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Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

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Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer

Der Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer ist ein wich­ti­ger Beglei­ter für Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, deren Kin­der kurz vor dem Schul­ein­tritt ste­hen. Mit die­sem Bogen kön­nen Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über die Gesund­heit und Ent­wick­lung Ihres Kin­des struk­tu­riert zusam­men­stel­len. Erfah­ren Sie hier, wel­che Anga­ben Sie machen soll­ten und war­um die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung eine bedeu­ten­de Rol­le für den erfolg­rei­chen Start in die Schul­lauf­bahn spielt. Opti­mie­ren Sie mit die­sen Infor­ma­tio­nen die Vor­be­rei­tung auf die­sen wich­ti­gen Schritt im Leben Ihres Kindes.

Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer: Alles, was Eltern wis­sen müssen

Die Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer stellt einen bedeu­ten­den Schritt für kom­men­de Schul­jah­re dar. Die­se Unter­su­chung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und Teil des Schul­auf­nah­me­pro­zes­ses, unab­hän­gig davon, ob die Ein­schu­lung auf das nächs­te Jahr ver­scho­ben wird oder nicht.

Die Unter­su­chung zielt dar­auf ab, den Ent­wick­lungs- und Gesund­heits­zu­stand jedes Kin­des ärzt­lich zu bewer­ten. Eltern wer­den gebe­ten, den bei­gefüg­ten “Vor­be­rei­tungs­bo­gen der Eltern auf die Unter­su­chung” sorg­fäl­tig aus­zu­fül­len und zur Unter­su­chung mit­zu­brin­gen. Infor­ma­tio­nen zur bis­he­ri­gen Ent­wick­lung, frü­he­ren Erkran­kun­gen und dem häus­li­chen Umfeld sind ent­schei­dend für die Beur­tei­lung der Kinder.

Alle erho­be­nen Daten unter­lie­gen stren­gen Daten­schutz­be­stim­mun­gen und ärzt­li­cher Schwei­ge­pflicht. Nach einer gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist von 10 Jah­ren wer­den die Daten gelöscht. Anony­mi­sier­te Daten die­nen sta­tis­ti­schen Aus­wer­tun­gen, um den Gesund­heits­zu­stand der Kin­der zu ana­ly­sie­ren und gege­be­nen­falls Maß­nah­men zu ergreifen.

Eltern soll­ten das (gel­be) Vor­sor­ge­heft, den Impf­aus­weis sowie gege­be­nen­falls Bril­le oder Hör­ge­rä­te zur Unter­su­chung mit­brin­gen, um eine umfas­sen­de Beur­tei­lung ihres Kin­des zu ermöglichen.


Mus­ter­text: 

Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

Bit­te aus­ge­füllt zusam­men mit Vor­sor­ge­heft und Impf­buch zur Unter­su­chung mitbringen

Besuch­te Einrichtungen:

  • Kei­ne Einrichtung
  • Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Heil­päd­ago­gi­scher Kin­der­gar­ten in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Inte­gra­ti­ons­maß­nah­me im Kin­der­gar­ten in ________________________________________, ____ Jahre
  • Sprach­heil­kin­der­gar­ten in _____________________________________________________, ____ Jahre

Per­so­nen­da­ten:

  • Adres­se der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten: _________________________________________________________

  • Vor­na­me des Vaters: ______________________ Vor­na­me der Mut­ter: ___________________________

  • Geburts­jahr: ____________________________ Geburts­jahr: ________________________________

  • Tele­fon­num­mer: __________________________________

  • Her­kunfts­land des Vaters: _________________ Her­kunfts­land der Mut­ter: _______________________

  • Staats­an­ge­hö­rig­keit des Vaters: ______________ Staats­an­ge­hö­rig­keit der Mut­ter: _______________

  • Fami­li­en­spra­che Deutsch: Ja, Nein

  • Mehr­spra­chig: Ja, Nein Wel­che: ________________________________________

Geburts­ver­lauf (sie­he U1 des gel­ben Vorsorgeheftes):

  • Nor­ma­ler Schwan­ger­schafts­ver­lauf: Ja, Nein ____________________________________________

  • Geburt in der _______. Schwan­ger­schafts­wo­che mit: nor­ma­ler Ent­bin­dung, Kai­ser­schnitt, Zan­ge, Saug­glo­cke, Sons­ti­ge ______________________

  • Mehr­lin­ge: ______ Apgar-Wer­te: ___/ ___/ ___ Nabel­arte­rie pH: ______

  • Geburts­ge­wicht: ___________g Geburts­grö­ße: ______cm

  • Frei­es Lau­fen bis 18 Mona­te: Ja, Nein Zwei-Wort-Sät­ze mit 24 Mona­ten: Ja, Nein

  • Beson­der­hei­ten: _________________________________________________________________

Wel­che Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen hat­te Ihr Kind bisher?

