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Nds. Oberverwaltungsgericht: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel

Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die — fraglos erforderlichen — zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert. Allein im von der 2‑G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 62 vom 10.12.2021) dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf. Letzteres erscheine jedenfalls regelmäßig durch eine kürzere Verweildauer der Kunden, eine geringere Kundendichte, eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face), geringere körperliche Aktivitäten und eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten gekennzeichnet. Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus — eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt — das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner ControlCOVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor. Die Corona-VO hingegen ordne die 2‑G-Regelung bereits ab der Warnstufe 1 an, die durch ein mildes Infektionsgeschehen gekennzeichnet sei. Selbst bei der derzeit geltenden Warnstufe 2 erachte der Verordnungsgeber das Infektionsgeschehen als beherrschbar. Zur Reduzierung eines solchen Infektionsgeschehens leiste die 2‑G-Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung durch § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO nur einen sehr geringen Beitrag. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein für das Infektionsgeschehen irrelevantes Niveau reduziert werden. Demgegenüber stünden durchaus erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. In dieser Relation — beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe — erweise sich die 2‑G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen. Eine andere Bewertung gebiete — bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands — auch die neue Omikron-Variante nicht.
Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung ausgenommenen “Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung” gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2‑G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar.
Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Corona-Verordnungen getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen und des aktuellen Infektionsgeschehens auch im Land Niedersachsen sei die 2‑G-Regelung im Einzelhandel kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen. Dies folge auch nicht aus der maßgeblich politischen Festlegung in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021.
Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar.


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Alles Wissenswerte zum Einkauf auf dem Wochenmarkt in Leer

❓ Häufige Fragen zum Wochenmarkt Leer (FAQ)
✅ Wann findet der Wochenmarkt in Leer statt?
Der Wochenmarkt Leer findet zweimal pro Woche statt:
🗓 Mittwochs und samstags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
An Feiertagen kann es zu abweichenden Terminen kommen. Bei Veranstaltungen auf dem Ernst-Reuter-Platz wird der Markt auf den nahegelegenen Mühlenplatz in der Fußgängerzone verlegt.
✅ Wo befindet sich der Wochenmarkt Leer?
📍 Der Markt findet auf dem zentral gelegenen Ernst-Reuter-Platz in 26789 Leer (Ostfriesland) statt – direkt zwischen Fußgängerzone und Freizeithafen.
Diese Lage ist besonders günstig für Besucher, die den Marktbesuch mit einem Stadtbummel oder Einkauf verbinden möchten.
✅ Welche Produkte werden auf dem Leeraner Wochenmarkt angeboten?
Der Markt steht für regionale Frische, Nachhaltigkeit und Vielfalt. Zum Angebot gehören:
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🥕 Obst und Gemüse
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🧀 Käse, Brot, Honig
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🐟 Frischer Fisch und Fleischprodukte
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💐 Blumen, Pflanzen, Floristik
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🪴 Dekoartikel, Wohnaccessoires und Non-Food-Waren
Viele Produkte stammen direkt von Erzeugern aus der Region.
✅ Gibt es Parkmöglichkeiten am Wochenmarkt?
Ja! Besonders komfortabel:
🚲 Radfahrer können kostenfrei direkt am Ernst-Reuter-Platz parken.
🚗 Für Autofahrer stehen in der Umgebung der Innenstadt Parkhäuser und öffentliche Parkflächen zur Verfügung.
✅ Ist der Wochenmarkt Leer auch für Touristen interessant?
Absolut! Der Markt ist ein beliebtes Ziel für Gäste aus ganz Ostfriesland und darüber hinaus. Städte wie Westoverledingen oder Emden sind nur wenige Kilometer entfernt. Der Marktbesuch lässt sich hervorragend mit einem Spaziergang durch die historische Altstadt von Leer verbinden.
✅ Gibt es den Wochenmarkt Leer das ganze Jahr über?
🗓 Ja, der Wochenmarkt Leer ist ein Ganzjahresmarkt. Er findet bei nahezu jedem Wetter statt und bietet auch im Winter ein angepasstes, saisonales Sortiment.
🔍 Der Wochenmarkt Leer – Antworten auf alle Fragen
Mit seinen festen Öffnungszeiten, seiner zentralen Lage und dem breiten Sortiment an frischen Produkten ist der Wochenmarkt Leer ein echtes Highlight in Ostfriesland. Ob Einheimischer oder Urlaubsgast – wer Qualität, Regionalität und Atmosphäre sucht, ist hier genau richtig.

Mittwochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr
In dieser Zeit verwandelt sich der Ernst-Reuter-Platz mitten in der Leeraner Innenstadt in einen lebendigen Treffpunkt für Genießer, Frische-Fans und Marktfreunde.
Egal ob für den schnellen Einkauf vor der Arbeit oder den entspannten Wochenendeinkauf: Die frühen Öffnungszeiten bieten viel Flexibilität.

