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Tourismusbranche in Ostfriesland und Papenburg unter Druck: Hohe Kosten als größte Herausforderung
Tourismuswirtschaft schwächelt: Steigende Kosten bleiben größte Herausforderung für die Betriebe
Die Tourismusbranche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg steht vor schwierigen Zeiten. Nach den Ergebnissen der aktuellen Saisonumfrage der IHK, die zweimal jährlich durchgeführt wird, hat sich die Stimmung in der Branche erneut eingetrübt. Der Klimaindex sank von 94 Punkten im Vorjahr und 101 Punkten im Herbst auf nunmehr 82 Punkte.
IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard betont, dass die gesamtwirtschaftliche Situation auch die Tourismusbranche nicht unberührt lässt: „Hohe Kosten und die unsichere Wirtschaftslage führen bei Betrieben wie Privathaushalten dazu, bei Investitionen und Konsumausgaben zurückhaltend zu agieren.“
Kosten als größtes Risiko
Als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung sehen die Unternehmen mit 76,7 Prozent die steigenden Energie‑, Lebensmittel- und Rohstoffpreise. Arbeitskosten folgen dicht dahinter mit 75,4 Prozent. Dies führt dazu, dass 45 Prozent der Betriebe angeben, Übernachtungs- und Verzehrpreise erhöhen zu müssen.
Neben den Kosten stellen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (68,6 Prozent) und der Personalmangel (62 Prozent) weitere bedeutende Geschäftsrisiken dar. Derzeit hat jeder zweite Betrieb offene Stellen, die langfristig nicht besetzt werden können, während fast ein Drittel der Befragten keinen Personalbedarf hat.
Hohe Kosten und Personalmangel belasten Betriebe
Kerstin van der Toorn, IHK-Abteilungsleiterin, erläutert: „Gerade die hohen Kosten und die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich negativ auf die Tourismuswirtschaft aus. Hinzu kommt fehlendes Personal und steigende bürokratische Anforderungen, für die eigentlich gar keine Zeit ist.“
Geschäftslage und Aussichten
Die derzeitige Geschäftslage wird von 18,5 Prozent des Gastgewerbes als gut, von 55,1 Prozent als befriedigend und von 26,4 Prozent als schlecht beschrieben. Damit hat sich die gefühlte Geschäftslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Mehr als 60 Prozent der Betriebe gaben an, dass der Umsatz mit allen Gästegruppen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen sei, während nur 19 Prozent einen Anstieg verzeichneten.
Auch die Erwartungen für die kommende Saison sind gedämpft. Lediglich 11 Prozent der Befragten erwarten eine bessere, 52 Prozent eine gleichbleibende und 37 Prozent eine schlechtere Saison als im Vorjahr.
Umfrageergebnisse
An der Umfrage beteiligten sich rund 70 Betriebe aus Hotellerie, Gastronomie und Campingwirtschaft. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 10. April bis zum 10. Mai 2024.
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Traditionsgeschäft “Hajo Otten” in Leer: Seit 1933 ein Paradies für Radfahrer
Das Zweiradfachgeschäft “Hajo Otten” in Leer blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1933, hat sich das Geschäft über die Jahrzehnte hinweg zu einer festen Größe in der Region entwickelt. 1989 übernahm Rolf Dreier das gut eingeführte Geschäft und führte es erfolgreich weiter. Im Jahr 2000 konnte er die Verkaufsfläche durch die Hinzunahme benachbarter Räumlichkeiten auf über 500 Quadratmeter erweitern. Seit dem 1. Februar 2007 steht Nils Dreier an der Spitze des Traditionsunternehmens und führt die Geschäfte seines Vaters fort.
Vielfalt und Service im Mittelpunkt
Bei “Hajo Otten” finden Fahrradliebhaber alles, was das Herz begehrt. Das Sortiment umfasst City‑, Touren- und Sporträder in zahlreichen Ausführungen und mit unterschiedlichen Ausstattungen. Darüber hinaus bietet das Geschäft die Möglichkeit, Fahrräder individuell zusammenzustellen. Auch Kinderräder, Lauflernräder sowie Spezialitäten wie Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger sind in großer Auswahl erhältlich. Zudem führt “Hajo Otten” jegliches Zubehör rund ums Fahrrad.
Fachmännische Werkstatt für alle Bedürfnisse
Die Werkstatt von “Hajo Otten” genießt einen hervorragenden Ruf. Hier werden Reparaturen, Inspektionen sowie Um- und Anbauten schnell und fachmännisch durchgeführt. In den meisten Fällen können Kunden ihr instandgesetztes Fahrrad noch am selben Tag abholen. Sowohl in der Werkstatt als auch im Verkauf steht die individuelle Beratung und der persönliche Kontakt im Vordergrund.
Für jedes verkaufte Fahrrad wird ein Fahrradpass erstellt. Sollte ein Rad einmal abhandenkommen, können auf Knopfdruck alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung bereitgestellt werden. Dieser Service ist ein besonderes Merkmal des Fachbetriebs in der Heisfelder Straße 33.
