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Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit

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Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit
 
In Deutsch­land ver­fol­gen vie­le Men­schen den Traum der Selbst­stän­dig­keit, aber oft schre­cken die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Eine Opti­on, den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit zu wagen und gleich­zei­tig Risi­ken wie die Absi­che­rung in der Kran­ken­kas­se aus­zu­schlie­ßen, ist die Nut­zung des Bür­ger­gelds. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie Selbst­stän­di­ge das Bür­ger­geld nut­zen kön­nen und wel­che Vor­aus­set­zun­gen dafür gelten.
 

Die Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Bevor Selbst­stän­di­ge sich mit dem Bür­ger­geld absi­chern, ist es wich­tig, die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zu ver­ste­hen. Bür­ger­geld ist eine Sozi­al­leis­tung, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len muss. Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie:
 
1. Min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht haben.
 
2. In Deutsch­land woh­nen und Ihren Lebens­mit­tel­punkt hier haben.
 
3. Min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbei­ten können.
 
4. Hil­fe­be­dürf­tig sind, was bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.
 
5. Erwerbs­fä­hig sind, sodass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie dar­an hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Auch wenn Sie nicht erwerbs­fä­hig sind, kön­nen Sie Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.
 

Antrag­stel­lung

Der ers­te Schritt, um Bür­ger­geld als Selbst­stän­di­ger zu bean­tra­gen, besteht dar­in, sich an Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter zu wen­den. Dort erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie den Antrag stel­len und wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind. Wei­te­re Details zur Antrag­stel­lung und den erfor­der­li­chen Anla­gen fin­den Sie auf der Web­sei­te Ihres Jobcenters.
 

Ein­kom­men und Vermögen

Es ist ent­schei­dend zu ver­ste­hen, dass Bür­ger­geld nur an hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen gezahlt wird. Das bedeu­tet, dass Sie zuerst Ihre eige­nen Mit­tel ein­set­zen müs­sen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dabei müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen berücksichtigen.
 
Ein­kom­men: Ein­kom­men umfasst sämt­li­che Geld­zu­flüs­se, die Sie erhal­ten, dar­un­ter Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätig­keit, Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Kran­ken­geld, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal- und Zins­er­trä­ge, Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG und mehr. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Frei­be­trä­ge und Aus­ga­ben, wenn es Ihr Ein­kom­men prüft.
 
Ver­mö­gen: Ver­mö­gen bezieht sich auf alles, was Sie besit­zen und in Geld bewer­tet wer­den kann, wie Bar­geld, Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe, Wert­pa­pie­re, Sach­wer­te wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck, Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, Haus- und Grund­ei­gen­tum sowie Eigen­tums­woh­nun­gen. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen und das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
 
Im ers­ten Jahr Ihres Bür­ger­geld­be­zugs wird das Ver­mö­gen nur berück­sich­tigt, wenn es erheb­lich ist, was als Karenz­zeit bezeich­net wird. Ver­mö­gen gilt als erheb­lich, wenn bestimm­te Beträ­ge über­schrit­ten wer­den: 40.000 Euro für die ers­te leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft. Nach Ablauf der Karenz­zeit steht ein Frei­be­trag von 15.000 Euro pro Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft zur Verfügung.
 
Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ein­kom­men und Ver­mö­gen, ins­be­son­de­re zu Frei­be­trä­gen, kön­nen Sie das Merk­blatt Bür­ger­geld, Kapi­tel 9, am Ende der Sei­te herunterladen.
 

Arbeit und Bürgergeld

Eine der häu­figs­ten Fra­gen von Selbst­stän­di­gen, die Bür­ger­geld bezie­hen, betrifft die Aus­wir­kun­gen von Arbeit und Ein­kom­men. Wenn Sie als Selbst­stän­di­ger Ein­kom­men erzie­len, wird die­ses Ein­kom­men nach Abzug von Frei­be­trä­gen auf Ihr Bür­ger­geld ange­rech­net. Ihr Job­cen­ter legt bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge fest, die nicht ange­rech­net wer­den. Mit stei­gen­dem Ein­kom­men stei­gen auch Ihre per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne das Ein­kom­men aus Erwerbstätigkeit.
 

