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Siche­re Schul­we­ge: 10 Jah­re erfolg­rei­che Rad­fahr­aus­bil­dung mit der Brandkasse

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Die Vor­sit­zen­den und ihre Stell­ver­tre­ter der Ver­kehrs­wach­ten freu­en sich über das neue Unter­richts­ma­te­ri­al (v.l.n.r.): Hajo Reer­s­he­mi­us (VW Nor­den und Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen VWs), Hans-Frie­del Walt­her (VW Aurich), Wibran­dus Red­din­gi­us (VW Leer), Hol­ger Gärt­ner (VW Emden), Sascha Nowak und Man­dy Tho­mas (VW Witt­mund) und Signe Foetz­ki (Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se). Vorn im Bild: Clau­dia Wil­ting (Lei­te­rin der Grund­schu­le Tan­nen­hau­sen) mit den GS-Kin­dern Gre­ta und Las­se Harms.

Brand­kas­se unter­stützt Ver­kehrs­wach­ten: 10 Jah­re gemein­sa­me Kinder-Radfahrausbildung

Aus­bil­dungs­ma­te­ri­al im Wert von 23.000 Euro überreicht

Seit nun­mehr zehn Jah­ren sichert die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se gemein­sam mit den Ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten die Rad­fahr­aus­bil­dung für Kin­der in der Regi­on. In die­sem Jahr wer­den erneut Unter­richts­ma­te­ria­li­en im Wert von 23.000 Euro bereit­ge­stellt, um rund 5.000 Dritt- und Viert­kläss­lern in Ost­fries­land eine fun­dier­te Rad­fahr­aus­bil­dung zu ermög­li­chen. Neben Arbeits­hef­ten, Übungs- und Test­bö­gen sowie Fahr­rad­päs­sen ste­hen auch moder­ne digi­ta­le Lern­platt­for­men zur Ver­fü­gung, die eine inter­ak­ti­ve und spie­le­ri­sche Vor­be­rei­tung auf die Rad­fahr­prü­fung ermöglichen.

Ver­kehrs­wach­ten und Brand­kas­se sichern Aus­bil­dung für 5.000 Kinder

“Es ist wie­der so weit: Die jähr­li­che Rad­fahr­prü­fung in den Grund­schu­len steht vor der Tür”, erklärt Hajo Reer­s­he­mi­us, Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten. “Seit dem Beschluss des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums ist die Rad­fahr­aus­bil­dung für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der drit­ten oder vier­ten Klas­se ver­pflich­tend. Unser gemein­sa­mes Ziel mit der Brand­kas­se ist es, den Kin­dern nicht nur die Ver­kehrs­re­geln bei­zu­brin­gen, son­dern sie auch zu ver­ant­wor­tungs­vol­len Ver­kehrs­teil­neh­mern zu erziehen.”

Die­sen Gedan­ken unter­streicht auch Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se: “Heu­te erhal­ten die Ver­kehrs­wach­ten von uns ins­ge­samt rund 5.000 Aus­bil­dungs­ma­te­ria­li­en für die neu­en Dritt- und Viert­kläss­ler. Fahr­rä­der haben kei­ne Knautsch­zo­ne! Gera­de im länd­li­chen Raum, wo der Stra­ßen­ver­kehr oft weni­ger stark fre­quen­tiert ist, feh­len vie­len Kin­dern all­täg­li­che Übungs­mög­lich­kei­ten. Umso wich­ti­ger ist es, dass wir sie früh­zei­tig an den siche­ren Umgang mit dem Fahr­rad im Stra­ßen­ver­kehr heranführen.”

Ein Blick auf die Unfall­sta­tis­tik zeigt, dass sich die kon­ti­nu­ier­li­che Prä­ven­ti­ons­ar­beit lohnt. “Die Anzahl der Rad­fahr­un­fäl­le mit Kin­dern bis 14 Jah­ren ist in den letz­ten zehn Jah­ren ins­ge­samt rück­läu­fig”, freut sich Foetzki.

