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Eigen­an­bau und Modell­ver­such: Wie grün­de ich einen “Can­na­bis Social Club”?

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Eigen­an­bau und Modell­ver­such — Bun­des­re­gie­rung einigt sich auf Eck­punk­te zu Cannabis

Erwach­se­ne sol­len künf­tig Can­na­bis in bestimm­ten Men­gen pri­vat oder in nicht-gewinn­ori­en­tier­ten Ver­ei­ni­gun­gen anbau­en dür­fen sowie im Rah­men eines regio­na­len Modell­vor­ha­bens in lizen­zier­ten Fach­ge­schäf­ten erhal­ten kön­nen. Dar­auf hat sich die Bun­des­re­gie­rung nach Gesprä­chen mit der EU-Kom­mis­si­on über das Eck­punk­te­pa­pier vom 26. Okto­ber 2022 geei­nigt. Ziel bleibt wei­ter­hin, die Qua­li­tät zu kon­trol­lie­ren, die Wei­ter­ga­be ver­un­rei­nig­ter Sub­stanzen zu ver­hin­dern, den Jugend­schutz sowie den Gesund­heits­schutz für Kon­su­men­tin­nen und Konsu­menten best­mög­lich zu gewähr­leis­ten sowie den Schwarz­markt einzudämmen.

In einem ers­ten Schritt sol­len der Anbau in nicht-gewinn­ori­en­tier­ten Ver­ei­ni­gun­gen und der pri­va­te Eigen­an­bau bun­des­weit ermög­licht wer­den. Die Abga­be in Fach­ge­schäf­ten wird in einem zwei­ten Schritt als wis­sen­schaft­lich kon­zi­pier­tes, regio­nal begrenz­tes und befris­te­tes Modell­vor­ha­ben umge­setzt. In dem Modell­vor­ha­ben kön­nen die Aus­wir­kun­gen einer kom­mer­zi­el­len Lie­fer­ket­te auf den Gesund­heits- und Jugend­schutz sowie den Schwarz­markt wis­sen­schaft­lich genau­er unter­sucht werden.

“Can­na­bis ist ein weit ver­brei­te­tes Genuss­mit­tel. Es wird in Deutsch­land oft ille­gal ange­bo­ten und genutzt. Damit gefähr­det es häu­fig die Gesund­heit. Beson­ders Jugend­li­che sind durch Can­na­bis in ihrer sozia­len und kogni­ti­ven Ent­wick­lung beein­träch­tigt. Trotz­dem kon­su­mie­ren immer mehr Jugend­li­che die Dro­ge. Die Schwarz­markt­wa­re ist häu­fig ver­un­rei­nigt und schafft zusätz­li­che Gesund­heits­ge­fah­ren. Das kön­nen wir nicht län­ger hin­neh­men. Des­we­gen wagen wir die kon­trol­lier­te Abga­be von Can­na­bis an Erwach­se­ne in kla­ren Gren­zen und drän­gen den Schwarz­markt zurück, flan­kiert durch Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men für Jugend­li­che. Der Gesund­heits­schutz steht dabei im Vor­der­grund. Die bis­he­ri­ge Can­na­bis-Poli­tik ist geschei­tert. Jetzt müs­sen wir neue Wege gehen.”

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lauterbach

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann ergänzt: „Der bis­he­ri­ge restrik­ti­ve Umgang in Deutsch­land mit Can­na­bis ist geschei­tert. Das Ver­bot von Can­na­bis kri­mi­na­li­siert unzäh­li­ge Men­schen, drängt sie in kri­mi­nel­le Struk­tu­ren und bin­det immense Res­sour­cen bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den. Es ist Zeit für einen neu­en Ansatz, der mehr Eigen­ver­ant­wor­tung zulässt, den Schwarz­markt zurück­drängt und Poli­zei und Staats­an­walt­schaf­ten ent­las­tet. Wir trau­en den Men­schen mehr zu–  ohne dabei die Gefah­ren, die vom Can­na­bis­kon­sum aus­ge­hen kön­nen zu verharmlosen.“

Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­ter Cem Özd­emir sagt: „Der Kon­sum von Can­na­bis ist eine gesell­schaft­li­che Rea­li­tät. Eine jahr­zehn­te­lan­ge Ver­bots­po­li­tik hat davor die Augen ver­schlos­sen und damit vor allem Pro­ble­me ver­ur­sacht: zulas­ten unse­rer Kin­der und Jugend­li­chen, der Gesund­heit von Kon­su­mie­ren­den und der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den. Nun schaf­fen wir eine stim­mi­ge und prag­ma­ti­sche Can­na­bis-Poli­tik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Kon­sum. Nie­mand soll mehr bei Dea­lern kau­fen müs­sen, ohne zu wis­sen, was man sich da ein­han­delt. Durch einen kon­trol­lier­ten Anbau und die Abga­be im Rah­men von Can­na­bis-Clubs stär­ken wir den Jugend- und Gesund­heits­schutz. Und: Wir ent­zie­hen der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät den Boden, die selbst vor dem Ver­kauf an Kin­der nicht zurück­schreckt. Mit einem regio­na­len Modell­pro­jekt loten wir zudem die Mög­lich­kei­ten einer kom­mer­zi­el­len Lie­fer­ket­te aus.“

 

Modell der Can­na­bis Social Club

Das Modell der Can­na­bis Social Clubs sieht vor, dass Mit­glie­der mit hoch­wer­ti­gen Can­na­bis­pro­duk­ten aus eige­ner Pro­duk­ti­on ver­sorgt wer­den, um den Schwarz­markt aus­zu­schlie­ßen und die Qua­li­tät für End­ver­brau­cher zu gewähr­leis­ten. Da CSCs kei­nen Gewinn erzie­len, sind die Kos­ten für Pro­duk­ti­on und Ver­trieb gering, was die Ver­sor­gung der Mit­glie­der ver­gleichs­wei­se kos­ten­güns­tig macht. Neben der Qua­li­tät ist auch der Preis ein wich­ti­ger Faktor.

Für den Staat hät­te die­ses Sys­tem vie­le Vor­tei­le, da es den Schwarz­markt für Can­na­bis­pro­duk­te bekämp­fen und den Ver­kauf und Kon­sum in geschlos­se­nen Räu­men ermög­li­chen wür­de, ohne dass Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne Can­na­bis unbe­ab­sich­tigt sehen. Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass nicht jeder Mit­glied in einem Club wer­den möch­te und dass Gele­gen­heits­kon­su­men­ten lie­ber in einem Geschäft ein­kau­fen. Dar­über hin­aus könn­ten CSCs nur selbst­an­ge­bau­tes Mari­hua­na anbie­ten und kei­ne impor­tier­ten Can­na­bis­pro­duk­te wie “gel­ben Liba­ne­sen”, die zur Can­na­bis­kul­tur gehören.

