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Betrugsmasche: Falsche Polizeibeamte rufen auf Borkum an, Bahn-Mitarbeiterin von Zuggast angegriffen — weitere Meldungen

Borkum — Betrugsmasche: Falsche Polizeibeamte rufen auf Borkum an
Eine 65-jährige Borkumerin ist am 2.8.22 gegen 14 Uhr von einem Betrüger angerufen worden, der sich als Polizist der Polizei Borkum ausgab. Der Mann erklärte, dass in einem Verbrauchermarkt auf Borkum eingebrochen worden sein soll und fragte, ob sie etwas mitbekommen habe. Dann fragte der falsche Polizist, ob sie sich in letzter Zeit beobachtet gefühlt habe. Beide Fragen verneinte die Frau. Der unbekannte Mann entgegnete, dass bei dem Einbruch eine Liste mit 47 Namen gefunden worden sein soll. Die Frau erkannte die Betrugsmasche und legte auf. Rund zehn Minuten später rief der Unbekannte erneut als falscher Polizist an und versuchte die Glaubwürdigkeit für sich zu gewinnen. Sie solle sich eine dienstliche Telefonnummer aufschreiben, so der Betrüger. Die Frau beendete erneut das Telefonat und begab sich zur Polizeistation Borkum. Die Polizisten vor Ort konnten bestätigen, dass es sich bei dem Anrufer um einen Betrüger gehandelt haben muss. Die Polizei kann nicht ausschließen, dass die Betrüger diese Masche bei weiteren Insel-Bewohnern oder bei Personen aus dem Landkreis Leer und Emden durchführen. Deshalb weisen wir darauf hin, dass sensible Daten unter keinen Umständen am Telefon genannt werden dürfen. Bei Unsicherheiten kann die Polizei auf Borkum unter 04922–91860 angerufen werden oder alternativ die Polizeistation aufgesucht werden. Auch in Moormerland ist eine 71-jährige Frau am 1.8.22 von falschen Polizeibeamten angerufen worden. Die Betrüger teilten mit, dass die Tochter der Angerufenen angeblich einen Verkehrsunfall hatte, bei der eine Person tödlich verletzt wurde und dass nun eine Kaution von 126.000 Euro verlangt werde. Die Frau durchschaute den Betrug und legte auf. Die Betrugsart ist als sogenannter Schockanruf bekannt und sollte zur Anzeige gebracht werden. Sollte ein Unfall wie von den Betrügern beschrieben in der Realität vorfallen, würde die Polizei persönlich mit Betroffenen in Kontakt treten und es wäre keine Zahlung einer Kaution notwendig. Die Polizei betont noch einmal, dass die Betrüger am Telefon sehr glaubwürdig erscheinen. Davon sollten sich die Betroffenen nicht verunsichern lassen und sämtlichen Forderungen nicht nachkommen, sondern das Telefonat beenden.
Emden — Fahrerflucht nach Unfall auf A31
Am 01.08.2022 gegen 12.30 Uhr beabsichtigte der Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Sattelauflieger in Höhe der Anschlussstelle Emden-Ost in Fahrtrichtung Bottrop auf die A31 aufzufahren. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines Mazdas, der auf dem Hauptfahrstreifen auf gleicher Höhe fuhr. Dieser musste auf den Überholfahrstreifen ausweichen. Dabei stieß er mit einem blauen VW Beetle zusammen, der auf der dortigen Überholspur fuhr. Es entstand Sachschaden, die Beteiligten blieben unverletzt. Der Fahrer der Sattelzugmaschine setzt seine Fahrt fort, ohne sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Autobahnpolizei in Leer (0491–960740) zu melden.
Leer — Bahn-Mitarbeiterin von Zuggast angegriffen
Am 2.8.22 wurde gegen 17.45 Uhr die Polizei zum Leeraner Bahnhof gerufen, weil sich laut eines Bahnmitarbeiters eine renitente Person im Zug aufhalte, die andere Gäste massiv störte. Die Person sollte deshalb den Zug verlassen, damit der Bahnverkehr wiederaufgenommen werden kann. Bevor die Polizisten vor Ort eintrafen, hatte der 57-jährige Mann aus Hildesheim den Zug bereits verlassen. Zeugen berichten, dass er während seiner Flucht am Bahnsteig einer Bahn-Mitarbeiterin eine Kopfnuss gegeben hat. Bei dem Opfer handelte es sich um eine 37-jährige Leeranerin, die den Mann zuvor im Zug auf sein Fehlverhalten angesprochen hatte. Die Frau wurde leicht verletzt. Die eingesetzten Polizisten konnten den Beschuldigten mit Hilfe einer Personenbeschreibung im Nahbereich des Bahnhofs ausfindig machen. Er machte zu dem Vorfall keine Angaben. Die Bahn sprach dem Mann ein einjähriges Hausverbot für sämtliche Züge aus.
Emden — Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen
In Emden kam es am 2.8.22 erneut zu Diebstählen aus unverschlossenen Fahrzeugen. Aus einem Firmen-Lkw wurde zwischen 8 und 8.30 Uhr in der Kirchstraße ein Rucksack entwendet. Zwischen 12 und 13.30 Uhr entwendete der unbekannte Täter aus einem Mercedes Sprinter in der Osterstraße zwei Tablets und Bargeld. Die Polizei weist erneut eindringlich darauf hin, Fahrzeuge auch beim kurzen Verlassen abzuschließen und vor allem Wertgegenstände unter keinen Umständen im Fahrzeug zurückzulassen. Außerdem ist es ratsam, beim Verschließen eines Fahrzeugs mit Hilfe einer Funkfernbedienung zu überprüfen, ob das Fahrzeug auch wirklich verschlossen wurde.
Uplengen — Diebstahl von Pflastersteinen
Zwischen dem 16. und 22.7.22 wurde in Uplengen in der Alten Dorfstraße rund 100 Pflastersteine von einem Grundstück gestohlen. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Emden — Boot nebst Trailer entwendet
Zwischen dem 21.6. und dem 2.8.222 wurde von einem Grundstück am Petkumer Sieltief in der Hammer Straße ein Boot entwendet. Es handelt sich um eine weiße Gleiter-Motorjacht, Name “Volantis”, Baujahr 2007, Außenborder mit 150 PS, Marke Suzuki. Zeugen und Hinweisgeber melden sich bitte bei der Polizei.
Nachmeldung: Leer — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Bereits in unseren gestrigen Pressemeldungen teilten wir mit, dass am 28.7.22 zwischen 9 und 11 Uhr ein grauer Opel Meriva beschädigt wurde. Das Fahrzeug war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes im Osseweg abgestellt. Der Verursacher und Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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