Rück­gang der Kinder-Radfahrunfälle

Hans-Frie­del Walt­her, Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Aurich, ergänzt: “Bun­des­weit wur­den laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt im Jahr 2023 ins­ge­samt 9.336 Rad­fahr­un­fäl­le mit Per­so­nen­scha­den in der Alters­grup­pe bis 14 Jah­re regis­triert. In Ost­fries­land waren es 124. Ver­gleicht man die­se Zahl mit frü­he­ren Jah­ren, ist ein posi­ti­ver Trend erkenn­bar: 2014 zähl­ten wir noch 158 sol­cher Unfäl­le, 2019 waren es 140. Natür­lich bleibt jeder Unfall einer zu viel, doch die kon­ti­nu­ier­li­che Arbeit zahlt sich aus.”

Die Rad­fahr­aus­bil­dung setzt dabei auf eine Mischung aus klas­si­schen und digi­ta­len Lehr­ma­te­ria­li­en. “Neben den bewähr­ten Arbeits­hef­ten nut­zen die Kin­der Online-Por­ta­le mit inter­ak­ti­ven Übun­gen, Spie­len und Lern­vi­de­os”, erklärt Reer­s­he­mi­us. “The­men wie ver­kehrs­si­che­re Fahr­rä­der, Vor­fahrts­re­geln oder Gefah­ren wie der tote Win­kel wer­den metho­disch abwechs­lungs­reich ver­mit­telt. Eltern berich­ten oft über uner­war­te­te Defi­zi­te in der Moto­rik ihrer Kin­der, die durch geziel­tes Trai­ning aus­ge­gli­chen wer­den können.”

Digi­ta­les Ler­nen mit per­so­na­li­sier­tem Avatar

Signe Foetz­ki ergänzt: “Rei­ne Mal­bü­cher sind längst Ver­gan­gen­heit. Heut­zu­ta­ge geht es um inter­ak­ti­ve Lern­platt­for­men mit per­so­na­li­sier­ten Ava­ta­ren, QR-Codes und indi­vi­du­el­len Zugangs­da­ten. So kön­nen die Kin­der sowohl im Unter­richt als auch zu Hau­se wei­ter­übun­gen. Das neue Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­ka­pi­tel sen­si­bi­li­siert zudem für ein umwelt­be­wuss­tes Verkehrsverhalten.”

Posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Verkehrssicherheit

Clau­dia Wil­ting, Lei­te­rin der Grund­schu­le Tan­nen­hau­sen, bestä­tigt die posi­ti­ven Effek­te: “Unse­re Schu­le liegt an einer stark befah­re­nen Lan­des­stra­ße zur Nord­see­küs­te. Wir beob­ach­ten, dass sich die Kin­der in den letz­ten Jah­ren immer siche­rer im Stra­ßen­ver­kehr bewe­gen. Die neu­en Lehr­ma­te­ria­li­en hel­fen enorm – sowohl in der Lern­kon­trol­le als auch in der prak­ti­schen Umset­zung. Beson­ders schwä­che­re Schü­ler pro­fi­tie­ren von den digi­ta­len Übungsportalen.”

Alle Grund­schu­len in Ost­fries­land haben die Mög­lich­keit, ihren Mate­ri­al­be­darf bei den Ver­kehrs­wach­ten vor Ort anzufordern:

In zehn Jah­ren 45.000 Kin­der ausgebildet

“Wir haben seit 2016 ins­ge­samt 45.000 Kin­der mit die­sen Unter­la­gen aus­ge­stat­tet”, berich­tet Foetz­ki. “Ins­ge­samt haben wir dafür bereits rund 170.000 Euro inves­tiert. Die Ver­kehrs­wach­ten tra­gen einen Teil der Kos­ten, doch den Löwen­an­teil über­neh­men wir. Wir kön­nen zwar nicht zäh­len, wie vie­le Unfäl­le durch rich­ti­ges Ver­hal­ten ver­hin­dert wur­den – aber jeder ver­hin­der­te Unfall ist ein Erfolg!”

Hans-Frie­del Walt­her betont die Bedeu­tung der Rad­fahr­aus­bil­dung: “Am Ende der Schu­lung beant­wor­ten die Kin­der einen Test­bo­gen mit 20 Fra­gen. Wer besteht, erhält den offi­zi­el­len Fahr­rad­pass und einen Auf­kle­ber für das Rad – dar­auf sind die Kin­der beson­ders stolz.”

Reer­s­he­mi­us zieht abschlie­ßend Bilanz: “Dank der Unter­stüt­zung der Brand­kas­se konn­ten wir das Unter­richts­ma­te­ri­al auch in die­sem Jahr wie­der kos­ten­los an die Schu­len ver­tei­len. Die­se kon­ti­nu­ier­li­che Aus­stat­tung ist kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich – und dafür bedan­ken wir uns im Namen aller Eltern, Lehr­kräf­te und natür­lich der Kinder.”


