Politik
„Schwitzen statt sitzen.” Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden
Foto: Justizvollzugsanstalt Lingen — Ingo Tonsor@LeserECHO
Kümmern und helfen
Niedersachsen vermeidet Ersatzfreiheitsstrafen durch eine aktive Einbindung der Gerichtshilfe / Über 2.700 Kontaktaufnehmen zu Betroffenen im Jahr 2021
Niedersachsen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern. Über 46.000 Hafttage konnten im Jahr 2021 vermieden werden durch Programme wie die „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe” oder „Schwitzen statt sitzen.” Siehe hier . Vor allem die in freier Trägerschaft befindlichen Anlaufstellen für Strafffälligenhilfe leisten dabei sehr wertvolle Arbeit.
Bundesweit gibt es seit einiger Zeit immer wieder den Vorschlag, aktiver auf die Betroffenen zuzugehen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Niedersachsen geht diesen Weg bereits seit zwei Jahren! Erstmals liegen dazu jetzt Zahlen vor. Danach konnte in über 2.700 Fällen Hilfe geleistet werden.
Zum Ablauf
Seit Sommer 2020 binden die Staatsanwaltschaften die Gerichtshilfe des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) in die Geldstrafenvollstreckung ein. Hierbei werden sozialarbeiterische Aspekte in dem sonst juristisch geprägten Prozess der Geldstrafenvollstreckung berücksichtigt. Verurteilten Personen wird von Justizsozialarbeitern verdeutlicht, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar bevorsteht — und es soll gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Hierdurch sollen insbesondere die Menschen erreicht werden, die mit der Situation überfordert sind und den Überblick über ihre Situation komplett verloren haben. Die Staatsanwaltschaften sind aufgefordert, die Gerichtshilfe spätestens bei der Ladung zum Strafantritt im Falle der erstmaligen Verurteilung zu einer Geldstrafe einzubinden.
Zu den Zahlen
Von den im Jahr 2021 insgesamt 3.998 Verfahren, in denen der AJSD eingebunden wurde, konnte in 2.744 Verfahren (68,63%) ein Kontakt zum dem oder der Betroffenen hergestellt und im Gespräch ein Vorschlag zur Tilgung der Geldstrafe erarbeitet werden. Vornehmlich wurden dabei Anträge auf Ratenzahlungsvereinbarungen gestellt (2.620 Fälle). In 110 Fällen wurde ein Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit gestellt. In 14 Fällen kam es zu einer Weiterleitung an die Anlaufstellen für Straffällige. In den Fällen, in denen kein Kontakt zu den Betroffenen hergestellt werden konnte, lag dies im Wesentlichen daran, dass die Betroffenen nicht angetroffen wurden oder eine Unterstützung ablehnten. Von den 3.998 Fällen Verfahren konnten 89,91% innerhalb der ersten vier Wochen bearbeitet und beendet werden.
Das sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza:
„Aus Berlin kam zuletzt die Idee, dem Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Halbierung der Haftdauer zu begegnen. Das sei ein Neustart in der Strafrechtspolitik. Diese Idee entlastet vielleicht unsere Haftanstalten, weil die Betroffenen zum Beispiel nicht mehr 20, sondern nur noch 10 Tage bleiben. Die Zahl der Betroffenen wird durch diesen vermeintlichen „Neustart” jedoch nicht halbiert.
Die eigentliche Arbeit leisten die Länder, so wie wir in Niedersachsen, und die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe. Auf die Betroffenen zuzugehen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, ist anstrengend, personalintensiv und teuer. Und dennoch: Erst der Aspekt der Sozialarbeit ist das, was den Betroffenen wirklich hilft! Denn häufig gehen der Verurteilung zu einer Geldstrafe Suchtprobleme, Wohnungslosigkeit, familiäre Zerrüttung, Sprachprobleme oder Schulden voraus. Die Justiz muss hier also letztlich Probleme lösen, die viel früher entstanden sind.”
Zur Illustration der Arbeit der Gerichtshilfe: Echte Fallbeispiele aus dem Jahr 2021 in Niedersachsen
- Ein Betroffener wird beim zweiten Anlauf in seiner Wohnung angetroffen. Sowohl im Briefkasten als auch in der Wohnung stapeln sich ungeöffnete Briefe. Auf Nachfrage berichtet der Klient, dass er die Post nur unregelmäßig oder gar nicht öffne. Es würden immer nur schlechte Dinge darinstehen. Im Gespräch kann eine Lösung erarbeitet werden. Die Bedingungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit (Projekt „Schwitzen statt Sitzen”) werden geklärt; es wird über eine mögliche Ratenzahlung informiert, auf Vereine der freien Straffälligenhilfe wird hingewiesen.
