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Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit

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Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit
 
In Deutsch­land ver­fol­gen vie­le Men­schen den Traum der Selbst­stän­dig­keit, aber oft schre­cken die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Eine Opti­on, den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit zu wagen und gleich­zei­tig Risi­ken wie die Absi­che­rung in der Kran­ken­kas­se aus­zu­schlie­ßen, ist die Nut­zung des Bür­ger­gelds. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie Selbst­stän­di­ge das Bür­ger­geld nut­zen kön­nen und wel­che Vor­aus­set­zun­gen dafür gelten.
 

Die Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Bevor Selbst­stän­di­ge sich mit dem Bür­ger­geld absi­chern, ist es wich­tig, die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zu ver­ste­hen. Bür­ger­geld ist eine Sozi­al­leis­tung, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len muss. Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie:
 
1. Min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht haben.
 
2. In Deutsch­land woh­nen und Ihren Lebens­mit­tel­punkt hier haben.
 
3. Min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbei­ten können.
 
4. Hil­fe­be­dürf­tig sind, was bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.
 
5. Erwerbs­fä­hig sind, sodass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie dar­an hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Auch wenn Sie nicht erwerbs­fä­hig sind, kön­nen Sie Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.
 

Antrag­stel­lung

Der ers­te Schritt, um Bür­ger­geld als Selbst­stän­di­ger zu bean­tra­gen, besteht dar­in, sich an Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter zu wen­den. Dort erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie den Antrag stel­len und wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind. Wei­te­re Details zur Antrag­stel­lung und den erfor­der­li­chen Anla­gen fin­den Sie auf der Web­sei­te Ihres Jobcenters.
 

Ein­kom­men und Vermögen

Es ist ent­schei­dend zu ver­ste­hen, dass Bür­ger­geld nur an hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen gezahlt wird. Das bedeu­tet, dass Sie zuerst Ihre eige­nen Mit­tel ein­set­zen müs­sen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dabei müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen berücksichtigen.
 
Ein­kom­men: Ein­kom­men umfasst sämt­li­che Geld­zu­flüs­se, die Sie erhal­ten, dar­un­ter Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätig­keit, Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Kran­ken­geld, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal- und Zins­er­trä­ge, Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG und mehr. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Frei­be­trä­ge und Aus­ga­ben, wenn es Ihr Ein­kom­men prüft.
 
Ver­mö­gen: Ver­mö­gen bezieht sich auf alles, was Sie besit­zen und in Geld bewer­tet wer­den kann, wie Bar­geld, Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe, Wert­pa­pie­re, Sach­wer­te wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck, Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, Haus- und Grund­ei­gen­tum sowie Eigen­tums­woh­nun­gen. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen und das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
 
Im ers­ten Jahr Ihres Bür­ger­geld­be­zugs wird das Ver­mö­gen nur berück­sich­tigt, wenn es erheb­lich ist, was als Karenz­zeit bezeich­net wird. Ver­mö­gen gilt als erheb­lich, wenn bestimm­te Beträ­ge über­schrit­ten wer­den: 40.000 Euro für die ers­te leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft. Nach Ablauf der Karenz­zeit steht ein Frei­be­trag von 15.000 Euro pro Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft zur Verfügung.
 
Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ein­kom­men und Ver­mö­gen, ins­be­son­de­re zu Frei­be­trä­gen, kön­nen Sie das Merk­blatt Bür­ger­geld, Kapi­tel 9, am Ende der Sei­te herunterladen.
 

Arbeit und Bürgergeld

Eine der häu­figs­ten Fra­gen von Selbst­stän­di­gen, die Bür­ger­geld bezie­hen, betrifft die Aus­wir­kun­gen von Arbeit und Ein­kom­men. Wenn Sie als Selbst­stän­di­ger Ein­kom­men erzie­len, wird die­ses Ein­kom­men nach Abzug von Frei­be­trä­gen auf Ihr Bür­ger­geld ange­rech­net. Ihr Job­cen­ter legt bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge fest, die nicht ange­rech­net wer­den. Mit stei­gen­dem Ein­kom­men stei­gen auch Ihre per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne das Ein­kom­men aus Erwerbstätigkeit.
 