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Leer trau­ert um sei­nen unver­ges­se­nen Gal­li­markt-Herold Tre­vor Heeks

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Stadt Leer trau­ert um Ehren­he­rold Tre­vor Heeks

Leer/Trowbridge – Die Nach­richt von Tre­vor Heeks’ Tod macht vie­le Men­schen in Leer trau­rig. Der 82-jäh­ri­ge Town-Crier der eng­li­schen Part­ner­stadt Trow­bridge ist nach kur­zer, schwe­rer Krank­heit am Sonn­abend­mor­gen fried­lich ein­ge­schla­fen. Für Leer war Tre­vor weit mehr als der Aus­ru­fer des Gal­li­markts: Er war ein Freund, ein Bot­schaf­ter und über Jahr­zehn­te ein ver­trau­tes Gesicht, das die Men­schen mit sei­ner Herz­lich­keit und Begeis­te­rung berührte.

„Wir sind sehr trau­rig. Unse­re Gedan­ken sind in ers­ter Linie bei sei­ner Fami­lie und bei allen, die ihm nahe­ge­stan­den haben“, sagt Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst. Und ergänzt: „Jeder, der den Gal­li­markt kann­te, kann­te und schätz­te Tre­vor Heeks.“

Mehr als 35 Jah­re Freund­schaft mit dem Gallimarkt

Tre­vor Heeks war jahr­zehn­te­lang Town-Crier in Trow­bridge und erst­mals 1989 als Aus­ru­fer bei der Eröff­nung des Gal­li­markts dabei. Seit­dem gehör­te er für vie­le Men­schen in Leer ein­fach dazu. Sei­ne Auf­trit­te waren geprägt von sei­ner unver­wech­sel­ba­ren Stim­me, sei­ner mit­rei­ßen­den Art und sei­ner gro­ßen Ver­bun­den­heit mit der Stadt.

Am 7. Okto­ber 2025 trug sich Tre­vor fei­er­lich in das Gol­de­ne Buch der Stadt Leer ein. Damit wur­den sei­ne mehr als 35-jäh­ri­ge Freund­schaft und Treue zum Gal­li­markt gewür­digt. An sei­ner Sei­te waren Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und sei­ne Frau Edith Horst.

Damals brach­te der Bür­ger­meis­ter die Bedeu­tung des lang­jäh­ri­gen Herolds mit einem Satz auf den Punkt: „Tre­vor ist das Gesicht des Gallimarkts.“

Bei die­sem Besuch stimm­te Tre­vor auch das schot­ti­sche Lied „Auld Lang Syne“ an – ein Lied über Freund­schaft, gemein­sa­me Erin­ne­run­gen und die Ver­bun­den­heit zwi­schen Men­schen. Alle san­gen mit. Heu­te, nach sei­nem Tod, berüh­ren die­se Bil­der auf eine ganz beson­de­re Wei­se. Ein gemein­sa­mer Moment, der nun für immer in Erin­ne­rung bleibt.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Sei­nen letz­ten Live-Auf­tritt beim Gal­li­markt hat­te Tre­vor 2025. Wie in jedem Jahr wur­de er von der Men­ge begeis­tert gefei­ert. Noch bei der Eröff­nung des Gal­li­markts vor zehn Tagen erin­ner­te Bür­ger­meis­ter Horst an ihn und wür­dig­te ihn erneut als „das Gesicht des Gallimarkts“.

Auf der Groß­lein­wand wur­de ein Video gezeigt, in dem Tre­vor sich gewohnt laut­stark und vol­ler Emo­tio­nen mit sei­nen berühm­ten Rufen „Ich lie­be Gal­li­markt“ und „Ich lie­be Leera­ner“ an die Besu­cher wand­te. Die Ant­wort der Tau­sen­den Men­schen war über­wäl­ti­gend: „Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Die­se bewe­gen­den Auf­nah­men wur­den Tre­vor eini­ge Tage spä­ter auch an sei­nem Kran­ken­bett gezeigt. Aus Trow­bridge hieß es, dass er sich sehr dar­über gefreut habe. Es war ein Zei­chen dafür, wie tief die Ver­bun­den­heit zwi­schen Tre­vor und den Men­schen in Leer war – und wie viel er ihnen bedeutete.

