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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Noch zwei Monate Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. „Auch wenn die Steuererklärung gerne mal auf die lange Bank geschoben wird, besteht für die Abgabe der Grundsteuererklärung hierfür überhaupt kein Grund” so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Niedersachsen hat sich für einfaches Grundsteuermodell entschieden. Hierfür sind nur wenige Angaben notwendig und die Erklärung ist grundsätzlich nur einmal abzugeben”, erklärt Hilbers.
Die Erklärung lässt sich mit folgenden wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jeden Grundbesitzer an die Hand geben.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden zudem Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER — Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Von den rund 3,5 Millionen Fällen in Niedersachsen sind bisher rund 623.000 Erklärungen abgegeben worden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31.10.2022 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig?
Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen sowie das Aktenzeichen.
Wo finde ich die Angaben?
Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe?
Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Wo finde ich Hilfe?
Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de.
Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt.
Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben?
Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen.
Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern?
Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet.
Wird die Grundsteuer erhöht?
Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen — nach oben und unten — bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen.
Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen.
Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
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Kitzrettung Moormerland: Erfolgreicher Saisonstart & Helferaufruf
Während der dichte Nebel noch über den Wiesen von Moormerland liegt und die erste Morgensonne den Horizont färbt, sind unsere Teams bereits hochkonzentriert im Einsatz. Jeder Lichtpunkt auf dem Monitor der Wärmebilddrohne könnte ein Leben bedeuten. Ein Moment voller Stille, Technik und Hoffnung.
Wettlauf gegen die Mähwerke: Ein hoffnungsvoller Saisonstart in den Moormerländer Wiesen
Die Kitzrettung-Moormerland e. V. zieht eine erste positive Bilanz der neuen Saison
Ein goldener Start in die neue Rettungssaison
Wenn die ersten Sonnenstrahlen des 07. Mai die nebelverhangenen Weiden Moormerlands in ein goldenes Licht tauchten, begann für die ehrenamtlichen Helfer der Kitzrettung-Moormerland e. V. eine neue, entscheidende Zeit. Es ist der Startschuss in eine Saison, in der jede Minute zählt, um das Leben der kleinsten Wiesenbewohner zu bewahren. Die ersten Einsätze liegen bereits hinter dem Team – und sie waren von Erfolg, Teamgeist und atemberaubenden Naturmomenten geprägt.
Präzisionsarbeit aus der Luft: 142 Hektar bereits gesichert
In den kühlen, frühen Morgenstunden wurden bereits beeindruckende 142 Hektar Grünland systematisch mit modernster Drohnentechnik abgesucht. Das Ziel ist klar: Wildtiere vor dem grausamen Mähtod zu bewahren. Auch wenn in diesen ersten Tagen glücklicherweise noch keine Kitze direkt gesichert werden mussten, war die Arbeit alles andere als ereignislos.
Artenvielfalt hautnah: Besondere Begegnungen am Wiesenrand
Die Helfer erlebten hautnah, wie lebendig unsere Heimat ist. Neugierige Kuhherden beobachteten die Arbeit der Teams, zahlreiche Hasen und Gänse kreuzten die Wege, und sogar tragende Ricken sowie ein prächtiger Rehbock konnten in ihrem natürlichen Habitat beobachtet werden. Ein besonderer Erfolg war bereits zu verzeichnen: Mehrere Hasenbabys konnten erfolgreich gesichert werden und sind nun in Sicherheit.
Geduldsprobe im Morgengrauen: Zwischen Action und Naturidylle
Für eine Prise „Action“ sorgten derweil die gefiederten Bewohner: Mehrere Austernfischer lieferten sich lautstarke Begleitflüge mit der Drohne. Die Teams bewiesen hierbei viel Geduld und Fingerspitzengefühl, um die Tiere nicht zu stören und dennoch die Flächen lückenlos zu kontrollieren. Die besondere Stimmung am frühen Morgen, wenn der dichte Nebel über den Wiesen aufsteigt und die Natur erwacht, entschädigt dabei für jedes frühe Aufstehen.

Ausblick & Dringender Aufruf
Das Fazit der ersten Tage fällt durchweg positiv aus. Die Zusammenarbeit im Team funktioniert reibungslos, und die Motivation ist hoch. Doch die größte Herausforderung steht erst noch bevor: Mit den angekündigten trockeneren Tagen wird das Einsatzaufkommen in den kommenden Wochen massiv ansteigen. Die ersten Anfragen der Landwirte liegen bereits vor.
Helfer dringend gesucht! Die Kitzrettung-Moormerland kämpft aktuell mit personellen Ausfällen. Um den Schutz der Tiere flächendeckend gewährleisten zu können, werden dringend weitere Helfer und Drohnenpiloten gesucht. Du bist mindestens 16 Jahre alt, ein Frühaufsteher und möchtest aktiv zum Tierschutz beitragen? Dann melde dich direkt per Telefon oder Messenger unter dem folgenden Link: https://www.facebook.com/share/1CtsNEE9pt/
Unterstützung durch Spenden
Der Schutz unserer Wildtiere ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kitzrettung finanziert sich durch Engagement und Spenden. Wer die Arbeit finanziell unterstützen möchte – sei es für Technik, Ausrüstung oder als Fördermitglied – findet hier die Details:
Spendenkonto: Kitzrettung-Moormerland Raiffeisenbank Moormerland IBAN: DE45 2856 3749 3003 1168 00 BIC: GENODEF1MML
(Auf Wunsch kann eine Spendenquittung ausgestellt werden)
Spenden sind auch unkompliziert via PayPal möglich. Informationen dazu sowie zur Fördermitgliedschaft finden Sie auf der Homepage: Kitzrettung-Moormerland.de
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Kondolenzbuch für Ehrenbürger Albrecht Weinberg eingerichtet
In stillem Gedenken an Albrecht Weinberg: Das Online-Kondolenzbuch ist ab sofort geöffnet; ab dem 19. Mai liegt zudem ein Buch im Historischen Rathaus aus.