Die Dau­er des Bürgergeldbezugs

Nor­ma­ler­wei­se erhal­ten Sie Bür­ger­geld für 12 Mona­te. Unter bestimm­ten Umstän­den wird Bür­ger­geld nur für 6 Mona­te gewährt, z.B. wenn Ihr Ein­kom­men schwankt, Sie selbst­stän­dig tätig sind oder die Kos­ten für Ihre Unter­kunft und Hei­zung unan­ge­mes­sen hoch sind. Nach Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­raums prüft das Job­cen­ter, ob Sie wei­ter­hin anspruchs­be­rech­tigt sind, und Sie müs­sen einen Wei­ter­be­wil­li­gungs­an­trag stellen.
 

Die Aus­zah­lung des Bürgergelds

In der Regel wird Ihr Bür­ger­geld am ers­ten Werk­tag eines Monats für die­sen Monat auf das von Ihnen ange­ge­be­ne Bank­kon­to über­wie­sen. Sie müs­sen nicht selbst Kon­to­in­ha­ber sein.
 

Bera­tung und Unterstützung

Ihr Job­cen­ter steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Sie zu bera­ten und Fra­gen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klä­ren. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie Fra­gen zum Antrag haben, den Grund für die Ableh­nung Ihres Antrags nicht ver­ste­hen, weni­ger Geld erhal­ten, als Sie erwar­tet haben, oder den Inhalt des Bescheids genau­er erläu­tert haben möch­ten. Die Bera­tung kann Ihnen dabei hel­fen, die Anfor­de­run­gen, Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen sowie den Antrags­pro­zess bes­ser zu ver­ste­hen und Ihren Weg zur Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich zu gestalten.
 
 
 
 

Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

 
Wenn Sie den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen, kann das Ein­stiegs­geld in bestimm­ten Fäl­len eine wert­vol­le Hil­fe sein. Eine Selbst­stän­dig­keit bie­tet die Mög­lich­keit, die Arbeits­lo­sig­keit zu been­den, aber gera­de in der Anfangs­pha­se feh­len oft aus­rei­chen­de Ein­nah­men. Wenn Sie bereits Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen wir Ihnen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ein­stiegs­geld gewäh­ren, um Ihnen finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät zu bie­ten, bis Ihr Unter­neh­men auf eige­nen Bei­nen steht.
 

Vor­aus­set­zun­gen für das Einstiegsgeld

Um Ein­stiegs­geld für Ihre Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten, müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
 
1. Sie bezie­hen bereits Bürgergeld.
 
2. Sie haben sich bis­her nicht haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig gemacht.
 
3. Ihre Selbst­stän­dig­keit wird haupt­be­ruf­lich aus­ge­übt, und Sie arbei­ten min­des­tens 15 Stun­den pro Woche in Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit.
 
4. Sie ver­fü­gen über die per­sön­li­che Eig­nung, um Ihre geplan­te Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich auszuüben.
 
5. Es bestehen gute Aus­sich­ten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bür­ger­geld ange­wie­sen sein wer­den, dank Ihrer Existenzgründung.
 
Wich­tig zu beach­ten: Die Ent­schei­dung, ob Sie die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, obliegt Ihrer Inte­gra­ti­ons­fach­kraft im Job­cen­ter. Ein recht­li­cher Anspruch auf Ein­stiegs­geld besteht nicht.
 

Höhe und Dau­er des Einstiegsgelds

Zu Beginn Ihrer Selbst­stän­dig­keit legt Ihre Inte­gra­ti­ons­fach­kraft des Job­cen­ters die Höhe des Ein­stiegs­gel­des fest. Es kann auch fest­ge­legt wer­den, ob sich der För­der­be­trag im Lau­fe der Zeit ändert. In den ers­ten Mona­ten erhal­ten Sie unter Umstän­den mehr Ein­stiegs­geld als zum Ende des Förderzeitraums.
 
Die maxi­ma­le Dau­er des Ein­stiegs­gelds beträgt 24 Mona­te. Es wird Ihnen monat­lich und ohne Abzü­ge aus­ge­zahlt. Das Ein­stiegs­geld wird nicht auf Ihr Bür­ger­geld angerechnet.
 
