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Disney Destiny: MEYER WERFT legt den Grundstein für ein magisches Kreuzfahrterlebnis.
Kiellegungsblock für das dritte Schiff der Wish-Klasse mit Philip Gennotte und Thomas Weigend.
MEYER WERFT und Disney Cruise Line feiern Kiellegung
Papenburg, 20. März 2024 – Ein weiterer Höhepunkt in der Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line wurde heute mit der feierlichen Kiellegung des neuen Kreuzfahrtschiffs erreicht. Die Disney Destiny, das dritte Schiff der Wish-Klasse für den US-Konzern, befindet sich nun offiziell im Bau. Die Zeremonie fand im beeindruckenden 504 Meter langen überdachten Baudock der MEYER WERFT statt.
Bei der traditionellen Kiellegung wurde eine Glückmünze unter den Kiel des neuen Schiffes platziert – eine Geste, die dem maritimen Brauch entspricht und für eine glückliche Zukunft des Schiffs steht. Philip Gennotte, Portfolio Project Management Executive von Walt Disney Imagineering Germany, nahm gemeinsam mit Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe und Geschäftsführer der MEYER WERFT, an dieser symbolischen Handlung teil.
Der Kiellegungs-Block, der nun den Beginn der Montage des Schiffskörpers markiert, ist beeindruckende 38,9 Meter breit, 14 Meter lang und 6,3 Meter hoch. Das dritte Schiff der Wish-Klasse wird über rund 1.250 Kabinen verfügen und eine Größe von etwa 144.000 BRZ haben. Die Auslieferung ist für das Jahr 2025 geplant.
Thomas Weigend betont die herausragende Qualität und das unverkennbare Disney-Storytelling, das auch dieses Schiff zu einem einzigartigen Erlebnis machen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line steht für Innovation, Qualität und die Schaffung unvergesslicher Urlaubserlebnisse auf hoher See.
Neben der Disney Destiny befinden sich auch das Schwesterschiff Disney Treasure sowie das bereits 2022 abgelieferte Schiff Disney Wish im Bau. Alle Schiffe der Wish-Klasse werden über einen emissionsarmen LNG-Antrieb verfügen und somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Kreuzfahrtbranche leisten.
Die MEYER Gruppe setzt zudem ihre Expertise ein, um den Umbau des Kreuzfahrtschiffs Disney Adventure in Wismar für Disney Cruise Line abzuschließen. Diese Projekte unterstreichen die langjährige Partnerschaft zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line sowie deren gemeinsames Engagement für höchste Standards in der Schifffahrtsindustrie.
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Navimow i108: Revolutionäre Rasenpflege mit Segway-Technologie
Die Zukunft der Rasenpflege ist da, und sie heißt Navimow i108, ein innovativer Mähroboter aus der brandneuen Navimow i‑Serie, powered by Segway. Mit dieser bahnbrechenden Technologie wird die Rasenpflege einfacher und effizienter denn je zuvor. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie Ihren Kaffee und lassen Sie Navimow die Arbeit erledigen, während Sie den perfekt gepflegten Rasen bewundern. Navimow — die Wahl für ein Leben ohne Grenzen!
Schnelle, kabellose Einrichtung
Schluss mit dem lästigen Verlegen von Begrenzungskabeln! Mit Navimow ist die Einrichtung so einfach wie das Herunterladen der Navimow App und ein paar Klicks. Legen Sie Grenzen für Ihre Rasenflächen fest, markieren Sie Sperrbereiche und verbinden Sie sogar mehrere Bereiche miteinander — alles ganz bequem über Ihr Smartphone.
Mühelose Kartierung mit KI
Dank der brandneuen KI-gestützten Assist-Mapping-Funktion* erfasst der Navimow während der Kartierung automatisch die Kanten Ihres Rasens und erstellt eine präzise Karte der gesamten Mähfläche. Eine intelligente Lösung, die Ihnen Zeit und Mühe spart.
Effiziente, perfekte Rasenpflege
Navimow mäht Ihren Rasen so, wie Sie es tun würden, und sorgt dafür, dass er immer frisch aussieht. Der Mäher wechselt die Mährichtung nach 100 % Abdeckung, um sicherzustellen, dass kein Fleckchen Rasen vernachlässigt wird.
Passt für jeden Garten
Egal wie komplex Ihr Garten ist, der Navimow i108 meistert jede Herausforderung. Dank der RTK-Technologie mit Visual Simultaneous Localisation and Mapping (VSLAM) kann er sich präzise auf verschiedensten Rasenflächen bewegen.
Individuelle Kanten mit visueller Präzision
Mit Navimow haben Sie die Wahl zwischen zwei Begrenzungsoptionen: der Standardbegrenzung und der befahrbaren Begrenzung. Die befahrbare Begrenzung ermöglicht es dem Mäher, während des Mähens die physische Grenze zwischen Gras- und Nicht-Grasflächen zu überqueren, um noch näher an der Kante zu mähen.
Intelligente App-Steuerung
Die Navimow App bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, von personalisierten Einstellungen bis hin zu Statusaktualisierungen und Serviceerweiterungen. Eine intelligente Lösung, die Ihnen die Kontrolle über Ihren Rasen direkt in die Handfläche legt.
Mit dem Navimow i108 wird Rasenpflege zum Kinderspiel — ganz ohne Grenzen. Erfahren Sie mehr über diesen innovativen Mähroboter und machen Sie sich bereit, Ihren Rasen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Erfahren Sie mehr über den i108 Mähroboter ohne Begrenzungskabel von Segway, ideal für Rasenflächen von 500m² bis 3000m².
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
























