt­schaft und unse­rem Medi­en­haus und haben die Mög­lich­keit, von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und unse­ren viel­fäl­ti­gen Ver­bin­dun­gen zu Wer­be­agen­tu­ren zu pro­fi­tie­ren. Wir legen gro­ßen Wert auf gemein­sa­me Lösun­gen für unse­re Kun­den und schaf­fen damit eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Zusammenarbeit

Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­la­gen eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, an auf­re­gen­den und inno­va­ti­ven Pro­jek­ten teil­zu­neh­men. Dies kann bei­spiels­wei­se die Orga­ni­sa­ti­on von Buch­vor­stel­lun­gen im Bereich Online-Mar­ke­ting oder erfolg­rei­che Koope­ra­tio­nen im Bereich Tou­ris­mus beinhal­ten. Die­se Koope­ra­tio­nen bie­ten Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, auf einen soli­den Kun­den­stamm zurück­zu­grei­fen und ihr Geschäft auszubauen.

Erfolgs­fak­to­ren und Vor­tei­le der Partnerschaft

Die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter in Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Chan­cen für Ihre beruf­li­che Entwicklung.

Zugang zu Kun­den und Ressourcen

Durch die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag erhal­ten Sie Zugang zu einem brei­ten Kun­den­stamm und umfang­rei­chen Res­sour­cen. Dies ermög­licht Ihnen, Ihr Geschäft schnell und effi­zi­ent auf­zu­bau­en und von einem eta­blier­ten Know-how zu pro­fi­tie­ren. Die weit­rei­chen­de Medi­en­prä­senz des Lese­r­ECHO-Ver­lags in der Regi­on bie­tet Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, eine Viel­zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chen und ihre Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu vermarkten.

Unter­stüt­zung und Fortbildung

Zusätz­lich zur Unter­stüt­zung bei der Grün­dung Ihres eige­nen Unter­neh­mens, ein­schließ­lich Grün­dungs­be­ra­tung, bie­ten wir auch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Die­se Res­sour­cen sind ent­schei­dend, um sich erfolg­reich am Markt zu eta­blie­ren und Ihr Know-how kon­ti­nu­ier­lich zu erweitern.

Frei­heit für inno­va­ti­ve Ideen

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet nicht nur die Mög­lich­keit, cross­me­dia­le Kam­pa­gnen umzu­set­zen, son­dern auch eige­ne Pro­jek­te zu ent­wi­ckeln und zu rea­li­sie­ren. Die krea­ti­ve Frei­heit und die Unter­stüt­zung durch den Ver­lag bie­ten Raum für inno­va­ti­ve Ideen und indi­vi­du­el­le Konzepte.

Per­sön­li­che Ent­wick­lung und Erfolg

Die per­sön­li­che Ent­wick­lung eines Medi­en­be­ra­ters spielt eine zen­tra­le Rol­le in unse­rer Part­ner­schaft. Selbst­ver­trau­en, Eigen­in­itia­ti­ve und die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, sind Erfolgs­fak­to­ren, die durch die Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geför­dert wer­den. Ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ste­hen bei uns im Fokus.

Wenn Sie sich für eine Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag inter­es­sie­ren und den Weg in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ein­schla­gen möch­ten, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Schrei­ben Sie uns ger­ne an: info@leserecho.de. Wir freu­en uns dar­auf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­dig­keit zu beglei­ten und gemein­sam erfolg­reich zu sein.

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Rain­bow Events – Per­fek­te Events für Unter­neh­men & unver­gess­li­che Erlebnisse

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Rain­bow Events – Ihr Part­ner für unver­gess­li­che Geschäftsveranstaltungen

Erst­klas­si­ge Fir­men­ver­an­stal­tun­gen mit Rain­bow Events

Ob Sie eine beson­de­re Kam­pa­gne ins Ram­pen­licht rücken, eine neue Filia­le eröff­nen oder das Kun­den­er­leb­nis nach­hal­tig ver­bes­sern möch­ten – Rain­bow Events sorgt dafür, dass Ihre Geschäfts­ver­an­stal­tung ein vol­ler Erfolg wird! Mit pro­fes­sio­nel­ler Event­pla­nung, maß­ge­schnei­der­ten Kon­zep­ten und einem weit­rei­chen­den Netz­werk ver­wan­deln wir Ihre Ideen in außer­ge­wöhn­li­che Erlebnisse.

