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Coro­na: Aus­gangs­be­schrän­kun­gen in Tei­len des Land­krei­ses Leer

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Ver­schärf­te Kon­takt­be­schrän­kun­gen // Aus­gangs­be­schrän­kun­gen bis zum 18. April


Im Hin­blick auf das anhal­tend hohe Infek­ti­ons­ge­sche­hen wird der Land­kreis Leer die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wei­ter ver­schär­fen. Neben einer Mas­ken­pflicht bei Fahr­ge­mein­schaf­ten im gesam­ten Kreis­ge­biet wird es ins­be­son­de­re ab dem 1. April in den Städ­ten und Gemein­den mit einem hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hen nächt­li­che Aus­gangs­sper­ren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr mor­gens geben. Aus­ge­nom­men von den Aus­gangs­be­schrän­kun­gen sind die Gemein­den Bun­de und Jem­gum, die Samt­ge­mein­de Jüm­me sowie die Insel Bor­kum. Hier ist das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ver­gleichs­wei­se gering. “Und das bereits seit eini­ger Zeit”, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung. Die Ver­fü­gung gilt zunächst bis ein­schließ­lich 18. April.


“Wir haben lan­ge und inten­siv über stren­ge­re Maß­nah­men bera­ten”, so Land­rat Mat­thi­as Groo­te, “aber die aktu­el­le dyna­mi­sche Infek­ti­ons­la­ge lässt kei­ne ande­re Ent­schei­dung zu.” Die Anord­nung einer Aus­gangs­sper­re sei geeig­net, um wei­te­re Anste­ckun­gen gera­de im pri­va­ten und fami­liä­ren Kon­text zu ver­hin­dern. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Kreis­ge­biet ist ins­be­son­de­re von der bri­ti­schen Coro­na­vi­rus-Vari­an­te B.1.1.7 geprägt. Die­se Vari­an­te gilt als anste­cken­der, die Men­schen infi­zie­ren sich leich­ter und schnel­ler. Mitt­ler­wei­le ist der über­wie­gen­de Teil aller Neu­in­fek­tio­nen auf die­se Vari­an­te zurück­zu­füh­ren. Sie ver­drängt den soge­nann­ten Wild­typ, also die ursprüng­li­che Form.


Die Anord­nung einer tem­po­rä­ren Aus­gangs­sper­re sieht vor, dass der Auf­ent­halt außer­halb der eige­nen Woh­nung oder sons­ti­gen Unter­kunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Fol­ge­ta­ges grund­sätz­lich nicht erlaubt ist. Pri­va­te Ter­ras­sen, Bal­ko­ne, Gär­ten und Zuwe­gun­gen mit direk­tem Zugang zur Wohn­stät­te kön­nen jedoch wei­ter­hin genutzt werden.


Eine Aus­nah­me von der Aus­gangs­be­schrän­kung besteht bei Vor­lie­gen eines trif­ti­gen Grun­des:
die Inan­spruch­nah­me einer not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen, psy­cho­so­zia­len oder vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Behand­lung­die Wahr­neh­mung einer beruf­li­chen Tätig­keitder Besuch von Got­tes­diens­ten und ähn­li­cher reli­giö­ser Ver­an­stal­tun­gen­die Beglei­tung und unauf­schieb­ba­re Betreu­ung unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Per­so­nen und Min­der­jäh­ri­ger, ins­be­son­de­re die Wahr­neh­mung des Sor­ge- und Umgangs­rechts im jewei­li­gen pri­va­ten Bereich die Aus­übung einer Tätig­keit zur Gefah­ren­ab­wehr­die Beglei­tung und Betreu­ung von ster­ben­den Per­so­nen und Per­so­nen in akut lebens­be­droh­li­chen Zustän­den­die Vor­nah­me von unauf­schieb­ba­ren Hand­lun­gen zur Ver­sor­gung von Tie­ren — hier­zu zählt auch der benö­tig­te Aus­lauf von Hun­den in den Abend­stun­den­die Durch­fahrt durch das Gebiet im über­re­gio­na­len öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr oder in Kraft­fahr­zeu­gen­sons­ti­ge ver­gleich­bar gewich­ti­ge und unab­weis­ba­re Gründe.

