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Thiele: Landesregierung setzt Breitbandförderung für Ostfriesland aus
Foto: Abgehängt oder der Stecker gezogen wird offenbar seitens der Landesregierung die ostfriesische Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung stoppt Breitbandförderung für Ostfriesland
Schnelles Internet? Beim erforderlichen Breitbandausbau droht Ostfriesland nun abgehängt zu werden. Das befürchtet der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld. Denn der Wirtschaftsminister der Rot-Grünen Landesregierung, Olaf Lies, hat angekündigt, die überaus wichtige niedersächsische Ko-Finanzierung der Bundesförderung für den Breitbandausbau nicht fortzuführen. In einer kleinen Anfrage fordert Thiele nun Antworten vom zuständigen Minister Olaf Lies (SPD).
Worum geht es konkret? Um schnelle Internetverbindungen in Straßen, in denen die Verlegung von Glasfaserleitungen ohne Zuschüsse für die Telekommunikationsunternehmen zu teuer und daher unwirtschaftlich ist. Diese wurden und werden in zwei Ausbaustufen mit Unterstützung des Bundes und des Landes angeschlossen. Es fehlen allerdings noch viele Adressen, die ohne eine weitere Förderung keine Aussicht haben, einen Anschluss an das schnelle Internet zu erhalten. Dies gilt für Privathäuser, aber auch für Gewerbebetriebe und sogar für die gesamte Insel Spiekeroog. Genau hier will der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Olaf Lies, nun aber sparen. So hatte er am 19. Juli 2023 verkündet, dass das Land Niedersachsen bei der Kofinanzierung zum Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aussteige.
Dabei gibt es in Deutschland beim Ausbau des Breitbandausbaus noch viel zu tun. Laut einer Erhebung der Plattform Speedtest liegt Singapur klar vorne. Die Verbindungsgeschwindigkeit ist mit fast 250Bit pro Sekunde dreimal so schnell wie in Deutschland. Seit dem Jahr 2015 gibt es die „Gigabitförderung 2.0“ des Bundes. Ziel ist es, den Ausbau überall dort zu unterstützten, wo privatwirtschaftliche zu teuer wäre. Auch Restgebiete in bereits ausgebauten Flächen profitierten davon. Dies ist laut Thiele auch deshalb unabdingbar, da der Ausbau der 5G-Breitbandtechnologie für den Mobilfunkt ebenfalls zwingend auf den flächendeckenden Ausbau der Breitbandtechnologie angewiesen ist. „Ohne Breitband auch kein leistungsfähiger Mobilfunk! Breitbandverbindungen sind Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, und sie sind zugleich zentrale Wirtschaftsförderung. Und genau dagegen verschließt sich der niedersächsische Wirtschaftsminister“, so Thiele. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei Deutschland mit der Errichtung von schnellen Internetverbindungen ohnehin eher auf dem Standstreifen als auf der Überholspur unterwegs. Niedersachsen werde, wenn es bei dieser Entscheidung bleibe, jetzt auch innerhalb Deutschlands weiter zurückfallen. Die CDU-Landtagsfraktion habe, so Thiele, im Rahmen von Haushaltsanträgen für Nachtragshaushalte in diesem Jahr bereits zweimal beantragt, 120 Millionen Euro für die weitere Förderung bereitzustellen und aus der mit knapp einer Milliarde Euro gut gefüllten Rücklage des Landes zu finanzieren. „Leider hat die rot-grüne Koalition dies bisher abgelehnt. Wir werden aber auch für das kommende Haushaltsjahr nicht lockerlassen und weitere Anträge stellen, um die Förderung fortsetzen zu können“, kündigte Thiele an, der auch haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist.
Die bisherige Finanzierung sah vor, dass der Bund sich mit 50 Prozent an der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke des Breitbandausbaus beteiligt, das Land mit 25 Prozent und die Kommunen die verbleibenden 25 Prozent übernehmen. „Dünn besiedelte Gebiete werden mit dieser geplanten Streichung nun das Nachsehen haben. Die Kommunalen Spitzenverbände aus Niedersächsischem Landkreistag, Niedersächsischem Städtetag und Niedersächsischem Städte- und Gemeindebund bezeichneten den Schritt des Landes, sich aus der Breitbandförderung zurückzuziehen bereits als ein „fatales Signal“ so Thiele. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Landeshaushalt 2024 forderten Sie unmissverständlich eine Fortsetzung der Förderung. Das sieht Thiele genauso und fordert die Rückkehr in die Förderung. „Für mich stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung künftig ergreifen möchte, um Flächenlandkreise wie beispielsweise die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund in Ostfriesland möglichst vollständig mit Glasfaser zu versorgen. Wie ist der aktuelle Stand und hat die rot-grüne Landesregierung überhaupt vor, diese Unterversorgung zu lösen“, so Thiele.