Aus­zeich­nung durch König Charles III.

Noch kurz vor sei­nem Tod wur­de Tre­vor Heeks in die­ser Woche am Kran­ken­bett eine beson­de­re Ehre zuteil: König Charles III. zeich­ne­te ihn mit der Bri­tish Empire Medal (BEM) aus. Damit wur­den 40 Jah­re ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment und sein Ein­satz für inter­na­tio­na­le Städ­te­part­ner­schaf­ten gewürdigt.

Die Aus­zeich­nung unter­streicht, was Tre­vor über Jahr­zehn­te geleis­tet hat. Er brach­te Men­schen zusam­men, hielt die Freund­schaft zwi­schen Leer und Trow­bridge leben­dig und wur­de zu einem Bot­schaf­ter, der weit über sei­ne Hei­mat­stadt hin­aus geschätzt wurde.

Ein Freund, der unver­ges­sen bleibt

Tre­vor Heeks hat in Leer Spu­ren hin­ter­las­sen, die blei­ben wer­den – in der Geschich­te des Gal­li­markts, in der Freund­schaft zwi­schen zwei Städ­ten und vor allem in den Her­zen vie­ler Menschen.

Lie­ber Tre­vor, Du hast Leer geliebt – und Leer hat Dich geliebt. Dei­ne Stim­me, Dein Lachen und Dei­ne Begeis­te­rung wer­den feh­len. Doch die Erin­ne­run­gen an Dich bleiben.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“ ❤️

Die Stadt Leer ist Tre­vor Heeks zu gro­ßem Dank ver­pflich­tet und wird ihm ein ehren­des Andenken bewah­ren. Er wird unver­ges­sen bleiben.

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Zeit­um­stel­lung am 25. Okto­ber: Eine Stun­de mehr Schlaf – oder län­ger arbeiten!

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Zeit­um­stel­lung 2026: Eine Stun­de zurück – wor­auf Men­schen und Auto­fah­rer jetzt ach­ten sollten

In der Nacht zum Sonn­tag, 25. Okto­ber 2026, endet die Som­mer­zeit. Die Uhren wer­den um eine Stun­de zurück­ge­stellt. Damit beginnt die Mit­tel­eu­ro­päi­sche Zeit (MEZ). Für vie­le bedeu­tet das eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Doch die Umstel­lung beein­flusst den Tages­rhyth­mus, ver­än­dert die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und kann auch für Wild­tie­re zur Her­aus­for­de­rung werden.

Wann wird die Uhr umgestellt?

Die Zeit­um­stel­lung fin­det in die­sem Jahr in der Nacht von Sams­tag, 24. Okto­ber, auf Sonn­tag, 25. Okto­ber, statt. Um 3 Uhr wer­den die Uhren auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht ist damit eine Stun­de länger.

Vie­le Smart­phones, Com­pu­ter und Funk­uh­ren pas­sen sich auto­ma­tisch an. Bei ana­lo­gen Uhren, Back­öfen, älte­ren Radio­we­ckern und man­chen Fahr­zeug­an­zei­gen ist dage­gen eine manu­el­le Kor­rek­tur erforderlich.

Eine ein­fa­che Esels­brü­cke hilft beim Mer­ken: Im Früh­jahr wer­den die Uhren vor­ge­stellt, im Herbst zurück­ge­stellt. Wer die Uhr­zeit am Sonn­tag­mor­gen kon­trol­liert, ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se bei Ver­ab­re­dun­gen und Terminen.

War­um gibt es die Zeit­um­stel­lung noch?

Die Umstel­lung zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit wird seit Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tiert. Befür­wor­ter ver­spre­chen sich eine bes­se­re Nut­zung des Tages­lichts in den Abend­stun­den. Kri­ti­ker bezwei­feln, dass die erhoff­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen tat­säch­lich in rele­van­tem Umfang ein­tre­ten, und ver­wei­sen auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Schlafrhythmus.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment sprach sich 2019 dafür aus, die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung abzu­schaf­fen. Eine end­gül­ti­ge, EU-weit abge­stimm­te Rege­lung zur Been­di­gung der Umstel­lung wur­de jedoch bis­lang nicht umge­setzt. Des­halb blei­ben die bekann­ten Ter­mi­ne bestehen: Ende März wer­den die Uhren vor­ge­stellt, Ende Okto­ber zurückgestellt.

