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Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer
Der Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer ist ein wichtiger Begleiter für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder kurz vor dem Schuleintritt stehen. Mit diesem Bogen können Sie alle relevanten Informationen über die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes strukturiert zusammenstellen. Erfahren Sie hier, welche Angaben Sie machen sollten und warum die Einschulungsuntersuchung eine bedeutende Rolle für den erfolgreichen Start in die Schullaufbahn spielt. Optimieren Sie mit diesen Informationen die Vorbereitung auf diesen wichtigen Schritt im Leben Ihres Kindes.
Vorbereitung auf die Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Leer: Alles, was Eltern wissen müssen
Mustertext:
Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte ausgefüllt zusammen mit Vorsorgeheft und Impfbuch zur Untersuchung mitbringen
Besuchte Einrichtungen:
- Keine Einrichtung
- Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
- Heilpädagogischer Kindergarten in _______________________________________________, ____ Jahre
- Integrationsmaßnahme im Kindergarten in ________________________________________, ____ Jahre
- Sprachheilkindergarten in _____________________________________________________, ____ Jahre
Personendaten:
-
Adresse der Erziehungsberechtigten: _________________________________________________________
-
Vorname des Vaters: ______________________ Vorname der Mutter: ___________________________
-
Geburtsjahr: ____________________________ Geburtsjahr: ________________________________
-
Telefonnummer: __________________________________
-
Herkunftsland des Vaters: _________________ Herkunftsland der Mutter: _______________________
-
Staatsangehörigkeit des Vaters: ______________ Staatsangehörigkeit der Mutter: _______________
-
Familiensprache Deutsch: Ja, Nein
-
Mehrsprachig: Ja, Nein Welche: ________________________________________
Geburtsverlauf (siehe U1 des gelben Vorsorgeheftes):
-
Normaler Schwangerschaftsverlauf: Ja, Nein ____________________________________________
-
Geburt in der _______. Schwangerschaftswoche mit: normaler Entbindung, Kaiserschnitt, Zange, Saugglocke, Sonstige ______________________
-
Mehrlinge: ______ Apgar-Werte: ___/ ___/ ___ Nabelarterie pH: ______
-
Geburtsgewicht: ___________g Geburtsgröße: ______cm
-
Freies Laufen bis 18 Monate: Ja, Nein Zwei-Wort-Sätze mit 24 Monaten: Ja, Nein
-
Besonderheiten: _________________________________________________________________
Welche Infektionserkrankungen hatte Ihr Kind bisher?
- Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis, Meningitis, Sonstige ____________________________
Leidet Ihr Kind an: (bitte ankreuzen)
- Asthma, Allergie, Neurodermitis, Diabetes, Harnwegsinfekte, Bewegungsunruhe, Konzentrationsschwäche, Bettnässen, Ohrenentzündungen, Anfallsleiden, Herzfehler, Orthop. Erkrankung, allerg. Rhinitis, Ekzem, Sonstige ____________________________
Operationen:
- Polypen, Mandeln, Unfall, Paukenröhrchen, Leistenbruch, Vorhautverengung, Sonstige _________________________________________________________________
Hat Ihr Kind an Fördermaßnahmen teilgenommen?
- Krankengymnastik, Psychomotorisches Turnen, Ergotherapie, Sprachtherapie, Heilpädagogische Förderung, Psychologische Behandlung, Sonstige ____________________________
Benötigt Ihr Kind regelmäßig Medikamente?
- Nein, Ja Welche: _______________________________
Häusliche Situation:
- Im Haushalt lebende Kinder (bitte beginnen Sie mit dem ältesten Kind und heben Sie das zu untersuchende Kind hervor!)
Wer soll Ihr Kind voraussichtlich nach der Schule betreuen?
- Eltern oder Elternteil, Tagesmutter, Hort, Angehörige, Andere ___________________________
Wer erzieht Ihr Kind?
- Beide Eltern, Alleinerziehende/r, Elternteil mit Partner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Institution ___________________________
Angaben zu den Eltern:
-
Schulabschluss der Mutter: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Schulabschluss des Vaters: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Berufsausbildung der Mutter: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Berufsausbildung des Vaters: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Derzeitige Berufstätigkeit der Mutter: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
-
Derzeitige Berufstätigkeit des Vaters: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
Haben Sie noch Fragen an die Schulärztin / den Schularzt?
- Nein
- Ja, _________________________________________________________________________
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) ist es die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch die Schuleingangsuntersuchungen, die ärztlich feststellen sollen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten. Diese Untersuchungen können von speziell geschulten Ärzten durchgeführt werden, die außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig sind.
Information zur Datenerfassung und zum Datenschutz
Über die Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung bezüglich der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erhobenen personenbezogenen Daten können Sie sich beim Untersuchungstermin oder im Vorfeld auf unserer Internetseite unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
-
Senioren
-
Pflegebedürftige
-
Angehörige
-
alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
-
Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
-
Pflegegerechte Wohnformen
-
Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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