In seiner parlamentarischen Anfrage will Thiele auch wissen, wieviel Potential die Landesregierung für Ostfriesland sieht, den Lückenschluss eigenwirtschaftlich, also durch die Telekommunikationsunternehmen und ohne Förderung, zu erreichen. Außerdem möchte Thiele vom Wirtschaftsminister wissen, welche Projekte in dieser Region bisher vom Land gefördert wurden. Da das Land selbst Eigentümer von Gebäuden in der Region ist, stelle sich zudem die Frage, welche Objekte bereits mit einer Breitbandgeschwindigkeit von mindestens 1Gbit/s versorgt und wo entsprechende Möglichkeiten bereits vorhanden seien. „Einen besonderen Stellenwert haben bei der Betrachtung natürlich auch unsere Unternehmen und Privathaushalte. Nur wenn der Breitbandausbau gut ist, können neue Betriebe angesiedelt werden und vorhandene Unternehmen sich vor Ort entwickeln. Sonst werden die strukturellen Standortnachteile für unsere Region noch größer“, so Thiele. Das setze sich bei den Fachkräften mit ihren Familien, aber auch bei den Studenten und Schülern fort, denn auch sie sind auf schnelle Internetverbindungen angewiesen.
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OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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Wartungsarbeiten am Emssperrwerk in Gandersum gestartet
Koloss am Haken: Per Schwimmkran wurden die neuen Hydraulikzylinder eingehoben (Bild: Lippe/NLWKN).
Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Arbeiten am Emssperrwerk angelaufen
Nach der Sturmflutsaison werden am Emssperrwerk in Gandersum per Schwimmkran Teile der Hydraulik erneuert. Der dauerhafte Kontakt mit dem Salzwasser der Ems hat an der Technik Spuren hinterlassen.
Sechs massive Pfeiler bilden das Rückgrat des Emssperrwerks bei Gandersum, das die Region bereits 20 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt hat. Doch die exponierte Lage mitten im Fluss fordert das Material heraus. Zu Beginn dieser Woche kam deshalb schwimmendes Spezialgerät zum Einsatz, um mehrere elf Meter lange Hydraulikzylinder auszutauschen. Ursache für diesen aufwändigen Einsatz sind Korrosionsschäden an den verbauten Kolbenstangen.
Rost als Gefahr für die Dichtungen
Der ständige Kontakt mit salzigem Wasser und wechselnden Umwelteinflüssen führte über die Jahre zu Rostbildung an den gigantischen Stangen, die für das Öffnen und Schließen der Hubtore verantwortlich sind. Abplatzende Beschichtungen bilden scharfkantige Ränder, die die empfindlichen Dichtungen beschädigen könnten. „Nach dreiundzwanzig Jahren Einsatz unter den hier herrschenden fordernden Bedingungen haben die Zylinder das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht“, so ein Sprecher des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Aurich.
Präzisionseinsatz mit dem Schwimmkran
Da die Bauteile jeweils über 30 Tonnen wiegen und sich mitten in der Ems befinden, ist der Einsatz eines Schwimmkrans unumgänglich. Diese Arbeiten sind eine echte Millimeterarbeit, die nur außerhalb der Sturmflutsaison und bei ruhiger Witterung stattfinden kann. Bei starkem Wind oder Wellengang wäre das Risiko zu groß, das wichtige Küstenschutzbauwerk durch unbeabsichtigte Berührungen zu beschädigen.
Der NLWKN verfolgt dabei eine Strategie aus Austausch und Instandsetzung:
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Aktueller Schritt: Drei Zylinder wurden durch neu angefertigte Teile ersetzt.
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Instandsetzung: Die ausgebauten Altzylinder werden in den kommenden Monaten generalüberholt.
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Fortsetzung im August: Im Spätsommer werden die runderneuerten Zylinder wieder eingebaut, um die restlichen schadhaften Komponenten zu ersetzen.
Gute Nachrichten gibt es für den Schiffsverkehr: Die Arbeiten haben keine Auswirkungen auf die Schifffahrt. Die Drehsegmentverschlüsse der Hauptöffnungen funktionieren nach einem anderen Prinzip als die Hubtore der Nebenöffnungen und sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Schutzfunktion und Wirtschaftsfaktor
Das Emssperrwerk ist für den Küstenschutz an der Ems sowie im Leda-Jümme-Gebiet essenziell. Es kehrt Sturmfluten ab einer Höhe von 3,70 Metern über Normalnull ab und bietet damit einen deutlich höheren Sicherheitsstandard als eine Deicherhöhung auf einer Länge von 110 Kilometern. Neben dem Schutz vor Naturgewalten sichert das Sperrwerk durch seine Staufunktion die Flexibilität bei Schiffsüberführungen (bisher 54 Durchführungen) und stärkt damit die Wirtschaftskraft zwischen Papenburg und Emden.
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