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Disney Destiny: MEYER WERFT legt den Grundstein für ein magisches Kreuzfahrterlebnis.

Kiellegungsblock für das dritte Schiff der Wish-Klasse mit Philip Gennotte und Thomas Weigend.
MEYER WERFT und Disney Cruise Line feiern Kiellegung
Papenburg, 20. März 2024 – Ein weiterer Höhepunkt in der Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line wurde heute mit der feierlichen Kiellegung des neuen Kreuzfahrtschiffs erreicht. Die Disney Destiny, das dritte Schiff der Wish-Klasse für den US-Konzern, befindet sich nun offiziell im Bau. Die Zeremonie fand im beeindruckenden 504 Meter langen überdachten Baudock der MEYER WERFT statt.
Bei der traditionellen Kiellegung wurde eine Glückmünze unter den Kiel des neuen Schiffes platziert – eine Geste, die dem maritimen Brauch entspricht und für eine glückliche Zukunft des Schiffs steht. Philip Gennotte, Portfolio Project Management Executive von Walt Disney Imagineering Germany, nahm gemeinsam mit Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe und Geschäftsführer der MEYER WERFT, an dieser symbolischen Handlung teil.
Der Kiellegungs-Block, der nun den Beginn der Montage des Schiffskörpers markiert, ist beeindruckende 38,9 Meter breit, 14 Meter lang und 6,3 Meter hoch. Das dritte Schiff der Wish-Klasse wird über rund 1.250 Kabinen verfügen und eine Größe von etwa 144.000 BRZ haben. Die Auslieferung ist für das Jahr 2025 geplant.
Thomas Weigend betont die herausragende Qualität und das unverkennbare Disney-Storytelling, das auch dieses Schiff zu einem einzigartigen Erlebnis machen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line steht für Innovation, Qualität und die Schaffung unvergesslicher Urlaubserlebnisse auf hoher See.
Neben der Disney Destiny befinden sich auch das Schwesterschiff Disney Treasure sowie das bereits 2022 abgelieferte Schiff Disney Wish im Bau. Alle Schiffe der Wish-Klasse werden über einen emissionsarmen LNG-Antrieb verfügen und somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Kreuzfahrtbranche leisten.
Die MEYER Gruppe setzt zudem ihre Expertise ein, um den Umbau des Kreuzfahrtschiffs Disney Adventure in Wismar für Disney Cruise Line abzuschließen. Diese Projekte unterstreichen die langjährige Partnerschaft zwischen der MEYER WERFT und Disney Cruise Line sowie deren gemeinsames Engagement für höchste Standards in der Schifffahrtsindustrie.
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Navimow i108: Revolutionäre Rasenpflege mit Segway-Technologie
Die Zukunft der Rasenpflege ist da, und sie heißt Navimow i108, ein innovativer Mähroboter aus der brandneuen Navimow i‑Serie, powered by Segway. Mit dieser bahnbrechenden Technologie wird die Rasenpflege einfacher und effizienter denn je zuvor. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie Ihren Kaffee und lassen Sie Navimow die Arbeit erledigen, während Sie den perfekt gepflegten Rasen bewundern. Navimow — die Wahl für ein Leben ohne Grenzen!
Schnelle, kabellose Einrichtung
Schluss mit dem lästigen Verlegen von Begrenzungskabeln! Mit Navimow ist die Einrichtung so einfach wie das Herunterladen der Navimow App und ein paar Klicks. Legen Sie Grenzen für Ihre Rasenflächen fest, markieren Sie Sperrbereiche und verbinden Sie sogar mehrere Bereiche miteinander — alles ganz bequem über Ihr Smartphone.
Mühelose Kartierung mit KI
Dank der brandneuen KI-gestützten Assist-Mapping-Funktion* erfasst der Navimow während der Kartierung automatisch die Kanten Ihres Rasens und erstellt eine präzise Karte der gesamten Mähfläche. Eine intelligente Lösung, die Ihnen Zeit und Mühe spart.
Effiziente, perfekte Rasenpflege
Navimow mäht Ihren Rasen so, wie Sie es tun würden, und sorgt dafür, dass er immer frisch aussieht. Der Mäher wechselt die Mährichtung nach 100 % Abdeckung, um sicherzustellen, dass kein Fleckchen Rasen vernachlässigt wird.
Passt für jeden Garten
Egal wie komplex Ihr Garten ist, der Navimow i108 meistert jede Herausforderung. Dank der RTK-Technologie mit Visual Simultaneous Localisation and Mapping (VSLAM) kann er sich präzise auf verschiedensten Rasenflächen bewegen.
Individuelle Kanten mit visueller Präzision
Mit Navimow haben Sie die Wahl zwischen zwei Begrenzungsoptionen: der Standardbegrenzung und der befahrbaren Begrenzung. Die befahrbare Begrenzung ermöglicht es dem Mäher, während des Mähens die physische Grenze zwischen Gras- und Nicht-Grasflächen zu überqueren, um noch näher an der Kante zu mähen.
Intelligente App-Steuerung
Die Navimow App bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, von personalisierten Einstellungen bis hin zu Statusaktualisierungen und Serviceerweiterungen. Eine intelligente Lösung, die Ihnen die Kontrolle über Ihren Rasen direkt in die Handfläche legt.
Mit dem Navimow i108 wird Rasenpflege zum Kinderspiel — ganz ohne Grenzen. Erfahren Sie mehr über diesen innovativen Mähroboter und machen Sie sich bereit, Ihren Rasen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Erfahren Sie mehr über den i108 Mähroboter ohne Begrenzungskabel von Segway, ideal für Rasenflächen von 500m² bis 3000m².

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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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