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Tourismusbranche in Ostfriesland und Papenburg unter Druck: Hohe Kosten als größte Herausforderung
Tourismuswirtschaft schwächelt: Steigende Kosten bleiben größte Herausforderung für die Betriebe
Die Tourismusbranche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg steht vor schwierigen Zeiten. Nach den Ergebnissen der aktuellen Saisonumfrage der IHK, die zweimal jährlich durchgeführt wird, hat sich die Stimmung in der Branche erneut eingetrübt. Der Klimaindex sank von 94 Punkten im Vorjahr und 101 Punkten im Herbst auf nunmehr 82 Punkte.
IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard betont, dass die gesamtwirtschaftliche Situation auch die Tourismusbranche nicht unberührt lässt: „Hohe Kosten und die unsichere Wirtschaftslage führen bei Betrieben wie Privathaushalten dazu, bei Investitionen und Konsumausgaben zurückhaltend zu agieren.“
Kosten als größtes Risiko
Als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung sehen die Unternehmen mit 76,7 Prozent die steigenden Energie‑, Lebensmittel- und Rohstoffpreise. Arbeitskosten folgen dicht dahinter mit 75,4 Prozent. Dies führt dazu, dass 45 Prozent der Betriebe angeben, Übernachtungs- und Verzehrpreise erhöhen zu müssen.
Neben den Kosten stellen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (68,6 Prozent) und der Personalmangel (62 Prozent) weitere bedeutende Geschäftsrisiken dar. Derzeit hat jeder zweite Betrieb offene Stellen, die langfristig nicht besetzt werden können, während fast ein Drittel der Befragten keinen Personalbedarf hat.
Hohe Kosten und Personalmangel belasten Betriebe
Kerstin van der Toorn, IHK-Abteilungsleiterin, erläutert: „Gerade die hohen Kosten und die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich negativ auf die Tourismuswirtschaft aus. Hinzu kommt fehlendes Personal und steigende bürokratische Anforderungen, für die eigentlich gar keine Zeit ist.“
Geschäftslage und Aussichten
Die derzeitige Geschäftslage wird von 18,5 Prozent des Gastgewerbes als gut, von 55,1 Prozent als befriedigend und von 26,4 Prozent als schlecht beschrieben. Damit hat sich die gefühlte Geschäftslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Mehr als 60 Prozent der Betriebe gaben an, dass der Umsatz mit allen Gästegruppen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen sei, während nur 19 Prozent einen Anstieg verzeichneten.
Auch die Erwartungen für die kommende Saison sind gedämpft. Lediglich 11 Prozent der Befragten erwarten eine bessere, 52 Prozent eine gleichbleibende und 37 Prozent eine schlechtere Saison als im Vorjahr.
Umfrageergebnisse
An der Umfrage beteiligten sich rund 70 Betriebe aus Hotellerie, Gastronomie und Campingwirtschaft. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 10. April bis zum 10. Mai 2024.
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Traditionsgeschäft “Hajo Otten” in Leer: Seit 1933 ein Paradies für Radfahrer
Das Zweiradfachgeschäft “Hajo Otten” in Leer blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1933, hat sich das Geschäft über die Jahrzehnte hinweg zu einer festen Größe in der Region entwickelt. 1989 übernahm Rolf Dreier das gut eingeführte Geschäft und führte es erfolgreich weiter. Im Jahr 2000 konnte er die Verkaufsfläche durch die Hinzunahme benachbarter Räumlichkeiten auf über 500 Quadratmeter erweitern. Seit dem 1. Februar 2007 steht Nils Dreier an der Spitze des Traditionsunternehmens und führt die Geschäfte seines Vaters fort.
Vielfalt und Service im Mittelpunkt
Bei “Hajo Otten” finden Fahrradliebhaber alles, was das Herz begehrt. Das Sortiment umfasst City‑, Touren- und Sporträder in zahlreichen Ausführungen und mit unterschiedlichen Ausstattungen. Darüber hinaus bietet das Geschäft die Möglichkeit, Fahrräder individuell zusammenzustellen. Auch Kinderräder, Lauflernräder sowie Spezialitäten wie Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger sind in großer Auswahl erhältlich. Zudem führt “Hajo Otten” jegliches Zubehör rund ums Fahrrad.
Fachmännische Werkstatt für alle Bedürfnisse
Die Werkstatt von “Hajo Otten” genießt einen hervorragenden Ruf. Hier werden Reparaturen, Inspektionen sowie Um- und Anbauten schnell und fachmännisch durchgeführt. In den meisten Fällen können Kunden ihr instandgesetztes Fahrrad noch am selben Tag abholen. Sowohl in der Werkstatt als auch im Verkauf steht die individuelle Beratung und der persönliche Kontakt im Vordergrund.
Für jedes verkaufte Fahrrad wird ein Fahrradpass erstellt. Sollte ein Rad einmal abhandenkommen, können auf Knopfdruck alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung bereitgestellt werden. Dieser Service ist ein besonderes Merkmal des Fachbetriebs in der Heisfelder Straße 33.
Exzellenter Kundenservice
“Hajo Otten” bietet seinen Kunden zahlreiche Vorteile:
- Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität: Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Know-how des Teams.
- Fachkompetente Beratung vor Ort: Lassen Sie sich von den Experten umfassend und individuell beraten.
- Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko: Testen Sie Ihr Wunschfahrrad, bevor Sie sich endgültig entscheiden.
- Hol- und Bringservice für Ihre Räder: Nutzen Sie den bequemen Service, um Ihr Fahrrad zur Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen.
Mit diesen umfassenden Dienstleistungen und der persönlichen Betreuung hat sich “Hajo Otten” als führendes Zweiradfachgeschäft in Leer etabliert und wird auch in Zukunft eine beliebte Anlaufstelle für Radfahrer aller Art bleiben.
Hajo Otten, Zweiräder e.K.
Inhaber: Nils Dreier
Adresse:
Heisfelder Str. 33 — 35
26789 Leer
Telefon: +49 (0)491 — 2430
E‑Mail: hajo.otten@ewetel.net
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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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