Lokal
Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai
Kultusminister Tonne: „Angebote auf Bildung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen notwendig und vertretbar”
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.
Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
Die Regelungen im Überblick:
I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
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Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 testen.
- Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
- Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
III. Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
- In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E‑Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
- Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
- „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
- Mindestabstand von 1,5 Metern
- Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20–5‑20
- Handhygiene, Husten- und Niesregeln
- Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
- Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1–6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.

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Papenburgs Rathaus 5.0 – Mit WEMA zu modernen Arbeitswelten und Bürgerfreundlichkeit
Effizient und bürgernah: Die digitale Terminbuchungssoftware im Rathaus verkürzt Wartezeiten und sorgt für reibungslose Abläufe.
Papenburgs Rathaus 5.0: Vorreiter für moderne Verwaltung
Papenburg – Ein neues Kapitel für die Stadtverwaltung
Mit dem Einzug in das frisch fertiggestellte Rathaus beginnt für die Stadtverwaltung Papenburg ein wegweisendes Kapitel. Beim Tag der offenen Tür konnten Bürgerinnen und Bürger erstmals einen Blick auf das innovative Gebäude werfen. Die Begeisterung war groß: moderne Arbeitswelten, durchdachte Architektur und digitale Prozesse überzeugten gleichermaßen. Der erfolgreiche Auftakt zeigt, dass die Stadtverwaltung mit dem Rathauskonzept 5.0 auf dem richtigen Weg ist, und bildet die Basis für die langfristige Weiterentwicklung und Optimierung der Verwaltungsstrukturen.
Bürgerfreundlichkeit im Fokus
Das neue Rathaus ist weit mehr als ein klassisches Verwaltungsgebäude. Auf jeder Etage stehen Infotheken, modern gestaltete Wartebereiche und Besprechungsräume bereit, die bewusst wie eine Hotelrezeption organisiert sind. So wird den Besuchern Orientierung geboten und die Übersichtlichkeit verbessert. Digitale Anzeigetafeln informieren über Abteilungen und Ansprechpartner, während ein neu eingeführtes Terminbuchungssystem es ermöglicht, Anliegen schnell und unkompliziert zu erledigen – online, telefonisch oder direkt vor Ort. Mit diesen Maßnahmen reduziert die Stadt unnötige Wartezeiten, verbessert die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und sorgt für ein angenehmes Besuchserlebnis.
Effiziente Arbeitswelten hinter den Kulissen
Hinter den öffentlichen Bereichen arbeiten die Verwaltungsteams in klar abgegrenzten Zonen. Dies gewährleistet nicht nur Datenschutz, sondern auch organisatorische Sicherheit. Vollständig digitalisierte Akten und Arbeitsprozesse erlauben es, dass Aufgaben jederzeit flexibel übernommen werden können – sei es bei Krankheit oder Urlaub eines Mitarbeiters. Jeder Mitarbeiter verfügt über ein abschließbares Fach für persönliche Unterlagen, während digitale Systeme die Effizienz und Kontinuität der Arbeit sicherstellen. Dank der digitalen Infrastruktur können die Mitarbeitenden zudem flexibel arbeiten, ob im Büro, im Homeoffice oder an anderen Orten mit WLAN-Anschluss, was moderne Arbeitsmodelle wie Mobile Office oder Telearbeit optimal unterstützt.
Architektur und Raumkonzept
Die Architektur des Rathauses ist konsequent auf die Bedürfnisse moderner Verwaltung und Bürgerfreundlichkeit ausgerichtet. Der zentrale Mitteltrakt beherbergt die Bürgerberatung, während die seitlichen Flügel die Backoffice-Bereiche aufnehmen. Der Ratssaal im obersten Stockwerk ist variabel nutzbar: Er lässt sich flexibel in drei Räume teilen und eignet sich sowohl für politische Sitzungen als auch für öffentliche Veranstaltungen.
Barrierefreiheit wird umfassend umgesetzt. Dazu gehören Blinden- und Sehbehindertenleitsysteme, taktile Aufzugspanele, akustische Anpassungen sowie Maßnahmen für gehörlose und schwerhörige Menschen, beispielsweise visuelle Signale, Induktionsschleifen und moderne Kommunikationstechnologien. So kann das Rathaus von allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen genutzt werden – unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
Digitalisierung als Schlüssel für Effizienz
Die Digitalisierung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Projekt. Sie erleichtert die Bearbeitung von Bürgeranliegen, unterstützt die flexible Personalplanung und steigert die Qualität der Beratung erheblich. Gleichzeitig bereitet das Rathaus die Verwaltung auf die bevorstehende Lücke vor, die durch den Ruhestand der Baby-Boomer-Generation entsteht. Durch den Einsatz digitaler Systeme und KI-Anwendungen können Aufgaben effizient verteilt werden, sodass selbst bei reduzierter Personalstärke ein hoher Servicegrad für Bürgerinnen und Bürger sichergestellt bleibt.
