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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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cBox in Ditzum: Digitaler Dorfladen sorgt für neue Nahversorgung im Rheiderland
Von links: Torsten Dinkela (ProEngeno), Nico Bloem (SPD-Landtagsabgeordneter), Martin Sinning (SPD Ditzum) und Hilde Hommers (SPD Ditzum). Foto: privat
cBox in Ditzum: Digitaler Dorfladen schließt Lücke bei der Nahversorgung
Seit der Eröffnung im Juni entwickelt sich die cBox in Ditzum positiv. Der vollständig digitalisierte Laden bietet den Menschen im Rheiderland täglich von 5 bis 23 Uhr eine Einkaufsmöglichkeit – auch an Sonn- und Feiertagen. SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem informierte sich vor Ort über das Konzept und die bisherigen Erfahrungen.
Ditzum – Die im Juni eröffnete cBox in Ditzum ist nach Einschätzung der Betreiber auf einem guten Weg. Beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem aus Weener berichtete Torsten Dinkela, der die cBox für den Energiedienstleister ProEngeno betreibt, von einer positiven Entwicklung.
„Unser Angebot schließt eine Lücke. Wir sind mit der bisherigen Entwicklung sehr zufrieden“, erklärte Dinkela beim Rundgang durch den 165 Quadratmeter großen Laden.
Mit Lebensmitteln wird die cBox von der Combi-Kette beliefert. Das Sortiment ermöglicht den Bewohnern von Ditzum und Umgebung, sich direkt vor Ort mit Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen.
Einkaufen rund um die Uhr – fast
Das Besondere an der cBox ist ihr vollständig digitalisiertes Konzept. Einkauf, Bezahlung und Bestellprozesse laufen weitgehend automatisch. Dadurch kann der Laden mit vergleichsweise wenig Personal betrieben werden.
Ganz ohne Menschen funktioniert das Konzept allerdings nicht. Insgesamt kümmern sich sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die cBox und übernehmen all jene Aufgaben, die nicht digital erledigt werden können.
„Ganz ohne Menschen geht es nicht“, stellte Dinkela fest.
Geöffnet ist die cBox täglich von 5 bis 23 Uhr – und das auch an Sonn- und Feiertagen. Damit bietet der Laden gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Möglichkeit, Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten einzukaufen.
Gleichmäßige Nutzung und keine Probleme mit Diebstahl
Interessant sind auch die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Konzept. Nach Angaben von Torsten Dinkela wird die cBox sehr gleichmäßig über den Tag hinweg genutzt. Eine Sorge, die bei vollständig oder weitgehend digitalisierten Geschäften häufig eine Rolle spielt, hat sich in Ditzum bislang dagegen nicht bestätigt.
„Der Laden wird sehr gleichmäßig genutzt, und Diebstahl ist zum Glück überhaupt kein Thema“, berichtet Dinkela.
Für ein Schmunzeln sorgt bei ihm dagegen ein anderes Phänomen: „Die Bananen sind immer sofort ausverkauft.“
Bloem: „Das Angebot schließt eine Lücke“
SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem zeigte sich beim Besuch beeindruckt vom Engagement hinter dem Projekt. Gerade mit Blick auf die Nahversorgung im ländlichen Raum sieht er in der cBox ein interessantes Modell.
„Herzlichen Dank und Respekt für das Engagement von ProEngeno und ganz persönlich von Torsten Dinkela“, sagte Bloem.
Für den Landtagsabgeordneten geht es bei der cBox um eine zentrale Frage: Wie lässt sich die Nahversorgung im ländlichen Raum auch dort sicherstellen, wo klassische Lebensmittelgeschäfte möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können?
„Wir reden über Nahversorgung und konkret über die Versorgung im ländlichen Raum. Genau dieses Konzept schafft die Möglichkeit“, erklärte Bloem.
Seiner Einschätzung nach zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass digitalisierte Einkaufsmöglichkeiten gerade auf dem Land auf Interesse stoßen können. „Wir stellen fest, dass die cBoxen gerade auf dem Lande sehr gut ankommen“, so Bloem.
Gleichzeitig brauche es Menschen, die solche Projekte tatsächlich auf den Weg bringen. „Aber es muss immer jemanden geben, der die Initiative ergreift. Gut, dass Torsten Dinkela und ProEngeno das gemacht haben“, betonte der SPD-Politiker.
Digitales Einkaufskonzept für Ditzum
Die cBox in Ditzum verbindet damit moderne Technik mit einem klassischen Ziel: der Sicherung der Nahversorgung. Durch die langen täglichen Öffnungszeiten können Kunden flexibel einkaufen, während digitale Abläufe den Betrieb auch mit einem überschaubaren Personalaufwand ermöglichen.
