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Thiele: Landesregierung setzt Breitbandförderung für Ostfriesland aus
Foto: Abgehängt oder der Stecker gezogen wird offenbar seitens der Landesregierung die ostfriesische Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung stoppt Breitbandförderung für Ostfriesland
Schnelles Internet? Beim erforderlichen Breitbandausbau droht Ostfriesland nun abgehängt zu werden. Das befürchtet der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld. Denn der Wirtschaftsminister der Rot-Grünen Landesregierung, Olaf Lies, hat angekündigt, die überaus wichtige niedersächsische Ko-Finanzierung der Bundesförderung für den Breitbandausbau nicht fortzuführen. In einer kleinen Anfrage fordert Thiele nun Antworten vom zuständigen Minister Olaf Lies (SPD).
Worum geht es konkret? Um schnelle Internetverbindungen in Straßen, in denen die Verlegung von Glasfaserleitungen ohne Zuschüsse für die Telekommunikationsunternehmen zu teuer und daher unwirtschaftlich ist. Diese wurden und werden in zwei Ausbaustufen mit Unterstützung des Bundes und des Landes angeschlossen. Es fehlen allerdings noch viele Adressen, die ohne eine weitere Förderung keine Aussicht haben, einen Anschluss an das schnelle Internet zu erhalten. Dies gilt für Privathäuser, aber auch für Gewerbebetriebe und sogar für die gesamte Insel Spiekeroog. Genau hier will der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Olaf Lies, nun aber sparen. So hatte er am 19. Juli 2023 verkündet, dass das Land Niedersachsen bei der Kofinanzierung zum Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aussteige.
Dabei gibt es in Deutschland beim Ausbau des Breitbandausbaus noch viel zu tun. Laut einer Erhebung der Plattform Speedtest liegt Singapur klar vorne. Die Verbindungsgeschwindigkeit ist mit fast 250Bit pro Sekunde dreimal so schnell wie in Deutschland. Seit dem Jahr 2015 gibt es die „Gigabitförderung 2.0“ des Bundes. Ziel ist es, den Ausbau überall dort zu unterstützten, wo privatwirtschaftliche zu teuer wäre. Auch Restgebiete in bereits ausgebauten Flächen profitierten davon. Dies ist laut Thiele auch deshalb unabdingbar, da der Ausbau der 5G-Breitbandtechnologie für den Mobilfunkt ebenfalls zwingend auf den flächendeckenden Ausbau der Breitbandtechnologie angewiesen ist. „Ohne Breitband auch kein leistungsfähiger Mobilfunk! Breitbandverbindungen sind Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, und sie sind zugleich zentrale Wirtschaftsförderung. Und genau dagegen verschließt sich der niedersächsische Wirtschaftsminister“, so Thiele. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei Deutschland mit der Errichtung von schnellen Internetverbindungen ohnehin eher auf dem Standstreifen als auf der Überholspur unterwegs. Niedersachsen werde, wenn es bei dieser Entscheidung bleibe, jetzt auch innerhalb Deutschlands weiter zurückfallen. Die CDU-Landtagsfraktion habe, so Thiele, im Rahmen von Haushaltsanträgen für Nachtragshaushalte in diesem Jahr bereits zweimal beantragt, 120 Millionen Euro für die weitere Förderung bereitzustellen und aus der mit knapp einer Milliarde Euro gut gefüllten Rücklage des Landes zu finanzieren. „Leider hat die rot-grüne Koalition dies bisher abgelehnt. Wir werden aber auch für das kommende Haushaltsjahr nicht lockerlassen und weitere Anträge stellen, um die Förderung fortsetzen zu können“, kündigte Thiele an, der auch haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist.
Die bisherige Finanzierung sah vor, dass der Bund sich mit 50 Prozent an der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke des Breitbandausbaus beteiligt, das Land mit 25 Prozent und die Kommunen die verbleibenden 25 Prozent übernehmen. „Dünn besiedelte Gebiete werden mit dieser geplanten Streichung nun das Nachsehen haben. Die Kommunalen Spitzenverbände aus Niedersächsischem Landkreistag, Niedersächsischem Städtetag und Niedersächsischem Städte- und Gemeindebund bezeichneten den Schritt des Landes, sich aus der Breitbandförderung zurückzuziehen bereits als ein „fatales Signal“ so Thiele. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Landeshaushalt 2024 forderten Sie unmissverständlich eine Fortsetzung der Förderung. Das sieht Thiele genauso und fordert die Rückkehr in die Förderung. „Für mich stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung künftig ergreifen möchte, um Flächenlandkreise wie beispielsweise die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund in Ostfriesland möglichst vollständig mit Glasfaser zu versorgen. Wie ist der aktuelle Stand und hat die rot-grüne Landesregierung überhaupt vor, diese Unterversorgung zu lösen“, so Thiele.
In seiner parlamentarischen Anfrage will Thiele auch wissen, wieviel Potential die Landesregierung für Ostfriesland sieht, den Lückenschluss eigenwirtschaftlich, also durch die Telekommunikationsunternehmen und ohne Förderung, zu erreichen. Außerdem möchte Thiele vom Wirtschaftsminister wissen, welche Projekte in dieser Region bisher vom Land gefördert wurden. Da das Land selbst Eigentümer von Gebäuden in der Region ist, stelle sich zudem die Frage, welche Objekte bereits mit einer Breitbandgeschwindigkeit von mindestens 1Gbit/s versorgt und wo entsprechende Möglichkeiten bereits vorhanden seien. „Einen besonderen Stellenwert haben bei der Betrachtung natürlich auch unsere Unternehmen und Privathaushalte. Nur wenn der Breitbandausbau gut ist, können neue Betriebe angesiedelt werden und vorhandene Unternehmen sich vor Ort entwickeln. Sonst werden die strukturellen Standortnachteile für unsere Region noch größer“, so Thiele. Das setze sich bei den Fachkräften mit ihren Familien, aber auch bei den Studenten und Schülern fort, denn auch sie sind auf schnelle Internetverbindungen angewiesen.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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