  • Wind­po­cken, Schar­lach, Keuch­hus­ten, Masern, Mumps, Röteln, Hepa­ti­tis, Menin­gi­tis, Sons­ti­ge ____________________________

Lei­det Ihr Kind an: (bit­te ankreuzen)

  • Asth­ma, All­er­gie, Neu­ro­der­mi­tis, Dia­be­tes, Harn­wegs­in­fek­te, Bewe­gungs­un­ru­he, Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­che, Bett­näs­sen, Ohren­ent­zün­dun­gen, Anfalls­lei­den, Herz­feh­ler, Orthop. Erkran­kung, allerg. Rhi­ni­tis, Ekzem, Sons­ti­ge ____________________________

Ope­ra­tio­nen:

  • Poly­pen, Man­deln, Unfall, Pau­ken­röhr­chen, Leis­ten­bruch, Vor­haut­ver­en­gung, Sons­ti­ge _________________________________________________________________

Hat Ihr Kind an För­der­maß­nah­men teilgenommen?

  • Kran­ken­gym­nas­tik, Psy­cho­mo­to­ri­sches Tur­nen, Ergo­the­ra­pie, Sprach­the­ra­pie, Heil­päd­ago­gi­sche För­de­rung, Psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung, Sons­ti­ge ____________________________

Benö­tigt Ihr Kind regel­mä­ßig Medikamente?

  • Nein, Ja Wel­che: _______________________________

Häus­li­che Situation:

  • Im Haus­halt leben­de Kin­der (bit­te begin­nen Sie mit dem ältes­ten Kind und heben Sie das zu unter­su­chen­de Kind hervor!)

Wer soll Ihr Kind vor­aus­sicht­lich nach der Schu­le betreuen?

  • Eltern oder Eltern­teil, Tages­mut­ter, Hort, Ange­hö­ri­ge, Ande­re ___________________________

Wer erzieht Ihr Kind?

  • Bei­de Eltern, Alleinerziehende/r, Eltern­teil mit Part­ner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Insti­tu­ti­on ___________________________

Anga­ben zu den Eltern:

  • Schul­ab­schluss der Mut­ter: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Schul­ab­schluss des Vaters: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung der Mut­ter: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung des Vaters: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit der Mut­ter: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit des Vaters: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

Haben Sie noch Fra­gen an die Schul­ärz­tin / den Schularzt?

  • Nein
  • Ja, _________________________________________________________________________

Gemäß § 5 des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (NGöGD) ist es die Auf­ga­be der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, die Gesund­heit von Kin­dern und Jugend­li­chen zu schüt­zen und zu för­dern. Dies geschieht unter ande­rem durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen, die ärzt­lich fest­stel­len sol­len, ob gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen vor­lie­gen, die die Schul­fä­hig­keit beein­flus­sen könn­ten. Die­se Unter­su­chun­gen kön­nen von spe­zi­ell geschul­ten Ärz­ten durch­ge­führt wer­den, die außer­halb des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes tätig sind.

Infor­ma­ti­on zur Daten­er­fas­sung und zum Daten­schutz
Über die Trans­pa­renz- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Arti­kel 13 und 14 der Euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung bezüg­lich der im Rah­men der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kön­nen Sie sich beim Unter­su­chungs­ter­min oder im Vor­feld auf unse­rer Inter­net­sei­te unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.


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Kon­takt

Schul­fit Nach­hil­fe & Coaching

  • Stand­ort: 26789 Leer, Heis­fel­der Stra­ße 2, Tele­fon: 0491 – 5951
  • Stand­ort: 26802 Moorm­er­land, Rudolf-Eucken-Stra­ße 14, Tele­fon: 04954 — 8789
  • E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
  • Whats­App oder SMS: 0176 24206004
 

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Erfolg­rei­che platt­deut­sche Komö­die im Zoll­haus: Vor­stand ein­stim­mig bestätigt!