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“Die Erle­di­gung von Lebens­mit­tel-Ein­käu­fen stellt kei­ne Aus­nah­me dar”, erläu­tert Land­rat Mat­thi­as Groo­te. “Sie sind im Vor­feld so zu pla­nen, dass die Betrof­fe­nen bis 21 Uhr wie­der zu Hau­se sind. Auch Rei­sen und tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge sind kein trif­ti­ger Grund.”


Bei einer Kon­trol­le durch die Poli­zei oder die Ord­nungs­be­hör­den sei­en die trif­ti­gen Grün­de zu nen­nen und durch geeig­ne­te Doku­men­te nach­zu­wei­sen. Es genügt eine soge­nann­te Glaub­haft­ma­chung. Wenn bei Kon­trol­len dar­an Zwei­fel bestehen, wird nach­ge­hakt. Ist man zwin­gend dienst­lich oder beruf­lich unter­wegs, ist es für die Glaub­haft­ma­chung hilf­reich, eine ent­spre­chen­de form­lo­se Beschei­ni­gung durch den Arbeit­ge­ber oder einen Dienst­aus­weis mit­zu­füh­ren. Recht­lich vor­ge­schrie­ben ist eine Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung nicht, des­halb gibt es auch kei­ne for­ma­len Anfor­de­run­gen an eine sol­che Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung. Im Prin­zip reicht ein ein­fa­ches Schrei­ben des Arbeit­ge­bers, idea­ler­wei­se mit Stem­pel und auf Briefpapier.

Eine wei­te­re Maß­nah­me betrifft unter­des­sen alle Ein­woh­ner des Kreis­ge­bie­tes: Mit einer zwei­ten All­ge­mein­ver­fü­gung ord­net der Land­kreis Leer das Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken für haus­halts­frem­de Mit­fah­re­rin­nen und Mit­fah­rer in einem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug an. Nicht zusam­men­le­ben­de Paa­re gel­ten als ein Haus­halt. Bis­her galt die­se Vor­ga­be ledig­lich bei dienst­li­chen Fahr­ge­mein­schaf­ten, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienst­li­chen Fahr­ten. Das Tra­gen einer Mas­ke gilt nicht für Per­so­nen mit kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder psy­chi­schen Beein­träch­ti­gung (ärzt­li­ches Attest oder ver­gleich­ba­re amt­li­che Beschei­ni­gung not­wen­dig) und für Kin­der bis zur Voll­endung des 6. Lebensjahres.


Bei­de All­ge­mein­ver­fü­gun­gen tre­ten am Tag nach der Ver­öf­fent­li­chung in Kraft und gel­ten somit bis auf Wei­te­res ab Don­ners­tag, den 1. April 2021.


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Bun­des­wei­ter Streik im Nah­ver­kehr – Son­der­re­ge­lung für Niedersachsen

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STREIK-HINWEIS: Sper­rung der Jann-Berg­haus-Brü­cke in Leer am 4. und 5. Febru­ar 

Auf­grund ange­kün­dig­ter Warn­streiks im öffent­li­chen Dienst bleibt die Jann-Berg­haus-Brü­cke (B 436) am Mitt­woch und Don­ners­tag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesam­ten Ver­kehr voll gesperrt. Da die Brü­cke an die­sen Tagen nicht pas­siert wer­den kann, wur­den für den betrof­fe­nen Zeit­raum spe­zi­el­le Bus­re­ge­lun­gen getrof­fen, um unter ande­rem den Schul­weg sicherzustellen.

Bun­des­wei­ter Streik im Nah­ver­kehr: Still­stand am Mon­tag erwartet

Land­kreis Leer / Ber­lin – Pend­ler und Schü­ler müs­sen sich am kom­men­den Mon­tag, den 2. Febru­ar 2026, auf erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ein­stel­len. Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) hat die Beschäf­tig­ten im kom­mu­na­len Nah­ver­kehr bun­des­weit zu einem Warn­streik auf­ge­ru­fen. Wäh­rend in wei­ten Tei­len Deutsch­lands Bus­se und Bah­nen still­ste­hen wer­den, stellt Nie­der­sach­sen auf­grund einer Beson­der­heit eine Aus­nah­me dar.

In der lau­fen­den Tarif­run­de ver­schärft ver.di den Druck auf die Arbeit­ge­ber. Betrof­fen sind fast 100.000 Beschäf­tig­te in rund 150 städ­ti­schen Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Bus­be­trie­ben der Land­krei­se. Ziel der Gewerk­schaft ist vor allem eine Ent­las­tung der Mit­ar­bei­ter durch deut­lich ver­bes­ser­te Arbeitsbedingungen.

