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Behrens und Lies sichern Krankenhäusern Unterstützung des Landes zu
Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Sichere Energieversorgung auch bei Mangellagen und Einsatz für Inflationsausgleich: Behrens und Lies sichern Krankenhäusern Unterstützung des Landes zu
Die durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise und Teuerungswelle trifft neben den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Vereinen auch die Krankenhäuser mit voller Wucht.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Energieminister Olaf Lies haben vor diesem Hintergrund am Dienstag Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Krankenkassen sowie der Kommunen zu einem Krankenhausgipfel ins Landesmuseum in Hannover eingeladen.
„Alle Beteiligten eint die Sorge, dass die Energiekrise und die damit verbundene Steigerung der Sachkosten viele Kliniken finanziell überfordern und bei einigen sogar existenzgefährdend wirken könnten. Der Bund muss daher so schnell wie möglich einen gesetzlichen Inflationsausgleich mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt schaffen, um die Kliniken finanziell zu entlasten“, forderte Daniela Behrens im Anschluss an die Gespräche. In der Corona-Pandemie habe der Bund viel Geld in die Hand genommen, um die Krankenhäuser durch diese schwere Krise zu führen. „Nun haben wir es leider bundesweit erneut mit einer existenziellen Krise zu tun, deren Auslöser mit dem Gesundheitssystem selbst aber gar nichts zu tun hat.“ Vor diesem Hintergrund sei es folgerichtig, den dringend benötigten Inflationsausgleich nicht aus den Beiträgen der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren, so die Niedersächsische Gesundheitsministerin.
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90 Prozent der niedersächsischen Krankenhäuser sind abhängig von Gas als Energieträger. „Eine ganz wichtige Botschaft vorab: Die Gasversorgung für die geschützten Verbraucher ist gesichert. Das haben wir auch den Krankenhäusern noch einmal deutlich gemacht. Die Gasmengen reichen aus — und darum müssen sich die Krankenhäuser und genauso die Patientinnen und Patienten keine Sorgen machen“, so Energieminister Lies. Krankenhäuser gehören grundsätzlich zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind rechtlich geschützte Kunden, damit sind sie gesetzlich abgesichert. „Wir werden also sicherstellen, dass die Gasversorgung unserer Krankenhäuser gewährleistet ist – und auch die für die Versorgung notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel Wäschedienstleister oder Lieferanten von Nahrungsmitteln. Die Netzbetreiber sind technisch in der Lage, die Versorgung so differenziert zu handhaben.“
Mit Blick auf die weiter steigenden Strompreise ergänzt der Energieminister: „Die Krankenhäuser können genauso wenig wie unsere Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft fünffache Energiekosten schultern. Das kann sich niemand leisten. Darum müssen wir viel früher ansetzen und die Preise auf nationaler Ebene stabilisieren. Da ist jetzt der Bund gefragt, der sich einschalten und auf die Preisbildung einwirken und ggf. auch deckeln muss. Denjenigen, die jetzt als Energieerzeuger Profiteuren der explodierenden Strompreise werden, müssen wir mit konsequenten Schritten begegnen. Wir haben keine Krise, wir haben Krieg in der Ukraine – und die Folgen des Energiekrieges gegen Europa sind auch für uns mehr als deutlich spürbar.“
Viele Krankenhausträger hätten darüber hinaus berichtet, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Pflegebudgets für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht abgeschlossen seien. „Ich bin deshalb froh, dass sich die Krankenkassen und die Krankenhäuser im Rahmen des heutigen Gipfels verständigt haben, die ausstehenden Verhandlungen über Pflegebudgets schnell und konstruktiv zum Abschluss bringen zu wollen. Das Land begrüßt diesen wichtigen Schritt und die Verständigung auf das gemeinsame Ziel konstruktiver Verhandlungen“, so Behrens.
Während die laufenden Kosten der Krankenhäuser durch die Krankenkassen finanziert werden, ist das Land für die Förderung von Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur zuständig. „Auch hier ergeben sich durch die allgemeine Preisentwicklung gerade massive Steigerung bei den Kosten für Bauprojekte“, verdeutlicht Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Zwar seien die Landesmittel für diese Investitionen in den vergangenen Jahren schon deutlich von 120 auf 150 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt worden. Die Mittelfristige Finanzplanung (MIPLA) des Landes bis 2025 weist insgesamt rund 800 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur aus. Für den Abbau des Investitionsstaus reiche dies angesichts der Kostenexplosion aber noch nicht aus, so Behrens: „Wenn wir unsere Krankenhäuser zukunftsfest, klimagerecht und energiesparend aufstellen wollen, sind wir auf weitere Baumaßnahmen und ‑Projekte unbedingt angewiesen. Aus meiner Sicht werden wir in den kommenden Jahren daher noch deutlich mehr Landesmittel als die bisher eingeplanten 800 Millionen Euro brauchen. Ich bin dafür, die bereits eingeplanten Mittel im Rahmen eines Fonds auf dem Kreditmarkt als Hebel zu nutzen, um kurzfristig deutlich höhere Summen für die Modernisierung unserer Krankenhäuser zu mobilisieren. Davon profitieren am Ende sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Beschäftigten im Krankenhausbereich.“
Für den geplanten Nachtragshaushalt werde das Gesundheitsministerium zudem einen Bedarf von 40 Millionen Euro anmelden, um Kostensteigerungen bei bereits begonnenen, geförderten Bauprojekten auffangen zu können. „Bisher wurden alle geprüften Kostensteigerungen von Baumaßnahmen durch das Land gefördert. Wir stehen zu unserer Verantwortung und werden die Krankenhäuser in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen lassen“, so Behrens.
Und noch mehr, so Energieminister Lies: „Wir werden die Krankenhäuser auf ihrem Weg zum „Green Hospital“ unterstützen. Sie müssen in neue Technologien und Möglichkeiten investieren können, um sich durch energetische Sanierung und den Ausbau Erneuerbarer Energien unabhängig zu machen – von fossilen Energieträgern wie Gas und weiteren Unsicherheiten durch unplanbare Preisentwicklungen. Dazu brauchen wir dringend einen Investitionsfonds, mit dem die Krankenhäuser den Umstieg dann einfacher finanzieren können.“
Alle Beteiligten verständigten sich noch in der heutigen Sitzung darauf, im Herbst zu einem weiteren Krankenhausgipfel zusammenzukommen und den konstruktiven Austausch fortzusetzen.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

























