Politik
„Schwitzen statt sitzen.” Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden
Foto: Justizvollzugsanstalt Lingen — Ingo Tonsor@LeserECHO
Kümmern und helfen
Niedersachsen vermeidet Ersatzfreiheitsstrafen durch eine aktive Einbindung der Gerichtshilfe / Über 2.700 Kontaktaufnehmen zu Betroffenen im Jahr 2021
Niedersachsen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern. Über 46.000 Hafttage konnten im Jahr 2021 vermieden werden durch Programme wie die „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe” oder „Schwitzen statt sitzen.” Siehe hier . Vor allem die in freier Trägerschaft befindlichen Anlaufstellen für Strafffälligenhilfe leisten dabei sehr wertvolle Arbeit.
Bundesweit gibt es seit einiger Zeit immer wieder den Vorschlag, aktiver auf die Betroffenen zuzugehen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Niedersachsen geht diesen Weg bereits seit zwei Jahren! Erstmals liegen dazu jetzt Zahlen vor. Danach konnte in über 2.700 Fällen Hilfe geleistet werden.
Zum Ablauf
Seit Sommer 2020 binden die Staatsanwaltschaften die Gerichtshilfe des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) in die Geldstrafenvollstreckung ein. Hierbei werden sozialarbeiterische Aspekte in dem sonst juristisch geprägten Prozess der Geldstrafenvollstreckung berücksichtigt. Verurteilten Personen wird von Justizsozialarbeitern verdeutlicht, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar bevorsteht — und es soll gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Hierdurch sollen insbesondere die Menschen erreicht werden, die mit der Situation überfordert sind und den Überblick über ihre Situation komplett verloren haben. Die Staatsanwaltschaften sind aufgefordert, die Gerichtshilfe spätestens bei der Ladung zum Strafantritt im Falle der erstmaligen Verurteilung zu einer Geldstrafe einzubinden.
Zu den Zahlen
Von den im Jahr 2021 insgesamt 3.998 Verfahren, in denen der AJSD eingebunden wurde, konnte in 2.744 Verfahren (68,63%) ein Kontakt zum dem oder der Betroffenen hergestellt und im Gespräch ein Vorschlag zur Tilgung der Geldstrafe erarbeitet werden. Vornehmlich wurden dabei Anträge auf Ratenzahlungsvereinbarungen gestellt (2.620 Fälle). In 110 Fällen wurde ein Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit gestellt. In 14 Fällen kam es zu einer Weiterleitung an die Anlaufstellen für Straffällige. In den Fällen, in denen kein Kontakt zu den Betroffenen hergestellt werden konnte, lag dies im Wesentlichen daran, dass die Betroffenen nicht angetroffen wurden oder eine Unterstützung ablehnten. Von den 3.998 Fällen Verfahren konnten 89,91% innerhalb der ersten vier Wochen bearbeitet und beendet werden.
Das sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza:
„Aus Berlin kam zuletzt die Idee, dem Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Halbierung der Haftdauer zu begegnen. Das sei ein Neustart in der Strafrechtspolitik. Diese Idee entlastet vielleicht unsere Haftanstalten, weil die Betroffenen zum Beispiel nicht mehr 20, sondern nur noch 10 Tage bleiben. Die Zahl der Betroffenen wird durch diesen vermeintlichen „Neustart” jedoch nicht halbiert.
Die eigentliche Arbeit leisten die Länder, so wie wir in Niedersachsen, und die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe. Auf die Betroffenen zuzugehen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, ist anstrengend, personalintensiv und teuer. Und dennoch: Erst der Aspekt der Sozialarbeit ist das, was den Betroffenen wirklich hilft! Denn häufig gehen der Verurteilung zu einer Geldstrafe Suchtprobleme, Wohnungslosigkeit, familiäre Zerrüttung, Sprachprobleme oder Schulden voraus. Die Justiz muss hier also letztlich Probleme lösen, die viel früher entstanden sind.”
Zur Illustration der Arbeit der Gerichtshilfe: Echte Fallbeispiele aus dem Jahr 2021 in Niedersachsen
- Ein Betroffener wird beim zweiten Anlauf in seiner Wohnung angetroffen. Sowohl im Briefkasten als auch in der Wohnung stapeln sich ungeöffnete Briefe. Auf Nachfrage berichtet der Klient, dass er die Post nur unregelmäßig oder gar nicht öffne. Es würden immer nur schlechte Dinge darinstehen. Im Gespräch kann eine Lösung erarbeitet werden. Die Bedingungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit (Projekt „Schwitzen statt Sitzen”) werden geklärt; es wird über eine mögliche Ratenzahlung informiert, auf Vereine der freien Straffälligenhilfe wird hingewiesen.
- Ein Betroffener wird zuhause angetroffen, nachdem er einen Termin im Büro nicht wahrgenommen hat. Er wirkt überrascht und gibt an, das Schreiben nicht erhalten zu haben. Zum Sachverhalt teilt er mit, er wisse worum es geht. Er habe eine Geldstrafe nicht gezahlt. Es täte ihm leid. Es sei ihm alles über den Kopf gewachsen. Finanzielle Probleme und Nachbarschaftsstreitigkeiten belasteten ihn. Er wisse nicht mehr, wie er alles bewältigen solle und rechne mit Abholung durch Polizei und somit einer Inhaftierung. Es wird über seinen Werdegang gesprochen und über seine Verbindlichkeiten. Letztlich erfolgt die Vereinbarung, dass der Staatsanwaltschaft eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro sowie eine Anbindung an örtliche Schuldenberatung vorgeschlagen wird.
- Ein älterer Mann, bislang nie straffällig geworden, begeht hinter dem Rücken seiner erkrankten Frau kleinere Ladendiebstähle. Die Geldstrafen konnte er nicht an seiner Frau vorbei bezahlen, da sie trotz ihrer Erkrankung noch die häusliche Geldverwaltung unter sich hatte. So kam es zur Ladung zum Strafantritt. Im Gespräch konnte der Betroffene überzeugt werden, sich der Frau zu öffnen; eine Ratenzahlung wurde unter ihrer Mitwirkung vereinbart.
- Eine Betroffene folgt der ersten Einladung und erscheint pünktlich zum Gesprächstermin. Im Gespräch erklärt die Klientin, die Hoffnung auf eine Lösung ihrer Probleme bereits verloren und Post der Staatsanwaltschaft nicht mehr geöffnet zu haben. Durch die Kontaktaufnahme des AJSD konnte der Klientin eine Perspektive gegeben und Unterstützung angeboten werden. Die Lebenssituation der Klientin konnte besprochen und eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft vereinbart werden.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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