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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Geflügelpest im Landkreis Leer amtlich festgestellt
Geflügelpest im Landkreis Leer: Amtlicher Ausbruch in Moormerland festgestellt
Am 2. März 2026 wurde in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland amtlich ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche effektiv zu verhindern, hat die Kreisverwaltung umgehend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Restriktionszonen betreffen auch Nachbarlandkreis
Die festgelegten Zonen umfassen nicht nur Gebiete im Landkreis Leer, sondern aufgrund der Lage des betroffenen Betriebs auch Teile des angrenzenden Landkreises Aurich. Innerhalb dieser Zonen gelten für Geflügelhaltungen sowie für den Transport von Geflügel und Geflügelprodukten strenge Auflagen und Beschränkungen.
Aufstallpflicht bleibt bestehen
Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die bereits im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelbestände ab einer Größe von mehr als 50 Tieren weiterhin für den gesamten Landkreis Leer Bestand hat – auch außerhalb der neu eingerichteten Restriktionsgebiete.
Informationen und interaktive Karte
Für betroffene Halter und Interessierte stellt der Landkreis Leer umfangreiche Informationen bereit. Dazu gehören:
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Interaktive Karte: Zur genauen Identifikation der eingerichteten Schutzzonen.
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Allgemeinverfügung: Detaillierte Informationen zu den geltenden Regeln.
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Service: Weitere Hinweise zum Schutz der Bestände sind unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest abrufbar.

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Traditionelles Grünkohlessen im Rahmen des „Klingendes Krankenhaus“ gestartet
Traditionelles Grünkohlessen: Auftakt für das „Klingende Krankenhaus“ 2026 in Weener
Weener, 27. Februar 2026. Ende Februar versammelten sich zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen musikalischen Chören und Gruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Krankenhausvereins zum traditionellen Grünkohlessen. Die Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Klingendes Krankenhaus“ bot nicht nur Gelegenheit zum geselligen Austausch, sondern markierte zugleich den offiziellen Auftakt für die Planung der musikalischen Auftritte im Kalenderjahr 2026.
Erfolgreiche Bilanz des Jahres 2025
Das „Klingende Krankenhaus“ wurde auch im Jahr 2025 erfolgreich fortgeführt. Jeden Monat fanden mehrere Auftritte von Chören und Musikgruppen im Krankenhaus Rheiderland statt. Organisiert werden diese musikalischen Beiträge durch die Ehrenamtlichen des Allgemeinen Krankenhausvereins, die mit großem Engagement für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Ansprache und Würdigung des Ehrenamts
Der Vorsitzende des Allgemeinen Krankenhausvereins, Jakobus Baumann, begrüßte die Anwesenden herzlich. Er sprach dabei auch im Namen der Geschäftsführerin Daniela Kamp sowie seiner Vorstandskollegen Heiko Abbas und Bernd Lindemann. Baumann dankte allen Mitwirkenden für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und betonte: „Wir freuen uns, dass die Bereitschaft, ins Krankenhaus zu kommen und Musik zu machen, nicht nachlässt.“
Ein besonderer Dank des Vorsitzenden galt dabei der Arbeitsgruppe sowie den Koordinatorinnen. Insgesamt neun Ehrenamtliche übernehmen im Rahmen des „Klingenden Krankenhauses“ die Begrüßung der Chöre und Gruppen vor Ort.
Personelle Veränderungen bei Begrüßungsgruppe und Verein
Im Zuge der Veranstaltung wurden personelle Veränderungen in der Begrüßungsgruppe der Aktiven bekannt gegeben:
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Die Aufgaben von Marion Machoczek übernimmt künftig Barbara Ostendorp, die dabei von Henny Frey und Ulrieke Tirrel vertreten wird.
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Egon Smid gibt seine Aufgaben ab; für seine Nachfolge hat sich Bernie Ostendorp bereit erklärt, die Begrüßungen künftig zu unterstützen.
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Der Verein sprach sowohl Marion Machoczek als auch Egon Smid für das langjährige Engagement einen herzlichen Dank aus.