Die kon­kre­te Höhe und Dau­er Ihres Ein­stiegs­gel­des hän­gen unter ande­rem von Ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den ab. Dabei berück­sich­ti­gen wir Fak­to­ren wie Ihren Fami­li­en­stand, die Dau­er Ihrer Arbeits­lo­sig­keit und Ihre zukünf­ti­gen Job­aus­sich­ten. Sie haben jedoch kei­nen recht­li­chen Anspruch auf eine bestimm­te Dau­er oder einen bestimm­ten Betrag.

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Start in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ( m/w/d )

Viel­fäl­ti­ge Medi­en und offe­ne Kooperationen

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit kann eine auf­re­gen­de und viel­ver­spre­chen­de Rei­se sein, ins­be­son­de­re wenn Sie im Bereich Medi­en­be­ra­tung und Social Media Manage­ment tätig wer­den möch­ten. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Ihnen eine span­nen­de Part­ner­schaft, die Ihnen dabei hel­fen kann, Ihren Traum von der Selbst­stän­dig­keit zu ver­wirk­li­chen. Mit einer brei­ten Palet­te an Medi­en­pro­duk­ten, dar­un­ter Zei­tun­gen, Online-Por­ta­le, The­men- und Nach­rich­ten­por­ta­le, sozia­le Medi­en und diver­se Druckerzeug­nis­se wie Jah­res­ka­len­der und Fly­er, sind wir offen für Koope­ra­tio­nen und ste­hen Exis­tenz­grün­dern mit offe­nen Armen entgegen.

Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und Partnerschaften

Unse­re Part­ner­schaft ermög­licht es Ihnen, Mar­ke­ting­kam­pa­gnen für spe­zi­fi­sche Bran­chen oder Wer­be­ge­mein­schaf­ten umzu­set­zen. Wir suchen enga­gier­te Medi­en­be­ra­ter, unab­hän­gig davon, ob Sie bereits Erfah­rung in der Bran­che haben oder als Quer­ein­stei­ger durch­star­ten möch­ten. Sie wer­den zum Bin­de­glied zwi­schen der Wirt­schaft und unse­rem Medi­en­haus und haben die Mög­lich­keit, von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und unse­ren viel­fäl­ti­gen Ver­bin­dun­gen zu Wer­be­agen­tu­ren zu pro­fi­tie­ren. Wir legen gro­ßen Wert auf gemein­sa­me Lösun­gen für unse­re Kun­den und schaf­fen damit eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Zusammenarbeit

Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­la­gen eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, an auf­re­gen­den und inno­va­ti­ven Pro­jek­ten teil­zu­neh­men. Dies kann bei­spiels­wei­se die Orga­ni­sa­ti­on von Buch­vor­stel­lun­gen im Bereich Online-Mar­ke­ting oder erfolg­rei­che Koope­ra­tio­nen im Bereich Tou­ris­mus beinhal­ten. Die­se Koope­ra­tio­nen bie­ten Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, auf einen soli­den Kun­den­stamm zurück­zu­grei­fen und ihr Geschäft auszubauen.

Erfolgs­fak­to­ren und Vor­tei­le der Partnerschaft

Die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter in Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Chan­cen für Ihre beruf­li­che Entwicklung.

Zugang zu Kun­den und Ressourcen

Durch die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag erhal­ten Sie Zugang zu einem brei­ten Kun­den­stamm und umfang­rei­chen Res­sour­cen. Dies ermög­licht Ihnen, Ihr Geschäft schnell und effi­zi­ent auf­zu­bau­en und von einem eta­blier­ten Know-how zu pro­fi­tie­ren. Die weit­rei­chen­de Medi­en­prä­senz des Lese­r­ECHO-Ver­lags in der Regi­on bie­tet Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, eine Viel­zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chen und ihre Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu vermarkten.

Unter­stüt­zung und Fortbildung

Zusätz­lich zur Unter­stüt­zung bei der Grün­dung Ihres eige­nen Unter­neh­mens, ein­schließ­lich Grün­dungs­be­ra­tung, bie­ten wir auch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Die­se Res­sour­cen sind ent­schei­dend, um sich erfolg­reich am Markt zu eta­blie­ren und Ihr Know-how kon­ti­nu­ier­lich zu erweitern.

