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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Blaue Tonne im Rheiderland: Witterung sorgt für Abfuhr-Stopp
Ausfall bei der Blauen Tonne im Rheiderland: Ersatztermine folgen in Kürze
Der heftige Wintereinbruch hat im Rheiderland Spuren hinterlassen – auch bei der Abfallentsorgung. Aufgrund der schwierigen Witterungsverhältnisse konnten am Donnerstag, den 8. Januar, zahlreiche Blaue Tonnen nicht wie geplant geleert werden. Betroffene Bürger müssen sich noch ein wenig gedulden.
Die Glätte und die Schneemassen machten vielen Entsorgungsfahrzeugen am Donnerstag ein Durchkommen unmöglich. Dabei handelt es sich nicht um vergessene Einzeltonnen, sondern um die gezielte Absage der Leerung in ganzen oder halben Straßenzügen, in denen die Sicherheit für Personal und Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte.
Wann wird nachgeleert?
Die gute Nachricht: Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) plant bereits die Nachholtermine. Die genauen Ersatztermine für die Ausfälle vom 8. Januar werden in der kommenden Woche bekanntgegeben.
Auch am heutigen Freitag, den 9. Januar, kam es witterungsbedingt zu weiteren Verzögerungen. Welche Straßen am Freitag konkret betroffen waren, wird der Landkreis ebenfalls Anfang nächster Woche gemeinsam mit den entsprechenden Ersatzterminen veröffentlichen.
Diese Gebiete waren am Donnerstag (08.01.) betroffen:
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Gemeinde Jemgum: Teile von Marienchor, Hofstraße, Teile des Archer Wegs, Kirchring, Dollartweg und Nendorper Straße.
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Stadt Weener: Geiseweg (inkl. Sackgasse), Peperborg, Deichstraße, Kirchborgum, Siepelborg, Grüner Weg, Schwarzer Weg, Ferstenborgumer Weg, Am Hafen (linke Seite), Emsstraße, Am Marina-Park, Am Erholungsgebiet, Schleusenweg und Burgweg.
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Gemeinde Bunde: Heinitzpolder, Landrat-Bracht-Straße und Wynham-Süd.
Lage bei der Hausmüllabfuhr
Etwas entspannter stellt sich die Situation beim Restmüll dar. Die Hausmüllabfuhr im Landkreis wird ihre Touren am heutigen Freitag voraussichtlich gegen frühen Nachmittag abschließen können. Es wurden dabei alle Straßen angefahren, bei denen es die Straßenverhältnisse zuließen.
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Sensationelle Wende: Südringbrücke in Leer bleibt dauerhaft erhalten!
Foto: Südring Leer © MKP GmbH
Sensationelle Wende in Leer: Südringbrücke ist stabil – Abriss vom Tisch!
Leer | Es ist die Nachricht, auf die Tausende Autofahrer und Logistikunternehmen in der Region gewartet haben: Die Südringbrücke in Leer ist standsicher. Was lange als Sanierungsfall mit drohendem Abriss galt, entpuppt sich nach einer jahrelangen, hochmodernen Überprüfung als technisch unbedenklich.
Gefahr durch Spannungsrisskorrosion gebannt
Die Sorge war groß: Die Brücke stand unter dem dringenden Verdacht der sogenannten Spannungsrisskorrosion. Diese tückische Schädigung des verbauten Spannstahls war unter anderem die Ursache für den plötzlichen Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Jahr 2024. Da sich ein Versagen bei dieser Art von Schäden nicht ankündigt, musste die Stadt Leer sofort handeln.
Seit 2020 war die Brücke daher auf 30 Tonnen beschränkt und nur noch einspurig befahrbar, um die Last auf das Bauwerk zu minimieren.
Das „Langzeit-EKG“ für die Brücke
Um Gewissheit zu erlangen, setzte die Stadt auf ein Verfahren des Gutachterbüros Marx Krontal Partner aus Weimar. Ein akustisches Monitoring-System wurde installiert, das wie ein „Langzeit-EKG“ funktionierte.
