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Sturmwarnung für Leer (Ostfriesland): Böen bis zu 85 km/h! Vorsicht geboten!
Wetterwarnung für Leer (Ostfriesland): Sturmböen angekündigt – Vorsicht vor möglichen Gefahren
In Leer (Ostfriesland) sollten die Bewohner am kommenden Montag, dem 22. Januar, besonders aufmerksam sein. Das Deutsche Wetteramt warnt vor möglichen Sturmböen, die von Mitternacht bis 10:00 Uhr auftreten können. Die Geschwindigkeiten der Böen werden voraussichtlich zwischen 65 km/h und 85 km/h liegen.
Sturmböen aus südwestlicher Richtung: Vorsichtsmaßnahmen sind angebracht
Die angekündigten Sturmböen werden aus südwestlicher Richtung erwartet und können Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s) und 85 km/h (24 m/s) erreichen. In solchen Situationen können mögliche Gefahren auftreten, darunter das Herabstürzen von Ästen oder anderen Gegenständen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung: Achten Sie auf herabfallende Gegenstände
Die Warnung hebt besonders die Gefahr herabstürzender Äste hervor und fordert die Bewohner auf, auf herabfallende Gegenstände zu achten. Es wird empfohlen, während des Warnzeitraums Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um möglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.
Fazit: Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten
Die Wetterwarnung für Sturmböen in Leer (Ostfriesland) unterstreicht die Bedeutung erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht während des angegebenen Zeitraums. Bewohner werden ermutigt, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten und die empfohlenen Schutzmaßnahmen zu beachten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
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LandErlebnis im Ammerland: Ein Familienabenteuer zwischen Landleben und Freizeitspaß
Das LandErlebnis im malerischen Ammerland präsentiert sich als ideales Ausflugsziel für Familien – ein Ort, an dem Groß und Klein ein wildes Abenteuer erleben können. Gewinner des Top Familienpark Awards von Travelcircus.de, überzeugt dieser familiengeführte Freizeitpark durch einzigartige Attraktionen und eine herzliche Atmosphäre.
Erlebe einzigartigen Spaß für die ganze Familie: Von Achterbahnen bis zu Tierbegegnungen
Das LandErlebnis bietet eine breite Palette an Freizeitattraktionen, darunter die Familienachterbahn “Willi der Wurm” und die “Wilde Hilde Rutschbahn”. Die “umgedrehte Scheune” sorgt für eine verdrehte Wahrnehmung, während die gemütliche Traktorfahrt durch einen liebevoll gestalteten Parcours führt. Tierliebhaber kommen im Tier- und Freizeitpark ebenfalls auf ihre Kosten, mit einer Vielzahl von Bauernhoftieren zum Entdecken.
Ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss: LandErlebnis in Niedersachsen
Das LandErlebnis verspricht ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss. Mit überdachten Bereichen bleibt der Spaß wetterunabhängig, und das LandErlebnis ist fast das ganze Jahr über für Familien zugänglich.
Unvergessliches Abenteuer und Top Kiddies Park Award: Wetterspaß für die Kleinen
Kinder können sich auf Spielstationen, Riesenhüpfkissen, Wasserspielplätze und mehr freuen. Der Streichelzoo bietet Begegnungen mit Mini-Schweinen, Hühnern, Gänse, Eseln und Ziegen. Ein riesiges Abenteuer auf einem rund drei Hektar großen Erlebnispark erwartet die ganze Familie.
Leckeres Essen und gemütliche “Landküche”: Traditionelle Genüsse nach Omas Rezepten
Nach dem Toben und Entdecken können Familien in der “Landküche” traditionelle Hausmannskost genießen. Das Angebot reicht von “Guten Morgen Frühstück” bis zu köstlichen Kuchen, alles nach Omas Originalrezepten. Samstags, sonn- und feiertags wird zudem ein beliebtes Frühstücksbuffet angeboten.
Freizeitspaß an der Nordsee: LandErlebnis als perfekte Ergänzung zum Nordseeurlaub
Das LandErlebnis ist nicht nur ein Freizeitpark, sondern auch ein Geheimtipp in Norddeutschland für naturnahe Erholung und Genuss. Perfekt für Familien, die während ihres Nordseeurlaubs aufregenden Freizeitspaß erleben möchten. Das LandErlebnis verkörpert das Ursprüngliche und bietet ein authentisches Abenteuer zwischen Landleben und Freizeitpark. “LandErlebnis leben” – eine Erfahrung, die Tradition und Unterhaltung auf harmonische Weise verbindet.
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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