Papenburg als Innovationsstandort
Die Stadt Papenburg gilt als besonders innovative Kommune. Das Rathauskonzept 5.0 berücksichtigt nicht nur die aktuellen Anforderungen der Verwaltung, sondern antizipiert auch zukünftige Entwicklungen. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich kontinuierlich dafür ein, Dienstleistungen bürgernah, effizient und transparent anzubieten. Diese strategische Herangehensweise, die Effizienz, Bürgerfreundlichkeit und Digitalisierung vereint, macht Papenburg bundesweit zu einem Leuchtturmprojekt.
Bundesweite Anerkennung
Die Arbeit der Stadt wurde bereits auf Bundesebene gewürdigt: Am 8. August 2025 erhielt Papenburg beim 11. Zukunftskongress Staat & Verwaltung in Berlin die Leadership-Auszeichnung „Rathaus 5.0 – Verwaltung neu gedacht: Flexibel und bürgernah“. Die Fachjury lobte die ganzheitliche Strategie, agile Führung, moderne Arbeitswelten und innovative Zusammenarbeit. Bürgermeisterin Vanessa Gattung betonte:
„Diese Auszeichnung bestätigt, dass unser Mut zum Wandel und unsere gemeinsame Vision für eine flexible, moderne und serviceorientierte Verwaltung genau richtig sind.“
Projektmanagement, Budget und Zeitplan
Nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch überzeugt das Projekt: Kosten und Zeitpläne wurden eingehalten, das Rathaus wurde innerhalb des vorgesehenen Budgets realisiert. Infografiken visualisieren Zeitplan, Budget und Gebäudeübersicht, sodass die Komplexität des Vorhabens für die Öffentlichkeit nachvollziehbar bleibt und die Transparenz des Projekts unterstrichen wird.
Ein modernes Rathaus für Bürger und Mitarbeiter
Das neue Rathaus Papenburg ist ein Symbol für moderne, digitale und bürgerfreundliche Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger profitieren von kurzen Wegen, barrierefreien Strukturen und effizienten Abläufen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in einem flexiblen, gut organisierten Umfeld, das optimal auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet ist.
Papenburg zeigt damit, dass auch kleinere und mittlere Städte mit klarer Strategie, innovativen Konzepten und mutiger Umsetzung bundesweit Maßstäbe setzen können. Das Rathaus 5.0 ist ein Vorbild für die Verwaltung der Zukunft, die Effizienz, Service und Innovation miteinander vereint.
WEMA – RaumKonzepte GmbH entwickelt Raumkonzept für das Rathaus 5.0 in Papenburg
Die Stadt Papenburg wurde bei der Planung ihres Rathauses 5.0 beratend und planerisch von der in Leer ansässigen und renommierten Firma WEMA – RaumKonzepte GmbH unterstützt. Über einen Zeitraum von rund drei Jahren entwickelten die Experten gemeinsam mit der Verwaltung das Raumkonzept, das moderne Arbeitswelten, effiziente Abläufe und bürgerfreundliche Strukturen miteinander verbindet. Während dieser Phase wurden unter anderem partizipative Workshops mit Mitarbeitenden und Führungskräften durchgeführt, um möglichst alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen. Dabei standen zahlreiche Themen im Mittelpunkt: zukünftige Arbeitsmodelle, optimierte Arbeitsabläufe, interne Kommunikationswege sowie gestalterische und innenarchitektonische Elemente einer modernen Verwaltung. Die Ergebnisse dieser intensiven Zusammenarbeit bildeten die Grundlage für die finale Planung des Raumkonzepts.
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Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Im Bereich des Bahnübergangs Eisinghausener Straße (Bahnstrecke 2931, km 326,182) müssen in Kürze notwendige Gleisbauarbeiten durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisinghausener Straße für jeglichen Fahrzeugverkehr gemäß § 45 StVO vollständig zu sperren.
Die Vollsperrung beginnt am 26. November 2025 um 08:00 Uhr und dauert voraussichtlich bis zum 29. November 2025 um 09:00 Uhr.
Eine Umleitung wird eingerichtet und führt über die Heisfelder Straße (B 70), den Moorweg und den Mettjeweg.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist auch für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende keine Passage des Baustellenbereichs möglich.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Umleitungsstrecke ist deutlich ausgeschildert.

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Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Im Zuge einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Jann-Berghaus-Brücke (Emsstraße / B 436) in Leer vom 18. bis 21. November 2025 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Während der Prüfarbeiten wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Eine entsprechende Verkehrsregelung wird eingerichtet, um einen sicheren und möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Stadt Leer bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Sperrung. Die Maßnahme ist notwendig, um die Verkehrssicherheit und den Erhalt des Bauwerks langfristig zu gewährleisten.
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