For­de­run­gen nach Ent­las­tung und fai­ren Bedingungen

Im Kern der Ver­hand­lun­gen ste­hen Maß­nah­men gegen die hohe Arbeits­be­las­tung im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV). ver.di for­dert unter anderem:

  • Die Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit sowie der Schichtlängen.

  • Die Ver­län­ge­rung von Ruhezeiten.

  • Höhe­re Zuschlä­ge für Nacht- und Wochenendarbeit.

In Bun­des­län­dern wie Bay­ern, Bran­den­burg, dem Saar­land und Thü­rin­gen wird zudem über eine Erhö­hung der Löh­ne und Gehäl­ter ver­han­delt. Die stell­ver­tre­ten­de ver.di-Vorsitzende Chris­ti­ne Beh­le bezeich­ne­te das bis­he­ri­ge Ver­hal­ten der Arbeit­ge­ber als „Angriff auf bestehen­de Ver­ein­ba­run­gen“. Laut Beh­le ver­wei­ge­re die Arbeit­ge­ber­sei­te not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen und schla­ge statt­des­sen teil­wei­se sogar Ver­schlech­te­run­gen vor.

Son­der­fall Nie­der­sach­sen: Frie­dens­pflicht sichert Betrieb

Für die Men­schen im Land­kreis Leer und dem rest­li­chen Nie­der­sach­sen gibt es vor­erst Ent­war­nung: Die rund 5.000 Beschäf­tig­ten im hie­si­gen Nah­ver­kehr sind nicht zum Streik am Mon­tag auf­ge­ru­fen. Hier gilt aktu­ell noch die soge­nann­te Frie­dens­pflicht, die Arbeits­kampf­maß­nah­men wäh­rend lau­fen­der Ver­ein­ba­run­gen untersagt.

Den­noch berei­tet sich die Gewerk­schaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarif­run­de TV‑N Nie­der­sach­sen 2026 wur­den die For­de­run­gen bereits offi­zi­ell über­ge­ben. Die­se beinhal­ten unter anderem:

  • Eine Redu­zie­rung der Wochen­ar­beits­zeit auf 37,5 Stun­den.

  • 33 Tage Urlaub pro Jahr.

  • Erhöh­te Zuschlä­ge (Sonn­tags­zu­schlag auf 40 %).

  • Beginn der Nacht­ar­beits­zu­schlä­ge bereits ab 20:00 Uhr.

  • Eine Lauf­zeit bis Ende 2028.

Aus­blick

Wäh­rend in Nie­der­sach­sen die Räder am Mon­tag rol­len, wird der ÖPNV in den meis­ten ande­ren Bun­des­län­dern und Stadt­staa­ten wie Ber­lin, Ham­burg und Bre­men vor­aus­sicht­lich zum Erlie­gen kommen. 

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Tage­lang nicht geräumt – für alle sicht­bar, wer sei­ner Räum­pflicht ignoriert

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Sym­bol­fo­to: Eine Moment­auf­nah­me – natür­lich kann es vor­kom­men, dass Schnee nach Neu­schnee­fall am Abend lie­gen bleibt oder nicht immer eine sofor­ti­ge Räu­mung mög­lich ist.

Leser­brief: Schnee, Räum­dienst und Ord­nungs­äm­ter – Räum­pflicht kon­se­quent durchsetzen

In die­sen Win­ter­ta­gen zeigt sich lei­der ein wie­der­keh­ren­des Pro­blem: Vie­le Pri­vat­haus­hal­te kom­men ihrer Räum- und Streu­pflicht vor den eige­nen Grund­stü­cken nicht nach. Beson­ders auf­fäl­lig sind Geh­we­ge, die über meh­re­re Tage hin­weg über­haupt nicht geräumt wur­den und inzwi­schen von fes­ten Eis­schich­ten bedeckt sind. Die­se stel­len eine erheb­li­che Gefahr dar – vor allem für älte­re Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger, aber auch für Rad­fah­rer, die auf ver­eis­ten Wegen leicht stür­zen können.