- Ein Betroffener wird zuhause angetroffen, nachdem er einen Termin im Büro nicht wahrgenommen hat. Er wirkt überrascht und gibt an, das Schreiben nicht erhalten zu haben. Zum Sachverhalt teilt er mit, er wisse worum es geht. Er habe eine Geldstrafe nicht gezahlt. Es täte ihm leid. Es sei ihm alles über den Kopf gewachsen. Finanzielle Probleme und Nachbarschaftsstreitigkeiten belasteten ihn. Er wisse nicht mehr, wie er alles bewältigen solle und rechne mit Abholung durch Polizei und somit einer Inhaftierung. Es wird über seinen Werdegang gesprochen und über seine Verbindlichkeiten. Letztlich erfolgt die Vereinbarung, dass der Staatsanwaltschaft eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro sowie eine Anbindung an örtliche Schuldenberatung vorgeschlagen wird.
- Ein älterer Mann, bislang nie straffällig geworden, begeht hinter dem Rücken seiner erkrankten Frau kleinere Ladendiebstähle. Die Geldstrafen konnte er nicht an seiner Frau vorbei bezahlen, da sie trotz ihrer Erkrankung noch die häusliche Geldverwaltung unter sich hatte. So kam es zur Ladung zum Strafantritt. Im Gespräch konnte der Betroffene überzeugt werden, sich der Frau zu öffnen; eine Ratenzahlung wurde unter ihrer Mitwirkung vereinbart.
- Eine Betroffene folgt der ersten Einladung und erscheint pünktlich zum Gesprächstermin. Im Gespräch erklärt die Klientin, die Hoffnung auf eine Lösung ihrer Probleme bereits verloren und Post der Staatsanwaltschaft nicht mehr geöffnet zu haben. Durch die Kontaktaufnahme des AJSD konnte der Klientin eine Perspektive gegeben und Unterstützung angeboten werden. Die Lebenssituation der Klientin konnte besprochen und eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft vereinbart werden.
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Politik
5.084 mögliche Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregelung in Niedersachsen – jetzt drohen Bußgelder
Niedersachsen erfasst weitere 5.084 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung
Hannover/Niedersachsen. In Niedersachsen sind bei der Überprüfung der sogenannten 12-Uhr-Tankregelung weitere 5.084 mögliche Verstöße festgestellt worden. Die Fälle betreffen die Monate Mai, Juni und Juli und werden derzeit für eine mögliche Ahndung nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz geprüft.
Nach den bereits veröffentlichten Zahlen für April liegen nun auch die Auswertungen für die drei Folgemonate vor. Im Mai wurden 2.139 mögliche Verstöße, im Juni 1.755 und im Juli 1.190 Fälle erfasst. Damit wurden innerhalb dieser drei Monate insgesamt 5.084 mögliche Verstöße gegen die Vorgaben festgestellt.
Betroffen waren 577 Tankstellen und 453 Preishoheitsinhaber. Als Preishoheitsinhaber gelten Unternehmen oder Betreiber, die über die Kraftstoffpreise der jeweiligen Tankstellen entscheiden.
Verfahren wegen möglicher Verstöße laufen
Die festgestellten Fälle werden nun im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Nach den Vorgaben des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes ist vor dem Erlass eines konkreten Bußgeldbescheides zunächst eine Anhörung zu den Vorwürfen vorgesehen. Die Verfahren befinden sich derzeit in diesem Stadium.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne betont, dass die sogenannte 12-Uhr-Regelung keine unverbindliche Empfehlung sei. Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit seien ein Rechtsverstoß, der entsprechend geahndet werde.
„Wir prüfen die mehr als 5.000 gemeldeten Fälle und ahnden bestätigte Verstöße konsequent mit Bußgeldern“, erklärte Tonne. Wer die Kraftstoffpreise festlege, müsse sich an die geltenden Regeln halten.
Im April wurden bereits 2.039 Verstöße festgestellt
Bereits für den Monat April hatte Niedersachsen 2.039 Verstöße festgestellt. Dafür wurden jeweils 55 Euro Verwarngeld verhängt.
