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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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B 70 bei Leer: Ledabrücke am 20. und 21. Oktober wegen Bauwerksprüfung gesperrt
B 70 bei Leer: Ledabrücke am 20. und 21. Oktober jeweils von 9 bis 16 Uhr gesperrt
Die Ledabrücke an der Bundesstraße 70 nahe Leer wird am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr für den Verkehr gesperrt. Grund ist die turnusmäßige Überprüfung des Bauwerkszustandes. Verkehrsteilnehmer müssen während dieser Zeit eine ausgeschilderte Umleitung nutzen.
Ledabrücke an der B 70: Umleitungen für den Verkehr
Die Sperrung der Ledabrücke betrifft den Kraftfahrzeugverkehr. Die Ein- und Ausfahrt in den Südring bleibt jederzeit befahrbar. Auch für Fußgänger und Radfahrer gibt es Einschränkungen: Sie sind von der Sperrung nicht betroffen und können die Brücke einseitig überqueren. Die Durchfahrt für Rettungsdienste ist ebenfalls gewährleistet.
Für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Papenburg wird eine Umleitung über die Bundesstraße 438 in Richtung Rhauderfehn, die B 72, die Autobahn 28 und die B 436 nach Leer eingerichtet. Diese Strecke ist als U 1 ausgeschildert.
Wer von Leer in Richtung Papenburg unterwegs ist, nutzt bitte die Gegenrichtung über die B 436, die A 28, die B 72 und die B 438. Diese Umleitung ist als U 2 gekennzeichnet.
Warum wird die Ledabrücke überprüft?
Die turnusmäßige Bauwerksprüfung dient der Sicherheit und dem langfristigen Erhalt der Brücke. Brücken an Bundesfernstraßen werden in regelmäßigen Abständen nach einem systematisierten Verfahren untersucht. Dabei werden der Zustand des Bauwerks beurteilt und festgestellte Schäden nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet.
Die Prüfung nach DIN 1076 wird von einem erfahrenen und besonders geschulten Ingenieur durchgeführt. Dieser beurteilt nicht nur sichtbare Schäden, sondern berücksichtigt auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerks.
Bauwerksprüfungen sind wichtig für die Verkehrssicherheit
Die regelmäßige Kontrolle von Brücken gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind der älter werdende Bestand an Bauwerken und das weiter steigende Verkehrsaufkommen auf den Bundesfernstraßen.
Die Bauwerksprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements bei der Erhaltung von Brücken. Sie hilft dabei, Schäden frühzeitig zu erkennen, den Zustand der Bauwerke fachgerecht einzuschätzen und notwendige Maßnahmen für ihre Sicherheit und Dauerhaftigkeit abzuleiten.
Verkehrsteilnehmer sollten die Sperrung der Ledabrücke am 20. und 21. Oktober 2026 bei ihrer Routenplanung berücksichtigen und den ausgeschilderten Umleitungen folgen.
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Gallimarkt 2026 in Leer: Alle Straßensperrungen, Haltverbote und Verkehrsänderungen im Überblick
Gallimarkt 2026 in Leer: Diese Straßen werden gesperrt und hier gelten Haltverbote
Verkehrsregelungen vom 3. bis zum 21. Oktober – Zufahrten, Einbahnstraßen und zusätzliche Parkplätze für Menschen mit Behinderungen im Überblick
Wenn vom 14. bis zum 18. Oktober 2026 der Gallimarkt und der Galliviehmarkt in Leer stattfinden, gelten im Stadtgebiet umfangreiche Verkehrsregelungen. Die Stadt hat dafür zusätzliche Straßensperrungen, Haltverbote und Änderungen bei den Zufahrtsmöglichkeiten angeordnet. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Bereich rund um den Gallimarktsplatz als auch mehrere Straßen in der Innenstadt und im Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
Autofahrer sollten die geänderte Verkehrsführung beachten und sich rechtzeitig auf Einschränkungen einstellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehrsablauf behindern oder Rettungswege versperren, werden konsequent abgeschleppt.
