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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

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Win­ter-Check am Fut­ter­haus: Macht mit bei der „Stun­de der Wintervögel“!

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Win­ter­ein­bruch in Ost­fries­land: NABU ruft zur Füt­te­rung und gro­ßen Vogel­zäh­lung auf

Schnee, Eis und eisi­ger Wind: Der Win­ter hat Ost­fries­land fest im Griff. Was für uns nach gemüt­li­chen Stun­den im War­men klingt bedeu­tet für unse­re hei­mi­schen Vögel einen har­ten Über­le­bens­kampf. Der NABU Ost­fries­land gibt jetzt wich­ti­ge Tipps zur Füt­te­rung und lädt vom 9. bis 11. Janu­ar zur „Stun­de der Win­ter­vö­gel“ ein.

Wenn der Boden gefro­ren und die Land­schaft schnee­be­deckt ist, wird die Nah­rungs­su­che für Amsel, Mei­se und Rot­kehl­chen zum Kraft­akt. „Gera­de jetzt neh­men die Vögel ange­bo­te­nes Fut­ter dank­bar an“, erklärt Jan Fuchs vom NABU Ost­fries­land. Wer hel­fen möch­te, soll­te jedoch auf die rich­ti­ge Qua­li­tät achten.

Art­ge­recht füt­tern: Qua­li­tät statt Plastik

Der Exper­te rät zu hoch­wer­ti­gem Kör­ner- und Fett­fut­ter, idea­ler­wei­se in Bio­qua­li­tät. Ein wich­ti­ger Hin­weis für alle Vogel­freun­de: Auf Mei­sen­knö­del in Plas­tik­net­zen soll­te ver­zich­tet wer­den. Die­se stel­len eine Ver­let­zungs­ge­fahr für die Tie­re dar und belas­ten zudem die Umwelt. Wer ganz sicher­ge­hen möch­te, kann Mei­sen­knö­del aus Kör­ner­mi­schun­gen und Kokos­fett oder Rin­der­talg ein­fach selbst her­stel­len – Anlei­tun­gen dazu bie­tet der NABU auf sei­ner Website.

Auch die Plat­zie­rung ist ent­schei­dend: Fut­ter soll­te hän­gend an einem kat­zen­si­che­ren Ort ange­bo­ten wer­den. Klas­si­sche Fut­ter­häus­chen sind laut NABU weni­ger geeig­net, da die Vögel dar­in her­um­lau­fen und das Fut­ter durch Kot ver­un­rei­ni­gen kön­nen, was die Aus­brei­tung von Krank­hei­ten begünstigt.

Mit­ma­chen und For­schen: Die „Stun­de der Wintervögel“

Das aktu­el­le Win­ter­wet­ter bie­tet pünkt­lich zum kom­men­den Wochen­en­de idea­le Bedin­gun­gen für eine beson­de­re Akti­on: Vom 9. bis 11. Janu­ar fin­det die 16. „Stun­de der Win­ter­vö­gel“ statt. Deutsch­lands größ­te wis­sen­schaft­li­che Mit­mach­ak­ti­on lie­fert wich­ti­ge Daten über die Bestands­ent­wick­lung unse­rer hei­mi­schen Arten.

So ein­fach funk­tio­niert die Teilnahme:

  • Beob­ach­ten: Suchen Sie sich eine Stun­de lang einen gemüt­li­chen Platz am Fens­ter, im Gar­ten oder im Park.

  • Zäh­len: Notie­ren Sie von jeder Vogel­art die höchs­te Anzahl, die Sie gleich­zei­tig sehen.

  • Mel­den: Über­mit­teln Sie Ihre Ergeb­nis­se bis zum 19. Janu­ar online unter www.stundederwintervoegel.de oder über die App „NABU Vogelwelt“.

„Jede ein­zel­ne Mel­dung hilft uns, die Ent­wick­lun­gen bei unse­ren Win­ter­vö­geln bes­ser zu ver­ste­hen“, betont Jan Fuchs. Im ver­gan­ge­nen Jahr betei­lig­ten sich bun­des­weit rund 122.000 Men­schen an der Akti­on. Dank des aktu­el­len Win­ter­wet­ters rech­nen die Natur­schüt­zer auch in die­sem Jahr mit einer regen Betei­li­gung und span­nen­den Beob­ach­tun­gen direkt vor der Haustür.

