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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Alles Wis­sens­wer­te zum Ein­kauf auf dem Wochen­markt in Leer

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❓ Häu­fi­ge Fra­gen zum Wochen­markt Leer (FAQ)

✅ Wann fin­det der Wochen­markt in Leer statt?

Der Wochen­markt Leer fin­det zwei­mal pro Woche statt:
🗓 Mitt­wochs und sams­tags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

An Fei­er­ta­gen kann es zu abwei­chen­den Ter­mi­nen kom­men. Bei Ver­an­stal­tun­gen auf dem Ernst-Reu­ter-Platz wird der Markt auf den nahe­ge­le­ge­nen Müh­len­platz in der Fuß­gän­ger­zo­ne verlegt.


✅ Wo befin­det sich der Wochen­markt Leer?

📍 Der Markt fin­det auf dem zen­tral gele­ge­nen Ernst-Reu­ter-Platz in 26789 Leer (Ost­fries­land) statt – direkt zwi­schen Fuß­gän­ger­zo­ne und Frei­zeit­ha­fen.

Die­se Lage ist beson­ders güns­tig für Besu­cher, die den Markt­be­such mit einem Stadt­bum­mel oder Ein­kauf ver­bin­den möchten.


✅ Wel­che Pro­duk­te wer­den auf dem Leera­ner Wochen­markt angeboten?

Der Markt steht für regio­na­le Fri­sche, Nach­hal­tig­keit und Viel­falt. Zum Ange­bot gehören:

  • 🥕 Obst und Gemüse

  • 🧀 Käse, Brot, Honig

  • 🐟 Fri­scher Fisch und Fleischprodukte

  • 💐 Blu­men, Pflan­zen, Floristik

  • 🪴 Deko­ar­ti­kel, Wohn­ac­ces­soires und Non-Food-Waren

Vie­le Pro­duk­te stam­men direkt von Erzeu­gern aus der Regi­on.


✅ Gibt es Park­mög­lich­kei­ten am Wochenmarkt?

Ja! Beson­ders kom­for­ta­bel:
🚲 Rad­fah­rer kön­nen kos­ten­frei direkt am Ernst-Reu­ter-Platz par­ken.
🚗 Für Auto­fah­rer ste­hen in der Umge­bung der Innen­stadt Park­häu­ser und öffent­li­che Park­flä­chen zur Verfügung.


✅ Ist der Wochen­markt Leer auch für Tou­ris­ten interessant?

Abso­lut! Der Markt ist ein belieb­tes Ziel für Gäs­te aus ganz Ost­fries­land und dar­über hin­aus. Städ­te wie Wes­t­ov­er­le­din­gen oder Emden sind nur weni­ge Kilo­me­ter ent­fernt. Der Markt­be­such lässt sich her­vor­ra­gend mit einem Spa­zier­gang durch die his­to­ri­sche Alt­stadt von Leer verbinden.


✅ Gibt es den Wochen­markt Leer das gan­ze Jahr über?

🗓 Ja, der Wochen­markt Leer ist ein Ganz­jah­res­markt. Er fin­det bei nahe­zu jedem Wet­ter statt und bie­tet auch im Win­ter ein ange­pass­tes, sai­so­na­les Sortiment.


🔍 Der Wochen­markt Leer – Ant­wor­ten auf alle Fragen

Mit sei­nen fes­ten Öff­nungs­zei­ten, sei­ner zen­tra­len Lage und dem brei­ten Sor­ti­ment an fri­schen Pro­duk­ten ist der Wochen­markt Leer ein ech­tes High­light in Ost­fries­land. Ob Ein­hei­mi­scher oder Urlaubs­gast – wer Qua­li­tät, Regio­na­li­tät und Atmo­sphä­re sucht, ist hier genau richtig.