Ein Event, das begeis­tert – für Kun­den, Part­ner und Mitarbeiter

Die Atmo­sphä­re macht den Unter­schied – und genau hier setzt Rain­bow Events an. Wir gestal­ten Ihr Event mit krea­ti­ven Kon­zep­ten und indi­vi­du­el­ler Aus­stat­tung. Dank unse­res umfang­rei­chen Miet­parks und unse­rer engen Kon­tak­te zu erst­klas­si­gen Künst­lern sor­gen wir für ein Ambi­en­te, das per­fekt auf Ihre Ver­an­stal­tung abge­stimmt ist. Von der Begrü­ßung bis zur Ver­ab­schie­dung Ihrer Gäs­te – wir küm­mern uns um jedes Detail, damit Ihr Event unver­gess­lich bleibt.

Maß­ge­schnei­der­te Event­lö­sun­gen für Unternehmen

1. Fir­men­fei­ern & Betriebsausflüge

Ob ent­spann­te Som­mer­fes­te, fest­li­che Weih­nachts­fei­ern oder inspi­rie­ren­de Team­e­vents – wir pla­nen und orga­ni­sie­ren Ihre Fir­men­fei­er nach Ihren Wün­schen. Tei­len Sie uns Ihr Bud­get mit, und wir erstel­len Ihnen ein maß­ge­schnei­der­tes Kon­zept. Sie genie­ßen, wir küm­mern uns um den Rest!

2. Pro­dukt­prä­sen­ta­tio­nen & Eröffnungsfeiern

Eine Fili­al­er­öff­nung oder eine neue Pro­dukt­ein­füh­rung ver­dient einen beson­de­ren Rah­men. Mit pas­sen­dem Enter­tain­ment, hoch­wer­ti­ger Event­aus­stat­tung und pro­fes­sio­nel­lem Ser­vice set­zen wir Ihr Unter­neh­men per­fekt in Szene.

3. Kon­fe­ren­zen & Tagungen

Von der tech­ni­schen Aus­stat­tung bis zur stil­vol­len Deko­ra­ti­on – wir orga­ni­sie­ren Kon­fe­ren­zen und Tagun­gen, die inspi­rie­ren und Ihre Bot­schaft wir­kungs­voll vermitteln.

4. The­men- und sai­so­na­le Events

Weih­nachts­märk­te, Okto­ber­fes­te oder indi­vi­du­el­le Mot­to­par­tys – mit Rain­bow Events erle­ben Sie sai­so­na­le High­lights, die Ihre Gäs­te begeistern.

Exklu­si­ves Cate­ring & erst­klas­si­ge Locations

Ein gelun­ge­nes Event lebt auch von exzel­len­tem Essen. Des­halb arbei­ten wir mit einem der größ­ten Cate­rer im Nor­den der Nie­der­lan­de zusam­men und bie­ten Ihnen kuli­na­ri­sche Erleb­nis­se, die begeis­tern – von exklu­si­ven Menüs bis hin zu köst­li­chem Fingerfood.

Sie suchen nach einer beson­de­ren Loca­ti­on? Wir bie­ten Ihnen eine Aus­wahl ein­zig­ar­ti­ger Ver­an­stal­tungs­or­te oder gestal­ten Ihre Wunsch-Loca­ti­on nach Ihren Vorstellungen.

Unse­re Leis­tun­gen im Überblick:

✔ Kom­plet­te Event­pla­nung & Orga­ni­sa­ti­on ✔ Künst­ler­ver­mitt­lung & Unter­hal­tung ✔ Ver­leih von Event-Aus­stat­tung (Zel­te, Deko­ra­ti­on, Hüpf­bur­gen, Tech­nik) ✔ Hoch­wer­ti­ges Cate­ring ✔ Betreu­ung vor Ort – Sie genie­ßen, wir küm­mern uns um den Rest!

