Lokal
Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai
Kultusminister Tonne: „Angebote auf Bildung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen notwendig und vertretbar”
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.
Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
Die Regelungen im Überblick:
I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
Anzeige

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 testen.
- Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
- Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
III. Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
- In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E‑Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
- Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
- „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20–5‑20
- Handhygiene, Husten- und Niesregeln
- Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
- Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.

Lokal
Zukunft sichern: Handwerkskammer informiert über erfolgreiche Unternehmensnachfolge
Landrat Olaf Meinen (v.l.), Fachberater für Unternehmensnachfolge Fabian Kaukereit, Best-Practice-Referent Dan Koltermann, Betriebsberaterin HWK Svea Janssen und Kammerpräsident Albert Lienemann freuten sich über eine gelungene Veranstaltung.
Gut vorbereitet in die Nachfolge: Fachwissen und Praxisberichte in der Handwerkskammer
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der weit über die bloße Schlüsselübergabe hinausgeht. Ob altersbedingt, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund neuer Lebensentwürfe – die Frage nach der Zukunft eines Betriebes erfordert Weitsicht. Dass eine frühzeitige Vorplanung und fachliche Unterstützung essenziell sind, um Risiken zu minimieren, verdeutlichte der diesjährige „Tag der Nachfolge“ in Aurich. Das Netzwerk „Unternehmensnachfolge Ostfriesland“ lud dazu in den Kammersaal der Handwerkskammer für Ostfriesland ein, um über steuerliche Hürden und praktische Erfahrungen zu informieren.
Steuerliche Koordinierung als Erfolgsfaktor
Ein zentraler Aspekt der Veranstaltung war die Vermeidung rechtlicher und finanzieller Fehltritte. Fabian Kaukereit, Fachberater für Unternehmensnachfolge der Auricher Steuerkanzlei Rüst, Kämpfert, Kaukereit, beleuchtete in seinem Vortrag die „Steuerlichen Fallstricke der Unternehmensnachfolge“. Seine Kernbotschaft: Eine erfolgreiche Übergabe setzt eine präzise Abstimmung zwischen Erb‑, Gesellschafts- und Steuerrecht voraus.
Mangelnde Koordination in diesen Bereichen kann schwerwiegende Folgen haben, wie etwa:
-
Pflichtteilskonflikte innerhalb der Familie.
-
Zersplitterung des Betriebsvermögens.
-
Ungeplante Aufdeckung stiller Reserven, die zu hohen Steuerlasten führen kann.
Kaukereit betonte, dass zentrale Fragen zur Verteilung von Stimmrechten, Erträgen und Haftung sowie zur Regelung von Abfindungen bereits im Vorfeld geklärt sein müssen. Eine strukturierte Checkliste half den Teilnehmenden, typische Risiken im Blick zu behalten.
Anzeige
Praxisbericht: Der schrittweise Weg zur Übernahme
Wie die theoretischen Grundlagen in der Praxis umgesetzt werden können, schilderte Dan Koltermann von der DAKO Taxi und Mietwagen GmbH aus Wittmund. Seine Erfahrung zeigt, dass Zeit ein entscheidender Faktor ist. Koltermann, der 2020 „Ottis Taxi“ und 2025 „Taxi Janssen-Eilts“ übernahm, bereitete den Prozess über zwei Jahre hinweg gemeinsam mit seiner Frau vor.
Anstatt einer pauschalen Komplettübernahme entschied er sich für einen gezielten Erwerb einzelner Betriebsteile (Assets). Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Vorgänger sowie die Einbindung von Banken und Steuerberatern konnte ein solider Business- und Finanzierungsplan erstellt werden. Das Ergebnis ist eine gelungene Nachfolge, die Koltermann heute als durchweg positiv bewertet.
