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Kitas öff­nen am 8. März in fes­ten Gruppen

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Schritt­wei­se wei­te­re Schul­öff­nun­gen ab 15. März — Ton­ne: „Gro­ßer Schritt nach vor­ne bei den Kleins­ten, bis Ostern besu­chen alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler ihre Schule”

In Nie­der­sach­sen ste­hen nach den Bund-Län­der-Bera­tun­gen am (gest­ri­gen) Mitt­woch wei­te­re Schrit­te zur Öff­nung des Bil­dungs­be­rei­ches an.

Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wer­den bereits ab Mon­tag, 08.03.2021, geöff­net für den ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb („Kita-Sze­na­rio B”). Die Kitas sind damit im Grund­satz geöff­net und bie­ten Betreu­ung in Regel­grup­pen­grö­ße an, aber ohne Gruppenmischung.

Zwei Ände­run­gen im Schul­be­reich wer­den eben­falls am 08.03.2021 vor­ge­nom­men: So ist im Unter­richt auch am Sitz­platz grund­sätz­lich in allen Jahr­gän­gen der Sekun­dar­be­rei­che I und II eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Zudem gilt wie­der, dass die Prä­senz­pflicht — mit Aus­nah­me der Risi­ko­grup­pen — wie­der­her­ge­stellt ist.

Eine Woche spä­ter, ab 15.03.2021, wird der Schul­be­reich geöff­net für Unter­richt im Wech­sel­mo­dell nach Sze­na­rio B für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Schul­jahr­gän­ge 5–7 im Sekun­dar­be­reich I sowie den Schul­jahr­gang 12 im Sekun­dar­be­reich II. Außer­dem wer­den die Berufs­ein­stiegs­schu­len sowie Berufs­schul­klas­sen für Jugend­li­che mit son­der­päd­ago­gi­schem Unter­stüt­zungs­be­darf ohne Aus­bil­dungs­ver­hält­nis und die För­der­schu­len im För­der­schwer­punkt kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung und in För­der­schwer­punk­ten Hören und Sehen (Taub­blin­de) für Unter­richt nach Sze­na­rio B geöffnet.

Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Oster­fe­ri­en kom­men dann alle Schu­len und Schul­jahr­gän­ge zurück in Sze­na­rio B.

Nie­der­sach­sens Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne zur Kita-Öff­nung: „Die letz­ten Wochen und Mona­te waren für vie­le Kin­der und Eltern eine gro­ße Belas­tung. Psy­cho­so­zi­al und auch öko­no­misch hat die Schlie­ßung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen vie­le Fami­li­en unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum mach­ba­rer Spa­gat, im Home­of­fice zu arbei­ten und gleich­zei­tig klei­ne Kin­der zu betreu­en. Und wir alle mer­ken natür­lich, dass es den Kin­dern nicht gut­tut, wenn sozia­le Kon­tak­te feh­len; spie­len, malen, toben mit ande­ren dür­fen nicht dau­er­haft feh­len. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleins­ten einen gro­ßen Schritt nach vor­ne machen. Der ein­ge­schränk­te Betrieb sieht ein Betreu­ungs­an­ge­bot für alle Kin­der vor, die in der jewei­li­gen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung einen Betreu­ungs­platz haben.  Das bedeu­tet, die Kitas kön­nen in gewohn­tem Umfang früh­kind­li­che Bil­dung und Betreu­ung anbie­ten. Das sind gute Bot­schaf­ten für Kin­der und Eltern. Um den Gesund­heits­schutz zu gewähr­leis­ten und die Hygie­ne­plä­ne ein­hal­ten zu kön­nen, sind offe­ne Grup­pen­kon­zep­te sowie die Durch­mi­schung von Grup­pen nicht zuläs­sig. Die­se päd­ago­gisch-qua­li­ta­ti­ve Ein­schrän­kung ist not­wen­dig und ver­tret­bar mit Blick auf den Infek­ti­ons- und Gesundheitsschutz.”