Um den Schwarz­markt effek­tiv zu bekämp­fen, wäre es daher sinn­vol­ler, eine Dop­pel­lö­sung mit CSCs und Hanf-Fach­ge­schäf­ten zu imple­men­tie­ren, anstatt sich aus­schließ­lich auf CSCs zu beschränken.


“Dach­ver­band der Can­na­bis Social Clubs Deutsch­land” (CSCD) — Foto privat

Am 22. Okto­ber 2022 wur­de in Ber­lin der “Dach­ver­band der Can­na­bis Social Clubs Deutsch­land” (CSCD) von fast einem Dut­zend deut­scher Can­na­bis Social Clubs (CSCs) gegrün­det. Der CSCD hat das Ziel, den Betrieb von CSCs in ganz Deutsch­land zu för­dern, die poli­ti­schen, kul­tu­rel­len und sozia­len Bedürf­nis­se der deut­schen CSCs demo­kra­tisch zu bün­deln und sei­ne Mit­glie­der im Dia­log mit Poli­tik, Medi­en und ande­ren gesell­schaft­li­chen Inter­es­sen­grup­pen zu reprä­sen­tie­ren. Der Ver­band unter­stützt Mit­glie­der bei der Grün­dung und Ver­eins­füh­rung von CSCs und bie­tet Exper­ti­se rund um den Anbau und die Wei­ter­ver­ar­bei­tung von Can­na­bis an. Der CSCD setzt auf einen nied­rig­schwel­li­gen Ansatz sozia­ler Kon­trol­le, der durch Auf­klä­rung und Wis­sens­ver­mitt­lung zu einem risi­ko­be­wuss­te­ren Kon­sum von Can­na­bis befä­higt. Im Zuge des­sen kön­nen pro­ble­ma­ti­sche Kon­sum­mus­ter früh­zei­tig erkannt wer­den. Die Spre­che­rin von ENCOD, Gabi Kozar, beton­te in ihrem Gruß­wort, dass CSCs in ganz Euro­pa dar­auf war­ten, was in Deutsch­land geschieht, da Feh­ler in den Rege­lun­gen des ers­ten EU-Lan­des mit einem lega­li­sier­ten Can­na­bis­markt sich in ande­ren EU-Staa­ten wie­der­ho­len könn­ten. Der CSCD plant, zeit­nah einen For­de­rungs­ka­ta­log der orga­ni­sier­ten Can­na­bis­selbst­an­baue­rIn­nen vor­zu­stel­len. Ein infor­mel­les Vor­läu­fer­pa­pier wur­de dem Bun­des­dro­gen­be­auf­trag­ten Burk­hard Bli­e­nert bereits im August auf der Hanf­pa­ra­de übergeben.

 

Wie grün­de ich einen “Can­na­bis Social Club”?

Wenn Sie pla­nen, einen “Can­na­bis Social Club” zu grün­den, ist es wich­tig zu beach­ten, dass jeg­li­che Ver­bin­dung zum ille­ga­len Markt ver­mie­den wer­den soll­te. Ein CSC soll­te nicht nur den Anschein der Lega­li­tät erwe­cken, son­dern auch legal sein und dies in einem Gerichts­ver­fah­ren nach­wei­sen kön­nen. Des­halb ist eine strik­te Dis­zi­plin in Ver­wal­tung und Orga­ni­sa­ti­on notwendig.

Die Grün­dung des Clubs kann in vier Schrit­ten erfolgen:

Schritt 1: Öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on der Initia­ti­ve zur Orga­ni­sa­ti­on eines “Can­na­bis Social Clubs” mit­tels einer Pres­se­kon­fe­renz oder öffent­li­chen Aktion.

Schritt 2: Grün­dung des Clubs durch die Aus­wahl von Grün­dungs­mit­glie­dern, Fest­le­gung der Regeln und Sat­zung sowie Ein­tra­gung des Clubs beim zustän­di­gen Register.

Schritt 3: Anbau von Can­na­bis für den Eigen­be­darf der Mit­glie­der inner­halb des geschlos­se­nen Kreis­laufs von Pro­duk­ti­on, Ver­tei­lung und Konsum.

Schritt 4: Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le und Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Regeln sowie gege­be­nen­falls Anpas­sung an ver­än­der­te gesetz­li­che Rahmenbedingungen.

Es ist eine gute Idee, einen Anwalt zu kon­tak­tie­ren, der Rat­schlä­ge bezüg­lich der zu gehen­den Schrit­te geben kann und auf lan­ge Sicht gege­be­nen­falls die recht­li­che Ver­tei­di­gung vor­be­rei­ten kann. Vor dem ers­ten Schritt soll­ten Sie die Rechts­grund­la­gen zum Can­na­bis­kon­sum in Ihrem Land prü­fen. Wenn der Kon­sum nicht als Straf­tat ange­se­hen wird und der Besitz klei­ne­rer Men­gen für den per­sön­li­chen Gebrauch kei­ne Straf­ver­fol­gung nach sich zieht, soll­te es mög­lich sein, eine erfolg­rei­che Rechts­ver­tei­di­gung für einen “Can­na­bis Social Club” zu orga­ni­sie­ren. Basie­rend auf dem Recht der Men­schen zu kon­su­mie­ren, soll­te es ihnen erlaubt sein, für ihren eige­nen Kon­sum anzubauen.

Kon­trol­lier­te Abga­be von Genus­scan­na­bis an Erwach­se­ne Eck­punk­te eines 2‑Säu­len-Modells:

 
1. Pri­va­ter & gemein­schaft­li­cher, nicht-kom­mer­zi­el­ler Eigenanbau
 
2. Regio­na­les Modell­vor­ha­ben mit kom­mer­zi­el­len Lieferketten
 
Auf der Grund­la­ge des Koali­ti­ons­ver­tra­ges 2021 hat die Bun­des­re­gie­rung Eck­punk­te zur Ein­füh­rung einer kon­trol­lier­ten Abga­be von Can­na­bis an Erwach­se­ne zu Genuss­zwe­cken in lizen­zier­ten Geschäf­ten vor­ge­legt. Ziel ist dabei, die Qua­li­tät zu kon­trol­lie­ren, die Wei­ter­ga­be ver­un­rei­nig­ter Sub­stan­zen zu ver­hin­dern, den Jugend­schutz und Gesund­heits­schutz für Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten best­mög­lich zu gewähr­leis­ten sowie den Schwarz­markt einzudämmen.
 