Gallimarkt 2026: Diese Straßen werden gesperrt
Die verkehrsbehördlich angeordneten Straßensperrungen gelten grundsätzlich vom 9. bis zum 21. Oktober 2026. Für die Dr.-vom-Bruch-Brücke und die Neue Straße gelten gesonderte Regelungen.
Folgende Straßen und Straßenabschnitte sind betroffen:
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Königstraße
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Schmiedestraße
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Garrelsstraße
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Pferdemarktstraße: ab Süderhammrich in Richtung Große Bleiche
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Blinke: ab dem Ende der Bushaltebucht vor dem Theater in Richtung Große Bleiche
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Luth. Schulgang
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Süderkreuzstraße
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Kampstraße
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) wird ab dem 14. Oktober 2026 gegen 7 Uhr gesperrt.
In der Neuen Straße kommt es am Eröffnungstag, Mittwoch, 14. Oktober, zu einer temporären Sperrung. Betroffen ist der Abschnitt von der Zufahrt zum Waageparkplatz bis zur Einmündung in die Königstraße.
Haltverbote in zahlreichen Straßen ab dem 5. Oktober
Zusätzliche Haltverbote und eingeschränkte Haltverbote gelten bereits ab Montag, 5. Oktober, und dauern bis zum 21. Oktober 2026. Die Regelungen betreffen folgende Straßen und Bereiche:
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Industriestraße
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Blinke
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Westerende
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Hafenstraße
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Hirtenweg
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Plytenbergstraße
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Nessestraße
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Süderkreuzstraße
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Schmiedestraße
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Dr.-vom-Bruch-Brücke
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Steinburgsgang
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Luth. Schulgang
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Neue Straße
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Bgm.-Pustau-Straße
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Pferdemarktstraße
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Groninger Straße
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Bgm.-Dieckmann-Straße
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Garrelsstraße
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Patersgang
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Bullenkamp
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Breslauer Straße
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Königstraße
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Süderhammrich
Autofahrer sollten die vor Ort aufgestellten Verkehrszeichen beachten. Diese legen fest, wo das Parken beziehungsweise Halten untersagt oder nur eingeschränkt erlaubt ist.
Geänderte Zufahrten und Einbahnstraßenregelungen
Auch für Anlieger gelten während des Gallimarktes besondere Verkehrsregelungen. In der Neuen Straße wird für Anlieger ein Zweirichtungsverkehr eingerichtet. Die Zufahrt ist allerdings ausschließlich über die Groninger Straße möglich.
Der Anliegerverkehr zur Blinke kann nur aus Richtung der Ubbo-Emmius-Straße erfolgen.
Im Bereich Westerende/Plytenbergstraße wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.
Die Zufahrt zum Hirtenweg und zum Bullenkamp erfolgt über die Groninger Straße und den Süderhammrich.
Anlieger sollten diese Änderungen bei der Planung ihrer Fahrten berücksichtigen.
Taxi- und Behindertenparkplätze werden eingerichtet
Für Besucher des Gallimarktes werden zusätzliche Verkehrsangebote geschaffen. An der Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch als Rathausbrücke bekannt, werden Taxenplätze eingerichtet.
Weitere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entstehen auf dem Waageparkplatz sowie vor der Aula der BBS II. Damit werden zusätzliche Stellplätze in der Nähe des Veranstaltungsgeschehens ausgewiesen.
Gallimarktsplatz und BBS-Parkplatz werden früher gesperrt
Bereits vor dem offiziellen Beginn des Gallimarktes kommt es zu Einschränkungen auf wichtigen Parkflächen.
Der Gallimarktsplatz wird ab Samstag, 3. Oktober 2026, gegen 6 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Der Parkplatz der BBS wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, um 6 Uhr ebenfalls für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrungen sind im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und dem Aufbau für den Gallimarkt und den Galliviehmarkt zu beachten.
