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Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

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Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer

Der Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer ist ein wich­ti­ger Beglei­ter für Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, deren Kin­der kurz vor dem Schul­ein­tritt ste­hen. Mit die­sem Bogen kön­nen Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über die Gesund­heit und Ent­wick­lung Ihres Kin­des struk­tu­riert zusam­men­stel­len. Erfah­ren Sie hier, wel­che Anga­ben Sie machen soll­ten und war­um die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung eine bedeu­ten­de Rol­le für den erfolg­rei­chen Start in die Schul­lauf­bahn spielt. Opti­mie­ren Sie mit die­sen Infor­ma­tio­nen die Vor­be­rei­tung auf die­sen wich­ti­gen Schritt im Leben Ihres Kindes.

Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer: Alles, was Eltern wis­sen müssen

Die Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer stellt einen bedeu­ten­den Schritt für kom­men­de Schul­jah­re dar. Die­se Unter­su­chung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und Teil des Schul­auf­nah­me­pro­zes­ses, unab­hän­gig davon, ob die Ein­schu­lung auf das nächs­te Jahr ver­scho­ben wird oder nicht.

Die Unter­su­chung zielt dar­auf ab, den Ent­wick­lungs- und Gesund­heits­zu­stand jedes Kin­des ärzt­lich zu bewer­ten. Eltern wer­den gebe­ten, den bei­gefüg­ten “Vor­be­rei­tungs­bo­gen der Eltern auf die Unter­su­chung” sorg­fäl­tig aus­zu­fül­len und zur Unter­su­chung mit­zu­brin­gen. Infor­ma­tio­nen zur bis­he­ri­gen Ent­wick­lung, frü­he­ren Erkran­kun­gen und dem häus­li­chen Umfeld sind ent­schei­dend für die Beur­tei­lung der Kinder.

Alle erho­be­nen Daten unter­lie­gen stren­gen Daten­schutz­be­stim­mun­gen und ärzt­li­cher Schwei­ge­pflicht. Nach einer gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist von 10 Jah­ren wer­den die Daten gelöscht. Anony­mi­sier­te Daten die­nen sta­tis­ti­schen Aus­wer­tun­gen, um den Gesund­heits­zu­stand der Kin­der zu ana­ly­sie­ren und gege­be­nen­falls Maß­nah­men zu ergreifen.

Eltern soll­ten das (gel­be) Vor­sor­ge­heft, den Impf­aus­weis sowie gege­be­nen­falls Bril­le oder Hör­ge­rä­te zur Unter­su­chung mit­brin­gen, um eine umfas­sen­de Beur­tei­lung ihres Kin­des zu ermöglichen.


Mus­ter­text: 

Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

Bit­te aus­ge­füllt zusam­men mit Vor­sor­ge­heft und Impf­buch zur Unter­su­chung mitbringen

Besuch­te Einrichtungen:

  • Kei­ne Einrichtung
  • Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Heil­päd­ago­gi­scher Kin­der­gar­ten in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Inte­gra­ti­ons­maß­nah­me im Kin­der­gar­ten in ________________________________________, ____ Jahre
  • Sprach­heil­kin­der­gar­ten in _____________________________________________________, ____ Jahre

Per­so­nen­da­ten:

  • Adres­se der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten: _________________________________________________________

  • Vor­na­me des Vaters: ______________________ Vor­na­me der Mut­ter: ___________________________

  • Geburts­jahr: ____________________________ Geburts­jahr: ________________________________

  • Tele­fon­num­mer: __________________________________

  • Her­kunfts­land des Vaters: _________________ Her­kunfts­land der Mut­ter: _______________________

  • Staats­an­ge­hö­rig­keit des Vaters: ______________ Staats­an­ge­hö­rig­keit der Mut­ter: _______________

  • Fami­li­en­spra­che Deutsch: Ja, Nein

  • Mehr­spra­chig: Ja, Nein Wel­che: ________________________________________

Geburts­ver­lauf (sie­he U1 des gel­ben Vorsorgeheftes):

  • Nor­ma­ler Schwan­ger­schafts­ver­lauf: Ja, Nein ____________________________________________

  • Geburt in der _______. Schwan­ger­schafts­wo­che mit: nor­ma­ler Ent­bin­dung, Kai­ser­schnitt, Zan­ge, Saug­glo­cke, Sons­ti­ge ______________________

  • Mehr­lin­ge: ______ Apgar-Wer­te: ___/ ___/ ___ Nabel­arte­rie pH: ______

  • Geburts­ge­wicht: ___________g Geburts­grö­ße: ______cm

  • Frei­es Lau­fen bis 18 Mona­te: Ja, Nein Zwei-Wort-Sät­ze mit 24 Mona­ten: Ja, Nein

  • Beson­der­hei­ten: _________________________________________________________________

Wel­che Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen hat­te Ihr Kind bisher?