Wie in den Eck­punk­ten aus­ge­führt hat die Bun­des­re­gie­rung dabei auch die euro­pa- und völ­ker­recht­li­chen Vor­ga­ben geprüft und bewer­tet und bereits im Eck­punk­te­pa­pier ver­deut­licht, bei der Umset­zung des Koali­ti­ons­vor­ha­bens des­sen völ­ker- und euro­pa­recht­li­chen Rah­men zu berück­sich­ti­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund haben sich die im Can­na­bis-Pro­jekt enga­gier­ten Bun­des­mi­nis­te­ri­en Ende 2022 mit der EU-Kom­mis­si­on in Brüs­sel aus­ge­tauscht und ent­spre­chend der fach­li­chen Zustän­dig­kei­ten ihre Erkennt­nis­se in die lau­fen­den Arbei­ten und Abstim­mun­gen der Bun­des­re­gie­rung eingebracht.
 
Das Ergeb­nis der Abstim­mun­gen ist eine Wei­ter­ent­wick­lung des Eck­punk­te­pa­piers hin zu einem 2‑Säu­len-Modell in Stu­fen: „Club Anbau & Regio­nal-Modell“ mit fol­gen­den Ele­men­ten, die auf ande­re Bei­spie­le in der Euro­päi­schen Uni­on Bezug nehmen:
 

1. Säu­le: Pri­va­ter & gemein­schaft­li­cher, nicht-kom­mer­zi­el­ler Eigenanbau

 
Nicht-gewinn­ori­en­tier­te Ver­ei­ni­gun­gen dür­fen unter engen, klar defi­nier­ten gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen gemein­schaft­lich Can­na­bis zu Genuss­zwe­cken anbau­en und an Mit­glie­der für den Eigen­kon­sum abge­ben. Die Mit­glie­der sol­len mög­lichst aktiv in der Ver­ei­ni­gung mit­wir­ken. Eine Mit­wir­kung von Mit­ar­bei­ten­den der Ver­ei­ni­gun­gen beim Anbau ist zuläs­sig, eine Beauf­tra­gung Drit­ter mit dem Anbau wird hin­ge­gen ausgeschlossen.
 
Die Rah­men­be­din­gun­gen für den Umgang wer­den in einem geson­der­ten Gesetz geregelt.
 
Neben dem geern­te­ten Genus­scan­na­bis dür­fen an die Mit­glie­der auch von der Ver­ei­ni­gung erzeug­te Samen und Steck­lin­ge für den Eigen­an­bau abge­ge­ben wer­den. Es wird geprüft, ob und wie Saat­gut und/oder Steck­lin­ge für den pri­va­ten Eigen­an­bau zu Selbst­kos­ten über die Ver­ei­ni­gun­gen bezo­gen wer­den dür­fen, ohne dass die Mit­glied­schaft in einer Ver­ei­ni­gung dafür Vor­aus­set­zung ist.
 
Zulas­sung und Über­wa­chung erfol­gen durch Lan­des­be­hör­den u.a. in Bezug auf die Ein­hal­tung der Mengen‑, Qua­li­täts- und Jugend­schutz­vor­ga­ben und mit Stich­pro­ben und Besu­chen vor Ort. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die im Zusam­men­hang mit der Abga­be von Genus­scan­na­bis, Samen und Steck­lin­gen an Mit­glie­der von den Ver­ei­ni­gun­gen erho­ben wur­den, dür­fen nicht an unbe­fug­te Drit­te wei­ter­ge­ge­ben oder zu ande­ren Zwe­cken ver­wen­det wer­den. Eine Mit­glied­schaft in meh­re­ren Ver­ei­ni­gun­gen ist unter­sagt. — { PAGE } -
 
Buß­gel­der, Zulas­sungs­ent­zug bzw. Geld-/Frei­heits­stra­fen bei mehr­fa­chen Ver­stö­ßen sind möglich.
 
Anbau- und Ern­te­men­gen sind auf Bedarfs­de­ckung aus­ge­rich­tet. Es gibt Berichts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zu erzeug­ten und abge­ge­be­nen Men­gen. Es gilt ein Ver­bot des Im- oder Exports von Genusscannabis.
 
Mit­glieds­bei­trä­ge decken die Selbst­kos­ten, gestaf­felt nach Abga­be­men­ge (ggf. mit Grund­pau­scha­le und zusätz­li­cher Betrag je abge­ge­be­nem Gramm).
 
Die Anzahl der Mit­glie­der je Ver­ei­ni­gung wird auf max. 500 begrenzt mit einem Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren und Wohn­sitz oder gewöhn­li­chem Auf­ent­halt in Deutsch­land. Die Anzahl der Ver­ei­ni­gun­gen kann nach Bevöl­ke­rungs­dich­te begrenzt wer­den.  Eine Füh­rung der Ver­ei­ni­gung ist nur durch natür­li­che Per­so­nen mög­lich, deren Zuver­läs­sig­keit über­prüft wur­de. Die Ver­ei­ni­gung wird nach den Grund­sät­zen des Ver­eins­rechts gelei­tet. Eine per­sön­li­che Haf­tung des Vor­stands der Ver­ei­ni­gung bei Ver­mö­gens­schä­den oder der Ver­let­zung von behörd­li­chen Auf­la­gen soll nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit erfolgen.
 
Die Beschaf­fung von Saat­gut für den (Erst-)Anbau in den Ver­ei­ni­gun­gen wird ermög­licht. Die Import­mög­lich­keit von Saat­gut aus Dritt­staa­ten wird geprüft.
 
Die Abga­be des geern­te­ten Can­na­bis (Blü­ten) ist aus­schließ­lich an Mit­glie­der erlaubt; kei­ne Wei­ter­ga­be an Drit­te; max. 25g Can­na­bis pro Tag, max. 50g pro Monat, max. 7 Samen oder 5 Steck­lin­ge pro Monat. Die Abga­be an Her­an­wach­sen­de unter 21 Jah­ren ist begrenzt auf eine Men­ge von 30g pro Monat, zusätz­lich mit einer Begren­zung des zuläs­si­gen THC-Gehalts (Gren­ze noch zu klä­ren). Dies soll­te sich in der Sor­ten­aus­wahl widerspiegeln.
 
Es wird geprüft, ob und wie Samen und Steck­lin­ge zur Qua­li­täts­si­che­rung zwi­schen Ver­ei­ni­gun­gen unent­gelt­lich getauscht wer­den können.
 
Für gemein­schaft­li­chen Eigen­an­bau gel­ten Qua­li­täts­vor­ga­ben (ins­be­son­de­re Ver­bot von Zusatz­stof­fen oder Bei­men­gun­gen wie z.B. Tabak oder Aro­men, Vor­ga­ben zu Pflan­zen­schutz­mit­teln, kei­ne syn­the­ti­schen Cannabinoide).
 