Die Dau­er des Bürgergeldbezugs

Nor­ma­ler­wei­se erhal­ten Sie Bür­ger­geld für 12 Mona­te. Unter bestimm­ten Umstän­den wird Bür­ger­geld nur für 6 Mona­te gewährt, z.B. wenn Ihr Ein­kom­men schwankt, Sie selbst­stän­dig tätig sind oder die Kos­ten für Ihre Unter­kunft und Hei­zung unan­ge­mes­sen hoch sind. Nach Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­raums prüft das Job­cen­ter, ob Sie wei­ter­hin anspruchs­be­rech­tigt sind, und Sie müs­sen einen Wei­ter­be­wil­li­gungs­an­trag stellen.
 

Die Aus­zah­lung des Bürgergelds

In der Regel wird Ihr Bür­ger­geld am ers­ten Werk­tag eines Monats für die­sen Monat auf das von Ihnen ange­ge­be­ne Bank­kon­to über­wie­sen. Sie müs­sen nicht selbst Kon­to­in­ha­ber sein.
 

Bera­tung und Unterstützung

Ihr Job­cen­ter steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Sie zu bera­ten und Fra­gen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klä­ren. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie Fra­gen zum Antrag haben, den Grund für die Ableh­nung Ihres Antrags nicht ver­ste­hen, weni­ger Geld erhal­ten, als Sie erwar­tet haben, oder den Inhalt des Bescheids genau­er erläu­tert haben möch­ten. Die Bera­tung kann Ihnen dabei hel­fen, die Anfor­de­run­gen, Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen sowie den Antrags­pro­zess bes­ser zu ver­ste­hen und Ihren Weg zur Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich zu gestalten.
 
 
 
 

Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

 
Wenn Sie den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen, kann das Ein­stiegs­geld in bestimm­ten Fäl­len eine wert­vol­le Hil­fe sein. Eine Selbst­stän­dig­keit bie­tet die Mög­lich­keit, die Arbeits­lo­sig­keit zu been­den, aber gera­de in der Anfangs­pha­se feh­len oft aus­rei­chen­de Ein­nah­men. Wenn Sie bereits Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen wir Ihnen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ein­stiegs­geld gewäh­ren, um Ihnen finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät zu bie­ten, bis Ihr Unter­neh­men auf eige­nen Bei­nen steht.
 

Vor­aus­set­zun­gen für das Einstiegsgeld

Um Ein­stiegs­geld für Ihre Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten, müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
 
1. Sie bezie­hen bereits Bürgergeld.
 
2. Sie haben sich bis­her nicht haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig gemacht.
 
3. Ihre Selbst­stän­dig­keit wird haupt­be­ruf­lich aus­ge­übt, und Sie arbei­ten min­des­tens 15 Stun­den pro Woche in Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit.
 
4. Sie ver­fü­gen über die per­sön­li­che Eig­nung, um Ihre geplan­te Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich auszuüben.
 
5. Es bestehen gute Aus­sich­ten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bür­ger­geld ange­wie­sen sein wer­den, dank Ihrer Existenzgründung.
 
Wich­tig zu beach­ten: Die Ent­schei­dung, ob Sie die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, obliegt Ihrer Inte­gra­ti­ons­fach­kraft im Job­cen­ter. Ein recht­li­cher Anspruch auf Ein­stiegs­geld besteht nicht.
 

Höhe und Dau­er des Einstiegsgelds

Zu Beginn Ihrer Selbst­stän­dig­keit legt Ihre Inte­gra­ti­ons­fach­kraft des Job­cen­ters die Höhe des Ein­stiegs­gel­des fest. Es kann auch fest­ge­legt wer­den, ob sich der För­der­be­trag im Lau­fe der Zeit ändert. In den ers­ten Mona­ten erhal­ten Sie unter Umstän­den mehr Ein­stiegs­geld als zum Ende des Förderzeitraums.
 
Die maxi­ma­le Dau­er des Ein­stiegs­gelds beträgt 24 Mona­te. Es wird Ihnen monat­lich und ohne Abzü­ge aus­ge­zahlt. Das Ein­stiegs­geld wird nicht auf Ihr Bür­ger­geld angerechnet.
 