Besu­chen Sie unse­ren Par­ty­shop in Winschoten

Sie suchen Inspi­ra­ti­on für Ihre Ver­an­stal­tung? In unse­rem Par­ty­shop in Win­scho­ten fin­den Sie eine gro­ße Aus­wahl an Event-Zube­hör und erhal­ten per­sön­li­che Bera­tung für Ihre Feier.

📍 Adres­se: Papier­weg 2F, 9672 BH Win­scho­ten
🕒 Öff­nungs­zei­ten:
Mon­tag: Geschlos­sen
Diens­tag – Frei­tag: 9:00 – 17:00 Uhr
Sams­tag: 10:00 – 15:00 Uhr
Sonn­tag: Geschlossen

Kon­tak­tie­ren Sie uns!

Las­sen Sie uns gemein­sam Ihr nächs­tes Event unver­gess­lich machen. Kon­tak­tie­ren Sie uns für eine per­sön­li­che Beratung:

📧 E‑Mail: info@rainbowevents.nl
📞 Tele­fon: +31 597 — 67 59 37
🌐 Web: www.rainbowevents.nl

Rain­bow Events – Ihr Part­ner für maß­ge­schnei­der­te Geschäfts­ver­an­stal­tun­gen in Ostfriesland!


 

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Ost­fries­land: Intel­li­gen­te Hör­sys­te­me: Die Zukunft des Hörens beginnt jetzt

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Moder­ne Hör­sys­te­me aus Ost­fries­land: Mehr als Hören – ein smar­tes Erlebnis

Moder­ne Hör­sys­te­me haben sich von ein­fa­chen Ver­stär­kern zu hoch­ent­wi­ckel­ten High­tech-Gerä­ten gewan­delt. Sie ver­bes­sern nicht nur die Sprach­ver­ständ­lich­keit, son­dern berei­chern das Leben ihrer Nut­zer durch inno­va­ti­ve Tech­no­lo­gien. Von smar­ter Kon­nek­ti­vi­tät über Künst­li­che Intel­li­genz bis hin zu kom­for­ta­blen Lösun­gen für Beruf und All­tag – moder­ne Hör­sys­te­me kön­nen weit mehr als nur Schall verstärken.

Smart ver­netzt

Dank moder­ner Blue­tooth-Tech­no­lo­gie las­sen sich Hör­sys­te­me naht­los mit Mul­ti­me­dia­ge­rä­ten wie Smart­phones oder Fern­se­hern ver­bin­den. Die­se kabel­lo­se Ver­net­zung sorgt für mehr Kom­fort und eine gerin­ge­re Höranstrengung.

Zusätz­lich ermög­li­chen smar­te Apps zahl­rei­che Zusatz­funk­tio­nen: Sie kön­nen kör­per­li­che Akti­vi­tä­ten tra­cken, Schrit­te zäh­len oder sogar die Herz­fre­quenz mes­sen. Auch die Tra­ge­zeit der Hör­ge­rä­te lässt sich erfas­sen, wodurch Nut­zer ihre Gewohn­hei­ten bes­ser ver­ste­hen und opti­mie­ren können.

Wich­ti­ge Funk­tio­nen moder­ner Hörsysteme

Der wah­re Kern eines Hör­sys­tems bleibt sei­ne audio­lo­gi­sche Leis­tung. Laut der Euro­Trak Ger­ma­ny-Stu­die 2022 berich­ten 83 % der Nut­zer, dass ihre Hör­ge­rä­te gut oder sehr gut funk­tio­nie­ren. Durch intel­li­gen­te Stör­ge­räusch­un­ter­drü­ckung wird es mög­lich, auch in lau­ten Umge­bun­gen Gesprä­che klar und ent­spannt zu füh­ren – etwa in Restau­rants oder Bahn­hö­fen. Hin­ter­grund­ge­räu­sche wie das Klap­pern von Geschirr oder Gesprä­che am Neben­tisch wer­den auto­ma­tisch reduziert.

