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Landesbühne Niedersachsen Nord in Leer startet neue Spielzeit 2026/27 mit „Der große Gatsby“
Gemeinsam für eine erfolgreiche neue Spielzeit: Landrat Matthias Groote, Intendant Olaf Strieb und Bürgermeister Claus-Peter Horst (von links) präsentieren den vielseitigen Spielplan der Landesbühne Niedersachsen Nord für die Saison 2026/27.
Neue Spielzeit der Landesbühne in Leer: Klassiker, moderne Stücke und große Unterhaltung
Mit dem Musical „Der große Gatsby“ startet am heutigen Freitag, 4. September 2026, die neue Spielzeit der Landesbühne Niedersachsen Nord in Leer. Im Theater an der Blinke erwartet das Publikum bis Juni 2027 ein abwechslungsreiches Programm mit Klassikern, zeitgenössischen Werken, modernen Inszenierungen und unterhaltsamen Produktionen.
„Der große Gatsby“ eröffnet die Spielzeit
Der Vorhang hebt sich am Freitag, 4. September 2026, für das Musical „Der große Gatsby“. Einlass im Theater an der Blinke ist ab 19 Uhr, Beginn der Vorstellung um 19.30 Uhr.
Der neue Spielplan wurde in dieser Woche bei einem Pressetermin im Rathaus gemeinsam von Intendant Olaf Strieb, Landrat Matthias Groote und Bürgermeister Claus-Peter Horst vorgestellt. Strieb machte dabei deutlich, dass die Landesbühne in der neuen Saison bewusst auf eine große stilistische Bandbreite setzt.
„Wir sind sehr breit aufgestellt“, sagte der Intendant. Neben bekannten Klassikern stehen zeitgenössische und moderne Stücke sowie Produktionen aus dem Bereich Unterhaltung auf dem Programm.
Zehn Stücke und ein Weihnachtsmärchen
Von September 2026 bis Juni 2027 stehen insgesamt zehn Stücke auf dem Spielplan. Hinzu kommt das Weihnachtsmärchen „Der Hoffnungsvogel“, das sich an Kinder ab sechs Jahren richtet und am 27. November gleich zweimal aufgeführt wird.
Eine Vorstellung ist bereits ausverkauft: Rund 1000 Schülerinnen und Schüler werden das Weihnachtsmärchen besuchen. Bürgermeister Claus-Peter Horst konnte diese positive Nachricht bereits zu Beginn des Pressetermins verkünden.
Von „Gatsby“ bis „Virginia Woolf“
Intendant Olaf Strieb stellte die einzelnen Produktionen auf seine bekannt kreative Art vor und machte dabei deutlich, wie unterschiedlich die Stücke in der kommenden Saison sind.
Den Auftakt bildet „Der große Gatsby“ mit viel Glanz und Glamour sowie einer „irre tollen Choreografie“. Die Musicalproduktion verspricht damit einen besonders opulenten Start in die neue Spielzeit.
Mit „Spatz & Engel“ folgt die Geschichte zweier außergewöhnlicher Künstlerinnen: Edith Piaf und Marlene Dietrich. Im Mittelpunkt stehen die höchst unterschiedlichen Diven und ihre Lebensgeschichten.
Ein weiterer Höhepunkt ist „Wer hat Angst vor Virginia Woolf?“. Strieb bezeichnete die Produktion als „Fest für vier Schauspielende“ und als „Verbalschlacht par excellence“. Das bekannte Stück verspricht entsprechend intensive Dialoge und große Schauspielkunst.
In „Heimsuchung“ wird wiederum ein Haus zum Mittelpunkt der Handlung. Über die Jahrzehnte hinweg verändert sich das Gebäude, während sich darin 14 Lebensgeschichten abspielen. Die Handlung reicht von den 1920er Jahren bis zur Wiedervereinigung. Eine zentrale Frage zieht sich dabei durch das Stück: „Was bleibt, wenn wir vergangen sind?“
Landesbühne erreicht wieder Vor-Corona-Niveau
Nicht nur der neue Spielplan gibt Anlass zur Freude. Auch die Besucherzahlen der Landesbühne haben sich ausgesprochen positiv entwickelt.
Rund 3700 Besucherinnen und Besucher sahen in der vergangenen Saison die zwölf Stücke der Landesbühne in Leer. Über das gesamte Spielgebiet hinweg kamen die Vorstellungen auf rund 96.000 Zuschauer.
Damit verzeichnete die Landesbühne ein Plus von fast sieben Prozent. Für Intendant Olaf Strieb ist diese Entwicklung besonders erfreulich: Das Vor-Corona-Niveau sei damit wieder erreicht worden.
Auch Landrat Matthias Groote, Bürgermeister Claus-Peter Horst und Intendant Olaf Strieb betonten die positive Entwicklung der Landesbühne und ihre Bedeutung für die Region.
Der Spielplan 2026/27 in Leer
Der große Gatsby – Freitag, 4. September 2026
Macbeth – Freitag, 25. September 2026
Marie Antoinette oder Kuchen für alle – Dienstag, 10. November 2026
Heimsuchung – Montag, 14. Dezember 2026
Das Feuerschiff – Mittwoch, 13. Januar 2027
Spatz und Engel – Donnerstag, 18. März 2027
Call me god – Mittwoch, 7. April 2027
Haimon (UA) – Mittwoch, 28. April 2027
Wer hat Angst vor Virginia Woolf? – Dienstag, 11. Mai 2027
Alibi (The murder of Roger Ackroyd) – Donnerstag, 3. Juni 2027
Das Weihnachtsmärchen „Der Hoffnungsvogel“ für Kinder ab sechs Jahren wird am 27. November 2026 zweimal aufgeführt.
Preise für die Spielzeit 2026/27
Bühnenpass: 10 Stücke für 140 Euro
Bühnenabenteuer: 5 Stücke nach Wahl für 70 Euro
Bühnenzauber: 3 Stücke nach Wahl für 45 Euro
Einzelticket: 18 Euro
Schüler und Studenten bis 25 Jahre sowie Schwerbehinderte ab 50 Prozent erhalten 50 Prozent Ermäßigung.
Karten und Beratung
Für Beratung und Verkauf ist der Fachdienst Kultur der Stadt Leer zuständig. Ansprechpartnerin ist Frau Ramm.
Telefon: 0491 / 97 82 242
E‑Mail: kultur@leer.de
Einzeltickets gibt es außerdem im Bürgerbüro der Stadt Leer, Schmiedestraße 7, in der Tourist-Information, Ledastraße 10, sowie im OZ Media Store, Mühlenstraße 57, in Leer.
Online-Tickets sind über www.reservix.de erhältlich.
Damit bietet die Landesbühne Niedersachsen Nord auch in der Spielzeit 2026/27 wieder ein vielseitiges Theaterprogramm für Leer und die Region – von großen Klassikern über moderne Theaterstoffe bis hin zu Musical und Unterhaltung.
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Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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