Lokal
Gas-Bohr-Drama vor Borkum! Minister Meyer schlägt Alarm
Genehmigung der Richtbohrungen von ONE Dyas vor Borkum: Stellungnahme von Umweltminister Christian Meyer

Christian Meyer (* 23. Juli 1975 in Holzminden) ist ein Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Seit dem 8. November 2022 ist er niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am heutigen Mittwoch den Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. genehmigt. Dieser Plan umfasst die Durchführung von Richtbohrungen von der Plattform N05‑A in den deutschen Sektor der Nordsee, einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet. Niedersachsens Umwelt‑, Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Ich habe die Entscheidung des LBEG zur Gasförderung vor Borkum nach dem Bundesberggesetz zur Kenntnis genommen. Es ist absehbar, dass diese Entscheidung – ebenso wie die bisherigen Genehmigungen – von Umweltverbänden und den Inseln gerichtlich überprüft wird.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Landesbehörde bleibt meine kritische Haltung gegenüber dem Gesamtprojekt bestehen. Niedersachsen strebt an, bis 2040 klimaneutral zu werden und setzt dabei vollständig auf erneuerbare Energien und Wärme. Aus klimaschutzpolitischer Sicht sind neue fossile Gas- oder Ölförderungen daher unnötig. Die jüngsten Mahnungen und Beschlüsse der UNESCO bezüglich der Gas‑, Öl- und Sandbohrungen am Rand des Weltnaturerbes Wattenmeer unterstreichen die großen Sorgen um diesen wertvollen Lebensraum und müssen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wir haben stets betont, dass der Schutz von Umwelt, Natur, Klima, Wattenmeer und der Insel Borkum im Planfeststellungsverfahren oberste Priorität haben muss. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Nationalparkverwaltung haben aus ihrer umweltfachlichen Perspektive umfangreiche kritische Stellungnahmen eingebracht. Die Bewertung dieser Stellungnahmen oblag dem LBEG als federführender Genehmigungsbehörde.
Die politische Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird, liegt nach wie vor auf Bundesebene. Es ist jedoch klar, dass das Bundesbergrecht Klima- und Umweltziele immer noch nicht ausreichend berücksichtigt und dringend reformiert werden muss, wie wir es im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart haben. Der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene sieht zudem vor, keine neuen Genehmigungen zur Öl- und Gasförderung in der Nordsee mehr zu erteilen. Ich erwarte, dass der Bund sich auch angesichts der bundesweiten Klimaziele und der Mahnungen der UNESCO zum Weltnaturerbe Wattenmeer an diese Vereinbarung hält.
Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise, des steigenden Meeresspiegels und der Gefahr eines Verlusts des Weltnaturerbestatus sehe ich neue fossile Förderungen weiterhin kritisch. Niedersachsen wird sich auch in Zukunft beim Klimaschutz und der Energiewende auf den Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee konzentrieren, jedoch nicht auf neue klimaschädliche Gasförderungen.“
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Janssen-Kucz: Urteil muss das Aus für Erdgasbohrungen vor Borkum einläuten!

Meta Janssen-Kucz (* 11. August 1961 in Klein-Remels, Uplengen) ist Politikerin bei Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2011 ist sie erneut Mitglied des Niedersächsischen Landtages, dem sie bereits von 1998 bis 2008 angehörte. Von Mai 2014 bis November 2017 war sie Landesvorsitzende der Grünen in Niedersachsen. Seit November 2017 ist sie Vizepräsidentin des Landtages und Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen-Fraktion.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und damit die Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur geplanten Erdgasförderplattform vorläufig gestoppt. Meta Janssen-Kucz, Grünen-Landtagsabgeordnete aus Borkum, begrüßt diese Entscheidung:
“Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz und unterstreicht unsere wiederholten Bedenken gegen die Verlegung eines Stromkabels durch das sensible Ökosystem Wattenmeer. Jeder Eingriff in dieses Weltnaturerbe gefährdet die Biodiversität und den Status des Wattenmeers als geschützten Lebensraum.
Die geplanten Erdgasbohrungen und die damit verbundene Kabelanbindung würden ökologisch wertvolle Riffe zerstören und die Klimakrise weiter verschärfen. Deshalb könnte sich dieses Urteil auch als ein Gewinn für den Klimaschutz erweisen. Es muss der Beginn des Endes der Erdgasbohrungen vor Borkum sein.
Auch der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene ist eindeutig: Keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese klare Absage an fossile Energien muss jetzt konsequent umgesetzt werden.”
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Lokal
Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Lokal
Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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