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Sturmwarnung für Leer (Ostfriesland): Böen bis zu 85 km/h! Vorsicht geboten!
Wetterwarnung für Leer (Ostfriesland): Sturmböen angekündigt – Vorsicht vor möglichen Gefahren
In Leer (Ostfriesland) sollten die Bewohner am kommenden Montag, dem 22. Januar, besonders aufmerksam sein. Das Deutsche Wetteramt warnt vor möglichen Sturmböen, die von Mitternacht bis 10:00 Uhr auftreten können. Die Geschwindigkeiten der Böen werden voraussichtlich zwischen 65 km/h und 85 km/h liegen.
Sturmböen aus südwestlicher Richtung: Vorsichtsmaßnahmen sind angebracht
Die angekündigten Sturmböen werden aus südwestlicher Richtung erwartet und können Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s) und 85 km/h (24 m/s) erreichen. In solchen Situationen können mögliche Gefahren auftreten, darunter das Herabstürzen von Ästen oder anderen Gegenständen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung: Achten Sie auf herabfallende Gegenstände
Die Warnung hebt besonders die Gefahr herabstürzender Äste hervor und fordert die Bewohner auf, auf herabfallende Gegenstände zu achten. Es wird empfohlen, während des Warnzeitraums Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um möglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.
Fazit: Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten
Die Wetterwarnung für Sturmböen in Leer (Ostfriesland) unterstreicht die Bedeutung erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht während des angegebenen Zeitraums. Bewohner werden ermutigt, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten und die empfohlenen Schutzmaßnahmen zu beachten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
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LandErlebnis im Ammerland: Ein Familienabenteuer zwischen Landleben und Freizeitspaß
Das LandErlebnis im malerischen Ammerland präsentiert sich als ideales Ausflugsziel für Familien – ein Ort, an dem Groß und Klein ein wildes Abenteuer erleben können. Gewinner des Top Familienpark Awards von Travelcircus.de, überzeugt dieser familiengeführte Freizeitpark durch einzigartige Attraktionen und eine herzliche Atmosphäre.
Erlebe einzigartigen Spaß für die ganze Familie: Von Achterbahnen bis zu Tierbegegnungen
Das LandErlebnis bietet eine breite Palette an Freizeitattraktionen, darunter die Familienachterbahn “Willi der Wurm” und die “Wilde Hilde Rutschbahn”. Die “umgedrehte Scheune” sorgt für eine verdrehte Wahrnehmung, während die gemütliche Traktorfahrt durch einen liebevoll gestalteten Parcours führt. Tierliebhaber kommen im Tier- und Freizeitpark ebenfalls auf ihre Kosten, mit einer Vielzahl von Bauernhoftieren zum Entdecken.
Ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss: LandErlebnis in Niedersachsen
Das LandErlebnis verspricht ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss. Mit überdachten Bereichen bleibt der Spaß wetterunabhängig, und das LandErlebnis ist fast das ganze Jahr über für Familien zugänglich.
Unvergessliches Abenteuer und Top Kiddies Park Award: Wetterspaß für die Kleinen
Kinder können sich auf Spielstationen, Riesenhüpfkissen, Wasserspielplätze und mehr freuen. Der Streichelzoo bietet Begegnungen mit Mini-Schweinen, Hühnern, Gänse, Eseln und Ziegen. Ein riesiges Abenteuer auf einem rund drei Hektar großen Erlebnispark erwartet die ganze Familie.
Leckeres Essen und gemütliche “Landküche”: Traditionelle Genüsse nach Omas Rezepten
Nach dem Toben und Entdecken können Familien in der “Landküche” traditionelle Hausmannskost genießen. Das Angebot reicht von “Guten Morgen Frühstück” bis zu köstlichen Kuchen, alles nach Omas Originalrezepten. Samstags, sonn- und feiertags wird zudem ein beliebtes Frühstücksbuffet angeboten.
Freizeitspaß an der Nordsee: LandErlebnis als perfekte Ergänzung zum Nordseeurlaub
Das LandErlebnis ist nicht nur ein Freizeitpark, sondern auch ein Geheimtipp in Norddeutschland für naturnahe Erholung und Genuss. Perfekt für Familien, die während ihres Nordseeurlaubs aufregenden Freizeitspaß erleben möchten. Das LandErlebnis verkörpert das Ursprüngliche und bietet ein authentisches Abenteuer zwischen Landleben und Freizeitpark. “LandErlebnis leben” – eine Erfahrung, die Tradition und Unterhaltung auf harmonische Weise verbindet.
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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