Aura­cast™ Broad­cast Audio: Bar­rie­re­frei­es Hören in der Öffentlichkeit

Eine bahn­bre­chen­de Neue­rung ist die Auracast™-Technologie. Wäh­rend her­kömm­li­ches Blue­tooth nur Ver­bin­dun­gen zwi­schen zwei Gerä­ten ermög­licht, erlaubt Aura­cast™ das gleich­zei­ti­ge Strea­ming von Audio­in­hal­ten an meh­re­re Emp­fän­ger. So kön­nen Hör­ge­rä­te­trä­ger in öffent­li­chen Räu­men wie Flug­hä­fen, Kir­chen oder Kinos Audio­si­gna­le direkt auf ihre Gerä­te über­tra­gen. In Zukunft dürf­te die­se Tech­no­lo­gie in vie­len öffent­li­chen Berei­chen Ein­zug hal­ten und die Bar­rie­re­frei­heit wei­ter verbessern.

Moder­ne Akku-Tech­no­lo­gie für mehr Komfort

Hör­sys­te­me mit wie­der­auf­lad­ba­ren Akkus bie­ten eine kom­for­ta­ble Ener­gie­ver­sor­gung. Die klei­nen, leis­tungs­star­ken Akkus hal­ten oft bis zu 24 Stun­den und kön­nen ein­fach über Nacht gela­den wer­den. Nut­zer kön­nen zwi­schen einer klas­si­schen Lade­sta­ti­on oder einem Char­ger mit inte­grier­ter Power­bank wäh­len – beson­ders prak­tisch für Reisen.

 

Hör­ge­rä­te Ostfriesland 

Prä­zi­se Anpas­sung durch Experten

Hör­ge­rä­te sind medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel, die von HNO-Ärz­ten ver­ord­net und von qua­li­fi­zier­ten Hör­akus­ti­kern indi­vi­du­ell ange­passt wer­den. Die per­sön­li­che Fein­jus­tie­rung gewähr­leis­tet höchs­ten Tra­ge­kom­fort und eine opti­ma­le Klang­qua­li­tät. Zusätz­lich bie­ten vie­le moder­ne Hör­sys­te­me die Mög­lich­keit, per App ver­schie­de­ne Ein­stel­lun­gen selbst anzupassen.

Remo­te Ser­vice: Fein­jus­tie­rung aus der Ferne

Nicht immer ist ein per­sön­li­cher Ter­min beim Hör­akus­ti­ker not­wen­dig. Durch Remo­te Ser­vices kön­nen klei­ne Anpas­sun­gen bequem online vor­ge­nom­men wer­den. Nut­zer kön­nen ihre Hör­ge­rä­te vom Fach­mann über eine App aus der Fer­ne opti­mie­ren las­sen – sei es von zuhau­se, aus dem Büro oder sogar aus dem Urlaub.

Regel­mä­ßi­ge Hör­tests sind entscheidend

Wer eine Hör­min­de­rung bemerkt, soll­te nicht zu lan­ge war­ten. Je frü­her ein Hör­ver­lust erkannt wird, des­to ein­fa­cher ist die Gewöh­nung an ein Hör­ge­rät. HNO-Ärz­te und Hör­akus­ti­ker kön­nen mit pro­fes­sio­nel­len Tests Klar­heit über das eige­ne Hör­ver­mö­gen geben.

Für gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te gibt es bei ent­spre­chen­der Indi­ka­ti­on eine umfang­rei­che Hör­ge­rä­te­ver­sor­gung ohne eige­ne Zuzah­lung. Somit steht einem bes­se­ren Hör­erleb­nis nichts im Wege. Denn Hören bedeu­tet mehr als nur das Wahr­neh­men von Schall – es ist der Schlüs­sel zu Lebens­freu­de, sozia­ler Inter­ak­ti­on und kul­tu­rel­ler Teilhabe.

“Mehr ver­ste­hen, mehr erle­ben.” (Mot­to des Welt­tags des Hörens 2025)

“Mehr ver­ste­hen, mehr erle­ben.” (Mot­to des Welt­tags des Hörens 2025) — Hör­ge­rä­te Wil­ken aus Hesel.
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Kar­ne­val ist nichts für Tie­re – bit­te nicht verkleiden!