Eine weitere Veränderung betrifft den Allgemeinen Krankenhausverein selbst: Freerk Tirrel, der über 40 Jahre in der Verwaltung des Krankenhauses Rheiderland tätig war, wurde feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Dem Verein bleibt er jedoch erhalten und wird sich auch in Zukunft ehrenamtlich engagieren.
Lob für die kulinarische Ausrichtung
Nach dem gemeinsamen Essen wurde Küchenchef Ronny Bolschwig und seinem Team sowie den Mitarbeiterinnen des Cafés für das Grünkohlessen großer Beifall und viel Lob ausgesprochen.
Foto: Jan Bruins.
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NABU bittet um Rücksichtnahme während der aktuellen Brutzeit
© NABU/Winfried Rusch
Wenn Hecken zu Kinderstuben werden: NABU bittet um Rücksicht zur Brutzeit
Mit dem 1. März hat für zahlreiche heimische Tierarten eine besonders sensible Phase begonnen: Die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Während Hecken, Sträucher und Gehölze nun wieder zu essenziellen Rückzugs- und Aufzuchtsorten werden, appelliert die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland an Kommunen, Gartenbesitzende und Verantwortliche in der Grünpflege, bei Schnittmaßnahmen Geduld und Augenmaß walten zu lassen.
Lebensraum für Amsel, Igel und Co.
Hecken sind weitaus mehr als bloße Grundstücksgrenzen. Sie dienen als Strukturgeber in der Landschaft und bieten als unverzichtbare Lebensräume Schutz, Nahrung sowie Nistmöglichkeiten. Aktuell beginnen zahlreiche Vogelarten wie der Zaunkönig oder die Amsel in dem dichten Geäst mit dem Nestbau. Auch für Kleinsäuger wie den Igel und verschiedene Amphibien bietet die schützende Vegetation eine wichtige Basis für die Aufzucht ihres Nachwuchses.
Wer jetzt zur Heckenschere greift, riskiert laut NABU schwerwiegende Folgen: „Wir erleben jedes Frühjahr, dass Hecken stark zurückgeschnitten oder sogar komplett auf den Stock gesetzt werden. Für viele Tiere bedeutet das den Verlust ihres Lebensraums“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland.
Sorgfalt vor dem Schnitt
Obwohl schonende Form- und Pflegeschnitte unter strengen Voraussetzungen auch während der Brutzeit zulässig sind, gibt der NABU klare Verhaltensregeln vor:
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Gründliche Prüfung: Vor jedem Schnitt muss zwingend geprüft werden, ob sich Nester oder Jungtiere im Gehölz befinden.
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Verschiebung empfohlen: Da viele Vögel mehrfach im Jahr brüten, rät der NABU dazu, umfangreichere Pflegemaßnahmen möglichst bis in den Spätsommer zu verschieben.
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Praktischer Nutzen: Ein späterer Schnitt ist oft nachhaltiger, da viele Gehölze im Frühsommer erneut austreiben und ein früher Schnitt daher doppelte Arbeit bedeuten kann.
Verantwortung in der Region
Der NABU Ostfriesland beobachtet mit Sorge, dass auch in öffentlichen Grünanlagen teils radikale Eingriffe stattfinden. Diese Flächen sind jedoch wichtige Verbindungselemente in Biotopverbünden, die es Tieren ermöglichen, zwischen Lebensräumen zu wandern. Die Naturschützer setzen sich in kommunalen Gremien für eine ökologische Grünpflege ein. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, auffällige oder radikale Schnittmaßnahmen bei ihrer örtlichen NABU-Gruppe zur fachlichen Einschätzung zu melden.
Der Appell zur Rücksichtnahme gilt dabei nicht nur für den heimischen Garten. Auch in der freien Natur sollte während der Brut- und Setzzeit auf den Wegen geblieben und Hunde angeleint werden, um Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören. Wer Geduld zeigt, wird belohnt: Eine naturbelassene, zwitschernde Hecke ist ein wertvoller Gewinn für die Artenvielfalt und die eigene Lebensqualität. Wer sich darüber hinaus aktiv engagieren möchte, kann Kontakt zur lokalen NABU-Gruppe aufnehmen.
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