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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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Leer-Bingum: Sanierungsoffensive startet mit Vollsperrungen!
Sanierungsoffensive startet: Massive Verkehrsbehinderungen in Bingum erwartet
Leer-Bingum. Autofahrer und Anwohner im Leeraner Ortsteil Bingum müssen sich in der kommenden Woche auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer AöR mitteilen, startet am Montag, dem 10. August 2026, eine umfangreiche Instandsetzungsoffensive für Straßen im gesamten Stadtgebiet. Den Auftakt bilden umfangreiche Baumaßnahmen in Bingum, die eine Reihe von Vollsperrungen nach sich ziehen.
Insgesamt steht eine Liste von rund 30 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet an, die saniert werden sollen. In Bingum sind zum Auftakt acht Abschnitte betroffen: die Ziegeleistraße (aufgeteilt in drei Bauabschnitte), die Gewerbestraße, die Bingumgaster Straße sowie die Weißdornstraße, die Rotdornstraße und die Von-Bodelschwingh-Straße.
Zügiges Verfahren, aber witterungsabhängig
Die Stadtwerke setzen bei den Arbeiten primär auf das sogenannte DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise). Dieses Verfahren gilt als technisch gut geeignet für die betroffenen Straßen und hat sich bereits auf Projekten wie dem Ostfriesland-Wanderweg bewährt. Es ermöglicht eine wirtschaftliche und deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Fahrbahnen. Zum Einsatz kommt eine speziell entwickelte DSK-Einbaumaschine, die das Material direkt auf der Baustelle als kontinuierliche Misch- und Einbaueinheit herstellt.
Die Behörden weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg dieses speziellen Verfahrens von dauerhaft geeigneten Witterungsverhältnissen abhängt. Die Materialien benötigen bestimmte klimatische Bedingungen, um ihre langlebige Wirkung und Haltbarkeit zu entfalten. Sollte das Wetter nicht mitspielen, können kurzfristige Verschiebungen der Arbeiten in einzelnen Abschnitten erforderlich werden.

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Die Vollsperrungen im Detail
Um die Arbeiten durchzuführen, sind verkehrsbehördliche Maßnahmen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Dies bedeutet zeitweise Vollsperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr. Der genaue Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
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Montag, 10. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (1. Bauabschnitt) Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Emsstraße (B 436) und Ziegeleistraße Nr. 50. Durch diese Sperrung sind auch die Zufahrten zur Weißdornstraße, Rotdornstraße und Von-Bodelschwingh-Straße dicht. Die Umleitung erfolgt über die Emsstraße (B 436), Am Bingumer Deich und die Ziegeleistraße.
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Montag, 10. August, und Dienstag, 11. August 2026 (jeweils 16:00 bis 20:00 Uhr): Gewerbestraße Gesperrt wird der Bereich zwischen Unnerweg und Am Bingumer Deich. Da die Straße in ihrer gesamten Länge gesperrt wird, ist keine Umleitung vorgesehen.
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Dienstag, 11. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (2. und 3. Bauabschnitt) Der zweite Abschnitt liegt zwischen Bingumgaster Straße und An der Matthäikirche, der dritte Abschnitt zwischen An der Matthäikirche und Am Bingumer Deich. Beide Abschnitte werden parallel gesperrt. Eine Umleitung wird über die Ziegeleistraße, die Emsstraße (B 436) und Am Bingumer Deich eingerichtet.
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Dienstag, 11. August, und Mittwoch, 12. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Bingumgaster Straße Der gesperrte Abschnitt befindet sich zwischen Ziegeleistraße und Efeustraße. Die Umleitung führt über die Ziegeleistraße und die Efeustraße.
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Donnerstag, 13. August, und Freitag, 14. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Weißdornstraße, Rotdornstraße, Von-Bodelschwingh-Straße Diese Straßen werden nacheinander gesperrt, beginnend mit der Von-Bodelschwingh-Straße. Da es sich hierbei jeweils um Sackgassen handelt, ist keine Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr möglich.
Wichtige Hinweise für Anlieger und Rettungskräfte
Trotz der Vollsperrungen gelten wichtige Ausnahmeregelungen:
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Die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei ist jederzeit gewährleistet.
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Fußgänger können die Baustellenbereiche jederzeit passieren.
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Abends und nachts (jeweils ab 20:00 Uhr) werden die Sperrungen nach Beendigung der täglichen Arbeiten aufgehoben, sodass die Durchfahrt wieder möglich ist.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert. Anlieger, die in den genannten Zeiträumen zwingend auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind, werden gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen. Sofern es der Baufortschritt und die Arbeitssicherheit zulassen, wird den Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung bzw. Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
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31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Ermittlungen nach Explosion in Westoverledingen: 31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Westoverledingen/Leer. Nach dem verheerenden Wohnhausbrand am Montagmorgen, 3. August 2026, in Westoverledingen gibt es gravierende neue Entwicklungen. Wie die Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch (5. August) in einer offiziellen Pressemitteilung bekanntgab, sitzt der 31-jährige Bewohner des Gebäudes mittlerweile in Untersuchungshaft. Dem Mann wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Haus brennt nach Detonation fast vollständig aus
Am frühen Morgen des 3. August war es in dem Wohnhaus aus bislang ungeklärter Ursache zu einer massiven Detonation gekommen. Das anschließende Feuer breitete sich rasend schnell aus und zerstörte das Gebäude nahezu vollständig. Das Wohnhaus ist unbewohnbar; der entstandene Sachschaden wird von den Behörden im sechsteiligen Bereich beziffert. Glücklicherweise befand sich zum Zeitpunkt des Brandes niemand in dem Gebäude, sodass keine Personen verletzt wurden.
Ermittlungsbehörden greifen schnell durch
Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass der 31-jährige Bewohner die verheerende Explosion selbst herbeigeführt hat. Der Tatverdächtige wurde unmittelbar nach dem Brandgeschehen vor Ort festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich hat der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leer am Dienstagnachmittag (4. August) einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen. Der Beschuldigte wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg überstellt.
Die komplexen Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zum genauen Hergang und den Hintergründen der Tat dauern weiterhin an.
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Vom Geistesblitz zum Patent – haben Sie die nächste große Erfindung?
Starthilfe für Erfinder: Kostenfreie Beratung rund um Patente und Ideen
Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.

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Das Beratungsangebot richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben, deren Mitarbeitende sowie freie Erfinder, deren Ideen einen Bezug zum Handwerk haben. In vertraulichen, etwa 30-minütigen Einzelgesprächen können die Teilnehmenden ihre Entwicklungen vorstellen und sich individuell beraten lassen.
Der Erfindersprechtag wird gemeinsam von der Handwerkskammer für Ostfriesland, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg organisiert. Die Innovationsberater der Kammern und ein Patentanwalt informieren über die Möglichkeiten gewerblicher Schutzrechte und geben Hinweise zu Vermarktungschancen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanziellen Förderprogrammen.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Schutz geistigen Eigentums. Erfinder erhalten Informationen darüber, wie sich Entwicklungen beispielsweise durch Patente, eingetragene Designs oder Marken vor Ideenklau schützen lassen. Zu den markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zählen unter anderem Firmenlogos, Werbeslogans oder charakteristische Gestaltungselemente, die den Wiedererkennungswert eines Unternehmens oder Produktes stärken.
Die Teilnahme am Erfindersprechtag ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online unter www.hwk-aurich.de/erfinder möglich.
Weitere Informationen erteilt Daniel Bigl von der Handwerkskammer für Ostfriesland telefonisch unter 04941 1797–60 oder per E‑Mail an d.bigl@hwk-aurich.de.
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