Die Schul-Öff­nung kom­men­tiert der Kul­tus­mi­nis­ter: „Wir wol­len und wir wer­den vor Ostern allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern Prä­senz­un­ter­richt im Wech­sel­mo­dell nach Sze­na­rio B anbie­ten. Mit Blick auf die Gesamt­ge­menge­la­ge — dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen, Muta­tio­nen, Sta­gna­ti­on bei Inzi­denz —  bin ich froh, dass wir heu­te die­sen wei­te­ren Öff­nungs­schritt machen kön­nen. Wir befin­den uns nach wie vor im Span­nungs­feld zwi­schen Kin­des­wohl, Bil­dungs­chan­cen und Fami­li­en­freund­lich­keit einer­seits und Pan­de­mie-Bekämp­fung andererseits.

Ich habe mich immer dafür aus­ge­spro­chen, dass wir die­se Abwä­gung ver­ant­wort­bar im Sin­ne der Kin­der und Jugend­li­chen vor­neh­men — das haben wir ein­mal mehr getan und kom­men unterm Strich dazu, die Schu­len für deut­lich mehr Kin­der zu öff­nen. Wir machen das aller­dings behut­sam und acht­sam. Alle sol­len sicher Tritt fas­sen und die Schu­len sich nach und nach fül­len. Wir set­zen damit unse­re Linie fort, erst die Jün­ge­ren und die mit bald anste­hen­den Abschlüs­sen in die Schu­len zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.

Par­al­lel zu die­sen Schrit­ten flan­kie­ren wir über Imp­fen und Testen.

Ich gehe davon aus, dass noch im März die ers­ten Imp­fun­gen ange­bo­ten wer­den kön­nen. Die Impf­zen­tren gehen auf die Schu­len zu und bit­ten um Daten­über­mitt­lung, denn die Erhe­bung der Impf­da­ten ist der ers­te not­wen­di­ge Schritt.

Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat ein Test-Kon­zept erar­bei­tet und in Abstim­mung mit den ande­ren Res­sorts hier­für auch die nöti­gen Wei­chen gestellt. Wir wer­den aller Vor­aus­sicht nach in der letz­ten Schul­wo­che vor den Oster­fe­ri­en eine „Test­wo­che” an den nie­der­säch­si­schen Schu­len anbie­ten, um den Umgang mit den Selbst­tests ein­zu­üben. Nach den Oster­fe­ri­en wer­den wir wochen­wei­se und bei bestimm­ten Anläs­sen wei­te­re Tes­tun­gen vor­se­hen. Bei betrof­fe­nen Klas­sen gel­ten ohne­hin die Anord­nun­gen der ört­li­chen Gesund­heits­äm­ter mit Qua­ran­tä­ne und Tes­tun­gen, auch für die Kon­takt­per­so­nen, die kom­men dann noch dazu.

Wir sind also auf einem guten Weg und wer­den das Tem­po wei­ter hochhalten.

Mit der Kom­bi­na­ti­on aus Tes­ten, Imp­fen, Mas­ken plus Abstand, Hygie­ne und Lüf­ten erhö­hen wir die Sicher­heit immer wei­ter und schüt­zen Kin­der und Beschäftigte.”

Die Maß­nah­men für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Oster­fe­ri­en am 09.04.2021 im Überblick:

 

Sze­na­rio B in Kindertageseinrichtungen:

Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wech­seln in das Sze­na­rio B und sind damit im Grund­satz geöff­net. Es gilt damit der ein­ge­schränk­te Regel­be­trieb: Betreu­ung in Regel­grup­pen­grö­ße, aber kei­ne Gruppenmischung.