Eine Abga­be erfolgt nur in Rein­form (Blü­ten oder Harz) in neu­tra­ler Ver­pa­ckung oder lose mit bei­gefüg­ten Infor­ma­tio­nen zu Pro­dukt (Sor­te, ein­schließ­lich deren übli­cher durch­schnitt­li­cher THC-Gehalt und Gehalt ande­rer Can­na­bi­no­ide wie CBD), Dosie­rung und Anwen­dung sowie zu Risi­ken des Kon­sums und Beratungsstellen.
 
Kon­sum in den Räum­lich­kei­ten der Ver­ei­ni­gung ist eben­so ver­bo­ten wie der öffent­li­che Kon­sum nahe Schu­len, Kitas o.ä. sowie in Fuß­gän­ger­zo­nen bis 20 Uhr.
 
Es gilt gleich­zei­tig ein Ver­bot der Aus­ga­be von Alko­hol, Tabak oder ande­ren Genuss- und Rauschmitteln.
 
Der Zutritt ist nur erlaubt für Erwach­se­ne mit einer strik­ten Pflicht zur Alterskontrolle.
 
Es gel­ten Auf­la­gen zu Jugend­schutz und Prä­ven­ti­on: Von der Ver­ei­ni­gung zu ernen­nen­de Jugendschutz‑, Sucht- und Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­te haben nach­ge­wie­se­ne Sach­kennt­nis­se; es gibt eine ver­pflich­ten­de Koope­ra­ti­on mit der loka­len Sucht­prä­ven­ti­ons- bzw. ‑bera­tungs­stel­le und einen Min­dest­ab­stand zu Schu­len, Kitas o.ä.
 
Es gilt ein all­ge­mei­nes Wer­be­ver­bot für die Ver­ei­ni­gun­gen und für Can­na­bis. Zuläs­sig sind sach­li­che Infor­ma­tio­nen.  Min­dest­schutz­maß­nah­men (z. B. ein­bruch­si­che­re Räum­lich­kei­ten, Umzäu­nung) ver­hin­dern einen Zugriff unbe­fug­ter Dritter. 
 
Straf­frei­er Besitz (Mit­füh­ren in der Öffent­lich­keit) ist mög­lich zum Eigen­kon­sum bis 25g; es gel­ten Straf­vor­schrif­ten für dar­über hin­aus gehen­den Besitz, für Han­del und Abga­be an Nicht­Mit­glie­der sowie Kin­der und Jugend­li­che sowie für die Abga­be von nicht in den Ver­ei­ni­gun­gen selbst ange­bau­tem Cannabis.
 
Die Grenz­wer­te im Straßen‑, Schiffs- und Luft­ver­kehr wer­den unter Ein­be­zie­hung der ein­schlä­gi­gen Fach­gre­mi­en über­prüft. Rege­lun­gen über die Zuläs­sig­keit von Fahr­ten unter Ein­fluss von Can­na­bis ori­en­tie­ren sich dabei aus­schließ­lich an den Erfor­der­nis­sen der Verkehrssicherheit.
 
Der straf­freie pri­va­te Eigen­an­bau umfasst max. 3 weib­li­che blü­hen­de Pflan­zen und ist vor dem Zugriff durch Kin­der und Jugend­li­che zu schützen. 
 
Es wird ermög­licht, Ver­ur­tei­lun­gen, die aus­schließ­lich wegen Hand­lun­gen im Zusam­men­hang mit Can­na­bis ein­ge­tra­gen sind, für die das Gesetz künf­tig kei­ne Stra­fe mehr vor­sieht (Besitz bis 25g/Eigenanbau bis max. 3 weib­li­che blü­hen­de Pflan­zen), auf Antrag aus dem Bun­des­zen­tral­re­gis­ter löschen zu las­sen. Mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes wer­den lau­fen­de Ermitt­lungs- und Straf­ver­fah­ren zu die­sen Hand­lun­gen durch die bereits in der StPO vor­ge­se­he­nen Mög­lich­kei­ten beendet.
 
Der Anwen­dungs­be­reich des Bun­des­nicht­rau­cher­schutz­ge­set­zes wird auf das Rau­chen von Pro­duk­ten in Ver­bin­dung mit Can­na­bis erwei­tert; ein dar­über­hin­aus­ge­hen­der Nicht­rau­cher­schutz ent­spre­chend der Rege­lun­gen für Tabak muss sicher­ge­stellt sein.  Die Teil­nah­me an Früh­in­ter­ven­ti­ons- und Prä­ven­ti­ons­pro­gram­men für Min­der­jäh­ri­ge, wenn sie Can­na­bis besit­zen oder kon­su­mie­ren, ist verbindlich.
 
Nach 4 Jah­ren erfolgt eine Eva­lua­ti­on der Vor­ga­ben zur Säu­le 1 mit dem Ziel der Prü­fung evtl. Anpas­sun­gen hin­sicht­lich Gesund­heits- und Jugend­schutz sowie Zurück­drän­gung des Schwarz­markts. Ergän­zend sind die im Eck­punk­te­pa­pier vom 26. Okto­ber 2022 for­mu­lier­ten Maß­ga­ben zum Jugend- und Gesund­heits­schutz umzu­set­zen. Beab­sich­tigt ist, die­ses Rege­lungs­vor­ha­ben so aus­zu­ge­stal­ten, dass kei­ne Noti­fi­zie­rungs­pflicht und kei­ne Zustim­mungs­pflich­tig­keit des Bun­des­ra­tes aus­ge­löst wird.
 

2. Säu­le: Regio­na­les Modell­vor­ha­ben mit kom­mer­zi­el­len Lieferketten

 
Die zwei­te Säu­le setzt im nächs­ten Schritt auf dem Weg zu einer bun­des­wei­ten Rege­lung die wei­te­ren Ansät­ze aus dem Eck­punk­te­pa­pier vom 26. Okto­ber 2022 ein­schließ­lich einer Eva­lua­ti­on als wis­sen­schaft­lich kon­zi­pier­tes, regio­nal und zeit­lich begrenz­tes Modell um: Unter­neh­men wird die Pro­duk­ti­on, der Ver­trieb und die Abga­be in Fach­ge­schäf­ten von Genus­scan­na­bis an Erwach­se­ne in einem lizen­sier­ten und staat­lich kon­trol­lier­ten Rah­men ermög­licht. Mit die­ser Säu­le kön­nen die Aus­wir­kun­gen einer kom­mer­zi­el­len Lie­fer­ket­te auf den Gesund­heits- und Jugend­schutz sowie den Schwarz­markt wis­sen­schaft­lich unter­sucht werden.
 
Die Pro­jekt­lauf­zeit beträgt 5 Jah­re ab ein­ge­rich­te­ter Lie­fer­ket­te.  Es gilt eine räum­li­che Begren­zung auf Abga­be­stel­len und erwach­se­ne Ein­woh­ner bestimm­ter Kreise/ Städ­te in meh­re­ren Bun­des­län­dern (Opt-in-Ansatz).
 
