Lokal
Landkreis Leer setzt auf lokale Handwerksbetriebe und investiert in die Zukunft der Infrastruktur

Landkreis Leer fühlt sich als Auftraggeber dem Handwerk verpflichtet
Der Landkreis Leer betont in seinem Jahresrückblick 2024 seine Rolle als wichtiger Auftraggeber der heimischen Wirtschaft. Landrat Matthias Groote unterstreicht, dass die Kreisbehörde großen Wert darauf legt, die örtlichen Handwerksbetriebe zu fördern und kontinuierlich mit ihnen zusammenzuarbeiten. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Gebäudemanagements wieder zahlreiche Zeit- und Rahmenverträge mit örtlichen Handwerksunternehmen abgeschlossen. Diese Verträge laufen jeweils über zwei Jahre und decken nahezu alle Anlagen im Bauhandwerk ab, von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen bis hin zu spezialisierten Gutachterleistungen im Schadstoffbereich.
Kontinuierliche Auftragsdichte für Handwerksbetriebe
Diese langfristigen Vertragsabschlüsse sichern den Handwerksbetrieben eine gewisse kontinuierliche Auftragsdichte. Auf der anderen Seite sorgt der Landkreis Leer dafür, dass er im Bedarfsfall stets auf eine schnelle und zuverlässige Verfügbarkeit der benötigten Fachkräfte zugreifen kann. Durch die Vergabe an lokale Unternehmen wird nicht nur die regionale Wirtschaft gestärkt, sondern auch für eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kreisbehörde und den Handwerksbetrieben gesorgt, was zu einer stabilen und effektiven Partnerschaft führt.
Herausforderungen durch schwierige Finanzlage
Ein Problem, das in den kommenden Jahren jedoch nicht unbeachtet bleiben kann, ist die sich anbahnende schwierige Finanzlage des Landkreises. Dies ist nicht nur durch die aktuelle Konjunkturkrise bedingt, sondern auch durch strukturelle Herausforderungen. Besonders der steigende Aufgabenbereich der Landkreise und Gemeinden, die immer mehr Verantwortung übernehmen müssen, ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung von Bund und Land zu erhalten, belastet die Haushaltslage. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die zukünftigen Finanzplanungen des Landkreises Leer. Erste Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die großen baulichen Projekte an die negativen Prognosen anzupassen und die geplanten Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Sanierung und Renovierung von Schulen
Trotz der finanziellen Herausforderungen setzt der Landkreis Leer weiterhin auf die Sanierung und Modernisierung von Schulen als einen zentralen Bestandteil seiner Bauprojekte. 2024 lag ein besonderer Fokus auf Renovierungs‑, Instandsetzungs- und Erweiterungsarbeiten in verschiedenen Bildungseinrichtungen. Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen kommen nicht nur den Schülern und Lehrkräften zugute, sondern stellen auch sicher, dass die Schulen den aktuellen Anforderungen an Infrastruktur und Energieeffizienz gerecht werden.
Abgeschlossene und laufende Baumaßnahmen
Ein Highlight des Jahres 2024 war der Abschluss der Baumaßnahmen zur Zusammenlegung der beiden Standorte der Oberschule Hesel an der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule. Der Umzug und die Sanierung der Schule stellen einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen im Landkreis dar. Aktuell wird die Schule Brinkum abgebrochen, um Platz für die neue Feuerwehr-Technische-Zentrale (FTZ) zu schaffen.
Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Oberschule Uplengen in Remels, für die im November 2024 der Grundstein für den Neubau eines mehr als 20 Millionen Euro teuren Projekts gelegt wurde. Die Baumaßnahmen an der Schule schreiten gut voran und sind ein wichtiger Bestandteil der Modernisierung der Schulstruktur im Landkreis.
Neubau und Modernisierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen
Neben den Schulbauprojekten gibt es auch Fortschritte bei anderen großen Infrastrukturprojekten. So ist die Genehmigungsplanung für den Neubau der Feuerwehr-Technischen-Zentrale in Brinkum, die auch ein Tierseuchenbekämpfungszentrum und das Veterinäramt umfasst, abgeschlossen. Jetzt beginnt die Ausschreibung für den Bau. Diese zentrale Einrichtung ist für die Region von großer Bedeutung, da sie wichtige Aufgaben in der Brandbekämpfung und Tierseuchenbekämpfung übernimmt.
Auch die Sanierung der Turnhalle in Collhusen, bei der eine dachflächendeckende Photovoltaikanlage installiert wurde, schreitet voran. Die Photovoltaikanlage konnte bereits ans Netz angeschlossen werden und trägt zur Energieeinsparung und Klimaneutralität des Landkreises bei.
An der Möörkenschule in Leer wurden ebenfalls die Planungen für eine Erweiterung abgeschlossen. Eine moderne Containerlösung wird als Übergangslösung genutzt, um den gestiegenen Raumbedarf der Schule zu decken und den Unterricht weiterhin unter optimalen Bedingungen anbieten zu können.
Der Landkreis Leer zeigt sich auch 2024 als ein wichtiger Auftraggeber für lokale Handwerksbetriebe, was sowohl die regionale Wirtschaft stärkt als auch die Umsetzung von Infrastrukturprojekten gewährleistet. Trotz der finanziellen Herausforderungen, die sich durch die steigenden Aufgaben und sinkenden Steuereinnahmen abzeichnen, bleibt der Landkreis engagiert, die Qualität der öffentlichen Infrastruktur weiter zu verbessern – mit einem Fokus auf die Sanierung von Schulen und die Modernisierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen.

Lokal
Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
Lokal
Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Lokal
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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