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Leeraner Prominente & Kunstwerke: Carsten Rinne präsentiert historische Reichsbanknote von 1923
Fortsetzung des Veranstaltungsformats “Leeraner Prominente (&) Kunstwerke” mit Carsten Rinne, Vorstand der Sparkasse Leer/Wittmund!
Am 10. August 2023 um 19:00 Uhr setzen wir unsere erfolgreiche Veranstaltungsreihe “Leeraner Prominente (&) Kunstwerke” fort. Dieses Mal wird Carsten Rinne, Vorstand der Sparkasse Leer/Wittmund, eine 50 Millionen Mark Reichsbanknote aus dem Jahr 1923 vorstellen. Die Reichsbanknote steht symbolisch für die Hyperinflation von 1923, eine der größten wirtschaftlichen Katastrophen in der deutschen Geschichte. Deutschland befand sich in einer tiefen Krise, der Staat war pleite, und um Schulden zu begleichen, wurde immer mehr Geld gedruckt. Die Inflation war eine Spätfolge des Ersten Weltkriegs, und bis heute reagieren die Deutschen sehr sensibel auf das Thema Inflation, da es ein kollektives Trauma darstellt.
Carsten Rinne wird diese besondere 50 Millionen Mark Reichsbanknote aus der Sammlung des Heimatmuseums im Rahmen der Sonderausstellung “Leeraner Wunderkammer: Eine Stadtgeschichte in 200 Objekten” vorstellen und dabei den Bogen zur heutigen Finanzwelt schlagen. Die Veranstaltung findet im Klottje-Huus in Leer statt.
Diese Veranstaltungsreihe ermöglicht es erstmals, dass prominente Persönlichkeiten der Stadt Leer jeweils ein besonderes Objekt aus dem Heimatmuseum präsentieren, das einen Bezug zu ihrem Beruf hat.
Notieren Sie sich auch den nächsten Termin: Am 11. September 2023 um 19:00 Uhr wird Claus-Peter Horst, Bürgermeister der Stadt Leer, einen Bürgerbrief von 1859 vorstellen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und weitere spannende Veranstaltungen in unserer Reihe “Leeraner Prominente (&) Kunstwerke”. Weitere Informationen finden Sie unter www.heimatmuseum-leer.de.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
























