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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Der Leeraner Wochenmarkt – Öffnungszeiten, Angebot & Tipps für Ihren Besuch

Der Leeraner Wochenmarkt – Frische & Vielfalt mitten in Ostfriesland
Wer in Leer (Ostfriesland) regional einkaufen, frische Produkte genießen und echte Marktatmosphäre erleben möchte, ist auf dem Leeraner Wochenmarkt genau richtig. Zwei Mal wöchentlich – mittwochs und samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr – verwandelt sich der Ernst-Reuter-Platz im Herzen der Stadt in einen lebendigen Treffpunkt für Genießer, Frischwarenliebhaber und Freunde des persönlichen Einkaufs.
Regionale Vielfalt auf dem Wochenmarkt in Leer
Das Besondere am Leeraner Wochenmarkt ist sein qualitätsbewusstes und vielfältiges Angebot: Von Lebensmitteln über Pflanzen bis hin zu handgemachten Produkten finden Besucher hier alles, was das Markt-Herz begehrt:
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🥕 Obst & Gemüse – frisch und oft direkt vom Erzeuger
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🧀 Käse, Brot & Honig – aus handwerklicher Herstellung
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🐟 Fleisch & Fisch – Qualität aus der Region
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💐 Schnittblumen & Topfpflanzen – saisonal & dekorativ
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🪴 Floristik & Wohnaccessoires – u. a. von Bootsmann Meisterfloristik
Viele Händler stammen aus Leer oder dem direkten Umland. Dadurch bietet der Wochenmarkt nicht nur frische Produkte, sondern unterstützt auch die regionale Wirtschaft und den nachhaltigen Konsum.
Öffnungszeiten & Lage des Wochenmarkts Leer
Die Öffnungszeiten des Leeraner Wochenmarkts sind:
🕒 Mittwoch & Samstag
🕗 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
📍 Ernst-Reuter-Platz, 26789 Leer
(Zwischen Fußgängerzone & Freizeithafen)
Dank seiner zentralen Lage im Herzen von Leer ist der Wochenmarkt bequem fußläufig erreichbar – sowohl für Einheimische als auch für Besucher aus dem Umland. Städte und Orte wie Weener (ca. 10 km entfernt) oder Hesel (rund 9 km entfernt) liegen in unmittelbarer Nähe und machen den Markt auch für Auswärtige zu einem beliebten Ausflugsziel. Besonders praktisch: Wer mit dem Fahrrad anreist, kann direkt am Ernst-Reuter-Platz kostenfrei parken – ein echter Vorteil in puncto Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit und Komfort.
Ganzjähriger Wochenmarkt mit Charme
Der Wochenmarkt in Leer findet das ganze Jahr über statt – bei fast jedem Wetter. Sollte der Ernst-Reuter-Platz durch Veranstaltungen belegt sein, wird der Markt auf den Mühlenplatz in der Fußgängerzone verlegt. Auch bei Feiertagen kann es zu Änderungen kommen – aktuelle Hinweise dazu gibt es bei der Stadt Leer, beim LeserECHO-Verlag, der Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner” oder direkt auf dem Markt.
Der Wochenmarkt Leer ist mehr als nur ein Einkaufsort
Der Leeraner Wochenmarkt ist ein Ort der Begegnung, des Genusses und der Regionalität. Wer Wert auf frische, ehrliche Produkte legt, sollte sich einen Besuch nicht entgehen lassen. Ob für den schnellen Wocheneinkauf oder einen gemütlichen Bummel durch die Altstadt – der Markt in Leer ist immer einen Abstecher wert.
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Blumenknigge: Welche Blumen passen zu welchem Anlass? Tipps für Hochzeit, Trauerfeier & Taufe

Der Blumenknigge: Welche Blumen passen zu welchem Anlass – und was man besser vermeidet
Blumen sind ein Ausdruck von Wertschätzung, Liebe, Mitgefühl oder Freude – aber sie senden auch starke, oft kulturell geprägte Signale. Umso wichtiger ist es, beim Schenken oder Gestalten die Bedeutung der Blumen zu kennen. Hier ein kompakter Überblick über die symbolische Sprache der Blumen – und über typische Fehler, die sich vermeiden lassen.
Blumen zur Hochzeit
Passende Blumen:
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Rosen (weiß, rosa, creme): Liebe, Treue, Schönheit
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Pfingstrosen: Reichtum, Glück, romantische Fülle
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Lilien: Reinheit, Eleganz
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Eukalyptus & Olivenzweige: Natürlichkeit, Lebensfreude
Achtung: Rote Rosen werden meist als Symbol der leidenschaftlichen Liebe gesehen – im Brautstrauß oft zu intensiv. Weiße Blumen stehen für Reinheit, sollten aber mit Bedacht eingesetzt werden, um nicht an Trauer zu erinnern.
Blumen zur Trauerfeier
Passende Blumen:
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Callas: Unsterblichkeit, Würde
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Chrysanthemen: Trauer und Erinnerung (v. a. in Weiß)
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Rosen (weiß oder zartrosa): Abschied, Liebe über den Tod hinaus
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Lilien: Ruhe, Reinheit, ewiges Licht
Achtung: Bunte, fröhliche Mischsträuße wirken unpassend, wenn kein ausdrücklicher Wunsch danach besteht. Auch intensive Farben wie leuchtendes Rot oder Gelb sollten eher sparsam verwendet werden.
Blumen zur Taufe
Passende Blumen:
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Gänseblümchen: Unschuld und Kindlichkeit
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Freesien: Vertrauen und Zärtlichkeit
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Vergissmeinnicht: Erinnerung und Schutz
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Rosa Rosen, Hortensien oder Schleierkraut: Zartheit und Verspieltheit
Tipp: Bei Taufen sind helle, freundliche Farben wie Pastelltöne, Weiß oder zartes Grün sehr beliebt. Weniger ist hier oft mehr.
Blumen zum Geburtstag oder Jubiläum
Passende Blumen:
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Gerbera: Freundschaft, Wertschätzung
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Sonnenblumen: Lebensfreude, Energie
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Tulpen (frühjahrstypisch): Aufbruch, Frische
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Orchideen: Eleganz, Exotik, Stilbewusstsein
Achtung: Nelken und Chrysanthemen werden in manchen Kulturen (z. B. in Osteuropa oder Italien) eher mit Tod oder Gedenken assoziiert – nicht immer die richtige Wahl für fröhliche Anlässe.
Was man bei Blumen besser nicht tun sollte
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Anzahl beachten: In vielen Kulturen gilt eine gerade Anzahl Blumen als Trauerfloristik – für Geburtstage oder Hochzeiten also immer ungerade Zahlen wählen (3, 5, 7 etc.).
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Farbwahl prüfen: Weiß = Reinheit, aber auch Tod. Gelb = Fröhlichkeit, aber auch Eifersucht oder Trennung. Rot = Liebe, aber nicht immer erwünscht.
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Ungepflegte Blumen schenken: Verwelkte oder fleckige Blätter wirken lieblos.
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Duftstarke Blumen im Krankenhaus: Starke Düfte können dort als störend oder allergieauslösend empfunden werden – lieber schlichte, geruchsneutrale Sorten wählen.
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Mit floraler Symbolik bewusst umgehen