Zeit­um­stel­lung und Wild­tie­re: War­um Auto­fah­rer beson­ders auf­merk­sam sein sollten

Mit dem Ende der Som­mer­zeit ver­än­dern sich die Licht­ver­hält­nis­se im mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehr. Was für Men­schen zunächst nur eine Stun­de Unter­schied auf der Uhr ist, kann im Stra­ßen­ver­kehr erheb­li­che Fol­gen haben: Vie­le Fahr­ten fin­den wie­der häu­fi­ger in der Däm­me­rung oder bei Dun­kel­heit statt.

Wild­tie­re wie Rehe, Hir­sche und Wild­schwei­ne sind beson­ders in den frü­hen Mor­gen­stun­den und am Abend aktiv. Ihre natür­li­chen Bewe­gungs­mus­ter rich­ten sich nicht nach der Uhr. Der Berufs­ver­kehr ver­schiebt sich dage­gen nach der Zeit­um­stel­lung im Ver­hält­nis zu den Licht­ver­hält­nis­sen. Dadurch kön­nen sich Zei­ten, in denen Tie­re Stra­ßen über­que­ren, stär­ker mit dem Auto­ver­kehr überschneiden.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten Auto­fah­rer auf Land­stra­ßen, an Wald­rän­dern, auf Stre­cken durch Fel­der und ent­lang von Hecken sein. Wild­tie­re kön­nen unver­mit­telt auf die Fahr­bahn lau­fen – nicht nur in unmit­tel­ba­rer Waldnähe.

So ver­rin­gern Sie das Risi­ko eines Wildunfalls

  • Geschwin­dig­keit anpas­sen: Fah­ren Sie in der Däm­me­rung und auf bekann­ten Wild­wech­sel­stre­cken beson­ders vorsichtig.

  • Stra­ßen­rän­der im Blick behal­ten: Ach­ten Sie auf Bewe­gun­gen am Fahr­bahn­rand und auf Wildwechsel-Warnschilder.

  • Aus­rei­chend Abstand hal­ten: So bleibt mehr Zeit, auf plötz­lich auf­tau­chen­de Tie­re zu reagieren.

  • Bei Wild auf der Fahr­bahn brem­sen: Redu­zie­ren Sie die Geschwin­dig­keit kon­trol­liert und blei­ben Sie mög­lichst in der Spur. Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver kön­nen zu schwe­ren Unfäl­len mit dem Gegen­ver­kehr oder an Bäu­men führen.

  • Mit wei­te­ren Tie­ren rech­nen: Wo ein Reh die Stra­ße über­quert, kön­nen wei­te­re Tie­re folgen.

Wich­tig: Fern­licht kann Wild­tie­re blen­den und ihre Reak­ti­on unbe­re­chen­ba­rer machen. Taucht ein Tier auf der Fahr­bahn auf, soll­ten Auto­fah­rer abblen­den, kon­trol­liert brem­sen und hupen, sofern dies gefahr­los mög­lich ist.

Kommt es zu einem Zusam­men­stoß, soll­ten Sie die Unfall­stel­le absi­chern und die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein ver­letz­tes oder getö­te­tes Tier soll­te nicht eigen­stän­dig ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Bei einem Wild­un­fall kann die Poli­zei außer­dem Hin­wei­se zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und gege­be­nen­falls zur Aus­stel­lung einer Wild­un­fall­be­schei­ni­gung geben.

Wie wirkt sich die Zeit­um­stel­lung auf den Schlaf aus?

Die zusätz­li­che Stun­de Schlaf klingt zunächst ange­nehm. Den­noch kann sich die Umstel­lung auf den Bio­rhyth­mus aus­wir­ken. Der mensch­li­che Kör­per ori­en­tiert sich nicht allein an der Uhr, son­dern auch an Tages­licht, Schlaf­ge­wohn­hei­ten und regel­mä­ßi­gen Abläufen.

Man­che Men­schen bemer­ken vor­über­ge­hend, dass sie frü­her müde wer­den, mor­gens eher auf­wa­chen oder zu unge­wohn­ten Zei­ten Hun­ger bekom­men. Auch Kin­der, älte­re Men­schen und Per­so­nen mit einem fes­ten Schicht- oder Arbeits­rhyth­mus kön­nen die Ver­än­de­rung als stö­rend empfinden.

