Lokal
Gas-Bohr-Drama vor Borkum! Minister Meyer schlägt Alarm
Genehmigung der Richtbohrungen von ONE Dyas vor Borkum: Stellungnahme von Umweltminister Christian Meyer

Christian Meyer (* 23. Juli 1975 in Holzminden) ist ein Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Seit dem 8. November 2022 ist er niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am heutigen Mittwoch den Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. genehmigt. Dieser Plan umfasst die Durchführung von Richtbohrungen von der Plattform N05‑A in den deutschen Sektor der Nordsee, einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet. Niedersachsens Umwelt‑, Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Ich habe die Entscheidung des LBEG zur Gasförderung vor Borkum nach dem Bundesberggesetz zur Kenntnis genommen. Es ist absehbar, dass diese Entscheidung – ebenso wie die bisherigen Genehmigungen – von Umweltverbänden und den Inseln gerichtlich überprüft wird.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Landesbehörde bleibt meine kritische Haltung gegenüber dem Gesamtprojekt bestehen. Niedersachsen strebt an, bis 2040 klimaneutral zu werden und setzt dabei vollständig auf erneuerbare Energien und Wärme. Aus klimaschutzpolitischer Sicht sind neue fossile Gas- oder Ölförderungen daher unnötig. Die jüngsten Mahnungen und Beschlüsse der UNESCO bezüglich der Gas‑, Öl- und Sandbohrungen am Rand des Weltnaturerbes Wattenmeer unterstreichen die großen Sorgen um diesen wertvollen Lebensraum und müssen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wir haben stets betont, dass der Schutz von Umwelt, Natur, Klima, Wattenmeer und der Insel Borkum im Planfeststellungsverfahren oberste Priorität haben muss. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Nationalparkverwaltung haben aus ihrer umweltfachlichen Perspektive umfangreiche kritische Stellungnahmen eingebracht. Die Bewertung dieser Stellungnahmen oblag dem LBEG als federführender Genehmigungsbehörde.
Die politische Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird, liegt nach wie vor auf Bundesebene. Es ist jedoch klar, dass das Bundesbergrecht Klima- und Umweltziele immer noch nicht ausreichend berücksichtigt und dringend reformiert werden muss, wie wir es im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart haben. Der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene sieht zudem vor, keine neuen Genehmigungen zur Öl- und Gasförderung in der Nordsee mehr zu erteilen. Ich erwarte, dass der Bund sich auch angesichts der bundesweiten Klimaziele und der Mahnungen der UNESCO zum Weltnaturerbe Wattenmeer an diese Vereinbarung hält.
Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise, des steigenden Meeresspiegels und der Gefahr eines Verlusts des Weltnaturerbestatus sehe ich neue fossile Förderungen weiterhin kritisch. Niedersachsen wird sich auch in Zukunft beim Klimaschutz und der Energiewende auf den Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee konzentrieren, jedoch nicht auf neue klimaschädliche Gasförderungen.“
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Janssen-Kucz: Urteil muss das Aus für Erdgasbohrungen vor Borkum einläuten!

Meta Janssen-Kucz (* 11. August 1961 in Klein-Remels, Uplengen) ist Politikerin bei Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2011 ist sie erneut Mitglied des Niedersächsischen Landtages, dem sie bereits von 1998 bis 2008 angehörte. Von Mai 2014 bis November 2017 war sie Landesvorsitzende der Grünen in Niedersachsen. Seit November 2017 ist sie Vizepräsidentin des Landtages und Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen-Fraktion.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und damit die Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur geplanten Erdgasförderplattform vorläufig gestoppt. Meta Janssen-Kucz, Grünen-Landtagsabgeordnete aus Borkum, begrüßt diese Entscheidung:
“Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz und unterstreicht unsere wiederholten Bedenken gegen die Verlegung eines Stromkabels durch das sensible Ökosystem Wattenmeer. Jeder Eingriff in dieses Weltnaturerbe gefährdet die Biodiversität und den Status des Wattenmeers als geschützten Lebensraum.