 

Sze­na­rio B in Schulen:

Ab dem 15. März 2021 gilt das Sze­na­rio B für

Ø die Schul­jahr­gän­ge 5–7 und die Abschluss­klas­sen des Sekun­dar­be­reichs I

Ø die Schul­jahr­gän­ge 12 und 13 des Sekun­dar­be­reichs II, Abschluss­klas­sen an BBS

Ø die För­der­schu­len GE, KME, Taub­blin­de (alle Jahrgänge)

Ø Tages­bil­dungs­stät­ten

Ø Berufs­ein­stiegs­schu­len und Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit einem son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf ohne Ausbildungsstelle

Ø den Primarbereich

Ab dem 22. März 2021 gilt das Sze­na­rio B für

Ø alle Schü­le­rin­nen und Schüler

 

Prä­senz­pflicht:

Ab dem 8. März 2021 gilt wie­der, dass kein frei­wil­li­ges Distanz­ler­nen mög­lich ist. Die Rege­lun­gen für vul­nerable Per­so­nen blei­ben wei­ter­hin bestehen.

Mas­ken­pflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unter­richt auch am Sitz­platz grund­sätz­lich in allen Jahr­gän­gen der Sekun­dar­be­rei­che I und II eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tragen.

 

Not­be­treu­ung Schule:

Not­be­treu­ung wird ange­bo­ten für die Kin­der der Schul­jahr­gän­ge 1–6 in der Regel zwi­schen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

 

Hot-Spot-Rege­lung:

Die beschrie­be­nen Öff­nun­gen von Kita und Schu­le gel­ten aus­schließ­lich für Ein­rich­tun­gen in Kreisen/kreisfreien Städ­ten, bei denen eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von bis zu 100 fest­ge­stellt wird. Bei über 100 kön­nen kei­ne wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te gemacht wer­den, bis die Inzi­denz dann sta­bil — min­des­tens drei Tage — wie­der unter 100 gefal­len ist: Bei drei Tagen unun­ter­bro­chen unter 100 erfolgt der Wech­sel in Sze­na­rio B.


 

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cBox in Ditz­um: Digi­ta­ler Dorf­la­den sorgt für neue Nah­ver­sor­gung im Rheiderland

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Von links: Tors­ten Din­ke­la (ProEn­ge­no), Nico Blo­em (SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter),  Mar­tin Sin­ning (SPD Ditz­um) und Hil­de Hom­mers (SPD Ditz­um). Foto: privat

cBox in Ditz­um: Digi­ta­ler Dorf­la­den schließt Lücke bei der Nahversorgung

Seit der Eröff­nung im Juni ent­wi­ckelt sich die cBox in Ditz­um posi­tiv. Der voll­stän­dig digi­ta­li­sier­te Laden bie­tet den Men­schen im Rhei­der­land täg­lich von 5 bis 23 Uhr eine Ein­kaufs­mög­lich­keit – auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen. SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Nico Blo­em infor­mier­te sich vor Ort über das Kon­zept und die bis­he­ri­gen Erfahrungen.

Ditz­um – Die im Juni eröff­ne­te cBox in Ditz­um ist nach Ein­schät­zung der Betrei­ber auf einem guten Weg. Beim Besuch des SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Nico Blo­em aus Wee­ner berich­te­te Tors­ten Din­ke­la, der die cBox für den Ener­gie­dienst­leis­ter ProEn­ge­no betreibt, von einer posi­ti­ven Entwicklung.

„Unser Ange­bot schließt eine Lücke. Wir sind mit der bis­he­ri­gen Ent­wick­lung sehr zufrie­den“, erklär­te Din­ke­la beim Rund­gang durch den 165 Qua­drat­me­ter gro­ßen Laden.

Mit Lebens­mit­teln wird die cBox von der Com­bi-Ket­te belie­fert. Das Sor­ti­ment ermög­licht den Bewoh­nern von Ditz­um und Umge­bung, sich direkt vor Ort mit Din­gen des täg­li­chen Bedarfs zu versorgen.

Ein­kau­fen rund um die Uhr – fast

Das Beson­de­re an der cBox ist ihr voll­stän­dig digi­ta­li­sier­tes Kon­zept. Ein­kauf, Bezah­lung und Bestell­pro­zes­se lau­fen weit­ge­hend auto­ma­tisch. Dadurch kann der Laden mit ver­gleichs­wei­se wenig Per­so­nal betrie­ben werden.