Die kon­kre­te Höhe und Dau­er Ihres Ein­stiegs­gel­des hän­gen unter ande­rem von Ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den ab. Dabei berück­sich­ti­gen wir Fak­to­ren wie Ihren Fami­li­en­stand, die Dau­er Ihrer Arbeits­lo­sig­keit und Ihre zukünf­ti­gen Job­aus­sich­ten. Sie haben jedoch kei­nen recht­li­chen Anspruch auf eine bestimm­te Dau­er oder einen bestimm­ten Betrag.

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Start in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ( m/w/d )

Viel­fäl­ti­ge Medi­en und offe­ne Kooperationen

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit kann eine auf­re­gen­de und viel­ver­spre­chen­de Rei­se sein, ins­be­son­de­re wenn Sie im Bereich Medi­en­be­ra­tung und Social Media Manage­ment tätig wer­den möch­ten. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Ihnen eine span­nen­de Part­ner­schaft, die Ihnen dabei hel­fen kann, Ihren Traum von der Selbst­stän­dig­keit zu ver­wirk­li­chen. Mit einer brei­ten Palet­te an Medi­en­pro­duk­ten, dar­un­ter Zei­tun­gen, Online-Por­ta­le, The­men- und Nach­rich­ten­por­ta­le, sozia­le Medi­en und diver­se Druckerzeug­nis­se wie Jah­res­ka­len­der und Fly­er, sind wir offen für Koope­ra­tio­nen und ste­hen Exis­tenz­grün­dern mit offe­nen Armen entgegen.

Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und Partnerschaften

Unse­re Part­ner­schaft ermög­licht es Ihnen, Mar­ke­ting­kam­pa­gnen für spe­zi­fi­sche Bran­chen oder Wer­be­ge­mein­schaf­ten umzu­set­zen. Wir suchen enga­gier­te Medi­en­be­ra­ter, unab­hän­gig davon, ob Sie bereits Erfah­rung in der Bran­che haben oder als Quer­ein­stei­ger durch­star­ten möch­ten. Sie wer­den zum Bin­de­glied zwi­schen der Wirt­schaft und unse­rem Medi­en­haus und haben die Mög­lich­keit, von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und unse­ren viel­fäl­ti­gen Ver­bin­dun­gen zu Wer­be­agen­tu­ren zu pro­fi­tie­ren. Wir legen gro­ßen Wert auf gemein­sa­me Lösun­gen für unse­re Kun­den und schaf­fen damit eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Zusammenarbeit

Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­la­gen eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, an auf­re­gen­den und inno­va­ti­ven Pro­jek­ten teil­zu­neh­men. Dies kann bei­spiels­wei­se die Orga­ni­sa­ti­on von Buch­vor­stel­lun­gen im Bereich Online-Mar­ke­ting oder erfolg­rei­che Koope­ra­tio­nen im Bereich Tou­ris­mus beinhal­ten. Die­se Koope­ra­tio­nen bie­ten Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, auf einen soli­den Kun­den­stamm zurück­zu­grei­fen und ihr Geschäft auszubauen.

Erfolgs­fak­to­ren und Vor­tei­le der Partnerschaft

Die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter in Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Chan­cen für Ihre beruf­li­che Entwicklung.

Zugang zu Kun­den und Ressourcen

Durch die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag erhal­ten Sie Zugang zu einem brei­ten Kun­den­stamm und umfang­rei­chen Res­sour­cen. Dies ermög­licht Ihnen, Ihr Geschäft schnell und effi­zi­ent auf­zu­bau­en und von einem eta­blier­ten Know-how zu pro­fi­tie­ren. Die weit­rei­chen­de Medi­en­prä­senz des Lese­r­ECHO-Ver­lags in der Regi­on bie­tet Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, eine Viel­zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chen und ihre Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu vermarkten.

Unter­stüt­zung und Fortbildung

Zusätz­lich zur Unter­stüt­zung bei der Grün­dung Ihres eige­nen Unter­neh­mens, ein­schließ­lich Grün­dungs­be­ra­tung, bie­ten wir auch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Die­se Res­sour­cen sind ent­schei­dend, um sich erfolg­reich am Markt zu eta­blie­ren und Ihr Know-how kon­ti­nu­ier­lich zu erweitern.