Frei­heit für inno­va­ti­ve Ideen

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet nicht nur die Mög­lich­keit, cross­me­dia­le Kam­pa­gnen umzu­set­zen, son­dern auch eige­ne Pro­jek­te zu ent­wi­ckeln und zu rea­li­sie­ren. Die krea­ti­ve Frei­heit und die Unter­stüt­zung durch den Ver­lag bie­ten Raum für inno­va­ti­ve Ideen und indi­vi­du­el­le Konzepte.

Per­sön­li­che Ent­wick­lung und Erfolg

Die per­sön­li­che Ent­wick­lung eines Medi­en­be­ra­ters spielt eine zen­tra­le Rol­le in unse­rer Part­ner­schaft. Selbst­ver­trau­en, Eigen­in­itia­ti­ve und die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, sind Erfolgs­fak­to­ren, die durch die Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geför­dert wer­den. Ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ste­hen bei uns im Fokus.

Wenn Sie sich für eine Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag inter­es­sie­ren und den Weg in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ein­schla­gen möch­ten, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Schrei­ben Sie uns ger­ne an: info@leserecho.de. Wir freu­en uns dar­auf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­dig­keit zu beglei­ten und gemein­sam erfolg­reich zu sein.

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Hesel: Bes­ser schla­fen trotz Lärm – wie Gehör­schutz Ihre Nacht­ru­he schützt

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End­lich durch­schla­fen – wie der rich­ti­ge Gehör­schutz die Nacht­ru­he rettet

Vie­le Men­schen ken­nen das Pro­blem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von stö­ren­den Geräu­schen beglei­tet – sei es das Schnar­chen des Part­ners, Stra­ßen­lärm oder lau­te Nach­barn. Laut Robert-Koch-Insti­tut lei­det etwa jeder vier­te Erwach­se­ne zeit­wei­se unter Schlaf­stö­run­gen, mehr als jeder zehn­te emp­fin­det sei­nen Schlaf dau­er­haft als nicht erhol­sam. Selbst wenn wir bewusst abschal­ten möch­ten, sind unse­re Ohren stän­dig aktiv und neh­men Geräu­sche wahr, die uns unbe­wusst wachhalten.

Eine wirk­sa­me Lösung für bes­se­ren Schlaf kann geziel­ter Gehör­schutz sein. Die­se spe­zi­el­len Ohr­stöp­sel oder maß­ge­fer­tig­ten Lösun­gen dämp­fen Nacht­lärm zuver­läs­sig und sor­gen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.

Wann Gehör­schutz wirk­lich Sinn macht

Hör­akus­tik­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken nennt typi­sche Situa­tio­nen, in denen Gehör­schutz beson­ders hilf­reich ist:

  • Schnar­chen­de Part­ner oder Mitbewohner

  • Leben in lau­ten Stadt­la­gen, zum Bei­spiel Stu­die­ren­de in zen­tra­ler Lage

  • Hotels an stark befah­re­nen Stra­ßen oder mit lau­ten Klimaanlagen

  • Beruf­lich beding­te Auf­ent­hal­te in lär­min­ten­si­ven Umgebungen

Wer regel­mä­ßig in einer sol­chen Umge­bung schläft, kann von pas­sen­dem Gehör­schutz deut­lich profitieren.

Stan­dard­stöp­sel oder indi­vi­du­el­le Lösung?

Ein­fa­che Ohr­stöp­sel aus Dro­ge­rie oder Apo­the­ke dämp­fen Geräu­sche bereits gut. Aller­dings sind sie meist nur 1–2 Mal ver­wend­bar – weder umwelt­freund­lich noch kos­ten­ef­fi­zi­ent. Wer emp­find­li­che Ohren hat oder beson­de­ren Wert auf Kom­fort legt, soll­te über maß­ge­fer­tig­te Gehör­schutz­lö­sun­gen nach­den­ken. Die­se wer­den nach einem Ohr­ab­druck indi­vi­du­ell her­ge­stellt, sit­zen ange­nehm, sind lang­le­big und oft über Jah­re hin­weg nutzbar.

Was kann Gehör­schutz wirk­lich leisten?