In stillem Gedenken: Kondolenzbücher für Ehrenbürger Albrecht Weinberg
Der Landkreis und die Stadt Leer trauern um ihren Ehrenbürger Albrecht Weinberg, der am 12. Mai verstorben ist. Sein unermüdlicher Einsatz als Zeitzeuge und seine Mahnungen gegen das Vergessen haben tiefe Spuren in den Herzen der Menschen hinterlassen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Anteilnahme auszudrücken und Abschied zu nehmen, wurden nun verschiedene Wege des Gedenkens geschaffen.
Digitales Gedenken ab sofort
Für all jene, die ihre Gedanken zeitnah und ortsunabhängig teilen möchten, ist bereits ein Online-Kondolenzbuch eingerichtet worden. Unter der folgenden Adresse können persönliche Erinnerungen und Abschiedsworte hinterlassen werden:
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Link zum Online-Portal: https://anteilnahme.online/albrecht-weinberg/
Kondolenzbuch im Historischen Rathaus
Zusätzlich zur digitalen Möglichkeit wird es einen Ort des stillen Gedenkens direkt vor Ort geben. Ab kommendem Dienstag, dem 19. Mai, wird für die Dauer von zwei Wochen ein physisches Kondolenzbuch im Erdgeschoss des Historischen Rathauses ausliegen.
Interessierte können sich zu den folgenden Zeiten eintragen:
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Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
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Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Es ist eine Einladung an alle, die Albrecht Weinbergs Lebensweg würdigen und der Familie sowie den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen möchten. In seinen Worten und in unserem gemeinsamen Gedenken wird sein Vermächtnis für Toleranz und Menschlichkeit weiterleben.
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Landratswahl 2026: Wichtige Frist für Wahlvorschläge vorgezogen
Landratswahl 2026: Wichtige Friständerung für Wahlvorschläge
Im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen am 13. September 2026 ergeben sich für die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt der Landrätin oder des Landrats entscheidende Neuerungen. Um einen reibungslosen Ablauf des demokratischen Prozesses zu gewährleisten, wurde der Zeitplan für Direktwahlen angepasst.
Neuer Stichtag im Juli
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber müssen ihre Unterlagen für die Landratswahl nun deutlich früher einreichen als ursprünglich geplant.
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Neue Frist: Montag, 6. Juli 2026, 18:00 Uhr.
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Bisherige Regelung: Ursprünglich war der 20. Juli 2026 als Abgabetermin vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass diese Änderung ausschließlich Direktwahlen betrifft. Die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistages bleiben von dieser Neuregelung unberührt und bestehen weiterhin in der gewohnten Form fort.
Hintergrund: Fokus auf Verfassungstreue
Die Anpassung der Fristen resultiert aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Landtags vom 28. April 2026. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine intensivere Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sollten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der notwendigen Verfassungstreue aufkommen lassen, wird der entsprechende Wahlvorschlag künftig der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur detaillierten Prüfung vorgelegt. In diesem Prozess kann bei Bedarf auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einbezogen werden.
Zeitlicher Spielraum für sorgfältige Prüfung
Da diese erweiterten Prüfmechanismen Zeit in Anspruch nehmen, wurde das Ende der Abgabefrist gesetzlich auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen. Nur durch diese Vorverlegung kann sichergestellt werden, dass alle Wahlvorschläge rechtzeitig vor dem Wahltag abschließend und rechtssicher geprüft sind.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sowie politische Gruppierungen sind daher aufgerufen, die verkürzte Vorbereitungszeit bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen zu berücksichtigen.
AnzeigeNicht nur die Kandidaten sollten gut aufgestellt sein – auch Ihr nächster Feierabend-Snack!
Während die Politik die Fristen prüft, können Sie sich mit etwas Glück entspannt zurücklehnen. Auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ verlosen wir aktuell einen liebevoll zusammengestellten Präsentkorb vom nah & gut Markt Blank in der Leeraner Weststadt – gefüllt mit ausgewählten Produkten und kleinen Überraschungen aus dem Sortiment. Ein großes Dankeschön geht an das Team vom nah & gut Markt Blank für diesen tollen Gewinn!
SO NEHMEN SIE TEIL: Besuchen Sie einfach unseren Beitrag auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“:
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Like: Geben Sie dem Beitrag ein „Gefällt mir“.
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Kommentar: Verraten Sie uns unter dem Post, mit wem Sie diesen Präsentkorb am liebsten teilen würden.
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss ausgelost und kann den Korb direkt im Markt in der Weststadt abholen.
Teilnahmeschluss: 17.05.2026



























