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Sicher und entspannt durch Winter und Feiertage: Die besten Tipps für Hundehalter
Hundetraining mit Herz und Fachwissen — Frauke Prüß ist eine erfahrene Hundetrainerin, die seit über 15 Jahren ihre eigene Hundeschule führt. Mit viel Engagement und Fachkenntnis hilft sie Hundebesitzern, die Bindung zu ihren Vierbeinern zu stärken und deren Verhalten positiv zu beeinflussen. In ihrem Training legt sie großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit Hunden und setzt auf individuell abgestimmte Trainingsmethoden, die sowohl für Hunde als auch für ihre Halter effektiv sind. Im Gespräch mit dem LeserECHO teilt sie wertvolle Tipps für Hundebesitzer, wie sie ihre Hunde während der winterlichen und festlichen Saison optimal betreuen können.
So kommen Hunde sicher und entspannt durch Winter und Feiertage.
Die Wintermonate und die festliche Jahreszeit stellen Hundebesitzer oft vor besondere Herausforderungen. Kälte, Schnee, Streusalz und der Trubel rund um die Feiertage können den Alltag mit einem Hund schwieriger machen. Frauke Prüß, eine erfahrene Hundetrainerin, gibt wertvolle Tipps, wie man seinem Hund in dieser Zeit besonderen Schutz, die nötige Beschäftigung und auch ein bisschen Beruhigung bieten kann. Denn mit den richtigen Vorbereitungen und ein wenig Aufmerksamkeit können Hundebesitzer und ihre Tiere die kalte Jahreszeit ohne unnötigen Stress genießen.
Vorsicht vor giftigen Versuchungen und gefährlichen Pflanzendekorationen
Während der Weihnachtszeit gibt es viele Versuchungen für Hunde, die sie nicht gut vertragen. Besonders gefährlich ist Schokolade: Sie enthält Theobromin, eine Substanz, die Hunde nicht abbauen können und die schnell zu schweren Vergiftungen führen kann. Aber auch in vielen zuckerfreien Süßigkeiten ist Xylit enthalten, ein Zuckeraustauschstoff, der für Hunde giftig ist und bei Einnahme zu schweren gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es besonders wichtig, Weihnachtsnaschereien und andere Leckereien immer außerhalb der Reichweite von Hunden aufzubewahren. Ebenso sollten Zimmerpflanzen wie der Weihnachtsstern oder die Mistel, die für Hunde giftig sind, niemals in deren Nähe kommen.
Frauke Prüß empfiehlt, für den Hund alternative Leckerlis bereit zu halten. Statt Schokolade können Hundebesitzer zu speziellen Hundekeksen greifen, die speziell für Vierbeiner hergestellt wurden. Auch selbstgemachte Leckerlis aus gesunden Zutaten sind eine gute Wahl – allerdings sollte man es mit den Belohnungen nicht übertreiben. Weniger ist oft mehr, um Verdauungsprobleme oder eine Gewichtszunahme zu vermeiden.
Sicherheit beim Gassigehen: Schutz vor Streusalz und kalten Temperaturen
Im Winter ist das Gassigehen für Hunde eine besondere Herausforderung. Die Streusalze auf den Wegen können nicht nur unangenehm für die Pfoten der Hunde sein, sondern auch zu Verletzungen führen. Das Salz kann die empfindliche Haut der Hundepfoten reizen, kleine Risse verursachen und bei Aufnahme durch Lecken sogar zu Vergiftungen führen. Frauke Prüß rät daher, die Pfoten nach jedem Spaziergang gründlich mit klarem Wasser abzuspülen, um das Salz zu entfernen. Es gibt auch spezielle Pfotenbalsame, die eine schützende Schicht bilden und die Haut pflegen können. Bei extrem kaltem Wetter oder auf besonders salzhaltigen Wegen können Hundeschuhe eine sehr gute Unterstützung bieten, um die Pfoten des Hundes zu schützen. Die Gewöhnung an Hundeschuhe ist zwar nicht immer einfach, aber es lohnt sich, besonders in den Monaten mit starkem Frost.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Winter ist die Sicherstellung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Wenn es früh dunkel wird, ist es umso wichtiger, dass Hundebesitzer sicherstellen, dass sie und ihr Hund gut gesehen werden. Leuchtende Halsbänder oder reflektierende Leinen sind einfache, aber sehr effektive Mittel, um sicher durch den Winter zu kommen. Besonders bei Spaziergängen an vielbefahrenen Straßen oder in abgelegenen Gegenden können diese kleinen Hilfsmittel den Unterschied machen.