Die­se Tipps hel­fen bei der Umstellung

  • Den Tages­rhyth­mus bei­be­hal­ten: Ste­hen Sie mög­lichst zu einer fes­ten Zeit auf und hal­ten Sie regel­mä­ßi­ge Schla­fens­zei­ten ein.

  • Tages­licht nut­zen: Ein Spa­zier­gang am Mor­gen unter­stützt die Anpas­sung der inne­ren Uhr.

  • Abends zur Ruhe kom­men: Redu­zie­ren Sie hel­les Licht und inten­si­ve Bild­schirm­nut­zung kurz vor dem Schlafengehen.

  • Kof­fe­in am spä­ten Tag ver­mei­den: Kaf­fee und ande­re kof­fe­in­hal­ti­ge Geträn­ke kön­nen das Ein­schla­fen erschweren.

  • Bewe­gung ein­pla­nen: Mode­ra­te Bewe­gung am Tag kann den Schlaf för­dern. Direkt vor dem Schla­fen­ge­hen soll­te inten­si­ve kör­per­li­che Belas­tung bei emp­find­li­chen Per­so­nen ver­mie­den werden.

Wer sich am Sonn­tag trotz der län­ge­ren Nacht müde fühlt, soll­te ins­be­son­de­re beim Auto­fah­ren auf­merk­sam sein und bei deut­li­cher Müdig­keit eine Pau­se einlegen.

Was müs­sen Bahn­rei­sen­de beachten?

Auch für Rei­sen­de mit der Bahn ist die Zeit­um­stel­lung rele­vant. Ins­be­son­de­re Züge, die wäh­rend der Umstel­lung in der Nacht unter­wegs sind, müs­sen den Wech­sel zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit im Fahr­plan berück­sich­ti­gen. Bei der Rück­stel­lung ent­steht eine zusätz­li­che Stun­de im zeit­li­chen Ablauf.

Wer in der Nacht auf Sonn­tag eine län­ge­re Zug­fahrt oder eine frü­he Ver­bin­dung geplant hat, soll­te die aktu­el­len Fahr­plan­an­ga­ben vor der Abrei­se prü­fen. Das gilt eben­so für Anschlüs­se, Nacht­zü­ge und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Maß­geb­lich sind die Infor­ma­tio­nen des jewei­li­gen Verkehrsunternehmens.

Wird die Zeit­um­stel­lung bald abgeschafft?

Ob und wann die Zeit­um­stel­lung in Euro­pa endet, ist wei­ter­hin offen. Eine Abschaf­fung müss­te zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten abge­stimmt wer­den, damit nicht unter­schied­li­che Zeit­re­ge­lun­gen zu zusätz­li­chen Pro­ble­men im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und im Wirt­schafts­le­ben führen.

Bis zu einer ver­bind­li­chen Neu­re­ge­lung bleibt es daher bei der zwei­mal jähr­li­chen Umstel­lung. Der nächs­te Wech­sel steht bereits im Früh­jahr 2027 an: Dann beginnt die Som­mer­zeit, und die Uhren wer­den wie­der eine Stun­de vorgestellt.

Eine Stun­de mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit

Die Umstel­lung auf die Win­ter­zeit bringt eine län­ge­re Nacht und für vie­le Men­schen eine will­kom­me­ne zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Gleich­zei­tig ändern sich die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr. Gera­de in der Däm­me­rung soll­ten Auto­fah­rer des­halb beson­ders vor­aus­schau­end fah­ren und mit Wild­wech­sel rechnen.

Wer sei­ne Uhren recht­zei­tig kon­trol­liert, den eige­nen Schlaf­rhyth­mus im Blick behält und auf Land­stra­ßen vor­sich­tig unter­wegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.

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Zeit­um­stel­lung im Schicht­dienst: Eine Stun­de län­ger arbeiten
 

Wäh­rend sich vie­le Men­schen in der Nacht auf Sonn­tag über eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf freu­en kön­nen, müs­sen ande­re eine Stun­de län­ger arbei­ten. Betrof­fen sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen, die auch nachts für Sicher­heit, Ver­sor­gung und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen: Ein­satz­kräf­te bei Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eben­so wie Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ärz­te im Nacht­dienst, Beschäf­tig­te in Leit­stel­len sowie Bahn­per­so­nal und Mit­ar­bei­ter in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Ver­kehrs. Auch in Indus­trie­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­gungs­be­trie­ben und wei­te­ren Betrie­ben mit durch­ge­hen­dem Schicht­dienst kann die Zeit­um­stel­lung Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zeit haben.