Frei­heit für inno­va­ti­ve Ideen

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet nicht nur die Mög­lich­keit, cross­me­dia­le Kam­pa­gnen umzu­set­zen, son­dern auch eige­ne Pro­jek­te zu ent­wi­ckeln und zu rea­li­sie­ren. Die krea­ti­ve Frei­heit und die Unter­stüt­zung durch den Ver­lag bie­ten Raum für inno­va­ti­ve Ideen und indi­vi­du­el­le Konzepte.

Per­sön­li­che Ent­wick­lung und Erfolg

Die per­sön­li­che Ent­wick­lung eines Medi­en­be­ra­ters spielt eine zen­tra­le Rol­le in unse­rer Part­ner­schaft. Selbst­ver­trau­en, Eigen­in­itia­ti­ve und die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, sind Erfolgs­fak­to­ren, die durch die Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geför­dert wer­den. Ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ste­hen bei uns im Fokus.

Wenn Sie sich für eine Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag inter­es­sie­ren und den Weg in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ein­schla­gen möch­ten, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Schrei­ben Sie uns ger­ne an: info@leserecho.de. Wir freu­en uns dar­auf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­dig­keit zu beglei­ten und gemein­sam erfolg­reich zu sein.

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Prä­ven­ti­on und Schutz: Das Ems­land wird offi­zi­ell FSME-Risikogebiet

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Zecken­biss: So schüt­zen Sie sich in der Feri­en­zeit richtig

Die Urlaubs­zeit steht vor der Tür, die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen und es zieht uns nach drau­ßen. Doch mit der Wär­me wer­den auch Zecken im Grü­nen aktiv. Ob beim Wan­dern, Cam­ping oder dem ein­fa­chen Spa­zier­gang mit dem Hund – ein Zecken­biss ist nicht nur unan­ge­nehm, son­dern kann auch gesund­heit­li­che Risi­ken wie FSME oder Bor­re­lio­se bergen.

Nie­der­sach­sens Gesund­heits­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi betont: „Hat die Zecke zuge­sto­chen, soll­te man sie schnell ent­fer­nen.“ Wäh­rend Bor­re­lio­se-Bak­te­ri­en oft erst nach eini­gen Stun­den über­tra­gen wer­den, gelan­gen FSME-Viren sofort beim Stich in die Blutbahn.

FSME-Risi­ko­ge­bie­te: Das Ems­land und Cel­le im Fokus

Frü­her galt die Früh­som­mer-Menin­go­en­ze­pha­li­tis (FSME) vor allem als Pro­blem in Süd­deutsch­land. Mitt­ler­wei­le hat sich die Lage ver­än­dert. In Nie­der­sach­sen wur­den bereits zwei Land­krei­se offi­zi­ell zu Risi­ko­ge­bie­ten erklärt:

  • Land­kreis Ems­land 

  • Land­kreis Cel­le 

Wer in die­sen Regio­nen lebt oder dort Urlaub plant, soll­te eine FSME-Imp­fung in Erwä­gung zie­hen. Die Fall­zah­len in Nie­der­sach­sen schwank­ten zuletzt zwi­schen 7 (2021) und 13 Fäl­len (2024).

Bor­re­lio­se und FSME: Die Unterschiede

Merk­mal FSME Bor­re­lio­se
Erre­ger Virus Bak­te­ri­um
Über­tra­gung Sofort beim Stich Meist nach 12–24 Stun­den Saugzeit
Sym­pto­me Grip­pe­ähn­lich, Fie­ber, Ent­zün­dung der Hirn­häu­te möglich Wan­der­rö­te (ring­för­mig), Gelenkschmerzen
Schutz/Therapie Imp­fung ver­füg­bar, kei­ne ursäch­li­che Heilung Kei­ne Imp­fung, Behand­lung mit Anti­bio­ti­ka

Wich­ti­ger Hin­weis: Die soge­nann­te Wan­der­rö­te bei Bor­re­lio­se ist eine münz­gro­ße Rötung, die sich ring­för­mig um den Zecken­biss aus­brei­tet. Soll­ten Sie die­ses Sym­ptom bemer­ken, suchen Sie umge­hend einen Arzt auf.