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Der ein­stim­mig wie­der­ge­wähl­te Vor­stand des Ver­eins „Komö­die im Zoll­haus“ (von links): Sil­ke Hein (1. Vor­sit­zen­de), Fol­kert Har­ders (2. Vor­sit­zen­der und Regis­seur) und Heinz Rött­gers (Kas­sen­wart).

Komö­die im Zoll­haus bestä­tigt Vor­stand ein­stim­mig – Erfolg­rei­che Thea­ter­sai­son wird fortgesetzt

Der Ver­ein „Komö­die im Zoll­haus“ setzt auf Kon­ti­nui­tät: Bei der tur­nus­mä­ßi­gen Mit­glie­der­ver­samm­lung wur­de der Vor­stand nach drei Jah­ren Amts­zeit ein­stim­mig wie­der­ge­wählt. Sil­ke Hein bleibt Vor­sit­zen­de, Fol­kert Har­ders wei­ter­hin stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der und Regis­seur. Heinz Rött­gers wur­de als Kas­sen­wart bestätigt.

Bevor die Mit­glie­der zur Wahl schrit­ten, blick­te die Vor­sit­zen­de Sil­ke Hein auf die ver­gan­ge­nen drei Jah­re zurück. Dabei fiel ihre Bilanz posi­tiv aus: Jeweils im März prä­sen­tier­te der Ver­ein im beson­de­ren Ambi­en­te des Dach­thea­ters im Zoll­haus eine platt­deut­sche Komö­die. Ins­ge­samt neun Auf­füh­run­gen stan­den pro Sai­son auf dem Pro­gramm. Die meis­ten Vor­stel­lun­gen waren sogar aus­ver­kauft – ein schö­ner Erfolg und eine Bestä­ti­gung für die Arbeit des gesam­ten Ensembles.

Sonn­tags­vor­stel­lun­gen kom­men beim Publi­kum an

Ein beson­de­rer Schwer­punkt des Rück­blicks lag auf den Nach­mit­tags­vor­stel­lun­gen am Sonn­tag. Zum zwei­ten Mal hat­te der Ver­ein in die­sem Jahr eine sol­che Auf­füh­rung ange­bo­ten. Die Reso­nanz war erneut über­zeu­gend: Sämt­li­che Zuschau­er­plät­ze waren besetzt.

„Die Tat­sa­che, dass jeweils alle Zuschau­er­plät­ze besetzt waren, zeigt uns, dass es die rich­ti­ge Ent­schei­dung war, ein sol­ches Ange­bot zu machen“, erklär­te Sil­ke Hein. Auch die Bewir­tung in den Pau­sen trug zum beson­de­ren Erleb­nis bei. Tee und Krint­stuut ergänz­ten die Sonn­tags­vor­stel­lun­gen und sorg­ten für eine gemüt­li­che Atmosphäre.

Auf­grund der posi­ti­ven Erfah­run­gen steht für den Ver­ein fest, dass die­ses Ange­bot fort­ge­führt wird. Auch künf­tig soll es jeweils eine Vor­stel­lung an einem Sonn­tag­nach­mit­tag geben.

Soli­de Finan­zen und Aus­blick auf die neue Saison

Einen Über­blick über die finan­zi­el­le Situa­ti­on gab Kas­sen­wart Heinz Rött­gers. Sei­ne Ein­schät­zung fiel beru­hi­gend aus: Die Finan­zen des Ver­eins sei­en soli­de. Die Ein­nah­men aus den Ein­tritts­gel­dern sowie die Spen­den der Spon­so­ren reich­ten aus, um die erheb­li­chen Kos­ten des Thea­ter­be­triebs zu decken.

Zum Abschluss des Rück­blicks rich­te­te sich der Blick bereits auf die kom­men­de Spiel­zeit. Fol­kert Har­ders, der als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der zugleich die Regie über­nimmt, gab der Mit­glie­der­ver­samm­lung einen ers­ten Aus­blick auf das Thea­ter­stück der nächs­ten Sai­son. Damit dür­fen sich die Freun­de der platt­deut­schen Büh­ne bereits auf die nächs­te Pro­duk­ti­on im Zoll­haus-Dach­thea­ter freuen.

Vor­stand ein­stim­mig im Amt bestätigt

Mit Applaus wür­dig­ten die Mit­glie­der die geleis­te­te Arbeit des bis­he­ri­gen Vor­stands. Alle drei Vor­stands­mit­glie­der erklär­ten sich bereit, ihre Auf­ga­ben auch künf­tig weiterzuführen.

