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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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Energie-Sharing für Leer: Kommunale Gebäude als virtuelles Kraftwerk
Lokale Energiewende in Leer: CDU-Fraktion fordert Prüfung eines Strombilanzkreismodells
In der Stadt Leer könnte die Nutzung von Solarstrom bald eine neue Effizienzstufe erreichen. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst gerichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die technische und wirtschaftliche Umsetzung eines sogenannten Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu prüfen.
Das Problem: Ungeutztes Potenzial auf städtischen Dächern
Die Stadt Leer verfolgt bereits das Ziel, zunehmend kommunale Gebäude mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Doch die Realität stößt oft an bauliche Grenzen: Nicht jedes Gebäude ist für eine eigene Anlage geeignet. Denkmalschutz, statische Probleme oder Verschattungen durch Nachbargebäude verhindern oft die Installation.
Bei den bereits existierenden Anlagen handelt es sich zumeist um Teileinspeiseanlagen. Das bedeutet:
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Ein Großteil des Stroms wird direkt vor Ort verbraucht.
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Ein beachtlicher Rest – geschätzt zwischen 20 und 40 Prozent – fließt ungenutzt ins öffentliche Netz.
Die Lösung: Energy Sharing innerhalb der Kommune
Hier setzt das beantragte Strombilanzkreismodell an. Ziel ist es, den überschüssigen Strom nicht einfach gegen eine geringe Einspeisevergütung abzugeben, sondern ihn gezielt anderen städtischen Gebäuden zuzuführen, die selbst keine Solarenergie erzeugen können.
So funktioniert das Modell technisch: Mithilfe moderner Messtechnik und spezialisierter Software werden die Überschussmengen erfasst. Über das öffentliche Stromnetz erfolgt die virtuelle Weiterleitung an andere kommunale Abnehmer im Stadtgebiet.
Wirtschaftliche Vorteile für den Haushalt
Die Vorteile dieses “Energy Sharings” sind zweierlei:
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Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvolle Sonnenstrom bleibt im System der Stadtverwaltung.
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Senkung der Stromkosten: Durch die direkte Verrechnung entfallen der Energiepreis des Versorgers und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Stromsteuer.
Zusammenarbeit mit Versorgern als Schlüssel
In dem Antrag betont die CDU, dass für den Erfolg eine enge Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger notwendig ist. Ohne dessen Unterstützung und die Bereitstellung der entsprechenden Netzstrukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Dass dieses Modell keine bloße Theorie ist, zeigen Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Der Main-Taunus-Kreis gilt hierbei als Vorreiter und hat bereits demonstriert, wie Kommunen durch intelligente Bilanzierung ihre Energiekosten senken und gleichzeitig das Klima schützen können.
Ob und wie schnell die Verwaltung in Leer dieses Modell realisieren kann, wird nun die angeforderte Prüfung zeigen.
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Bundesweiter Streik im Nahverkehr – Sonderregelung für Niedersachsen
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Bundesweiter Streik im Nahverkehr: Stillstand am Montag erwartet
Landkreis Leer / Berlin – Pendler und Schüler müssen sich am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Während in weiten Teilen Deutschlands Busse und Bahnen stillstehen werden, stellt Niedersachsen aufgrund einer Besonderheit eine Ausnahme dar.
In der laufenden Tarifrunde verschärft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber. Betroffen sind fast 100.000 Beschäftigte in rund 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben der Landkreise. Ziel der Gewerkschaft ist vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter durch deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Forderungen nach Entlastung und fairen Bedingungen
Im Kern der Verhandlungen stehen Maßnahmen gegen die hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). ver.di fordert unter anderem:
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Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sowie der Schichtlängen.
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Die Verlängerung von Ruhezeiten.
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Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
In Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, dem Saarland und Thüringen wird zudem über eine Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete das bisherige Verhalten der Arbeitgeber als „Angriff auf bestehende Vereinbarungen“. Laut Behle verweigere die Arbeitgeberseite notwendige Verbesserungen und schlage stattdessen teilweise sogar Verschlechterungen vor.
Sonderfall Niedersachsen: Friedenspflicht sichert Betrieb
Für die Menschen im Landkreis Leer und dem restlichen Niedersachsen gibt es vorerst Entwarnung: Die rund 5.000 Beschäftigten im hiesigen Nahverkehr sind nicht zum Streik am Montag aufgerufen. Hier gilt aktuell noch die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen während laufender Vereinbarungen untersagt.
Dennoch bereitet sich die Gewerkschaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarifrunde TV‑N Niedersachsen 2026 wurden die Forderungen bereits offiziell übergeben. Diese beinhalten unter anderem:
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Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden.
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33 Tage Urlaub pro Jahr.
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Erhöhte Zuschläge (Sonntagszuschlag auf 40 %).
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Beginn der Nachtarbeitszuschläge bereits ab 20:00 Uhr.
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Eine Laufzeit bis Ende 2028.
Ausblick
Während in Niedersachsen die Räder am Montag rollen, wird der ÖPNV in den meisten anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen voraussichtlich zum Erliegen kommen.
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Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
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