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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Blaulichttag in Leer: Ledastraße am Samstag komplett gesperrt
Ledastraße in Leer wird am 22. August wegen Blaulichttag voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt: Anlieger, Hotelgäste und bestimmte Personengruppen erhalten weiterhin Zufahrt
Leer. Wegen des diesjährigen Blaulichttages wird die Ledastraße am Samstag, 22. August 2026, zeitweise vollständig für den Verkehr gesperrt. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Ostersteg und der Straße Vaderkeborg.
Die Sperrung gilt in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die erforderlichen Verkehrszeichen werden entsprechend aufgestellt beziehungsweise angebracht. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zufahrt für Anlieger und Hotelgäste bleibt möglich
Für Anlieger und Hotelgäste gibt es während der Sperrung eine Ausnahme. Die Zufahrt zur Ledastraße wird von der Georgstraße beziehungsweise Am Dock bis zur Einmündung der Straße Vaderkeborg freigegeben.
Auch für weitere Personengruppen sind besondere Zufahrtsregelungen vorgesehen.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!
Zufahrt zum Kupenwarf für Wochenmarkt und Menschen mit Schwerbehinderung
Den Beschickern des Wochenmarktes wird während der Auf- und Abbauzeiten des Wochenmarktes die Zufahrt zum Kupenwarf ermöglicht.
Darüber hinaus können auch Menschen mit Schwerbehinderung zum Kupenwarf fahren. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen blauen EU-Schwerbehindertenparkausweises. Die entsprechende Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Ausweichparkplätze für Besucher des Wochenmarktes
Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes werden gebeten, während der Sperrung auf alternative Parkmöglichkeiten auszuweichen.
Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung:
- Ostersteg (P 4)
- Eidtmannsweg (P 5)
- Sparkasse (P 11/12)
- Parkplatz an der Georgstraße
Die Stadt bittet darum, diese Ausweichparkplätze zu nutzen und die eingerichteten Verkehrsregelungen zu beachten.
Umleitung wird ausgeschildert
Für den übrigen Verkehr wird eine ausgeschilderte Umleitung eingerichtet. Verkehrsteilnehmer sollten am Samstag, 22. August, insbesondere in den frühen Morgenstunden und während des Blaulichttages mit Einschränkungen rechnen.
Die Sperrung der Ledastraße ist im Zusammenhang mit dem Blaulichttag in Leer notwendig und endet spätestens um 20:00 Uhr.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO — Ledastraße — Blaulichttag 2024
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100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen
100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen genehmigt
Ministerin Miriam Staudte übergibt 100. Erlaubnisbescheid an „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen
Hannover/Göttingen. Niedersachsen hat einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes erreicht: Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat den 100. Erlaubnisbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung im Bundesland übergeben. Empfänger ist die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen.
Damit gibt es in Niedersachsen inzwischen genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen in 36 von insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten beziehungsweise der Region Hannover.
Bereits im Juli 2024 hatte Ministerin Staudte den bundesweit ersten Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung überreicht. Seit dem 1. Juli 2024 können solche Vereinigungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Niedersachsen sieht sich bundesweit an der Spitze
Ministerin Miriam Staudte bezeichnete Niedersachsen als Vorreiter bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird“, erklärte Staudte. Mit inzwischen 100 genehmigten Anbauvereinigungen sei die Verfügbarkeit von legalem und kontrolliertem Cannabis erhöht worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei Niedersachsen damit besonders weit.
Staudte verwies unter anderem auf Bayern. Dort gibt es nach den vorliegenden Angaben neun genehmigte Anbauvereinigungen. Niedersachsen kommt bei rund acht Millionen Einwohnern auf 100 Vereinigungen. Bei einer maximalen Mitgliederzahl von jeweils 500 Personen sieht die Landesregierung Niedersachsen damit auch pro Kopf bundesweit auf Platz eins.
In Bayern leben rund 13,25 Millionen Menschen. Dort stehen neun Anbauvereinigungen gegenüber.
