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Thiele: Landesregierung setzt Breitbandförderung für Ostfriesland aus
Foto: Abgehängt oder der Stecker gezogen wird offenbar seitens der Landesregierung die ostfriesische Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung stoppt Breitbandförderung für Ostfriesland
Schnelles Internet? Beim erforderlichen Breitbandausbau droht Ostfriesland nun abgehängt zu werden. Das befürchtet der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld. Denn der Wirtschaftsminister der Rot-Grünen Landesregierung, Olaf Lies, hat angekündigt, die überaus wichtige niedersächsische Ko-Finanzierung der Bundesförderung für den Breitbandausbau nicht fortzuführen. In einer kleinen Anfrage fordert Thiele nun Antworten vom zuständigen Minister Olaf Lies (SPD).
Worum geht es konkret? Um schnelle Internetverbindungen in Straßen, in denen die Verlegung von Glasfaserleitungen ohne Zuschüsse für die Telekommunikationsunternehmen zu teuer und daher unwirtschaftlich ist. Diese wurden und werden in zwei Ausbaustufen mit Unterstützung des Bundes und des Landes angeschlossen. Es fehlen allerdings noch viele Adressen, die ohne eine weitere Förderung keine Aussicht haben, einen Anschluss an das schnelle Internet zu erhalten. Dies gilt für Privathäuser, aber auch für Gewerbebetriebe und sogar für die gesamte Insel Spiekeroog. Genau hier will der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Olaf Lies, nun aber sparen. So hatte er am 19. Juli 2023 verkündet, dass das Land Niedersachsen bei der Kofinanzierung zum Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aussteige.
Dabei gibt es in Deutschland beim Ausbau des Breitbandausbaus noch viel zu tun. Laut einer Erhebung der Plattform Speedtest liegt Singapur klar vorne. Die Verbindungsgeschwindigkeit ist mit fast 250Bit pro Sekunde dreimal so schnell wie in Deutschland. Seit dem Jahr 2015 gibt es die „Gigabitförderung 2.0“ des Bundes. Ziel ist es, den Ausbau überall dort zu unterstützten, wo privatwirtschaftliche zu teuer wäre. Auch Restgebiete in bereits ausgebauten Flächen profitierten davon. Dies ist laut Thiele auch deshalb unabdingbar, da der Ausbau der 5G-Breitbandtechnologie für den Mobilfunkt ebenfalls zwingend auf den flächendeckenden Ausbau der Breitbandtechnologie angewiesen ist. „Ohne Breitband auch kein leistungsfähiger Mobilfunk! Breitbandverbindungen sind Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, und sie sind zugleich zentrale Wirtschaftsförderung. Und genau dagegen verschließt sich der niedersächsische Wirtschaftsminister“, so Thiele. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei Deutschland mit der Errichtung von schnellen Internetverbindungen ohnehin eher auf dem Standstreifen als auf der Überholspur unterwegs. Niedersachsen werde, wenn es bei dieser Entscheidung bleibe, jetzt auch innerhalb Deutschlands weiter zurückfallen. Die CDU-Landtagsfraktion habe, so Thiele, im Rahmen von Haushaltsanträgen für Nachtragshaushalte in diesem Jahr bereits zweimal beantragt, 120 Millionen Euro für die weitere Förderung bereitzustellen und aus der mit knapp einer Milliarde Euro gut gefüllten Rücklage des Landes zu finanzieren. „Leider hat die rot-grüne Koalition dies bisher abgelehnt. Wir werden aber auch für das kommende Haushaltsjahr nicht lockerlassen und weitere Anträge stellen, um die Förderung fortsetzen zu können“, kündigte Thiele an, der auch haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist.
Die bisherige Finanzierung sah vor, dass der Bund sich mit 50 Prozent an der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke des Breitbandausbaus beteiligt, das Land mit 25 Prozent und die Kommunen die verbleibenden 25 Prozent übernehmen. „Dünn besiedelte Gebiete werden mit dieser geplanten Streichung nun das Nachsehen haben. Die Kommunalen Spitzenverbände aus Niedersächsischem Landkreistag, Niedersächsischem Städtetag und Niedersächsischem Städte- und Gemeindebund bezeichneten den Schritt des Landes, sich aus der Breitbandförderung zurückzuziehen bereits als ein „fatales Signal“ so Thiele. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Landeshaushalt 2024 forderten Sie unmissverständlich eine Fortsetzung der Förderung. Das sieht Thiele genauso und fordert die Rückkehr in die Förderung. „Für mich stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung künftig ergreifen möchte, um Flächenlandkreise wie beispielsweise die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund in Ostfriesland möglichst vollständig mit Glasfaser zu versorgen. Wie ist der aktuelle Stand und hat die rot-grüne Landesregierung überhaupt vor, diese Unterversorgung zu lösen“, so Thiele.
In seiner parlamentarischen Anfrage will Thiele auch wissen, wieviel Potential die Landesregierung für Ostfriesland sieht, den Lückenschluss eigenwirtschaftlich, also durch die Telekommunikationsunternehmen und ohne Förderung, zu erreichen. Außerdem möchte Thiele vom Wirtschaftsminister wissen, welche Projekte in dieser Region bisher vom Land gefördert wurden. Da das Land selbst Eigentümer von Gebäuden in der Region ist, stelle sich zudem die Frage, welche Objekte bereits mit einer Breitbandgeschwindigkeit von mindestens 1Gbit/s versorgt und wo entsprechende Möglichkeiten bereits vorhanden seien. „Einen besonderen Stellenwert haben bei der Betrachtung natürlich auch unsere Unternehmen und Privathaushalte. Nur wenn der Breitbandausbau gut ist, können neue Betriebe angesiedelt werden und vorhandene Unternehmen sich vor Ort entwickeln. Sonst werden die strukturellen Standortnachteile für unsere Region noch größer“, so Thiele. Das setze sich bei den Fachkräften mit ihren Familien, aber auch bei den Studenten und Schülern fort, denn auch sie sind auf schnelle Internetverbindungen angewiesen.
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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