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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Emder Mat­jes Deli­ka­tes­sen: Früh­lings­rol­le auf Apfel-Chilikompot

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Emder Mat­jes Deli­ka­tes­sen: Fern­öst­li­che Akzen­te in Fol­ge 4

In der vier­ten Aus­ga­be der Serie „Emder Mat­jes Deli­ka­tes­sen“ trifft nord­deut­sche Tra­di­ti­on auf asia­ti­sche Raf­fi­nes­se. Das Rezept für Früh­lings­rol­len vom Emder Mat­jes auf Apfel-Chi­li­kom­pot zeigt, wie wan­del­bar der klas­si­sche Mat­jes ist und wie har­mo­nisch er mit exo­ti­schen Aro­men harmoniert.

Wenn zar­te Emder Mat­jes­fi­lets auf Man­go, Ing­wer und Soja­sauce tref­fen, ent­steht eine Vor­spei­se, die den Gau­men über­rascht. Die Kom­bi­na­ti­on aus der Sal­zig­keit des Mat­jes, der fruch­ti­gen Süße der Man­go und der leich­ten Schär­fe des Ing­wers ver­leiht dem Gericht eine moder­ne, süß­saure Note. Ein­ge­hüllt in knusp­ri­gen Früh­lings­roll­en­teig, wird der Fisch zu einem völ­lig neu­en Erlebnis.

Das Rezept: Knusp­ri­ger Mat­jes trifft fruch­ti­ges Kompott

Für vier Per­so­nen bil­det das Zusam­men­spiel aus Tex­tur und Tem­pe­ra­tur das Herz­stück die­ses Gerichts. Wäh­rend die Früh­lings­rol­len heiß ser­viert wer­den, sorgt das selbst­ge­mach­te Apfel-Chi­li­kom­pot für eine fruch­tig-pikan­te Basis.

Zuta­ten für die Frühlingsrollen

  • 4 Emder Matjesfilets

  • ½ Man­go, ½ rote Papri­ka, 1 rote Zwiebel

  • 50 g Soja­spros­sen, 4 Stan­gen grü­ner Spargel

  • 10 g Ing­wer, 2 cl Sojasauce

  • Kori­an­der, Salz, Pfef­fer, Zucker

  • 4 Blatt Früh­lings­roll­en­teig & 1 Eiweiß

Zuta­ten für das Apfel-Kompott

  • 3 Äpfel, ½ Zwie­bel, ½ rote Chilischote

  • 100 g Zucker, 2 EL Essig, 50 g Butter

  • Apfel­saft, Salz, Pfeffer

Schritt für Schritt zur mari­ti­men Vorspeise

  1. Die Fül­lung: Mat­jes­fi­lets, Man­go, Spar­gel, Papri­ka und Zwie­beln in fei­ne Wür­fel schnei­den. Mit gehack­tem Kori­an­der ver­men­gen und mit Soja­sauce sowie frisch gerie­be­nem Ing­wer abschmecken.

  2. Das Rol­len: Den Teig aus­le­gen, Rän­der mit Eiweiß bestrei­chen, Fül­lung plat­zie­ren und die Sei­ten ein­ge­schla­gen fest aufrollen.

  3. Das Kom­pott: Zucker kara­mel­li­sie­ren, gewür­fel­te Äpfel, Zwie­beln und Chi­li hin­zu­ge­ben und mit Apfel­saft ablö­schen. Etwa 5 bis 7 Minu­ten köcheln las­sen und mit But­ter verfeinern.

  4. Das Fina­le: Die Rol­len bei 180°C etwa 3 Minu­ten gold­braun aus­ba­cken. Das Kom­pott mit­tig auf einem tie­fen Tel­ler anrich­ten und die Früh­lings­rol­le dar­auf platzieren.

Kuli­na­ri­scher Tipp: Für das per­fek­te Finish und eine zusätz­li­che Tex­tur eig­nen sich Wasa­bi-Erb­sen und Krab­ben­chips her­vor­ra­gend als Garnitur.


 

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Wer­te schaf­fen. Ener­gie­kos­ten sen­ken. Fürs Alter vor­sor­gen. Jetzt loslegen.

