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Sicher durch die Lüchtertied: Adventszeit ohne Brandgefahr
Lüchtertied in Ostfriesland: Sicherheit in der Adventszeit!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Kinder und Weihnachtskerzen nicht allein lassen!
Die Adventszeit bringt Gemütlichkeit und besinnliche Stunden mit Kerzenschein und festlicher Beleuchtung – aber auch eine erhebliche Brandgefahr. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, appellieren an alle: „Ein Moment der Unachtsamkeit kann fatale Folgen haben!“
Vorsicht bei Kerzen und Weihnachtsdeko
Besonders echte Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen bergen Gefahren. Trockene Tannenzweige oder Dekorationen aus Papier und Kunststoff können leicht entflammen. Kinder werden von den flackernden Lichtern angezogen, was das Risiko zusätzlich erhöht. Deshalb gilt: Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, vor allem nicht in Räumen mit Kindern oder Haustieren!
„Die sogenannte Sorgfaltspflicht ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch für den Versicherungsschutz entscheidend“, betont Signe Foetzki. Grobe Fahrlässigkeit, etwa das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, kann dazu führen, dass Versicherungen den Schaden nicht vollständig übernehmen.
Maßnahmen zur Sicherheit
- Adventskränze auf feuerfeste Unterlagen stellen: Geeignet sind Glas‑, Porzellan- oder Steingutteller.
- Stabiler Baum: Ein Tannenbaumfuß mit Wasserschale verhindert das Umkippen und erhöht die Sicherheit. Selbstlöschende Kerzen sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme.
- Kerzen in der richtigen Reihenfolge anzünden: Beginnen Sie oben und hinten, löschen Sie die Kerzen umgekehrt.
- Abstand: Kerzen sollten fern von brennbaren Materialien wie Vorhängen oder Möbeln aufgestellt werden.
- Keine Wunderkerzen am Baum: Herunterbrennende Kerzen rechtzeitig austauschen.
- Trockene Zweige vermeiden: Entfernen Sie Weihnachtsbäume, Kränze und Gestecke rechtzeitig, bevor sie zu einer Brandgefahr werden.
- Im Notfall vorbereitet sein: Halten Sie Feuerlöscher, Wasser oder eine Feuerdecke griffbereit.
Kohlenmonoxid-Gefahr: Unsichtbar, aber tödlich
Die Nutzung von Kaminen oder Öfen kann zu einer weiteren unsichtbaren Gefahr führen: giftiges Kohlenmonoxid. Friedhelm Tannen warnt: „Abgase aus unsachgemäß genutzten Öfen oder unsauberen Schornsteinen können tödlich sein.“ Lassen Sie daher Ihre Heizsysteme regelmäßig von Fachleuten überprüfen.
Rauch- und Kohlenmonoxidmelder retten Leben – und sie sind in Niedersachsen bereits Pflicht. Signe Foetzki empfiehlt: „Diese Geräte gehören an jede Zimmerdecke und eignen sich auch hervorragend als sinnvolles Weihnachtsgeschenk.“
Der heiße Draht zur Feuerwehr: Notruf 112
Sollte es dennoch zu einer Marke kommen, zögern Sie nicht, den Notruf 112 zu wählen. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen kann die Adventszeit sicher und sorglos genossen werden.
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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