148 Anträge wurden bislang gestellt
Nach Angaben des Landes wurden in Niedersachsen bislang insgesamt 148 Anträge auf Genehmigung einer Cannabis-Anbauvereinigung gestellt. Mit der Übergabe des 100. Bescheids sind nun 100 davon genehmigt.
Staudte betonte, dass der kontinuierliche Anstieg der genehmigten Vereinigungen insbesondere durch den sachorientierten Austausch zwischen den zuständigen Behörden und den ehrenamtlichen Vorständen der Anbauvereinigungen ermöglicht worden sei.
Besonders hob die Ministerin die Arbeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hervor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisteten eine hervorragende und sachorientierte Arbeit. Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen seien dort in guten Händen.
Strenge Voraussetzungen für Anbauvereinigungen
Wer in Niedersachsen eine Cannabis-Anbauvereinigung betreiben möchte, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die entsprechenden Anträge können seit dem 1. Juli 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis, die Sicherstellung, dass ausschließlich Volljährige ab 18 Jahren Mitglied werden, sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Darüber hinaus muss der angebaute Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Auch die Kontrolle und Dokumentation der THC-Gehalte sind vorgeschrieben. Für die Mengen, die angebaut und an Mitglieder abgegeben werden dürfen, gelten festgelegte Obergrenzen.
Ministerin lobt ehrenamtliche Vorstände
Bei ihren Besuchen verschiedener Cannabis-Anbauvereinigungen habe sie festgestellt, dass die ehrenamtlichen Vorstände mit großem Verantwortungsbewusstsein arbeiteten, erklärte Staudte.
Ziel sei es unter anderem, einen sichereren Konsum zu ermöglichen. Häufig sei die Motivation der Beteiligten auch, durch den eigenen Konsum keine kriminellen Strukturen mehr unterstützen zu wollen.
Nach Einschätzung der Ministerin kommen die Mitglieder und Verantwortlichen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft und bringen verschiedene berufliche Erfahrungen mit. Auch das Thema Suchtprävention werde in den von ihr besuchten Vereinigungen ernst genommen. Die Kooperation mit Beratungsstellen spiele dabei eine wichtige Rolle.
Genehmigte Vereine online einsehbar
Interessierte können inzwischen online nach einer genehmigten Cannabis-Anbauvereinigung in ihrer Nähe suchen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt dafür eine regelmäßig aktualisierte Liste der genehmigten Anbauvereinigungen zur Verfügung.
Auch amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften können dort Informationen zu den Antragsverfahren finden und online einen Antrag stellen. Für Fragen stehen zudem die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer per E‑Mail und über eine Hotline zur Verfügung.
Cannabisgesetz seit April 2024 in Kraft
Das neue Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den privaten Umgang mit Cannabis in Deutschland. In einer zweiten Stufe wurde ab dem 1. Juli 2024 der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Das Niedersächsische Kabinett hatte bereits Mitte Juni 2024 beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übertragen.
Die erste Genehmigung in Niedersachsen übergab Ministerin Miriam Staudte am 8. Juli 2024.
Evaluation sieht keinen feststellbaren Konsumanstieg
Auch die Auswirkungen der Teillegalisierung wurden wissenschaftlich untersucht. Der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Evaluationsbericht ECOKAN kam zu dem Ergebnis, dass ein Konsumanstieg durch die Teillegalisierung nicht festgestellt werden konnte.
Niedersachsen wertet die Entwicklung der Cannabis-Anbauvereinigungen als Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen inzwischen praktisch umgesetzt werden können. Mit der 100. genehmigten Vereinigung sei zugleich ein weiterer Schritt hin zu kontrollierten und legalen Strukturen beim gemeinschaftlichen Cannabisanbau erreicht.
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342 Chancen auf Ausbildung im Landkreis Leer – auch jetzt noch einsteigen!
