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Klimarisikoindex 2050: Wie stark ist unsere Region gefährdet?
Winteridylle am Südstrand: Während Eis die Nordsee bedeckt, warnt der neue Klimarisikoindex vor der Zukunft. Wilhelmshaven gilt bundesweit als die am stärksten vom Klimawandel bedrohte Region. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Klimarisikoindex 2050: Nordwesten besonders im Visier – Wilhelmshaven bundesweit Spitzenreiter
Von der Küste bis in die Alpen – der Klimawandel trifft Deutschland nicht überall gleich hart. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der ERGO Versicherung zeigt nun detailliert auf, welche Kommunen bis zum Jahr 2050 mit den größten Risiken durch Extremwetterereignisse rechnen müssen. Besonders die Küstenregionen und der Nordwesten sind betroffen.
Wie verwundbar ist unsere Infrastruktur? Um diese Frage zu beantworten, haben Wissenschaftler der IW Consult und Experten der Köln.Assekuranz den Klimarisikoindex entwickelt. Auf einer Skala von 0 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) wurden alle 400 Kreise analysiert. Die Forscher zeigen auf, wie stark Regionen heute und im Jahr 2050 Sturm, Starkregen, Hitze, Dürre und Hagel ausgesetzt sind.
Regionale Analyse: Der Norden unter Druck
Besonders Städte und Gemeinden in Küstennähe oder entlang großer Flüsse sind zunehmend gefährdet. Die Auswertung der spezifischen Daten für unsere Region zeigt eine deutliche Tendenz nach oben:
| Region | Risiko Heute | Risiko 2050 |
| Wilhelmshaven (Stadt) | 5,67 | 5,88 |
| Wesermarsch (Landkreis) | 5,60 | 5,80 |
| Emden (Stadt) | 5,45 | 5,59 |
| Wittmund (Landkreis) | 4,74 | 5,13 |
| Bremerhaven (Stadt) | 4,78 | 5,03 |
| Aurich (Landkreis) | 4,56 | 4,97 |
| Brandenburg an der Havel | 4,57 | 4,85 |
| Leer (Landkreis) | 4,23 | 4,84 |
| Mannheim (Stadt) | 4,46 | 4,71 |
| Friesland (Landkreis) | 4,44 | 4,70 |
Wilhelmshaven bundesweit am stärksten gefährdet
Die größten Klimarisiken für die städtische Infrastruktur herrschen in Wilhelmshaven. Mit einem Wert von bis zu 5,9 im Jahr 2050 liegt die Stadt an der Spitze aller 400 untersuchten Regionen. Am geringsten fallen die Risiken im Vergleich dazu in Kempten im Allgäu aus (Anstieg von 2,8 auf 3,1).
Die drei großen Gefahren: Sturm, Starkregen und Hitze
Die Forscher identifizierten drei Hauptbedrohungen:
-
Sturm: Bereits heute die flächendeckend größte Gefahr. Alle untersuchten Regionen liegen hier bereits über einem Indexwert von 7,5.
-
Starkregen: Trifft jede vierte Region massiv. Das Risiko wächst vor allem in bergigen Regionen, aber auch durch die Zunahme extremer Wetterlagen im Flachland.
-
Hitzestress: Hier zeigt sich die drastischste Veränderung. Bis 2050 werden 372 der 400 Regionen massiv unter Hitze leiden (Index über 3,0).
Kommunen fehlt das Geld für Vorsorge
Trotz der klaren Fakten fehlt es oft an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. „Vielen Kommunen fehlte bislang das Geld, um sich hinreichend auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten“, warnt IW-Experte Hanno Kempermann. Damit notwendige Investitionen in Deichschutz, Kanalisation oder Stadtkühlung nicht auf der Strecke bleiben, fordert das IW eine gesicherte Finanzierung durch Bund und Länder.
Olaf Bläser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, betont: „Der Klimawandel betrifft alle – aber nicht überall gleich stark.“ Der Index bietet nun eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, damit Politik und Kommunen gezielt Vorsorge treffen können.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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