Öff­nungs­zei­ten — Wochen­markt Leer. Der Wochen­markt Leer fin­det zwei­mal pro Woche statt – und das das gan­ze Jahr über:

Mitt­wochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Sams­tags von 7:00 bis 14:00 Uhr

In die­ser Zeit ver­wan­delt sich der Ernst-Reu­ter-Platz mit­ten in der Leera­ner Innen­stadt in einen leben­di­gen Treff­punkt für Genie­ßer, Fri­sche-Fans und Markt­freun­de.
Egal ob für den schnel­len Ein­kauf vor der Arbeit oder den ent­spann­ten Wochen­end­ein­kauf: Die frü­hen Öff­nungs­zei­ten bie­ten viel Flexibilität.
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Nach Kon­zep­t­an­pas­sung: Zwei­rad Erlen­born führt Stand­ort wei­ter, Focko’s Bike­schmie­de fokus­siert sich auf Remels

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Focko Lay kon­zen­triert sich künf­tig wie­der voll­stän­dig auf sei­nen eta­blier­ten Stand­ort in Remels, wo er seit zehn Jah­ren „Focko’s Bike­schmie­de“ betreibt.
 

Theo’s Bike­schmie­de wird wie­der Zwei­rad Erlenborn

Moorm­er­land – Zum Jah­res­be­ginn 2025 über­nahm Focko Lay, Inha­ber von „Focko’s Bike­schmie­de“ in Remels, das Fahr­rad­ge­schäft von Theo Erlen­born in Moorm­er­land. Ziel war es, den Stand­ort als Werk­statt­stütz­punkt mit redu­zier­tem Ver­kaufs­an­ge­bot wei­ter­zu­füh­ren und den Haupt­ver­kauf über den grö­ße­ren Betrieb in Remels abzuwickeln.

Das ursprüng­li­che Kon­zept sah vor, dass Kun­din­nen und Kun­den ihre Räder wei­ter­hin in Moorm­er­land war­ten las­sen kön­nen, wäh­rend der Fahr­rad- und E‑Bike-Ver­kauf zen­tral in Remels statt­fin­den soll­te. Das Geschäft in Remels bie­tet dafür deut­lich mehr Flä­che und eine ruhi­ge­re Umge­bung für Pro­be­fahr­ten – ins­be­son­de­re mit E‑Bikes.

Nach eini­gen Mona­ten wur­de jedoch deut­lich, dass der Stand­ort Moorm­er­land unter den neu­en Bedin­gun­gen nicht die erwar­te­te Kun­den­re­so­nanz zeig­te. Vie­le Stamm­kun­den ver­ban­den das Geschäft stark mit dem bis­he­ri­gen Inha­ber Theo Erlen­born. Zudem war eine dau­er­haf­te per­sön­li­che Prä­senz von Focko Lay in bei­den Geschäf­ten orga­ni­sa­to­risch nicht realisierbar.

Dar­auf­hin wur­de gemein­sam mit der Fami­lie Erlen­born ent­schie­den, das Geschäft in Moorm­er­land wie­der in deren Hän­de zu über­ge­ben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlen­born, gelern­ter Zwei­rad­me­cha­ni­ker, das Unter­neh­men unter dem bekann­ten Namen Zwei­rad Erlen­born wei­ter. Die Werk­statt bleibt bestehen, das Ver­kaufs­an­ge­bot wird ange­passt. Theo und Rosi Erlen­born unter­stüt­zen ihren Sohn im Hintergrund.

Focko Lay zieht sich damit aus dem Stand­ort Moorm­er­land zurück und kon­zen­triert sich wie­der voll­stän­dig auf sei­nen Haupt­be­trieb in Remels. Die Zusam­men­ar­beit wur­de in gegen­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men beendet.

Für Moorm­er­land bedeu­tet das: Der Stand­ort bleibt erhal­ten, das Geschäft bleibt in Fami­li­en­hand, und die Kun­den behal­ten ihren ver­trau­ten Ansprech­part­ner vor Ort.