Ganz ohne Men­schen funk­tio­niert das Kon­zept aller­dings nicht. Ins­ge­samt küm­mern sich sie­ben Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter um die cBox und über­neh­men all jene Auf­ga­ben, die nicht digi­tal erle­digt wer­den können.

„Ganz ohne Men­schen geht es nicht“, stell­te Din­ke­la fest.

Geöff­net ist die cBox täg­lich von 5 bis 23 Uhr – und das auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen. Damit bie­tet der Laden gera­de im länd­li­chen Raum eine zusätz­li­che Mög­lich­keit, Lebens­mit­tel und ande­re Waren des täg­li­chen Bedarfs auch außer­halb klas­si­scher Öff­nungs­zei­ten einzukaufen.

Gleich­mä­ßi­ge Nut­zung und kei­ne Pro­ble­me mit Diebstahl

Inter­es­sant sind auch die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit dem neu­en Kon­zept. Nach Anga­ben von Tors­ten Din­ke­la wird die cBox sehr gleich­mä­ßig über den Tag hin­weg genutzt. Eine Sor­ge, die bei voll­stän­dig oder weit­ge­hend digi­ta­li­sier­ten Geschäf­ten häu­fig eine Rol­le spielt, hat sich in Ditz­um bis­lang dage­gen nicht bestätigt.

„Der Laden wird sehr gleich­mä­ßig genutzt, und Dieb­stahl ist zum Glück über­haupt kein The­ma“, berich­tet Dinkela.

Für ein Schmun­zeln sorgt bei ihm dage­gen ein ande­res Phä­no­men: „Die Bana­nen sind immer sofort ausverkauft.“

Blo­em: „Das Ange­bot schließt eine Lücke“

SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Nico Blo­em zeig­te sich beim Besuch beein­druckt vom Enga­ge­ment hin­ter dem Pro­jekt. Gera­de mit Blick auf die Nah­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum sieht er in der cBox ein inter­es­san­tes Modell.

„Herz­li­chen Dank und Respekt für das Enga­ge­ment von ProEn­ge­no und ganz per­sön­lich von Tors­ten Din­ke­la“, sag­te Bloem.

Für den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten geht es bei der cBox um eine zen­tra­le Fra­ge: Wie lässt sich die Nah­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum auch dort sicher­stel­len, wo klas­si­sche Lebens­mit­tel­ge­schäf­te mög­li­cher­wei­se nicht mehr wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den können?

„Wir reden über Nah­ver­sor­gung und kon­kret über die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum. Genau die­ses Kon­zept schafft die Mög­lich­keit“, erklär­te Bloem.

Sei­ner Ein­schät­zung nach zei­gen die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen, dass digi­ta­li­sier­te Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten gera­de auf dem Land auf Inter­es­se sto­ßen kön­nen. „Wir stel­len fest, dass die cBo­xen gera­de auf dem Lan­de sehr gut ankom­men“, so Bloem.

Gleich­zei­tig brau­che es Men­schen, die sol­che Pro­jek­te tat­säch­lich auf den Weg brin­gen. „Aber es muss immer jeman­den geben, der die Initia­ti­ve ergreift. Gut, dass Tors­ten Din­ke­la und ProEn­ge­no das gemacht haben“, beton­te der SPD-Politiker.

Digi­ta­les Ein­kaufs­kon­zept für Ditzum

Die cBox in Ditz­um ver­bin­det damit moder­ne Tech­nik mit einem klas­si­schen Ziel: der Siche­rung der Nah­ver­sor­gung. Durch die lan­gen täg­li­chen Öff­nungs­zei­ten kön­nen Kun­den fle­xi­bel ein­kau­fen, wäh­rend digi­ta­le Abläu­fe den Betrieb auch mit einem über­schau­ba­ren Per­so­nal­auf­wand ermöglichen.

