Lokal
SPD-Kreistagsfraktion beunruhigt über Rechtsruck in der Bevölkerung
Das Gruppenfoto zeigt von links: Ingo Brinker, Beate Stammwitz, Fraktionsvorsitzender Helmut Geuken, Marlene Marks, Gerda Wille, Sascha Laaken, Nico Bloem, Anja Troff-Schaffarzyk, Geert Hüser, Serhat Özdemir, Laura Kruse, Ingo Lind und Landrat Matthias Groote. Bild: privat
SPD-Kreistagsfraktion warnt vor gesellschaftlichem Rechtsruck: Herausforderungen und Chancen im Fokus der Klausurtagung
Die SPD-Kreistagsfraktion des Landkreises Bund hat sich in einer Klausurtagung im Bunder Dorfgemeinschaftshaus intensiv mit aktuellen Themen auseinandergesetzt. Besondere Besorgnis äußerten die Mitglieder dabei über einen spürbaren Rechtsruck in der Bevölkerung.
Bunde – Bei einer Klausur im Bunder Dorfgemeinschaftshaus hat sich die SPD-Kreistagsfraktion intensiv mit zahlreichen Themen des Landkreises auseinandergesetzt. Im Gespräch mit Landrat Matthias Groote beschäftigten sich die Faktionsmitglieder unter anderem mit Themen wie der Finanzierung der Kindertagestätten, der Kreisumlage, der Entwicklung des Leeraner Klinikums, dem Bau der Feuerwehrtechnischen Zentrale, dem Bildungscampus in Leer, der Schulbausanierung und der allgemeinen Infrastruktur. Bei vielen dieser Projekte sieht man, dass man auf einem guten Weg ist, muss jedoch klar erkennen, dass sich die Finanzlage in den kommenden Jahren kritisch entwickeln wird. „Es ist gut, dass der Breitbandausbau in unserem Landkreis so gut wie abgeschlossen ist. Viele Landkreise im Land sind noch nicht so weit und müssen jetzt viel Geld dafür aufbringen“, meinte Fraktionsvorsitzender Helmut Geuken.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk (Remels) und der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener), beide auch Mitglieder der Kreistagsfraktion, nutzten die Gelegenheit, aus Bund und Land zu berichten. Troff-Schaffarzyk äußerte sich dabei unter anderem optimistisch zur Entwicklung des Tourismus und zur Fertigstellung der Friesenbrücke im Jahr 2024. Als Mitglied des Verkehrsausschusses im Bundestag wies sie auf die geplanten Mobilitätszentren auf dem Land hin, die den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern sollen: „Die Projekte sind vorhanden. Wir müssen nur endlich aus dem Projektstatus herauskommen“, meinte Troff-Schaffarzyk. Die Mitglieder der Kreistagsfraktion begrüßten ausdrücklich, dass die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten vom Bund zurückgenommen wurden.
Nico Bloem ging auf den Haushalt 2024 ein, der vor Weihnachten verabschiedet werden soll und auch einige Investitionen in der Region, zum Beispiel im Küsten- und Hochwasserschutz, vorsieht. „Aber in den nächsten Jahren müssen wir uns auf Einsparungen einstellen“, sagte Bloem. Er hob das Windenergiegesetz hervor, das im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll und dafür sorgt, dass Kommunen und Bürger an den Erträgen der erneuerbaren Energien beteiligt werden. „Ich bin überzeugt: Das wird dazu beitragen, dass sich die Haltung der Bevölkerung zu den erneuerbaren Energien positiv verändert“, meinte Bloem.
„Sorgen bereitet uns die Veränderung in der Gesellschaft – es herrscht große Unzufriedenheit in weiten Teilen der Bevölkerung. Viele fühlen sich nicht mehr mitgenommen und abgehängt, es gibt einen spürbaren Rechtsruck in der Bevölkerung, die Ausländerfeindlichkeit nimmt zu. Viele Menschen sorgen sich um soziale Gerechtigkeit und suchen zunehmend Antworten bei der AfD, das dürfen wir nicht zulassen“, so Helmut Geuken.
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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