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Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen
Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März — Tonne: „Großer Schritt nach vorne bei den Kleinsten, bis Ostern besuchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule”
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B”). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht — mit Ausnahme der Risikogruppen — wiederhergestellt ist.
Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5–7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.
Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.”
Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage — diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz — bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen — das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.
Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.
Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.
Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche” an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.
Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.
Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.”
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.
Szenario B in Schulen:
Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø die Schuljahrgänge 5–7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
Ø Tagesbildungsstätten
Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
Ø den Primarbereich
Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für
Ø alle Schülerinnen und Schüler
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil — mindestens drei Tage — wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.
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Tierschutz in Gefahr: Warum die Weideprämie für unsere Kühe bleiben muss!
Weideprämie vor dem Aus? Verbände fordern Kurskorrektur der Bundesregierung
Berlin, 23. Juni 2026 – Die geplante Streichung der Weideprämie für Milchkühe im Zuge des Bürokratierückbaugesetzes sorgt für erheblichen Widerstand. Ein Bündnis führender Tierschutzorganisationen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) warnt vor einem massiven Rückschritt für den Tierschutz, die Weidebetriebe und die Glaubwürdigkeit der nationalen Agrarpolitik. Zum Ende der Verbändeanhörung am 24. Juni wird die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Was steht auf dem Spiel?
Die Weideprämie ist ein zentrales Instrument, um landwirtschaftliche Betriebe dabei zu unterstützen, Milchkühen den Zugang zur Weide zu ermöglichen. Als freiwilliges Förderinstrument honoriert sie Leistungen für:
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Tierschutz: Mehr Bewegung, arttypisches Verhalten und soziale Kontakte für die Tiere.
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Umweltschutz: Förderung der Artenvielfalt durch extensive Beweidung.
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Kulturlandschaftspflege: Erhalt der grünen Wiesen als prägendes Landschaftsbild.
Bruch mit dem Koalitionsvertrag
Kritiker sehen in der geplanten Streichung einen direkten Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin hatte sich die Bundesregierung explizit dazu verpflichtet, mehr Anreize für Klima‑, Umwelt- und Tierschutzleistungen zu schaffen.
Thomas Schröder, Vizepräsident des DNR, findet deutliche Worte: „Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Tierschutzförderung gehen! Aus einer angekündigten Verschiebung darf keine stille Streichung werden.“ Die Politik dürfe nicht Anreize für Tierschutz versprechen und diese dann kurz vor dem Start wieder einkassieren.
Warum Weidehaltung für Milchkühe essenziell ist
Die Weidehaltung gilt als besonders tiergerechte Form der Rinderhaltung. Sie bietet den Tieren neben notwendigen Klimareizen und Zugang zu frischem Grünland auch die Möglichkeit, ihre natürlichen Bedürfnisse auszuleben. Wirtschaftlich steht dieses Modell jedoch unter hohem Druck, da der Markt den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Landwirte bisher kaum ausreichend vergütet.
Forderung: Verlässlichkeit statt kurzfristiger Streichungen
Die Weideprämie wurde 2024 beschlossen und 2025 mit Verweis auf den Vorlaufbedarf der Bundesländer um ein Jahr verschoben. Nun droht das komplette Aus. Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass Landwirte Planungssicherheit benötigen, um Weidehaltung aufrechtzuerhalten oder auszubauen.
Die Forderung an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Regierungsfraktionen ist klar:
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Streichung zurücknehmen: Die geplante Abschaffung muss gestoppt werden.
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Umsetzung sicherstellen: Die beschlossene Öko-Regelung muss wie geplant umgesetzt werden.
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GAP-Mittel nutzen: Öffentliche Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sollten verlässlich in Tierschutz‑, Umwelt- und Klimaleistungen investiert werden.
Unterzeichnende Organisationen
Das Bündnis, das sich gegen die Streichung der Weideprämie stellt, umfasst:
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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Deutscher Tierschutzbund e. V.
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Menschen für Tierrechte e. V.
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PROVIEH e.V.
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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Bleiben Sie informiert: Die Debatte um die Weideprämie ist ein entscheidender Indikator für den Stellenwert von Tierwohl in der deutschen Agrarpolitik. Eine verlässliche Förderung bleibt der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft der Milchviehhaltung.
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Klinikum Leer begrüßt fünf neue Medizinische Fachangestellte
(v.l.n.r.) Allegra Kuzinna (Chefarztsekretärin Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Dr. med. Philipp Werner (Ausbilder, Chefarzt Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Annika Rux, Denisa Cretu, Leonie Duin, Wencke Manott, Feemke Harbers (Medizinische Fachangestellte), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: Fünf neue Medizinische Fachangestellte starten ins Berufsleben
Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Fünf Auszubildende haben nach drei intensiven Jahren ihre Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erfolgreich bestanden. Leonie Duin, Feemke Harbers, Wencke Manott, Annika Rux und Denisa Cretu blicken nun auf eine lehrreiche Zeit zurück, in der sie in den verschiedenen Ambulanzen des Klinikums Leer vielfältige Einblicke in den Klinikalltag gewinnen konnten.
Verstärkung für das Klinikum
Die gute Nachricht für den Gesundheitsstandort: Einige der Absolventinnen bleiben dem Klinikum Leer treu und werden künftig die Teams in den verschiedenen Ambulanzen tatkräftig verstärken. Auch Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, zeigt sich erfreut: „Wir gratulieren unseren Auszubildenden herzlich zu ihrem erfolgreichen Abschluss und freuen uns besonders, dass viele von ihnen dem Klinikum Leer erhalten bleiben“.
Die „Manager für alles“ im Klinikalltag
Medizinische Fachangestellte nehmen eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung ein. Sie fungieren als sogenannte „Manager für alles“ im Praxis- und Ambulanzalltag. Ihre Aufgaben sind dabei so vielfältig wie verantwortungsvoll:
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Erste Ansprechpartner: Sie sind häufig der erste Kontakt für Patientinnen und Patienten und sorgen im Hintergrund für reibungslose Abläufe.
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Organisation & Verwaltung: Zu den täglichen Aufgaben zählen die Terminvergabe, die Sprechstundenorganisation sowie administrative Tätigkeiten.
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Medizinische Assistenz: Sie betreuen Patientinnen und Patienten, führen Blutentnahmen durch und assistieren bei verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen.
Die fundierte Ausbildung vermittelt den Absolventinnen sowohl medizinisches Fachwissen als auch wichtige organisatorische Kompetenzen. Mit diesem Rüstzeug sind sie bestens auf den abwechslungsreichen und anspruchsvollen Berufsalltag vorbereitet.
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PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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