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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Winter-Check am Futterhaus: Macht mit bei der „Stunde der Wintervögel“!
Wintereinbruch in Ostfriesland: NABU ruft zur Fütterung und großen Vogelzählung auf
Schnee, Eis und eisiger Wind: Der Winter hat Ostfriesland fest im Griff. Was für uns nach gemütlichen Stunden im Warmen klingt bedeutet für unsere heimischen Vögel einen harten Überlebenskampf. Der NABU Ostfriesland gibt jetzt wichtige Tipps zur Fütterung und lädt vom 9. bis 11. Januar zur „Stunde der Wintervögel“ ein.
Wenn der Boden gefroren und die Landschaft schneebedeckt ist, wird die Nahrungssuche für Amsel, Meise und Rotkehlchen zum Kraftakt. „Gerade jetzt nehmen die Vögel angebotenes Futter dankbar an“, erklärt Jan Fuchs vom NABU Ostfriesland. Wer helfen möchte, sollte jedoch auf die richtige Qualität achten.
Artgerecht füttern: Qualität statt Plastik
Der Experte rät zu hochwertigem Körner- und Fettfutter, idealerweise in Bioqualität. Ein wichtiger Hinweis für alle Vogelfreunde: Auf Meisenknödel in Plastiknetzen sollte verzichtet werden. Diese stellen eine Verletzungsgefahr für die Tiere dar und belasten zudem die Umwelt. Wer ganz sichergehen möchte, kann Meisenknödel aus Körnermischungen und Kokosfett oder Rindertalg einfach selbst herstellen – Anleitungen dazu bietet der NABU auf seiner Website.
Auch die Platzierung ist entscheidend: Futter sollte hängend an einem katzensicheren Ort angeboten werden. Klassische Futterhäuschen sind laut NABU weniger geeignet, da die Vögel darin herumlaufen und das Futter durch Kot verunreinigen können, was die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt.
Mitmachen und Forschen: Die „Stunde der Wintervögel“
Das aktuelle Winterwetter bietet pünktlich zum kommenden Wochenende ideale Bedingungen für eine besondere Aktion: Vom 9. bis 11. Januar findet die 16. „Stunde der Wintervögel“ statt. Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion liefert wichtige Daten über die Bestandsentwicklung unserer heimischen Arten.
So einfach funktioniert die Teilnahme:
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Beobachten: Suchen Sie sich eine Stunde lang einen gemütlichen Platz am Fenster, im Garten oder im Park.
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Zählen: Notieren Sie von jeder Vogelart die höchste Anzahl, die Sie gleichzeitig sehen.
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Melden: Übermitteln Sie Ihre Ergebnisse bis zum 19. Januar online unter www.stundederwintervoegel.de oder über die App „NABU Vogelwelt“.
„Jede einzelne Meldung hilft uns, die Entwicklungen bei unseren Wintervögeln besser zu verstehen“, betont Jan Fuchs. Im vergangenen Jahr beteiligten sich bundesweit rund 122.000 Menschen an der Aktion. Dank des aktuellen Winterwetters rechnen die Naturschützer auch in diesem Jahr mit einer regen Beteiligung und spannenden Beobachtungen direkt vor der Haustür.
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Vogelfutter einfach selber machen: So geht’s!
Wenn Schnee und Eis das Land bedecken, ist eine zusätzliche Fütterung für unsere heimischen Wildvögel überlebenswichtig. Selbstgemachtes Vogelfutter ist nicht nur eine nachhaltige Alternative zu gekauften Produkten, sondern auch eine schöne Beschäftigung für die ganze Familie. Und das Beste: Sie wissen genau, was drin ist!
Das brauchen Sie:
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200 g Kokosfett oder Rindertalg: Dies ist die Basis und bindet die Körnermischung.
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300–400 g Körnermischung: Eine fertige Mischung für Wildvögel oder eine eigene Zusammenstellung aus Sonnenblumenkernen, Haferflocken, Hanfsamen, Leinsamen, Mohn, Hirse und gehackten Nüssen (ungesalzen!).
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Optional: Rosinen oder getrocknete Beeren für Weichfutterfresser wie Amseln und Rotkehlchen.
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Formen: Ausstechformen, leere Joghurtbecher (mit Loch im Boden), halbe Kokosnussschalen oder Tannenzapfen.
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Schnur oder Draht: Zum Aufhängen der fertigen Futterstücke.
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Topf und Schüssel: Zum Schmelzen und Mischen.
Und so geht’s Schritt für Schritt:
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Fett schmelzen: Das Kokosfett oder Rindertalg in einem Topf bei niedriger Hitze langsam schmelzen lassen. Achten Sie darauf, dass es nicht zu heiß wird und keine Blasen wirft.
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Körner mischen: Sobald das Fett vollständig geschmolzen ist, den Topf vom Herd nehmen. Die Körnermischung (und optional die Trockenfrüchte) hinzufügen und alles gut verrühren, bis alle Körner gleichmäßig mit dem Fett überzogen sind. Die Masse sollte nun klebrig sein.
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Formen füllen:
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Für Meisenknödel: Nehmen Sie eine Portion der Masse und formen Sie diese fest zu einer Kugel. Stechen Sie vorsichtig ein Loch hindurch (z.B. mit einem Stiel oder Strohhalm), um später eine Schnur hindurchziehen zu können.
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In Ausstechformen: Legen Sie eine Schnur als Aufhängung in die Form und drücken Sie die Masse fest hinein.
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In Joghurtbechern/Kokosnussschalen: Legen Sie eine Schnur durch das vorbereitete Loch und lassen Sie das Ende unten herausragen. Füllen Sie die Fett-Körnermischung in die Formen und drücken Sie sie fest an. Das Schnurende sollte oben aus der Masse herausragen, um später als Aufhängung zu dienen.
