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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Kreiswahlausschuss gibt Grünes Licht für Landrats-Trio und 42 Liste-Vorschläge
Demokratie in Aktion: Das Foto zeigt Andreas Frerichs aus Leer, wie er sein Wahlrecht wahrnimmt. Am Sonntag, den 13. September 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen aufgerufen, die Weichen für ihre Region neu zu stellen. Gewählt werden sowohl die hauptamtlichen Landräte und Bürgermeister als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene – von den Orts‑, Gemeinde- und Stadträten bis hin zum Kreistag.
Kreiswahlausschuss entscheidet: Wahlvorschläge für die Kreiswahlen im Landkreis Leer zugelassen
Grünes Licht für die Kommunalwahl im Landkreis Leer: Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 22. Juli 2026, offiziell über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Landratswahl sowie die Wahl des Kreistages entschieden.
Drei Kandidaten treten zur Landratswahl an
Für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats im Landkreis Leer wurden insgesamt drei Wahlvorschläge eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hat alle drei Bewerber offiziell zur Wahl zugelassen:
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Matthias Groote (SPD)
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Jens Völker (FDP)
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Olaf Bade (parteilos)
42 Wahlvorschläge für die Kreistagswahl geprüft
Zur Ergänzung des Kreistages reichten 11 Wahlvorschlagsträger insgesamt 42 Wahlvorschläge ein. Der Ausschuss ließ den Großteil davon vollumfänglich zu.
Lediglich zwei formale Absagen mussten erteilt werden: Ein Bewerber der CDU im Wahlbereich II sowie ein Bewerber der FDP im Wahlbereich III konnten nicht zugelassen werden, da für sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorlagen.
Folgende Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber treten in den jeweiligen Wahlbereichen an:
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SPD: Wahlbereiche I bis V
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CDU: Wahlbereiche I bis V
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Bündnis 90/Die Grünen: Wahlbereiche I bis V
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AfD: Wahlbereiche I bis V
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FDP: Wahlbereiche I bis V
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BSW: Wahlbereiche I bis V
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Die Linke: Wahlbereiche I bis V
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MOIN: Wahlbereiche I, III, IV und V
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Einzelbewerber Adolf Junker: Wahlbereich II
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Moormerländer Wählergemeinschaft (MWG): Wahlbereich II
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Wählergemeinschaft Stimme des Bürgers Rhauderfehn: Wahlbereich V
Einteilung der fünf Wahlbereiche im Landkreis Leer
Für die Wahl des Kreistages ist das Kreisgebiet in fünf Wahlbereiche unterteilt:
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Wahlbereich I: Stadt Leer
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Wahlbereich II: Samtgemeinde Hesel, Gemeinde Moormerland
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Wahlbereich III: Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Ostrhauderfehn
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Wahlbereich IV: Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Stadt Weener
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Wahlbereich V: Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Westoverledingen
Wichtige Fakten zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Die niedersächsischen Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 13. September 2026, statt. An diesem Tag werden sowohl die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene (Ortsräte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadträte und der Kreistag) gewählt.
Im Landkreis Leer sind aktuell rund 142.400 Bürgerinnen und Bürger Wahlberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Das Wahlalter liegt bei 16 Jahren.
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Bürgerinitiative fordert sofortiges Aus für Uranfabrik Lingen
Foto: Lars Hoff / .ausgestrahlt
Scharfer Protest gegen „Rosatom-Genehmigung“: BBU fordert sofortige Stilllegung der Uranfabrik Lingen
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) übt scharfe Kritik an der erteilten Genehmigung für die Brennelementefabrik in Lingen. Trotz jahrelanger, massiver Proteste gaben das Niedersächsische Umweltministerium, die Landesregierung sowie die Bundesregierung grünes Licht für die Produktion russischer Brennelemente. Der Umweltverband betont nun erneut: Die umstrittene Anlage kann und muss dauerhaft stillgelegt werden.
