Lokal
Landkreis Leer setzt auf lokale Handwerksbetriebe und investiert in die Zukunft der Infrastruktur

Landkreis Leer fühlt sich als Auftraggeber dem Handwerk verpflichtet
Der Landkreis Leer betont in seinem Jahresrückblick 2024 seine Rolle als wichtiger Auftraggeber der heimischen Wirtschaft. Landrat Matthias Groote unterstreicht, dass die Kreisbehörde großen Wert darauf legt, die örtlichen Handwerksbetriebe zu fördern und kontinuierlich mit ihnen zusammenzuarbeiten. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Gebäudemanagements wieder zahlreiche Zeit- und Rahmenverträge mit örtlichen Handwerksunternehmen abgeschlossen. Diese Verträge laufen jeweils über zwei Jahre und decken nahezu alle Anlagen im Bauhandwerk ab, von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen bis hin zu spezialisierten Gutachterleistungen im Schadstoffbereich.
Kontinuierliche Auftragsdichte für Handwerksbetriebe
Diese langfristigen Vertragsabschlüsse sichern den Handwerksbetrieben eine gewisse kontinuierliche Auftragsdichte. Auf der anderen Seite sorgt der Landkreis Leer dafür, dass er im Bedarfsfall stets auf eine schnelle und zuverlässige Verfügbarkeit der benötigten Fachkräfte zugreifen kann. Durch die Vergabe an lokale Unternehmen wird nicht nur die regionale Wirtschaft gestärkt, sondern auch für eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kreisbehörde und den Handwerksbetrieben gesorgt, was zu einer stabilen und effektiven Partnerschaft führt.
Herausforderungen durch schwierige Finanzlage
Ein Problem, das in den kommenden Jahren jedoch nicht unbeachtet bleiben kann, ist die sich anbahnende schwierige Finanzlage des Landkreises. Dies ist nicht nur durch die aktuelle Konjunkturkrise bedingt, sondern auch durch strukturelle Herausforderungen. Besonders der steigende Aufgabenbereich der Landkreise und Gemeinden, die immer mehr Verantwortung übernehmen müssen, ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung von Bund und Land zu erhalten, belastet die Haushaltslage. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die zukünftigen Finanzplanungen des Landkreises Leer. Erste Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die großen baulichen Projekte an die negativen Prognosen anzupassen und die geplanten Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Sanierung und Renovierung von Schulen
Trotz der finanziellen Herausforderungen setzt der Landkreis Leer weiterhin auf die Sanierung und Modernisierung von Schulen als einen zentralen Bestandteil seiner Bauprojekte. 2024 lag ein besonderer Fokus auf Renovierungs‑, Instandsetzungs- und Erweiterungsarbeiten in verschiedenen Bildungseinrichtungen. Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen kommen nicht nur den Schülern und Lehrkräften zugute, sondern stellen auch sicher, dass die Schulen den aktuellen Anforderungen an Infrastruktur und Energieeffizienz gerecht werden.
Abgeschlossene und laufende Baumaßnahmen
Ein Highlight des Jahres 2024 war der Abschluss der Baumaßnahmen zur Zusammenlegung der beiden Standorte der Oberschule Hesel an der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule. Der Umzug und die Sanierung der Schule stellen einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen im Landkreis dar. Aktuell wird die Schule Brinkum abgebrochen, um Platz für die neue Feuerwehr-Technische-Zentrale (FTZ) zu schaffen.
Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Oberschule Uplengen in Remels, für die im November 2024 der Grundstein für den Neubau eines mehr als 20 Millionen Euro teuren Projekts gelegt wurde. Die Baumaßnahmen an der Schule schreiten gut voran und sind ein wichtiger Bestandteil der Modernisierung der Schulstruktur im Landkreis.
Neubau und Modernisierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen
Neben den Schulbauprojekten gibt es auch Fortschritte bei anderen großen Infrastrukturprojekten. So ist die Genehmigungsplanung für den Neubau der Feuerwehr-Technischen-Zentrale in Brinkum, die auch ein Tierseuchenbekämpfungszentrum und das Veterinäramt umfasst, abgeschlossen. Jetzt beginnt die Ausschreibung für den Bau. Diese zentrale Einrichtung ist für die Region von großer Bedeutung, da sie wichtige Aufgaben in der Brandbekämpfung und Tierseuchenbekämpfung übernimmt.
Auch die Sanierung der Turnhalle in Collhusen, bei der eine dachflächendeckende Photovoltaikanlage installiert wurde, schreitet voran. Die Photovoltaikanlage konnte bereits ans Netz angeschlossen werden und trägt zur Energieeinsparung und Klimaneutralität des Landkreises bei.
An der Möörkenschule in Leer wurden ebenfalls die Planungen für eine Erweiterung abgeschlossen. Eine moderne Containerlösung wird als Übergangslösung genutzt, um den gestiegenen Raumbedarf der Schule zu decken und den Unterricht weiterhin unter optimalen Bedingungen anbieten zu können.
Der Landkreis Leer zeigt sich auch 2024 als ein wichtiger Auftraggeber für lokale Handwerksbetriebe, was sowohl die regionale Wirtschaft stärkt als auch die Umsetzung von Infrastrukturprojekten gewährleistet. Trotz der finanziellen Herausforderungen, die sich durch die steigenden Aufgaben und sinkenden Steuereinnahmen abzeichnen, bleibt der Landkreis engagiert, die Qualität der öffentlichen Infrastruktur weiter zu verbessern – mit einem Fokus auf die Sanierung von Schulen und die Modernisierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen.

Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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