Indi­vi­du­ell ange­pass­ter Gehör­schutz eli­mi­niert Geräu­sche nicht voll­stän­dig, redu­ziert sie jedoch deut­lich um 20–30 Dezi­bel. Die­se Lärm­re­duk­ti­on reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vor­zu­gau­keln, den Ein­schlaf­pro­zess zu erleich­tern und die nächt­li­che Erho­lung zu ver­bes­sern. Stu­di­en zei­gen: Men­schen, die regel­mä­ßig mit geeig­ne­tem Gehör­schutz schla­fen, wachen erhol­ter auf und füh­len sich tags­über konzentrierter.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anwendung

Nicht jeder kann oder soll­te Gehör­schutz ver­wen­den. Bei bestehen­den Ohr­pro­ble­men – wie Ent­zün­dun­gen, Trom­mel­fell­schä­den oder nach Ope­ra­tio­nen – ist vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit einem HNO-Arzt unbe­dingt emp­feh­lens­wert. Auch All­er­gien gegen Mate­ria­li­en wie Sili­kon kön­nen eine Nut­zung aus­schlie­ßen. Wer ohne­hin in einer ruhi­gen Umge­bung schläft, soll­te das Gehirn nicht unnö­tig „umtrai­nie­ren“, da sonst die Emp­find­lich­keit gegen­über Lärm stei­gen kann.

Hör­ge­rä­te Hesel — Wil­ken Hörakustik

Auch für Kin­der geeignet

Sili­kon-Gehör­schutz kann auch Kin­dern und Jugend­li­chen hel­fen, ruhi­ger zu schla­fen. Dabei ist jedoch regel­mä­ßi­ge Anpas­sung an das Wachs­tum der Ohren wich­tig. In der Pra­xis schla­fen Kin­der häu­fig ohne­hin bes­ser als Erwach­se­ne, sodass Gehör­schutz vor allem in beson­ders lau­ten Umge­bun­gen sinn­voll ist.

Mehr Ruhe, mehr Erho­lung – die Wahl des pas­sen­den Gehörschutzes

Mit dem rich­ti­gen Gehör­schutz lässt sich die Schlaf­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Ent­schei­dend ist die indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Anpas­sung – dafür sind erfah­re­ne Hör­akus­ti­ker die idea­len Ansprech­part­ner. Wer gezielt auf sei­ne Nacht­ru­he ach­tet, kann lang­fris­tig von einem tie­fe­ren, erhol­sa­me­ren Schlaf profitieren.


Kon­takt:
Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken
Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken — Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
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Bäder, Wohl­fühl­oa­sen und Wär­me­pum­pen in Leer – Aus­stel­lung mit Expertenberatung

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War­um es sich lohnt, Bade­zim­mer- und Wär­me­pum­pen­aus­stel­lun­gen vor Ort zu besuchen

Eine Bade­zim­mer- oder Wär­me­pum­pen­aus­stel­lung nur im Kata­log oder im Inter­net zu sehen, kann nie das­sel­be Erleb­nis bie­ten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspi­ra­ti­on für sei­ne per­sön­li­che Wohl­fühl­oa­se sucht, möch­te nicht nur Fotos betrach­ten, son­dern sehen, füh­len und sich vor­stel­len, wie Mate­ria­li­en, Far­ben und Tech­nik im eige­nen Zuhau­se wir­ken. Genau das bie­tet die I. & L. Jüch­ter GmbH in Leer, mit einer der moderns­ten Aus­stel­lungs­flä­chen in Ost­fries­land direkt an der A 28.

Vor­tei­le eines Vor-Ort-Besuchs

Vor Ort kann man Mate­ria­li­en, Ober­flä­chen und Funk­tio­nen haut­nah erle­ben:

  • Flie­sen in ver­schie­de­nen For­ma­ten und Ober­flä­chen las­sen sich kom­bi­nie­ren und im ech­ten Licht betrachten.

  • Bar­rie­re­freie Bad­lö­sun­gen und Kom­fort­ele­men­te wie boden­ebe­ne Duschen, Wasch­ti­sche ohne Unter­bau oder Bade­wan­nen mit beque­mem Ein­stieg kön­nen direkt auf ihre All­tags­taug­lich­keit geprüft werden.

  • Wär­me­pum­pen und moder­ne Heiz­sys­te­me las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern wer­den von Fach­leu­ten erklärt – wie sie funk­tio­nie­ren, wie sie Platz spa­ren und wel­che Vor­tei­le sie für Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Wohn­kom­fort bieten.

