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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
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Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer























