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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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„Kommunen am Limit“: Landrat Groote fordert faire Steuerverteilung für den Landkreis Leer
„Kommunen am Limit“: Landkreis Leer mahnt mehr Steuergerechtigkeit an
Landrat Matthias Groote fordert eine kräftige Erhöhung des kommunalen Anteils am Steueraufkommen – Finanzielle Schieflage bedroht kommunale Handlungsfähigkeit
Leer. Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Kommunen am Limit“ hat der Leeraner Landrat Matthias Groote deutliche Kritik an der aktuellen Verteilung der Steuereinnahmen geübt und eine stärkere finanzielle Berücksichtigung der Landkreise, Städte und Gemeinden gefordert.
Steueranteile decken Aufgaben nicht mehr ab
Nach Ansicht von Groote klafft eine deutliche Lücke zwischen den Aufgaben, die vor Ort zu bewältigen sind, und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. „Der Anteil, den die Landkreise, Städte und Gemeinden bekommen, muss erhöht werden, und zwar kräftig“, unterstrich der Landrat am Montag. Bund und Länder stünden in der Pflicht, die kommunale Ebene bei der Aufgabenerfüllung deutlich besser auszustatten, da der derzeitige Steueranteil in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Belastung durch staatliche Aufgaben stehe.
Dramatische Finanzlage im Kreis Leer
Bereits im April machte die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Leer gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen in einem Hilferuf an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies auf die prekäre Haushaltslage aufmerksam. Die finanzielle Situation hat sich dabei massiv verschlechtert: Während die Haushalte bis 2023 noch Überschüsse verzeichneten, sind diese nun in ein tiefes Defizit gerutscht. Die Verschuldung nimmt stetig zu, sodass mittlerweile sogar der laufende Betrieb teilweise durch Kredite finanziert werden muss. „Das kann so nicht bleiben, wir können sonst unsere Aufgaben vor Ort nicht mehr angemessen bewältigen“, warnte Groote mit Blick auf die drohende Handlungsunfähigkeit.
Fehlende Gegenfinanzierung durch Bund und Land
Die Kommunen im Landkreis Leer sehen die Ursache für das Finanzdilemma vor allem in der Gesetzgebung von Bund und Land. Durch neue Standards und gesetzliche Vorgaben würden den Kommunen kontinuierlich Aufgaben übertragen, ohne die notwendige finanzielle Gegenfinanzierung bereitzustellen. Insbesondere an das Land Niedersachsen richtet sich die Erwartung, die finanziellen Auswirkungen neuer Gesetze bereits im Vorfeld stärker in den Fokus zu nehmen.
Vertrauen in den Staat stärken
Für den Landrat ist die kommunale Ebene das Fundament, auf dem die Bürgerinnen und Bürger den Staat unmittelbar erleben. Ob bei der Müllabfuhr, der Digitalisierung, der Jugendarbeit oder dem Betrieb von Schwimmbädern und Büchereien – die Entscheidungen in den Rathäusern und Kreishäusern bestimmen maßgeblich die Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
„Die Kommunen benötigen genügend Geld, damit sie die Aufgaben so erledigen können, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder gestärkt wird“, so das Fazit von Matthias Groote.
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Verstärkung für den OP: Zwei neue ATA-Fachkräfte starten im Klinikum Leer durch
Freuen sich über den erfolgreichen Abschluss: (v.l.n.r.) Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektorin Klinikum Leer gGmbH), Alina Folkerts (ATA), Daniel Krenik (ATA), Eva Hawlik (Teamleitung Anästhesie).
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss: Zwei neue Anästhesietechnische Assistenten verstärken das Klinikum Leer
Das Klinikum Leer freut sich über personelle Verstärkung im medizinischen Bereich: Alina Folkerts und Daniel Krenik haben ihre dreijährige Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA) erfolgreich abgeschlossen. Beide werden künftig das Team der Anästhesie im Klinikum Leer tatkräftig unterstützen.
Anästhesietechnische Assistenten nehmen eine verantwortungsvolle und zentrale Rolle im Operationsbereich ein. Ihr Tätigkeitsfeld ist vielfältig und anspruchsvoll: Sie übernehmen die professionelle Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Anästhesien. Zudem sind sie für die selbstständige Koordination und Organisation der betrieblichen Arbeitsabläufe zuständig. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die fachkundige und individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Behandlung. Darüber hinaus gehören der sichere Umgang mit komplexen medizinisch-technischen Geräten sowie die konsequente Umsetzung der geltenden Hygienerichtlinien zu ihren täglichen Aufgaben.
Während ihrer dreijährigen Ausbildung durchliefen Alina Folkerts und Daniel Krenik die verschiedenen Bereiche des OP-Dienstes. Durch zusätzliche Einsätze in unterschiedlichen Funktionsbereichen, auf Stationen sowie bei externen Kooperationspartnern konnten sie umfassende und praxisnahe Erfahrungen sammeln, die sie nun in ihrer beruflichen Laufbahn einbringen werden.
Seit dem Jahr 2024 findet der theoretische Unterricht direkt am Bildungsinstitut Gesundheit des Klinikums statt. Durch diese räumliche und organisatorische Nähe wird die Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung noch weiter gestärkt.
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