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Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Aufzuchtzeit!
Leinenpflicht ab 1. April: Schutz für Wildtiere in der Brut- und Setzzeit
Landkreis Leer – Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Aufzucht vieler Wildtiere. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt daher eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern, freier Natur und innerstädtischen Parks. Der Landkreis Leer bittet alle Hundehalter dringend, diese Regelung zu beachten.
Warum ist die Leinenpflicht wichtig?
Während der Brut- und Setzzeit ziehen zahlreiche wildlebende Tiere ihren Nachwuchs auf. Freilaufende Hunde können für Jungtiere eine tödliche Gefahr darstellen , da gestresste Wildtiere oft die Versorgung ihrer Jungen einstellen. Auch das bloße Stöbern oder Entfernen vom Besitzer kann bereits ausreichen, um erhebliche Schäden in der Tierwelt anzurichten.
Was besagte das Gesetz?
Laut Niedersächsischem Waldgesetz (§ 33 NWaldLG) müssen Hunde in diesem Zeitraum angeleint geführt werden , um das Wild zu schützen. Die Regelung gilt nicht nur für Wälder, sondern auch für die gesamte freie Landschaft – auch innerhalb bebauter Gebiete.
Zusätzlich gibt es ganzjährige Leinenpflichten in bestimmten Bereichen:
✅ Naturschutzgebiete & Landschaftsschutzgebiete (z. B. LSG Rheiderland)
✅ Evenburgpark & andere Parks mit kommunaler Satzung
✅ Einige Schutzgebiete mit Betretungsverbot (z. B. Fehntjer Tief)
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Die Regelung gilt nicht für Hunde, die zur Jagd, Rettungseinsätze oder Polizeiarbeit eingesetzt werden.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden . Weitere Informationen und detaillierte Schutzgebietsverordnungen sind auf der Website des Landkreises Leer abrufbar.
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Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.

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Müllabfuhr im Landkreis Leer trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Müllabfuhr im Landkreis Leer: Fahrzeuge trotz schwieriger Witterung im Einsatz
Trotz der winterlichen Wetterbedingungen am heutigen Donnerstag, den 5. Februar, hat die Müllabfuhr im Landkreis Leer ihren Dienst aufgenommen. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) mitteilt, sind die Entsorgungsfahrzeuge seit dem Vormittag auf den Straßen unterwegs, um die planmäßigen Touren zu absolvieren.
Mögliche Verzögerungen in Nebenstraßen
Obwohl der Betrieb läuft, weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass die aktuelle Wetterlage den Einsatz erschwert. In einzelnen Straßen – insbesondere in schlechter geräumten Bereichen oder engen Seitenstraßen – kann es daher zu Verzögerungen oder vereinzelten Ausfällen bei der Hausmüllabfuhr kommen.
„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollte die Abholung nicht wie gewohnt erfolgen können“, so die offizielle Mitteilung des Betriebs.
Wichtige Hinweise für Haushalte:
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Tonnen bereitstellen: Abfallbehälter sollten trotz der Witterung wie gewohnt bereitstehen.
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Erreichbarkeit: Der Zugang zu den Tonnen sollte nach Möglichkeit schnee- und eisfrei gehalten werden, um den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern.
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Informationen einholen: Bei Unsicherheiten über ausgefallene Touren bietet die Website des Landkreises aktuelle Updates.
Aktuelle Informationen und etwaige Änderungen im Tourenplan sind jederzeit unter www.all-leer.de abrufbar.
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Schulausfall im Landkreis Leer: Glatteisgefahr stoppt Präsenzunterricht
Glatteisgefahr hält an: Schulausfall im Landkreis Leer am 5. Februar
Die anhaltende Frostperiode sorgt im Landkreis Leer weiterhin für gefährliche Straßenverhältnisse. Aufgrund der massiven Vereisungen bleibt der Präsenzunterricht an allen Schulen auch am Donnerstag ausgesetzt. Hier sind die Details zur aktuellen Lage.
Landkreis Leer. Sicherheit geht vor: Wegen der anhaltend angespannten Wetterlage hat der Landkreis Leer entschieden, dass am morgigen Donnerstag, den 5. Februar 2026, der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen ausfällt.
Gefährliche Glätte auf Straßen und Gehwegen
Seit Tagen verharren die Temperaturen kontinuierlich unter dem Gefrierpunkt. Die Folge sind durchgehend gefrorene Oberflächen, die weite Teile des Kreisgebiets in eine Rutschbahn verwandelt haben. Da auch für morgen keine entscheidende Wetterbesserung in Sicht ist, bleibt das Risiko für den Schulweg zu hoch.
Ob die Schulen als Ersatz für den Präsenztermin auf Distanzunterricht (Home-Schooling) umstellen, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Schulleitungen. Eltern und Schüler werden gebeten, auf entsprechende Mitteilungen ihrer Schulen zu achten.
Einschränkungen im Busverkehr
Auch wer nicht zur Schule muss, sollte mehr Zeit einplanen oder nach Möglichkeit auf Fahrten verzichten. Die Verkehrsregion Ems-Jade (VEJ) weist darauf hin, dass es aufgrund der Witterung im gesamten Busverkehr zu massiven Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen kommen kann. Aktuelle Statusmeldungen sind unter www.vej-bus.de abrufbar.
Besondere Regelungen bei der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe Leer hat für ihre Einrichtungen differenzierte Regelungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst fällt morgen komplett aus.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, ob eine Strecke sicher befahren werden kann. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch informiert.
Wichtige Kontakte auf einen Blick:
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Offizielle Informationen des Landkreises: www.landkreis-leer.de/Schulausfall
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Fahrplanauskunft: www.vej-bus.de
Bleiben Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Bedingungen an.
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