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Die perfekte Schultasche für ABC-Schützen: Ein Leitfaden für Eltern und Großeltern
Verkehrswachten und Brandkasse geben Tipps vor der Einschulung: Die passende Schultasche für ABC-Schützen!
Mit dem Beginn des Jahres nehmen die mit Schulranzen geschmückten Schaufenster in den Innenstädten zu und die Angebote häufen sich. Eltern und Großeltern stehen nun vor der Herausforderung, das richtige Modell zu wählen, während die Wünsche der Kinder in Bezug auf Farben und Motive größer werden. Die Ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse bieten wertvolle Ratschläge zum Kauf einer Schultasche, denn die Auswahl eines passenden Schulranzens ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder.
Zu schwere Ranzen können Haltungsschäden verursachen
Jedes Jahr sehen sich Eltern von künftigen Erstklässlern mit der wichtigen Entscheidung konfrontiert, welchen Schulranzen sie wählen sollen. „Bei der Auswahl sollte weniger das Design im Fokus stehen, sondern vielmehr die Ergonomie und Sicherheit“, betont Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen Verkehrswachten. Studien zeigen, dass zwei von drei Grundschulkindern mit zu schweren Schultaschen belastet werden. Für die ersten Schuljahre empfehlen Ärzte, dass das Gesamtgewicht des Ranzens einschließlich Inhalt 10–15 % des Körpergewichts des Kindes nicht überschreiten sollte. Zu schwere Taschen können zu Haltungsschäden und einer Schädigung der Wirbelsäule führen.
„Insbesondere für ABC-Schützen ist es ratsam, anstelle eines Rucksacks einen stabilen, GS-geprüften Schulranzen mit festem Boden und mehreren Fächern zu wählen. Gepolsterte und verstellbare Trageriemen ermöglichen es, die Tasche an das wachsende Kind anzupassen“, erklärt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Sie empfiehlt zudem, die zukünftigen Erstklässler zum Kauf der Schultasche mitzunehmen, da die Ranzen in jedem Fall „anprobiert“ werden sollten, um sicherzustellen, dass sie den Kindern gefallen. Außerdem sollten Eltern ihren Kindern zeigen, wie sie ihre Tasche richtig packen: Schwere Dinge gehören an die Rückenseite, während leichtere nach vorne platziert werden sollten.
Sichtbarkeit ist Sicherheit
„Ein Ranzen in auffälligen Farben erhöht die Sicherheit und sollte mindestens zu einem Drittel aus reflektierendem Material bestehen“, erläutert Hajo Reershemius. „Dies gewährleistet auch bei schlechten Lichtverhältnissen einen ausreichenden Schutz im Straßenverkehr. Darüber hinaus sollten Kinder helle oder reflektierende Kleidung tragen. Optimal wäre es, eine Warnweste zu tragen; denn selbst das vorsichtigste Kind könnte von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden!“
Früh übt sich … beim neuen Schulweg!
„Es ist sinnvoll, dass Eltern frühzeitig mit ihren Kindern den Schulweg üben und ihnen potenzielle Gefahren erklären“, rät Signe Foetzki. „Wählen Sie nicht den schnellsten, sondern den sichersten Weg! Wenn Ihr Kind eine Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen nutzen kann, anstatt an unübersichtlichen Stellen die Straße zu überqueren, ist jeder Umweg gerechtfertigt!“ Hajo Reershemius ergänzt: „Es ist wichtig, die Kinder anfangs zu begleiten und ihren Fortschritt zu beobachten. Sobald Ihr Kind sicher genug ist, können Sie sich als Begleitperson zurückziehen und Ihrem Kind die Führung überlassen, damit es zeigen kann, wie gut es den Weg bereits kennt! An vielen Grundschulen gibt es auch ‚Schulwegpläne‘, die Ihnen helfen, die beste Route zu finden.“
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Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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