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Tannenzapfen: Verstreichen Sie die Fett-Körnermischung großzügig zwischen die Schuppen der Tannenzapfen. Auch hier können Sie eine Schnur zum Aufhängen anbringen.
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Aushärten lassen: Lassen Sie die fertigen Futterstücke an einem kühlen Ort oder im Kühlschrank aushärten. Dies dauert je nach Größe und Form einige Stunden.
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Aufhängen: Sobald das Futter hart geworden ist, können Sie es aus den Formen nehmen (bei Joghurtbechern einfach den Boden aufschneiden oder vorsichtig zerdrücken). Ziehen Sie die Schnüre durch die Löcher oder verwenden Sie die bereits eingelegten Aufhänger.
Wichtiger Tipp: Achten Sie darauf, die Futterstellen an einem katzensicheren Ort aufzuhängen, am besten an Ästen, wo Katzen nicht direkt herankommen.
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Segen und starke Botschaft: Sternsinger im Papenburger Rathaus
Die Sternsinger segneten dieses Jahr das erste Mal beide Papenburger Rathäuser. Im Bild zu sehen sind die Sternsinger und Bürgermeisterin Vanessa Gattung vor dem Rathaus. Bildquelle: Stadt Papenburg
Segen für das neue Rathaus: Papenburger Sternsinger setzen Zeichen gegen Kinderarbeit
„Christus mansionem benedicat“ – mit diesem traditionellen Segenswunsch besuchten die Sternsinger zum Jahresbeginn die Rathäuser der Stadt Papenburg. Im Fokus der diesjährigen Aktion steht ein besonders ernstes Thema: Der weltweite Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit.
Es war ein besonderer Termin für Bürgermeisterin Vanessa Gattung, die die kleinen Könige der Gemeinden St. Antonius und St. Josef zum ersten Mal in den neuen Räumlichkeiten des Rathausgebäudes empfangen durfte. Mit dem Lied „Der Caspar, der Melchior und der Balthasar“ brachten die Kinder nicht nur festliche Stimmung, sondern auch den Segensspruch „20 * C + M + B + 26“ an die Eingänge der städtischen Gebäude an.
„Schule statt Fabrik“ – Eine Botschaft, die bewegt
Hinter dem festlichen Gewand der Sternsinger steht in diesem Jahr ein eindringliches Motto: „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Die bundesweite Aktion macht darauf aufmerksam, dass weltweit immer noch rund 138 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten müssen – oft unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen.
Kinderarbeit verhindert den Schulbesuch, raubt Zukunftschancen und schadet der kindlichen Entwicklung. Mit den gesammelten Spenden unterstützen die Sternsinger Partnerorganisationen weltweit, die Kinder aus ausbeuterischen Verhältnissen befreien und ihnen den Weg zurück in die Bildung ebnen.
Fokusland Bangladesch: Den Kreislauf der Armut durchbrechen
Beispielhaft stehen in diesem Jahr Projekte in Bangladesch im Mittelpunkt. Dort zwingt die extreme Armut viele Familien dazu, ihre Kinder arbeiten zu schicken. Organisationen wie die Caritas Bangladesch setzen hier an: Sie organisieren Förderkurse, unterstützen Jugendliche bei Schulabschlüssen und leisten wichtige Aufklärungsarbeit bei Eltern und Behörden, um den Teufelskreis aus Armut und fehlenden Bildungschancen dauerhaft zu durchbrechen.
Globaler Einsatz aus dem Emsland
Mit ihrem Besuch im Papenburger Rathaus zeigten die Kinder, dass Engagement keine Altersgrenzen kennt. Die gesammelten Spenden der Aktion fließen in Hilfsprojekte für benachteiligte Kinder in rund 100 Ländern weltweit. Dank des Einsatzes der Sternsinger können Kinderrechte gestärkt und neue Perspektiven geschaffen werden – für eine Welt, in der Schule und Bildung wichtiger sind als die Arbeit in Fabriken.
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Deutschlandticket wird teurer, mehr Lohn, höhere Pauschalen: Das ändert sich ab 2026
Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich bei Löhnen, Steuern und Verkehr
DEUTSCHLAND – Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche und finanzielle Neuerungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und den Geldbeutel der Bürger haben. Von spürbaren Lohnerhöhungen über steuerliche Entlastungen bis hin zu Preisanpassungen im Nahverkehr – wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Eine der zentralen Änderungen betrifft Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben und liegt künftig bei 13,90 Euro pro Stunde. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft angesichts der Lebenshaltungskosten stärken und für eine fairere Entlohnung in vielen Branchen sorgen.
Entlastung für Pendler: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Gute Nachrichten gibt es für alle Berufspendler. Die Pendlerpauschale wird deutlich angehoben und beträgt nun 38 Cent pro Kilometer. Besonders relevant: Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt dieser erhöhte Satz bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit können Fahrtkosten bei der Steuererklärung künftig wesentlich stärker geltend gemacht werden, was besonders für Pendler im ländlichen Raum eine finanzielle Erleichterung darstellt.
Deutschlandticket: Preissprung auf 63 Euro
Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs müssen sich hingegen auf höhere Kosten einstellen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket verteuert sich ab dem 1. Januar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preissteigerung bleibt das Ticket weiterhin die zentrale Flatrate-Option für Bus und Bahn in ganz Deutschland.
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Wer gerne auswärts isst, darf auf stabilere Preise hoffen: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ziel dieser politischen Entscheidung ist es, die Branche nach schwierigen Jahren zu stützen und die Betriebe in die Lage zu versetzen, die Preise für die Gäste trotz gestiegener Energiekosten moderat zu halten.
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