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Cle­ver ins Eigen­heim inves­tie­ren – Wer­te schaf­fen, Ener­gie­kos­ten sen­ken, fürs Alter vor­sor­gen. Jetzt loslegen.

Wer heu­te in sein Zuhau­se inves­tiert, denkt wei­ter als nur bis zur nächs­ten Reno­vie­rung. Es geht um Wert­erhalt, um nach­hal­ti­ge Kos­ten­sen­kung und um eine soli­de Alters­vor­sor­ge. Genau hier setzt Finan­zie­rungs­exper­te Sven Albert aus Leer an. Als Bau­Wo­Le-Part­ner ver­bin­det er Eigen­heim­be­sit­zer mit dem pas­sen­den Hand­werk – und sorgt dafür, dass Ihr Pro­jekt auf einem sta­bi­len finan­zi­el­len Fun­da­ment steht.

Ob neue Küche, Win­ter­gar­ten, Auf­fahrt, Wär­me­däm­mung oder moder­ne Hei­zungs­an­la­ge: Jede Maß­nah­me stei­gert Kom­fort und Immo­bi­li­en­wert. Beson­ders ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zah­len sich lang­fris­tig aus – durch deut­lich gerin­ge­re Ener­gie­kos­ten und eine höhe­re Unab­hän­gig­keit von Preissteigerungen.


Ganz­heit­lich pla­nen statt Stück­werk finanzieren

Sven Albert emp­fiehlt, Moder­ni­sie­run­gen nicht iso­liert zu betrach­ten. Wer bei­spiels­wei­se eine neue Küche plant, soll­te auch angren­zen­de Gewer­ke rea­lis­tisch mit einkalkulieren:

  • Erneue­rung der Elektrik

  • moder­nes Beleuchtungskonzept

  • neue Wand- und Bodenfliesen

  • not­wen­di­ge Malerarbeiten

Oft ent­ste­hen genau hier zusätz­li­che Kos­ten, die im ers­ten Moment unter­schätzt wer­den. Eine durch­dach­te Finan­zie­rung berück­sich­tigt des­halb nicht nur die Haupt­in­ves­ti­ti­on, son­dern das gesam­te Projektumfeld.

Sein Rat: Lie­ber einen finan­zi­el­len Puf­fer ein­pla­nen. Uner­war­te­te Mehr­kos­ten las­sen sich so sou­ve­rän abfan­gen, ohne dass Ihre Kal­ku­la­ti­on ins Wan­ken gerät.


Meh­re­re Pro­jek­te bün­deln – effi­zi­en­ter und oft günstiger

Nicht sel­ten lohnt es sich, zwei oder sogar drei Maß­nah­men in einem Zug zu finan­zie­ren. Wer bei­spiels­wei­se die Küche moder­ni­siert, kann gleich­zei­tig die Elek­trik auf den neu­es­ten Stand brin­gen oder angren­zen­de Räu­me renovieren.

Das Ergeb­nis:

  • nur eine Bauphase

  • bes­se­re Abstim­mung der Gewerke

  • häu­fig güns­ti­ge­re Gesamtkonditionen

  • schnel­le­rer Abschluss der Arbeiten

Denn Hand aufs Herz: Wer möch­te schon dau­er­haft auf einer Bau­stel­le wohnen?


Wer­te sichern – Zukunft gestalten

Jede Inves­ti­ti­on ins Eigen­heim ist auch eine Inves­ti­ti­on in Ihre Zukunft. Moder­ni­sie­run­gen erhö­hen die Lebens­qua­li­tät, stei­gern den Immo­bi­li­en­wert und sor­gen dafür, dass grö­ße­re Sanie­run­gen im Ren­ten­al­ter bereits abge­schlos­sen sind.

Wer heu­te in Däm­mung, effi­zi­en­te Heiz­tech­nik oder hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tung inves­tiert, redu­ziert lang­fris­tig Betriebs­kos­ten und schafft finan­zi­el­le Ent­las­tung für später.