Wie wird die zusätz­li­che Stun­de berück­sich­tigt? Bei der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit am 25. Okto­ber 2026 wer­den die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht dau­ert dadurch tat­säch­lich eine Stun­de län­ger. Wer wäh­rend die­ser Zeit Nacht­dienst hat, kann des­halb eine zusätz­li­che Arbeits­stun­de leis­ten. Wie die­se erfasst und aus­ge­gli­chen wird, hängt vom jewei­li­gen Arbeits- oder Tarif­ver­trag sowie von betrieb­li­chen oder dienst­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab. Die zusätz­li­che Stun­de kann bei­spiels­wei­se ver­gü­tet oder dem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den. Auch bei Nacht­zu­schlä­gen sind die gel­ten­den Rege­lun­gen maßgeblich.

Arbeit­ge­ber müs­sen bei der Dienst­pla­nung außer­dem die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten berück­sich­ti­gen. Bei der Umstel­lung auf die Som­mer­zeit im Früh­jahr wird die Nacht dage­gen um eine Stun­de ver­kürzt. Auch dann rich­tet sich der Umgang mit der feh­len­den Stun­de nach den jewei­li­gen Regelungen.

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Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land: Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me durch NOZ/mh:n Mediengruppe

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Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land durch die NOZ/mh Mediengruppe
 

Zusam­men­schluss trotz mög­li­cher Wett­be­werbs­pro­ble­me in Ost­fries­land frei­ge­ge­ben – im Rhei­der­land ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tageszeitungen

Leer/Osnabrück, Okto­ber 2026 – Das Bun­des­kar­tell­amt hat die geplan­te Über­nah­me einer Mehr­heits­be­tei­li­gung an der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Medi­en­grup­pe aus Osna­brück frei­ge­ge­ben. Die Ent­schei­dung fiel am 21. Okto­ber 2026 im Vor­prüf­ver­fah­ren. Nach Ein­schät­zung der Wett­be­werbs­be­hör­de könn­te der Zusam­men­schluss in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren. Eine Unter­sa­gung ist nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben jedoch nicht mög­lich, weil die maß­geb­li­che Umsatz­schwel­le nicht erreicht wird.

Die­se Tages­zei­tun­gen gehö­ren zur Zei­tungs­grup­pe Ostfriesland

Die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land gibt meh­re­re regio­na­le Tages­zei­tun­gen her­aus. Dazu gehören:

  • die „Ost­frie­sen-Zei­tung“

  • die „Ost­frie­si­schen Nachrichten“

  • der „Gene­ral-Anzei­ger“

  • die „Bor­ku­mer Zeitung“

Die NOZ/mh Medi­en­grup­pe ver­brei­tet im Nord­wes­ten Deutsch­lands unter ande­rem die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung“. Im süd­li­chen Ost­fries­land gehört außer­dem die „Rhei­der­land Zei­tung“ zu ihrem Angebot.

Bis vor Kur­zem gehör­te auch der im nörd­li­chen Ost­fries­land erschei­nen­de „Ost­frie­si­sche Kurier“ zur NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Die­se Zei­tung wur­de zum 1. Sep­tem­ber 2026 an die OM-Medi­en­grup­pe veräußert.

 

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Bun­des­kar­tell­amt sieht erheb­li­che Wettbewerbsprobleme

Andre­as Mundt, Prä­si­dent des Bun­des­kar­tell­am­tes, erklär­te zur Entscheidung:

„Wir haben den Zusam­men­schluss frei­ge­ge­ben, obwohl er in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren könn­te. Im Rhei­der­land wür­de der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tages­zei­tun­gen sogar voll­stän­dig entfallen.“

Gleich­zei­tig ver­wies Mundt auf die gesetz­li­chen Gren­zen der Fusi­ons­kon­trol­le. Erreich­ten die betrof­fe­nen Märk­te eine bestimm­te Umsatz­schwel­le nicht, kön­ne das Bun­des­kar­tell­amt einen Zusam­men­schluss grund­sätz­lich nicht unter­sa­gen. Das sei bei der geplan­ten Über­nah­me der Fall.

