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Albert Lienemann als Präsident der Handwerkskammer Ostfriesland bestätigt – Starkes Handwerk, starke Zukunft!
Das neue Präsidium wird für fünf Jahre der Vollversammlung vorstehen (v.r.): Präsident Albert Lienemann, Arbeitnehmer-Vizepräsident Jörg Klein und Arbeitgeber-Vizepräsidentin Imke Hennig. Es gratulieren zur Wahl Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs (2.v.l.) und sein Stellvertreter Dirk Bleeker (l.).
AnzeigePräsident im Amt bestätigt
Albert Lienemann steht der Handwerkskammer für Ostfriesland erneut für fünf Jahre vor. Neue Vollversammlung nimmt Arbeit auf.
Ostfriesland. Zehn Jahre führt Albert Lienemann die Handwerkskammer für Ostfriesland. Nun wurde er in seinem Wirken bestärkt. Die Vollversammlung hat den 59-jährigen Gas- und Wasserinstallateur- sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister aus Holtrop am Dienstag, 4. März, mit überwältigender Mehrheit als Präsident bestätigt. Unter Leitung von Oberstudiendirektorin Anja Poppen von der BBS II in Aurich wurde das höchste Beschlussgremium des selbstverwaltenden Handwerks per Friedenswahl am 18. Dezember für die Wahlperiode 2025 bis 2030 gewählt.
Es setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen. Zwei Drittel davon sind selbstständige Handwerksunternehmerinnen und ‑unternehmer, ein Drittel sind Arbeitnehmende aus dem Handwerk. Sie vertreten derzeit mehr als 5.700 Betriebe mit geschätzten 35.000 Beschäftigten und rund 2.400 Auszubildenden. Wichtigster Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung im Hotel am Schloss: die Neuwahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und des Vorstandes. Mit jeweils ähnlich überzeugenden Mehrheiten im Amt bestätigt wurden außerdem Arbeitgeber-Vizepräsidentin Imke Hennig (42), Friseurmeisterin aus Wiesmoor sowie Arbeitnehmer-Vizepräsident Jörg Klein (66), Konditormeister aus Südbrookmerland.
Ein Präsident für alle Handwerker
Lienemann amtiert seit dem 25. Februar 2015 als neunter Präsident der Handwerkskammer. „Wer mich kennt, weiß: Ich bin kein Alibi-Präsident! Im Kern bin ich Handwerker und Unternehmer aus der Praxis“, betonte der Geschäftsführer zweier Sanitär‑, Heizungs- und Klimatechnik-Unternehmen in Holtrop und Carolinensiel. 70 Mitarbeitende und neun Auszubildende sind dort beschäftigt. Immer an seiner Seite: seine Ehefrau Tina, die den Vorsitz der UnternehmerFrauen Ostfriesland innehält. Für die breite Unterstützung aus dem obersten Beschlussgremium bedankte er sich. „Es ist mir eine Ehre, das Handwerk vertreten zu dürfen.“ In seiner dritten Amtsperiode wolle er weiterhin allen Handwerkerinnen und Handwerkern über die Grenzen der Berufe und Gewerke hinaus gerecht werden. Er werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Wirtschaftszweig in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene die Wahrnehmung erhalte, die ihm aufgrund seiner Wirtschaftsstärke, aber auch als einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder zustehe.
Lienemann fordert spürbare Entlastungen
„Wir haben turbulente Zeiten hinter uns und noch viele Hürden zukünftig zu meistern“, sagte Lienemann. Die weltpolitische Lage und die wirtschaftlichen Unsicherheiten beeinflussten das regionale Handwerk stark. Hohe Steuerlasten, steigende Sozialabgaben und explodierende Energiekosten belasteten das personalintensive Handwerk enorm. Mit Blick auf den aktuellen Wahlentscheid mahnte der Betriebswirt und Dipl.-Badgestalter (SHK), die Regierungsbildung schnell voranzutreiben: „Jetzt ist nicht die Zeit zum Taktieren. Wir brauchen eine Regierung, die unsere wirtschaftliche Stärke zurückbringt und politische Lösungen anbietet.“ Er forderte spürbare Entlastungen und einen Bürokratieabbau, der auch tatsächlich bei den Betrieben ankommt, um den wirtschaftlichen Aufschwung voranzutreiben.
Neben dem Präsidium wurden folgende Mitglieder in den Vorstand für die Arbeitgeberseite gewählt: Friseurmeister Heiner Heijen (Weener), Maler- und Lackierermeister Alexander Nannen (Nortmoor), Konditormeister Jörg Tapper (Norden) und Fernmeldeanlagenelektronikermeister Jens Boelen (Leer).
Ämter im Vorstand der Arbeitnehmerseite übernehmen Bestatterin Wiebke Peters (Südbrookmerland) und Bäcker Michael Wunder (Krummhörn).
Weitere Vertreter der Vollversammlung auf Arbeitgeberseite:
Maurer- und Betonbauermeister Folkert Busker (Aurich), Landmaschinenmechanikermeister Jan-Ulfert Claassen (Wittmund), Metallbauermeister Wilfried de Jonge (Norden), Tischlermeister Wilhelm Eden (Uplengen), Gas- und Wasserinstallateurmeister Reiner Faßbender (Wittmund), Fleischermeister Markus Leggedör (Weener), Tischlermeister Thomas Smid (Ihlow), Dipl.-Ing. Uwe Tellkamp (Westoverledingen), Tischlermeister Rudolf Voskamp (Rhauderfehn) und Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Edzard Wagner (Emden).
Die Arbeitnehmerseite vertreten außerdem:
Raumausstattermeister Alexander Ahlers (Leer), Rohrleitungsbauer Menne Bakker (Upgant-Schott), Installateur- und Heizungsbauermeister Kai Emken (Blomberg), Tischlermeister Manfred Fecht (Schwerinsdorf) und Maurer Garik Oganisjan (Leer).
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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