Winterliche Indoor-Beschäftigung: Den Hund auch bei Kälte auslasten
Nicht jeder Hund ist ein Fan von Kälte und Schnee. Gerade an Tagen, an denen das Wetter unangenehm ist, wollen viele Hunde lieber im Warmen bleiben. Für diese Tage gibt es viele Möglichkeiten, die Hunde auch drinnen auszulasten und zu beschäftigen. „Hundebesitzer sollten auch in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Hunde genügend Bewegung und geistige Stimulation bekommen“, erklärt Frauke Prüß. Wenn das Gassigehen bei eisigem Wind oder starkem Schneefall keine Option ist, können Indoor-Übungen helfen, den Hund aktiv zu halten.
Einfaches Apportieren im Wohnzimmer, bei dem der Hund seinen Ball oder ein Spielzeug zurückbringt, ist eine gute Möglichkeit, ihn auch drinnen zu beschäftigen. Auch Suchspiele, bei denen der Hund Leckerchen oder ein Spielzeug finden muss, bieten sowohl geistige als auch körperliche Auslastung. Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann mit dem Hund neue Tricks erlernen oder bestehende Kommandos vertiefen. Dies sorgt nicht nur für Bewegung, sondern stärkt auch die Bindung zwischen Hund und Besitzer.
Silvester: Ruhe bewahren und den Hund beruhigen
Silvester stellt für viele Hunde eine stressige und unruhige Zeit dar. Das Knallen von Feuerwerk und Böllern, das viele Hunde in Panik versetzt, ist für sie oft beängstigend und verwirrend. Um dem Hund zu helfen, mit der Geräuschkulisse besser umzugehen, empfiehlt Frauke Prüß, bereits einige Monate vor dem Jahreswechsel mit einer Gewöhnung an laute Geräusche zu beginnen. Dabei kann man beispielsweise Aufnahmen von Feuerwerk in niedriger Lautstärke abspielen und den Hund mit Leckerlis oder lobenden Worten belohnen, wenn er ruhig bleibt. Dieses Training kann dabei helfen, dass der Hund Silvester nicht ganz so ängstlich erlebt.
Am Silvesterabend selbst sollte der Hund an einem sicheren Ort untergebracht werden, der gut isoliert ist. Ein Raum ohne Fenster oder mit dicken Vorhängen kann helfen, den Lärm von außen zu dämpfen. Viele Hunde fühlen sich auch wohler, wenn sie in dieser Zeit ein gemütliches, kuscheliges Plätzchen haben. Beruhigende Musik oder eine weiche Decke können helfen, den Hund zu entspannen und ihm das Gefühl von Sicherheit zu geben. Sollte der Hund trotzdem sehr ängstlich reagieren, ist es ratsam, rechtzeitig mit einem Tierarzt zu sprechen, der gegebenenfalls Beruhigungsmittel oder homöopathische Mittel empfehlen kann.
Notfallplanung für Tierhalter: Vorbereitet auf unerwartete Situationen
In den Wintermonaten und rund um die Feiertage ist es wichtig, auf Notfälle vorbereitet zu sein. Tierärzte haben auch in dieser Zeit Notdienste, und es ist sinnvoll, die Telefonnummer des nächstgelegenen Tierarztes griffbereit zu haben. Ein Notfallplan für den Hund, der auch Dinge wie Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Kontaktdaten von Tierkliniken umfasst, kann helfen, schnell zu handeln, wenn es notwendig wird.
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Auf den Hund hören: Die Bedürfnisse des Vierbeiners verstehen
Abschließend betont Frauke Prüß, dass der wichtigste Tipp für Hundebesitzer in der kalten Jahreszeit ist, auf die Bedürfnisse des Hundes zu hören. Im Winter, während der hektischen Feiertage und bei allen zusätzlichen Stressfaktoren, sollten Hundebesitzer besonders viel Geduld und Aufmerksamkeit aufbringen. Wenn der Hund bei kaltem Wetter lieber zu Hause bleiben möchte, sollte man das respektieren. Genauso, wenn er sich in der Dunkelheit unsicher fühlt oder mehr Ruhe braucht, als normalerweise. Nur wer auf die Signale seines Hundes achtet, kann ihm die richtige Unterstützung geben und ihm helfen, diese besondere Zeit stressfrei zu erleben.
Mit Liebe und Aufmerksamkeit durch den Winter
Die Winterzeit und die Feiertage sind eine besondere Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit, die Bindung zu seinem Hund zu vertiefen. Mit der richtigen Vorbereitung, einer sicheren Umgebung und einem offenen Ohr für die Bedürfnisse des Hundes können Hundebesitzer dafür sorgen, dass ihre Vierbeiner auch in der kalten Jahreszeit gesund, sicher und glücklich bleiben.
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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