Blumen sprechen eine eigene Sprache – sie können trösten, berühren, erfreuen oder Dank ausdrücken. Wer sich mit der Bedeutung der jeweiligen Blumen auseinandersetzt, trifft den richtigen Ton und schenkt mit echter Wirkung. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung im Fachgeschäft – wie etwa bei Bootsmann Meisterfloristik in Leer, wo Floristik nicht nur Handwerk, sondern auch einfühlsame Gestaltung ist.
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Bootsversicherung günstig & leistungsstark — Top-Schutz für Ihr Boot

Was leistet eine Bootsversicherung? – Sicherheit auf See mit der Allianz Esa
Ob entspannter Segeltörn, spontaner Angelausflug oder ausgedehnte Yacht-Reise – mit dem passenden Versicherungsschutz genießen Sie Ihre Zeit auf dem Wasser sorgenfrei. Doch was genau leistet eine Boots- oder Yachtversicherung? Und warum ist sie für alle Wassersportler:innen so wichtig?
✅ Schutz für Boot und Haftung: Darum ist eine Bootsversicherung sinnvoll
Viele Schäden auf dem Wasser passieren plötzlich – durch Sturm, Kollisionen, Brände oder Diebstahl. Auch Missgeschicke anderer können schnell teuer für Sie werden. In einigen Ländern wie Italien oder Kroatien ist eine Bootshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland ist sie zwar nicht verpflichtend – aber dringend zu empfehlen! Denn als Bootsführer:in haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen.
Eine Bootsversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, deckt Schäden am eigenen Boot ab und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
🛡️ Die wichtigsten Bestandteile der Boots- und Yachtversicherung im Überblick
1. Yacht-Haftpflichtversicherung – Schutz vor Ansprüchen Dritter
Diese Versicherung übernimmt Kosten, wenn Sie fremde Boote beschädigen oder Personen verletzen. Sie schützt Ihr Vermögen bei berechtigten Ansprüchen – und wehrt unberechtigte ab.
Highlights:
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Bis zu 300.000 € bei Mietsachschäden
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Internationale Versicherungsbestätigung („blaue Karte“) für Reisen ins Ausland
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Schutz bei Vermögens‑, Miet- oder Personenschäden
2. Yacht-Kaskoversicherung – Schutz für Ihr eigenes Boot
Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Boot oder der eigenen Yacht. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle, Sturmschäden, Brände oder Diebstahl.
Leistungen im Überblick:
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Kein Selbstbehalt bei Totalverlust, Brand oder Höherer Gewalt
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Bergungs‑, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten: bis zu 2 Mio. €
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Übernachtungs- und Rückreisekosten der Crew bei Unbewohnbarkeit: bis 2.000 €
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Feste Taxe als Entschädigungsgrundlage bei Totalschaden
3. Yacht-Insassenunfallversicherung – Absicherung für Crew & Gäste
Diese Zusatzversicherung schützt Eigner:innen, Skipper:innen und Gäste vor den finanziellen Folgen bei Unfällen – an Bord und an Land (z. B. im Hafen).
Leistungsmerkmale:
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Absicherung bei Invalidität oder Tod
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Versicherungsschutz auch bei der Nutzung von Beibooten oder Landgängen
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Individuelle Deckungssummen
Wie viel kostet eine Bootsversicherung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
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Art des Wasserfahrzeugs: Modell, Baujahr, Hersteller, Material
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Antrieb: Motorleistung oder Segelfläche
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Wert des Bootes/Yacht
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Fahrtgebiet: Binnen, Küste, Hochsee
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Schadenfreie Jahre: Je mehr, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt
Ein individuelles Angebot berücksichtigt diese Daten und liefert Ihnen einen passgenauen Tarif – ganz gleich, ob für Ruderboot, Motorboot oder Yacht im Premiumsegment.
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✅ 24/7‑Service im Schadenfall – per Helpline jederzeit erreichbar
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Schadenfreie Zeit vom Vorversicherer bestätigen lassen
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