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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Alles Wissenswerte zum Einkauf auf dem Wochenmarkt in Leer

❓ Häufige Fragen zum Wochenmarkt Leer (FAQ)
✅ Wann findet der Wochenmarkt in Leer statt?
Der Wochenmarkt Leer findet zweimal pro Woche statt:
🗓 Mittwochs und samstags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
An Feiertagen kann es zu abweichenden Terminen kommen. Bei Veranstaltungen auf dem Ernst-Reuter-Platz wird der Markt auf den nahegelegenen Mühlenplatz in der Fußgängerzone verlegt.
✅ Wo befindet sich der Wochenmarkt Leer?
📍 Der Markt findet auf dem zentral gelegenen Ernst-Reuter-Platz in 26789 Leer (Ostfriesland) statt – direkt zwischen Fußgängerzone und Freizeithafen.
Diese Lage ist besonders günstig für Besucher, die den Marktbesuch mit einem Stadtbummel oder Einkauf verbinden möchten.
✅ Welche Produkte werden auf dem Leeraner Wochenmarkt angeboten?
Der Markt steht für regionale Frische, Nachhaltigkeit und Vielfalt. Zum Angebot gehören:
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🥕 Obst und Gemüse
-
🧀 Käse, Brot, Honig
-
🐟 Frischer Fisch und Fleischprodukte
-
💐 Blumen, Pflanzen, Floristik
-
🪴 Dekoartikel, Wohnaccessoires und Non-Food-Waren
Viele Produkte stammen direkt von Erzeugern aus der Region.
✅ Gibt es Parkmöglichkeiten am Wochenmarkt?
Ja! Besonders komfortabel:
🚲 Radfahrer können kostenfrei direkt am Ernst-Reuter-Platz parken.
🚗 Für Autofahrer stehen in der Umgebung der Innenstadt Parkhäuser und öffentliche Parkflächen zur Verfügung.
✅ Ist der Wochenmarkt Leer auch für Touristen interessant?
Absolut! Der Markt ist ein beliebtes Ziel für Gäste aus ganz Ostfriesland und darüber hinaus. Städte wie Westoverledingen oder Emden sind nur wenige Kilometer entfernt. Der Marktbesuch lässt sich hervorragend mit einem Spaziergang durch die historische Altstadt von Leer verbinden.
✅ Gibt es den Wochenmarkt Leer das ganze Jahr über?
🗓 Ja, der Wochenmarkt Leer ist ein Ganzjahresmarkt. Er findet bei nahezu jedem Wetter statt und bietet auch im Winter ein angepasstes, saisonales Sortiment.
🔍 Der Wochenmarkt Leer – Antworten auf alle Fragen
Mit seinen festen Öffnungszeiten, seiner zentralen Lage und dem breiten Sortiment an frischen Produkten ist der Wochenmarkt Leer ein echtes Highlight in Ostfriesland. Ob Einheimischer oder Urlaubsgast – wer Qualität, Regionalität und Atmosphäre sucht, ist hier genau richtig.

Mittwochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr
In dieser Zeit verwandelt sich der Ernst-Reuter-Platz mitten in der Leeraner Innenstadt in einen lebendigen Treffpunkt für Genießer, Frische-Fans und Marktfreunde.
Egal ob für den schnellen Einkauf vor der Arbeit oder den entspannten Wochenendeinkauf: Die frühen Öffnungszeiten bieten viel Flexibilität.

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Nach Konzeptanpassung: Zweirad Erlenborn führt Standort weiter, Focko’s Bikeschmiede fokussiert sich auf Remels