Im Rah­men des Geset­zes wird eine Zulas­sung der Abga­be von Edi­bles unter Wah­rung stren­ger Jugend- und Gesund­heits­schutz­vor­schrif­ten geprüft.
 
Das Modell wird wis­sen­schaft­lich beglei­tet und eva­lu­iert. Die Erkennt­nis­se wer­den den Euro­päi­schen Part­nern und der EU-Kom­mis­si­on zur Ver­fü­gung gestellt.
 
Auch der Gesund­heits- und Jugend­schutz folgt dem Eck­punk­te­pa­pier vom 26. Okto­ber 2022. Die­ser Teil des Vor­ha­bens ist vor­aus­sicht­lich wei­ter­hin notifizierungspflichtig.
 

3. Wei­te­res Verfahren 

 
Bei der Umset­zung des 2‑Säu­len-Modells legt die Bun­des­re­gie­rung des­sen völ­ker- und euro­pa­recht­li­chen Rah­men zugrun­de. Sie wird sich gegen­über den ent­spre­chen­den VN-Gre­mi­en auf die 1993 bei der Rati­fi­zie­rung des UN-Abkom­mens aus 1988 abge­ge­be­ne Inter­pre­ta­ti­ons­er­klä­rung beru­fen und eine Stel­lung­nah­me abge­ben, mit der sie das Vor­ha­ben als mit dem Zweck und den recht­li­chen Vor­ga­ben der VN-Über­ein­kom­men ver­ein­bar erklärt.
 
Zudem wird es auf eine enge und trans­pa­ren­te Abstim­mung mit den Euro­päi­schen Part­nern ankom­men. Die Bun­des­res­sorts gehen bei allen Tei­len des Vor­ha­bens im Rah­men ihrer jewei­li­gen Zustän­dig­keit unter Gesamt­fe­der­füh­rung des BMG arbeits­tei­lig vor. Bei­de Säu­len flie­ßen ein in kon­kre­te Gesetz­ent­wür­fe, wobei der Arbeits­ent­wurf zur Säu­le 1 Anfang April 2023 vor­ge­legt wird, danach der Gesetz­ent­wurf zur Säu­le 2.
 
Die Ergeb­nis­se des bereits beauf­trag­ten wis­sen­schaft­li­chen Gut­ach­tens zu den Aus­wir­kun­gen der Lega­li­sie­rung von Genus­scan­na­bis auf den Gesund­heits- und Jugend­schutz in ande­ren Staa­ten wer­den bei bei­den Säu­len berück­sich­tigt. Par­al­lel setzt die Bun­des­re­gie­rung (ins­be­son­de­re über die Aus­lands­ver­tre­tun­gen) ihre Bemü­hun­gen fort, für ihre Ansät­ze bei den euro­päi­schen Part­nern zu wer­ben und dabei auch zu prü­fen, inwie­weit die Initia­ti­ve einer aus­rei­chen­den Zahl von EU-Mit­glied­staa­ten mög­lich sein wird, um mit­tel­fris­tig den ein­schlä­gi­gen EU-Rechts­rah­men zu fle­xi­bi­li­sie­ren und weiterzuentwickeln.
Bei­trags­bild: 
 
 
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Die Magie der Prä­ge­auf­kle­ber: Sym­bo­le für Spi­ri­tua­li­tät und per­sön­li­che Transformation

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Prä­ge­auf­kle­ber in der Eso­te­rik: Sym­bo­le, Bedeu­tung und Anwendungen

Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Ein­lei­tung
  2. Die Welt der Prägeaufkleber
    • 2.1 Was sind Prägeaufkleber?
    • 2.2 Mate­ria­li­en und Techniken
  3. Sym­bo­lik in der Esoterik
    • 3.1 Die Bedeu­tung von Symbolen
    • 3.2 Belieb­te eso­te­ri­sche Symbole
  4. Prä­ge­auf­kle­ber für Spi­ri­tua­li­tät und Heilung
    • 4.1 Ener­ge­ti­sche Wir­kung von Aufklebern
    • 4.2 Ein­satz­mög­lich­kei­ten im Alltag
  5. Gestal­tung und Per­so­na­li­sie­rung von Prägeaufklebern
    • 5.1 Krea­ti­ve Gestaltungsideen
    • 5.2 Per­so­na­li­sie­rung für indi­vi­du­el­le Bedürfnisse
  6. Prä­ge­auf­kle­ber in der Medi­ta­ti­on und Manifestation
    • 6.1 Unter­stüt­zung bei Meditation
    • 6.2 Ver­wen­dung zur Mani­fes­ta­ti­on von Zielen
  7. Kauf und Pfle­ge von Prägeaufklebern
    • 7.1 Wo man hoch­wer­ti­ge Prä­ge­auf­kle­ber findet
    • 7.2 Pfle­ge und Aufbewahrung
  8. Schluss­wort

1. Ein­lei­tung

In der heu­ti­gen Zeit, in der Spi­ri­tua­li­tät und per­sön­li­che Ent­wick­lung immer mehr an Bedeu­tung gewin­nen, erfreu­en sich Prä­ge­auf­kle­ber gro­ßer Beliebt­heit. Die­se klei­nen Kunst­wer­ke kön­nen nicht nur als deko­ra­ti­ve Ele­men­te die­nen, son­dern auch tie­fe­re sym­bo­li­sche Bedeu­tun­gen tra­gen und in ver­schie­de­nen eso­te­ri­schen Prak­ti­ken ein­ge­setzt wer­den. In die­sem Buch möch­ten wir die fas­zi­nie­ren­de Welt der Prä­ge­auf­kle­ber in der Eso­te­rik erkunden.

2. Die Welt der Prägeaufkleber

2.1 Was sind Prägeaufkleber?

Prä­ge­auf­kle­ber sind spe­zi­el­le Auf­kle­ber, die durch ein prä­gen­des Ver­fah­ren her­ge­stellt wer­den. Sie sind oft mit einer drei­di­men­sio­na­len Struk­tur ver­se­hen, die ihnen ein ein­zig­ar­ti­ges Aus­se­hen ver­leiht. Die­se Auf­kle­ber kön­nen aus ver­schie­de­nen Mate­ria­li­en wie Papier, Vinyl oder sogar Metall bestehen und wer­den häu­fig mit sym­bo­li­schen Moti­ven gestaltet.

2.2 Mate­ria­li­en und Techniken

Die Her­stel­lung von Prä­ge­auf­kle­bern erfor­dert spe­zi­el­le Tech­ni­ken. In die­sem Kapi­tel wer­den wir die ver­schie­de­nen Mate­ria­li­en unter­su­chen, die zur Erstel­lung die­ser Auf­kle­ber ver­wen­det wer­den, sowie die Her­stel­lungs­ver­fah­ren, die für die Prä­gung und Gestal­tung nötig sind.