Für Ditz­um bedeu­tet das Ange­bot eine zusätz­li­che Ein­kaufs­mög­lich­keit direkt im Ort. Die bis­he­ri­ge Ent­wick­lung stimmt den Betrei­ber Tors­ten Din­ke­la jeden­falls positiv.

Der Besuch von Nico Blo­em mach­te zugleich deut­lich, wel­che Bedeu­tung sol­che neu­en Kon­zep­te für die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum haben können.

 

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Kreis­feu­er­wehr Leer: Mar­tin Steb­ner und Hans Her­mann Leehm­huis gewählt.

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Auf dem Foto sind Mar­tin Steb­ner, Hans Her­mann Leehm­huis, Land­rat Mat­thi­as Groo­te und Kreis­brand­meis­ter Ernst Ber­ends zu sehen.

Kreis­feu­er­wehr Leer stellt Wei­chen für die Zukunft: Füh­rungs­wech­sel in den Brand­ab­schnit­ten Nord und Süd

Wich­ti­ge per­so­nel­le Ent­schei­dun­gen bei der Kreis­feu­er­wehr Leer: Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner mit gro­ßer Mehr­heit zu neu­en Brand­ab­schnitts­lei­tern gewählt.

Bei der Kreis­feu­er­wehr Leer sind wich­ti­ge Wei­chen für die zukünf­ti­ge Füh­rung der bei­den Brand­ab­schnit­te Nord und Süd gestellt wor­den. Am Diens­tag­abend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemein­de­brand­meis­ter der bei­den Brand­ab­schnit­te zusam­men, um über die Beset­zung der Füh­rungs­po­si­tio­nen zu entscheiden.

Der Ter­min fand im Rah­men eines beson­de­ren Abends statt: Neben den Wah­len stand auch die offi­zi­el­le Über­ga­be des neu­en Groß­tank­lösch­fahr­zeugs (GTLF) auf dem Programm.

Gehei­me Wahl für die neu­en Brandabschnittsleiter

Bei der Wahl der Brand­ab­schnitts­lei­ter gel­ten beson­de­re for­ma­le Anfor­de­run­gen. Da es sich bei den Ämtern um Posi­tio­nen als Ehren­be­am­te des Land­krei­ses Leer han­delt, wur­de die Wahl ord­nungs­ge­mäß schrift­lich und geheim durchgeführt.

Für den Brand­ab­schnitt Süd stell­ten sich ins­ge­samt drei erfah­re­ne Feu­er­wehr­ka­me­ra­den zur Wahl. Die Wahl­be­rech­tig­ten spra­chen sich mit gro­ßer Mehr­heit für Hans Her­mann Leehm­huis von der Feu­er­wehr Bun­de aus. Er soll künf­tig die Ver­ant­wor­tung für den Brand­ab­schnitt Süd übernehmen.

Auch im Brand­ab­schnitt Nord fiel die Ent­schei­dung mit gro­ßer Mehr­heit. Dort wur­de Mar­tin Steb­ner von der Feu­er­wehr Leer zum neu­en Brand­ab­schnitts­lei­ter gewählt.

Damit ste­hen die vor­ge­se­he­nen Nach­fol­ger für die bei­den wich­ti­gen Füh­rungs­po­si­tio­nen inner­halb der Kreis­feu­er­wehr Leer fest.

For­ma­le Bestä­ti­gung durch den Kreis­tag steht noch aus

Mit der Wahl ist das Ver­fah­ren aller­dings noch nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen. Bevor Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner ihre neu­en Ämter offi­zi­ell antre­ten kön­nen, muss der Kreis­tag des Land­krei­ses Leer die jewei­li­gen Wah­len noch for­mell bestätigen.

Erst nach die­sem Beschluss kön­nen die bei­den gewähl­ten Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ihre neu­en Funk­tio­nen offi­zi­ell übernehmen.