War­um die Über­nah­me trotz Beden­ken geneh­migt wer­den musste

Ent­schei­dend ist die soge­nann­te Baga­tell­markt­schwel­le im Fusi­ons­kon­troll­recht. Bei Zusam­men­schlüs­sen im Zei­tungs­be­reich unter­sucht das Bun­des­kar­tell­amt sowohl den Wett­be­werb um Lese­rin­nen und Leser als auch den Wett­be­werb um Anzeigenkunden.

Grund­sätz­lich kann die Behör­de einen Zusam­men­schluss nicht unter­sa­gen, wenn die Umsät­ze auf den betrof­fe­nen Märk­ten im letz­ten Kalen­der­jahr ins­ge­samt weni­ger als 20 Mil­lio­nen Euro betru­gen. Die­se Rege­lung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB).

Für Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten gel­ten aller­dings beson­de­re Berech­nungs­re­geln: Ihre Umsät­ze wer­den bei der Ermitt­lung der Schwel­le mit dem Fak­tor vier mul­ti­pli­ziert. Dadurch kann eine Unter­sa­gung bei Zei­tungs­märk­ten bereits ab einem tat­säch­li­chen gemein­sa­men Markt­vo­lu­men von fünf Mil­lio­nen Euro mög­lich sein.

Auch die­se Schwel­le wird im vor­lie­gen­den Fall nach Anga­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nicht erreicht. Des­halb konn­te die Behör­de die Über­nah­me trotz der mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf den Wett­be­werb nicht untersagen.

Rhei­der­land: Wett­be­werb zwi­schen zwei Tages­zei­tun­gen entfällt

Beson­ders deut­lich sind die Aus­wir­kun­gen im Rhei­der­land. Dort ist die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ bis­lang der ein­zi­ge Wett­be­wer­ber der „Rhei­der­land Zeitung“.

Durch die Über­nah­me gehö­ren künf­tig bei­de Zei­tun­gen zur sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe. Damit ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen den bei­den regio­na­len Tageszeitungen.

Die Ent­schei­dung betrifft somit nicht nur die Eigen­tü­mer­struk­tur der Zei­tungs­ver­la­ge, son­dern auch die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on auf einem regio­na­len Zeitungsmarkt.

Wett­be­werb im nörd­li­chen Ost­fries­land eben­falls Thema

Auch der Zei­tungs­markt im nörd­li­chen Ost­fries­land rund um die Stadt Nor­den und den frü­he­ren Land­kreis Nor­den wur­de im Ver­fah­ren betrachtet.

Dort steht der „Ost­frie­si­sche Kurier“ im Wett­be­werb mit den ZGO-Titeln „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und „Ost­frie­si­sche Nachrichten“.

Ob die­ses Wett­be­werbs­ver­hält­nis durch den Ver­kauf des „Ost­frie­si­schen Kuriers“ an die OM-Medi­en­grup­pe erhal­ten bleibt, ließ das Bun­des­kar­tell­amt bei der Bewer­tung der geplan­ten Über­nah­me offen.

Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Medi­en­grup­pe wei­ter­hin Ein­fluss auf den „Ost­frie­si­schen Kurier“ hät­te, wäre eine Unter­sa­gung des Zusam­men­schlus­ses auf­grund der nicht erreich­ten gesetz­li­chen Min­dest-Umsatz­schwel­le nicht mög­lich gewesen.

Ent­schei­dung mit Fol­gen für den regio­na­len Zeitungsmarkt

Mit der Frei­ga­be der Mehr­heits­be­tei­li­gung wird die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land künf­tig Teil der NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Das Bun­des­kar­tell­amt hat dabei mög­li­che Wett­be­werbs­pro­ble­me in ein­zel­nen Regio­nen berück­sich­tigt, sah auf­grund der gesetz­li­chen Umsatz­gren­zen jedoch kei­ne Mög­lich­keit, den Zusam­men­schluss zu untersagen.

Beson­ders im Rhei­der­land ver­än­dert sich die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on: Die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und die „Rhei­der­land Zei­tung“, die bis­lang mit­ein­an­der im Wett­be­werb stan­den, gehö­ren künf­tig der­sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe an.

Quel­le: Bun­des­kar­tell­amt — Okto­ber 2026.

 
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