3. Sym­bo­lik in der Esoterik

3.1 Die Bedeu­tung von Symbolen

In der Eso­te­rik spie­len Sym­bo­le eine zen­tra­le Rol­le. Sie wer­den als Trä­ger von Ener­gien und Bedeu­tun­gen ver­stan­den, die über das Sicht­ba­re hin­aus­ge­hen. Prä­ge­auf­kle­ber kön­nen die­se Sym­bo­le in einer greif­ba­ren Form prä­sen­tie­ren und hel­fen, deren Bedeu­tung im All­tag zu integrieren.

3.2 Belieb­te eso­te­ri­sche Symbole

Die­ses Kapi­tel stellt eini­ge der bekann­tes­ten eso­te­ri­schen Sym­bo­le vor, wie die Blu­me des Lebens, das Auge der Vor­se­hung oder den Yin-Yang. Jedes die­ser Sym­bo­le hat eine ein­zig­ar­ti­ge Bedeu­tung und kann in ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen Anwen­dung finden.

4. Prä­ge­auf­kle­ber für Spi­ri­tua­li­tät und Heilung

4.1 Ener­ge­ti­sche Wir­kung von Aufklebern

Prä­ge­auf­kle­ber kön­nen eine ener­ge­ti­sche Wir­kung haben, die den Trä­ger in sei­ner spi­ri­tu­el­len Ent­wick­lung unter­stützt. Hier erläu­tern wir, wie die­se ener­ge­ti­schen Fre­quen­zen wir­ken und wie man sie gezielt ein­set­zen kann.

4.2 Ein­satz­mög­lich­kei­ten im Alltag

Von der Deko­ra­ti­on per­sön­li­cher Gegen­stän­de bis zur Ver­wen­dung in Ritua­len – Prä­ge­auf­kle­ber bie­ten vie­le Mög­lich­kei­ten, die eige­ne Spi­ri­tua­li­tät zu ver­tie­fen und posi­ti­ve Ener­gien zu fördern.

5. Gestal­tung und Per­so­na­li­sie­rung von Prägeaufklebern

5.1 Krea­ti­ve Gestaltungsideen

In die­sem Kapi­tel prä­sen­tie­ren wir krea­ti­ve Ideen zur Gestal­tung eige­ner Prä­ge­auf­kle­ber. Egal, ob für Geschen­ke oder für per­sön­li­che Zwe­cke, die Mög­lich­kei­ten sind vielfältig.

5.2 Per­so­na­li­sie­rung für indi­vi­du­el­le Bedürfnisse

Prä­ge­auf­kle­ber kön­nen an per­sön­li­che Bedürf­nis­se und Zie­le ange­passt wer­den. Hier zei­gen wir, wie man sei­ne eige­nen Sym­bo­le und Bedeu­tun­gen kre­ieren kann.

6. Prä­ge­auf­kle­ber in der Medi­ta­ti­on und Manifestation

6.1 Unter­stüt­zung bei Meditation

Prä­ge­auf­kle­ber kön­nen als Hilfs­mit­tel in der Medi­ta­ti­on die­nen. Wir zei­gen, wie bestimm­te Sym­bo­le wäh­rend der Medi­ta­ti­on ein­ge­setzt wer­den kön­nen, um den Fokus zu unterstützen.

6.2 Ver­wen­dung zur Mani­fes­ta­ti­on von Zielen

Hier erfährst du, wie man Prä­ge­auf­kle­ber zur Mani­fes­ta­ti­on per­sön­li­cher Zie­le nut­zen kann. Die Anwen­dung von Sym­bo­len in die­sem Kon­text kann hel­fen, posi­ti­ve Ener­gien zu lenken.

7. Kauf und Pfle­ge von Prägeaufklebern

7.1 Wo man hoch­wer­ti­ge Prä­ge­auf­kle­ber findet

In die­sem Kapi­tel geben wir Tipps, wo man die bes­ten Prä­ge­auf­kle­ber für eso­te­ri­sche Zwe­cke fin­den kann, sowohl online als auch in sta­tio­nä­ren Geschäf­ten. Zum Bei­spiel beim Eso­te­ri­k1-Ver­lag aus Ost­fries­land — Deutschland.

7.2 Pfle­ge und Aufbewahrung

Prä­ge­auf­kle­ber benö­ti­gen beson­de­re Pfle­ge, um ihre Qua­li­tät zu bewah­ren. Hier fin­dest du nütz­li­che Hin­wei­se zur rich­ti­gen Pfle­ge und Aufbewahrung.

8. Schluss­wort

Prä­ge­auf­kle­ber sind mehr als nur deko­ra­ti­ve Ele­men­te; sie sind kraft­vol­le Werk­zeu­ge, die in der Eso­te­rik eine bedeu­ten­de Rol­le spie­len kön­nen. Mit die­sem Buch hof­fen wir, dir einen umfas­sen­den Über­blick über ihre Anwen­dung und Bedeu­tung gege­ben zu haben. Lass dich inspi­rie­ren und ent­de­cke die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten, wie Prä­ge­auf­kle­ber dein spi­ri­tu­el­les Leben berei­chern können.


Die­ses Buch bie­tet eine umfas­sen­de Ein­füh­rung in die Welt der Prä­ge­auf­kle­ber im eso­te­ri­schen Kon­text. Es ist sowohl für Anfän­ger als auch für Fort­ge­schrit­te­ne geeig­net und lädt dazu ein, die eige­ne Spi­ri­tua­li­tät durch krea­ti­ve und sym­bo­li­sche Aus­drucks­for­men zu vertiefen.

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Spi­ri­tua­li­tät ent­de­cken: Prak­ti­sche Tipps und hoch­wer­ti­ge Esoterikartikel

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am

Ent­de­cke die Welt der Eso­te­rik: Ein Leit­fa­den für spi­ri­tu­el­le Praktiken

In den letz­ten Jah­ren hat das Inter­es­se an Eso­te­rik und spi­ri­tu­el­len Prak­ti­ken enorm zuge­nom­men. Vie­le Men­schen suchen nach Wegen, um sich selbst bes­ser zu ver­ste­hen und eine tie­fe­re Ver­bin­dung zum Uni­ver­sum her­zu­stel­len. In die­sem Bei­trag möch­ten wir eini­ge belieb­te eso­te­ri­sche Prak­ti­ken vor­stel­len und Ihnen zei­gen, wie Sie die­se in Ihr Leben inte­grie­ren können.