Die Wahl ist damit ein wich­ti­ger Schritt für die wei­te­re Orga­ni­sa­ti­on und Füh­rung der Kreis­feu­er­wehr Leer. Die Brand­ab­schnitts­lei­ter über­neh­men inner­halb der Feu­er­wehr wich­ti­ge Auf­ga­ben und tra­gen Ver­ant­wor­tung für die jewei­li­gen Brandabschnitte.

Neue Füh­rung für Nord und Süd

Mit der Wahl von Mar­tin Steb­ner für den Brand­ab­schnitt Nord und Hans Her­mann Leehm­huis für den Brand­ab­schnitt Süd haben die Wahl­be­rech­tig­ten ein deut­li­ches Signal gesetzt. Bei­de Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Feu­er­wehr­we­sen und sol­len künf­tig Ver­ant­wor­tung auf Ebe­ne der Kreis­feu­er­wehr übernehmen.

Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Beset­zung der bei­den Ehren­be­am­ten­stel­len liegt nun beim Kreistag.



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Land­ge­richt Aurich: Vier neue Straf­ver­fah­ren wegen Ver­ge­wal­ti­gung, Raub und Betrug

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Vier neue Straf­ver­fah­ren: Land­ge­richt ver­han­delt schwe­re Vor­wür­fe in Ostfriesland

In der ers­ten Sep­tem­ber­wo­che begin­nen am Land­ge­richt meh­re­re erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Die Fäl­le rei­chen von dem Vor­wurf einer Ver­ge­wal­ti­gung über schwe­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät bis hin zu ban­den­mä­ßi­gem Betrug und Geld­wä­sche. Ver­han­delt wird in Aurich und Emden betref­fend Taten aus den Jah­ren 2022 bis 2025.

Das Land­ge­richt hat die neu begin­nen­den erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren für die Kalen­der­wo­che 36 bekannt gege­ben. Ins­ge­samt ste­hen vier Ver­fah­ren vor den Gro­ßen Straf­kam­mern bezie­hungs­wei­se der Gro­ßen Jugend­kam­mer an. Die Vor­wür­fe sind unter­schied­lich, teil­wei­se geht es um schwe­re Straftaten.

Wich­tig: Bei sämt­li­chen Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Die Haupt­ver­hand­lun­gen die­nen dazu, zu klä­ren, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutreffen.

Ver­ge­wal­ti­gung in Emden: Pro­zess gegen 37-Jäh­ri­gen beginnt

Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 10/26 ein Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Ver­han­delt wird in Saal 116.

Ange­klagt ist ein 37-jäh­ri­ger Mann aus Emden. Ihm wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in sei­ner Woh­nung in Emden eine wäh­rend der Tat schla­fen­de Zeu­gin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind zwei Zeu­gen und ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Ein Fort­set­zungs­ter­min ist für 7. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.

Vier Fäl­le von Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung in Dornum

Eben­falls vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer beginnt am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 11 KLs 48/23. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs.

Ange­klagt ist ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Dor­num. Ihm wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen Janu­ar 2022 und Mai 2022 in Dor­num und an ande­ren Orten in ins­ge­samt vier Fäl­len jeweils durch die­sel­be Hand­lung eine Ver­ge­wal­ti­gung und eine Kör­per­ver­let­zung zum Nach­teil sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin began­gen zu haben.

Für den Auf­takt sind vier Zeu­gen geladen.

Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt. Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 9. Sep­tem­ber und 15. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.

Ban­den­mä­ßi­ger Betrug und Geld­wä­sche: Vier Ange­klag­te vor der Jugendkammer

Am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr beginnt außer­dem unter dem Akten­zei­chen 13 KLs 14/26 ein umfang­rei­ches Ver­fah­ren vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer. Vor­sit­zen­der Rich­ter ist Rich­ter am Land­ge­richt Wit­te. Ver­han­delt wird in Saal 108.

In die­sem Ver­fah­ren müs­sen sich vier Ange­klag­te verantworten.

