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Tourismusbranche in Ostfriesland und Papenburg unter Druck: Hohe Kosten als größte Herausforderung
Tourismuswirtschaft schwächelt: Steigende Kosten bleiben größte Herausforderung für die Betriebe
Die Tourismusbranche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg steht vor schwierigen Zeiten. Nach den Ergebnissen der aktuellen Saisonumfrage der IHK, die zweimal jährlich durchgeführt wird, hat sich die Stimmung in der Branche erneut eingetrübt. Der Klimaindex sank von 94 Punkten im Vorjahr und 101 Punkten im Herbst auf nunmehr 82 Punkte.
IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard betont, dass die gesamtwirtschaftliche Situation auch die Tourismusbranche nicht unberührt lässt: „Hohe Kosten und die unsichere Wirtschaftslage führen bei Betrieben wie Privathaushalten dazu, bei Investitionen und Konsumausgaben zurückhaltend zu agieren.“
Kosten als größtes Risiko
Als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung sehen die Unternehmen mit 76,7 Prozent die steigenden Energie‑, Lebensmittel- und Rohstoffpreise. Arbeitskosten folgen dicht dahinter mit 75,4 Prozent. Dies führt dazu, dass 45 Prozent der Betriebe angeben, Übernachtungs- und Verzehrpreise erhöhen zu müssen.
Neben den Kosten stellen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (68,6 Prozent) und der Personalmangel (62 Prozent) weitere bedeutende Geschäftsrisiken dar. Derzeit hat jeder zweite Betrieb offene Stellen, die langfristig nicht besetzt werden können, während fast ein Drittel der Befragten keinen Personalbedarf hat.
Hohe Kosten und Personalmangel belasten Betriebe
Kerstin van der Toorn, IHK-Abteilungsleiterin, erläutert: „Gerade die hohen Kosten und die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich negativ auf die Tourismuswirtschaft aus. Hinzu kommt fehlendes Personal und steigende bürokratische Anforderungen, für die eigentlich gar keine Zeit ist.“
Geschäftslage und Aussichten
Die derzeitige Geschäftslage wird von 18,5 Prozent des Gastgewerbes als gut, von 55,1 Prozent als befriedigend und von 26,4 Prozent als schlecht beschrieben. Damit hat sich die gefühlte Geschäftslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Mehr als 60 Prozent der Betriebe gaben an, dass der Umsatz mit allen Gästegruppen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen sei, während nur 19 Prozent einen Anstieg verzeichneten.
Auch die Erwartungen für die kommende Saison sind gedämpft. Lediglich 11 Prozent der Befragten erwarten eine bessere, 52 Prozent eine gleichbleibende und 37 Prozent eine schlechtere Saison als im Vorjahr.
Umfrageergebnisse
An der Umfrage beteiligten sich rund 70 Betriebe aus Hotellerie, Gastronomie und Campingwirtschaft. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 10. April bis zum 10. Mai 2024.
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Traditionsgeschäft “Hajo Otten” in Leer: Seit 1933 ein Paradies für Radfahrer
Das Zweiradfachgeschäft “Hajo Otten” in Leer blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1933, hat sich das Geschäft über die Jahrzehnte hinweg zu einer festen Größe in der Region entwickelt. 1989 übernahm Rolf Dreier das gut eingeführte Geschäft und führte es erfolgreich weiter. Im Jahr 2000 konnte er die Verkaufsfläche durch die Hinzunahme benachbarter Räumlichkeiten auf über 500 Quadratmeter erweitern. Seit dem 1. Februar 2007 steht Nils Dreier an der Spitze des Traditionsunternehmens und führt die Geschäfte seines Vaters fort.
Vielfalt und Service im Mittelpunkt
Bei “Hajo Otten” finden Fahrradliebhaber alles, was das Herz begehrt. Das Sortiment umfasst City‑, Touren- und Sporträder in zahlreichen Ausführungen und mit unterschiedlichen Ausstattungen. Darüber hinaus bietet das Geschäft die Möglichkeit, Fahrräder individuell zusammenzustellen. Auch Kinderräder, Lauflernräder sowie Spezialitäten wie Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger sind in großer Auswahl erhältlich. Zudem führt “Hajo Otten” jegliches Zubehör rund ums Fahrrad.
Fachmännische Werkstatt für alle Bedürfnisse
Die Werkstatt von “Hajo Otten” genießt einen hervorragenden Ruf. Hier werden Reparaturen, Inspektionen sowie Um- und Anbauten schnell und fachmännisch durchgeführt. In den meisten Fällen können Kunden ihr instandgesetztes Fahrrad noch am selben Tag abholen. Sowohl in der Werkstatt als auch im Verkauf steht die individuelle Beratung und der persönliche Kontakt im Vordergrund.
Für jedes verkaufte Fahrrad wird ein Fahrradpass erstellt. Sollte ein Rad einmal abhandenkommen, können auf Knopfdruck alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung bereitgestellt werden. Dieser Service ist ein besonderes Merkmal des Fachbetriebs in der Heisfelder Straße 33.
Exzellenter Kundenservice
“Hajo Otten” bietet seinen Kunden zahlreiche Vorteile:
- Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität: Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Know-how des Teams.
- Fachkompetente Beratung vor Ort: Lassen Sie sich von den Experten umfassend und individuell beraten.
- Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko: Testen Sie Ihr Wunschfahrrad, bevor Sie sich endgültig entscheiden.
- Hol- und Bringservice für Ihre Räder: Nutzen Sie den bequemen Service, um Ihr Fahrrad zur Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen.
Mit diesen umfassenden Dienstleistungen und der persönlichen Betreuung hat sich “Hajo Otten” als führendes Zweiradfachgeschäft in Leer etabliert und wird auch in Zukunft eine beliebte Anlaufstelle für Radfahrer aller Art bleiben.
Hajo Otten, Zweiräder e.K.
Inhaber: Nils Dreier
Adresse:
Heisfelder Str. 33 — 35
26789 Leer
Telefon: +49 (0)491 — 2430
E‑Mail: hajo.otten@ewetel.net
Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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