1. Astro­lo­gie: Die Ster­ne als Wegweiser

Astro­lo­gie ist eine der ältes­ten eso­te­ri­schen Wis­sen­schaf­ten. Sie hilft uns, die Ein­flüs­se der Pla­ne­ten und Ster­ne auf unser Leben zu ver­ste­hen. Durch die Erstel­lung eines Ster­ne­ho­ro­skops kön­nen Sie wert­vol­le Ein­bli­cke in Ihre Per­sön­lich­keit und Lebens­zie­le gewinnen.

2. Tarot: Ein Spie­gel der Seele

Tarot­kar­ten sind ein kraft­vol­les Werk­zeug zur Selbst­er­kennt­nis und Ent­schei­dungs­fin­dung. Sie ermög­li­chen es Ihnen, tie­fe­re Ein­sich­ten in Ihre aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on zu erhal­ten. Wer sich für Tarot inter­es­siert, soll­te sich hoch­wer­ti­ge Tarot-Kar­ten zule­gen, die nicht nur schön gestal­tet sind, son­dern auch Ihre Intui­ti­on anregen.

3. Medi­ta­ti­on: Der Weg zur inne­ren Ruhe

Medi­ta­ti­on ist eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, um Stress abzu­bau­en und inne­re Klar­heit zu fin­den. Regel­mä­ßi­ge Medi­ta­ti­ons­pra­xis kann Ihre Lebens­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Es gibt vie­le ver­schie­de­ne Metho­den, von geführ­ten Medi­ta­tio­nen bis hin zu stil­ler Reflexion.

4. Eso­te­rik­ar­ti­kel für Ihre Praxis

Um Ihre spi­ri­tu­el­le Pra­xis zu unter­stüt­zen, ist es wich­tig, die rich­ti­gen Mate­ria­li­en zur Hand zu haben. In die­sem Zusam­men­hang möch­ten wir Ihnen Panotophia.de emp­feh­len. Der Shop bie­tet eine Viel­zahl von hoch­wer­ti­gen Eso­te­rik­ar­ti­keln, von Tarot­kar­ten über Kris­tal­le bis hin zu Räu­cher­werk. Hier fin­den Sie alles, was Sie für Ihre spi­ri­tu­el­le Rei­se benötigen.

Fazit

Egal, ob Sie neu in der Welt der Eso­te­rik sind oder bereits Erfah­rung haben, die oben genann­ten Prak­ti­ken kön­nen Ihnen hel­fen, ein erfüll­te­res Leben zu füh­ren. Besu­chen Sie Panotophia.de, um die pas­sen­den Pro­duk­te zu ent­de­cken, die Sie auf Ihrer spi­ri­tu­el­len Rei­se unterstützen.


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News

Online-Sicher­heit: So Schüt­zen Sie Sich Vor Fake Shops

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am

Sicher Online Shop­pen: So Erken­nen Sie Fake Shops

Die Fas­zi­na­ti­on des Onlineshoppings

Ob wäh­rend des Black Fri­days, beim Kauf von Weih­nachts­ge­schen­ken oder ein­fach aus Spaß: Die Deut­schen nut­zen das Online­shop­ping ger­ne. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig: von der rie­si­gen Aus­wahl an Pro­duk­ten bis hin zur Bequem­lich­keit, bequem von zu Hau­se aus zu stö­bern. Lei­der sind vie­le die­ser ver­lo­cken­den Ange­bo­te nicht das, was sie schei­nen. Hin­ter ihnen ver­ber­gen sich oft Betrü­ger, die es auf Ihr Geld abge­se­hen haben – ins­be­son­de­re in Form von soge­nann­ten Fake Shops.

Die Risi­ken von Fake Shops

Fake Shops bedie­nen sich attrak­ti­ver Preis­ge­stal­tung und erwe­cken den Ein­druck von Serio­si­tät, um unvor­sich­ti­ge Käu­fer zu ködern. Die­se gefälsch­ten Ver­kaufs­platt­for­men bie­ten in der Regel zwei Sze­na­ri­en: Kun­den erhal­ten ent­we­der min­der­wer­ti­ge Pro­duk­te oder gar kei­ne Ware. „Die­se Shops sind dar­auf aus­ge­legt, Käu­fer zu täu­schen und deren Geld oder per­sön­li­che Daten zu steh­len“, erklärt ein IT-Exper­te. Des­halb ist es uner­läss­lich, beim Online­shop­ping beson­ders wach­sam zu sein.

So erken­nen Sie Fake Shops

1. URL-Über­prü­fung

Ein wesent­li­cher ers­ter Schritt ist die Prü­fung der URL. Fake Shops nut­zen häu­fig Domains, die ech­ten Web­sei­ten ähn­lich sind, aber klei­ne Abwei­chun­gen auf­wei­sen, wie z.B. „.de.com“ statt „.de“. Ach­ten Sie dar­auf, dass die URL mit „https“ beginnt – dies zeigt an, dass die Ver­bin­dung sicher und ver­schlüs­selt ist.

2. Feh­len­de Sicherheitsmerkmale

Ein wei­te­res Alarm­zei­chen ist die Abwe­sen­heit von Sicher­heits­in­di­ka­to­ren, wie dem Vor­hän­ge­schloss in der Adress­leis­te Ihres Brow­sers. Geben Sie auf Web­sites, die kei­ne SSL-Ver­schlüs­se­lung anbie­ten, kei­ne per­sön­li­chen oder Zah­lungs­da­ten ein.

3. Inhalts­prü­fung der Webseite

Ana­ly­sie­ren Sie auch den Inhalt und die Struk­tur der Web­sei­te. Ist die Sei­te unüber­sicht­lich, gibt es vie­le Recht­schreib­feh­ler oder feh­len wesent­li­che Infor­ma­tio­nen wie Impres­sum und All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGBs)? Die­se Fak­to­ren sind kla­re Hin­wei­se auf eine unse­riö­se Platt­form. Ein voll­stän­di­ges Impres­sum soll­te die Adres­se, einen ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Ansprech­part­ner und eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se enthalten.

Prei­san­zei­chen und Güte­sie­gel im Blick behalten

1. Über­mä­ßig güns­ti­ge Angebote

Sei­en Sie vor­sich­tig bei Prei­sen, die weit unter den übli­chen Markt­prei­sen lie­gen – auch wenn sie äußerst ver­lo­ckend erscheinen.

2. Gefälsch­te Gütesiegel

Güte­sie­gel wie „Trus­ted Shops“ kön­nen eben­falls mani­pu­liert sein. Prü­fen Sie die Echt­heit des Sie­gels, indem Sie dar­auf kli­cken. Wenn Sie zur Web­sei­te des Anbie­ters wei­ter­ge­lei­tet wer­den, kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass es sich um ein ech­tes Güte­sie­gel handelt.

