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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer

Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Lokal
Sport verbindet – CDU Leer plant „Tag des Sports in der Leeraner Innenstadt!

Archivfoto LeserECHO @Ingo Tonsor
CDU-Fraktion beantragt die Einführung eines “Tag des Sports” in Leer
Leer — Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer hat einen Antrag zur Einführung eines “Tag des Sports” eingereicht. Ziel dieses Events ist es, die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hervorzuheben und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leer zu mehr Bewegung zu motivieren.
Sport ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und fördert Gesundheit, Teamgeist und soziale Integration. Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Organisationen leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Überall in der Stadt Leer engagieren sich zahlreiche Sportfreunde in ihrer Freizeit, organisieren Vereinsleben, veranstalten Turniere oder trainieren den Nachwuchs. Ihr Einsatz ist unersetzlich, um die Vielfalt des Sports in der Stadt zu erhalten.
Dennoch sinkt die Zahl der aktiven Mitglieder in vielen Sportvereinen, insbesondere Kinder und Jugendliche bewegen sich zunehmend weniger. Dieser Entwicklung möchte die CDU-Fraktion entgegenwirken und beantragt daher die Einführung eines “Tag des Sports” in der Stadt Leer.
Konzept des “Tag des Sports”
Dieses Event soll in der Innenstadt und im Leeraner Hafen durchgeführt werden und allen Interessierten die Vielfalt des Sports sowie die Möglichkeiten zur Vereinsmitgliedschaft aufzeigen. Der “Tag des Sports” soll dabei alle zwei Jahre stattfinden und sich mit dem ebenfalls geplanten “Blaulichttag” abwechseln.
Zur Umsetzung dieses Projekts soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, Schulen und weiteren relevanten Institutionen ein Konzept zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen.
Breite Beteiligung und Zusammenarbeit
Es wird vorgeschlagen, den Landkreis, den Kreissportbund, die Werbegemeinschaft, das Freizeitbad Plytje und die Schulen aktiv einzubinden, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Zur besseren Koordination der verschiedenen Beteiligten könnte ein “Runder Tisch” eingerichtet werden, analog zum Blaulichttag.
Darüber hinaus würde die CDU-Fraktion es begrüßen, wenn die Politik sowie der Sportausschuss aktiv in die Planungen eingebunden werden, um eine bestmögliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Antrag wurde dem Bürgermeister Claus-Peter Horst sowie den Fraktionen im Stadtrat vorgelegt. Nun liegt es an der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.
Lokal
Dank und Abschied: Dr. Daniel Schüler verlässt die Kinderklinik Leer

Abschied nach 15 Jahren: Chefarzt Dr. Daniel Schüler verlässt das Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland – Nach beeindruckenden 15 Jahren als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer verabschiedet sich Dr. Daniel Schüler zum Monatsende aus persönlichen Gründen. Das Klinikum Leer dankt ihm für seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement für junge Patientinnen und Patienten.
Dr. Schüler hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten nicht nur die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region entscheidend geprägt, sondern auch innovative Konzepte eingeführt, die das Klinikum Leer zu einer anerkannten Adresse in der Kinder- und Jugendmedizin gemacht haben. Insbesondere seine Spezialisierungen in der Kinderpneumologie und Kinderallergologie haben das Behandlungsangebot der Klinik nachhaltig bereichert.
Geschäftsführerin Daniela Kamp betont die Verdienste des geschätzten Mediziners: „Wir schätzen Dr. Schülers unermüdliches Engagement und danken ihm für seine langjährige Treue. Er hat die Kinderklinik mit Herzblut geführt und zahlreiche junge Leben positiv beeinflusst. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“
Trotz der bevorstehenden Herausforderungen in der Übergangsphase bleibt die Kinderklinik am Klinikum Leer weiterhin uneingeschränkt erhalten. Die stationären Leistungen werden in vollem Umfang weitergeführt. Allerdings fällt vorerst das spezialisierte ambulante Angebot im Bereich der Kinderpneumologie und Kinderallergologie weg. Das Klinikum Leer arbeitet bereits mit Hochdruck an der Nachbesetzung der Chefarztstelle, um die Versorgung der jungen Patientinnen und Patienten auf gewohnt hohem Niveau zu sichern.
Mit dem Abschied von Dr. Schüler endet eine Ära, die von Fachkompetenz, Menschlichkeit und Innovationskraft geprägt war. Das Klinikum Leer und die Region verlieren einen geschätzten Mediziner – doch sein Vermächtnis wird in der exzellenten Betreuung der Kinderklinik weiterleben.
Lokal
Landkreis Leer Senioren- und Pflegestützpunkt: Termine in Ihrer Nähe

Beratungen des Senioren- und Pflegestützpunktes – Termine im April
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer bietet auch im April wieder kostenfreie und neutrale Beratungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Interessierte an. Die Beratungen finden in verschiedenen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten des Landkreises statt:
Beratungstermine im April:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt
Jeden 1. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Uplengen – Upkamer
Jeden 2. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Ostrhauderfehn – Rathaus
Jeden 3. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jümme – Rathaus
Jeden 4. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Bunde – Familienzentrum
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 09:00 – 10:30 Uhr -
Weener – Rathaus
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 11:00 – 12:30 Uhr -
Moormerland – Café Klönsnack
Jeden 2. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jemgum – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Westoverledingen – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Hesel – Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr
Zentrale Anlaufstelle für Senioren und Pflegebedürftige
Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) ein erweitertes Beratungsangebot geschaffen. Dieses steht nicht nur in Leer zur Verfügung, sondern ist monatlich in insgesamt zehn Städten und Gemeinden erreichbar.
Der SPN dient als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier erhalten Ratsuchende unabhängige Informationen zu Pflege- und Krankenversicherungsleistungen sowie pflegegerechten Wohnformen.
Unabhängige und kostenfreie Beratung
Das Beratungsangebot des SPN ist neutral, kostenlos und trägerunabhängig. Die Mitarbeiter unterstützen Pflegebedürftige und deren Familien bei der Beantragung von Pflegeleistungen und informieren über die Begutachtung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch persönlich. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche oder Gespräche in den Beratungsbüros möglich.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung können sich Interessierte direkt an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer wenden.
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