„Diese Sensoren sammeln dauerhaft Informationen über den Zustand der Brücke. Sie wurde sozusagen seit 2020 unter permanente Beobachtung gestellt“, erklärt Stadtbaurat Jens Lüning.
Nach der mehrjährigen Überwachung steht nun fest: Der Brückenüberbau hat sich im gesamten Zeitraum nicht verändert. Auch die anschließende Untersuchung der Widerlager brachte die endgültige Entwarnung.
Zukunft gesichert: Erhalt für mindestens 30 Jahre
Zwar muss die Brücke altersbedingt in den kommenden Jahren teilweise saniert werden, doch ein Abriss ist nicht mehr notwendig. Laut Gutachten bleibt die Südringbrücke der Stadt bei entsprechender Instandhaltung noch mindestens 30 Jahre erhalten.
Bürgermeister Claus-Peter Horst zeigte sich sichtlich erleichtert: „Wir freuen uns sehr, dass wir nun Klarheit haben. Besonders froh bin ich, dass der Schwerlastverkehr nun nicht mehr durch die Innenstadt fahren muss.“
Aufhebung der Beschränkungen
Die wichtigste Nachricht für den Verkehrsfluss: Die bestehende Gewichtsbeschränkung und die Einspurigkeit werden in Kürze aufgehoben. Der Schwerlastverkehr kann die Südringbrücke dann wieder uneingeschränkt nutzen. Der Gutachter lobte zudem das Vorgehen der Stadt Leer ausdrücklich als „vorbildlich“ und sicherheitsorientiert.
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Winterdienst in Leer: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen
Winterdienst in Leer: Wer räumt wo? Alles Wissenswerte zu Pflichten und Einsätzen
Leer | Sobald Schnee und Eis die Stadt Leer fest im Griff haben, stellt sich für viele Bewohner die Frage: Wer ist eigentlich für welche Straße zuständig? Damit alle sicher durch den Winter kommen, klären die Stadtwerke und die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln und Zuständigkeiten auf.
So arbeiten die Profis: Der Einsatz der Stadtwerke
Die Stadtwerke Leer sind mit zwei Teams von jeweils über 20 Mitarbeitern auf den Winter vorbereitet. Ab 4 Uhr morgens kontrollieren Späher das Stadtgebiet, um bei Glättegefahr sofort Alarm auszulösen.
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Einsatzgebiete: Im Fokus stehen verkehrswichtige Straßen, Schulbusstrecken, Brücken, Bushaltestellen sowie die Fußgängerzone. Wichtig: Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
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Streumittel: Um die Umwelt zu schonen, setzen die Stadtwerke primär auf Sole (Flüssigsalz). Rund 50.000 Liter sind in den Tanks vorrätig. Reines Salz wird nur in Ausnahmefällen an Gefahrenstellen genutzt.
Räumpflicht für Bürger: Das müssen Sie wissen
Nicht nur die Stadt ist in der Pflicht – auch die Anlieger tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit vor der eigenen Haustür.
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Wie breit muss geräumt werden? Geh- und Radwege vor dem Grundstück müssen auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern schnee- und eisfrei gehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 Meter am Fahrbahnrand.
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Besonderheit Spielstraßen: In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Anwohner die Straße sogar bis zur Mitte räumen bzw. streuen.
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Die Uhrzeiten: Werktags muss der Winterdienst zwischen 07:30 und 20:00 Uhr sichergestellt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht von 09:00 bis 20:00 Uhr.
Sand statt Salz: Die richtigen Mittel
Für Privatpersonen gilt: Streusalz ist tabu! Erlaubt sind Sand oder andere abstumpfende Mittel. Nur wenn extreme Glätte absolut nicht anders zu beseitigen ist, darf in begründeten Ausnahmefällen Salz zum Einsatz kommen.
Kontrollen und Bußgelder
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann (z. B. wegen Alter oder Krankheit), muss eine Vertretung oder ein Unternehmen organisieren. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung durch Stichproben und geht Hinweisen nach. Nachlässigkeit kann teuer werden: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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