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Fortsetzung familienblinder Wohnpolitik


Bundestag berät über Gesetz zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum. Von Experten empfohlene Entlastungen in der Grunderwerbsteuer sind nicht vorgesehen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @Leser-Echo.de
Freibeträge in der Grunderwerbsteuer und eine Senkung der Grunderwerbsteuersätze waren Empfehlungen der Kommission für nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum tauchen sie als Maßnahmen nicht auf.
„Der Deutsche Familienverband sieht es sehr kritisch, dass Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer nicht umgesetzt werden, obwohl es einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag gibt“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Damit wird das Familienwohnen unnötig verteuert.“
Familien, die eigenen Wohnraum erwerben wollen, müssen sich aufgrund hoher Grunderwerbsteuern stärker verschulden oder ganz auf ein Eigenheim verzichten. Zusätzlich verteuern Grunderwerbsteuern auch den Mietwohnbau und belasten somit auch diejenigen, die zur Miete wohnen. „Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer stärken Familien auf dem Wohnmarkt, sei es im Eigenheim oder zur Miete. Es ist unverzeihlich, dass die Bundesregierung und die Bundesländer es vier Jahre lang versäumen“, so Zeh.
Seit 2006 haben sich die Grunderwerbsteuern bundesweit im Durchschnitt um mehr als 30 Prozent erhöht. Bei einem Grundstückpreis von 350.000 Euro betrugen sie 2006 12.250 Euro. Gegenwärtig liegen sie bei 19.030 Euro. Der Grunderwerbsteuersatz hat sich in den letzten 14 Jahren von im Durchschnitt 3,5 Prozent auf 5,44 Prozent erhöht.
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Mittlerweile machen die Grunderwerbsteuern mehr als die Hälfte der steuerlichen Einnahmen der Bundesländer aus. 2006 waren es noch etwa 28 Prozent. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuern generiert den Bundesländern zusätzliche Haushaltsmittel. Gleichzeitig belastet sie diejenigen, die es grundsätzlich schwer haben, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für Familien muss ein Steuerfreibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden“, sagt Zeh. Zusätzlich solle der Grunderwerbsteuersatz gesenkt werden.
Familienwohnungen garantieren
In den Gesetzesentwurf gehört außerdem die Verankerung einer verbindlichen Familienquote bei der Bauleitplanung im Baugesetzbuch. Für eine familiengerechte Städtebauplanung müssen nach Auffassung des Deutschen Familienverbands mindestens 20 Prozent an Familienwohnungen bei der Bauleitplanung vorgesehen werden.
„Hier geht es nicht um bürokratische Vorgaben ohne Blick auf Qualität und regionale Besonderheiten, sondern darum, die Wohnbedürfnisse von Familien vorrangig zu berücksichtigen und in der regionalen Wohnungspolitik zu festzusetzen“, so Zeh.
Die Wohnsituation hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik“, sagt der Verbandspräsident.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