Für Ditzum bedeutet das Angebot eine zusätzliche Einkaufsmöglichkeit direkt im Ort. Die bisherige Entwicklung stimmt den Betreiber Torsten Dinkela jedenfalls positiv.
Der Besuch von Nico Bloem machte zugleich deutlich, welche Bedeutung solche neuen Konzepte für die Versorgung im ländlichen Raum haben können.
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Kreisfeuerwehr Leer: Martin Stebner und Hans Hermann Leehmhuis gewählt.
Auf dem Foto sind Martin Stebner, Hans Hermann Leehmhuis, Landrat Matthias Groote und Kreisbrandmeister Ernst Berends zu sehen.
Kreisfeuerwehr Leer stellt Weichen für die Zukunft: Führungswechsel in den Brandabschnitten Nord und Süd
Wichtige personelle Entscheidungen bei der Kreisfeuerwehr Leer: Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner mit großer Mehrheit zu neuen Brandabschnittsleitern gewählt.
Bei der Kreisfeuerwehr Leer sind wichtige Weichen für die zukünftige Führung der beiden Brandabschnitte Nord und Süd gestellt worden. Am Dienstagabend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemeindebrandmeister der beiden Brandabschnitte zusammen, um über die Besetzung der Führungspositionen zu entscheiden.
Der Termin fand im Rahmen eines besonderen Abends statt: Neben den Wahlen stand auch die offizielle Übergabe des neuen Großtanklöschfahrzeugs (GTLF) auf dem Programm.
Geheime Wahl für die neuen Brandabschnittsleiter
Bei der Wahl der Brandabschnittsleiter gelten besondere formale Anforderungen. Da es sich bei den Ämtern um Positionen als Ehrenbeamte des Landkreises Leer handelt, wurde die Wahl ordnungsgemäß schriftlich und geheim durchgeführt.
Für den Brandabschnitt Süd stellten sich insgesamt drei erfahrene Feuerwehrkameraden zur Wahl. Die Wahlberechtigten sprachen sich mit großer Mehrheit für Hans Hermann Leehmhuis von der Feuerwehr Bunde aus. Er soll künftig die Verantwortung für den Brandabschnitt Süd übernehmen.
Auch im Brandabschnitt Nord fiel die Entscheidung mit großer Mehrheit. Dort wurde Martin Stebner von der Feuerwehr Leer zum neuen Brandabschnittsleiter gewählt.
Damit stehen die vorgesehenen Nachfolger für die beiden wichtigen Führungspositionen innerhalb der Kreisfeuerwehr Leer fest.
Formale Bestätigung durch den Kreistag steht noch aus
Mit der Wahl ist das Verfahren allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Bevor Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner ihre neuen Ämter offiziell antreten können, muss der Kreistag des Landkreises Leer die jeweiligen Wahlen noch formell bestätigen.
Erst nach diesem Beschluss können die beiden gewählten Feuerwehrkameraden ihre neuen Funktionen offiziell übernehmen.
Die Wahl ist damit ein wichtiger Schritt für die weitere Organisation und Führung der Kreisfeuerwehr Leer. Die Brandabschnittsleiter übernehmen innerhalb der Feuerwehr wichtige Aufgaben und tragen Verantwortung für die jeweiligen Brandabschnitte.
Neue Führung für Nord und Süd
Mit der Wahl von Martin Stebner für den Brandabschnitt Nord und Hans Hermann Leehmhuis für den Brandabschnitt Süd haben die Wahlberechtigten ein deutliches Signal gesetzt. Beide Feuerwehrkameraden verfügen über langjährige Erfahrung im Feuerwehrwesen und sollen künftig Verantwortung auf Ebene der Kreisfeuerwehr übernehmen.
Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Ehrenbeamtenstellen liegt nun beim Kreistag.

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Landgericht Aurich: Vier neue Strafverfahren wegen Vergewaltigung, Raub und Betrug
Vier neue Strafverfahren: Landgericht verhandelt schwere Vorwürfe in Ostfriesland
In der ersten Septemberwoche beginnen am Landgericht mehrere erstinstanzliche Strafverfahren. Die Fälle reichen von dem Vorwurf einer Vergewaltigung über schwere Gewaltkriminalität bis hin zu bandenmäßigem Betrug und Geldwäsche. Verhandelt wird in Aurich und Emden betreffend Taten aus den Jahren 2022 bis 2025.