Dabei geht es aus­drück­lich nicht dar­um, jeman­den zu kri­ti­sie­ren, der aus beruf­li­chen oder per­sön­li­chen Grün­den ein­mal nicht sofort räu­men kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umge­hend besei­tigt wird, ist mensch­lich und nach­voll­zieh­bar. Pro­ble­ma­tisch ist jedoch, dass vie­le Anlie­ger ihrer Pflicht über Tage hin­weg über­haupt nicht nach­kom­men. Wo noch immer geschlos­se­ne Eis­schich­ten auf den Bür­ger­stei­gen lie­gen, ist offen­sicht­lich, dass dort in den ver­gan­ge­nen Tagen kei­ne Räu­mung statt­ge­fun­den hat.

Beson­ders frus­trie­rend ist die­se Situa­ti­on für all jene Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die täg­lich Ver­ant­wor­tung über­neh­men, Schnee räu­men und streu­en. Wenn ande­re dies kon­se­quent igno­rie­ren und kei­ner­lei Kon­se­quen­zen zu befürch­ten haben, ent­steht schnell der Ein­druck, dass sich Rück­sicht­nah­me nicht lohnt. Das gefähr­det lang­fris­tig das Mit­ein­an­der und die Bereit­schaft, Regeln einzuhalten.

Genau hier soll­ten die Ord­nungs­äm­ter stär­ker aktiv wer­den. Eine kon­se­quen­te­re Kon­trol­le sowie geziel­te Anschrei­ben oder – bei wie­der­hol­tem Ver­stoß – auch Buß­gel­der wären ein kla­res Signal, dass die Räum­pflicht ernst genom­men wird. Es geht dabei nicht um Schi­ka­ne, son­dern um Sicher­heit, Fair­ness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Siche­re Geh- und Rad­we­ge im Win­ter sind kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit, son­dern das Ergeb­nis gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung. Die­se Ver­ant­wor­tung soll­te ein­ge­for­dert und not­falls auch durch­ge­setzt werden.

Gise­la Jansen

Hin­weis der Redaktion

*Leser­brie­fe geben nicht unbe­dingt die Mei­nung der Redak­ti­on wie­der. Die Redak­ti­on behält sich Kür­zun­gen vor. Sie haben eine ande­re Mei­nung zu die­sem The­ma oder möch­ten etwas dazu ergän­zen? Dann schrei­ben Sie Ihren Kom­men­tar oder eige­nen Leser­brief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief

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LEER-Bin­gum: Streik­be­dingt Voll­sper­rung und Son­der­plan für Bus­li­nie 651

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STREIK-HINWEIS: Sper­rung der Jann-Berg­haus-Brü­cke in Leer am 4. und 5. Febru­ar 

Auf­grund ange­kün­dig­ter Warn­streiks im öffent­li­chen Dienst bleibt die Jann-Berg­haus-Brü­cke (B 436) am Mitt­woch und Don­ners­tag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesam­ten Ver­kehr voll gesperrt. Da die Brü­cke an die­sen Tagen nicht pas­siert wer­den kann, wur­den für den betrof­fe­nen Zeit­raum spe­zi­el­le Bus­re­ge­lun­gen getrof­fen, um unter ande­rem den Schul­weg sicherzustellen.


Sicher­stel­lung des Schul­bus­ver­kehrs: Son­der­re­ge­lung für Bin­gum am 4. und 5. Februar

LEER – Auf­grund einer geziel­ten Ver­ein­ba­rung zwi­schen der Stadt Leer und dem zustän­di­gen Bus­un­ter­neh­men wird der Orts­teil Bin­gum am 4. und 5. Febru­ar ein­ge­schränkt durch die Stadt­bus­li­nie 651 bedient. Die­se Maß­nah­me erfolgt auf Anre­gung des Bin­gu­mer Orts­vor­ste­hers Sön­ke Eden, um ins­be­son­de­re den mor­gend­li­chen und mit­täg­li­chen Schul­bus­ver­kehr sicherzustellen.

Um den Ver­kehrs­fluss und die Pünkt­lich­keit trotz der aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen zu gewähr­leis­ten, wur­den für die betrof­fe­nen Tage spe­zi­fi­sche Anpas­sun­gen im Fahr­plan der Linie 651 vorgenommen.