  • Wind­po­cken, Schar­lach, Keuch­hus­ten, Masern, Mumps, Röteln, Hepa­ti­tis, Menin­gi­tis, Sons­ti­ge ____________________________

Lei­det Ihr Kind an: (bit­te ankreuzen)

  • Asth­ma, All­er­gie, Neu­ro­der­mi­tis, Dia­be­tes, Harn­wegs­in­fek­te, Bewe­gungs­un­ru­he, Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­che, Bett­näs­sen, Ohren­ent­zün­dun­gen, Anfalls­lei­den, Herz­feh­ler, Orthop. Erkran­kung, allerg. Rhi­ni­tis, Ekzem, Sons­ti­ge ____________________________

Ope­ra­tio­nen:

  • Poly­pen, Man­deln, Unfall, Pau­ken­röhr­chen, Leis­ten­bruch, Vor­haut­ver­en­gung, Sons­ti­ge _________________________________________________________________

Hat Ihr Kind an För­der­maß­nah­men teilgenommen?

  • Kran­ken­gym­nas­tik, Psy­cho­mo­to­ri­sches Tur­nen, Ergo­the­ra­pie, Sprach­the­ra­pie, Heil­päd­ago­gi­sche För­de­rung, Psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung, Sons­ti­ge ____________________________

Benö­tigt Ihr Kind regel­mä­ßig Medikamente?

  • Nein, Ja Wel­che: _______________________________

Häus­li­che Situation:

  • Im Haus­halt leben­de Kin­der (bit­te begin­nen Sie mit dem ältes­ten Kind und heben Sie das zu unter­su­chen­de Kind hervor!)

Wer soll Ihr Kind vor­aus­sicht­lich nach der Schu­le betreuen?

  • Eltern oder Eltern­teil, Tages­mut­ter, Hort, Ange­hö­ri­ge, Ande­re ___________________________

Wer erzieht Ihr Kind?

  • Bei­de Eltern, Alleinerziehende/r, Eltern­teil mit Part­ner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Insti­tu­ti­on ___________________________

Anga­ben zu den Eltern:

  • Schul­ab­schluss der Mut­ter: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Schul­ab­schluss des Vaters: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung der Mut­ter: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung des Vaters: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit der Mut­ter: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit des Vaters: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

Haben Sie noch Fra­gen an die Schul­ärz­tin / den Schularzt?

  • Nein
  • Ja, _________________________________________________________________________

Gemäß § 5 des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (NGöGD) ist es die Auf­ga­be der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, die Gesund­heit von Kin­dern und Jugend­li­chen zu schüt­zen und zu för­dern. Dies geschieht unter ande­rem durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen, die ärzt­lich fest­stel­len sol­len, ob gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen vor­lie­gen, die die Schul­fä­hig­keit beein­flus­sen könn­ten. Die­se Unter­su­chun­gen kön­nen von spe­zi­ell geschul­ten Ärz­ten durch­ge­führt wer­den, die außer­halb des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes tätig sind.

Infor­ma­ti­on zur Daten­er­fas­sung und zum Daten­schutz
Über die Trans­pa­renz- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Arti­kel 13 und 14 der Euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung bezüg­lich der im Rah­men der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kön­nen Sie sich beim Unter­su­chungs­ter­min oder im Vor­feld auf unse­rer Inter­net­sei­te unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.


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Kon­takt

Schul­fit Nach­hil­fe & Coaching

  • Stand­ort: 26789 Leer, Heis­fel­der Stra­ße 2, Tele­fon: 0491 – 5951
  • Stand­ort: 26802 Moorm­er­land, Rudolf-Eucken-Stra­ße 14, Tele­fon: 04954 — 8789
  • E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
  • Whats­App oder SMS: 0176 24206004
 

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cBox in Ditz­um: Digi­ta­ler Dorf­la­den sorgt für neue Nah­ver­sor­gung im Rheiderland

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Von links: Tors­ten Din­ke­la (ProEn­ge­no), Nico Blo­em (SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter),  Mar­tin Sin­ning (SPD Ditz­um) und Hil­de Hom­mers (SPD Ditz­um). Foto: privat

cBox in Ditz­um: Digi­ta­ler Dorf­la­den schließt Lücke bei der Nahversorgung

Seit der Eröff­nung im Juni ent­wi­ckelt sich die cBox in Ditz­um posi­tiv. Der voll­stän­dig digi­ta­li­sier­te Laden bie­tet den Men­schen im Rhei­der­land täg­lich von 5 bis 23 Uhr eine Ein­kaufs­mög­lich­keit – auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen. SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Nico Blo­em infor­mier­te sich vor Ort über das Kon­zept und die bis­he­ri­gen Erfahrungen.