Das Landgericht hat die neu beginnenden erstinstanzlichen Strafverfahren für die Kalenderwoche 36 bekannt gegeben. Insgesamt stehen vier Verfahren vor den Großen Strafkammern beziehungsweise der Großen Jugendkammer an. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, teilweise geht es um schwere Straftaten.
Wichtig: Bei sämtlichen Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlungen dienen dazu, zu klären, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen.
Vergewaltigung in Emden: Prozess gegen 37-Jährigen beginnt
Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 ein Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Verhandelt wird in Saal 116.
Angeklagt ist ein 37-jähriger Mann aus Emden. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 in seiner Wohnung in Emden eine während der Tat schlafende Zeugin vergewaltigt zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist für 7. September 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.
Vier Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung in Dornum
Ebenfalls vor der 2. Großen Strafkammer beginnt am 2. September 2026 um 9 Uhr ein weiteres Strafverfahren. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 11 KLs 48/23. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs.
Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann aus Dornum. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Januar 2022 und Mai 2022 in Dornum und an anderen Orten in insgesamt vier Fällen jeweils durch dieselbe Handlung eine Vergewaltigung und eine Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin begangen zu haben.
Für den Auftakt sind vier Zeugen geladen.
Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt. Als Fortsetzungstermine sind der 9. September und 15. September 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.
Bandenmäßiger Betrug und Geldwäsche: Vier Angeklagte vor der Jugendkammer
Am 2. September 2026 um 9 Uhr beginnt außerdem unter dem Aktenzeichen 13 KLs 14/26 ein umfangreiches Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer. Vorsitzender Richter ist Richter am Landgericht Witte. Verhandelt wird in Saal 108.
In diesem Verfahren müssen sich vier Angeklagte verantworten.
Ein 33-jähriger Angeklagter aus Norden befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 32 und 25 Jahren wohnen ebenfalls in Norden. Der vierte Angeklagte ist 22 Jahre alt und kommt aus Westerholt. Ihm wird vorgeworfen, die Taten als Heranwachsender begangen zu haben.
Dem 33- und dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, zwischen Juli 2023 und März 2024, unter anderem in Norden und Wittmund, als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßige Betrugsstraftaten begangen zu haben.
Dabei sollen sich die Täter bei ihren Anrufen gegenüber Geschädigten als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Auf diese Weise sollen sie die Betroffenen dazu bewegt haben, Transaktionen im Online-Banking auf ein Konto der Tätergruppe vorzunehmen.
Dem 33-jährigen Angeklagten wird innerhalb der mutmaßlichen Bande unter anderem die Anwerbung sogenannter Finanzagenten zugeschrieben. Der 32-Jährige soll ihn dabei unterstützt haben.
Den beiden weiteren Angeklagten wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen unter anderem inkriminierte Gelder für die beiden vorgenannten Angeklagten weitergeleitet haben.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Dolmetscher geladen.
Das Verfahren ist auf mehrere Termine angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind der 23. September, 7. Oktober, 9. Oktober, 30. Oktober, 6. November, 25. November und 27. November 2026.
Schwerer Raub in Emden: Zwei Angeklagte befinden sich in Haft
Am 3. September 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 19 KLs 11/26 ein weiteres Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt erneut der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Die Verhandlung findet in Saal 116 statt.
Angeklagt sind ein 28-Jähriger und ein 22-Jähriger, die sich derzeit beide in Haft befinden.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2025 in Emden gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten Tatverdächtigen einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach dem Tatvorwurf soll die Gruppe am Abend des Tattages mit einem Messer, einem Baseballschläger und einer Schusswaffe in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Emden eingedrungen sein.
Dort soll der mutmaßlich Geschädigte mit dem Baseballschläger gegen den Kopf geschlagen worden sein und zu Boden gegangen sein. Im weiteren Verlauf sollen die Täter ihm weitere Schläge mit dem Baseballschläger sowie Tritte zugefügt haben.
Anschließend sollen die Täter das Handy und die Schlüssel des mutmaßlich Geschädigten an sich genommen haben.
Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen und ein Dolmetscher geladen.
Als Fortsetzungstermine sind der 14. September und 21. September 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt für alle Angeklagten
Bei der Berichterstattung über die Verfahren ist zu beachten, dass es sich um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Anklagebehörde handelt, die im Prozess erst noch überprüft werden müssen. Die Hauptverhandlung dient gerade dazu, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären.
Für alle Angeklagten gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht weist zudem darauf hin, dass sich angesetzte Termine kurzfristig ändern oder ausfallen können. Besucher sollten deshalb die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts beachten.
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