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2022: Finde deine Geschäftsidee! Tipps für dein Business.
Inhaltsverzeichnis — Gründerlexikon
- Welche Geschäftsidee passt zu mir?
- Welche Grundlagen und Voraussetzungen müssen mitgebracht werden?
- 1: Freunde und Bekannte fragen — Brainstorming
- 2: To-Do Liste erstellen — Zeitplan festlegen
- 3: Kosten ermitteln — Investitionen und laufende Kosten
- 4: Businessplan erstellen
- 5: Marketing planen und umsetzen.
- 6: Fachberater hinzuziehen — Banktermin & IHK / Handwerkskammer und Co.
Welche Geschäftsidee passt zu mir?
Am Anfang steht die Geschäftsidee oder das Verlangen sich selbstständig zu machen. Für diese Phase sollte sich jeder Gründer ausreichend Zeit nehmen. Vergleichen Sie mehrere Geschäftsideen, beschäftigen Sie sich mit den entsprechenden Mitbewerbern auf dem Markt. Sie haben eine Idee, die es in dieser Form noch nicht gibt? Dann sollten Sie testen, ob dieser Geschäftsidee überhaupt eine Nachfrage gegenüber steht, welche es erlaubt, von diesem Business leben zu können.
Investieren Sie vor Ihrer Gründung jede freie Minute in den Businessplan, diese Vorgehensweise zahlt sich später um ein Vielfaches aus.
Welche Grundlagen und Voraussetzungen müssen mitgebracht werden?
Wie hoch ist der erforderliche Kapitaleinsatz? Sind bestimmte Kenntnisse erforderlich — ein Meistertitel oder ein IHK-Nachweis? Wird Fachpersonal benötigt, welches vor Ort rekrutiert werden kann? Sind Baugenehmigungen einzuholen? Wie lange reicht das Startkapital?
Überschätzen Sie sich nicht! Oft wird es teurer als man denkt, oder der angestrebte Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Kann die Geschäftsidee zu Beginn als Nebentätigkeit ausgeübt werden? Erkundigungen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ( IHK ) oder Handwerkskammer sollten eingeholt werden.
Step 1: Freunde und Bekannte fragen — Brainstorming
Nun haben Sie Ihre Geschäftsidee gefunden, voller Euphorie wollen Sie nun endlich loslegen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, einen sogenannten theoretischen Probelauf zu starten. Laden Sie Freunde und Bekannte sowie Familienangehörige ein, um zu erleben, wie die Geschäftsidee bei denen ankommt, die den Gründer ( also SIE ) genau kennen. Dieses Umfeld ist wichtig, damit die rosa-rote Brille auch mal beiseitegelegt wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie auch interessante Tipps und weitere Ideen als konstruktives Feedback erhalten. Im besten Fall sogar tatkräftige Unterstützung.
Step 2: To-Do Liste erstellen — Zeitplan festlegen
Zeit ist Geld — denn jeder Tag verursacht Kosten. Aufwendungen wie Beiträge zur Krankenversicherung, Steuerberatung, Mieten und Pachten, Versicherungen, Abo-Gebühren, Kosten für Internet und Kommunikation, und natürlich die Gehälter — auch das eigene Gehalt müssen einkalkuliert werden! Ebenso sollten die Kosten für das Marketing entsprechend einkalkuliert werden. Über das Marketing kauft ein Unternehmer Kunden sprich Umsatz ein.
Ab welchen Tag möchten Sie starten, ab wann sind alle Voraussetzungen erfüllt? Können Sie in der ersten Monaten schon von Ihren Einnahmen leben? Wie ist das Verhältnis zu den geschätzten Einnahmen und Ausgaben?
Folgende Punkte sollen auf keiner Liste fehlen. Die Reihenfolgen ist individuell zu setzen:
- Businessplan erstellen
- Logo / Firmennamen entwickeln
- Büroräume / Ladenlokal besichtigen / Mietverträge unterschreiben
- Kapitalbedarf ermitteln
- Versicherungsfachmann aufsuchen
- Marketingstrategien planen und anwenden
- Ziele definieren
- Experten aufsuchen IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Bankberater …
Step 3: Kosten ermitteln — Investitionen und laufende Kosten
Zum einen ist es wichtig, die genauen Kosten zu kennen, welche für die Startphase benötigt werden. Dies können Kosten für Maschinen, Ladeneinrichtung, Handelsware, Firmenwagen usw. sein. Zu den laufenden Kosten gehören Gehälter, Mieten und Pachten, Versicherungen, Steuerberatung, Marketingkosten, Rückstellungen etc. Diese Kosten sollten entsprechend mit dem Steuerberater hinsichtlich de Abschreibungen besprochen werden.
