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Sichere Schulwege: 10 Jahre erfolgreiche Radfahrausbildung mit der Brandkasse
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter der Verkehrswachten freuen sich über das neue Unterrichtsmaterial (v.l.n.r.): Hajo Reershemius (VW Norden und Gebietsbeauftragter der ostfriesischen VWs), Hans-Friedel Walther (VW Aurich), Wibrandus Reddingius (VW Leer), Holger Gärtner (VW Emden), Sascha Nowak und Mandy Thomas (VW Wittmund) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse). Vorn im Bild: Claudia Wilting (Leiterin der Grundschule Tannenhausen) mit den GS-Kindern Greta und Lasse Harms.
Brandkasse unterstützt Verkehrswachten: 10 Jahre gemeinsame Kinder-Radfahrausbildung
Ausbildungsmaterial im Wert von 23.000 Euro überreicht
Seit nunmehr zehn Jahren sichert die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse gemeinsam mit den Ostfriesischen Verkehrswachten die Radfahrausbildung für Kinder in der Region. In diesem Jahr werden erneut Unterrichtsmaterialien im Wert von 23.000 Euro bereitgestellt, um rund 5.000 Dritt- und Viertklässlern in Ostfriesland eine fundierte Radfahrausbildung zu ermöglichen. Neben Arbeitsheften, Übungs- und Testbögen sowie Fahrradpässen stehen auch moderne digitale Lernplattformen zur Verfügung, die eine interaktive und spielerische Vorbereitung auf die Radfahrprüfung ermöglichen.
Verkehrswachten und Brandkasse sichern Ausbildung für 5.000 Kinder
“Es ist wieder so weit: Die jährliche Radfahrprüfung in den Grundschulen steht vor der Tür”, erklärt Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. “Seit dem Beschluss des Kultusministeriums ist die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der dritten oder vierten Klasse verpflichtend. Unser gemeinsames Ziel mit der Brandkasse ist es, den Kindern nicht nur die Verkehrsregeln beizubringen, sondern sie auch zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen.”
Diesen Gedanken unterstreicht auch Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse: “Heute erhalten die Verkehrswachten von uns insgesamt rund 5.000 Ausbildungsmaterialien für die neuen Dritt- und Viertklässler. Fahrräder haben keine Knautschzone! Gerade im ländlichen Raum, wo der Straßenverkehr oft weniger stark frequentiert ist, fehlen vielen Kindern alltägliche Übungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, dass wir sie frühzeitig an den sicheren Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr heranführen.”
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Präventionsarbeit lohnt. “Die Anzahl der Radfahrunfälle mit Kindern bis 14 Jahren ist in den letzten zehn Jahren insgesamt rückläufig”, freut sich Foetzki.
Rückgang der Kinder-Radfahrunfälle
Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, ergänzt: “Bundesweit wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 insgesamt 9.336 Radfahrunfälle mit Personenschaden in der Altersgruppe bis 14 Jahre registriert. In Ostfriesland waren es 124. Vergleicht man diese Zahl mit früheren Jahren, ist ein positiver Trend erkennbar: 2014 zählten wir noch 158 solcher Unfälle, 2019 waren es 140. Natürlich bleibt jeder Unfall einer zu viel, doch die kontinuierliche Arbeit zahlt sich aus.”
Die Radfahrausbildung setzt dabei auf eine Mischung aus klassischen und digitalen Lehrmaterialien. “Neben den bewährten Arbeitsheften nutzen die Kinder Online-Portale mit interaktiven Übungen, Spielen und Lernvideos”, erklärt Reershemius. “Themen wie verkehrssichere Fahrräder, Vorfahrtsregeln oder Gefahren wie der tote Winkel werden methodisch abwechslungsreich vermittelt. Eltern berichten oft über unerwartete Defizite in der Motorik ihrer Kinder, die durch gezieltes Training ausgeglichen werden können.”
Digitales Lernen mit personalisiertem Avatar
Signe Foetzki ergänzt: “Reine Malbücher sind längst Vergangenheit. Heutzutage geht es um interaktive Lernplattformen mit personalisierten Avataren, QR-Codes und individuellen Zugangsdaten. So können die Kinder sowohl im Unterricht als auch zu Hause weiterübungen. Das neue Umwelt- und Nachhaltigkeitskapitel sensibilisiert zudem für ein umweltbewusstes Verkehrsverhalten.”
Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Claudia Wilting, Leiterin der Grundschule Tannenhausen, bestätigt die positiven Effekte: “Unsere Schule liegt an einer stark befahrenen Landesstraße zur Nordseeküste. Wir beobachten, dass sich die Kinder in den letzten Jahren immer sicherer im Straßenverkehr bewegen. Die neuen Lehrmaterialien helfen enorm – sowohl in der Lernkontrolle als auch in der praktischen Umsetzung. Besonders schwächere Schüler profitieren von den digitalen Übungsportalen.”
Alle Grundschulen in Ostfriesland haben die Möglichkeit, ihren Materialbedarf bei den Verkehrswachten vor Ort anzufordern:
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Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
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Emden: heinzwweber@aol.com
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Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
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Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
In zehn Jahren 45.000 Kinder ausgebildet
“Wir haben seit 2016 insgesamt 45.000 Kinder mit diesen Unterlagen ausgestattet”, berichtet Foetzki. “Insgesamt haben wir dafür bereits rund 170.000 Euro investiert. Die Verkehrswachten tragen einen Teil der Kosten, doch den Löwenanteil übernehmen wir. Wir können zwar nicht zählen, wie viele Unfälle durch richtiges Verhalten verhindert wurden – aber jeder verhinderte Unfall ist ein Erfolg!”
Hans-Friedel Walther betont die Bedeutung der Radfahrausbildung: “Am Ende der Schulung beantworten die Kinder einen Testbogen mit 20 Fragen. Wer besteht, erhält den offiziellen Fahrradpass und einen Aufkleber für das Rad – darauf sind die Kinder besonders stolz.”
Reershemius zieht abschließend Bilanz: “Dank der Unterstützung der Brandkasse konnten wir das Unterrichtsmaterial auch in diesem Jahr wieder kostenlos an die Schulen verteilen. Diese kontinuierliche Ausstattung ist keineswegs selbstverständlich – und dafür bedanken wir uns im Namen aller Eltern, Lehrkräfte und natürlich der Kinder.”
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Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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