Ditz­um – Die im Juni eröff­ne­te cBox in Ditz­um ist nach Ein­schät­zung der Betrei­ber auf einem guten Weg. Beim Besuch des SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Nico Blo­em aus Wee­ner berich­te­te Tors­ten Din­ke­la, der die cBox für den Ener­gie­dienst­leis­ter ProEn­ge­no betreibt, von einer posi­ti­ven Entwicklung.

„Unser Ange­bot schließt eine Lücke. Wir sind mit der bis­he­ri­gen Ent­wick­lung sehr zufrie­den“, erklär­te Din­ke­la beim Rund­gang durch den 165 Qua­drat­me­ter gro­ßen Laden.

Mit Lebens­mit­teln wird die cBox von der Com­bi-Ket­te belie­fert. Das Sor­ti­ment ermög­licht den Bewoh­nern von Ditz­um und Umge­bung, sich direkt vor Ort mit Din­gen des täg­li­chen Bedarfs zu versorgen.

Ein­kau­fen rund um die Uhr – fast

Das Beson­de­re an der cBox ist ihr voll­stän­dig digi­ta­li­sier­tes Kon­zept. Ein­kauf, Bezah­lung und Bestell­pro­zes­se lau­fen weit­ge­hend auto­ma­tisch. Dadurch kann der Laden mit ver­gleichs­wei­se wenig Per­so­nal betrie­ben werden.

Ganz ohne Men­schen funk­tio­niert das Kon­zept aller­dings nicht. Ins­ge­samt küm­mern sich sie­ben Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter um die cBox und über­neh­men all jene Auf­ga­ben, die nicht digi­tal erle­digt wer­den können.

„Ganz ohne Men­schen geht es nicht“, stell­te Din­ke­la fest.

Geöff­net ist die cBox täg­lich von 5 bis 23 Uhr – und das auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen. Damit bie­tet der Laden gera­de im länd­li­chen Raum eine zusätz­li­che Mög­lich­keit, Lebens­mit­tel und ande­re Waren des täg­li­chen Bedarfs auch außer­halb klas­si­scher Öff­nungs­zei­ten einzukaufen.

Gleich­mä­ßi­ge Nut­zung und kei­ne Pro­ble­me mit Diebstahl

Inter­es­sant sind auch die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit dem neu­en Kon­zept. Nach Anga­ben von Tors­ten Din­ke­la wird die cBox sehr gleich­mä­ßig über den Tag hin­weg genutzt. Eine Sor­ge, die bei voll­stän­dig oder weit­ge­hend digi­ta­li­sier­ten Geschäf­ten häu­fig eine Rol­le spielt, hat sich in Ditz­um bis­lang dage­gen nicht bestätigt.

„Der Laden wird sehr gleich­mä­ßig genutzt, und Dieb­stahl ist zum Glück über­haupt kein The­ma“, berich­tet Dinkela.

Für ein Schmun­zeln sorgt bei ihm dage­gen ein ande­res Phä­no­men: „Die Bana­nen sind immer sofort ausverkauft.“

Blo­em: „Das Ange­bot schließt eine Lücke“

SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Nico Blo­em zeig­te sich beim Besuch beein­druckt vom Enga­ge­ment hin­ter dem Pro­jekt. Gera­de mit Blick auf die Nah­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum sieht er in der cBox ein inter­es­san­tes Modell.

„Herz­li­chen Dank und Respekt für das Enga­ge­ment von ProEn­ge­no und ganz per­sön­lich von Tors­ten Din­ke­la“, sag­te Bloem.

Für den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten geht es bei der cBox um eine zen­tra­le Fra­ge: Wie lässt sich die Nah­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum auch dort sicher­stel­len, wo klas­si­sche Lebens­mit­tel­ge­schäf­te mög­li­cher­wei­se nicht mehr wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den können?