Siche­re Zah­lungs­me­tho­den nutzen

Vor dem Abschluss eines Kaufs soll­ten Sie die ange­bo­te­nen Zah­lungs­me­tho­den genau über­prü­fen. Beson­ders sicher sind Optio­nen, bei denen Sie erst nach Erhalt der Ware bezah­len, wie der Kauf auf Rech­nung. Direkt­zahl­an­bie­ter wie Pay­Pal bie­ten zudem einen Käu­fer­schutz, der Ihre Trans­ak­tio­nen absi­chert. „Fake Shops geben oft auch die­se Zah­lungs­me­tho­den an, bie­ten sie jedoch im Bestell­pro­zess nicht an“, warnt der Exper­te. Bre­chen Sie den Bestell­vor­gang ab, wenn nur unsi­che­re Zah­lungs­me­tho­den zur Ver­fü­gung stehen.

Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Betrugsfall

Soll­ten Sie den­noch auf einen Fake Shop her­ein­ge­fal­len sein und die Lie­fe­rung aus­blei­ben, kön­nen Sie ver­su­chen, Ihr Geld direkt beim Händ­ler zurück­zu­for­dern. „In den meis­ten Fäl­len bleibt dies jedoch erfolg­los“, warnt die Fach­kraft. Es ist rat­sam, Ihre Bank zu kon­tak­tie­ren und die Zah­lung rück­gän­gig zu machen. Die Fris­ten für Rück­erstat­tun­gen vari­ie­ren je nach Kreditinstitut.

1. Bele­ge sichern

Es ist ent­schei­dend, alle Bele­ge wie Bestell­be­stä­ti­gun­gen und Kauf­ver­trä­ge auf­zu­be­wah­ren und mög­lichst vie­le Screen­shots der Kom­mu­ni­ka­ti­on zu erstel­len. Die­se Doku­men­ta­ti­on kann bei der Rück­for­de­rung des Gel­des sowie bei der Anzei­ge des Betrugs hilf­reich sein.

2. Anzei­ge erstatten

Wenn Sie auf einen Fake Shop gesto­ßen sind, soll­ten Sie umge­hend Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten und Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen infor­mie­ren. Auch wenn vie­le Betrü­ger aus dem Aus­land ope­rie­ren, kann eine Anzei­ge dazu bei­tra­gen, dass sol­che Shops geschlos­sen wer­den und ande­re Käu­fer geschützt bleiben.

Fazit: Infor­miert und mit Bedacht einkaufen

Online­shop­ping bie­tet eine beque­me und oft­mals kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit, Ein­käu­fe zu täti­gen – vor­aus­ge­setzt, Sie sind sich der Risi­ken bewusst. Ach­ten Sie auf die genann­ten Warn­si­gna­le und han­deln Sie vor­sich­tig, um Ihr Ein­kaufs­er­leb­nis sowohl ange­nehm als auch sicher zu gestalten.


 

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Ver­trau­en durch Trans­pa­renz: Die Bedeu­tung von Shop-Bewertungen

Seriö­se Händ­ler sind häu­fig Mit­glie­der im Händ­ler­bund, was ein Zei­chen für ihre Ver­trau­ens­wür­dig­keit ist. Ech­te Shop-Bewer­tun­gen bie­ten eine wert­vol­le Ori­en­tie­rungs­hil­fe, um die Qua­li­tät eines Online-Shops zu beur­tei­len. Sie geben Aus­kunft über ver­schie­de­ne Aspek­te wie die ange­bo­te­ne Ware, Ver­sand­kos­ten, Lie­fer­zei­ten und den Kun­den­ser­vice. So kön­nen Sie fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen und siche­rer einkaufen.

Sozia­le Medi­en und Über­prü­fung von Händlern

Bei­spiel von einem siche­ren Online-Shop von panotophia.de.

Um auf Num­mer sicher zu gehen, soll­ten Sie auch die sozia­len Medi­en des Händ­lers über­prü­fen. Funk­tio­niert der Link zu deren Face­book-Sei­te? Eine akti­ve und seriö­se Prä­senz dort kann ein gutes Zei­chen sein. Zudem kön­nen Sie die ange­ge­be­nen Tele­fon­num­mern über­prü­fen und sicher­stel­len, dass sie erreich­bar sind.

Wenn Ihnen die Opti­on zur Zah­lung über Pay­Pal ange­bo­ten wird, ist das ein wei­te­rer Plus­punkt für die Sicher­heit Ihrer Trans­ak­ti­on. Zusätz­lich emp­fiehlt es sich, über Goog­le Maps zu über­prü­fen, ob die Fir­ma tat­säch­lich exis­tiert und an der ange­ge­be­nen Adres­se ansäs­sig ist. Je teu­rer das Pro­dukt, des­to mehr lohnt sich der Auf­wand für die­se Über­prü­fun­gen – Ihre Sorg­falt kann Ihnen hel­fen, teu­re Feh­ler zu vermeiden.

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Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert grü­ne Ener­gie: Zuschüs­se für Bal­kon­kraft­wer­ke jetzt beantragen

Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen för­dert Bal­kon­kraft­wer­ke mit 45.000 Euro Die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen hat einen wich­ti­gen Schritt unter­nom­men, um die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien...

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Mey­er: „Solar­pa­ket gibt Schub für Aus­bau der Erneuerbaren“

BUNDESKABINETT BESCHLIESST ERLEICHTERUNGEN FÜR BAU UND BETRIEB VON SOLARANLAGE Für Pri­vat­leu­te und gewerb­li­che Betrei­ber soll der Bau und Betrieb von...

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Solar­pa­ket 1: Gesetz­ent­wurf ermög­licht rück­wärts­lau­fen­de Zäh­ler und beschleu­nigt Anmel­dung von PV-Kleinanlagen

  Solar­pa­ket I: Neue Maß­nah­men für einen beschleu­nig­ten Photovoltaik-Ausbau Im Rah­men des Solar­pa­kets 1 gibt es posi­ti­ve Ände­run­gen für Ver­brau­cher,...

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Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm

Nie­der­sach­sen treibt sei­ne Pho­to­vol­ta­ikof­fen­si­ve vor­an: Ver­trags­ab­schluss über rund 355.000 qm Dach­flä­chen im Nord­wes­ten von Niedersachsen Nie­der­sach­sen und die ener­ci­ty AG...

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Bun­des­netz­agen­tur warnt vor man­gel­haf­ten Solar­wech­sel­rich­tern für Balkonanlagen

Die Bun­desetz­agen­tur warnt vor mög­li­chen Gefah­ren bei unzu­läs­si­gen Wech­sel­rich­tern für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen im sta­tio­nä­ren und im Online­han­del. Die Bun­des­netz­agen­tur hat ver­schie­de­ne...

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