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Sturmwarnung für Leer (Ostfriesland): Böen bis zu 85 km/h! Vorsicht geboten!
Wetterwarnung für Leer (Ostfriesland): Sturmböen angekündigt – Vorsicht vor möglichen Gefahren
In Leer (Ostfriesland) sollten die Bewohner am kommenden Montag, dem 22. Januar, besonders aufmerksam sein. Das Deutsche Wetteramt warnt vor möglichen Sturmböen, die von Mitternacht bis 10:00 Uhr auftreten können. Die Geschwindigkeiten der Böen werden voraussichtlich zwischen 65 km/h und 85 km/h liegen.
Sturmböen aus südwestlicher Richtung: Vorsichtsmaßnahmen sind angebracht
Die angekündigten Sturmböen werden aus südwestlicher Richtung erwartet und können Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s) und 85 km/h (24 m/s) erreichen. In solchen Situationen können mögliche Gefahren auftreten, darunter das Herabstürzen von Ästen oder anderen Gegenständen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung: Achten Sie auf herabfallende Gegenstände
Die Warnung hebt besonders die Gefahr herabstürzender Äste hervor und fordert die Bewohner auf, auf herabfallende Gegenstände zu achten. Es wird empfohlen, während des Warnzeitraums Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um möglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.
Fazit: Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten
Die Wetterwarnung für Sturmböen in Leer (Ostfriesland) unterstreicht die Bedeutung erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht während des angegebenen Zeitraums. Bewohner werden ermutigt, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten und die empfohlenen Schutzmaßnahmen zu beachten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
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LandErlebnis im Ammerland: Ein Familienabenteuer zwischen Landleben und Freizeitspaß
Das LandErlebnis im malerischen Ammerland präsentiert sich als ideales Ausflugsziel für Familien – ein Ort, an dem Groß und Klein ein wildes Abenteuer erleben können. Gewinner des Top Familienpark Awards von Travelcircus.de, überzeugt dieser familiengeführte Freizeitpark durch einzigartige Attraktionen und eine herzliche Atmosphäre.
Erlebe einzigartigen Spaß für die ganze Familie: Von Achterbahnen bis zu Tierbegegnungen
Das LandErlebnis bietet eine breite Palette an Freizeitattraktionen, darunter die Familienachterbahn “Willi der Wurm” und die “Wilde Hilde Rutschbahn”. Die “umgedrehte Scheune” sorgt für eine verdrehte Wahrnehmung, während die gemütliche Traktorfahrt durch einen liebevoll gestalteten Parcours führt. Tierliebhaber kommen im Tier- und Freizeitpark ebenfalls auf ihre Kosten, mit einer Vielzahl von Bauernhoftieren zum Entdecken.
Ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss: LandErlebnis in Niedersachsen
Das LandErlebnis verspricht ein dreifaches Erlebnis aus Spiel, Erholung und Genuss. Mit überdachten Bereichen bleibt der Spaß wetterunabhängig, und das LandErlebnis ist fast das ganze Jahr über für Familien zugänglich.
Unvergessliches Abenteuer und Top Kiddies Park Award: Wetterspaß für die Kleinen
Kinder können sich auf Spielstationen, Riesenhüpfkissen, Wasserspielplätze und mehr freuen. Der Streichelzoo bietet Begegnungen mit Mini-Schweinen, Hühnern, Gänse, Eseln und Ziegen. Ein riesiges Abenteuer auf einem rund drei Hektar großen Erlebnispark erwartet die ganze Familie.
Leckeres Essen und gemütliche “Landküche”: Traditionelle Genüsse nach Omas Rezepten
Nach dem Toben und Entdecken können Familien in der “Landküche” traditionelle Hausmannskost genießen. Das Angebot reicht von “Guten Morgen Frühstück” bis zu köstlichen Kuchen, alles nach Omas Originalrezepten. Samstags, sonn- und feiertags wird zudem ein beliebtes Frühstücksbuffet angeboten.
Freizeitspaß an der Nordsee: LandErlebnis als perfekte Ergänzung zum Nordseeurlaub
Das LandErlebnis ist nicht nur ein Freizeitpark, sondern auch ein Geheimtipp in Norddeutschland für naturnahe Erholung und Genuss. Perfekt für Familien, die während ihres Nordseeurlaubs aufregenden Freizeitspaß erleben möchten. Das LandErlebnis verkörpert das Ursprüngliche und bietet ein authentisches Abenteuer zwischen Landleben und Freizeitpark. “LandErlebnis leben” – eine Erfahrung, die Tradition und Unterhaltung auf harmonische Weise verbindet.
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Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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