Prä­ven­ti­on: So ver­mei­den Sie einen Zeckenbiss

Um das Risi­ko von vorn­her­ein zu mini­mie­ren, rät Dr. Masyar Mona­za­hi­an vom Lan­des­ge­sund­heits­amt (NLGA) zu ein­fa­chen, aber effek­ti­ven Maßnahmen:

  1. Die rich­ti­ge Klei­dung: Tra­gen Sie im Unter­holz fes­tes Schuh­werk sowie lan­ge Hosen und Ober­tei­le. Auf hel­ler Klei­dung las­sen sich die dunk­len Zecken viel leich­ter ent­de­cken, bevor sie die Haut erreichen.

  2. Repel­len­ti­en nut­zen: Insek­ten­schutz­mit­tel kön­nen Zecken für eini­ge Stun­den abwehren.

  3. Kör­per absu­chen: Nach jedem Auf­ent­halt in der Natur soll­ten Sie sich und Ihre Kin­der gründ­lich absu­chen. Zecken lie­ben war­me, dün­ne Haut­stel­len wie:

    • Knie­keh­len

    • Ach­sel­höh­len

    • Hals und Kopfbereich

    • Schritt­be­reich

Vor­sor­ge ist der bes­te Reiseschutz

Ein Zecken­biss soll­te nie­mals unter­schätzt wer­den, ist aber kein Grund zur Panik. Wer infor­miert ist, sich pas­send klei­det und gege­be­nen­falls den Impf­schutz mit dem Haus­arzt abklärt, kann die Feri­en­zeit unbe­schwert genie­ßen. Gera­de bei Rei­sen in öst­li­che oder süd­öst­li­che Nach­bar­län­der ist eine erhöh­te Auf­merk­sam­keit rat­sam, da dort vie­le Zecken infi­ziert sind.

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Haus­hal­te gesucht: 90 Euro Prä­mie für digi­ta­le Ausgabenerfassung

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Haus­halt­be­fra­gung 2026: Digi­ta­le Kas­sen­bon-Erfas­sung und 90 Euro Prämie

Das Lan­des­amt für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen (LSN) geht neue Wege bei der Erfas­sung pri­va­ter Haus­halts­aus­ga­ben. Im Rah­men der „Lau­fen­den Wirt­schafts­rech­nun­gen“ (LWR) 2026 wird erst­mals eine inno­va­ti­ve Scan-Funk­ti­on in einer spe­zi­el­len App ange­bo­ten. Teil­neh­men­de Haus­hal­te kön­nen ihre Kas­sen­zet­tel von Super­märk­ten, Dis­coun­tern und Dro­ge­rien nun ein­fach foto­gra­fie­ren oder hoch­la­den. Die App erkennt Arti­kel sowie Prei­se auto­ma­tisch und ord­net sie den pas­sen­den Kate­go­rien zu, was die Doku­men­ta­ti­on erheb­lich beschleunigt.

Wer kann teilnehmen?

Die Befra­gung rich­tet sich an ein brei­tes Spek­trum der Bevöl­ke­rung, um ein reprä­sen­ta­ti­ves Bild der Lebens­hal­tungs­kos­ten in Deutsch­land und der EU zu erhal­ten. Beson­ders gesucht wer­den aktuell:

  • Haus­hal­te mit voll­jäh­ri­gen Kindern

  • Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­haus­hal­te und Wohngemeinschaften

  • Paa­re mit min­der­jäh­ri­gen Kindern

  • Haus­hal­te von Nichterwerbstätigen

Eine wich­ti­ge Neue­rung: Erst­mals kön­nen auch Haus­hal­te von Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern teil­neh­men, sofern die Haupt­ein­kom­mens­per­son die­ser Tätig­keit nach­geht. Erfasst wer­den dabei aus­schließ­lich die pri­va­ten Finanzen.

Ablauf und Belohnung

Die teil­neh­men­den Haus­hal­te doku­men­tie­ren einen Monat lang ihre Ein­nah­men und Aus­ga­ben sowie Anga­ben zur Wohn­si­tua­ti­on und Aus­stat­tung. Dies kann wahl­wei­se digi­tal per App oder klas­sisch in Papier­form erfol­gen. Als Aner­ken­nung für die voll­stän­di­ge und gewis­sen­haf­te Mit­wir­kung zahlt das Lan­des­amt eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von 90 Euro.