Unterstützung durch das Netzwerk Unternehmensnachfolge
Hinter der Veranstaltung steht das Netzwerk „Unternehmensnachfolge Ostfriesland“. Seit seiner Gründung im Jahr 2016 bündelt dieser Zusammenschluss die Kompetenzen von Wirtschaftsförderern, Banken, Kreishandwerkerschaften und Kammern. Ziel ist es, die Beratungsangebote in der Region zu koordinieren und Betriebsinhaber sowie Nachfolger bestmöglich zu unterstützen.
Beratung für Handwerksbetriebe Für Handwerkerinnen und Handwerker bietet die Handwerkskammer gezielte Unterstützung an. Als Ansprechpartnerin steht Svea Janssen zur Verfügung:
-
Telefon: 04941 1797–29
-
E‑Mail: s.janssen@hwk-aurich.de

Lokal
Neues Leuchtturmprojekt für Weener: Grundstein für die Meentelandhalle gelegt
Bürgermeister Heiko Abbas (von links), Dirk Kaiser, Leiter der Oberschule Weener, Anja Meißner, Leiterin der Grundschule Weener, und Landrat Matthias Groote mit der Zeitkapsel. Hineingerollt wurden eine Tageszeitung, ein selbst gemaltes Bild der Grundschule, ein USB-Stick und Baupläne.
Ein Leuchtturmprojekt für die Region: Grundsteinlegung für die neue Meentelandhalle
In Weener ist ein bedeutender Meilenstein für die soziale und sportliche Infrastruktur erreicht worden: Mit der feierlichen Grundsteinlegung am Beningaweg gaben der Landkreis Leer und die Stadt Weener offiziell den Startschuss für den Bau der neuen Meentelandhalle. Das Großprojekt, das künftig als moderne Dreifeldsporthalle sowie als Ort der Begegnung dienen wird, nimmt damit nun sichtlich Gestalt an.
Symbolik für die Zukunft
Am 7. Mai versenkten Landrat Matthias Groote und Bürgermeister Heiko Abbas gemeinsam mit den Schulleitern Anja Meißner (Grundschule) und Dirk Kaiser (Oberschule) eine Zeitkapsel im Fundament. Gefüllt mit einer Tageszeitung, aktuellen Bauplänen, einem USB-Stick und einem von Grundschulkindern gemalten Bild, steht sie als Symbol für die kommenden Generationen, die von diesem Bauwerk profitieren werden.
Auf dem rund 8.000 Quadratmeter großen Areal sind die Fortschritte bereits deutlich erkennbar: Die Bodenplatte ist gegossen und die ersten Außenwände ragen empor. Seit dem Baubeginn im Sommer 2025 wurde das Fundament für ein Vorhaben gelegt, das weit über den klassischen Sportbetrieb hinausgeht.
Ein moderner Ort der Begegnung
Die Meentelandhalle ist als multifunktionales Zentrum konzipiert. Mit einem Gesamtvolumen von rund 14,5 Millionen Euro entsteht ein Raum, der flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer reagiert:
-
Dreifeld-System: Durch Abtrennungen können drei Felder parallel genutzt werden.
-
Zuschauerkapazität: Eine Tribüne bietet Platz für etwa 150 Personen.
-
Zusatzangebote: Ein spezieller Mehrzweckraum steht für Kurse wie Yoga oder Gymnastik zur Verfügung.
Landrat Matthias Groote hob hervor, dass die Halle nicht nur den Schulsport sichert, sondern auch Vereinen, dem Schützenverein sowie für kulturelle und integrative Veranstaltungen offensteht. Bürgermeister Heiko Abbas bezeichnete den Bau treffend als „echtes Leuchtturmprojekt“ für die Stadt.
Anzeige
Nachhaltigkeit und Krisenvorsorge im Fokus
Der Neubau wurde notwendig, nachdem die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zur Oberschule im Jahr 2021/22 die Schülerzahlen steigen ließ. Bei der Planung wurde konsequent auf ökologische und funktionale Weitsicht gesetzt:
-
Energie: Eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe ermöglichen eine weitgehend energieautarke Versorgung.
-
Ressourcen: Eine Zisterne sammelt Regenwasser für die weitere Nutzung.