Die fach­kun­di­ge Bera­tung vor Ort macht dabei den ent­schei­den­den Unter­schied. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten Ant­wor­ten auf ihre Fra­gen, erfah­ren Details, die in Kata­lo­gen oder im Inter­net kaum zu erken­nen sind, und kön­nen Ent­schei­dun­gen für ihr Zuhau­se sicher treffen.

 

Für Kin­der: Ob Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Fami­li­en – Kin­der mögen es bunt und ergo­no­misch auf ihre Grö­ße abge­stimmt. In der neu­en Bäder­aus­stel­lung der I. & L. Jüch­ter GmbH gibt es zahl­rei­che Inspi­ra­tio­nen für Jung und Alt sowie fach­kun­di­ge Bera­tung direkt vor Ort.
Der Klas­si­ker trifft moder­ne Gestal­tung: Die frei­ste­hen­de Bade­wan­ne wird hier stil­voll in Sze­ne gesetzt. Flie­sen im Stil der neu­en Fein­stein­zeug­kol­lek­ti­on in Stein­op­tik über­zeu­gen durch ästhe­ti­sche Fines­se und viel­fäl­ti­ge Ober­flä­chen. Dazu pas­sen Hän­ge-WCs mit prak­ti­schen Abla­ge­mög­lich­kei­ten und Edel­stahl­kan­te – alles ist mög­lich. Schau­en Sie vor­bei und las­sen Sie sich inspirieren!

Eine auf­wen­di­ge Aus­stel­lung – für den Kun­den­ser­vice gemacht

Eine Aus­stel­lung die­ser Grö­ßen­ord­nung ist sehr auf­wen­dig: Von der Pla­nung der 300 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che über die Aus­wahl der Expo­na­te bis hin zu Auf­bau, Licht­ge­stal­tung und Prä­sen­ta­ti­on der Tech­nik sind zahl­rei­che Arbeits­stun­den nötig. Den­noch ist es für die I. & L. Jüch­ter GmbH eine Inves­ti­ti­on, die sich lohnt. Denn der direk­te Kon­takt, das Erle­ben der Pro­duk­te und die indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen im Zen­trum des Kun­den­ser­vices – und genau das schät­zen die Besu­che­rin­nen und Besucher.

Lau­ra Jüch­ter und ihr Team legen beson­de­ren Wert dar­auf, dass jedes Detail stim­mig ist: von moder­nen Bad­wel­ten über bar­rie­re­freie Lösun­gen bis zu inno­va­ti­ven Heiz­sys­te­men. So wird der Besuch zu einem voll­stän­di­gen Erleb­nis, das Inspi­ra­ti­on, Infor­ma­tio­nen und Sicher­heit für Ent­schei­dun­gen rund ums eige­ne Zuhau­se bietet.

Stand­ort­vor­teil in Ostfriesland

Die Aus­stel­lung in Leer, Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18, ist ide­al erreich­bar direkt an der A 28. Das macht es ein­fach, die Aus­stel­lung zu besu­chen – egal ob aus der Stadt oder von außer­halb. Die moder­ne Prä­sen­ta­ti­on, die kom­pe­ten­te Bera­tung und die gro­ße Aus­wahl an Lösun­gen machen den Besuch zu einem ech­ten Mehrwert.

Wer also Inspi­ra­ti­on für sein Bade­zim­mer, sei­ne Wohl­fühl­oa­se oder sein Heiz­sys­tem sucht, soll­te sich die Gele­gen­heit nicht ent­ge­hen las­sen. Hier kann man sehen, ver­glei­chen und Ent­schei­dun­gen tref­fen – live, kom­pe­tent und direkt beim Exper­ten vor Ort.