Neben der Prä­mie bie­tet die Teil­nah­me den Bür­gern die Chan­ce, einen prä­zi­sen Über­blick über die eige­nen Lebens­hal­tungs­kos­ten zu gewin­nen. Die gewon­ne­nen Daten sind zudem eine wich­ti­ge Grund­la­ge für wirt­schaft­li­che und sozia­le Pla­nun­gen auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebene.

Anmel­dung und Information

Inter­es­sier­te kön­nen sich direkt online unter www.lwr.de/teilnahme bewer­ben. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen sind auf der Haupt­sei­te www.lwr.de oder über die Web­site des Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen ver­füg­bar. Für tele­fo­ni­sche Rück­fra­gen steht das Team unter der Num­mer 0511/9898–1433 zur Verfügung.


Haus­halt­be­fra­gung mit App-Scan: 90 Euro Prä­mie für Teilnehmer 

Das Lan­des­amt für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen sucht Haus­hal­te für eine frei­wil­li­ge Befra­gung zu Ein­nah­men und Aus­ga­ben. Dank einer neu­en Scan-Funk­ti­on las­sen sich Kas­sen­zet­tel jetzt ganz ein­fach per App erfas­sen. Die Teil­nah­me wird mit einer attrak­ti­ven Prä­mie belohnt, wobei erst­mals auch Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler mit­ma­chen können.

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Dein Move in die Medi­en­welt: Wer­de Crea­tor & Blog­ger beim LeserECHO! 

Du bist in Ost­fries­land, im Ems­land oder den angren­zen­den Land­krei­sen zu Hau­se und hast die Lei­den­schaft, etwas zu bewe­gen? Wir vom Lese­r­ECHO-Ver­lag suchen kei­ne klas­si­schen Ange­stell­ten, son­dern Gesich­ter und Stim­men für unse­re Regi­on. Mit unse­rem Pro­jekt „Cross­me­dia 3.0“ geben wir dir die Platt­form, die du brauchst.

Dein Set­up bei uns:

  • Eige­ner Chan­nel: Du bekommst dein eige­nes Stadt- oder Gemein­de­por­tal und infor­mierst dei­ne Com­mu­ni­ty über das, was wirk­lich abgeht.

  • Front-Row-Access: Wir regeln für dich die Akkre­di­tie­run­gen. Egal ob Event, Sport oder Poli­tik – du bist live dabei, wo ande­re nur zuschauen.

  • Skill-Upgrade: In kos­ten­lo­sen Work­shops und Schu­lun­gen lernst du alles über moder­nes Blog­ging, Con­tent-Erstel­lung und Medienrecht.

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Wer bist du?

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Du bist dir noch nicht sicher? Komm vor­bei und schau dir an, wie wir arbei­ten. Wir suchen Leu­te mit Dri­ve, die Lust haben, die Medi­en­welt von mor­gen mitzugestalten.

Rea­dy für den nächs­ten Schritt? Schreib uns eine kur­ze Mail (ger­ne ganz locker ohne stei­fes Anschrei­ben) an:

info@leserecho.de     oder

Whats­App: 0160 9339 4636 

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Son­der-Ener­gie­mi­nis­ter­kon­fe­renz: Tur­bo für die Ener­gie­wen­de gefordert!

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Kri­se auf dem Ener­gie­markt: Nie­der­sach­sen beruft Son­der-Ener­gie­mi­nis­ter­kon­fe­renz ein

Die Kom­bi­na­ti­on aus dem andau­ern­den rus­si­schen Angriffs­krieg gegen die Ukrai­ne und dem Iran-Krieg führt aktu­ell zu einer mas­si­ven Zuspit­zung auf den inter­na­tio­na­len Ener­gie­märk­ten. Stei­gen­de Sprit­prei­se und eine spür­ba­re „fos­si­le Infla­ti­on“ belas­ten Bür­ge­rin­nen, Bür­ger, Kom­mu­nen und Unter­neh­men glei­cher­ma­ßen. Vor die­sem Hin­ter­grund hat Nie­der­sach­sens Ener­gie­mi­nis­ter Chris­ti­an Mey­er in sei­ner Funk­ti­on als Vor­sit­zen­der der Ener­gie­mi­nis­ter­kon­fe­renz (EnMK) für Frei­tag, den 27. März 2026, zu einer Son­der­sit­zung nach Ber­lin geladen.


