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Die Emsfähre zwischen Ditzum und Petkum: Bereit für die Sommersaison!
Fähre Ditzum-Petkum startet morgen in die Sommersaison
Nach einer kurzen Unterbrechung aufgrund der jährlichen Wartungsarbeiten nimmt die Emsfähre zwischen Ditzum und Petkum morgen ihren Betrieb wieder auf. Die Wartungsarbeiten, die zunächst zu einer Verzögerung des Starts führten, sind abgeschlossen und die Fähre steht bereit, um Passagiere über die malerische Ems zu befördern. Ab dem 21. März wird die Fähre gemäß dem Sommerfahrplan verkehren, der bis zum 3. November gültig sein wird.
Für diejenigen, die die Fähre nutzen möchten, um zwischen Ditzum und Petkum hin- und her zu reisen, bietet der Sommerfahrplan eine zuverlässige Orientierung. Die Abfahrtszeiten und weitere relevante Informationen sind online unter www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum verfügbar. Dies ermöglicht Passagieren eine bequeme Planung ihrer Reise und verhindert unnötige Wartezeiten.
Die Fährverbindung zwischen Ditzum und Petkum ist nicht nur ein praktisches Transportmittel, sondern auch eine Gelegenheit, die Schönheit der Emsregion zu erleben. Während der Überfahrt können Passagiere die ruhigen Gewässer der Ems genießen und die malerische Landschaft entlang des Flusses bewundern. Die Fähre bietet zudem eine angenehme Möglichkeit, zwischen den beiden Ufern der Ems zu pendeln und die Verbindung zwischen den Gemeinden zu stärken.
Die Wiederaufnahme des Fährbetriebs markiert den Beginn der Sommersaison und läutet die Zeit ein, in der die Region von Touristen und Einheimischen gleichermaßen frequentiert wird. Mit der Inbetriebnahme der Fähre stehen den Besuchern und Bewohnern der umliegenden Gemeinden wieder alle Möglichkeiten offen, um die vielfältigen Attraktionen beider Seiten der Ems zu erkunden.
Ob für einen Ausflug ans Ufer, eine Radtour entlang des Flusses oder einfach nur eine angenehme Überfahrt von einem Ufer zum anderen – Fähre Ditzum-Petkum bietet eine praktische und malerische Möglichkeit, die Emsregion zu erleben. Machen Sie sich bereit, die Sommersaison zu begrüßen, indem Sie morgen an Bord der Fähre gehen und die Schönheit der Ems in vollen Zügen genießen!
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Kurzarbeitergeld verlängert: Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ermöglicht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Niedersachsen hatte sich aktiv für die Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme eingesetzt.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:
„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten Unternehmen jeder Größe in einer langen konjunkturellen Schwächephase.
Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind.
Die Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder senden damit in einem herausfordernden globalen Umfeld ein gemeinsames Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“
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Rattengift für Privatpersonen verboten: Mehr Schutz für Tiere und Umwelt
Eine kleine Feldmaus liegt auf einem Tisch. Copyright: Deutscher Tierschutzbund e. V. / Ehrhardt
Rodentizide bald tabu: Kein Rattengift mehr für Privatpersonen – ein wichtiger Schritt für den Tierschutz
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nicht sachkundige Privatpersonen keine Rodentizide mehr kaufen oder anwenden, um gegen Mäuse und Ratten vorzugehen. Das geplante Verbot wird vom Deutschen Tierschutzbund ausdrücklich begrüßt.
Die Wirkung der giftigen Mittel tritt erst drei bis sieben Tage nach der Aufnahme ein und verursacht bei den Nagetieren einen qualvollen, mehrtägigen Todeskampf – ein Vorgehen, das nach Ansicht von Experten mit dem Tierschutz unvereinbar ist. Der Fokus müsse stattdessen auf präventiven und tierfreundlicheren Lösungen liegen.
„Rodentizide sind äußerst grausam, da sie bei Mäusen und Ratten zu einem langsamen und schmerzhaften Tod durch inneres Verbluten und Organversagen führen. Das bevorstehende Verbot stellt einen wichtigen Fortschritt im Tierschutz dar, weshalb wir diese Entscheidung ausdrücklich begrüßen“, erklärt Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
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Gefahr für andere Tiere
Nicht nur Mäuse und Ratten sind betroffen: Rodentizide stellen auch eine ernsthafte Gefahr für andere Tiere dar. Wild- und Haustiere, die mit den vergifteten Nagern in Kontakt kommen oder die Köder aufnehmen, können selbst verenden. Besonders hoch ist das Risiko für Tiere, die vergiftete Ratten oder Mäuse fressen – etwa Katzen oder Greifvögel.
