News
Listerien-Alarm: Gefahr bei Delikatess Geflügel Fleischwurst!
Produktrückruf nach Listeriennachweis: Gefahr bei Delikatess Geflügel Fleischwurst!
Hannover – Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schlägt Alarm: Delikatess Geflügel Fleischwurst der Chargennummer 71396010834 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 01.08.2024 muss SOFORT aus den Regalen verschwinden. Der Grund: Listerien!
Nur bei EDEKA erhältlich – und nur in Niedersachsen. Wer diese Wurst noch im Kühlschrank hat, sollte sie NICHT VERZEHREN! EDEKA hat umgehend reagiert und einen öffentlichen Rückruf gestartet. Betroffene Ware wird umgehend aus den Filialen entfernt.
Bei einer Routineuntersuchung in Baden-Württemberg wurde die gefährliche Verunreinigung entdeckt. Gestern Abend informierten die Behörden das Verbraucherschutzministerium, heute Vormittag wurde die Warnung auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Jetzt heißt es: Achtung und Vorsicht!
Warum ist das so gefährlich? Eine Infektion mit Listerien kann sich innerhalb von 14 Tagen nach Verzehr durch Durchfall und Fieber äußern. Besonders gefährdet: Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen kann die Krankheit sogar zu Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen führen – für Schwangere besteht zudem die Gefahr, dass das ungeborene Kind ohne Symptome geschädigt wird.
Was passiert jetzt? Die kommunalen Behörden überwachen den Rückruf streng, und die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Bleiben Sie informiert und achten Sie auf die Sicherheitshinweise!
Quelle/Foto:Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Puten in der Mast: Warum Sie Puten nicht essen sollten
Quelle: PETA Deutschland e.V
Puten sind intelligente und neugierige Vögel. In der Natur leben sie an Waldrändern und in lichten Wäldern, wo sie sich verstecken können und ihre bevorzugte Nahrung finden. Ihre Nester bauen sie auf dem Boden, und auf Bäumen schlafen sie. Puten leben in komplexen Sozialverbänden, wobei sich Putendamen in der Brutzeit zum Nisten in kleinen Gruppen absondern.
In der Putenmast werden ihnen all diese Bedürfnisse und Verhaltensweisen verwehrt. In Deutschland werden jährlich über 33 Millionen Puten in der Fleischindustrie getötet, die bis zu ihrem qualvollen Tod im Schlachthof ein Leben voller Leid und Entbehrungen hatten. Erfahren Sie hier, warum Sie kein Putenfleisch essen sollten.
Qualzuchten, Krankheiten und miserable Zustände: Unsägliches Leid in der Putenmast
Ein Großteil der Puten in Deutschland wird in konventionellen Betrieben mit mehr als 10.000 Tieren ohne Auslauf gehalten. Die artwidrigen Haltungsbedingungen verwehren den Vögeln jegliche Möglichkeit zu natürlichem Verhalten: Die Puten können keine kleinen Gruppen bilden und dürfen ihre Kinder nicht aufziehen. Selbst grundlegende Bedürfnisse wie Körperpflege, Ruheverhalten sowie Bewegungsarten wie Flattern, Laufen und Rennen sind ihnen verwehrt.
Wie werden Puten gehalten?
In der Mast werden Puten nach Geschlechtern getrennt und auf engstem Raum in karger Umgebung gehalten – ohne Beschäftigungsmöglichkeiten und Ruheplätze. In der Putenmast geht es darum, möglichst schnell möglichst viel Fleisch zu produzieren. Die Tiere vegetieren dicht an dicht in stickigen, abgeschotteten Anlagen, oft wochenlang auf ihrem eigenen Kot. Dies führt zu Krankheiten wie Brustblasen und Knochendeformierungen. Ein Großteil der Puten leidet bereits nach kurzer Zeit an Fußballenschäden, da die Einstreu durch ihre Exkremente feucht wird. Viele überleben nur aufgrund hoher Medikamentengaben, einschließlich Antibiotika.
Am Tag der Ausstallung werden die Puten gewaltsam zusammengetrieben, oft getreten, herumgeschleudert, gequetscht und in engen Transportkisten auf LKWs zum Schlachthof transportiert.
Wie werden Puten getötet?
Rund 33 Millionen Puten werden jährlich in deutschen Schlachthöfen getötet. Dazu werden sie im Akkord an ihren schmerzenden und teilweise gebrochenen Beinen an ein Fließband gehängt und zur Betäubung mit dem Kopf durch ein Strombad gezogen oder mit CO2-Gas betäubt. Immer wieder kommt es zu Fehlbetäubungen, sodass etwa 8 Prozent der Puten die Tötung per Halsschnitt bewusst miterleben.
Wie lange werden Puten gemästet?
Nach der Lieferung von der Brüterei zum Mastbetrieb werden neue Küken durchschnittlich 21 Wochen bei Hähnen und 16 Wochen bei Hennen gemästet und anschließend zum Schlachthof transportiert. Die natürliche Lebenserwartung von Puten kann bis zu 15 Jahre betragen.
Puten sind Qualzuchten: Gesundheitliche Probleme und Risiken für den Menschen
Puten in der Fleischindustrie sind Hochleistungshybride, die auf immer mehr Gewicht und rasantes Wachstum gezüchtet wurden. Muskeln und Skelett kommen mit dem schnellen Wachstum nicht mit. Die Folgen dieser Qualzuchten sind Beinschwächen, Skelettverformungen und Herz-Kreislauf-Probleme. Zum Ende der Mastperiode sind je nach Geschlecht etwa fünf weibliche oder drei männliche Tiere pro Quadratmeter erlaubt. Aufgrund der Enge und dem schlechten Immunsystem der Tiere verbreiten sich Krankheitserreger leicht, was routinemäßige Antibiotikagaben erforderlich macht. Dies kann Resistenzen beim Menschen fördern.
Woher kommen die neuen Puten für die Mast?
Der Nachschub an Puten für die Mast stammt von sogenannten Elterntierfarmen. Die heute eingesetzten Hochleistungshybride sind so überzüchtet, dass sie sich nicht mehr selbstständig fortpflanzen können. Hähnen wird regelmäßig Samen abgezapft, der den Hennen manuell in die Kloake injiziert wird. Auch die Elterntiere werden, sobald sie nicht mehr wirtschaftlich sind, im Schlachthof getötet und durch jüngere Tiere ersetzt.
So helfen Sie, das Tierleid in der Fleischindustrie zu beenden
In Deutschland werden jährlich rund 800 Millionen Tiere für die Fleischproduktion skrupellos ausgebeutet und getötet. Wenn Sie dazu beitragen möchten, das Leid dieser Tiere nachhaltig zu beenden, entscheiden Sie sich für eine vegane Ernährung. Heute gibt es zahlreiche leckere und gesunde Alternativen zu Fleisch.
Das kostenloses Veganstart-Programm von PETA begleitet Sie beim Einstieg in eine tierfreie Lebensweise mit hilfreichen Tipps und Rezepten. Melden Sie sich ganz einfach und unverbindlich per App oder per Mail an.
News
Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
Anzeige
Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
AnzeigeNews
Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
Anzeige
News
Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
-
Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
-
Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
Anzeige