Kri­tik am Bund: For­de­rung nach kon­se­quen­tem Handeln

Nie­der­sach­sen kri­ti­siert die aktu­el­le Stra­te­gie von Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Rei­che deut­lich. Das blo­ße Moni­to­ring der Prei­se und die Ein­rich­tung von Task-Forces rei­chen ange­sichts der Rekord­ge­win­ne der Mine­ral­öl­kon­zer­ne nicht aus. Minis­ter Mey­er for­dert statt­des­sen ent­schlos­se­ne Maßnahmen:

  • Abschöp­fung von Über­ge­win­nen: Die über die Roh­öl- und Gas­prei­se hin­aus­ge­hen­den Extra­pro­fi­te der Kon­zer­ne sol­len ein­ge­zo­gen werden.

  • Direk­te Ent­las­tung: Die­se Mit­tel sol­len voll­stän­dig an die Bevöl­ke­rung zurück­ge­ge­ben wer­den – etwa durch eine dau­er­haf­te Sen­kung der Strom­steu­er um zwei Cent. Dies wür­de einen Durch­schnitts­haus­halt um ca. 100 Euro pro Jahr entlasten.

  • Regu­lie­rungs­be­darf: Die bis­he­ri­ge Rege­lung, Ben­zin­prei­se nur ein­mal täg­lich anhe­ben zu dür­fen, wird als unzu­rei­chen­de Schein­lö­sung bewertet.


Der „Aus­bau­tur­bo“ als Ant­wort auf fos­si­le Abhängigkeiten

Ein zen­tra­ler Schwer­punkt der Son­der­kon­fe­renz ist der Erhalt und die Beschleu­ni­gung der Ener­gie­wen­de. Mey­er warnt davor, den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien zuguns­ten fos­si­ler Brü­cken­tech­no­lo­gien wie LNG-Gas aus den USA auszubremsen.

„Wind, Son­ne und Bio­gas sind nicht nur kos­ten­güns­tig, son­dern machen uns auch unab­hän­gig von inter­na­tio­na­len Ent­wick­lun­gen. Die Ant­wort auf die inter­na­tio­na­le Lage bedeu­tet, teu­re fos­si­le Abhän­gig­kei­ten zu been­den und die Ener­gie­wen­de nicht zu stop­pen, son­dern zu beschleunigen.“

Beson­ders für Nie­der­sach­sen steht viel auf dem Spiel: Mit einer Rekord­zahl von 807 geneh­mig­ten Wind­kraft­an­la­gen im Jahr 2025 ist das Land Vor­rei­ter. Ein Stopp des Netz­aus­baus, der Spei­cher­för­de­rung oder des Was­ser­stoff­hoch­laufs wür­de laut Minis­te­ri­um mas­si­ve wirt­schaft­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen und Inves­ti­tio­nen in „Rui­nen“ verwandeln.


Ablauf und Zie­le der Konferenz

Am 27. März kom­men die Ener­gie­mi­nis­ter der Län­der in der Lan­des­ver­tre­tung Nie­der­sach­sen in Ber­lin zusam­men. Der geplan­te Ablauf sieht vor:

  1. Input aus der Pra­xis: Ver­tre­ter der Ener­gie­wirt­schaft und der Bran­che der Erneu­er­ba­ren Ener­gien schil­dern die aktu­el­le Lage.

  2. Bericht der Bun­des­re­gie­rung: Minis­te­rin Rei­che ist gela­den, um über geplan­te Maß­nah­men gegen Preis­trei­be­rei und für die Fort­füh­rung der Wär­me­wen­de und Elek­tro­mo­bi­li­tät zu berichten.

  3. Bera­tung & For­de­rungs­ka­ta­log: Die Län­der wol­len eine kla­re Posi­tio­nie­rung des Bun­des zur Kri­sen­re­si­li­enz und Unab­hän­gig­keit durch hei­mi­sche Ener­gie­trä­ger erzwingen.

Die Ergeb­nis­se der Son­der­kon­fe­renz wer­den am spä­ten Nach­mit­tag des 27. März im Rah­men einer Pres­se­kon­fe­renz der Öffent­lich­keit vorgestellt.

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