Theo’s Bikeschmiede wird wieder Zweirad Erlenborn
Moormerland – Zum Jahresbeginn 2025 übernahm Focko Lay, Inhaber von „Focko’s Bikeschmiede“ in Remels, das Fahrradgeschäft von Theo Erlenborn in Moormerland. Ziel war es, den Standort als Werkstattstützpunkt mit reduziertem Verkaufsangebot weiterzuführen und den Hauptverkauf über den größeren Betrieb in Remels abzuwickeln.
Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass Kundinnen und Kunden ihre Räder weiterhin in Moormerland warten lassen können, während der Fahrrad- und E‑Bike-Verkauf zentral in Remels stattfinden sollte. Das Geschäft in Remels bietet dafür deutlich mehr Fläche und eine ruhigere Umgebung für Probefahrten – insbesondere mit E‑Bikes.
Nach einigen Monaten wurde jedoch deutlich, dass der Standort Moormerland unter den neuen Bedingungen nicht die erwartete Kundenresonanz zeigte. Viele Stammkunden verbanden das Geschäft stark mit dem bisherigen Inhaber Theo Erlenborn. Zudem war eine dauerhafte persönliche Präsenz von Focko Lay in beiden Geschäften organisatorisch nicht realisierbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit der Familie Erlenborn entschieden, das Geschäft in Moormerland wieder in deren Hände zu übergeben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlenborn, gelernter Zweiradmechaniker, das Unternehmen unter dem bekannten Namen Zweirad Erlenborn weiter. Die Werkstatt bleibt bestehen, das Verkaufsangebot wird angepasst. Theo und Rosi Erlenborn unterstützen ihren Sohn im Hintergrund.
Focko Lay zieht sich damit aus dem Standort Moormerland zurück und konzentriert sich wieder vollständig auf seinen Hauptbetrieb in Remels. Die Zusammenarbeit wurde in gegenseitigem Einvernehmen beendet.
Für Moormerland bedeutet das: Der Standort bleibt erhalten, das Geschäft bleibt in Familienhand, und die Kunden behalten ihren vertrauten Ansprechpartner vor Ort.
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Hörgeräte Ostfriesland: Klangvoll, smart, stilvoll – das neue Active IX von Signia

Wenn das Hörgerät zum Lifestyle-Statement wird
Mit dem neuen Active IX von Signia verschwimmen die Grenzen zwischen Technik, Stil und Lebensqualität
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen mit Freunden im Café, laufen im Park oder sind mitten im Job-Alltag – und hören jedes Wort, jede Nuance, jedes Detail. Kein lästiges Nachfragen, kein Gefühl des Abgeschnittenseins. Einfach mittendrin, klar verbunden – mit dem Leben. Genau dieses Lebensgefühl verspricht das neue Active IX von Signia: Ein Hörgerät, das aussieht wie ein trendiger Earbud – und klingt wie die Zukunft.
Active IX – Hörgeräte neu definiert
„Das sind nicht einfach Hörgeräte“, sagt Hörakustikermeisterin Kerstin Wilken, „sondern eine völlig neue Generation: eine Fusion aus Premium-Hörtechnik und stylischem Earbud-Design.“
Mit dem Active IX reagiert Signia auf einen Wandel: Weg vom klassischen, oft stigmatisierten Hörsystem – hin zu einem modischen, selbstbewussten Accessoire, das zum aktiven Alltag passt. Für Menschen, die ihr Leben lieben und den Klang dazu nicht missen wollen.
So smart wie Ihre Earbuds – nur intelligenter
Ob zum Telefonieren, Musikhören oder Fernsehen: Earbuds sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Der Trend ist klar – Bluetooth-In-Ears liegen vorn, stylisch, kompakt und mobil.
Active IX greift diesen Lifestyle auf, geht aber noch einen Schritt weiter: Dank modernster Technologie mit Multi Beamformer und der leistungsstarken Signia IX Chip-Plattform ermöglicht es brillante Sprachverarbeitung – selbst in geräuschvollen Umgebungen oder größeren Gruppen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wollen. Klar, präzise, komfortabel.
Das mobile Ladeetui sorgt dafür, dass Sie den ganzen Tag über mit Energie versorgt sind – unterwegs, im Büro oder auf Reisen.
Klang trifft Charakter
Und natürlich darf auch der Stil nicht zu kurz kommen: Active IX ist in sechs modernen Farben erhältlich und fügt sich damit perfekt in jedes Outfit und jeden Lebensstil ein. Ob sportlich, elegant oder casual – das Hörgerät wird zum Ausdruck Ihrer Persönlichkeit.
Jetzt testen – ganz unverbindlich
Sie möchten sich selbst überzeugen? Dann testen Sie das Signia Active IX kostenlos bei Ihrem Hörakustiker. Erleben Sie, wie modernes Hören heute aussieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.
Denn gutes Hören ist kein Kompromiss mehr. Es ist ein Lifestyle.


Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9 — 26835 Hesel
Tel. oder WhatsApp: 04950 7753900
E‑Mail: info@wilken-hoerakustik.de
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Montag: 08:30 — 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 — 16:00 Uhr
Mittwoch: Hausbesuche
Donnerstag: 08:30 — 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 — 12:30 Uhr
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