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Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Aufzuchtzeit!
Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Brut- und Setzzeit
Landkreis Leer – Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Aufzucht vieler Wildtiere. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt daher eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern, freier Natur und innerstädtischen Parks. Der Landkreis Leer bittet alle Hundehalter dringend, diese Regelung zu beachten.
Warum ist die Leinenpflicht wichtig?
Während der Brut- und Setzzeit ziehen zahlreiche wildlebende Tiere ihren Nachwuchs auf. Freilaufende Hunde können für Jungtiere eine tödliche Gefahr darstellen , da gestresste Wildtiere oft die Versorgung ihrer Jungen einstellen. Auch das bloße Stöbern oder Entfernen vom Besitzer kann bereits ausreichen, um erhebliche Schäden in der Tierwelt anzurichten.
Was besagte das Gesetz?
Laut Niedersächsischem Waldgesetz (§ 33 NWaldLG) müssen Hunde in diesem Zeitraum angeleint geführt werden , um das Wild zu schützen. Die Regelung gilt nicht nur für Wälder, sondern auch für die gesamte freie Landschaft – auch innerhalb bebauter Gebiete.
Zusätzlich gibt es ganzjährige Leinenpflichten in bestimmten Bereichen:
✅ Naturschutzgebiete & Landschaftsschutzgebiete (z. B. LSG Rheiderland)
✅ Evenburgpark & andere Parks mit kommunaler Satzung
✅ Einige Schutzgebiete mit Betretungsverbot (z. B. Fehntjer Tief)
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Die Regelung gilt nicht für Hunde, die zur Jagd, Rettungseinsätze oder Polizeiarbeit eingesetzt werden.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden . Weitere Informationen und detaillierte Schutzgebietsverordnungen sind auf der Website des Landkreises Leer abrufbar.
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Lokal
Milchpreise im Sturzflug: Staudte fordert verbindliche Lieferverträge
Ministerin Staudte: „So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen“
Treffen mit Agrarverbänden – „Bundesregierung muss ins Handeln kommen“
Hannover – Milchpreise im freien Fall – dieses Thema stand kürzlich im Mittelpunkt eines Treffens von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern von Agrarverbänden am Rande der Landtagssitzung in Hannover.
Dazu sagt Ministerin Staudte:
„So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen – darüber waren sich im Gespräch alle einig. Landwirtinnen und Landwirte erfahren oft erst Wochen nach Ablieferung den Preis für ihre Milch. Aktuell liegt er teilweise nur noch bei 37 Cent pro Liter, was eine kostendeckende Bewirtschaftung unmöglich macht. Handel und Molkereien drücken die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse extrem stark, und auch ein Überangebot auf dem weltweiten Milchmarkt sorgt für sinkende Preise.
Daher sind Modelle zur koordinierten Milchmengenreduktion bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich sinnvoll. EU-Kommissar Christophe Hansen hatte bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen, verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Molkereien im Vorfeld vereinbaren, wie viel Milch zu welchem Preis abgenommen wird – ein Vorschlag, der bei allen anwesenden Verbänden auf Zustimmung stieß.
Darüber hinaus wurde ein System für freiwillige, temporäre Milchmengenreduzierungen mit finanziellem Ausgleich gefordert, um finanzielle Notlagen bei Milchviehbetrieben zu vermeiden. Leider beobachten wir, dass Molkereien und einige Interessenvertretungen in Brüssel versuchen, das Vorhaben zu blockieren. Auf der nächsten Agrarministerkonferenz werde ich mich deshalb erneut für verbindliche Lieferverträge einsetzen. Die Monopolkommission hat zudem festgestellt, dass der Lebensmittelhandel über zu starke Markt- und Machtkonzentration verfügt. Jetzt muss die Bundesregierung ins Handeln kommen.“
Hintergrund:
Am Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Landesverbandes ökologischer Landbau Niedersachsen (LöN), von Bioland, Demeter, Land schafft Verbindung (LSV) und des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BdM) teil. Das Landvolk war ebenfalls eingeladen, musste jedoch absagen.
Lokal
Pflegeberatung vor Ort: Unterstützung für Senioren und Angehörige
In vielen Rathäusern im Landkreis Leer – wie zum Beispiel in Westoverledingen: Seniorenberatung: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Leer: Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer ist eine zentrale Anlaufstelle für Senioren, Pflegebedürftige, deren Angehörige und alle Interessierten. Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat seine Beratungsangebote sichtbar ausgebaut: Neben der Präsenz im Amt in Leer ist der Stützpunkt monatlich mindestens zwei Stunden in zehn Städten und Gemeinden vertreten.
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Der SPN bietet neutrale und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um Senioren und Pflege. Ziel ist es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Menschen dabei zu begleiten, diese in Anspruch zu nehmen – unabhängig und trägerneutral. Zu den Schwerpunkten zählen:
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Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Beratung zu pflegegerechten Wohnformen
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Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
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Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Beratungen können persönlich, telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu Hause stattfinden.
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Engagement für Senioren und Ehrenamt
Neben der Beratung bietet der Stützpunkt Angebote für aktive Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, z. B. im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO) oder durch die Teilnahme am Freiwilligen Jahr für Senioren. Ziel ist ein umfassender Service – von der Wohnberatung über Hilfen im Alltag bis hin zu Freiwilligenprojekten, die Menschen sowohl Unterstützung bieten als auch die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu helfen.
Kostenfreie Beratungen im Januar 2026
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist im Januar in verschiedenen Gemeinden präsent:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt: 1. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Uplengen – Upkamer: 2. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Ostrhauderfehn – Rathaus: 3. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jümme – Rathaus: 4. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Bunde: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Weener: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Moormerland – Café Klönsnack: 2. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jemgum – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Westoverledingen – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Hesel – Rathaus: 4. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie unter: www.landkreis-leer.de/SPN
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Kurzarbeitergeld verlängert: Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ermöglicht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Niedersachsen hatte sich aktiv für die Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme eingesetzt.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:
„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten Unternehmen jeder Größe in einer langen konjunkturellen Schwächephase.
Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind.
Die Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder senden damit in einem herausfordernden globalen Umfeld ein gemeinsames Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“
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