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Sicher durch die Lüchtertied: Adventszeit ohne Brandgefahr
Lüchtertied in Ostfriesland: Sicherheit in der Adventszeit!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Kinder und Weihnachtskerzen nicht allein lassen!
Die Adventszeit bringt Gemütlichkeit und besinnliche Stunden mit Kerzenschein und festlicher Beleuchtung – aber auch eine erhebliche Brandgefahr. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, appellieren an alle: „Ein Moment der Unachtsamkeit kann fatale Folgen haben!“
Vorsicht bei Kerzen und Weihnachtsdeko
Besonders echte Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen bergen Gefahren. Trockene Tannenzweige oder Dekorationen aus Papier und Kunststoff können leicht entflammen. Kinder werden von den flackernden Lichtern angezogen, was das Risiko zusätzlich erhöht. Deshalb gilt: Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, vor allem nicht in Räumen mit Kindern oder Haustieren!
„Die sogenannte Sorgfaltspflicht ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch für den Versicherungsschutz entscheidend“, betont Signe Foetzki. Grobe Fahrlässigkeit, etwa das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, kann dazu führen, dass Versicherungen den Schaden nicht vollständig übernehmen.
Maßnahmen zur Sicherheit
- Adventskränze auf feuerfeste Unterlagen stellen: Geeignet sind Glas‑, Porzellan- oder Steingutteller.
- Stabiler Baum: Ein Tannenbaumfuß mit Wasserschale verhindert das Umkippen und erhöht die Sicherheit. Selbstlöschende Kerzen sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme.
- Kerzen in der richtigen Reihenfolge anzünden: Beginnen Sie oben und hinten, löschen Sie die Kerzen umgekehrt.
- Abstand: Kerzen sollten fern von brennbaren Materialien wie Vorhängen oder Möbeln aufgestellt werden.
- Keine Wunderkerzen am Baum: Herunterbrennende Kerzen rechtzeitig austauschen.
- Trockene Zweige vermeiden: Entfernen Sie Weihnachtsbäume, Kränze und Gestecke rechtzeitig, bevor sie zu einer Brandgefahr werden.
- Im Notfall vorbereitet sein: Halten Sie Feuerlöscher, Wasser oder eine Feuerdecke griffbereit.
Kohlenmonoxid-Gefahr: Unsichtbar, aber tödlich
Die Nutzung von Kaminen oder Öfen kann zu einer weiteren unsichtbaren Gefahr führen: giftiges Kohlenmonoxid. Friedhelm Tannen warnt: „Abgase aus unsachgemäß genutzten Öfen oder unsauberen Schornsteinen können tödlich sein.“ Lassen Sie daher Ihre Heizsysteme regelmäßig von Fachleuten überprüfen.
Rauch- und Kohlenmonoxidmelder retten Leben – und sie sind in Niedersachsen bereits Pflicht. Signe Foetzki empfiehlt: „Diese Geräte gehören an jede Zimmerdecke und eignen sich auch hervorragend als sinnvolles Weihnachtsgeschenk.“
Der heiße Draht zur Feuerwehr: Notruf 112
Sollte es dennoch zu einer Marke kommen, zögern Sie nicht, den Notruf 112 zu wählen. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen kann die Adventszeit sicher und sorglos genossen werden.
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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Ledabrücke in Leer: Vollsperrung und zusätzliche halbseitige Sperrung am 20. und 21. Oktober
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung am 20. und 21. Oktober – zusätzliche halbseitige Sperrung
Verkehrsbehinderungen auf der B 70 in Leer: Wegen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung und weiterer Untersuchungen wird die Ledabrücke am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr voll gesperrt. Zwischen den beiden Vollsperrungen ist zusätzlich eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich weist darauf hin, dass insbesondere am Dienstagnachmittag sowie am Mittwochmorgen mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen ist.
Ledabrücke in Leer an zwei Tagen voll gesperrt
Auf der Ledabrücke an der Bundesstraße 70 (B 70), Papenburger Straße, in Leer kommt es am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, zu Verkehrseinschränkungen. Wie angekündigt, muss die Brücke an beiden Tagen jeweils von 9 bis 16 Uhr vollständig für den Verkehr gesperrt werden.
Grund dafür ist eine turnusmäßige Bauwerksprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Weitere Untersuchungen zum Zustand der Bestandsbrücke
Parallel zur regulären Bauwerksprüfung sollen durch verschiedene Versuche belastbare Daten über den Zustand der bestehenden Ledabrücke gesammelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll anschließend entschieden werden, inwiefern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Brücke umgesetzt werden können.
Für diese Untersuchungen muss die Fahrbahndecke an einigen Stellen aufgefräst werden. Da der Verschluss der geöffneten Fahrbahndecke erst am darauffolgenden Tag erfolgen kann, ist eine zusätzliche halbseitige Sperrung zwischen den beiden Vollsperrungen notwendig.
Halbseitige Sperrung zwischen Dienstag und Mittwoch
Die halbseitige Sperrung beginnt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16 Uhr. Sie dauert bis Mittwoch, 21. Oktober, um 9 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt geht die halbseitige Sperrung wieder in die angekündigte Vollsperrung über.
Damit gelten für die Ledabrücke folgende Sperrzeiten:
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Dienstag, 20. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Vollsperrung der Ledabrücke
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Dienstag, 20. Oktober, ab 16 Uhr: Halbseitige Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, bis 9 Uhr: Fortsetzung der halbseitigen Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Erneute Vollsperrung
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Ab Mittwoch, 21. Oktober, 16 Uhr: Abschluss der Gesamtmaßnahme und Ende der Verkehrseinschränkungen
Verkehrsregelung durch temporäre Ampelanlage
Um einen angemessenen Verkehrsablauf während der halbseitigen Sperrung zu gewährleisten, wird eine temporäre Lichtsignalanlage eingesetzt. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Ampel in den Hauptverkehrszeiten von Mitarbeitern per Handschaltung bedient. Dadurch können die Schaltzeiten an die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, soll die gesamte Maßnahme um 16 Uhr abgeschlossen sein. Anschließend kann der Verkehr auf der Ledabrücke wieder ungehindert fließen.
Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt für Verkehrsteilnehmer aus Papenburg über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, B 72, A 28 und die B 436 nach Leer (U 1). Verkehrsteilnehmer in Richtung Papenburg nutzen bitte die U 2 über die B 436, A 28, B 72 und die B 438.
Quelle: Stadt Leer (Ostfriesland), Mitteilung vom 19. Oktober 2026
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Vergewaltigung in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil über dreieinhalb Jahre Haft
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Körperverletzung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines heute 35-jährigen Mannes aus Leer verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Aurich vom 13. April 2026 rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen heute 35 Jahre alten Mann aus Leer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbegründet verworfen. Damit ist das Strafverfahren endgültig abgeschlossen.
Landgericht Aurich verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Mann am 13. April 2026 wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof rechtlich überprüft.
Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 verwarf er die Revision als unbegründet.
Durch diese Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktenzeichen:
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Landgericht Aurich: 19 KLs 32/25
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Bundesgerichtshof: 7 StR 59/26
