I. & L. Jüch­ter GmbH

Hei­zung und Sani­tär
Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18
26789 Leer (Ost­fries­land)

Tele­fon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bild­rech­te ver­letzt? So teu­er kann eine Abmah­nung werden

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Fri­scher Rha­bar­ber auf dem Wochen­markt in Leer. Die­ses Foto ist urhe­ber­recht­lich geschützt – die Bild­rech­te lie­gen in die­sem Fall beim Lese­r­ECHO-Ver­lag. Eine Nut­zung ohne Ein­wil­li­gung kann zu Abmah­nun­gen füh­ren. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO


Anmer­kung:
Der Lese­r­ECHO-Ver­lag selbst hat bis­lang noch kei­ne Abmah­nun­gen wegen uner­laub­ter Bild­nut­zung aus­ge­spro­chen – auch wenn ver­ein­zelt Fotos ohne Geneh­mi­gung genutzt wur­den. Aller­dings gibt es im Inter­net Per­so­nen, die gezielt eige­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen, nur um spä­ter Rechts­ver­stö­ße auf­zu­spü­ren und Abmah­nun­gen zu ver­schi­cken. Wie eine Spin­ne im Netz war­ten sie dar­auf, dass jemand die Bil­der über­nimmt. Durch die gesetz­li­che Impres­sums­pflicht lässt sich die Anschrift von Unter­neh­men, Blog­gern oder Selbst­stän­di­gen leicht her­aus­fin­den – und die Abmah­nung lan­det oft schnel­ler im Brief­kas­ten, als man denkt.

Uner­laub­te Bild­nut­zung im Online-Mar­ke­ting: Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt sind Bil­der das Aus­hän­ge­schild für Unter­neh­men, Blog­ger und Influen­cer. Ob für Social Media, Web­sei­ten oder Wer­be­ma­te­ria­li­en – hoch­wer­ti­ge Fotos zie­hen Auf­merk­sam­keit auf sich und sind ent­schei­dend für eine pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung. Doch nicht sel­ten grei­fen Unter­neh­mer oder Con­tent-Crea­tor auf Fotos zurück, für die sie kei­ne Nut­zungs­rech­te besit­zen. Was vie­len nicht bewusst ist: Eine uner­laub­te Bild­nut­zung kann schwer­wie­gen­de recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen greifen?

Die Bild­rech­te sind im Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) sowie im Kunst­ur­he­ber­ge­setz (KUG) gere­gelt. Grund­sätz­lich gilt: Der Urhe­ber – in der Regel der Foto­graf – ent­schei­det, wer sei­ne Wer­ke nut­zen darf. Ohne aus­drück­li­che Lizenz oder Ein­wil­li­gung ist die Ver­wen­dung rechtswidrig.

  • Urhe­ber­recht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.

  • Recht am eige­nen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Per­so­nen, die auf dem Bild abge­bil­det sind.

Ver­stö­ße kön­nen Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len droht sogar eine Straf­ver­fol­gung nach § 33 KUG.


Kos­ten einer Abmahnung

In der Pra­xis folgt auf eine uner­laub­te Nut­zung häu­fig zunächst eine Abmah­nung. Die­se ent­hält die Auf­for­de­rung, die Nut­zung zu been­den, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zu tragen.

  • Gegenstandswert/Streitwert:
    Für gewerb­lich genutz­te pro­fes­sio­nel­le Bil­der set­zen Gerich­te meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei pri­va­ten Ver­stö­ßen lie­gen die Wer­te niedriger.

  • Anwalts­kos­ten:
    Die­se rich­ten sich nach dem Streit­wert und kön­nen meh­re­re hun­dert Euro bis weit über 1.000 € betragen.

  • Scha­dens­er­satz:
    Der Rech­te­inha­ber kann zusätz­lich Scha­dens­er­satz for­dern. Die Höhe ori­en­tiert sich an den übli­chen Lizenz­ge­büh­ren und kann schnell in die Tau­sen­de gehen.

  • Ver­trags­stra­fe:
    Unter­zeich­nen Sie eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, wird eine Ver­trags­stra­fe für künf­ti­ge Ver­stö­ße fest­ge­legt. Die­se liegt häu­fig im Bereich von meh­re­ren tau­send Euro pro Verstoß.


Kos­ten einer Unterlassungsklage

Wenn die Abmah­nung igno­riert oder kei­ne Eini­gung erzielt wird, kann der Urhe­ber Kla­ge ein­rei­chen. Dann stei­gen die Kos­ten erheblich:

  • Gerichts­kos­ten: abhän­gig vom Streitwert.

  • Anwalts­kos­ten: Ab einem Streit­wert von 5.000 € ist anwalt­li­che Ver­tre­tung ver­pflich­tend. Wer ver­liert, zahlt meist auch die Kos­ten der Gegenseite.

