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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer
Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Lokal
Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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