Ihr star­ker Part­ner in Leer

Sven Albert beglei­tet Sie mit Erfah­rung, Markt­kennt­nis und einem kla­ren Blick für wirt­schaft­lich sinn­vol­le Lösun­gen. Als Bau­Wo­Le-Part­ner bringt er Hand­werk und Finan­zie­rung zusam­men – struk­tu­riert, plan­bar und transparent.

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Teu­rer Schutz für die Gesund­heit: Nie­der­sach­sen drängt auf dras­ti­sche Tabaksteuer-Erhöhung

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Kampf gegen Niko­tin­sucht: Gesund­heits­mi­nis­ter Phil­ip­pi for­dert deut­li­che Erhö­hung der Tabaksteuer

HANNOVER. Der nie­der­säch­si­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Niko­tin­ab­hän­gig­keit. Als dies­jäh­ri­ger Vor­sit­zen­der der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz bezeich­ne­te er eine Anhe­bung der Tabak­steu­er nun als „über­fäl­lig“ und unter­stützt ent­spre­chen­de Vor­stö­ße auf Bun­des­ebe­ne ausdrücklich.

„Ein­stiegs­hür­den mas­siv erhöhen“

Laut Phil­ip­pi rei­chen abschre­cken­de Fotos auf Ziga­ret­ten­pa­ckun­gen allein nicht aus, um den Kon­sum nach­hal­tig zu sen­ken. Er setzt auf ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket, in dem die Preis­ge­stal­tung eine Schlüs­sel­rol­le spielt. „Wir müs­sen die Ein­stiegs­hür­den in die Niko­tin­ab­hän­gig­keit wei­ter erhö­hen“, so der Minis­ter. Ziel sei es vor allem, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne vor den Gefah­ren des Rau­chens und Vapens zu schützen.

Als Vor­bild nann­te er Län­der wie Aus­tra­li­en, in denen extrem hohe Tabak­steu­ern nach­weis­lich zu einem Rück­gang des Kon­sums geführt haben. Ergän­zend for­der­te er ein strik­tes Wer­be­ver­bot für Tabak­pro­duk­te sowie eine inten­si­vier­te Auf­klä­rung über die gesund­heit­li­chen Schä­den durch Nikotin.

 

Lun­gen­krebs: Eine ver­meid­ba­re Todesursache

Die medi­zi­ni­sche Dring­lich­keit unter­mau­er­te der Minis­ter mit erschre­cken­den Zah­len aus Niedersachsen:

  • Lun­gen­krebs ist bei Män­nern die häu­figs­te und bei Frau­en die zweit­häu­figs­te Krebstodesursache.

  • Unter den Neu­erkran­kun­gen belegt Lun­gen­krebs bei Män­nern Platz zwei und bei Frau­en Platz drei.

„Vie­le die­ser Erkran­kun­gen lie­ßen sich durch den Ver­zicht auf das Rau­chen ver­mei­den“, beton­te Phil­ip­pi. Eine Ent­schei­dung gegen das Niko­tin sei immer auch eine Ent­schei­dung für ein län­ge­res Leben.

Trend bei jun­gen Men­schen: E‑Zigaretten im Fokus

Hin­ter­grund der Debat­te sind aktu­el­le Daten der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugend­li­chen Rau­cher (12 bis 17 Jah­re) seit 2001 mas­siv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesun­ken, doch neue Trends berei­ten Sorgen:

  • Ein­weg-E-Ziga­ret­ten (Vapes) blei­ben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jäh­ri­gen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jäh­ri­gen haben die­se Pro­duk­te im letz­ten Monat konsumiert.

  • Bei den jun­gen Erwach­se­nen (18–25 Jah­re) rau­chen immer noch über 33 % der Män­ner und rund 18 % der Frauen.

Nie­der­sach­sen hat­te bereits 2025 zusam­men mit ande­ren Bun­des­län­dern eine Initia­ti­ve zur Ver­schär­fung des Bun­des­nicht­rau­cher­schutz­ge­set­zes in den Bun­des­rat ein­ge­bracht. Mit der For­de­rung nach einer Steu­er­erhö­hung zieht der Minis­ter nun die nächs­te Stu­fe im Kampf gegen die Sucht.

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