„Wir reden über Nah­ver­sor­gung und kon­kret über die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum. Genau die­ses Kon­zept schafft die Mög­lich­keit“, erklär­te Bloem.

Sei­ner Ein­schät­zung nach zei­gen die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen, dass digi­ta­li­sier­te Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten gera­de auf dem Land auf Inter­es­se sto­ßen kön­nen. „Wir stel­len fest, dass die cBo­xen gera­de auf dem Lan­de sehr gut ankom­men“, so Bloem.

Gleich­zei­tig brau­che es Men­schen, die sol­che Pro­jek­te tat­säch­lich auf den Weg brin­gen. „Aber es muss immer jeman­den geben, der die Initia­ti­ve ergreift. Gut, dass Tors­ten Din­ke­la und ProEn­ge­no das gemacht haben“, beton­te der SPD-Politiker.

Digi­ta­les Ein­kaufs­kon­zept für Ditzum

Die cBox in Ditz­um ver­bin­det damit moder­ne Tech­nik mit einem klas­si­schen Ziel: der Siche­rung der Nah­ver­sor­gung. Durch die lan­gen täg­li­chen Öff­nungs­zei­ten kön­nen Kun­den fle­xi­bel ein­kau­fen, wäh­rend digi­ta­le Abläu­fe den Betrieb auch mit einem über­schau­ba­ren Per­so­nal­auf­wand ermöglichen.

Für Ditz­um bedeu­tet das Ange­bot eine zusätz­li­che Ein­kaufs­mög­lich­keit direkt im Ort. Die bis­he­ri­ge Ent­wick­lung stimmt den Betrei­ber Tors­ten Din­ke­la jeden­falls positiv.

Der Besuch von Nico Blo­em mach­te zugleich deut­lich, wel­che Bedeu­tung sol­che neu­en Kon­zep­te für die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum haben können.

 

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Kreis­feu­er­wehr Leer: Mar­tin Steb­ner und Hans Her­mann Leehm­huis gewählt.

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Auf dem Foto sind Mar­tin Steb­ner, Hans Her­mann Leehm­huis, Land­rat Mat­thi­as Groo­te und Kreis­brand­meis­ter Ernst Ber­ends zu sehen.

Kreis­feu­er­wehr Leer stellt Wei­chen für die Zukunft: Füh­rungs­wech­sel in den Brand­ab­schnit­ten Nord und Süd

Wich­ti­ge per­so­nel­le Ent­schei­dun­gen bei der Kreis­feu­er­wehr Leer: Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner mit gro­ßer Mehr­heit zu neu­en Brand­ab­schnitts­lei­tern gewählt.

Bei der Kreis­feu­er­wehr Leer sind wich­ti­ge Wei­chen für die zukünf­ti­ge Füh­rung der bei­den Brand­ab­schnit­te Nord und Süd gestellt wor­den. Am Diens­tag­abend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemein­de­brand­meis­ter der bei­den Brand­ab­schnit­te zusam­men, um über die Beset­zung der Füh­rungs­po­si­tio­nen zu entscheiden.

Der Ter­min fand im Rah­men eines beson­de­ren Abends statt: Neben den Wah­len stand auch die offi­zi­el­le Über­ga­be des neu­en Groß­tank­lösch­fahr­zeugs (GTLF) auf dem Programm.

Gehei­me Wahl für die neu­en Brandabschnittsleiter

Bei der Wahl der Brand­ab­schnitts­lei­ter gel­ten beson­de­re for­ma­le Anfor­de­run­gen. Da es sich bei den Ämtern um Posi­tio­nen als Ehren­be­am­te des Land­krei­ses Leer han­delt, wur­de die Wahl ord­nungs­ge­mäß schrift­lich und geheim durchgeführt.

Für den Brand­ab­schnitt Süd stell­ten sich ins­ge­samt drei erfah­re­ne Feu­er­wehr­ka­me­ra­den zur Wahl. Die Wahl­be­rech­tig­ten spra­chen sich mit gro­ßer Mehr­heit für Hans Her­mann Leehm­huis von der Feu­er­wehr Bun­de aus. Er soll künf­tig die Ver­ant­wor­tung für den Brand­ab­schnitt Süd übernehmen.

Auch im Brand­ab­schnitt Nord fiel die Ent­schei­dung mit gro­ßer Mehr­heit. Dort wur­de Mar­tin Steb­ner von der Feu­er­wehr Leer zum neu­en Brand­ab­schnitts­lei­ter gewählt.