Ein 33-jäh­ri­ger Ange­klag­ter aus Nor­den befin­det sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft. Zwei wei­te­re Ange­klag­te im Alter von 32 und 25 Jah­ren woh­nen eben­falls in Nor­den. Der vier­te Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt und kommt aus Wes­ter­holt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, die Taten als Her­an­wach­sen­der began­gen zu haben.

Dem 33- und dem 32-Jäh­ri­gen wird zur Last gelegt, zwi­schen Juli 2023 und März 2024, unter ande­rem in Nor­den und Witt­mund, als Mit­glie­der einer Ban­de gewerbs­mä­ßi­ge Betrugs­straf­ta­ten began­gen zu haben.

Dabei sol­len sich die Täter bei ihren Anru­fen gegen­über Geschä­dig­ten als Bank­mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Auf die­se Wei­se sol­len sie die Betrof­fe­nen dazu bewegt haben, Trans­ak­tio­nen im Online-Ban­king auf ein Kon­to der Täter­grup­pe vorzunehmen.

Dem 33-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird inner­halb der mut­maß­li­chen Ban­de unter ande­rem die Anwer­bung soge­nann­ter Finanz­agen­ten zuge­schrie­ben. Der 32-Jäh­ri­ge soll ihn dabei unter­stützt haben.

Den bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten wird unter ande­rem Geld­wä­sche vor­ge­wor­fen. Sie sol­len unter ande­rem inkri­mi­nier­te Gel­der für die bei­den vor­ge­nann­ten Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet haben.

Zum ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min ist ein Dol­met­scher geladen.

Das Ver­fah­ren ist auf meh­re­re Ter­mi­ne ange­setzt. Wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge sind der 23. Sep­tem­ber, 7. Okto­ber, 9. Okto­ber, 30. Okto­ber, 6. Novem­ber, 25. Novem­ber und 27. Novem­ber 2026.

Schwe­rer Raub in Emden: Zwei Ange­klag­te befin­den sich in Haft

Am 3. Sep­tem­ber 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 19 KLs 11/26 ein wei­te­res Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt erneut der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Die Ver­hand­lung fin­det in Saal 116 statt.

Ange­klagt sind ein 28-Jäh­ri­ger und ein 22-Jäh­ri­ger, die sich der­zeit bei­de in Haft befinden.

Den bei­den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in Emden gemein­sam mit wei­te­ren, geson­dert ver­folg­ten Tat­ver­däch­ti­gen einen schwe­ren Raub und eine gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Nach dem Tat­vor­wurf soll die Grup­pe am Abend des Tat­ta­ges mit einem Mes­ser, einem Base­ball­schlä­ger und einer Schuss­waf­fe in die Woh­nung des mut­maß­lich Geschä­dig­ten in Emden ein­ge­drun­gen sein.

Dort soll der mut­maß­lich Geschä­dig­te mit dem Base­ball­schlä­ger gegen den Kopf geschla­gen wor­den sein und zu Boden gegan­gen sein. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len die Täter ihm wei­te­re Schlä­ge mit dem Base­ball­schlä­ger sowie Trit­te zuge­fügt haben.

Anschlie­ßend sol­len die Täter das Han­dy und die Schlüs­sel des mut­maß­lich Geschä­dig­ten an sich genom­men haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag sind drei Zeu­gen und ein Dol­met­scher geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 14. Sep­tem­ber und 21. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt für alle Angeklagten

Bei der Bericht­erstat­tung über die Ver­fah­ren ist zu beach­ten, dass es sich um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft bezie­hungs­wei­se Ankla­ge­be­hör­de han­delt, die im Pro­zess erst noch über­prüft wer­den müs­sen. Die Haupt­ver­hand­lung dient gera­de dazu, die erho­be­nen Vor­wür­fe aufzuklären.

Für alle Ange­klag­ten gilt daher bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Das Land­ge­richt weist zudem dar­auf hin, dass sich ange­setz­te Ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len kön­nen. Besu­cher soll­ten des­halb die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts beachten.

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