Bei der anschlie­ßen­den Wahl wur­den alle Amts­in­ha­ber ein­stim­mig bestä­tigt: Sil­ke Hein bleibt Vor­sit­zen­de, Fol­kert Har­ders stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der und Heinz Rött­gers Kassenwart.

Mit der Wie­der­wahl setzt der Ver­ein auf bewähr­te Zusam­men­ar­beit und schafft eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für die wei­te­re Ver­eins­ar­beit. Die erfolg­rei­che Reso­nanz auf die Auf­füh­run­gen und das zusätz­li­che Sonn­tags­an­ge­bot zei­gen, dass die platt­deut­sche Komö­die im Zoll­haus-Dach­thea­ter ihr Publi­kum erreicht.

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Leer trau­ert um sei­nen unver­ges­se­nen Gal­li­markt-Herold Tre­vor Heeks

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Stadt Leer trau­ert um Ehren­he­rold Tre­vor Heeks

Leer/Trowbridge – Die Nach­richt von Tre­vor Heeks’ Tod macht vie­le Men­schen in Leer trau­rig. Der 82-jäh­ri­ge Town-Crier der eng­li­schen Part­ner­stadt Trow­bridge ist nach kur­zer, schwe­rer Krank­heit am Sonn­abend­mor­gen fried­lich ein­ge­schla­fen. Für Leer war Tre­vor weit mehr als der Aus­ru­fer des Gal­li­markts: Er war ein Freund, ein Bot­schaf­ter und über Jahr­zehn­te ein ver­trau­tes Gesicht, das die Men­schen mit sei­ner Herz­lich­keit und Begeis­te­rung berührte.

„Wir sind sehr trau­rig. Unse­re Gedan­ken sind in ers­ter Linie bei sei­ner Fami­lie und bei allen, die ihm nahe­ge­stan­den haben“, sagt Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst. Und ergänzt: „Jeder, der den Gal­li­markt kann­te, kann­te und schätz­te Tre­vor Heeks.“

Mehr als 35 Jah­re Freund­schaft mit dem Gallimarkt

Tre­vor Heeks war jahr­zehn­te­lang Town-Crier in Trow­bridge und erst­mals 1989 als Aus­ru­fer bei der Eröff­nung des Gal­li­markts dabei. Seit­dem gehör­te er für vie­le Men­schen in Leer ein­fach dazu. Sei­ne Auf­trit­te waren geprägt von sei­ner unver­wech­sel­ba­ren Stim­me, sei­ner mit­rei­ßen­den Art und sei­ner gro­ßen Ver­bun­den­heit mit der Stadt.

Am 7. Okto­ber 2025 trug sich Tre­vor fei­er­lich in das Gol­de­ne Buch der Stadt Leer ein. Damit wur­den sei­ne mehr als 35-jäh­ri­ge Freund­schaft und Treue zum Gal­li­markt gewür­digt. An sei­ner Sei­te waren Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und sei­ne Frau Edith Horst.

Damals brach­te der Bür­ger­meis­ter die Bedeu­tung des lang­jäh­ri­gen Herolds mit einem Satz auf den Punkt: „Tre­vor ist das Gesicht des Gallimarkts.“

Bei die­sem Besuch stimm­te Tre­vor auch das schot­ti­sche Lied „Auld Lang Syne“ an – ein Lied über Freund­schaft, gemein­sa­me Erin­ne­run­gen und die Ver­bun­den­heit zwi­schen Men­schen. Alle san­gen mit. Heu­te, nach sei­nem Tod, berüh­ren die­se Bil­der auf eine ganz beson­de­re Wei­se. Ein gemein­sa­mer Moment, der nun für immer in Erin­ne­rung bleibt.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Sei­nen letz­ten Live-Auf­tritt beim Gal­li­markt hat­te Tre­vor 2025. Wie in jedem Jahr wur­de er von der Men­ge begeis­tert gefei­ert. Noch bei der Eröff­nung des Gal­li­markts vor zehn Tagen erin­ner­te Bür­ger­meis­ter Horst an ihn und wür­dig­te ihn erneut als „das Gesicht des Gallimarkts“.