Das Risi­ko: Die Gesamt­kos­ten einer Unter­las­sungs­kla­ge kön­nen sich schnell auf meh­re­re zehn­tau­send Euro summieren.


Wann dro­hen Schadensersatzforderungen?

Ein Scha­dens­er­satz wird beson­ders dann gefor­dert, wenn:

  • die Nut­zung gewerb­lich oder für Mar­ke­ting­zwe­cke erfolgte,

  • das Bild über län­ge­re Zeit ver­öf­fent­licht war,

  • eine hohe Reich­wei­te oder vie­le Zugrif­fe nach­ge­wie­sen wer­den können.

Zur Berech­nung zie­hen Gerich­te oft die Hono­rar­ta­bel­len von Berufs­ver­bän­den (z. B. MFM-Tabel­le für Foto­gra­fen) heran.


Drei Pra­xis­bei­spie­le

  1. News­por­tal: Ein Online-Maga­zin nutzt ein Foto, das es vom Anzei­gen­kun­den erhal­ten hat. Die Nut­zung war jedoch nur für pri­va­te Zwe­cke erlaubt. Ergeb­nis: Abmah­nung, Scha­dens­er­satz nach Lizenz­wert und Über­nah­me der Anwaltskosten.

  2. Influen­cer: Ein Influen­cer pos­tet ein pro­fes­sio­nel­les Stock­fo­to ohne Lizenz auf Insta­gram. Ergeb­nis: Abmah­nung mit einem Streit­wert von 5.000 €, Anwalts­kos­ten ca. 600 €, Scha­dens­er­satz meh­re­re tau­send Euro.

  3. Klein­un­ter­neh­men: Ein Restau­rant über­nimmt ein Foto von Goog­le-Bil­dern für sei­ne Web­site. Ergeb­nis: Unter­las­sungs­for­de­rung, Scha­dens­er­satz ori­en­tiert sich am Markt­wert – zusätz­lich droht die Ver­trags­stra­fe bei Wiederholung.


Vor­sicht statt Nachsicht

Die uner­laub­te Nut­zung von Bil­dern im Inter­net ist kein Kava­liers­de­likt. Schon ein ein­zi­ges Bild kann Kos­ten von meh­re­ren tau­send Euro ver­ur­sa­chen. Unter­neh­mer, Blog­ger und Influen­cer soll­ten daher unbe­dingt dar­auf ach­ten, nur Bil­der mit rechts­si­che­rer Lizenz oder selbst erstell­te Fotos zu verwenden.

Tipp für die Praxis:

  • Ver­wen­den Sie nur Bil­der von seriö­sen Bild­da­ten­ban­ken mit kla­ren Lizenzbedingungen.

  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Lizen­zen sorgfältig.

  • Holen Sie im Zwei­fel die schrift­li­che Erlaub­nis des Urhe­bers ein.

So ver­mei­den Sie teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihr Busi­ness langfristig.

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Tipp: Eige­ne Fotos statt teu­re Abmah­nun­gen riskieren

In Zei­ten moder­ner Smart­phones ist es ein­fa­cher denn je, krea­ti­ve und hoch­wer­ti­ge Fotos selbst zu machen. War­um also ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko ein­ge­hen, wenn die Lösung so nahe liegt?

👉 Ideen für eige­ne Bildmotive:

  • Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Pro­duk­te in Sze­ne – ob im Geschäft, auf dem Wochen­markt oder im Büro.

  • Nut­zen Sie All­tags­de­tails: eine schö­ne Schau­fens­ter­de­ko­ra­ti­on, frisch zube­rei­te­te Spei­sen, die Arbeits­at­mo­sphä­re im Team.

  • Set­zen Sie auf Authen­ti­zi­tät: Kun­den und Fol­lower schät­zen ech­te Ein­drü­cke oft mehr als ste­ri­le Stockfotos.

  • Expe­ri­men­tie­ren Sie mit Per­spek­ti­ven und Licht – ein ande­rer Blick­win­kel kann ein ein­fa­ches Motiv beson­ders wir­ken lassen.

Mit ein wenig Krea­ti­vi­tät las­sen sich ganz indi­vi­du­el­le Auf­nah­men gestal­ten – kos­ten­los, rechts­si­cher und einzigartig.

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