Zen­tra­ler Fokus auf den Schulbusverkehr

Die getrof­fe­ne Rege­lung kon­zen­triert sich auf zwei wesent­li­che Fahr­ten, die für Schü­ler und Pend­ler von Bedeu­tung sind:

  • Mor­gens: Fahrt­rich­tung Bingum–Logabirum (Fahrtnr. 003) Sämt­li­che Hal­te­stel­len inner­halb Bing­ums wer­den an bei­den Tagen 20 Minu­ten frü­her als im regu­lä­ren Fahr­plan vor­ge­se­hen ange­fah­ren. Ab der Hal­te­stel­le „An der Ems­brü­cke“ ver­kehrt der Bus wie­der nach dem gewohn­ten Zeitplan.

  • Mit­tags: Fahrt­rich­tung Logabirum–Bingum (Fahrtnr. 022) In Log­abir­um und Leer erfolgt die Abfahrt zu den gewohn­ten Zei­ten. Da die Rou­te über Bin­gum führt, ver­schiebt sich die Ankunft an allen Hal­te­stel­len hin­ter der Sta­ti­on „An der Ems­brü­cke“ um etwa 20 Minu­ten nach hin­ten.

Ein­ge­schränk­ter Lini­en­be­trieb außer­halb der Stoßzeiten

Abge­se­hen von die­sen zwei expli­zit genann­ten Fahr­ten wird der Orts­teil Bin­gum an den bei­den betrof­fe­nen Tagen nicht ange­fah­ren. Alle wei­te­ren Fahrt­num­mern der Linie 651 begin­nen bzw. enden an der Hal­te­stel­le „An der Ems­brü­cke“.

Damit der rest­li­che Takt­ver­kehr in der Stadt Leer sta­bil bleibt, setzt das Bus­un­ter­neh­men ein zusätz­li­ches Fahr­zeug ein. Dadurch kön­nen alle übri­gen Fahr­ten ohne Ver­zö­ge­run­gen im gewohn­ten Rhyth­mus durch­ge­führt werden.

Zusätz­li­che Informationen

Fahr­gäs­te, die die Regio­nal­bus­li­ni­en nut­zen, wer­den gebe­ten, sich vor­ab über mög­li­che Abwei­chun­gen zu infor­mie­ren. Aktu­el­le Daten und Fahr­plä­ne der Regio­nal­bus­se sind auf der Web­site des Ver­kehrs­ver­bun­des Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.

Bei­trags­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

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Krea­ti­vi­tät trifft Tra­di­ti­on: Gro­ßer Kunst­hand­wer­ker­markt bei Opel Kem­per in Meppen Ein Hauch von Früh­ling zieht ein! Am Sonn­tag, dem 22....

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Ja-Wort in Sicht? Inspi­ra­ti­on auf der 23. Leera­ner Hochzeitsmesse

WICHTIGE INFO: Absa­ge der 23. Leera­ner Hochzeitsmesse    Schlech­te Nach­rich­ten für alle Ver­lieb­ten und Pla­nungs-Pro­fis: Auf­grund des mas­si­ven Win­ter­ein­bruchs und...

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Platt­deut­sche Poe­sie im Kul­tur­spei­cher: Jan Cor­ne­li­us prä­sen­tiert „All­tied weer“

„All­tied weer“: Jan Cor­ne­li­us und Ensem­ble „Dree­klang“ laden zum Neu­jahrs­kon­zert im Kulturspeicher LEER – Es ist eine lieb­ge­won­ne­ne Tra­di­ti­on, die...

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MOTORRAD SHOW Olden­burg 2026: Wenn Moto­ren den Sai­son­start markieren

MOTORRAD SHOW Olden­burg star­tet mit Voll­gas in die neue Sai­son 2026 Die MOTORRAD SHOW Olden­burg ist auch 2026 der tra­di­tio­nel­le Sai­son­auf­takt...

Veranstaltung

„Lütt­je Wieh­nachts­markt“ in Hol­len – Advents­stim­mung für Groß und Klein

 Sym­bol­fo­to — LeserECHO-Archiv Lütt­je Wieh­nachts­markt in Hol­len – Ein fest­li­cher Nach­mit­tag für Groß und Klein Sonn­tag, 14.12.2025, 15:00 – 20:00 Uhr Die...

Lokal

Kunst­haus Leer zeigt facet­ten­rei­che Wer­ke ost­frie­si­scher Künstler

Am 14. Dezem­ber um 15 Uhr — Sonn­tags­füh­rung im Kunst­haus Leer. Am Sonn­tag, dem 14. Dezem­ber, lädt das Kunst­haus Leer zu...