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Die­ser Hund sitzt wäh­rend eines Kar­neval­um­zugs im Men­schen­ge­drän­ge inmit­ten von Abfäl­len. Copy­right: Deut­scher Tier­schutz­bund e.V.

Haus­tie­re an Kar­ne­val nicht verkleiden

 

Der Deut­sche Tier­schutz­bund ruft Tier­hal­ten­de dazu auf, ihre Tie­re an den kom­men­den Kar­ne­vals­ta­gen weder zu Ver­an­stal­tun­gen mit­zu­neh­men noch zu ver­klei­den. Kos­tü­me oder Acces­soires mögen zwar nied­lich wir­ken, sind jedoch nicht tier­ge­recht. Sie schrän­ken die Bewe­gungs­frei­heit ein, ber­gen Ver­let­zungs­ri­si­ken und füh­ren zu einer miss­ver­ständ­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Artgenossen.

„Ein Tier soll­te man nicht dazu zwin­gen, ein Kos­tüm zu tra­gen, nur weil man dies selbst süß oder lus­tig fin­det. Wer sein Tier respek­tiert, ach­tet auf sei­ne Bedürf­nis­se. Außer­dem ist Kar­ne­val ein Fest für Men­schen – Tie­re soll­ten nicht zu Requi­si­ten gemacht wer­den“, sagt Nina Bra­ke­busch, Refe­ren­tin beim Deut­schen Tierschutzbund.

Kar­ne­vals­um­zü­ge und –sit­zun­gen kön­nen bei Hun­den, die mit­ge­nom­men wer­den, zudem Angst und Stress aus­lö­sen. „Die Men­schen­mas­sen und die Laut­stär­ke sind nichts für Hun­de”, sagt Bra­ke­busch. Kar­ne­vals­ver­an­stal­tun­gen soll­ten daher mit Tie­ren gemie­den wer­den. Der Deut­sche Tier­schutz­bund rät aber auch davon ab, zu Hau­se Fotos von eige­nem Tier im Kos­tüm zu machen und bei Social Media zu tei­len. „Auch die Ver­mensch­li­chung, die in den sozia­len Medi­en mit Fotos und Vide­os ver­klei­de­ter Tie­re betrie­ben wird, lässt die ech­ten Bedürf­nis­se von Tie­ren ver­ges­sen und führt zu Nach­ah­mern. Das ist ins­be­son­de­re dann kri­tisch, wenn Likes und Fol­lo­wer­zah­len in den Vor­der­grund rücken und das Wohl­erge­hen des Tie­res aus dem Fokus gerät“, so Brakebusch.

 

Kos­tü­me füh­ren zu miss­ver­stan­de­ner Körpersprache

Hun­de und Kat­zen aber auch ande­re Haus­tie­re kom­mu­ni­zie­ren mit Art­ge­nos­sen u.a. mit­tels Kör­per­spra­che. Kos­tü­me, die den Rücken, die Ohren oder den Schwanz ver­de­cken, schrän­ken die­se ein. Auf­ge­stell­te Nacken­haa­re oder die Bewe­gung der Ohren und des Schwan­zes, kön­nen dann nicht rich­tig gezeigt und wahr­ge­nom­men wer­den. Auch lässt sich weder Angst- noch Droh­ver­hal­ten durch ein ande­res Tier oder den Men­schen rich­tig erkennen.

 

Mate­ria­li­en der Kos­tü­me für Tie­re ungeeignet

Vie­le Mate­ria­li­en in den Kos­tü­men ent­hal­ten zudem Sub­stan­zen, die für Tie­re gif­tig sein kön­nen. Nimmt das Tier bei­spiels­wei­se ein Kos­tüm­teil ins Maul, besteht die Gefahr, dass Tei­le davon ver­schluckt oder schäd­li­che Stof­fe auf­ge­nom­men wer­den. Auch all­er­gi­sche Reak­tio­nen auf bestimm­te Mate­ria­li­en sind nicht aus­zu­schlie­ßen. Zudem besteht Strangulationsgefahr.


 

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