-
Mobilität & Umwelt: E‑Ladesäulen, großzügige Fahrradstellplätze und eine insektenfreundliche Beleuchtung runden das Konzept ab.
Zudem dient die Halle als Baustein des Katastrophenschutzes. Dank einer Einspeisemöglichkeit für Notstromaggregate kann das Gebäude im Ernstfall als Notunterkunft für evakuierte Menschen genutzt werden.
Starke Partner und Förderung
Das Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung: Der Landkreis Leer tritt als Bauherr auf und trägt zusammen mit der Stadt Weener die Finanzierung im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel. Unterstützt wird das Vorhaben durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit einer Fördersumme von bis zu drei Millionen Euro.
Die Fertigstellung und die feierliche Inbetriebnahme der Meentelandhalle sind für das dritte Quartal 2027 geplant. Weener darf sich auf ein modernes Zentrum freuen, das Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander unter einem Dach vereint.
Anzeige
Lokal
Gänsefraß im Landkreis Leer: Bloem fordert schnelle Hilfe für Landwirte
Gänsefraß im Landkreis Leer: SPD-Abgeordneter Bloem fordert schnellen Schadensausgleich
Das Ausmaß der durch Gänse verursachten Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen hat nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem (Weener) eine Grenze erreicht, die für die Betroffenen nicht mehr tragbar ist. Angesichts der zunehmenden Problematik im Landkreis Leer macht sich Bloem nun für eine zügige und unbürokratische Entschädigung der Landwirte stark.
„Ausmaß ist nicht mehr hinnehmbar“
Viele Landwirte berichten dem Abgeordneten von massiven Ernteverlusten, die in diesem Jahr ein besonders kritisches Niveau erreicht haben.
„Wir müssen für einen schnellen Ausgleich sorgen. Unsere Landwirte haben einen Anspruch darauf“, betont Bloem.
Dabei gehe es nicht um Subventionen, sondern um rechtlich zustehende Leistungen für die Bewirtschaftungseinschränkungen und Schäden, die durch den Artenschutz entstehen.
Kritik an bürokratischen Hürden
Laut Bloem herrscht unter den Landwirten derzeit eine äußerst angespannte Stimmung. Viele könnten die aktuellen Abläufe der Schadensregulierung nicht mehr nachvollziehen. Eine klare und beschleunigte Bearbeitung der Fälle sei daher dringend notwendig.
Der Abgeordnete stellt klar: Der rechtlich festgelegte Schutz der Gänse sei zwar erfolgreich, doch dürften die Landwirte nicht die Leidtragenden dieses Erfolges sein. Das Land Niedersachsen verfüge zwar über Regelungen für den Ausgleich auf dem Festland und den Inseln, doch müssten diese Zahlungen in Zeiten einer ohnehin als belastend empfundenen Bürokratie ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit senden.
Überprüfung des Gänsemanagements gefordert
Neben den finanziellen Entschädigungen fordert Nico Bloem eine Debatte über das allgemeine Gänsemanagement:
-
Vergrämung und Bejagung: In Sondersituationen müsse geprüft werden, ob diese Maßnahmen ausgeweitet werden können – stets im Dialog mit Jägern, Naturschutzverbänden und Behörden.
-
Schutzstatus: Der Abgeordnete sieht die Notwendigkeit, den Schutzstatus verschiedener Gänsearten in gewissen Situationen auf den Prüfstand zu stellen.
-
Bestandsentwicklung: Es gebe den deutlichen Eindruck, dass die Zahl der in der Region brütenden Gänse massiv zugenommen habe.
„Die Problematik nimmt zu, die Betroffenheit steigt, das Ausmaß ist nicht mehr zu akzeptieren“, so das Fazit des Abgeordneten. Es brauche jetzt zeitnahe Antworten und tragfähige Lösungen, um den Konflikt zwischen Artenschutz und Landwirtschaft dauerhaft zu befrieden.
Bild: Gänse an der Ems. (Foto: privat)
Anzeige