Die geplanten Erdgasbohrungen und die damit verbundene Kabelanbindung würden ökologisch wertvolle Riffe zerstören und die Klimakrise weiter verschärfen. Deshalb könnte sich dieses Urteil auch als ein Gewinn für den Klimaschutz erweisen. Es muss der Beginn des Endes der Erdgasbohrungen vor Borkum sein.
Auch der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene ist eindeutig: Keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese klare Absage an fossile Energien muss jetzt konsequent umgesetzt werden.”
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Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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Lokal
Wartungsarbeiten am Emssperrwerk in Gandersum gestartet
Koloss am Haken: Per Schwimmkran wurden die neuen Hydraulikzylinder eingehoben (Bild: Lippe/NLWKN).
Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Arbeiten am Emssperrwerk angelaufen
Nach der Sturmflutsaison werden am Emssperrwerk in Gandersum per Schwimmkran Teile der Hydraulik erneuert. Der dauerhafte Kontakt mit dem Salzwasser der Ems hat an der Technik Spuren hinterlassen.
Sechs massive Pfeiler bilden das Rückgrat des Emssperrwerks bei Gandersum, das die Region bereits 20 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt hat. Doch die exponierte Lage mitten im Fluss fordert das Material heraus. Zu Beginn dieser Woche kam deshalb schwimmendes Spezialgerät zum Einsatz, um mehrere elf Meter lange Hydraulikzylinder auszutauschen. Ursache für diesen aufwändigen Einsatz sind Korrosionsschäden an den verbauten Kolbenstangen.
Rost als Gefahr für die Dichtungen
Der ständige Kontakt mit salzigem Wasser und wechselnden Umwelteinflüssen führte über die Jahre zu Rostbildung an den gigantischen Stangen, die für das Öffnen und Schließen der Hubtore verantwortlich sind. Abplatzende Beschichtungen bilden scharfkantige Ränder, die die empfindlichen Dichtungen beschädigen könnten. „Nach dreiundzwanzig Jahren Einsatz unter den hier herrschenden fordernden Bedingungen haben die Zylinder das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht“, so ein Sprecher des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Aurich.
Präzisionseinsatz mit dem Schwimmkran
Da die Bauteile jeweils über 30 Tonnen wiegen und sich mitten in der Ems befinden, ist der Einsatz eines Schwimmkrans unumgänglich. Diese Arbeiten sind eine echte Millimeterarbeit, die nur außerhalb der Sturmflutsaison und bei ruhiger Witterung stattfinden kann. Bei starkem Wind oder Wellengang wäre das Risiko zu groß, das wichtige Küstenschutzbauwerk durch unbeabsichtigte Berührungen zu beschädigen.
Der NLWKN verfolgt dabei eine Strategie aus Austausch und Instandsetzung:
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Aktueller Schritt: Drei Zylinder wurden durch neu angefertigte Teile ersetzt.
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Instandsetzung: Die ausgebauten Altzylinder werden in den kommenden Monaten generalüberholt.
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Fortsetzung im August: Im Spätsommer werden die runderneuerten Zylinder wieder eingebaut, um die restlichen schadhaften Komponenten zu ersetzen.
Gute Nachrichten gibt es für den Schiffsverkehr: Die Arbeiten haben keine Auswirkungen auf die Schifffahrt. Die Drehsegmentverschlüsse der Hauptöffnungen funktionieren nach einem anderen Prinzip als die Hubtore der Nebenöffnungen und sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Schutzfunktion und Wirtschaftsfaktor
Das Emssperrwerk ist für den Küstenschutz an der Ems sowie im Leda-Jümme-Gebiet essenziell. Es kehrt Sturmfluten ab einer Höhe von 3,70 Metern über Normalnull ab und bietet damit einen deutlich höheren Sicherheitsstandard als eine Deicherhöhung auf einer Länge von 110 Kilometern. Neben dem Schutz vor Naturgewalten sichert das Sperrwerk durch seine Staufunktion die Flexibilität bei Schiffsüberführungen (bisher 54 Durchführungen) und stärkt damit die Wirtschaftskraft zwischen Papenburg und Emden.
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