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Die perfekte Schultasche für ABC-Schützen: Ein Leitfaden für Eltern und Großeltern
Verkehrswachten und Brandkasse geben Tipps vor der Einschulung: Die passende Schultasche für ABC-Schützen!
Mit dem Beginn des Jahres nehmen die mit Schulranzen geschmückten Schaufenster in den Innenstädten zu und die Angebote häufen sich. Eltern und Großeltern stehen nun vor der Herausforderung, das richtige Modell zu wählen, während die Wünsche der Kinder in Bezug auf Farben und Motive größer werden. Die Ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse bieten wertvolle Ratschläge zum Kauf einer Schultasche, denn die Auswahl eines passenden Schulranzens ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder.
Zu schwere Ranzen können Haltungsschäden verursachen
Jedes Jahr sehen sich Eltern von künftigen Erstklässlern mit der wichtigen Entscheidung konfrontiert, welchen Schulranzen sie wählen sollen. „Bei der Auswahl sollte weniger das Design im Fokus stehen, sondern vielmehr die Ergonomie und Sicherheit“, betont Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen Verkehrswachten. Studien zeigen, dass zwei von drei Grundschulkindern mit zu schweren Schultaschen belastet werden. Für die ersten Schuljahre empfehlen Ärzte, dass das Gesamtgewicht des Ranzens einschließlich Inhalt 10–15 % des Körpergewichts des Kindes nicht überschreiten sollte. Zu schwere Taschen können zu Haltungsschäden und einer Schädigung der Wirbelsäule führen.
„Insbesondere für ABC-Schützen ist es ratsam, anstelle eines Rucksacks einen stabilen, GS-geprüften Schulranzen mit festem Boden und mehreren Fächern zu wählen. Gepolsterte und verstellbare Trageriemen ermöglichen es, die Tasche an das wachsende Kind anzupassen“, erklärt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Sie empfiehlt zudem, die zukünftigen Erstklässler zum Kauf der Schultasche mitzunehmen, da die Ranzen in jedem Fall „anprobiert“ werden sollten, um sicherzustellen, dass sie den Kindern gefallen. Außerdem sollten Eltern ihren Kindern zeigen, wie sie ihre Tasche richtig packen: Schwere Dinge gehören an die Rückenseite, während leichtere nach vorne platziert werden sollten.
Sichtbarkeit ist Sicherheit
„Ein Ranzen in auffälligen Farben erhöht die Sicherheit und sollte mindestens zu einem Drittel aus reflektierendem Material bestehen“, erläutert Hajo Reershemius. „Dies gewährleistet auch bei schlechten Lichtverhältnissen einen ausreichenden Schutz im Straßenverkehr. Darüber hinaus sollten Kinder helle oder reflektierende Kleidung tragen. Optimal wäre es, eine Warnweste zu tragen; denn selbst das vorsichtigste Kind könnte von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden!“
Früh übt sich … beim neuen Schulweg!
„Es ist sinnvoll, dass Eltern frühzeitig mit ihren Kindern den Schulweg üben und ihnen potenzielle Gefahren erklären“, rät Signe Foetzki. „Wählen Sie nicht den schnellsten, sondern den sichersten Weg! Wenn Ihr Kind eine Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen nutzen kann, anstatt an unübersichtlichen Stellen die Straße zu überqueren, ist jeder Umweg gerechtfertigt!“ Hajo Reershemius ergänzt: „Es ist wichtig, die Kinder anfangs zu begleiten und ihren Fortschritt zu beobachten. Sobald Ihr Kind sicher genug ist, können Sie sich als Begleitperson zurückziehen und Ihrem Kind die Führung überlassen, damit es zeigen kann, wie gut es den Weg bereits kennt! An vielen Grundschulen gibt es auch ‚Schulwegpläne‘, die Ihnen helfen, die beste Route zu finden.“
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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