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Vogel­fut­ter ein­fach sel­ber machen: So geht’s!

Wenn Schnee und Eis das Land bede­cken, ist eine zusätz­li­che Füt­te­rung für unse­re hei­mi­schen Wild­vö­gel über­le­bens­wich­tig. Selbst­ge­mach­tes Vogel­fut­ter ist nicht nur eine nach­hal­ti­ge Alter­na­ti­ve zu gekauf­ten Pro­duk­ten, son­dern auch eine schö­ne Beschäf­ti­gung für die gan­ze Fami­lie. Und das Bes­te: Sie wis­sen genau, was drin ist!

Das brau­chen Sie:

  • 200 g Kokos­fett oder Rin­der­talg: Dies ist die Basis und bin­det die Körnermischung.

  • 300–400 g Kör­ner­mi­schung: Eine fer­ti­ge Mischung für Wild­vö­gel oder eine eige­ne Zusam­men­stel­lung aus Son­nen­blu­men­ker­nen, Hafer­flo­cken, Hanf­sa­men, Lein­sa­men, Mohn, Hir­se und gehack­ten Nüs­sen (unge­sal­zen!).

  • Optio­nal: Rosi­nen oder getrock­ne­te Bee­ren für Weich­fut­ter­fres­ser wie Amseln und Rotkehlchen.

  • For­men: Aus­stech­for­men, lee­re Joghurt­be­cher (mit Loch im Boden), hal­be Kokos­nuss­scha­len oder Tannenzapfen.

  • Schnur oder Draht: Zum Auf­hän­gen der fer­ti­gen Futterstücke.

  • Topf und Schüs­sel: Zum Schmel­zen und Mischen.

Und so geht’s Schritt für Schritt:

  1. Fett schmel­zen: Das Kokos­fett oder Rin­der­talg in einem Topf bei nied­ri­ger Hit­ze lang­sam schmel­zen las­sen. Ach­ten Sie dar­auf, dass es nicht zu heiß wird und kei­ne Bla­sen wirft.

  2. Kör­ner mischen: Sobald das Fett voll­stän­dig geschmol­zen ist, den Topf vom Herd neh­men. Die Kör­ner­mi­schung (und optio­nal die Tro­cken­früch­te) hin­zu­fü­gen und alles gut ver­rüh­ren, bis alle Kör­ner gleich­mä­ßig mit dem Fett über­zo­gen sind. Die Mas­se soll­te nun kleb­rig sein.

  3. For­men füllen:

    • Für Mei­sen­knö­del: Neh­men Sie eine Por­ti­on der Mas­se und for­men Sie die­se fest zu einer Kugel. Ste­chen Sie vor­sich­tig ein Loch hin­durch (z.B. mit einem Stiel oder Stroh­halm), um spä­ter eine Schnur hin­durch­zie­hen zu können.

    • In Aus­stech­for­men: Legen Sie eine Schnur als Auf­hän­gung in die Form und drü­cken Sie die Mas­se fest hinein.

    • In Joghurtbechern/Kokosnussschalen: Legen Sie eine Schnur durch das vor­be­rei­te­te Loch und las­sen Sie das Ende unten her­aus­ra­gen. Fül­len Sie die Fett-Kör­ner­mi­schung in die For­men und drü­cken Sie sie fest an. Das Schnu­ren­de soll­te oben aus der Mas­se her­aus­ra­gen, um spä­ter als Auf­hän­gung zu dienen.

    • Tan­nen­zap­fen: Ver­strei­chen Sie die Fett-Kör­ner­mi­schung groß­zü­gig zwi­schen die Schup­pen der Tan­nen­zap­fen. Auch hier kön­nen Sie eine Schnur zum Auf­hän­gen anbringen.

  4. Aus­här­ten las­sen: Las­sen Sie die fer­ti­gen Fut­ter­stü­cke an einem küh­len Ort oder im Kühl­schrank aus­här­ten. Dies dau­ert je nach Grö­ße und Form eini­ge Stunden.