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Nach Konzeptanpassung: Zweirad Erlenborn führt Standort weiter, Focko’s Bikeschmiede fokussiert sich auf Remels

Theo’s Bikeschmiede wird wieder Zweirad Erlenborn
Moormerland – Zum Jahresbeginn 2025 übernahm Focko Lay, Inhaber von „Focko’s Bikeschmiede“ in Remels, das Fahrradgeschäft von Theo Erlenborn in Moormerland. Ziel war es, den Standort als Werkstattstützpunkt mit reduziertem Verkaufsangebot weiterzuführen und den Hauptverkauf über den größeren Betrieb in Remels abzuwickeln.
Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass Kundinnen und Kunden ihre Räder weiterhin in Moormerland warten lassen können, während der Fahrrad- und E‑Bike-Verkauf zentral in Remels stattfinden sollte. Das Geschäft in Remels bietet dafür deutlich mehr Fläche und eine ruhigere Umgebung für Probefahrten – insbesondere mit E‑Bikes.
Nach einigen Monaten wurde jedoch deutlich, dass der Standort Moormerland unter den neuen Bedingungen nicht die erwartete Kundenresonanz zeigte. Viele Stammkunden verbanden das Geschäft stark mit dem bisherigen Inhaber Theo Erlenborn. Zudem war eine dauerhafte persönliche Präsenz von Focko Lay in beiden Geschäften organisatorisch nicht realisierbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit der Familie Erlenborn entschieden, das Geschäft in Moormerland wieder in deren Hände zu übergeben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlenborn, gelernter Zweiradmechaniker, das Unternehmen unter dem bekannten Namen Zweirad Erlenborn weiter. Die Werkstatt bleibt bestehen, das Verkaufsangebot wird angepasst. Theo und Rosi Erlenborn unterstützen ihren Sohn im Hintergrund.
Focko Lay zieht sich damit aus dem Standort Moormerland zurück und konzentriert sich wieder vollständig auf seinen Hauptbetrieb in Remels. Die Zusammenarbeit wurde in gegenseitigem Einvernehmen beendet.
Für Moormerland bedeutet das: Der Standort bleibt erhalten, das Geschäft bleibt in Familienhand, und die Kunden behalten ihren vertrauten Ansprechpartner vor Ort.
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Hörgeräte Ostfriesland: Klangvoll, smart, stilvoll – das neue Active IX von Signia

Wenn das Hörgerät zum Lifestyle-Statement wird
Mit dem neuen Active IX von Signia verschwimmen die Grenzen zwischen Technik, Stil und Lebensqualität
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen mit Freunden im Café, laufen im Park oder sind mitten im Job-Alltag – und hören jedes Wort, jede Nuance, jedes Detail. Kein lästiges Nachfragen, kein Gefühl des Abgeschnittenseins. Einfach mittendrin, klar verbunden – mit dem Leben. Genau dieses Lebensgefühl verspricht das neue Active IX von Signia: Ein Hörgerät, das aussieht wie ein trendiger Earbud – und klingt wie die Zukunft.
Active IX – Hörgeräte neu definiert
„Das sind nicht einfach Hörgeräte“, sagt Hörakustikermeisterin Kerstin Wilken, „sondern eine völlig neue Generation: eine Fusion aus Premium-Hörtechnik und stylischem Earbud-Design.“
Mit dem Active IX reagiert Signia auf einen Wandel: Weg vom klassischen, oft stigmatisierten Hörsystem – hin zu einem modischen, selbstbewussten Accessoire, das zum aktiven Alltag passt. Für Menschen, die ihr Leben lieben und den Klang dazu nicht missen wollen.
So smart wie Ihre Earbuds – nur intelligenter
Ob zum Telefonieren, Musikhören oder Fernsehen: Earbuds sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Der Trend ist klar – Bluetooth-In-Ears liegen vorn, stylisch, kompakt und mobil.
Active IX greift diesen Lifestyle auf, geht aber noch einen Schritt weiter: Dank modernster Technologie mit Multi Beamformer und der leistungsstarken Signia IX Chip-Plattform ermöglicht es brillante Sprachverarbeitung – selbst in geräuschvollen Umgebungen oder größeren Gruppen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wollen. Klar, präzise, komfortabel.
Das mobile Ladeetui sorgt dafür, dass Sie den ganzen Tag über mit Energie versorgt sind – unterwegs, im Büro oder auf Reisen.
Klang trifft Charakter
Und natürlich darf auch der Stil nicht zu kurz kommen: Active IX ist in sechs modernen Farben erhältlich und fügt sich damit perfekt in jedes Outfit und jeden Lebensstil ein. Ob sportlich, elegant oder casual – das Hörgerät wird zum Ausdruck Ihrer Persönlichkeit.
Jetzt testen – ganz unverbindlich
Sie möchten sich selbst überzeugen? Dann testen Sie das Signia Active IX kostenlos bei Ihrem Hörakustiker. Erleben Sie, wie modernes Hören heute aussieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.
Denn gutes Hören ist kein Kompromiss mehr. Es ist ein Lifestyle.


Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9 — 26835 Hesel
Tel. oder WhatsApp: 04950 7753900
E‑Mail: info@wilken-hoerakustik.de
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