Blaulicht
Polizeimeldungen vom vom 17.04.2021
Fahrten unter Drogeneinfluss
Am Freitag haben die Beamten im Bereich der PI Leer / Emden diverse Fahrten unter Betäubungsmitteln feststellen müssen. In allen Fällen wurden Blutentnahmen angeordnet, die Weiterfahrten untersagt und dementsprechende Verfahren eingeleitet.
Weener — Gegen 12:00 Uhr wurde ein 38-jähriger Weeneraner in seinem Pkw in der Straße ‘Zur Mühle’ kontrolliert. Ein Test ergab eine Beeinflussung durch Kokain. Weiterhin wurde festgestellt, dass er keinen Führerschein hat.
Emden — Gegen 16:00 Uhr befuhr ein 23-jähriger aus Emden mit seinem VW Golf die Jungfernbrückstr. und wurde kontrolliert. Auch dieser stand unter dem Einfluss von Kokain.
Leer — Im Schlehenweg konnte gegen 17:00 Uhr ein 28-jähriger aus Barßel festgestellt werden, der mit seinem Pkw unterwegs war, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis gewesen ist.
Bunde — Fast zeitgleich um 17:00 Uhr wurde ein 26-jähriger Niederländer in der Neuschanzer Str. überprüft. Der aus Winschoten stammende Mann hatte tags zuvor u.a. Marihuana konsumiert und reagierte positiv auf die durchgeführten Tests.
Sachbeschädigung — ZEUGEN gesucht
Moormerland — In der Zeit von Donnerstag, 08:00 bis Freitag, 08:00 Uhr haben unbekannte Täter die Eingangstür des Schöpfwerkes in der Schmiedestr. beschädigt. Hierdurch ist ein Schaden von ca. 300 Euro entstanden.
Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden — ZEUGEN gesucht
Emden — Am Freitag streifte ein unbekannter älterer Mann um 18:00 Uhr mit seinem bislang unbekannten Fahrzeug beim Ausparken auf dem Gelände eines Getränkemarktes in der Ubierstraße einen dort parkend abgestellten schwarzen VW Bulli. Der hintere rechte Kotflügel des VW wurde dadurch eingedellt. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der entstandene Schaden wird auf ca. 500 EUR geschätzt.
Körperverletzung — ZEUGEN gesucht
Emden — Am Freitag, 16.04.2021, 15.50 Uhr, wurde ein 30-jähriger Emder beim Spazierengehen von drei Jugendlichen (einem Mädchen und zwei Jungen) angesprochen und unerwartet von einem der Jungen an den Hals geschlagen. Danach sind die Personen geflüchtet. Das Opfer wurde leicht am Hals verletzt. Das ca. 16 Jahre alte Mädchen soll eine schwarze Jogginghose und ein Cap mit einem Krokodil-Abzeichen getragen haben. Der Täter soll ebenfalls ca. 16 Jahre alt sein. Größe: ca. 180 cm. Er soll schlank sein und eine beige Jacke getragen haben. Der zweite Junge konnte nicht beschrieben werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
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Blaulicht
Silvesternacht im Landkreis Leer: Feuerwehr kämpft gegen Flammenmeer
Bilanz der Silvesternacht im Landkreis Leer: Feuerwehren im Dauereinsatz
LANDKREIS LEER – Die Silvesternacht 2025/2026 verlief für die Feuerwehren im Landkreis Leer arbeitsreich. Bis in die frühen Morgenstunden mussten die Einsatzkräfte zu insgesamt sieben Bränden ausrücken. Ein Schwerpunkt lag dabei auf brennenden Hecken und Containern.
Schnelles Eingreifen verhindert Schlimmeres
In einer ersten Bilanz (Stand: 03:00 Uhr) meldete die Kreisfeuerwehr Leer ein moderates, aber dennoch forderndes Einsatzaufkommen. Der Fokus der nächtlichen Alarmierungen lag vor allem auf kleineren Bränden, die jedoch durch die dichte Bebauung oder Trockenheit das Potenzial für größere Schäden bargen.
In den Ortschaften Neermoor, Burlage und auf der Insel Borkum mussten die Einsatzkräfte brennende Hecken und Mülleimer löschen. Durch die kurzen Reaktionszeiten der ehrenamtlichen Brandschützer konnten die Flammen jeweils schnell unter Kontrolle gebracht werden, bevor sie auf angrenzende Gebäude oder Sachwerte übergreifen konnten.
Containerbrände und ein Großbrand in Detern
Neben den kleineren Bränden kam es in Bunde und in der Stadt Leer zu Bränden von großen Entsorgungscontainern. Hier standen jeweils 1.000-Liter-Behälter in Flammen, die von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.
Der intensivste Einsatz der Nacht ereignete sich jedoch in Detern. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand dort ein Unterstand für Einkaufswagen bereits im Vollbrand. Die Hitzeentwicklung war enorm, doch auch hier gelang es den Kräften, das Feuer effektiv zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
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Keine Verletzten zu beklagen
Trotz der Vielzahl an Brandstellen gibt es eine gute Nachricht: Nach aktuellem Kenntnisstand der Kreisfeuerwehr wurden bei keinem der Einsätze Personen verletzt.
Pressesprecher Joachim Rand betonte die Bedeutung der schnellen Alarmierung und der Einsatzbereitschaft der Wehren, die auch in der Neujahrsnacht für die Sicherheit der Bürger im Landkreis Leer sorgten.
Bericht: Joachim Rand, Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
Fotos: Feuerwehr
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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