BBU kritisiert Landes- und Bundespolitik: Parallelen zu Hanau gezogen
Der BBU zeigt sich von der Entscheidung am 22. Juli 2026 tief enttäuscht. Nach Auffassung des BBU-Vorstandsmitglieds Udo Buchholz hätte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) die Genehmigung mit allen juristischen Mitteln verhindern müssen.
Buchholz verweist dabei auf ein historisches Vorbild aus den lateinischen 1990er-Jahren: Bereits Ende des letzten Jahrhunderts hatte der damalige hessische Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) rechtliche Wege aufgezeigt, um die damaligen Brennelementefabriken im hessischen Hanau zu stoppen – diese Anlagen wurden schließlich dauerhaft stillgelegt.
Keine Laufzeitbegrenzung trotz Atomausstieg
In Lingen befindet sich die bundesweit letzte verbliebene Brennelementefabrik, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs über keine gesetzliche Laufzeitbegrenzung verfügt.
Laut BBU sprechen gleich mehrere Sicherheits- und Umweltgründe für ein sofortiges Aus der Fabrik:
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Ungelöste Müllfrage: Wohin der in Lingen anfallende Uranmüll dauerhaft gelagert werden soll, ist nach wie vor ungeklärt.
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Mangelnder Schutz gegen Flugzeugabstürze: Die Anlage besitzt keinen ausreichenden Schutz gegen Flugzeugabstürze – eine besondere Risikolage, da sie sich nur wenige Flugsekunden vom militärischen Bombenabwurfgelände Nordhorn-Range entfernt befindet.
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Gefährliche Atomtransporte: Der laufende Betrieb verursacht regelmäßige Gefahrguttransporte. Buchholz kritisiert scharf, dass selbst Urantransporte direkt aus Russland in Lingen weiterhin zur Tagesordnung gehören.
Rund 150 Störfälle seit Inbetriebnahme
Erste Teile der Lingener Brennelementefabrik gingen bereits 1979 – vor fast 50 Jahren – an den Start. Bis Ende 2024 wurden in der Anlage rund 150 Störfälle registriert, darunter auch ein Brand mit erheblichen Auswirkungen.
Dass eine derart veraltete Fabrik nach wie vor produzieren dürfe und dadurch den deutschen Atomausstieg unterlaufe, bezeichnet der BBU als handfesten Skandal. Wäre die Anlage schon früher stillgelegt worden, hätte man sich die hochbrisante Debatte um den Einstieg des russischen Staatskonzerns Rosatom komplett ersparen können.
Breite Allianz fordert Aus für die Uranfabrik
In der Vergangenheit haben sich mehr als 350 Organisationen – darunter auch der niedersächsische Landesverband der Grünen – für das Ende der Lingener Brennelementefabrik ausgesprochen.
Der BBU, in dem auch regionale emsländische Bürgerinitiativen vertreten sind, erneuert daher seine Kernforderung: Die Kooperation mit Rosatom zur Fertigung russischer Brennelemente muss umgehend unterbunden und die gesamte Fabrik gestoppt werden. Rechtlich sei dies möglich, es fehle allein am politischen Willen.
Über den BBU
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) mit Sitz in Bonn wurde 1972 gegründet und fungiert als Dachverband für zahlreiche Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und Einzelmitglieder. Der Verband setzt sich unter anderem für den weltweiten Atomausstieg, umweltfreundliche Verkehrs- und Energiekonzepte sowie gegen CO₂-Endlagerung und Fracking ein.
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Weiterführende Dokumente & Quellen:

Lokal
Atom-Deal trotz Putin-Kritik: Umstrittene Fertigung in Lingen genehmigt
Russische Brennelemente in Lingen: Umstrittene Fertigung unter strengen Auflagen genehmigt
Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Erweiterung der Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen genehmigt. Künftig dürfen dort hexagonale Brennelemente russischen Typs in Lizenzfertigung mit dem russischen Atomkonzern TVEL hergestellt werden. Während der Bund rechtlich grünes Licht gab, übt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer scharfe Kritik an der Entscheidung.
