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Albert Lienemann als Präsident der Handwerkskammer Ostfriesland bestätigt – Starkes Handwerk, starke Zukunft!
Das neue Präsidium wird für fünf Jahre der Vollversammlung vorstehen (v.r.): Präsident Albert Lienemann, Arbeitnehmer-Vizepräsident Jörg Klein und Arbeitgeber-Vizepräsidentin Imke Hennig. Es gratulieren zur Wahl Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs (2.v.l.) und sein Stellvertreter Dirk Bleeker (l.).
AnzeigePräsident im Amt bestätigt
Albert Lienemann steht der Handwerkskammer für Ostfriesland erneut für fünf Jahre vor. Neue Vollversammlung nimmt Arbeit auf.
Ostfriesland. Zehn Jahre führt Albert Lienemann die Handwerkskammer für Ostfriesland. Nun wurde er in seinem Wirken bestärkt. Die Vollversammlung hat den 59-jährigen Gas- und Wasserinstallateur- sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister aus Holtrop am Dienstag, 4. März, mit überwältigender Mehrheit als Präsident bestätigt. Unter Leitung von Oberstudiendirektorin Anja Poppen von der BBS II in Aurich wurde das höchste Beschlussgremium des selbstverwaltenden Handwerks per Friedenswahl am 18. Dezember für die Wahlperiode 2025 bis 2030 gewählt.
Es setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen. Zwei Drittel davon sind selbstständige Handwerksunternehmerinnen und ‑unternehmer, ein Drittel sind Arbeitnehmende aus dem Handwerk. Sie vertreten derzeit mehr als 5.700 Betriebe mit geschätzten 35.000 Beschäftigten und rund 2.400 Auszubildenden. Wichtigster Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung im Hotel am Schloss: die Neuwahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und des Vorstandes. Mit jeweils ähnlich überzeugenden Mehrheiten im Amt bestätigt wurden außerdem Arbeitgeber-Vizepräsidentin Imke Hennig (42), Friseurmeisterin aus Wiesmoor sowie Arbeitnehmer-Vizepräsident Jörg Klein (66), Konditormeister aus Südbrookmerland.
Ein Präsident für alle Handwerker
Lienemann amtiert seit dem 25. Februar 2015 als neunter Präsident der Handwerkskammer. „Wer mich kennt, weiß: Ich bin kein Alibi-Präsident! Im Kern bin ich Handwerker und Unternehmer aus der Praxis“, betonte der Geschäftsführer zweier Sanitär‑, Heizungs- und Klimatechnik-Unternehmen in Holtrop und Carolinensiel. 70 Mitarbeitende und neun Auszubildende sind dort beschäftigt. Immer an seiner Seite: seine Ehefrau Tina, die den Vorsitz der UnternehmerFrauen Ostfriesland innehält. Für die breite Unterstützung aus dem obersten Beschlussgremium bedankte er sich. „Es ist mir eine Ehre, das Handwerk vertreten zu dürfen.“ In seiner dritten Amtsperiode wolle er weiterhin allen Handwerkerinnen und Handwerkern über die Grenzen der Berufe und Gewerke hinaus gerecht werden. Er werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Wirtschaftszweig in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene die Wahrnehmung erhalte, die ihm aufgrund seiner Wirtschaftsstärke, aber auch als einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder zustehe.
Lienemann fordert spürbare Entlastungen
„Wir haben turbulente Zeiten hinter uns und noch viele Hürden zukünftig zu meistern“, sagte Lienemann. Die weltpolitische Lage und die wirtschaftlichen Unsicherheiten beeinflussten das regionale Handwerk stark. Hohe Steuerlasten, steigende Sozialabgaben und explodierende Energiekosten belasteten das personalintensive Handwerk enorm. Mit Blick auf den aktuellen Wahlentscheid mahnte der Betriebswirt und Dipl.-Badgestalter (SHK), die Regierungsbildung schnell voranzutreiben: „Jetzt ist nicht die Zeit zum Taktieren. Wir brauchen eine Regierung, die unsere wirtschaftliche Stärke zurückbringt und politische Lösungen anbietet.“ Er forderte spürbare Entlastungen und einen Bürokratieabbau, der auch tatsächlich bei den Betrieben ankommt, um den wirtschaftlichen Aufschwung voranzutreiben.
Neben dem Präsidium wurden folgende Mitglieder in den Vorstand für die Arbeitgeberseite gewählt: Friseurmeister Heiner Heijen (Weener), Maler- und Lackierermeister Alexander Nannen (Nortmoor), Konditormeister Jörg Tapper (Norden) und Fernmeldeanlagenelektronikermeister Jens Boelen (Leer).
Ämter im Vorstand der Arbeitnehmerseite übernehmen Bestatterin Wiebke Peters (Südbrookmerland) und Bäcker Michael Wunder (Krummhörn).
Weitere Vertreter der Vollversammlung auf Arbeitgeberseite:
Maurer- und Betonbauermeister Folkert Busker (Aurich), Landmaschinenmechanikermeister Jan-Ulfert Claassen (Wittmund), Metallbauermeister Wilfried de Jonge (Norden), Tischlermeister Wilhelm Eden (Uplengen), Gas- und Wasserinstallateurmeister Reiner Faßbender (Wittmund), Fleischermeister Markus Leggedör (Weener), Tischlermeister Thomas Smid (Ihlow), Dipl.-Ing. Uwe Tellkamp (Westoverledingen), Tischlermeister Rudolf Voskamp (Rhauderfehn) und Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Edzard Wagner (Emden).
Die Arbeitnehmerseite vertreten außerdem:
Raumausstattermeister Alexander Ahlers (Leer), Rohrleitungsbauer Menne Bakker (Upgant-Schott), Installateur- und Heizungsbauermeister Kai Emken (Blomberg), Tischlermeister Manfred Fecht (Schwerinsdorf) und Maurer Garik Oganisjan (Leer).
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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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