Ausbildungsplätze im Landkreis Leer: IG BAU macht jungen Menschen Mut
342 freie Ausbildungsplätze im Landkreis Leer – 19 davon im Baugewerbe / 67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss
Landkreis Leer. Wer im Landkreis Leer noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, hat nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weiterhin gute Chancen. Insgesamt sind aktuell 342 Ausbildungsplätze im Landkreis Leer unbesetzt. Darunter befinden sich 19 Ausbildungsstellen im Baugewerbe. Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen verweist dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur.
Das Angebot an freien Ausbildungsplätzen ist vielfältig. Die Gewerkschaft appelliert insbesondere an junge Menschen ohne Berufsabschluss, jetzt noch einmal aktiv zu werden und nach einem passenden Ausbildungsbetrieb zu suchen.
„Wichtig ist, sich einen Ruck zu geben und jetzt einen Ausbildungsbetrieb zu suchen. Denn mit einer Ausbildung in der Tasche sind die Jobs, die man ein Berufsleben lang macht, in der Regel sicherer und vor allem auch deutlich besser bezahlt“, sagt Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Sie rät allen Menschen ohne Berufsausbildung, sich „doch noch den ‚Ausbildungs-Kick‘ zu geben“.
67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf bei den jüngeren Arbeitslosen im Landkreis Leer. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben 67 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren im Landkreis Leer keinen Berufsabschluss.
Auch niedersachsenweit ist die Zahl junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung hoch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben in Niedersachsen rund 259.000 junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung und keinen Ausbildungsplatz.
Gerade diese Gruppe möchte die IG BAU noch einmal auf die Möglichkeiten des Ausbildungsmarktes aufmerksam machen.
Auch im Oktober sind Ausbildungsplätze möglich
Wer bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte laut IG BAU nicht aufgeben. Die klassischen Ausbildungsstarts liegen zwar im August und September, doch auch danach bestehen weiterhin Chancen.
„Jetzt im August und September starten die Ausbildungen. Aber selbst im Oktober stellen Ausbildungsbetriebe noch ein“, erklärt Gabriele Knue.
Interessierte sollten deshalb möglichst schnell Kontakt zu Betrieben aufnehmen und sich über freie Ausbildungsstellen informieren.
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Jugendberufsagentur und Arbeitsagentur bieten Beratung
Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen empfiehlt jungen Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben oder sich beruflich orientieren möchten, eine Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.
Eine Anlaufstelle ist die Jugendberufsagentur (JBA). Informationen und Beratungsangebote gibt es unter www.servicestelle-jba.de.
Auch die Arbeitsagentur bietet Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf und Ausbildungsplatz – sowohl vor Ort als auch digital. Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/bildung.
Die Gewerkschaft betont, dass sich ein persönliches Beratungsgespräch lohnen kann.
Direkt bei Betrieben nachfragen
Neben der Beratung empfiehlt Gabriele Knue, selbst aktiv auf Unternehmen zuzugehen.
„Mutig auf die Betriebe zugehen. Wer direkt nachfragt, holt oft auch etwas für sich heraus – ein Praktikum, vielleicht aber auch einen Ausbildungsplatz“, sagt die IG-BAU-Vorsitzende.
Bei der Suche sollten Jugendliche und junge Erwachsene allerdings nicht nur darauf achten, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wichtig seien auch faire Ausbildungsbedingungen, eine gute Ausbildungsqualität und die beruflichen Perspektiven nach dem Abschluss.
Die IG BAU empfiehlt deshalb, gezielt nach Unternehmen zu suchen, die fair ausbilden und bezahlen. Dazu gehören aus Sicht der Gewerkschaft insbesondere Betriebe, in denen ein Tarifvertrag gilt.
Bei der Entscheidung für einen Ausbildungsplatz sollte zunächst der passende Beruf im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig seien aber auch die Qualität der Ausbildung und die Frage entscheidend, welche Perspektiven der Betrieb nach erfolgreichem Abschluss bietet.
Wer im Landkreis Leer noch einen Ausbildungsplatz sucht, sollte deshalb jetzt aktiv werden: 342 freie Ausbildungsplätze bieten weiterhin zahlreiche Möglichkeiten – auch im Baugewerbe.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!






