Verkehrszeichen sind maßgeblich – Falschparker werden abgeschleppt
Die angeordneten Verkehrsmaßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge, die den Verkehrsablauf beeinträchtigen oder Rettungswege versperren, konsequent abgeschleppt werden.
Besucher, Anlieger und Verkehrsteilnehmer sollten deshalb auf die Beschilderung achten, ausgewiesene Haltverbote einhalten und Rettungswege unbedingt freihalten.
Mit den umfangreichen Verkehrsregelungen soll der Verkehr während des Gallimarktes und des Galliviehmarktes 2026 geordnet werden. Gerade an den Veranstaltungstagen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen und entsprechendem Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Leer zu rechnen.
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Neue Straße in Leer: Historische Häuser und die Geschichte der Altstadt
Neue Straße in Leer: Historische Häuser erzählen die Geschichte der ostfriesischen Handelsstadt
Leer. Die Neue Straße gehört zu den historisch bedeutsamen Straßen der Leeraner Altstadt. Mit ihren alten Wohn- und Handwerkerhäusern, historischen Packhäusern und charakteristischen Fassaden vermittelt sie bis heute das Bild einer kleinen ostfriesischen Handels- und Hafenstadt. Teile des Gebäudebestands reichen im Kern bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurück. Die gesamte historische Gebäudegruppe ist im Denkmalverzeichnis des Landes Niedersachsen eingetragen.
Historische Altstadt mit denkmalgeschütztem Gebäudebestand
Die Neue Straße liegt im Süden der Leeraner Altstadt und setzt den Verlauf der Rathausstraße nach Südwesten fort. Von der Waage führt sie am historischen Marktplatz am Ufer der Leda vorbei und verläuft parallel zum früheren Handelshafen. Nach Westen zweigen die Garrelstraße und die Kampstraße ab. Weiter südlich knickt die Neue Straße nach Südwesten ab und mündet schließlich in den Straßenzug Pferdemarktstraße und Groninger Straße.
Der südliche Abschnitt ist durch einen weitgehend geschlossenen historischen Gebäudebestand geprägt. Die Häuser stehen auf einer alten Parzellenstruktur und säumen den Straßenraum in dichter Folge. Schmale Grundstücke, unterschiedliche Gebäudehöhen und vielfältige Fassadengestaltungen verleihen der Straße ihren besonderen Charakter.
Die Gebäudegruppe „Neue Straße“ ist im Denkmalatlas Niedersachsen als Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erfasst. Ihre Bedeutung wird sowohl aus geschichtlicher als auch aus städtebaulicher Sicht begründet.
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Wohn- und Handwerkerhäuser aus mehreren Jahrhunderten
Das Straßenbild wird von ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern mit Steildächern bestimmt. Die Gebäude stehen entweder mit ihrem Giebel oder mit ihrer Traufseite zur Straße. Viele der älteren Häuser wurden im Laufe der Jahrhunderte umgestaltet, sodass sich unterschiedliche Bauphasen und Baustile miteinander verbinden.
Zu den ältesten Gebäuden zählen eingeschossige, giebelständige Wohn- und Handwerkerhäuser, deren bauliche Ursprünge teilweise im 16. und 17. Jahrhundert liegen. Im 18. und 19. Jahrhundert erhielten mehrere dieser Häuser neue, verputzte Straßenfassaden. Beispiele dafür finden sich unter anderem bei den Häusern Neue Straße 45, 46, 48, 51 und 57.
Die jüngeren historischen Gebäude entstanden überwiegend zwischen dem späten 18. und dem späten 19. Jahrhundert. Viele von ihnen sind zweigeschossig und traufständig ausgerichtet. Architektonisch spiegeln sie insbesondere den Klassizismus und den Historismus wider.
