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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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Mord in Emden: Landgericht Aurich verhängt lebenslange Freiheitsstrafe
Lebenslange Freiheitsstrafe nach Mord in Emden: Landgericht Aurich verurteilt 38-Jährigen
Das Landgericht Aurich hat einen 38-jährigen Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden einen 55-jährigen Mann mit äußerster Gewalt angegriffen haben. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen.
Mord in Emden: 55-Jähriger stirbt nach schwerem Angriff
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am 1. September 2026 einen 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 Ks 4/26 geführt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der vielfach vorbestrafte Angeklagte Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden auf, die dem Milieu der Obdachlosen- und Alkoholiker-Szene zugeordnet wurde.
Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer, einem 55-jährigen Mann, hatte es bereits seit längerer Zeit Spannungen gegeben. Hintergrund war unter anderem die Annäherung des Angeklagten an die Lebensgefährtin des 55-Jährigen.
Gewalttat in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar
In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 2026 trafen der Angeklagte und der 55-Jährige in der Wohnung aufeinander. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer war das spätere Opfer zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines massiven Alkohol- und Drogenkonsums stark intoxikiert und dadurch wehrlos.
Gegen etwa 0:30 Uhr versuchte der 55-Jährige, sich verbal gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten zu wehren. Daraufhin geriet der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in Wut.
Er schlug dem Mann mehrfach mit Schlagschutzhandschuhen gegen den Kopf. Anschließend trat er wiederholt mit beschuhten Füßen gegen den Oberkörper und den Kopf des Opfers. Die Gewalt setzte er demnach auch dann fort, als der 55-Jährige bereits das Bewusstsein verloren hatte.
Der Mann erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen sowie weitere Verletzungen am Oberkörper. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am 31. Januar 2026 an den Folgen des Angriffs verstarb.
Auch Lebensgefährtin des Opfers angegriffen
Während des Geschehens griff der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts außerdem die Lebensgefährtin des 55-Jährigen an.
Er zog die Frau an den Haaren zu Boden und trat ihr mehrfach ins Gesicht. Dabei erlitt sie Verletzungen und erhebliche Schmerzen.
Für diesen Angriff wurde der 38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Gericht wertet die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen
Die Schwurgerichtskammer wertete die Tötung des 55-Jährigen als Mord aus niedrigen Beweggründen.
Nach den Feststellungen des Gerichts betrachtete der Angeklagte den 55-Jährigen als minderwertig und sprach ihm jede Gleichrangigkeit ab. Aus dieser Haltung heraus habe er mit äußerster Gewalt auf den Versuch des Mannes reagiert, sich gegen die Demütigungen zur Wehr zu setzen.
Für die Tötung verhängte das Landgericht Aurich deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Aus dieser Strafe und der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung bildete die Kammer eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe.
Gericht schließt erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit aus
Auch die Frage der Schuldfähigkeit spielte im Verfahren eine wichtige Rolle. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert.
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung schloss die Kammer jedoch aus. Nach den Feststellungen des Gerichts waren sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit des alkoholgewöhnten Angeklagten nicht wesentlich eingeschränkt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Aurich verhängte damit am 1. September 2026 eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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38 Millionen Euro für neue Feuerwehrtechnische Zentrale in Brinkum: Landkreis Leer legt Grundstein
Markus Witte von der Firma Kreutzjans (v. l.), Landrat Matthias Groote, Kreisbrandmeister Ernst Berends und Johann Duis, Vorsitzender des Feuerschutzausschusses, befüllen bei der Grundsteinlegung die Zeitkapsel für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Leer in Brinkum
38 Millionen Euro für Sicherheit und Zukunft: Neue Feuerwehrtechnische Zentrale in Brinkum entsteht
Grundsteinlegung für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Leer: Auf rund 32.400 Quadratmetern entsteht in Brinkum ein modernes Zentrum für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Veterinärwesen. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2029 vorgesehen.
Brinkum – Mit einer symbolischen Grundsteinlegung haben am Freitag, 28. August 2026, die Bauarbeiten für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Leer begonnen. Auf einem rund 32.400 Quadratmeter großen Gelände in Brinkum entsteht ein modernes Zentrum, das künftig wichtige Aufgaben für die Sicherheit und den Katastrophenschutz im Landkreis Leer bündeln wird.
Die Fläche entspricht ungefähr fünf Fußballfeldern. Insgesamt investiert der Landkreis rund 38 Millionen Euro in das Großprojekt.
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Veterinäramt unter einem Dach
Die neue Feuerwehrtechnische Zentrale soll künftig weit mehr als ein Standort für den Brandschutz sein. Neben der Feuerwehr werden dort auch wichtige Bereiche des Katastrophenschutzes sowie das Amt für Veterinärwesen mit seinem Tierseuchen-Logistikzentrum untergebracht.
Damit entstehen an einem zentralen Standort moderne Strukturen für die Ausbildung von Einsatzkräften, die Bewältigung von Krisen und die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung im Landkreis Leer.
Landrat Matthias Groote und Kreisbrandmeister Ernst Berends griffen gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Feuerwehr zur Kelle, um den Grundstein für das neue Zentrum zu legen.

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Traditionelle Zeitkapsel im Grundstein
Ein besonderer Bestandteil der Grundsteinlegung war eine Zeitkapsel, die im Inneren des Grundsteins versenkt wurde. Darin befinden sich unter anderem die Baupläne, eine Zeitung und ein Satz Münzen.
