Lokal
Gas-Bohr-Drama vor Borkum! Minister Meyer schlägt Alarm
Genehmigung der Richtbohrungen von ONE Dyas vor Borkum: Stellungnahme von Umweltminister Christian Meyer

Christian Meyer (* 23. Juli 1975 in Holzminden) ist ein Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Seit dem 8. November 2022 ist er niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am heutigen Mittwoch den Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. genehmigt. Dieser Plan umfasst die Durchführung von Richtbohrungen von der Plattform N05‑A in den deutschen Sektor der Nordsee, einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet. Niedersachsens Umwelt‑, Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Ich habe die Entscheidung des LBEG zur Gasförderung vor Borkum nach dem Bundesberggesetz zur Kenntnis genommen. Es ist absehbar, dass diese Entscheidung – ebenso wie die bisherigen Genehmigungen – von Umweltverbänden und den Inseln gerichtlich überprüft wird.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Landesbehörde bleibt meine kritische Haltung gegenüber dem Gesamtprojekt bestehen. Niedersachsen strebt an, bis 2040 klimaneutral zu werden und setzt dabei vollständig auf erneuerbare Energien und Wärme. Aus klimaschutzpolitischer Sicht sind neue fossile Gas- oder Ölförderungen daher unnötig. Die jüngsten Mahnungen und Beschlüsse der UNESCO bezüglich der Gas‑, Öl- und Sandbohrungen am Rand des Weltnaturerbes Wattenmeer unterstreichen die großen Sorgen um diesen wertvollen Lebensraum und müssen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wir haben stets betont, dass der Schutz von Umwelt, Natur, Klima, Wattenmeer und der Insel Borkum im Planfeststellungsverfahren oberste Priorität haben muss. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Nationalparkverwaltung haben aus ihrer umweltfachlichen Perspektive umfangreiche kritische Stellungnahmen eingebracht. Die Bewertung dieser Stellungnahmen oblag dem LBEG als federführender Genehmigungsbehörde.
Die politische Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird, liegt nach wie vor auf Bundesebene. Es ist jedoch klar, dass das Bundesbergrecht Klima- und Umweltziele immer noch nicht ausreichend berücksichtigt und dringend reformiert werden muss, wie wir es im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart haben. Der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene sieht zudem vor, keine neuen Genehmigungen zur Öl- und Gasförderung in der Nordsee mehr zu erteilen. Ich erwarte, dass der Bund sich auch angesichts der bundesweiten Klimaziele und der Mahnungen der UNESCO zum Weltnaturerbe Wattenmeer an diese Vereinbarung hält.
Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise, des steigenden Meeresspiegels und der Gefahr eines Verlusts des Weltnaturerbestatus sehe ich neue fossile Förderungen weiterhin kritisch. Niedersachsen wird sich auch in Zukunft beim Klimaschutz und der Energiewende auf den Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee konzentrieren, jedoch nicht auf neue klimaschädliche Gasförderungen.“
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Janssen-Kucz: Urteil muss das Aus für Erdgasbohrungen vor Borkum einläuten!

Meta Janssen-Kucz (* 11. August 1961 in Klein-Remels, Uplengen) ist Politikerin bei Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2011 ist sie erneut Mitglied des Niedersächsischen Landtages, dem sie bereits von 1998 bis 2008 angehörte. Von Mai 2014 bis November 2017 war sie Landesvorsitzende der Grünen in Niedersachsen. Seit November 2017 ist sie Vizepräsidentin des Landtages und Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen-Fraktion.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und damit die Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur geplanten Erdgasförderplattform vorläufig gestoppt. Meta Janssen-Kucz, Grünen-Landtagsabgeordnete aus Borkum, begrüßt diese Entscheidung:
“Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz und unterstreicht unsere wiederholten Bedenken gegen die Verlegung eines Stromkabels durch das sensible Ökosystem Wattenmeer. Jeder Eingriff in dieses Weltnaturerbe gefährdet die Biodiversität und den Status des Wattenmeers als geschützten Lebensraum.
Die geplanten Erdgasbohrungen und die damit verbundene Kabelanbindung würden ökologisch wertvolle Riffe zerstören und die Klimakrise weiter verschärfen. Deshalb könnte sich dieses Urteil auch als ein Gewinn für den Klimaschutz erweisen. Es muss der Beginn des Endes der Erdgasbohrungen vor Borkum sein.
Auch der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene ist eindeutig: Keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese klare Absage an fossile Energien muss jetzt konsequent umgesetzt werden.”
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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