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Tourismusbranche in Ostfriesland und Papenburg unter Druck: Hohe Kosten als größte Herausforderung
Tourismuswirtschaft schwächelt: Steigende Kosten bleiben größte Herausforderung für die Betriebe
Die Tourismusbranche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg steht vor schwierigen Zeiten. Nach den Ergebnissen der aktuellen Saisonumfrage der IHK, die zweimal jährlich durchgeführt wird, hat sich die Stimmung in der Branche erneut eingetrübt. Der Klimaindex sank von 94 Punkten im Vorjahr und 101 Punkten im Herbst auf nunmehr 82 Punkte.
IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard betont, dass die gesamtwirtschaftliche Situation auch die Tourismusbranche nicht unberührt lässt: „Hohe Kosten und die unsichere Wirtschaftslage führen bei Betrieben wie Privathaushalten dazu, bei Investitionen und Konsumausgaben zurückhaltend zu agieren.“
Kosten als größtes Risiko
Als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung sehen die Unternehmen mit 76,7 Prozent die steigenden Energie‑, Lebensmittel- und Rohstoffpreise. Arbeitskosten folgen dicht dahinter mit 75,4 Prozent. Dies führt dazu, dass 45 Prozent der Betriebe angeben, Übernachtungs- und Verzehrpreise erhöhen zu müssen.
Neben den Kosten stellen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (68,6 Prozent) und der Personalmangel (62 Prozent) weitere bedeutende Geschäftsrisiken dar. Derzeit hat jeder zweite Betrieb offene Stellen, die langfristig nicht besetzt werden können, während fast ein Drittel der Befragten keinen Personalbedarf hat.
Hohe Kosten und Personalmangel belasten Betriebe
Kerstin van der Toorn, IHK-Abteilungsleiterin, erläutert: „Gerade die hohen Kosten und die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich negativ auf die Tourismuswirtschaft aus. Hinzu kommt fehlendes Personal und steigende bürokratische Anforderungen, für die eigentlich gar keine Zeit ist.“
Geschäftslage und Aussichten
Die derzeitige Geschäftslage wird von 18,5 Prozent des Gastgewerbes als gut, von 55,1 Prozent als befriedigend und von 26,4 Prozent als schlecht beschrieben. Damit hat sich die gefühlte Geschäftslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Mehr als 60 Prozent der Betriebe gaben an, dass der Umsatz mit allen Gästegruppen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen sei, während nur 19 Prozent einen Anstieg verzeichneten.
Auch die Erwartungen für die kommende Saison sind gedämpft. Lediglich 11 Prozent der Befragten erwarten eine bessere, 52 Prozent eine gleichbleibende und 37 Prozent eine schlechtere Saison als im Vorjahr.
Umfrageergebnisse
An der Umfrage beteiligten sich rund 70 Betriebe aus Hotellerie, Gastronomie und Campingwirtschaft. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 10. April bis zum 10. Mai 2024.
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Traditionsgeschäft “Hajo Otten” in Leer: Seit 1933 ein Paradies für Radfahrer
Das Zweiradfachgeschäft “Hajo Otten” in Leer blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1933, hat sich das Geschäft über die Jahrzehnte hinweg zu einer festen Größe in der Region entwickelt. 1989 übernahm Rolf Dreier das gut eingeführte Geschäft und führte es erfolgreich weiter. Im Jahr 2000 konnte er die Verkaufsfläche durch die Hinzunahme benachbarter Räumlichkeiten auf über 500 Quadratmeter erweitern. Seit dem 1. Februar 2007 steht Nils Dreier an der Spitze des Traditionsunternehmens und führt die Geschäfte seines Vaters fort.
Vielfalt und Service im Mittelpunkt
Bei “Hajo Otten” finden Fahrradliebhaber alles, was das Herz begehrt. Das Sortiment umfasst City‑, Touren- und Sporträder in zahlreichen Ausführungen und mit unterschiedlichen Ausstattungen. Darüber hinaus bietet das Geschäft die Möglichkeit, Fahrräder individuell zusammenzustellen. Auch Kinderräder, Lauflernräder sowie Spezialitäten wie Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger sind in großer Auswahl erhältlich. Zudem führt “Hajo Otten” jegliches Zubehör rund ums Fahrrad.
Fachmännische Werkstatt für alle Bedürfnisse
Die Werkstatt von “Hajo Otten” genießt einen hervorragenden Ruf. Hier werden Reparaturen, Inspektionen sowie Um- und Anbauten schnell und fachmännisch durchgeführt. In den meisten Fällen können Kunden ihr instandgesetztes Fahrrad noch am selben Tag abholen. Sowohl in der Werkstatt als auch im Verkauf steht die individuelle Beratung und der persönliche Kontakt im Vordergrund.
Für jedes verkaufte Fahrrad wird ein Fahrradpass erstellt. Sollte ein Rad einmal abhandenkommen, können auf Knopfdruck alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung bereitgestellt werden. Dieser Service ist ein besonderes Merkmal des Fachbetriebs in der Heisfelder Straße 33.
Exzellenter Kundenservice
“Hajo Otten” bietet seinen Kunden zahlreiche Vorteile:
- Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität: Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Know-how des Teams.
- Fachkompetente Beratung vor Ort: Lassen Sie sich von den Experten umfassend und individuell beraten.
- Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko: Testen Sie Ihr Wunschfahrrad, bevor Sie sich endgültig entscheiden.
- Hol- und Bringservice für Ihre Räder: Nutzen Sie den bequemen Service, um Ihr Fahrrad zur Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen.
Mit diesen umfassenden Dienstleistungen und der persönlichen Betreuung hat sich “Hajo Otten” als führendes Zweiradfachgeschäft in Leer etabliert und wird auch in Zukunft eine beliebte Anlaufstelle für Radfahrer aller Art bleiben.
Hajo Otten, Zweiräder e.K.
Inhaber: Nils Dreier
Adresse:
Heisfelder Str. 33 — 35
26789 Leer
Telefon: +49 (0)491 — 2430
E‑Mail: hajo.otten@ewetel.net
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Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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