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Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer
Der Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer ist ein wichtiger Begleiter für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder kurz vor dem Schuleintritt stehen. Mit diesem Bogen können Sie alle relevanten Informationen über die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes strukturiert zusammenstellen. Erfahren Sie hier, welche Angaben Sie machen sollten und warum die Einschulungsuntersuchung eine bedeutende Rolle für den erfolgreichen Start in die Schullaufbahn spielt. Optimieren Sie mit diesen Informationen die Vorbereitung auf diesen wichtigen Schritt im Leben Ihres Kindes.
Vorbereitung auf die Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Leer: Alles, was Eltern wissen müssen
Mustertext:
Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte ausgefüllt zusammen mit Vorsorgeheft und Impfbuch zur Untersuchung mitbringen
Besuchte Einrichtungen:
- Keine Einrichtung
- Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
- Heilpädagogischer Kindergarten in _______________________________________________, ____ Jahre
- Integrationsmaßnahme im Kindergarten in ________________________________________, ____ Jahre
- Sprachheilkindergarten in _____________________________________________________, ____ Jahre
Personendaten:
-
Adresse der Erziehungsberechtigten: _________________________________________________________
-
Vorname des Vaters: ______________________ Vorname der Mutter: ___________________________
-
Geburtsjahr: ____________________________ Geburtsjahr: ________________________________
-
Telefonnummer: __________________________________
-
Herkunftsland des Vaters: _________________ Herkunftsland der Mutter: _______________________
-
Staatsangehörigkeit des Vaters: ______________ Staatsangehörigkeit der Mutter: _______________
-
Familiensprache Deutsch: Ja, Nein
-
Mehrsprachig: Ja, Nein Welche: ________________________________________
Geburtsverlauf (siehe U1 des gelben Vorsorgeheftes):
-
Normaler Schwangerschaftsverlauf: Ja, Nein ____________________________________________
-
Geburt in der _______. Schwangerschaftswoche mit: normaler Entbindung, Kaiserschnitt, Zange, Saugglocke, Sonstige ______________________
-
Mehrlinge: ______ Apgar-Werte: ___/ ___/ ___ Nabelarterie pH: ______
-
Geburtsgewicht: ___________g Geburtsgröße: ______cm
-
Freies Laufen bis 18 Monate: Ja, Nein Zwei-Wort-Sätze mit 24 Monaten: Ja, Nein
-
Besonderheiten: _________________________________________________________________
Welche Infektionserkrankungen hatte Ihr Kind bisher?
- Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis, Meningitis, Sonstige ____________________________
Leidet Ihr Kind an: (bitte ankreuzen)
- Asthma, Allergie, Neurodermitis, Diabetes, Harnwegsinfekte, Bewegungsunruhe, Konzentrationsschwäche, Bettnässen, Ohrenentzündungen, Anfallsleiden, Herzfehler, Orthop. Erkrankung, allerg. Rhinitis, Ekzem, Sonstige ____________________________
Operationen:
- Polypen, Mandeln, Unfall, Paukenröhrchen, Leistenbruch, Vorhautverengung, Sonstige _________________________________________________________________
Hat Ihr Kind an Fördermaßnahmen teilgenommen?
- Krankengymnastik, Psychomotorisches Turnen, Ergotherapie, Sprachtherapie, Heilpädagogische Förderung, Psychologische Behandlung, Sonstige ____________________________
Benötigt Ihr Kind regelmäßig Medikamente?
- Nein, Ja Welche: _______________________________
Häusliche Situation:
- Im Haushalt lebende Kinder (bitte beginnen Sie mit dem ältesten Kind und heben Sie das zu untersuchende Kind hervor!)
Wer soll Ihr Kind voraussichtlich nach der Schule betreuen?
- Eltern oder Elternteil, Tagesmutter, Hort, Angehörige, Andere ___________________________
Wer erzieht Ihr Kind?
- Beide Eltern, Alleinerziehende/r, Elternteil mit Partner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Institution ___________________________
Angaben zu den Eltern:
-
Schulabschluss der Mutter: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Schulabschluss des Vaters: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Berufsausbildung der Mutter: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Berufsausbildung des Vaters: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Derzeitige Berufstätigkeit der Mutter: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
-
Derzeitige Berufstätigkeit des Vaters: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
Haben Sie noch Fragen an die Schulärztin / den Schularzt?
- Nein
- Ja, _________________________________________________________________________
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) ist es die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch die Schuleingangsuntersuchungen, die ärztlich feststellen sollen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten. Diese Untersuchungen können von speziell geschulten Ärzten durchgeführt werden, die außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig sind.
Information zur Datenerfassung und zum Datenschutz
Über die Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung bezüglich der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erhobenen personenbezogenen Daten können Sie sich beim Untersuchungstermin oder im Vorfeld auf unserer Internetseite unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.
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Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für neue Promenade und Spundwand
Start der Modernisierung: Ein Bagger der Firma Heuvelmann Ibis beginnt mit dem Rückbau der maroden Holzsteganlagen im Leeraner Museumshafen. Diese vorbereitenden Maßnahmen schaffen Platz für das neue, 1,6 Millionen Euro schwere Infrastrukturprojekt, das eine moderne Schwimmsteganlage und eine barrierefreie Uferpromenade vorsieht.
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für die neue Albert-Wehner-Promenade
Der Museumshafen in Leer steht vor einer bedeutenden Aufwertung. Zwischen dem Garrelschen Garten und der Waage haben die Arbeiten zur umfassenden Erneuerung der Albert-Wehner-Promenade sowie der Uferbefestigung begonnen. Das Projekt kombiniert moderne Ingenieurstechnik mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität am Wasser barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.
Schwere Technik und präzise Verankerung
Herzstück der Baumaßnahme ist ein rund 50 Meter breites, rückverankertes Spundwandbauwerk. Um die Belastung für die Umgebung so gering wie möglich zu halten, kommt ein spezielles Pressverfahren zum Einsatz: Ein Arbeitsschiff wird die Spundwandelemente vom Wasser aus zwölf Meter tief senkrecht in den Boden drücken.
Für die notwendige Stabilität sorgt eine aufwendige Rückverankerung. Sogenannte Daueranker werden in einem 45-Grad-Winkel diagonal in Richtung Neue Straße gebohrt und in einer Tiefe von 14 Metern fest im Erdreich fixiert.

Barrierefreiheit und maritime Infrastruktur
Die in die Jahre gekommenen und aufgrund von Mängeln bereits gesperrten Holzsteganlagen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch eine moderne, 45 Meter breite Schwimmsteganlage ersetzt. Diese bietet künftig Platz für sechs Museumsschiffe und wertet das maritime Bild des Hafens deutlich auf.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Rampe: Von der Promenade führt künftig eine behindertengerechte Rampe direkt hinunter zu den Stegen.
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Hochwertige Optik: Während die Rampe sofort mit Klinkern gepflastert wird, erhält die Promenade zunächst eine Schottertragschicht. Die finale feste Decke – voraussichtlich ebenfalls in klassischer Klinkerbauweise – folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitplan und Investitionen
Derzeit führt das Leeraner Unternehmen Heuvelmann Ibis die notwendigen Rückbauarbeiten durch. Direkt nach Ostern beginnt die heiße Phase mit der Errichtung der neuen Spundwand. Die Stadt Leer investiert rund 1,6 Millionen Euro in diese Infrastrukturmaßnahme, deren Abschluss für den Spätsommer geplant ist. Damit wird der Museumshafen pünktlich zur zweiten Jahreshälfte in neuem Glanz erstrahlen.
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Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
Einschränkungen auch für Fußgänger und Radfahrer
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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