News
Niedersachsen plant Anhebung der Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum um 25 Prozent

Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum sollen um 25 Prozent angehoben werden – Kabinett gibt Entwurf für Verbandsbeteiligung frei
Das Land Niedersachsen plant eine bedeutende Änderung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung: Die Einkommensgrenzen, ab denen ein Anspruch auf den Bezug von gefördertem Wohnraum besteht, sollen um 25 Prozent erhöht werden. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass mehr Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Der entsprechende Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) wurde in der heutigen Sitzung des Landeskabinetts für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte von derzeit 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für Zweipersonenhaushalte von 23.000 Euro auf 28.750 Euro anzuheben. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person sollen künftig 3.750 Euro hinzugerechnet werden, im Vergleich zu den bisherigen 3.000 Euro. Ebenfalls ist geplant, den Zuschlag zur Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern von 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind zu erhöhen.
Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die steigenden Kosten für Wohnen in den letzten Jahren, wobei die Mieten allein in den letzten fünf Jahren um bis zu 25 Prozent gestiegen sind. Bauminister Olaf Lies betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme: “Die bisherigen Einkommensgrenzen für den Bezug von gefördertem Wohnraum sind schlicht nicht mehr aktuell. Wir haben gerade in den letzten Jahren eine enorme Steigerung der Kosten für Wohnen erlebt. Das können sich viele Menschen nicht mehr leisten.”
Die geplanten Anpassungen der Einkommensgrenzen sollen sicherstellen, dass die Förderung zielgenau und wirksam bleibt. Sie basieren auf Daten über das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung angemessen mit Wohnraum versorgt ist.
Das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) ist der gesetzliche Rahmen für die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen und definiert die Zielgruppe der Förderung durch die festgelegten Einkommensgrenzen. Diese waren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 unverändert. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird anhand eines spezifischen Regelwerks ermittelt, das sich an den Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder orientiert.
Die geplanten Änderungen werden nun in den Verbandsbeteiligungsprozess überführt, bevor sie in Kraft treten können.
Anzeige

Absicherung gegen steigende Energiekosten: Wir bieten Privat- und Gewerbekunden eine langfristige Preisgarantie beim Wechsel des Strom- & Gasanbieters
In Zeiten steigender Energiekosten suchen Verbraucher und Unternehmen zunehmend nach Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu optimieren und langfristig zu planen. Als Antwort darauf bieten wir eine innovative Lösung an: eine Absicherung gegen steigende Energiekosten mit einer Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters.
Durch einen Wechsel zu unserem Service können Kunden erheblich sparen — oft bis zu 500 Euro pro Strom- und Gaszähler. Dabei ist die Energieversorgung gesetzlich garantiert. Es findet keine technische Veränderung statt, und es fließt weiterhin der gewohnte Strom bzw. Gas durch die Leitung.
Unser Service zeichnet sich durch seine Risikofreiheit und Kostenfreiheit für die Kunden aus. Wir bieten eine umfassende Beratung und Serviceleistungen sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen. Mit über 3.000 zufriedenen Kunden in Ostfriesland und dem Emsland und erfahrenen Mitarbeitern, die seit über 10 Jahren im Energiemarkt tätig sind, stehen wir unseren Kunden als verlässliche Experten zur Seite.
Der Anbieterwechsel für Strom und Gas wird von uns kostenlos durchgeführt, und wir begleiten unsere Kunden während des gesamten Wechselprozesses. Darüber hinaus überwachen wir auch nach dem Wechsel die Verträge unserer Kunden und informieren sie rechtzeitig, wenn ein weiterer Wechsel sinnvoll und erforderlich ist.
Entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Absicherung gegen steigende Energiekosten und profitieren Sie von unserem persönlichen Service und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Energiemarkt.
Unsere Standorte:
Büro Leer
Mühlenstraße 14
26789 Leer
T: 0491 - 20 34 98 55
Büro Weener
Westerstraße 3
26826 Weener
T: 04951 - 66 39 49 0
Büro Papenburg
Splitting links 9
26871 Papenburg
T: 04961 - 66 888 17
E-Mail: office@esk-o.de

Anzeige
Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
-
Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
-
Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
-
Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

News
Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
-
Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
-
Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
-
Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
-
Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
-
Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
-
die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
-
das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
-
eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
-
Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
-
Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
-
Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
-
Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
-
Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
-
Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
Anzeige
Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
-
Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
-
Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
-
Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
-
Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
Anzeige
Anzeige
WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
-
Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
-
Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
-
Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
-
Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
-
Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
-
Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
-
Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
-
Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de