  5. Auf­hän­gen: Sobald das Fut­ter hart gewor­den ist, kön­nen Sie es aus den For­men neh­men (bei Joghurt­be­chern ein­fach den Boden auf­schnei­den oder vor­sich­tig zer­drü­cken). Zie­hen Sie die Schnü­re durch die Löcher oder ver­wen­den Sie die bereits ein­ge­leg­ten Aufhänger.

Wich­ti­ger Tipp: Ach­ten Sie dar­auf, die Fut­ter­stel­len an einem kat­zen­si­che­ren Ort auf­zu­hän­gen, am bes­ten an Ästen, wo Kat­zen nicht direkt herankommen.

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Segen und star­ke Bot­schaft: Stern­sin­ger im Papen­bur­ger Rathaus

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Die Stern­sin­ger seg­ne­ten die­ses Jahr das ers­te Mal bei­de Papen­bur­ger Rat­häu­ser. Im Bild zu sehen sind die Stern­sin­ger und Bür­ger­meis­te­rin Vanes­sa Gat­tung vor dem Rat­haus. Bild­quel­le: Stadt Papenburg

Segen für das neue Rat­haus: Papen­bur­ger Stern­sin­ger set­zen Zei­chen gegen Kinderarbeit

„Chris­tus man­sio­nem bene­di­cat“ – mit die­sem tra­di­tio­nel­len Segens­wunsch besuch­ten die Stern­sin­ger zum Jah­res­be­ginn die Rat­häu­ser der Stadt Papen­burg. Im Fokus der dies­jäh­ri­gen Akti­on steht ein beson­ders erns­tes The­ma: Der welt­wei­te Kampf gegen aus­beu­te­ri­sche Kinderarbeit.

Es war ein beson­de­rer Ter­min für Bür­ger­meis­te­rin Vanes­sa Gat­tung, die die klei­nen Köni­ge der Gemein­den St. Anto­ni­us und St. Josef zum ers­ten Mal in den neu­en Räum­lich­kei­ten des Rat­haus­ge­bäu­des emp­fan­gen durf­te. Mit dem Lied „Der Cas­par, der Mel­chi­or und der Bal­tha­sar“ brach­ten die Kin­der nicht nur fest­li­che Stim­mung, son­dern auch den Segens­spruch „20 * C + M + B + 26“ an die Ein­gän­ge der städ­ti­schen Gebäu­de an.

„Schu­le statt Fabrik“ – Eine Bot­schaft, die bewegt

Hin­ter dem fest­li­chen Gewand der Stern­sin­ger steht in die­sem Jahr ein ein­dring­li­ches Mot­to: „Schu­le statt Fabrik – Stern­sin­gen gegen Kin­der­ar­beit“. Die bun­des­wei­te Akti­on macht dar­auf auf­merk­sam, dass welt­weit immer noch rund 138 Mil­lio­nen Kin­der zwi­schen fünf und 17 Jah­ren arbei­ten müs­sen – oft unter gefähr­li­chen und gesund­heits­schäd­li­chen Bedingungen.

Kin­der­ar­beit ver­hin­dert den Schul­be­such, raubt Zukunfts­chan­cen und scha­det der kind­li­chen Ent­wick­lung. Mit den gesam­mel­ten Spen­den unter­stüt­zen die Stern­sin­ger Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen welt­weit, die Kin­der aus aus­beu­te­ri­schen Ver­hält­nis­sen befrei­en und ihnen den Weg zurück in die Bil­dung ebnen.

Fokus­land Ban­gla­desch: Den Kreis­lauf der Armut durchbrechen

Bei­spiel­haft ste­hen in die­sem Jahr Pro­jek­te in Ban­gla­desch im Mit­tel­punkt. Dort zwingt die extre­me Armut vie­le Fami­li­en dazu, ihre Kin­der arbei­ten zu schi­cken. Orga­ni­sa­tio­nen wie die Cari­tas Ban­gla­desch set­zen hier an: Sie orga­ni­sie­ren För­der­kur­se, unter­stüt­zen Jugend­li­che bei Schul­ab­schlüs­sen und leis­ten wich­ti­ge Auf­klä­rungs­ar­beit bei Eltern und Behör­den, um den Teu­fels­kreis aus Armut und feh­len­den Bil­dungs­chan­cen dau­er­haft zu durchbrechen.