Auf der Groß­lein­wand wur­de ein Video gezeigt, in dem Tre­vor sich gewohnt laut­stark und vol­ler Emo­tio­nen mit sei­nen berühm­ten Rufen „Ich lie­be Gal­li­markt“ und „Ich lie­be Leera­ner“ an die Besu­cher wand­te. Die Ant­wort der Tau­sen­den Men­schen war über­wäl­ti­gend: „Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Die­se bewe­gen­den Auf­nah­men wur­den Tre­vor eini­ge Tage spä­ter auch an sei­nem Kran­ken­bett gezeigt. Aus Trow­bridge hieß es, dass er sich sehr dar­über gefreut habe. Es war ein Zei­chen dafür, wie tief die Ver­bun­den­heit zwi­schen Tre­vor und den Men­schen in Leer war – und wie viel er ihnen bedeutete.

Aus­zeich­nung durch König Charles III.

Noch kurz vor sei­nem Tod wur­de Tre­vor Heeks in die­ser Woche am Kran­ken­bett eine beson­de­re Ehre zuteil: König Charles III. zeich­ne­te ihn mit der Bri­tish Empire Medal (BEM) aus. Damit wur­den 40 Jah­re ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment und sein Ein­satz für inter­na­tio­na­le Städ­te­part­ner­schaf­ten gewürdigt.

Die Aus­zeich­nung unter­streicht, was Tre­vor über Jahr­zehn­te geleis­tet hat. Er brach­te Men­schen zusam­men, hielt die Freund­schaft zwi­schen Leer und Trow­bridge leben­dig und wur­de zu einem Bot­schaf­ter, der weit über sei­ne Hei­mat­stadt hin­aus geschätzt wurde.

Ein Freund, der unver­ges­sen bleibt

Tre­vor Heeks hat in Leer Spu­ren hin­ter­las­sen, die blei­ben wer­den – in der Geschich­te des Gal­li­markts, in der Freund­schaft zwi­schen zwei Städ­ten und vor allem in den Her­zen vie­ler Menschen.

Lie­ber Tre­vor, Du hast Leer geliebt – und Leer hat Dich geliebt. Dei­ne Stim­me, Dein Lachen und Dei­ne Begeis­te­rung wer­den feh­len. Doch die Erin­ne­run­gen an Dich bleiben.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“ ❤️

Die Stadt Leer ist Tre­vor Heeks zu gro­ßem Dank ver­pflich­tet und wird ihm ein ehren­des Andenken bewah­ren. Er wird unver­ges­sen bleiben.

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Zeit­um­stel­lung am 25. Okto­ber: Eine Stun­de mehr Schlaf – oder län­ger arbeiten!

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Zeit­um­stel­lung 2026: Eine Stun­de zurück – wor­auf Men­schen und Auto­fah­rer jetzt ach­ten sollten

In der Nacht zum Sonn­tag, 25. Okto­ber 2026, endet die Som­mer­zeit. Die Uhren wer­den um eine Stun­de zurück­ge­stellt. Damit beginnt die Mit­tel­eu­ro­päi­sche Zeit (MEZ). Für vie­le bedeu­tet das eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Doch die Umstel­lung beein­flusst den Tages­rhyth­mus, ver­än­dert die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und kann auch für Wild­tie­re zur Her­aus­for­de­rung werden.

Wann wird die Uhr umgestellt?

Die Zeit­um­stel­lung fin­det in die­sem Jahr in der Nacht von Sams­tag, 24. Okto­ber, auf Sonn­tag, 25. Okto­ber, statt. Um 3 Uhr wer­den die Uhren auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht ist damit eine Stun­de länger.

Vie­le Smart­phones, Com­pu­ter und Funk­uh­ren pas­sen sich auto­ma­tisch an. Bei ana­lo­gen Uhren, Back­öfen, älte­ren Radio­we­ckern und man­chen Fahr­zeug­an­zei­gen ist dage­gen eine manu­el­le Kor­rek­tur erforderlich.

Eine ein­fa­che Esels­brü­cke hilft beim Mer­ken: Im Früh­jahr wer­den die Uhren vor­ge­stellt, im Herbst zurück­ge­stellt. Wer die Uhr­zeit am Sonn­tag­mor­gen kon­trol­liert, ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se bei Ver­ab­re­dun­gen und Terminen.

War­um gibt es die Zeit­um­stel­lung noch?