Als qualitätvolle klassizistische Beispiele nennt der Denkmalatlas die Wohnhäuser Neue Straße 39, 49 und 52. Das Wohnhaus Neue Straße 56 steht beispielhaft für den späten Historismus. Sichtbares Backsteinmauerwerk und verputzte Fassaden wechseln sich ab und sorgen für ein abwechslungsreiches, zugleich regionaltypisches Straßenbild.
Historische Packhäuser erinnern an den Handel über die Leda
Die Lage am ehemaligen Handelshafen prägte die Nutzung der Grundstücke entlang der Neuen Straße. Insbesondere die östliche, dem Hafen zugewandte Straßenseite bot einen direkten Zugang zum Wasser. Neben Handwerkern siedelten sich deshalb auch Kaufmannsfamilien an.
Die historischen Packhäuser erinnern an die wirtschaftliche Bedeutung des Groß- und Seehandels. Dazu gehören die Packhäuser Neue Straße 41 und 57 sowie das stattliche Wohn-Packhaus Neue Straße 63.
Das Wohn-Packhaus mit der Hausnummer 63 wurde im Jahr 1757 errichtet. Es zählt zu den besonders markanten Gebäuden der Straße und dokumentiert die Verbindung von Wohnen und Warenlagerung, wie sie für historische Handelsorte typisch war.
Auch das Haus Neue Straße 44 nimmt eine besondere Stellung ein. Es wurde 1811 als Gastwirtschaft und Hotel gebaut. Aufgrund seiner Größe hebt es sich deutlich von der übrigen Bebauung ab und erinnert an die einstige Bedeutung der Neuen Straße als eine der Hauptstraßen der Leeraner Altstadt.
Ergänzt wird das Gebäudeensemble durch weitere Pack- und Hinterhäuser, die teilweise von der Straße aus weniger stark in Erscheinung treten.
AnzeigeDie Entstehung der Neuen Straße vor 1700
Die Geschichte der Neuen Straße ist eng mit der Entwicklung Leers zu einem bedeutenden Handelsplatz verbunden. Der älteste Siedlungskern lag im Bereich Kaakspütte und Alte Marktstraße. Am westlichen Ortsrand befand sich die Kirche St. Liudger. Von ihr ist auf dem reformierten Friedhof noch die um das Jahr 1200 in Steinbauweise errichtete Krypta erhalten.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Handel und Schifffahrt verlagerte sich der Schwerpunkt des Ortes im 15. und 16. Jahrhundert nach Südosten in Richtung Leda. Am dortigen Anleger entstand ein neuer Marktplatz. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde auch die Waage verlegt, die sich zuvor im Turm der Liudgerkirche befunden hatte.
Die Neue Straße entstand vor dem Jahr 1700. Sie stellte die Verbindung zwischen dem Markt- und Handelsplatz an der Waage und der Landstraße nach Leerort her. Von dort führten überregionale Handelswege weiter, wobei Fähren über die Ems und die Leda eine wichtige Rolle spielten.
Die Entwicklung Leers wurde im 18. Jahrhundert durch wirtschaftliche Veränderungen zusätzlich begünstigt. Nach der Übernahme des Fürstentums Ostfriesland durch das Königreich Preußen im Jahr 1744 und der schrittweisen Einschränkung des Emder Stapelrechts gewann Leer in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weiter an Bedeutung und entwickelte sich zu einem wichtigen Seehafen.
Im Jahr 1823 erhielt Leer die Stadtrechte. Mit dem Anschluss an die Hannoversche Westbahn im Jahr 1854 setzte eine weitere Phase der Stadtentwicklung ein. Das Geschäftszentrum verlagerte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend nach Osten in Richtung Bahnhof. Entlang der Brunnen- und Mühlenstraße entstanden gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshäuser.
Für die Neue Straße hatte diese Entwicklung eine besondere Folge: Da sich der Einzelhandel zunehmend an anderer Stelle konzentrierte, blieb der historische Charakter der Straße weitgehend erhalten. Tiefgreifende Abbrüche sowie umfangreiche Um- und Neubauten, wie sie andernorts durch die Ausweitung des Geschäftsbetriebs entstanden, blieben hier größtenteils aus.
