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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer
Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Lokal
Pünte Amdorf-Wiltshausen: „Fährmann hol over!“ – Erleben Sie die historische Handfähre
Die Pünte: Seit über 450 Jahren im Rhythmus der Gezeiten
Wiltshausen. „Fährmann hol over!“ – Wenn dieser Ruf am 1. Mai an den Ufern von Leda und Jümme erschallt, beginnt für eine der ältesten Attraktionen Ostfrieslands die neue Saison. Die Pünte, eine handgezogene Treidelpünte, verbindet seit über 450 Jahren die Seiten des Flusses und ist heute ein lebendiges Denkmal regionaler Verkehrsgeschichte.
Ein Erbe aus dem Jahr 1562
Bereits im Jahr 1562 fand die Pünte ihre erste schriftliche Erwähnung. Während früher Postkutschen und Viehgespanne auf dem Weg von Westfalen nach Ostfriesland den Fluss an dieser strategisch wichtigen Stelle überquerten, sind es heute vor allem Ausflügler, Radfahrer und Oldtimer-Fans, die den Entschleunigungseffekt der Überfahrt suchen. Trotz der Jahrhunderte ist die Bauform der Fähre identisch geblieben: Ein stählernes Seil, Muskelkraft und das Wissen um das Wasser sind die Zutaten für den Fährbetrieb.
Volles Haus beim Saisonstart: Die Pünte feiert den 1. Mai
Wiltshausen. Strahlender Sonnenschein und ein Rekordandrang: Die Pünte Amdorf-Wiltshausen ist mit einem Paukenschlag in die Saison 2026 gestartet. Rund um das Fähranleger-Gelände herrschte eine Atmosphäre wie auf einem Volksfest, als der traditionelle Ruf „Fährmann hol over!“ die ersten Fahrgäste über die Jümme begleitete.
Ein Fest für alle Generationen
Das Programm bot beste Unterhaltung für Jung und Alt: Während ein Chor für maritimes Flair sorgte, heizte ein DJ dem Publikum ordentlich ein. Gemeinsam mit den Schaustellern verwandelten sie das Ufer bei der Landgaststätte in eine lebendige Festmeile, auf der ausgiebig getanzt und gelacht wurde.
Geduldsprobe am „stillen Örtchen“
Wo so viele Menschen feiern, rückt ein Thema zwangsläufig in den Fokus, das vor Ort für reichlich Gesprächsstoff sorgte: die Situation der sanitären Anlagen. Die Warteschlangen vor den Toiletten waren zeitweise fast so lang wie die Geschichte der Pünte selbst. Doch die Besucher nahmen es gelassen und nutzten die Wartezeit in der Schlange einfach für den nächsten geselligen Klönschnack.
Ein gelungener Auftakt
Trotz der kleinen Herausforderungen im Sanitärbereich war die Eröffnung ein voller Erfolg. Die enorme Besucherzahl zeigt einmal mehr, wie tief die historische Handfähre in den Herzen der Region verankert ist. Einem Sommer voller erfolgreicher Überfahrten steht nun nichts mehr im Wege.


Handarbeit und Naturkräften zum Trotz
Der Betrieb der Pünte ist eng mit der Natur verknüpft, denn die Jümme ist ein Tidegewässer. Wie an der Nordsee wechseln Ebbe und Flut etwa alle sechs Stunden. Das fordert von den Fährleuten vollen Einsatz: Je nachdem, aus welcher Richtung das Wasser drückt, muss das schwere Fährseil auf unterschiedliche Rollen gelegt werden. Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser kann es daher vorkommen, dass der Betrieb kurzzeitig pausieren muss. Wer sichergehen möchte, kann die Einsatzbereitschaft direkt beim Fährpersonal unter der Nummer 0151 62427171 oder per E‑Mail unter faehrmann@puentenverein.de erfragen.
Saisonstart und Fährzeiten
Vom 1. Mai bis zum 4. Oktober 2026 ist die Pünte wieder im Einsatz. Die Überfahrten finden jeweils von Mittwoch bis Sonntag zwischen 10:00 Uhr und ca. 17:30 Uhr statt. Montag und Dienstag sind Ruhetage.
Preisübersicht für die Überfahrt:
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Fußgänger: 2,00 €
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Fahrradfahrer: 3,00 €
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Motorradfahrer: 5,00 €
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PKW (inkl. Fahrer): 6,00 €
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Jeder weitere Mitfahrer: 2,00 €
Zu finden ist die historische Fähre in der Amdorfer Straße 101, 26789 Leer. Ein Besuch bietet die seltene Gelegenheit, Technikgeschichte nicht nur zu betrachten, sondern hautnah zu erleben, wenn die Fährleute die Fracht per Hand über den Strom ziehen.
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Große Resonanz bei Wiegeaktion der Polizei in Leer
Große Resonanz bei kostenloser Wiegeaktion der Autobahnpolizei in Leer
Polizeiinspektion Leer/Emden hat am Freitag, den 08. Mai 2026, erneut ein erfolgreiches Präventionsangebot für Wohnmobil- und Wohnwagengespanne durchgeführt. Die kostenlose Wiegeaktion auf dem Gelände der Autobahnpolizei in der Deichstraße in Leer stieß auf großes Interesse und war über den gesamten Zeitraum hinweg gut besucht.
Zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr nutzten zahlreiche Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Gelegenheit, ihre Wohnmobile und Gespanne kostenfrei wiegen zu lassen. Bereits im Vorfeld war die Aktion öffentlich angekündigt worden und konnte ausschließlich nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
Schwerpunkt: Sicherheit durch richtige Beladung
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Sensibilisierung für die Gefahren von Überladung im Reiseverkehr. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten informierten umfassend darüber, wie sich ein zu hohes Fahrzeuggewicht auf Fahrverhalten, Bremsweg und Stabilität auswirken kann. Gerade bei Wohnmobilen und Gespannen könne eine falsche Beladung erhebliche Risiken im Straßenverkehr verursachen.
Neben der reinen Gewichtskontrolle erhielten die Teilnehmenden auch praxisnahe Hinweise zur sicheren und optimalen Beladung ihrer Fahrzeuge. Zusätzlich standen Fachkräfte der Kriminalprävention für Fragen rund um Sicherheit und Schutz auf Reisen zur Verfügung.
Durchweg positive Bilanz
Die Veranstaltung verlief aus Sicht der Polizei reibungslos und ohne besondere Vorkommnisse. Verkehrsgefährdungen wurden im Rahmen der Wiegeaktion nicht festgestellt. Sowohl die teilnehmenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer als auch die Einsatzkräfte zeigten sich mit dem Ablauf und dem Informationsangebot sehr zufrieden.
Polizeihauptkommissar Ralf Hickmann, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, zog ein positives Fazit: Die Rückmeldungen der Teilnehmenden seien durchweg erfreulich gewesen, das Angebot habe erneut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
Wichtiger Baustein der Präventionsarbeit
Die Autobahnpolizei Leer bewertet die Aktion als wichtigen Bestandteil ihrer Präventionsarbeit im Bereich des Reise- und Campingverkehrs. Gerade zum Beginn der Reisesaison zeige sich immer wieder, wie groß der Informationsbedarf rund um Beladung und Fahrzeugsicherheit sei.
Die Polizei bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Interesse sowie die kooperative Teilnahme und kündigt an, auch künftig vergleichbare Präventionsangebote anzubieten.
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Lokal
Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke Ende Mai
Verkehrsinfo: Sperrungen der Jann-Berghaus-Brücke (B436)
Aufgrund abschließender Arbeiten an der Hydraulikanlage im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kommt es Ende Mai zu Einschränkungen:
1. Halbseitige Sperrung
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Wann: Dienstag, 26.05.2026
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Zeitraum: 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
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Auswirkung: Der Verkehr wird einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich einseitig passieren. Es ist mit Behinderungen zu rechnen.
2. Vollsperrung (Brücke wird geöffnet)
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Wann: Mittwoch, 27.05.2026
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Zeitraum: 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
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Auswirkung: Keine Passage für Kraftfahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer möglich.
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Umleitung: * Kraftfahrzeuge: Über die BAB 31 (Emstunnel).
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Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine Umleitung angeboten werden.
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Die Stadt Leer bittet alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
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