Grünes Licht durch Bundesaufsicht – Keine rechtliche Handhabe zur Ablehnung
Die Genehmigung erlaubt es der ANF – einer Tochtergesellschaft der französischen Framatome GmbH –, in Lingen Brennelemente für osteuropäische Druckwasserreaktoren (VVER-Typ) zu fertigen. Die Fertigung erfolgt unter Einsatz russischer Lizenzen und Technik im Rahmen einer Kooperation mit dem russischen Staatskonzern TVEL/Rosatom.
Obwohl der Schritt angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine politisch hochumstritten ist, stellte das Bundesumweltministerium in einem bundesaufsichtlichen Schreiben klar: Nach der aktuellen sicherheitstechnischen Einschätzung der Bundesbehörden zu Spionage- und Sabotagerisiken existiert keine atomrechtliche Grundlage, um die Genehmigung zu versagen oder zeitlich zu befristen. Da das Land Niedersachsen im Auftrag des Bundes handelt, war das Umweltministerium an diese Weisung gebunden.
Umweltminister Meyer übt scharfe Kritik: „Politisch grundfalsch“
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) distanzierte sich deutlich von dem Schritt:
„Ich habe immer gesagt, dass ich Geschäfte und eine enge Kooperation mit Putins Atomkonzern für grundfalsch halte. Es muss darum gehen, Abhängigkeiten von Russland gerade im sensiblen Atomsektor zu verringern und nicht zu erhöhen.“
Meyer verwies auf Warnungen aus der Ukraine und betonte, dass der direkt dem Kreml unterstellte Rosatom-Konzern in Kriegshandlungen verwickelt sei. Zudem zeigten Beispiele aus anderen Staaten, dass die Herstellung hexagonalere Brennelemente auch ohne russische Beteiligung technisch möglich sei. Dass der EU-Sektor für russisches Uran und Kernbrennstoffe nach wie vor nicht sankioniert ist, bezeichnete der Minister als fatales Signal für die angestrebte Energieunabhängigkeit Europas.
Bedenken der Öffentlichkeit und langwieriges Prüfverfahren
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus:
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen des Verfahrens gingen knapp 11.000 Einwendungen aus der Bevölkerung ein.
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Erörterungstermin: Im November 2024 fand in Lingen eine dreitägige mündliche Anhörung statt.
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Sicherheitsbewertung: Nach intensiven Abstimmungen zwischen Land und Bund zur inneren und äußeren Sicherheit bewertete die Bundesregierung die Risiken abschließend so, dass die Genehmigung nicht verweigert werden konnte.
Strenge Sicherheitsauflagen gegen Spionage und Sabotage
Um mögliche Gefahren abzuwenden, ist die Genehmigung an umfassende Auflagen gebunden:
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Betretungsverbot: Angehörigen der russischen Konzerne TVEL und Rosatom sowie deren Beauftragten ist das Betreten der Anlage grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Einzelfällen unter Begleitung der Aufsichtsbehörde gestattet.
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IT-Trennung & Prüfungen: Hard- und Software der russischen Lizenzmaschinen müssen extern überprüft werden. Sie dürfen keine Verbindung zur sonstigen IT/OT-Infrastruktur der Fabrik besitzen.
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100-%-Kontrolle: Aus Russland angelieferte Gadolinium-Brennstäbe müssen mittels Aktiv- und Passivscannern im Vier-Augen-Prinzip vollständig auf Manipulationen untersucht werden.
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Personalschulungen: Mitarbeiter der ANF werden regelmäßig für den Schutz vor Spionage- und Sabotageversuchen sensibilisiert.
Transparenz vor Bekanntmachung
Aus Gründen der Transparenz hat das Niedersächsische Umweltministerium den vollständigen Genehmigungsbescheid bereits vor der offiziellen Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf seiner Website umwelt.niedersachsen.de zur Einsicht bereitgestellt.
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