Damit ste­hen die vor­ge­se­he­nen Nach­fol­ger für die bei­den wich­ti­gen Füh­rungs­po­si­tio­nen inner­halb der Kreis­feu­er­wehr Leer fest.

For­ma­le Bestä­ti­gung durch den Kreis­tag steht noch aus

Mit der Wahl ist das Ver­fah­ren aller­dings noch nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen. Bevor Hans Her­mann Leehm­huis und Mar­tin Steb­ner ihre neu­en Ämter offi­zi­ell antre­ten kön­nen, muss der Kreis­tag des Land­krei­ses Leer die jewei­li­gen Wah­len noch for­mell bestätigen.

Erst nach die­sem Beschluss kön­nen die bei­den gewähl­ten Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ihre neu­en Funk­tio­nen offi­zi­ell übernehmen.

Die Wahl ist damit ein wich­ti­ger Schritt für die wei­te­re Orga­ni­sa­ti­on und Füh­rung der Kreis­feu­er­wehr Leer. Die Brand­ab­schnitts­lei­ter über­neh­men inner­halb der Feu­er­wehr wich­ti­ge Auf­ga­ben und tra­gen Ver­ant­wor­tung für die jewei­li­gen Brandabschnitte.

Neue Füh­rung für Nord und Süd

Mit der Wahl von Mar­tin Steb­ner für den Brand­ab­schnitt Nord und Hans Her­mann Leehm­huis für den Brand­ab­schnitt Süd haben die Wahl­be­rech­tig­ten ein deut­li­ches Signal gesetzt. Bei­de Feu­er­wehr­ka­me­ra­den ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Feu­er­wehr­we­sen und sol­len künf­tig Ver­ant­wor­tung auf Ebe­ne der Kreis­feu­er­wehr übernehmen.

Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Beset­zung der bei­den Ehren­be­am­ten­stel­len liegt nun beim Kreistag.



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Land­ge­richt Aurich: Vier neue Straf­ver­fah­ren wegen Ver­ge­wal­ti­gung, Raub und Betrug

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Vier neue Straf­ver­fah­ren: Land­ge­richt ver­han­delt schwe­re Vor­wür­fe in Ostfriesland

In der ers­ten Sep­tem­ber­wo­che begin­nen am Land­ge­richt meh­re­re erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Die Fäl­le rei­chen von dem Vor­wurf einer Ver­ge­wal­ti­gung über schwe­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät bis hin zu ban­den­mä­ßi­gem Betrug und Geld­wä­sche. Ver­han­delt wird in Aurich und Emden betref­fend Taten aus den Jah­ren 2022 bis 2025.

Das Land­ge­richt hat die neu begin­nen­den erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren für die Kalen­der­wo­che 36 bekannt gege­ben. Ins­ge­samt ste­hen vier Ver­fah­ren vor den Gro­ßen Straf­kam­mern bezie­hungs­wei­se der Gro­ßen Jugend­kam­mer an. Die Vor­wür­fe sind unter­schied­lich, teil­wei­se geht es um schwe­re Straftaten.

Wich­tig: Bei sämt­li­chen Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Die Haupt­ver­hand­lun­gen die­nen dazu, zu klä­ren, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutreffen.

Ver­ge­wal­ti­gung in Emden: Pro­zess gegen 37-Jäh­ri­gen beginnt

Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 10/26 ein Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Ver­han­delt wird in Saal 116.

Ange­klagt ist ein 37-jäh­ri­ger Mann aus Emden. Ihm wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in sei­ner Woh­nung in Emden eine wäh­rend der Tat schla­fen­de Zeu­gin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind zwei Zeu­gen und ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Ein Fort­set­zungs­ter­min ist für 7. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.

Vier Fäl­le von Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung in Dornum

Eben­falls vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer beginnt am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 11 KLs 48/23. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs.

Ange­klagt ist ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Dor­num. Ihm wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen Janu­ar 2022 und Mai 2022 in Dor­num und an ande­ren Orten in ins­ge­samt vier Fäl­len jeweils durch die­sel­be Hand­lung eine Ver­ge­wal­ti­gung und eine Kör­per­ver­let­zung zum Nach­teil sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin began­gen zu haben.

Für den Auf­takt sind vier Zeu­gen geladen.

Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt. Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 9. Sep­tem­ber und 15. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.