Für Verstöße ab Mai führt das Land nun Bußgeldverfahren durch. Für den Mai ist nach den Angaben ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Für die folgenden Monate soll das Bußgeld schrittweise erhöht werden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zeigte sich zugleich ein positiver Trend ab den Zeitpunkten, zu denen Verwarnungsgeld- und Anhörungsschreiben zugestellt wurden. Die sinkenden Fallzahlen seien damit auch auf das Tätigwerden des Landes Niedersachsen zurückzuführen.
Wirtschaftsminister fordert Änderung der 12-Uhr-Regelung
Grant Hendrik Tonne fordert gleichzeitig eine Änderung der gesetzlichen Uhrzeit für Preiserhöhungen an Tankstellen. Die derzeitige Regelung, nach der eine Preiserhöhung einmal täglich um 12 Uhr erfolgen darf, gehe am Alltag vieler Menschen vorbei.
Nach Auffassung des Ministers könnten insbesondere Berufstätige mittags häufig nicht von günstigeren Kraftstoffpreisen profitieren. Würden Preiserhöhungen erst um 20 Uhr erlaubt, könnten nach seiner Einschätzung deutlich mehr Menschen nach Feierabend noch zu einem günstigeren Preis tanken.
Tonne fordert deshalb den Bund auf, die entsprechende gesetzliche Regelung zu ändern.
Was gilt bei der 12-Uhr-Tankregelung?
Nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz dürfen Tankstellen ihre Preise derzeit einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erfasst die Preismeldungen und übermittelt die entsprechenden Daten an die Länder. Niedersachsen prüft die gemeldeten Fälle und ist für die Ahndung festgestellter Verstöße zuständig.
Mit den nun ausgewerteten Monaten Mai, Juni und Juli kommen damit weitere 5.084 mögliche Verstöße zu den bereits für April erfassten 2.039 Fällen hinzu. Ob aus den aktuell geprüften Fällen tatsächlich Bußgelder entstehen, wird im weiteren Verlauf der jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahren entschieden.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Zuckersteuer vor dem Start? Staudte fordert endlich klare Entscheidung aus Berlin
Zuckersteuer: Verbraucherschutzministerin Staudte fordert klares Signal aus Berlin
Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte drängt die Bundesregierung zu einer abgestimmten Position bei der geplanten Zuckersteuer. Die Debatte dürfe aus ihrer Sicht nicht durch interne Uneinigkeit weiter verzögert werden. Entscheidend sei, den Zuckerkonsum zu reduzieren und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums zu schützen.
Staudte fordert von der Bundesregierung ein geschlossenes Vorgehen. Bei einem aus ihrer Sicht überschaubaren Thema wie der Zuckersteuer müsse Berlin „unverzüglich mit einer abgestimmten Position“ auftreten. Andernfalls profitiere vor allem die Zuckerindustrie davon, wenn das Vorhaben politisch weiter zerredet werde.
Die Ministerin äußerte zugleich den Verdacht, dass die aktuelle Debatte möglicherweise durch ein gezielt durchgestochenes internes Papier – einen sogenannten Leak – angeheizt worden sein könnte. Dadurch könne das Vorhaben zusätzlich ins Stocken geraten.
Ziel: Weniger Zucker und mehr Gesundheit
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer müsse aus Sicht Staudtes vor allem ein Ziel im Mittelpunkt stehen: Der Zuckerkonsum soll sinken und gesundheitsschädliche Folgen sollen eingedämmt werden.
Besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche sieht die Verbraucherschutzministerin Handlungsbedarf. Eine politische Grundsatzentscheidung zugunsten der Gesundheit junger Menschen sei ihrer Auffassung nach längst überfällig.
„Wichtig ist doch, dass endlich etwas passiert und die Zuckersteuer nun bald kommt“, erklärt Staudte. Entscheidend sei daher weniger die aktuelle politische Auseinandersetzung über einzelne Details als vielmehr die grundsätzliche Entscheidung, Maßnahmen zur Reduzierung des Zuckerkonsums auf den Weg zu bringen.
Staudte: Gesundheit von Kindern muss im Mittelpunkt stehen
Mit ihrer Forderung beteiligt sich die niedersächsische Verbraucherschutzministerin an der bundesweiten Debatte über eine mögliche Zuckersteuer. Sie macht dabei deutlich, dass sie eine schnelle politische Entscheidung erwartet.
Aus ihrer Sicht sollte der Gesundheitsschutz – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – Vorrang vor den Interessen der Zucker-Lobby haben. Eine abgestimmte Position der Bundesregierung sei deshalb dringend erforderlich.
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Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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