Lokal
Verkehrshinweis: Vollsperrung der Brunnenstraße und Rathausstraße wegen Kunst- und Handwerkermarkt
Vollsperrung der Brunnenstraße und Rathausstraße wegen Kunst- und Handwerkermarkt
Bekanntmachung der Stadt Leer (Ostfriesland)
Anlässlich des Kunst- und Handwerkermarktes werden die Zufahrt zur Brunnenstraße ab Ostersteg und die Rathausstraße von Samstag, den 27. Juli 2024 (18:00 Uhr) bis Sonntag, den 28. Juli 2024 (ca. 20:00 Uhr) für jeglichen Verkehr gemäß § 45 StVO voll gesperrt. Die Anlieger der Kirchstraße erhalten Zufahrt über die Schmiedestraße.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung bzw. Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Die Stadt Leer bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten und wünscht allen Besuchern und Teilnehmern des Kunst- und Handwerkermarktes ein schönes Wochenende.
Anzeige
Alles rund ums Fahrrad bei Hajo Otten in Leer
Das Zweiradfachgeschäft “Hajo Otten” in Leer besteht seit 1933. Im Jahr 1989 übernahm Rolf Dreier das etablierte Geschäft und erweiterte die Verkaufsfläche im Jahr 2000 durch die Hinzunahme benachbarter Räumlichkeiten auf über 500 qm. Am 1. Februar 2007 übergab er die Geschäftsführung an seinen Sohn Nils.
Unser Sortiment umfasst City‑, Touren- und Sporträder in vielfältigen Ausführungen und Ausstattungen – auch individuelle Zusammenstellungen sind möglich. Darüber hinaus bieten wir eine große Auswahl an Kinderrädern und Laufrädern sowie Spezialitäten wie Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger. Ebenso führen wir jegliches Zubehör rund ums Fahrrad.
In unserer Werkstatt werden Reparaturen, Inspektionen sowie Um- und Anbauten schnell und fachmännisch ausgeführt, oft noch am selben Tag. Sowohl im Verkauf als auch in der Werkstatt legen wir großen Wert auf individuelle Beratung und persönlichen Kontakt. Für jedes Rad wird ein Fahrradpass erstellt. Sollte Ihr Rad einmal abhandenkommen, stehen auf Knopfdruck alle Daten für Polizei und Versicherung zur Verfügung. Diesen Service bietet Ihnen nur ein Fachbetrieb wie unserer in der Heisfelder Straße 33.
✓ Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität
✓ Fachkompetente Beratung vor Ort
✓ Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko
✓ Hol- und Bringservice für Ihre Räder
Anzeige
Lokal
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
An mehreren großen deutschen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen. Reisende, die im Oktober 2026 die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuern, sollten sich vor Fahrtantritt über die jeweils geltenden Verbote und Einschränkungen informieren. Für den Hauptbahnhof Bremen hat die Bundespolizeidirektion Hannover die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert.
Mitführverbot am Bremer Hauptbahnhof verlängert
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot im Hauptbahnhof Bremen verlängert. Das Verbot betrifft gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Welche Ausnahmen bestehen, ist in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Verbote durch entsprechende Einsatzkräfte überwachen.
Zeitraum vom 1. bis 31. Oktober 2026
Die Allgemeinverfügung gilt für einen klar festgelegten Zeitraum:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige. Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Fahrgäste, die im genannten Zeitraum den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigepunkt nutzen, sollten deshalb bereits vor Antritt ihrer Reise prüfen, welche Gegenstände sie mitführen.
Verstöße können weitreichende Folgen haben
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung verschiedene Konsequenzen haben können. Dazu gehören beispielsweise ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Wer sich in einem Bahnhof aufhält, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand allein deshalb mitgeführt werden darf, weil er außerhalb des jeweiligen Verbotsbereichs möglicherweise erlaubt wäre.
Bundespolizei verweist auf waffenrechtliche Vorschriften
Die Bundespolizeidirektion Hannover macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich den waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Je nach Gegenstand kann das Führen verboten sein oder eine behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Als Beispiele nennt die Bundespolizei unter anderem das Verbot des Führens bestimmter Einhandmesser sowie den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen.
Damit können neben den speziellen Regelungen an Bahnhöfen auch die allgemeinen Bestimmungen des Waffenrechts relevant sein.
Waffen können zusätzliche Gefahren schaffen
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur eigenen Verteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können.
Nach Angaben der Bundespolizei können sie die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer weiteren Eskalation einer Situation beitragen. Gleichzeitig können deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zur Beruhigung einer Situation beitragen können, in den Hintergrund treten.
Ein weiteres Problem kann für Helfer und Einsatzkräfte entstehen: Wenn bei einer Auseinandersetzung mehrere Personen eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitführen, kann es schwieriger werden zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Hinzu kommt die Gefahr, dass eine mitgeführte Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt wird.
Der Einsatz von Waffen kann nach Angaben der Bundespolizei außerdem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Auch Reisende nach Hamburg und Hannover sollten sich informieren
Das Bremer Mitführverbot ist eine konkrete Allgemeinverfügung für den dort genannten Geltungsbereich. Für Reisende nach Hamburg und Hannover gilt deshalb: Die jeweiligen Regelungen und Geltungsbereiche sollten ebenfalls vor der Fahrt geprüft werden.
Wer beispielsweise mit dem Zug von Ostfriesland oder dem nördlichen Emsland aus unterwegs ist und über Bremen, Hamburg oder Hannover fährt, sollte insbesondere bei Umstiegen beachten, dass an verschiedenen Bahnhöfen unterschiedliche Verbote und Regelungen bestehen können.
Das gilt auch für Fahrgäste, die nur kurz umsteigen und den jeweiligen Bahnhof nicht als endgültiges Reiseziel haben.
Was können Reisende tun?
Wer einen der genannten Hauptbahnhöfe ansteuert, sollte sich vor der Reise über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren und im Zweifel auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichten.
Auch Gegenstände, die beispielsweise aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollten hinsichtlich der jeweils geltenden Vorschriften geprüft werden. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben werden kann, sondern auch, ob und unter welchen Voraussetzungen er an einem bestimmten Ort mitgeführt werden darf.
Schrillalarm kann in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam machen
Als mögliche Alternative nennt die Polizei einen sogenannten Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm. Ein solcher Alarm erzeugt beim Auslösen einen lauten, schrillen Ton und kann dadurch Menschen in der näheren Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen.
Wenn weitere Personen auf ein Geschehen aufmerksam werden, kann dies dazu beitragen, dass ein Täter von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Tipps zum Verhalten in unterschiedlichen Gefahrensituationen stellt die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung zur Verfügung.
Für Bahnreisende gilt daher insbesondere im Oktober: Wer Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die jeweils aktuellen Waffen- und Messerverbote informieren. Für den Bremer Hauptbahnhof gilt das verlängerte Mitführverbot vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026.
Anzeige
Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
Anzeige

Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
Anzeige
