Auch zwei besondere Symbole wurden in die Zeitkapsel gelegt: eine kupferne Figur des heiligen Sankt Florian, dem Schutzpatron der Feuerwehr, sowie eine kleine 3D-Druck-Figur von Rind, Schwein und Ente. Die Tiere stehen symbolisch für die Aufgaben des Veterinäramtes.
„Wir legen somit heute den Grundstein für Sicherheit, für Leistungsfähigkeit und für die Zukunft des Landkreises Leer. Die FTZ ist eines der Gebäude, die funktionieren müssen, wenn es darauf ankommt“, sagte Landrat Matthias Groote bei der Grundsteinlegung.
Moderne Ausbildung und bessere Krisenbewältigung
Mit dem Neubau werden wichtige Voraussetzungen für die zukünftige Arbeit der Einsatzkräfte geschaffen. Geplant sind moderne Räume für die Ausbildung der Feuerwehr sowie zusätzliche Kapazitäten für die Krisenbewältigung.
Auch die Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sollen von dem neuen Standort profitieren. Durch die Bündelung verschiedener Aufgabenbereiche entsteht ein leistungsfähiges Zentrum, das den Landkreis Leer für zukünftige Herausforderungen besser aufstellen soll.
Die Fertigstellung der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale ist für das erste Quartal 2029 geplant.
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20 Jahre Nessebrücke in Leer – ein Wahrzeichen feiert Jubiläum!
20 Jahre Nessebrücke in Leer: Ein architektonisches Highlight über dem Handelshafen
Seit 2006 verbindet die Nessebrücke in Leer die historische Altstadt und Fußgängerzone mit dem neu erschlossenen Gelände auf der Halbinsel Nesse. Die geschwungene Fuß- und Radwegbrücke über den Handelshafen ist längst zu einem markanten Wahrzeichen der Stadt geworden und verbindet dabei Funktionalität mit außergewöhnlicher Ingenieurkunst.
Eine Brücke mit besonderer Architektur
Wer die Nessebrücke überquert, bemerkt schnell ihre besondere Form. Die Brücke ist nicht einfach geradlinig über den Handelshafen geführt, sondern besitzt einen gezielten Knick im Grundriss. Dieser architektonische Kniff erfüllt nicht nur gestalterische Zwecke: Während der Überquerung eröffnet sich dadurch ein freier und besonders schöner Blick auf das gegenüberliegende Ufer.
Eine weitere Besonderheit sind die innovativen Spreizstäbe. Sie sorgen dafür, dass der eigentliche Fußgängerraum frei von störenden Seilen bleibt. Dadurch wirkt die Konstruktion trotz ihrer technischen Komplexität ausgesprochen leicht und offen.
123 Meter lang und teilweise klappbar
Die Nessebrücke ist insgesamt 123 Meter lang und verfügt über eine Spannweite von 82 Metern. Ihre Breite variiert zwischen drei und fünf Metern, sodass Fußgänger und Radfahrer ausreichend Platz haben.
Eine besondere technische Herausforderung stellt die Schifffahrt dar. Die Brücke besitzt eine Durchfahrtsbreite von 14 Metern und kann für größere Schiffe hydraulisch aufgeklappt werden.
Im Mittelteil befindet sich dafür eine rund 42 Quadratmeter große Stahl-Klappbrücke. Damit verbindet die Nessebrücke die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs mit der Bedeutung des Leeraner Handelshafens für die Schifffahrt.


Schlanke Stahlverbundkonstruktion
Auch die Bauweise macht die Nessebrücke zu einem interessanten Beispiel moderner Ingenieurkunst. Die Konstruktion wurde als schlanke Stahlverbundkonstruktion ausgeführt. Insgesamt verfügt die Brücke über eine Fläche von rund 520 Quadratmetern.
Der Entwurf stammt vom renommierten Ingenieurbüro schlaich bergermann partner, das für außergewöhnliche Brücken- und Tragwerkskonstruktionen bekannt ist.
Ein Wahrzeichen von Leer
Seit ihrer Fertigstellung im Jahr 2006 ist die Nessebrücke zu einem festen Bestandteil des Stadtbildes geworden. Sie schafft eine direkte Verbindung zwischen der historischen Innenstadt und dem Bereich auf der Halbinsel Nesse und ist damit sowohl für den täglichen Fuß- und Radverkehr als auch für Spaziergänger von Bedeutung.
Besonders reizvoll ist die Perspektive vom und auf den Leeraner Handelshafen. Die Kombination aus Wasser, historischer Innenstadt, moderner Brückenkonstruktion und vorbeifahrenden Schiffen macht die Nessebrücke zu einem besonderen Fotomotiv.
Die wichtigsten Daten zur Nessebrücke
📅 Baujahr: 2006
📏 Gesamtlänge: 123 Meter
↔️ Spannweite: 82 Meter
📐 Breite: 3 bis 5 Meter
🚢 Durchfahrtsbreite: 14 Meter
🏙️ Brückenfläche: rund 520 Quadratmeter
🏗️ Bauweise: schlanke Stahlverbundkonstruktion
🔧 Klappbrücke: rund 42 Quadratmeter, hydraulisch klappbar
✍️ Entwurf: schlaich bergermann partner
Ob beim Spaziergang durch die Leeraner Innenstadt, auf dem Fahrrad oder beim Blick auf den Handelshafen: Die Nessebrücke ist auch zwei Jahrzehnte nach ihrer Fertigstellung ein prägendes Stück Leeraner Stadtbild und ein gelungenes Beispiel dafür, wie moderne Ingenieurkunst und historische Stadtlandschaft miteinander verbunden werden können.
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