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Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Aufzuchtzeit!
Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Brut- und Setzzeit
Landkreis Leer – Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Aufzucht vieler Wildtiere. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt daher eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern, freier Natur und innerstädtischen Parks. Der Landkreis Leer bittet alle Hundehalter dringend, diese Regelung zu beachten.
Warum ist die Leinenpflicht wichtig?
Während der Brut- und Setzzeit ziehen zahlreiche wildlebende Tiere ihren Nachwuchs auf. Freilaufende Hunde können für Jungtiere eine tödliche Gefahr darstellen , da gestresste Wildtiere oft die Versorgung ihrer Jungen einstellen. Auch das bloße Stöbern oder Entfernen vom Besitzer kann bereits ausreichen, um erhebliche Schäden in der Tierwelt anzurichten.
Was besagte das Gesetz?
Laut Niedersächsischem Waldgesetz (§ 33 NWaldLG) müssen Hunde in diesem Zeitraum angeleint geführt werden , um das Wild zu schützen. Die Regelung gilt nicht nur für Wälder, sondern auch für die gesamte freie Landschaft – auch innerhalb bebauter Gebiete.
Zusätzlich gibt es ganzjährige Leinenpflichten in bestimmten Bereichen:
✅ Naturschutzgebiete & Landschaftsschutzgebiete (z. B. LSG Rheiderland)
✅ Evenburgpark & andere Parks mit kommunaler Satzung
✅ Einige Schutzgebiete mit Betretungsverbot (z. B. Fehntjer Tief)
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Die Regelung gilt nicht für Hunde, die zur Jagd, Rettungseinsätze oder Polizeiarbeit eingesetzt werden.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden . Weitere Informationen und detaillierte Schutzgebietsverordnungen sind auf der Website des Landkreises Leer abrufbar.
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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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Hafenfest in Ditzum – Fähre kann keine Autos transportieren
Fähre Ditzum–Petkum: Wegen Hafenfest kein Autotransport am Wochenende
Am kommenden Wochenende, 4. und 5. Juli, steht in Ditzum alles im Zeichen des Hafenfestes. Die Veranstaltung sorgt für eine Vollsperrung des Hafenbereichs – mit direkten Auswirkungen auf den Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum.
Zufahrt zum Fähranleger gesperrt
Durch die Sperrung können Autofahrer den Fähranleger nicht erreichen. Der Landkreis Leer, Betreiber der Fähre, teilte mit, dass die Fähre deshalb am Sonnabend und Sonntag keine Autos transportieren kann.
Zweiräder fahren mit
Für Zweiräder bleibt die Verbindung bestehen: Fahrräder und Motorräder werden regulär befördert. Der Personenverkehr ist ebenfalls nicht eingeschränkt.
ℹ️ Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und Fahrzeiten stellt der Landkreis Leer online bereit:
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Ledabrücke wird am 7. Juli halbseitig gesperrt – Sanierung auf der B 70 bei Leer
B 70 (Leer): Ledabrücke wird am 7. Juli halbseitig gesperrt
Sanierungsarbeiten dauern einen Tag – Verkehr kann passieren
Die Ledabrücke im Zuge der Bundesstraße 70 bei Leer wird am Dienstag, 7. Juli, aufgrund einer notwendigen Sanierung halbseitig gesperrt. Das teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, mit.
Arbeiten zwischen 10 und 15 Uhr
Im Bereich der Brücke muss eine Schadstelle im Asphalt ausgebessert werden. Die Bauarbeiten sind für die Zeit von 10 bis 15 Uhr vorgesehen und sollen innerhalb dieses Tages abgeschlossen werden.
Verkehr läuft weiter – keine Ampelregelung
Trotz der Sperrung bleibt die Brücke befahrbar. Der Verkehr kann die Baustelle passieren, da die Arbeiten mithilfe einer mobilen Absperrtafel abgesichert werden. Eine Ampelregelung ist nicht erforderlich.
Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass es während der Bauzeit zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann – insbesondere im Bereich der Engstelle.
Behörde bittet um Verständnis
Die Landesbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen. Die Reparatur sei erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke zu gewährleisten.
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