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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer

Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Notarsuche Leer Ostfriesland

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarsuche leicht gemacht: So finden Sie den richtigen Notar in Leer oder in Ihrer Nähe
Ob Immobilienkauf, Testament oder andere wichtige Rechtsgeschäfte – Notare stehen Ihnen bundesweit für alle notariellen Aufgaben zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Notar seinen Amtssitz am Ort des Rechtsgeschäfts hat.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Notar aus Bremen kann problemlos den Kauf einer Immobilie in der Stadt Leer beurkunden.
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Ebenso kann ein Notar aus Westoverledingen ein Testament für eine Person in Leer erstellen.
Diese Flexibilität ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht es, die Notarsuche nach individuellen Kriterien zu gestalten.
Notarsuche über die Bundesnotarkammer
Über die Notarauskunft der Bundesnotarkammer können Sie gezielt nach Notaren suchen. Folgende Filter stehen zur Verfügung:
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Name oder Anschrift des Notars
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Kammerbezirk (z. B. Oldenburg)
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Weitere Kriterien für eine präzise Suche
Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie so eine Übersicht von Notarinnen und Notaren aus dem gewünschten Bezirk.
Wichtige Hinweise
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Notare haben keine formelle Spezialisierung, es gibt keine „Fachnotare“.
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Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Notarkammer bedeutet nicht, dass der Notar nur in diesem Gebiet tätig sein kann.
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Für persönliche Fragen oder Unterstützung bei der Notarsuche stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kammer telefonisch zur Verfügung:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
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Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
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Wesentliches auf einen Blick
Die bundesweite Notartätigkeit ermöglicht eine flexible und unkomplizierte Abwicklung wichtiger Rechtsgeschäfte, egal, wo die Immobilie liegt oder wo Sie wohnen. Mit der Notarsuche der Bundesnotarkammer finden Sie schnell und einfach die passende Anlaufstelle für Ihre Angelegenheiten.
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Digitalisierung im Notariat Leer: Immobiliengeschäfte künftig schneller und digital abwickeln

Amtsgericht Leer — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Digitaler Meilenstein für das Notariat in Leer: Gesetzentwurf erleichtert Immobiliengeschäfte
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Notariats steht bevor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgestellt, das den digitalen Vollzug von Immobilienverträgen, gerichtliche Genehmigungen und steuerliche Anzeigen von Notaren regelt. Mit diesem Schritt wird das Digitalisierungsprojekt eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) weiter vorangetrieben – auch für die Notare und Bürgerinnen und Bürger in Leer.
Immobiliengeschäfte in Leer künftig digital abwickeln
Bisher erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in Leer meist über den Postweg. Zukünftig sollen diese Prozesse digital abgewickelt werden – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. „Durch die Umsetzung von eNoVA können Postsendungen, doppelte Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Elektronischer Austausch über EGVP und ELSTER
Der Entwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig überwiegend digital zwischen Notarbüros in Leer, den Gerichten und Behörden übermittelt werden. Strukturierte Datensätze ermöglichen eine effiziente Weiterverarbeitung. Die technische Kommunikation erfolgt über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Für Mitteilungen an die Finanzverwaltung wird das ELSTER-System genutzt.
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Technische Umsetzung für Notare in Leer
Die Bundesnotarkammer stellt die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Bereits seit dem vergangenen Jahr können Mitteilungen an die Gutachterausschüsse elektronisch übermittelt werden. Aktuell wird insbesondere die elektronische Veräußerungsanzeige pilotiert und implementiert.
Stufenweise Einführung geplant
Der Gesetzentwurf sieht ein Stufenmodell vor:
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Sofort nach Inkrafttreten: Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten sowie Mitteilungen an die Gutachterausschüsse.
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Gleiches gilt für Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung.
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Weitere digitale Mitteilungen an Finanzbehörden folgen schrittweise.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2028 digitalisiert werden.
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Vorkaufsrechtsanfragen und weitere Anzeigen nach Baugesetzbuch, Grundstücksverkehrsgesetz und Grundstücksverkehrsordnung sollen spätestens ab 1. Januar 2027 elektronisch erfolgen.
Bundesnotarkammer begrüßt Fortschritt
Die Bundesnotarkammer bewertet den Gesetzentwurf als wichtigen Fortschritt für eine moderne, digitale Abwicklung notarieller Tätigkeiten – auch für Notare, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Leer. Mit der Digitalisierung werden Immobiliengeschäfte schneller, transparenter und effizienter, was der gesamten Immobilienwirtschaft in der Region zugutekommt.
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Stadt Leer — Hauskauf mit Notar: Welche Unterlagen wichtig

Aufteilung der Serviceeinheiten im Grundbuchamt Leer. Im Amtsgerichtsbezirk Leer bestehen insgesamt 111 Grundbuchgemarkungen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Serviceeinheit im Grundbuchamt richtet sich nach diesen Gemarkungen. Entscheidend sind dabei in der Regel die alten Gemarkungen und nicht die heutigen politischen (Samt)gemeinden.
Hauskauf & Notar: Worauf es ankommt und welche Unterlagen benötigt werden
Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt im Leben – und ohne Notar geht dabei in Deutschland nichts. Er sorgt für die rechtliche Sicherheit beim Eigentumsübergang und stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Doch worauf kommt es beim Hauskauf mit Notar an und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Warum ist der Notar beim Hauskauf unverzichtbar?
Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar hat dabei eine neutrale Rolle:
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Er klärt beide Parteien über Rechte und Pflichten auf.
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Er erstellt den Kaufvertragsentwurf.
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Er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung (z. B. Grundbuchänderung, Zahlung, Löschung alter Grundschulden).
So wird sichergestellt, dass weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt werden.
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Unterlagen für den Notar beim Hauskauf
Damit der Kaufvertrag erstellt und beurkundet werden kann, sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich. Dazu gehören:
1. Vom Verkäufer
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Grundbuchauszug (aktueller Nachweis über Eigentümer und Belastungen)
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Lageplan / Flurkarte
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Baugenehmigungen und Baupläne (falls vorhanden)
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Wohnflächen- und Energieausweis
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Nachweis über Lastenfreiheit (z. B. Löschungsbewilligungen von Banken bei bestehenden Grundschulden)
2. Vom Käufer
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Personalausweis oder Reisepass
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Finanzierungsbestätigung der Bank (falls ein Kredit aufgenommen wird)
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Kontaktdaten für Grundbuch und Korrespondenz
3. Allgemein / für den Kaufvertrag
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Kaufpreisvereinbarung
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Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit nach Eintragung der Auflassungsvormerkung)
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Übergabetermin
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Regelungen zu Inventar (z. B. Küche, Möbel)
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Sonstige Vereinbarungen (z. B. Gewährleistungsausschlüsse, Renovierungen)
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Ablauf beim Notar
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Vorbereitung: Verkäufer und Käufer reichen alle Unterlagen ein. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf.
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Prüfung: Beide Parteien haben Zeit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu stellen.
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Beurkundung: Der Kaufvertrag wird beim Notartermin vorgelesen, erläutert und unterschrieben.
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Grundbuchänderung & Zahlungsabwicklung: Der Notar kümmert sich um die Auflassungsvormerkung und die endgültige Umschreibung.
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Übergabe: Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe.
Kosten für den Notar
Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Darin enthalten sind auch die Gebühren für Grundbuchänderungen.
Beim Hauskauf ist der Notar die zentrale Instanz für Rechtssicherheit. Wer frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereithält, vermeidet Verzögerungen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung. Käufer und Verkäufer profitieren gleichermaßen davon, dass der gesamte Prozess transparent und gesetzeskonform abläuft.
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