Glo­ba­ler Ein­satz aus dem Emsland

Mit ihrem Besuch im Papen­bur­ger Rat­haus zeig­ten die Kin­der, dass Enga­ge­ment kei­ne Alters­gren­zen kennt. Die gesam­mel­ten Spen­den der Akti­on flie­ßen in Hilfs­pro­jek­te für benach­tei­lig­te Kin­der in rund 100 Län­dern welt­weit. Dank des Ein­sat­zes der Stern­sin­ger kön­nen Kin­der­rech­te gestärkt und neue Per­spek­ti­ven geschaf­fen wer­den – für eine Welt, in der Schu­le und Bil­dung wich­ti­ger sind als die Arbeit in Fabriken.


 

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Deutsch­land­ti­cket wird teu­rer, mehr Lohn, höhe­re Pau­scha­len: Das ändert sich ab 2026

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Jah­res­wech­sel 2025/2026: Das ändert sich bei Löh­nen, Steu­ern und Verkehr

 

DEUTSCHLAND – Mit dem Jah­res­wech­sel tre­ten zahl­rei­che gesetz­li­che und finan­zi­el­le Neue­run­gen in Kraft, die weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf den All­tag und den Geld­beu­tel der Bür­ger haben. Von spür­ba­ren Lohn­er­hö­hun­gen über steu­er­li­che Ent­las­tun­gen bis hin zu Preis­an­pas­sun­gen im Nah­ver­kehr – wir haben die wich­tigs­ten Punk­te für Sie zusammengefasst.

Min­dest­lohn steigt auf 13,90 Euro

Eine der zen­tra­len Ände­run­gen betrifft Arbeit­neh­mer im Nied­rig­lohn­be­reich: Der gesetz­li­che Min­dest­lohn wird ange­ho­ben und liegt künf­tig bei 13,90 Euro pro Stun­de. Die­se Maß­nah­me soll die Kauf­kraft ange­sichts der Lebens­hal­tungs­kos­ten stär­ken und für eine fai­re­re Ent­loh­nung in vie­len Bran­chen sorgen.

Ent­las­tung für Pend­ler: 38 Cent ab dem ers­ten Kilometer

Gute Nach­rich­ten gibt es für alle Berufs­pend­ler. Die Pend­ler­pau­scha­le wird deut­lich ange­ho­ben und beträgt nun 38 Cent pro Kilo­me­ter. Beson­ders rele­vant: Im Gegen­satz zu frü­he­ren Rege­lun­gen gilt die­ser erhöh­te Satz bereits ab dem ers­ten gefah­re­nen Kilo­me­ter. Damit kön­nen Fahrt­kos­ten bei der Steu­er­erklä­rung künf­tig wesent­lich stär­ker gel­tend gemacht wer­den, was beson­ders für Pend­ler im länd­li­chen Raum eine finan­zi­el­le Erleich­te­rung darstellt.

Deutsch­land­ti­cket: Preis­sprung auf 63 Euro

Nut­zer des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs müs­sen sich hin­ge­gen auf höhe­re Kos­ten ein­stel­len. Das bun­des­weit gül­ti­ge Deutsch­land­ti­cket ver­teu­ert sich ab dem 1. Janu­ar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preis­stei­ge­rung bleibt das Ticket wei­ter­hin die zen­tra­le Flat­rate-Opti­on für Bus und Bahn in ganz Deutschland.

Mehr­wert­steu­er­sen­kung in der Gastronomie

Wer ger­ne aus­wärts isst, darf auf sta­bi­le­re Prei­se hof­fen: Die Mehr­wert­steu­er auf Spei­sen in der Gas­tro­no­mie wird von 19 Pro­zent auf 7 Pro­zent gesenkt. Ziel die­ser poli­ti­schen Ent­schei­dung ist es, die Bran­che nach schwie­ri­gen Jah­ren zu stüt­zen und die Betrie­be in die Lage zu ver­set­zen, die Prei­se für die Gäs­te trotz gestie­ge­ner Ener­gie­kos­ten mode­rat zu halten.

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