Ban­den­mä­ßi­ger Betrug und Geld­wä­sche: Vier Ange­klag­te vor der Jugendkammer

Am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr beginnt außer­dem unter dem Akten­zei­chen 13 KLs 14/26 ein umfang­rei­ches Ver­fah­ren vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer. Vor­sit­zen­der Rich­ter ist Rich­ter am Land­ge­richt Wit­te. Ver­han­delt wird in Saal 108.

In die­sem Ver­fah­ren müs­sen sich vier Ange­klag­te verantworten.

Ein 33-jäh­ri­ger Ange­klag­ter aus Nor­den befin­det sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft. Zwei wei­te­re Ange­klag­te im Alter von 32 und 25 Jah­ren woh­nen eben­falls in Nor­den. Der vier­te Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt und kommt aus Wes­ter­holt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, die Taten als Her­an­wach­sen­der began­gen zu haben.

Dem 33- und dem 32-Jäh­ri­gen wird zur Last gelegt, zwi­schen Juli 2023 und März 2024, unter ande­rem in Nor­den und Witt­mund, als Mit­glie­der einer Ban­de gewerbs­mä­ßi­ge Betrugs­straf­ta­ten began­gen zu haben.

Dabei sol­len sich die Täter bei ihren Anru­fen gegen­über Geschä­dig­ten als Bank­mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Auf die­se Wei­se sol­len sie die Betrof­fe­nen dazu bewegt haben, Trans­ak­tio­nen im Online-Ban­king auf ein Kon­to der Täter­grup­pe vorzunehmen.

Dem 33-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird inner­halb der mut­maß­li­chen Ban­de unter ande­rem die Anwer­bung soge­nann­ter Finanz­agen­ten zuge­schrie­ben. Der 32-Jäh­ri­ge soll ihn dabei unter­stützt haben.

Den bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten wird unter ande­rem Geld­wä­sche vor­ge­wor­fen. Sie sol­len unter ande­rem inkri­mi­nier­te Gel­der für die bei­den vor­ge­nann­ten Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet haben.

Zum ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min ist ein Dol­met­scher geladen.

Das Ver­fah­ren ist auf meh­re­re Ter­mi­ne ange­setzt. Wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge sind der 23. Sep­tem­ber, 7. Okto­ber, 9. Okto­ber, 30. Okto­ber, 6. Novem­ber, 25. Novem­ber und 27. Novem­ber 2026.

Schwe­rer Raub in Emden: Zwei Ange­klag­te befin­den sich in Haft

Am 3. Sep­tem­ber 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 19 KLs 11/26 ein wei­te­res Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt erneut der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Die Ver­hand­lung fin­det in Saal 116 statt.

Ange­klagt sind ein 28-Jäh­ri­ger und ein 22-Jäh­ri­ger, die sich der­zeit bei­de in Haft befinden.

Den bei­den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in Emden gemein­sam mit wei­te­ren, geson­dert ver­folg­ten Tat­ver­däch­ti­gen einen schwe­ren Raub und eine gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Nach dem Tat­vor­wurf soll die Grup­pe am Abend des Tat­ta­ges mit einem Mes­ser, einem Base­ball­schlä­ger und einer Schuss­waf­fe in die Woh­nung des mut­maß­lich Geschä­dig­ten in Emden ein­ge­drun­gen sein.

Dort soll der mut­maß­lich Geschä­dig­te mit dem Base­ball­schlä­ger gegen den Kopf geschla­gen wor­den sein und zu Boden gegan­gen sein. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len die Täter ihm wei­te­re Schlä­ge mit dem Base­ball­schlä­ger sowie Trit­te zuge­fügt haben.

Anschlie­ßend sol­len die Täter das Han­dy und die Schlüs­sel des mut­maß­lich Geschä­dig­ten an sich genom­men haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag sind drei Zeu­gen und ein Dol­met­scher geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 14. Sep­tem­ber und 21. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt für alle Angeklagten

Bei der Bericht­erstat­tung über die Ver­fah­ren ist zu beach­ten, dass es sich um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft bezie­hungs­wei­se Ankla­ge­be­hör­de han­delt, die im Pro­zess erst noch über­prüft wer­den müs­sen. Die Haupt­ver­hand­lung dient gera­de dazu, die erho­be­nen Vor­wür­fe aufzuklären.

Für alle Ange­klag­ten gilt daher bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Das Land­ge­richt weist zudem dar­auf hin, dass sich ange­setz­te Ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len kön­nen. Besu­cher soll­ten des­halb die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts beachten.

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