Exzellenter Kundenservice
“Hajo Otten” bietet seinen Kunden zahlreiche Vorteile:
- Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität: Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Know-how des Teams.
- Fachkompetente Beratung vor Ort: Lassen Sie sich von den Experten umfassend und individuell beraten.
- Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko: Testen Sie Ihr Wunschfahrrad, bevor Sie sich endgültig entscheiden.
- Hol- und Bringservice für Ihre Räder: Nutzen Sie den bequemen Service, um Ihr Fahrrad zur Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen.
Mit diesen umfassenden Dienstleistungen und der persönlichen Betreuung hat sich “Hajo Otten” als führendes Zweiradfachgeschäft in Leer etabliert und wird auch in Zukunft eine beliebte Anlaufstelle für Radfahrer aller Art bleiben.
Hajo Otten, Zweiräder e.K.
Inhaber: Nils Dreier
Adresse:
Heisfelder Str. 33 — 35
26789 Leer
Telefon: +49 (0)491 — 2430
E‑Mail: hajo.otten@ewetel.net
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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Ledabrücke in Leer: Vollsperrung und zusätzliche halbseitige Sperrung am 20. und 21. Oktober
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung am 20. und 21. Oktober – zusätzliche halbseitige Sperrung
Verkehrsbehinderungen auf der B 70 in Leer: Wegen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung und weiterer Untersuchungen wird die Ledabrücke am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr voll gesperrt. Zwischen den beiden Vollsperrungen ist zusätzlich eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich weist darauf hin, dass insbesondere am Dienstagnachmittag sowie am Mittwochmorgen mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen ist.
Ledabrücke in Leer an zwei Tagen voll gesperrt
Auf der Ledabrücke an der Bundesstraße 70 (B 70), Papenburger Straße, in Leer kommt es am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, zu Verkehrseinschränkungen. Wie angekündigt, muss die Brücke an beiden Tagen jeweils von 9 bis 16 Uhr vollständig für den Verkehr gesperrt werden.
Grund dafür ist eine turnusmäßige Bauwerksprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Weitere Untersuchungen zum Zustand der Bestandsbrücke
Parallel zur regulären Bauwerksprüfung sollen durch verschiedene Versuche belastbare Daten über den Zustand der bestehenden Ledabrücke gesammelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll anschließend entschieden werden, inwiefern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Brücke umgesetzt werden können.
Für diese Untersuchungen muss die Fahrbahndecke an einigen Stellen aufgefräst werden. Da der Verschluss der geöffneten Fahrbahndecke erst am darauffolgenden Tag erfolgen kann, ist eine zusätzliche halbseitige Sperrung zwischen den beiden Vollsperrungen notwendig.
Halbseitige Sperrung zwischen Dienstag und Mittwoch
Die halbseitige Sperrung beginnt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16 Uhr. Sie dauert bis Mittwoch, 21. Oktober, um 9 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt geht die halbseitige Sperrung wieder in die angekündigte Vollsperrung über.
Damit gelten für die Ledabrücke folgende Sperrzeiten:
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Dienstag, 20. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Vollsperrung der Ledabrücke
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Dienstag, 20. Oktober, ab 16 Uhr: Halbseitige Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, bis 9 Uhr: Fortsetzung der halbseitigen Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Erneute Vollsperrung
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Ab Mittwoch, 21. Oktober, 16 Uhr: Abschluss der Gesamtmaßnahme und Ende der Verkehrseinschränkungen
Verkehrsregelung durch temporäre Ampelanlage
Um einen angemessenen Verkehrsablauf während der halbseitigen Sperrung zu gewährleisten, wird eine temporäre Lichtsignalanlage eingesetzt. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Ampel in den Hauptverkehrszeiten von Mitarbeitern per Handschaltung bedient. Dadurch können die Schaltzeiten an die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, soll die gesamte Maßnahme um 16 Uhr abgeschlossen sein. Anschließend kann der Verkehr auf der Ledabrücke wieder ungehindert fließen.
Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt für Verkehrsteilnehmer aus Papenburg über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, B 72, A 28 und die B 436 nach Leer (U 1). Verkehrsteilnehmer in Richtung Papenburg nutzen bitte die U 2 über die B 436, A 28, B 72 und die B 438.
Quelle: Stadt Leer (Ostfriesland), Mitteilung vom 19. Oktober 2026
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Vergewaltigung in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil über dreieinhalb Jahre Haft
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Körperverletzung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines heute 35-jährigen Mannes aus Leer verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Aurich vom 13. April 2026 rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen heute 35 Jahre alten Mann aus Leer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbegründet verworfen. Damit ist das Strafverfahren endgültig abgeschlossen.
Landgericht Aurich verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Mann am 13. April 2026 wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof rechtlich überprüft.
Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 verwarf er die Revision als unbegründet.
Durch diese Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktenzeichen:
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Landgericht Aurich: 19 KLs 32/25
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Bundesgerichtshof: 7 StR 59/26
























