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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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