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Hör­ge­rä­te Ost­fries­land: Klang­voll, smart, stil­voll – das neue Acti­ve IX von Signia

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Wenn das Hör­ge­rät zum Life­style-State­ment wird

Mit dem neu­en Acti­ve IX von Signia ver­schwim­men die Gren­zen zwi­schen Tech­nik, Stil und Lebensqualität

Stel­len Sie sich vor: Sie sit­zen mit Freun­den im Café, lau­fen im Park oder sind mit­ten im Job-All­tag – und hören jedes Wort, jede Nuan­ce, jedes Detail. Kein läs­ti­ges Nach­fra­gen, kein Gefühl des Abge­schnit­ten­seins. Ein­fach mit­ten­drin, klar ver­bun­den – mit dem Leben. Genau die­ses Lebens­ge­fühl ver­spricht das neue Acti­ve IX von Signia: Ein Hör­ge­rät, das aus­sieht wie ein tren­di­ger Ear­bud – und klingt wie die Zukunft.

Acti­ve IX – Hör­ge­rä­te neu definiert

„Das sind nicht ein­fach Hör­ge­rä­te“, sagt Hör­akus­ti­ker­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken, „son­dern eine völ­lig neue Gene­ra­ti­on: eine Fusi­on aus Pre­mi­um-Hör­tech­nik und sty­li­schem Ear­bud-Design.“
Mit dem Acti­ve IX reagiert Signia auf einen Wan­del: Weg vom klas­si­schen, oft stig­ma­ti­sier­ten Hör­sys­tem – hin zu einem modi­schen, selbst­be­wuss­ten Acces­soire, das zum akti­ven All­tag passt. Für Men­schen, die ihr Leben lie­ben und den Klang dazu nicht mis­sen wollen.

So smart wie Ihre Ear­buds – nur intelligenter

Ob zum Tele­fo­nie­ren, Musik­hö­ren oder Fern­se­hen: Ear­buds sind aus dem All­tag kaum mehr weg­zu­den­ken. Der Trend ist klar – Blue­tooth-In-Ears lie­gen vorn, sty­lisch, kom­pakt und mobil.
Acti­ve IX greift die­sen Life­style auf, geht aber noch einen Schritt wei­ter: Dank moderns­ter Tech­no­lo­gie mit Mul­ti Beam­for­mer und der leis­tungs­star­ken Signia IX Chip-Platt­form ermög­licht es bril­lan­te Sprach­ver­ar­bei­tung – selbst in geräusch­vol­len Umge­bun­gen oder grö­ße­ren Grup­pen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wol­len. Klar, prä­zi­se, komfortabel.

Das mobi­le Lade­etui sorgt dafür, dass Sie den gan­zen Tag über mit Ener­gie ver­sorgt sind – unter­wegs, im Büro oder auf Reisen.

Klang trifft Charakter

Und natür­lich darf auch der Stil nicht zu kurz kom­men: Acti­ve IX ist in sechs moder­nen Far­ben erhält­lich und fügt sich damit per­fekt in jedes Out­fit und jeden Lebens­stil ein. Ob sport­lich, ele­gant oder casu­al – das Hör­ge­rät wird zum Aus­druck Ihrer Persönlichkeit.

Jetzt tes­ten – ganz unverbindlich

Sie möch­ten sich selbst über­zeu­gen? Dann tes­ten Sie das Signia Acti­ve IX kos­ten­los bei Ihrem Hör­akus­ti­ker. Erle­ben Sie, wie moder­nes Hören heu­te aus­sieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.

Denn gutes Hören ist kein Kom­pro­miss mehr. Es ist ein Lifestyle.

Acti­ve IX – Hör­ge­rä­te neu defi­niert — Hör­ge­rä­te Ost­fries­land — Hesel

Wil­ken Hör­akus­tik

Inh. Kers­tin Wilken

Olden­bur­ger Str. 9 — 26835 Hesel

Tel. oder Whats­App: 04950 7753900

E‑Mail:  info@wilken-hoerakustik.de

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Öff­nungs­zei­ten:

Mon­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Diens­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Mitt­woch: Haus­be­su­che
Don­ners­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Frei­tag: 08:30 — 12:30 Uhr

Außer­halb der Öff­nungs­zei­ten nach Vereinbarung

Jeden letz­ten Werk­tag im Monat aus betriebs­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den geschlossen.

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