Prävention statt Vergiftung
Der Deutsche Tierschutzbund betont, dass präventive Maßnahmen der effektivere Weg sind, um Ratten und Mäuse in Haus und Hof zu kontrollieren:
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Lebensmittel und Tierfutter stets verschlossen aufbewahren
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Abfälle regelmäßig und sicher entsorgen
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Keine Essensreste offen liegen lassen
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Gebäude auf Schlupflöcher wie Ritzen, defekte Türen oder Rohrdurchführungen prüfen und verschließen
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Keller, Höfe und Gärten sauber halten, sodass den Tieren Nahrung und Unterschlupf entzogen werden
„Die kurzfristige Reduktion der Bestände durch Rodentizide ist keine nachhaltige Lösung. Neue Mäuse oder Ratten besetzen schnell die frei gewordenen Plätze. Die Bekämpfung mit Gift ist also nicht nur grausam, sondern auch ineffektiv“, so Kuhn.
Das Verbot der Rodentizide für Privatpersonen ist damit ein wichtiger Schritt für den Tierschutz und ein klarer Hinweis auf die Bedeutung von präventiven, tierfreundlichen Lösungen.
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FlairBPS & flair21 – Individuelle Raumgestaltung aus einer Hand
Seit Jahren erfolgreich miteinander vernetzt, bieten die FlairBPS GmbH und flair21 in Leer ein starkes Netzwerk für stilvolle, funktionale und maßgeschneiderte Wohn- und Arbeitsräume.
Die beiden Partner verbinden handwerkliche Expertise, kreatives Interior Design und hochwertige Produkte, um individuelle Lösungen zu realisieren – von innenliegendem Sicht- und Sonnenschutz über textile Wandbespannungen bis hin zu eleganten Vorhängen, Teppichen und Smart-Home-Integrationen.
Dank der langjährigen Kooperation profitieren Kunden gleich mehrfach: Planung und Umsetzung erfolgen nahtlos und effizient, alle Elemente – Farben, Materialien, Licht und Akustik – werden perfekt aufeinander abgestimmt, und jede Lösung wird exakt an die individuellen Wünsche angepasst. Ob private Wohnräume, Ferienhäuser oder gewerbliche Projekte: Die Zusammenarbeit von FlairBPS und flair21 sorgt für Räume mit Atmosphäre, Funktionalität und Wohlfühlcharakter.
Die Kombination aus handwerklicher Präzision, kreativer Gestaltung und fachkundiger Beratung macht die Partnerschaft zu einem echten Gewinn für alle, die ihre Räume nicht nur einrichten, sondern in harmonische, stilvolle Lebenswelten verwandeln möchten.
Lokal
Steigende Nachfrage bei der Arbeitslosenselbsthilfe in Leer
Nico Bloem (links) im Gespräch mit Gabi Schmidt-Leffers und Rikus Kolthoff von der Arbeitslosenselbsthilfe. Bild: privat
Bloem bei der Arbeitslosenselbsthilfe: Bedarf an Beratung nimmt zu
Leer – Der Beratungsbedarf bei der Arbeitslosenselbsthilfe in Leer ist deutlich gestiegen. Rund 1000 Beratungen pro Jahr werden aktuell durchgeführt. „Häufig geht es um Fragen zum Bürgergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld. Immer wieder bereiten auch Formulare große Schwierigkeiten“, berichtete Rikus Kolthoff von der Arbeitslosenselbsthilfe bei einem Gespräch mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem (Weener). An dem Austausch nahm auch die Vorsitzende des Vereins Arbeitslosenselbsthilfe Leer, Gabi Schmidt-Leffers, teil.
Für die Beratungsarbeit stehen derzeit 25 Wochenstunden zur Verfügung. Finanziert wird das Angebot durch das Land Niedersachsen, den Landkreis Leer sowie die Stadt Leer. Diese Mittel seien jedoch seit Jahren nicht erhöht worden, so Kolthoff. Eine Ausweitung des Angebots sei daher aktuell nicht möglich.
„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Arbeit der Arbeitslosenselbsthilfe von großer Bedeutung. Hier geht es nicht um Geschenke, sondern um berechtigte Ansprüche“, betonte Bloem und dankte den Verantwortlichen für ihr großes Engagement. Die Frage der Finanzierung wolle er in Hannover zur Sprache bringen.
Die Arbeitslosenselbsthilfe Leer ist in der Jahnstraße 2 montags bis donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Ratsuchende können während der Öffnungszeiten persönlich vorbeikommen oder telefonisch unter 0491/2221 Kontakt aufnehmen.


