Step 4: Businessplan erstellen
Der Businessplan ist gerade für die Unternehmer wichtig, die Kredite abrufen müssen. Banken benötigen diese Unterlagen auf jeden Fall. Beschreiben Sie detailliert das Gründungskonzept. Wo liegt der Kundennutzen und wie ist die derzeitige Marktsituation. Überprüfung der eigenen Kennzahlen? Mitbewerber, potenzielle Kunden, Geschäftsgebiet, ist die Geschäftsidee über das ganze Jahr tragbar oder sind saisonale Faktoren ausschlaggebend? Denken Sie auch an Fragen hinsichtlich der Abhängigkeiten. Was ist, wenn das Personal krank wird, kann jede Position schnell ersetzt werden? Wie lange geht der Pachtvertrag — was passiert, wenn dieser vorzeitig vom Verpächter gekündigt wird? Erstellen Sie eine Rentabilitätsvorschau. Nur wenn diese positiv ist, sollte gegründet werden.
Step 5: Marketing planen und umsetzen.
Bevor nur ein Euro in den Druck von Visitenkarten, Briefpapier oder für Beschriftungen von Fahrzeugen und Ladenlokalen investiert wird, sollte genau überprüft werden, ob der gewählte Firmennamen überhaupt verwendet werden darf! Informieren Sie sich über Wort- und Bildmarken. Seien Sie vorsichtig mit übereifrigen Werbeaussagen. Jeder Unternehmer sollte sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgiebig auseinandersetzen. Rechtsstreitigkeiten solcher Art sind unnötig und können sehr teuer werden. Der Gang bis zum OLG ( Oberlandesgericht ) kann leicht 10.000 Euro und mehr kosten. Auf der anderen Seite sollten Sie Ihr Firmenlogo entsprechend schützen lassen.
Step 6: Fachberater hinzuziehen — Banktermin & IHK / Handwerkskammer und Co.
Wenn die eigene Recherche abgeschlossen ist und soweit alle Zahlen im Businessplan vorhanden sind, sollten diese mit einem Steuerberater abgeglichen werden. Auch die IHK oder die Handwerkskammer sollten vor dem Banktermin aufgesucht werden. Ebenso ist es ratsam, sich mit einem Versicherungskaufmann zu beraten. Wenn die Firmengründung nicht als Nebenerwerb durchgeführt werden kann, muss genau überprüft werden, wie der Gründer hinsichtlich der Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert ist. Die Haftpflichtversicherung sowie die Rechtschutzversicherung sollten ebenfalls thematisiert werden. Wenn auch diese Experten zu Wort gekommen sind, steht dem Banktermin nichts mehr im Wege.
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!
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40 Jahre Tschernobyl: Proteste fordern Atomausstieg
40 Jahre nach Tschernobyl: Bundesweite Proteste und Forderung nach komplettem Atomausstieg
Bonn/Berlin – Am kommenden Sonntag, den 26. April 2026, jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal. Anlässlich dieses historischen Datums mahnt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) an die Opfer der Atomindustrie und fordert mit Nachdruck die Vollendung des Atomausstiegs – national wie international.
Mahnwachen und Proteste im gesamten Bundesgebiet
Rund um den Jahrestag organisieren Anti-Atomkraft-Initiativen bundesweit zahlreiche Aktionen, darunter Mahnwachen, Gottesdienste und Informationsveranstaltungen. Schwerpunkte der Proteste bilden ehemalige und aktuelle Atomstandorte wie Lingen in Niedersachsen und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nutzung der Kernenergie keineswegs gebannt sei, solange Anlagen wie die Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen weiterhin mit unbefristeten Genehmigungen Brennstoff für ausländische Reaktoren produzieren.
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Kritik an Forschung und Neubauplänen
Besonderen Zündstoff bietet der Forschungsreaktor in Garching (Bayern), dessen endgültige Stilllegung der Verband seit Langem fordert. Auch die anhaltende Atomforschung in Deutschland sowie Pläne zum Bau neuer Kraftwerke – unter anderem in den Niederlanden – stehen massiv in der Kritik. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz verweist darauf, dass weltweit weiterhin kein Endlager für den produzierten Atommüll existiert.
Widerstand gegen Castor-Transporte
Aktuell mobilisiert der BBU zudem gegen die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus. Erst am frühen Mittwochmorgen erreichte der zweite von insgesamt 152 geplanten Castorbehältern das Zwischenlager in Ahaus unter lautstarkem Protest. Auch drohende Transporte aus Großbritannien zum Standort Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie die regelmäßigen Urantransporte quer durch Deutschland werden vom Verband abgelehnt.
“Atomausstieg ist noch nicht abgeschlossen”
Obwohl im April 2023 die letzten deutschen AKW vom Netz gingen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atomausstieg noch nicht abgeschlossen. Auch die Anlagen in Gronau, Lingen und Garching müssen gestoppt werden“, so Udo Buchholz. Er fordert zudem ein Ende des Uranabbaus weltweit, um die Grundlage für Atomkraftwerke und Atomwaffen gleichermaßen zu entziehen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionsorte zum Jahrestag finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter bbu-online.de.
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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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