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Sichere Schulwege: 10 Jahre erfolgreiche Radfahrausbildung mit der Brandkasse
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter der Verkehrswachten freuen sich über das neue Unterrichtsmaterial (v.l.n.r.): Hajo Reershemius (VW Norden und Gebietsbeauftragter der ostfriesischen VWs), Hans-Friedel Walther (VW Aurich), Wibrandus Reddingius (VW Leer), Holger Gärtner (VW Emden), Sascha Nowak und Mandy Thomas (VW Wittmund) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse). Vorn im Bild: Claudia Wilting (Leiterin der Grundschule Tannenhausen) mit den GS-Kindern Greta und Lasse Harms.
Brandkasse unterstützt Verkehrswachten: 10 Jahre gemeinsame Kinder-Radfahrausbildung
Ausbildungsmaterial im Wert von 23.000 Euro überreicht
Seit nunmehr zehn Jahren sichert die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse gemeinsam mit den Ostfriesischen Verkehrswachten die Radfahrausbildung für Kinder in der Region. In diesem Jahr werden erneut Unterrichtsmaterialien im Wert von 23.000 Euro bereitgestellt, um rund 5.000 Dritt- und Viertklässlern in Ostfriesland eine fundierte Radfahrausbildung zu ermöglichen. Neben Arbeitsheften, Übungs- und Testbögen sowie Fahrradpässen stehen auch moderne digitale Lernplattformen zur Verfügung, die eine interaktive und spielerische Vorbereitung auf die Radfahrprüfung ermöglichen.
Verkehrswachten und Brandkasse sichern Ausbildung für 5.000 Kinder
“Es ist wieder so weit: Die jährliche Radfahrprüfung in den Grundschulen steht vor der Tür”, erklärt Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. “Seit dem Beschluss des Kultusministeriums ist die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der dritten oder vierten Klasse verpflichtend. Unser gemeinsames Ziel mit der Brandkasse ist es, den Kindern nicht nur die Verkehrsregeln beizubringen, sondern sie auch zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu erziehen.”
Diesen Gedanken unterstreicht auch Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse: “Heute erhalten die Verkehrswachten von uns insgesamt rund 5.000 Ausbildungsmaterialien für die neuen Dritt- und Viertklässler. Fahrräder haben keine Knautschzone! Gerade im ländlichen Raum, wo der Straßenverkehr oft weniger stark frequentiert ist, fehlen vielen Kindern alltägliche Übungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, dass wir sie frühzeitig an den sicheren Umgang mit dem Fahrrad im Straßenverkehr heranführen.”
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Präventionsarbeit lohnt. “Die Anzahl der Radfahrunfälle mit Kindern bis 14 Jahren ist in den letzten zehn Jahren insgesamt rückläufig”, freut sich Foetzki.
Rückgang der Kinder-Radfahrunfälle
Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, ergänzt: “Bundesweit wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 insgesamt 9.336 Radfahrunfälle mit Personenschaden in der Altersgruppe bis 14 Jahre registriert. In Ostfriesland waren es 124. Vergleicht man diese Zahl mit früheren Jahren, ist ein positiver Trend erkennbar: 2014 zählten wir noch 158 solcher Unfälle, 2019 waren es 140. Natürlich bleibt jeder Unfall einer zu viel, doch die kontinuierliche Arbeit zahlt sich aus.”
Die Radfahrausbildung setzt dabei auf eine Mischung aus klassischen und digitalen Lehrmaterialien. “Neben den bewährten Arbeitsheften nutzen die Kinder Online-Portale mit interaktiven Übungen, Spielen und Lernvideos”, erklärt Reershemius. “Themen wie verkehrssichere Fahrräder, Vorfahrtsregeln oder Gefahren wie der tote Winkel werden methodisch abwechslungsreich vermittelt. Eltern berichten oft über unerwartete Defizite in der Motorik ihrer Kinder, die durch gezieltes Training ausgeglichen werden können.”
Digitales Lernen mit personalisiertem Avatar
Signe Foetzki ergänzt: “Reine Malbücher sind längst Vergangenheit. Heutzutage geht es um interaktive Lernplattformen mit personalisierten Avataren, QR-Codes und individuellen Zugangsdaten. So können die Kinder sowohl im Unterricht als auch zu Hause weiterübungen. Das neue Umwelt- und Nachhaltigkeitskapitel sensibilisiert zudem für ein umweltbewusstes Verkehrsverhalten.”
Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Claudia Wilting, Leiterin der Grundschule Tannenhausen, bestätigt die positiven Effekte: “Unsere Schule liegt an einer stark befahrenen Landesstraße zur Nordseeküste. Wir beobachten, dass sich die Kinder in den letzten Jahren immer sicherer im Straßenverkehr bewegen. Die neuen Lehrmaterialien helfen enorm – sowohl in der Lernkontrolle als auch in der praktischen Umsetzung. Besonders schwächere Schüler profitieren von den digitalen Übungsportalen.”
Alle Grundschulen in Ostfriesland haben die Möglichkeit, ihren Materialbedarf bei den Verkehrswachten vor Ort anzufordern:
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Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
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Emden: heinzwweber@aol.com
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Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
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Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
In zehn Jahren 45.000 Kinder ausgebildet
“Wir haben seit 2016 insgesamt 45.000 Kinder mit diesen Unterlagen ausgestattet”, berichtet Foetzki. “Insgesamt haben wir dafür bereits rund 170.000 Euro investiert. Die Verkehrswachten tragen einen Teil der Kosten, doch den Löwenanteil übernehmen wir. Wir können zwar nicht zählen, wie viele Unfälle durch richtiges Verhalten verhindert wurden – aber jeder verhinderte Unfall ist ein Erfolg!”
Hans-Friedel Walther betont die Bedeutung der Radfahrausbildung: “Am Ende der Schulung beantworten die Kinder einen Testbogen mit 20 Fragen. Wer besteht, erhält den offiziellen Fahrradpass und einen Aufkleber für das Rad – darauf sind die Kinder besonders stolz.”
Reershemius zieht abschließend Bilanz: “Dank der Unterstützung der Brandkasse konnten wir das Unterrichtsmaterial auch in diesem Jahr wieder kostenlos an die Schulen verteilen. Diese kontinuierliche Ausstattung ist keineswegs selbstverständlich – und dafür bedanken wir uns im Namen aller Eltern, Lehrkräfte und natürlich der Kinder.”
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Lokal
Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
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die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
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die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

Lokal
Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
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Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.

Lokal
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat 2026 in Leer: Geldpreise für die besten Skatspieler
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat: In Leer wird um Geldpreise gespielt
Skatfreunde ab 60 Jahren sind am Mittwoch, 25. November 2026, zur Stadtmeisterschaft im Seniorenskat nach Leer eingeladen. Im Sportheim des SC 04 Leer stehen spannende Kartenrunden, ein sportlicher Wettbewerb und attraktive Geldpreise auf dem Programm.
Die Stadt Leer (Ostfriesland) veranstaltet gemeinsam mit dem Seniorenbüro der Stadt Leer die diesjährige Stadtmeisterschaft im Seniorenskat für Teilnehmer ab 60 Jahren. Beginn ist um 14 Uhr im Sportheim des SC 04 Leer, An den Gärten 10, 26789 Leer.
Auf die erfolgreichen Skatspieler warten Geldpreise in Höhe von 60 Euro für den ersten Platz, 50 Euro für den zweiten Platz und 40 Euro für den dritten Platz. Entscheidend für die Platzierungen ist das Gesamtergebnis aus beiden Spielserien. Damit haben die Teilnehmer über den gesamten Wettbewerb hinweg die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
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Zwei Serien mit jeweils 32 Spielen
Gespielt wird nach dem Modus 2 x 32 Spiele. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Die Startgelder werden vollständig wieder ausgeschüttet: 50 Prozent der Einnahmen werden in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Serie ausgezahlt. Zusätzlich gilt durchgehend ein Strafgeld von 0,50 Euro.
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 52 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Skatspieler können sich bei Walter Lübbehüsen anmelden. Für die Anmeldung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefon: 0491 71971
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E‑Mail: walter-luebbehuesen@t‑online.de
Die Stadt Leer und das Seniorenbüro mit Heike Leimke und Carina Padeken wünschen allen Teilnehmern einen gelungenen Nachmittag, spannende Spiele und natürlich allzeit „Gut Blatt“.
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