„Auf dem Kamp“: Ein Straßenabschnitt mit eigener Geschichte
Der südliche Teil der Neuen Straße wurde ursprünglich ab der Kampstraße als „Auf dem Kamp“ bezeichnet. Bis zum Jahr 1967 trug dieser Abschnitt die Bezeichnung „Kamp“.
Auch die heutige Platzanlage an der Einmündung der Kampstraße entstand erst vergleichsweise spät. Mitte der 1960er-Jahre wurde dort ein Wohnhaus abgebrochen, das unmittelbar nördlich des Gebäudes Neue Straße 45 gestanden hatte. Durch diesen Abriss entstand die kleine Platzfläche, die das Straßenbild heute mitprägt.
Weiter südlich schwenkt die Neue Straße nach Südwesten. Zusammen mit den unterschiedlichen Gebäudeausrichtungen, den historischen Fassaden und der dichten Bebauung entsteht dadurch ein abwechslungsreicher Straßenverlauf, der für das Erscheinungsbild der historischen Altstadt charakteristisch ist.

Altstadtsanierung: Bürgerinitiative bewirkte ein Umdenken
In den 1960er-Jahren plante die Stadt Leer eine umfassende Flächensanierung in der Altstadt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Neue Straße war von diesen Planungen zwar nicht unmittelbar betroffen, dennoch kam es auch dort vereinzelt zum Abbruch historischer Bausubstanz.
Ein entscheidender Wendepunkt war die Gründung der Bürgerinitiative „Altstadtsanierung Leer“ im Juli 1973. Der öffentlichkeitswirksame Protest der Initiative führte im Laufe des Jahres 1974 zu einem Umdenken bei den politischen Entscheidungsträgern.
In der Folge setzte sich zunehmend eine erhaltende, auf einzelne Gebäude ausgerichtete Stadtsanierung durch. Auch in der Neuen Straße wurde damit der historische Gebäudebestand stärker berücksichtigt.
Diese Entwicklung trug dazu bei, dass die Straße ihren kleinstädtischen Charakter bewahren konnte. Das Zusammenspiel aus historischen Wohnhäusern, ehemaligen Handelshäusern, Packhäusern und unterschiedlichen Fassadengestaltungen blieb weitgehend erhalten.
Warum die Neue Straße unter Denkmalschutz steht
Die Denkmalbegründung hebt insbesondere die geschichtliche Bedeutung der Straße für die Orts‑, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte Leers hervor. Der historische Gebäudebestand auf der überkommenen Grundstücksstruktur dokumentiert die städtebauliche Entwicklung und die regionale Baugeschichte vom 16. bis ins 20. Jahrhundert.
Darüber hinaus vermitteln die unterschiedlichen Gebäudetypen, Baustile und Nutzungen wichtige Einblicke in die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt. Wohn- und Handwerkerhäuser stehen neben ehemaligen Kaufmannshäusern und Packhäusern, die an den früheren Hafen- und Warenhandel erinnern.
Die Neue Straße ist damit mehr als eine historische Häuserzeile. Sie veranschaulicht, wie sich Leer von einem älteren Siedlungskern zu einer bedeutenden Handels- und Hafenstadt entwickelte und wie sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Stadtstruktur auswirkten.
Die Verlagerung des Geschäftszentrums im 19. Jahrhundert und die Erfolge der erhaltenden Altstadtsanierung seit Mitte der 1970er-Jahre trugen wesentlich dazu bei, dass das historische Straßenbild bis heute erlebbar ist.
Aus diesen Gründen liegt die Erhaltung der gesamten Gebäudegruppe „Neue Straße“ im öffentlichen Interesse.
Quelle: Denkmalatlas Niedersachsen, Landesamt für Denkmalpflege – Denkmalthema „Leer_Altstadt“, Objekt „Neue Straße“, Landkreis Leer.
Bildnachweis: Hans-Albert Dirks
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