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Sichere Schulwege: 10 Jahre erfolgreiche Radfahrausbildung mit der Brandkasse
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter der Verkehrswachten freuen sich über das neue Unterrichtsmaterial (v.l.n.r.): Hajo Reershemius (VW Norden und Gebietsbeauftragter der ostfriesischen VWs), Hans-Friedel Walther (VW Aurich), Wibrandus Reddingius (VW Leer), Holger Gärtner (VW Emden), Sascha Nowak und Mandy Thomas (VW Wittmund) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse). Vorn im Bild: Claudia Wilting (Leiterin der Grundschule Tannenhausen) mit den GS-Kindern Greta und Lasse Harms.
Brandkasse unterstützt Verkehrswachten: 10 Jahre gemeinsame Kinder-Radfahrausbildung
Ausbildungsmaterial im Wert von 23.000 Euro überreicht
Seit nunmehr zehn Jahren sichert die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse gemeinsam mit den Ostfriesischen Verkehrswachten die Radfahrausbildung für Kinder in der Region. In diesem Jahr werden erneut Unterrichtsmaterialien im Wert von 23.000 Euro bereitgestellt, um rund 5.000 Dritt- und Viertklässlern in Ostfriesland eine fundierte Radfahrausbildung zu ermöglichen. Neben Arbeitsheften, Übungs- und Testbögen sowie Fahrradpässen stehen auch moderne digitale Lernplattformen zur Verfügung, die eine interaktive und spielerische Vorbereitung auf die Radfahrprüfung ermöglichen.
Verkehrswachten und Brandkasse sichern Ausbildung für 5.000 Kinder
“Es ist wieder so weit: Die jährliche Radfahrprüfung in den Grundschulen steht vor der Tür”, erklärt Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. “Seit dem Beschluss des Kultusministeriums ist die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der dritten oder vierten Klasse verpflichtend. Unser gemeinsames Ziel mit der Brandkasse ist es, den Kindern nicht nur die Verkehrsregeln beizubringen, sondern sie auch zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen.”
Diesen Gedanken unterstreicht auch Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse: “Heute erhalten die Verkehrswachten von uns insgesamt rund 5.000 Ausbildungsmaterialien für die neuen Dritt- und Viertklässler. Fahrräder haben keine Knautschzone! Gerade im ländlichen Raum, wo der Straßenverkehr oft weniger stark frequentiert ist, fehlen vielen Kindern alltägliche Übungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, dass wir sie frühzeitig an den sicheren Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr heranführen.”
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Präventionsarbeit lohnt. “Die Anzahl der Radfahrunfälle mit Kindern bis 14 Jahren ist in den letzten zehn Jahren insgesamt rückläufig”, freut sich Foetzki.
Rückgang der Kinder-Radfahrunfälle
Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, ergänzt: “Bundesweit wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 insgesamt 9.336 Radfahrunfälle mit Personenschaden in der Altersgruppe bis 14 Jahre registriert. In Ostfriesland waren es 124. Vergleicht man diese Zahl mit früheren Jahren, ist ein positiver Trend erkennbar: 2014 zählten wir noch 158 solcher Unfälle, 2019 waren es 140. Natürlich bleibt jeder Unfall einer zu viel, doch die kontinuierliche Arbeit zahlt sich aus.”
Die Radfahrausbildung setzt dabei auf eine Mischung aus klassischen und digitalen Lehrmaterialien. “Neben den bewährten Arbeitsheften nutzen die Kinder Online-Portale mit interaktiven Übungen, Spielen und Lernvideos”, erklärt Reershemius. “Themen wie verkehrssichere Fahrräder, Vorfahrtsregeln oder Gefahren wie der tote Winkel werden methodisch abwechslungsreich vermittelt. Eltern berichten oft über unerwartete Defizite in der Motorik ihrer Kinder, die durch gezieltes Training ausgeglichen werden können.”
Digitales Lernen mit personalisiertem Avatar
Signe Foetzki ergänzt: “Reine Malbücher sind längst Vergangenheit. Heutzutage geht es um interaktive Lernplattformen mit personalisierten Avataren, QR-Codes und individuellen Zugangsdaten. So können die Kinder sowohl im Unterricht als auch zu Hause weiterübungen. Das neue Umwelt- und Nachhaltigkeitskapitel sensibilisiert zudem für ein umweltbewusstes Verkehrsverhalten.”
Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Claudia Wilting, Leiterin der Grundschule Tannenhausen, bestätigt die positiven Effekte: “Unsere Schule liegt an einer stark befahrenen Landesstraße zur Nordseeküste. Wir beobachten, dass sich die Kinder in den letzten Jahren immer sicherer im Straßenverkehr bewegen. Die neuen Lehrmaterialien helfen enorm – sowohl in der Lernkontrolle als auch in der praktischen Umsetzung. Besonders schwächere Schüler profitieren von den digitalen Übungsportalen.”
Alle Grundschulen in Ostfriesland haben die Möglichkeit, ihren Materialbedarf bei den Verkehrswachten vor Ort anzufordern:
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Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
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Emden: heinzwweber@aol.com
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Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
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Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
In zehn Jahren 45.000 Kinder ausgebildet
“Wir haben seit 2016 insgesamt 45.000 Kinder mit diesen Unterlagen ausgestattet”, berichtet Foetzki. “Insgesamt haben wir dafür bereits rund 170.000 Euro investiert. Die Verkehrswachten tragen einen Teil der Kosten, doch den Löwenanteil übernehmen wir. Wir können zwar nicht zählen, wie viele Unfälle durch richtiges Verhalten verhindert wurden – aber jeder verhinderte Unfall ist ein Erfolg!”
Hans-Friedel Walther betont die Bedeutung der Radfahrausbildung: “Am Ende der Schulung beantworten die Kinder einen Testbogen mit 20 Fragen. Wer besteht, erhält den offiziellen Fahrradpass und einen Aufkleber für das Rad – darauf sind die Kinder besonders stolz.”
Reershemius zieht abschließend Bilanz: “Dank der Unterstützung der Brandkasse konnten wir das Unterrichtsmaterial auch in diesem Jahr wieder kostenlos an die Schulen verteilen. Diese kontinuierliche Ausstattung ist keineswegs selbstverständlich – und dafür bedanken wir uns im Namen aller Eltern, Lehrkräfte und natürlich der Kinder.”
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienmaklerin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin und darüber hinaus.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienmaklerin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
- Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienmaklerin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Neues Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sind weitere Kooperationspartner herzlich willkommen und können sich gerne bei Anni Wiegand melden.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienmaklerin (IHK) (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Romantik im Advent: Standesamt Leer lädt wieder zu den Lichterhochzeiten ein
Ja-Wort im Lichterglanz: Standesamt Leer bietet wieder Lichterhochzeiten im Dezember an
Leer – Wenn die Tage kürzer werden und die Vorfreude auf das Weihnachtsfest wächst, verwandelt sich das Trauzimmer im Historischen Rathaus Leer in einen besonders romantischen Ort für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten.
Auch in diesem Jahr führt das Standesamt Leer an zwei Terminen im Advent die beliebten „Lichterhochzeiten“ durch. Das Trauzimmer wird dabei in eine stimmungsvolle Kulisse aus Kerzenschein und festlicher Weihnachtsdekoration getaucht, die einen unvergesslichen Rahmen für die Eheschließung bietet.
Die Termine für den Advent 2026
Wer diesen besonderen Zauber für seine Trauung nutzen möchte, kann sich für die folgenden Donnerstage entscheiden:
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Donnerstag, 03. Dezember 2026
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Donnerstag, 17. Dezember 2026
Die Zeremonien finden jeweils am späten Nachmittag statt, um das warme Licht der Kerzen voll zur Geltung zu bringen. Die verfügbaren Zeitslots sind:
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15:30 Uhr
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16:15 Uhr
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17:00 Uhr
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17:45 Uhr
Ein festlicher Ausklang in der Altstadt
Der Charme der Lichterhochzeiten endet nicht mit dem Verlassen des Rathauses: Direkt vor der Tür erwartet die frisch Vermählten und ihre Gäste die weihnachtlich beleuchtete Altstadt von Leer. In der Dämmerung entfaltet die Umgebung eine ganz besondere Atmosphäre, die ideal dazu einlädt, den besonderen Tag bei einem stimmungsvollen Spaziergang oder in einem der gemütlichen Lokale ausklingen zu lassen.
Anmeldung ab sofort möglich
Da die Nachfrage nach diesen stimmungsvollen Terminen traditionell groß ist, empfiehlt das Standesamt eine frühzeitige Planung. Interessierte Paare können sich noch freie Termine sichern und erhalten weitere Informationen unter den folgenden Kontaktdaten:
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Telefon: 0491 / 9782151 oder 0491 / 9782287
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E‑Mail: standesamt@leer.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Bund fürs Leben in einer besonders besinnlichen und glanzvollen Umgebung zu schließen.
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Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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