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Eigenanbau und Modellversuch: Wie gründe ich einen “Cannabis Social Club”?

Eigenanbau und Modellversuch — Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis
Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.
“Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen.”
Bundesjustizminister Marco Buschmann ergänzt: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu– ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.“
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagt: „Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität. Eine jahrzehntelange Verbotspolitik hat davor die Augen verschlossen und damit vor allem Probleme verursacht: zulasten unserer Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden. Nun schaffen wir eine stimmige und pragmatische Cannabis-Politik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Konsum. Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt. Durch einen kontrollierten Anbau und die Abgabe im Rahmen von Cannabis-Clubs stärken wir den Jugend- und Gesundheitsschutz. Und: Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschreckt. Mit einem regionalen Modellprojekt loten wir zudem die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette aus.“
Modell der Cannabis Social Club
Das Modell der Cannabis Social Clubs sieht vor, dass Mitglieder mit hochwertigen Cannabisprodukten aus eigener Produktion versorgt werden, um den Schwarzmarkt auszuschließen und die Qualität für Endverbraucher zu gewährleisten. Da CSCs keinen Gewinn erzielen, sind die Kosten für Produktion und Vertrieb gering, was die Versorgung der Mitglieder vergleichsweise kostengünstig macht. Neben der Qualität ist auch der Preis ein wichtiger Faktor.
Für den Staat hätte dieses System viele Vorteile, da es den Schwarzmarkt für Cannabisprodukte bekämpfen und den Verkauf und Konsum in geschlossenen Räumen ermöglichen würde, ohne dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene Cannabis unbeabsichtigt sehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Mitglied in einem Club werden möchte und dass Gelegenheitskonsumenten lieber in einem Geschäft einkaufen. Darüber hinaus könnten CSCs nur selbstangebautes Marihuana anbieten und keine importierten Cannabisprodukte wie “gelben Libanesen”, die zur Cannabiskultur gehören.
Um den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen, wäre es daher sinnvoller, eine Doppellösung mit CSCs und Hanf-Fachgeschäften zu implementieren, anstatt sich ausschließlich auf CSCs zu beschränken.

“Dachverband der Cannabis Social Clubs Deutschland” (CSCD) — Foto privat
Am 22. Oktober 2022 wurde in Berlin der “Dachverband der Cannabis Social Clubs Deutschland” (CSCD) von fast einem Dutzend deutscher Cannabis Social Clubs (CSCs) gegründet. Der CSCD hat das Ziel, den Betrieb von CSCs in ganz Deutschland zu fördern, die politischen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse der deutschen CSCs demokratisch zu bündeln und seine Mitglieder im Dialog mit Politik, Medien und anderen gesellschaftlichen Interessengruppen zu repräsentieren. Der Verband unterstützt Mitglieder bei der Gründung und Vereinsführung von CSCs und bietet Expertise rund um den Anbau und die Weiterverarbeitung von Cannabis an. Der CSCD setzt auf einen niedrigschwelligen Ansatz sozialer Kontrolle, der durch Aufklärung und Wissensvermittlung zu einem risikobewussteren Konsum von Cannabis befähigt. Im Zuge dessen können problematische Konsummuster frühzeitig erkannt werden. Die Sprecherin von ENCOD, Gabi Kozar, betonte in ihrem Grußwort, dass CSCs in ganz Europa darauf warten, was in Deutschland geschieht, da Fehler in den Regelungen des ersten EU-Landes mit einem legalisierten Cannabismarkt sich in anderen EU-Staaten wiederholen könnten. Der CSCD plant, zeitnah einen Forderungskatalog der organisierten CannabisselbstanbauerInnen vorzustellen. Ein informelles Vorläuferpapier wurde dem Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert bereits im August auf der Hanfparade übergeben.
Wie gründe ich einen “Cannabis Social Club”?
Wenn Sie planen, einen “Cannabis Social Club” zu gründen, ist es wichtig zu beachten, dass jegliche Verbindung zum illegalen Markt vermieden werden sollte. Ein CSC sollte nicht nur den Anschein der Legalität erwecken, sondern auch legal sein und dies in einem Gerichtsverfahren nachweisen können. Deshalb ist eine strikte Disziplin in Verwaltung und Organisation notwendig.
Die Gründung des Clubs kann in vier Schritten erfolgen:
Schritt 1: Öffentliche Präsentation der Initiative zur Organisation eines “Cannabis Social Clubs” mittels einer Pressekonferenz oder öffentlichen Aktion.
Schritt 2: Gründung des Clubs durch die Auswahl von Gründungsmitgliedern, Festlegung der Regeln und Satzung sowie Eintragung des Clubs beim zuständigen Register.
Schritt 3: Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf der Mitglieder innerhalb des geschlossenen Kreislaufs von Produktion, Verteilung und Konsum.
Schritt 4: Regelmäßige Kontrolle und Überprüfung der Einhaltung der Regeln sowie gegebenenfalls Anpassung an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen.
Es ist eine gute Idee, einen Anwalt zu kontaktieren, der Ratschläge bezüglich der zu gehenden Schritte geben kann und auf lange Sicht gegebenenfalls die rechtliche Verteidigung vorbereiten kann. Vor dem ersten Schritt sollten Sie die Rechtsgrundlagen zum Cannabiskonsum in Ihrem Land prüfen. Wenn der Konsum nicht als Straftat angesehen wird und der Besitz kleinerer Mengen für den persönlichen Gebrauch keine Strafverfolgung nach sich zieht, sollte es möglich sein, eine erfolgreiche Rechtsverteidigung für einen “Cannabis Social Club” zu organisieren. Basierend auf dem Recht der Menschen zu konsumieren, sollte es ihnen erlaubt sein, für ihren eigenen Konsum anzubauen.
Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene Eckpunkte eines 2‑Säulen-Modells:
1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau
2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten
3. Weiteres Verfahren

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
