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Sichere Schulwege: 10 Jahre erfolgreiche Radfahrausbildung mit der Brandkasse
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter der Verkehrswachten freuen sich über das neue Unterrichtsmaterial (v.l.n.r.): Hajo Reershemius (VW Norden und Gebietsbeauftragter der ostfriesischen VWs), Hans-Friedel Walther (VW Aurich), Wibrandus Reddingius (VW Leer), Holger Gärtner (VW Emden), Sascha Nowak und Mandy Thomas (VW Wittmund) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse). Vorn im Bild: Claudia Wilting (Leiterin der Grundschule Tannenhausen) mit den GS-Kindern Greta und Lasse Harms.
Brandkasse unterstützt Verkehrswachten: 10 Jahre gemeinsame Kinder-Radfahrausbildung
Ausbildungsmaterial im Wert von 23.000 Euro überreicht
Seit nunmehr zehn Jahren sichert die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse gemeinsam mit den Ostfriesischen Verkehrswachten die Radfahrausbildung für Kinder in der Region. In diesem Jahr werden erneut Unterrichtsmaterialien im Wert von 23.000 Euro bereitgestellt, um rund 5.000 Dritt- und Viertklässlern in Ostfriesland eine fundierte Radfahrausbildung zu ermöglichen. Neben Arbeitsheften, Übungs- und Testbögen sowie Fahrradpässen stehen auch moderne digitale Lernplattformen zur Verfügung, die eine interaktive und spielerische Vorbereitung auf die Radfahrprüfung ermöglichen.
Verkehrswachten und Brandkasse sichern Ausbildung für 5.000 Kinder
“Es ist wieder so weit: Die jährliche Radfahrprüfung in den Grundschulen steht vor der Tür”, erklärt Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. “Seit dem Beschluss des Kultusministeriums ist die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der dritten oder vierten Klasse verpflichtend. Unser gemeinsames Ziel mit der Brandkasse ist es, den Kindern nicht nur die Verkehrsregeln beizubringen, sondern sie auch zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen.”
Diesen Gedanken unterstreicht auch Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse: “Heute erhalten die Verkehrswachten von uns insgesamt rund 5.000 Ausbildungsmaterialien für die neuen Dritt- und Viertklässler. Fahrräder haben keine Knautschzone! Gerade im ländlichen Raum, wo der Straßenverkehr oft weniger stark frequentiert ist, fehlen vielen Kindern alltägliche Übungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, dass wir sie frühzeitig an den sicheren Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr heranführen.”
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Präventionsarbeit lohnt. “Die Anzahl der Radfahrunfälle mit Kindern bis 14 Jahren ist in den letzten zehn Jahren insgesamt rückläufig”, freut sich Foetzki.
Rückgang der Kinder-Radfahrunfälle
Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, ergänzt: “Bundesweit wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 insgesamt 9.336 Radfahrunfälle mit Personenschaden in der Altersgruppe bis 14 Jahre registriert. In Ostfriesland waren es 124. Vergleicht man diese Zahl mit früheren Jahren, ist ein positiver Trend erkennbar: 2014 zählten wir noch 158 solcher Unfälle, 2019 waren es 140. Natürlich bleibt jeder Unfall einer zu viel, doch die kontinuierliche Arbeit zahlt sich aus.”
Die Radfahrausbildung setzt dabei auf eine Mischung aus klassischen und digitalen Lehrmaterialien. “Neben den bewährten Arbeitsheften nutzen die Kinder Online-Portale mit interaktiven Übungen, Spielen und Lernvideos”, erklärt Reershemius. “Themen wie verkehrssichere Fahrräder, Vorfahrtsregeln oder Gefahren wie der tote Winkel werden methodisch abwechslungsreich vermittelt. Eltern berichten oft über unerwartete Defizite in der Motorik ihrer Kinder, die durch gezieltes Training ausgeglichen werden können.”
Digitales Lernen mit personalisiertem Avatar
Signe Foetzki ergänzt: “Reine Malbücher sind längst Vergangenheit. Heutzutage geht es um interaktive Lernplattformen mit personalisierten Avataren, QR-Codes und individuellen Zugangsdaten. So können die Kinder sowohl im Unterricht als auch zu Hause weiterübungen. Das neue Umwelt- und Nachhaltigkeitskapitel sensibilisiert zudem für ein umweltbewusstes Verkehrsverhalten.”
Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Claudia Wilting, Leiterin der Grundschule Tannenhausen, bestätigt die positiven Effekte: “Unsere Schule liegt an einer stark befahrenen Landesstraße zur Nordseeküste. Wir beobachten, dass sich die Kinder in den letzten Jahren immer sicherer im Straßenverkehr bewegen. Die neuen Lehrmaterialien helfen enorm – sowohl in der Lernkontrolle als auch in der praktischen Umsetzung. Besonders schwächere Schüler profitieren von den digitalen Übungsportalen.”
Alle Grundschulen in Ostfriesland haben die Möglichkeit, ihren Materialbedarf bei den Verkehrswachten vor Ort anzufordern:
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Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
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Emden: heinzwweber@aol.com
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Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
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Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
In zehn Jahren 45.000 Kinder ausgebildet
“Wir haben seit 2016 insgesamt 45.000 Kinder mit diesen Unterlagen ausgestattet”, berichtet Foetzki. “Insgesamt haben wir dafür bereits rund 170.000 Euro investiert. Die Verkehrswachten tragen einen Teil der Kosten, doch den Löwenanteil übernehmen wir. Wir können zwar nicht zählen, wie viele Unfälle durch richtiges Verhalten verhindert wurden – aber jeder verhinderte Unfall ist ein Erfolg!”
Hans-Friedel Walther betont die Bedeutung der Radfahrausbildung: “Am Ende der Schulung beantworten die Kinder einen Testbogen mit 20 Fragen. Wer besteht, erhält den offiziellen Fahrradpass und einen Aufkleber für das Rad – darauf sind die Kinder besonders stolz.”
Reershemius zieht abschließend Bilanz: “Dank der Unterstützung der Brandkasse konnten wir das Unterrichtsmaterial auch in diesem Jahr wieder kostenlos an die Schulen verteilen. Diese kontinuierliche Ausstattung ist keineswegs selbstverständlich – und dafür bedanken wir uns im Namen aller Eltern, Lehrkräfte und natürlich der Kinder.”
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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