Die Umstel­lung zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit wird seit Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tiert. Befür­wor­ter ver­spre­chen sich eine bes­se­re Nut­zung des Tages­lichts in den Abend­stun­den. Kri­ti­ker bezwei­feln, dass die erhoff­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen tat­säch­lich in rele­van­tem Umfang ein­tre­ten, und ver­wei­sen auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Schlafrhythmus.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment sprach sich 2019 dafür aus, die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung abzu­schaf­fen. Eine end­gül­ti­ge, EU-weit abge­stimm­te Rege­lung zur Been­di­gung der Umstel­lung wur­de jedoch bis­lang nicht umge­setzt. Des­halb blei­ben die bekann­ten Ter­mi­ne bestehen: Ende März wer­den die Uhren vor­ge­stellt, Ende Okto­ber zurückgestellt.

Zeit­um­stel­lung und Wild­tie­re: War­um Auto­fah­rer beson­ders auf­merk­sam sein sollten

Mit dem Ende der Som­mer­zeit ver­än­dern sich die Licht­ver­hält­nis­se im mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehr. Was für Men­schen zunächst nur eine Stun­de Unter­schied auf der Uhr ist, kann im Stra­ßen­ver­kehr erheb­li­che Fol­gen haben: Vie­le Fahr­ten fin­den wie­der häu­fi­ger in der Däm­me­rung oder bei Dun­kel­heit statt.

Wild­tie­re wie Rehe, Hir­sche und Wild­schwei­ne sind beson­ders in den frü­hen Mor­gen­stun­den und am Abend aktiv. Ihre natür­li­chen Bewe­gungs­mus­ter rich­ten sich nicht nach der Uhr. Der Berufs­ver­kehr ver­schiebt sich dage­gen nach der Zeit­um­stel­lung im Ver­hält­nis zu den Licht­ver­hält­nis­sen. Dadurch kön­nen sich Zei­ten, in denen Tie­re Stra­ßen über­que­ren, stär­ker mit dem Auto­ver­kehr überschneiden.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten Auto­fah­rer auf Land­stra­ßen, an Wald­rän­dern, auf Stre­cken durch Fel­der und ent­lang von Hecken sein. Wild­tie­re kön­nen unver­mit­telt auf die Fahr­bahn lau­fen – nicht nur in unmit­tel­ba­rer Waldnähe.

So ver­rin­gern Sie das Risi­ko eines Wildunfalls

  • Geschwin­dig­keit anpas­sen: Fah­ren Sie in der Däm­me­rung und auf bekann­ten Wild­wech­sel­stre­cken beson­ders vorsichtig.

  • Stra­ßen­rän­der im Blick behal­ten: Ach­ten Sie auf Bewe­gun­gen am Fahr­bahn­rand und auf Wildwechsel-Warnschilder.

  • Aus­rei­chend Abstand hal­ten: So bleibt mehr Zeit, auf plötz­lich auf­tau­chen­de Tie­re zu reagieren.

  • Bei Wild auf der Fahr­bahn brem­sen: Redu­zie­ren Sie die Geschwin­dig­keit kon­trol­liert und blei­ben Sie mög­lichst in der Spur. Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver kön­nen zu schwe­ren Unfäl­len mit dem Gegen­ver­kehr oder an Bäu­men führen.

  • Mit wei­te­ren Tie­ren rech­nen: Wo ein Reh die Stra­ße über­quert, kön­nen wei­te­re Tie­re folgen.

Wich­tig: Fern­licht kann Wild­tie­re blen­den und ihre Reak­ti­on unbe­re­chen­ba­rer machen. Taucht ein Tier auf der Fahr­bahn auf, soll­ten Auto­fah­rer abblen­den, kon­trol­liert brem­sen und hupen, sofern dies gefahr­los mög­lich ist.

Kommt es zu einem Zusam­men­stoß, soll­ten Sie die Unfall­stel­le absi­chern und die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein ver­letz­tes oder getö­te­tes Tier soll­te nicht eigen­stän­dig ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Bei einem Wild­un­fall kann die Poli­zei außer­dem Hin­wei­se zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und gege­be­nen­falls zur Aus­stel­lung einer Wild­un­fall­be­schei­ni­gung geben.

Wie wirkt sich die Zeit­um­stel­lung auf den Schlaf aus?

Die zusätz­li­che Stun­de Schlaf klingt zunächst ange­nehm. Den­noch kann sich die Umstel­lung auf den Bio­rhyth­mus aus­wir­ken. Der mensch­li­che Kör­per ori­en­tiert sich nicht allein an der Uhr, son­dern auch an Tages­licht, Schlaf­ge­wohn­hei­ten und regel­mä­ßi­gen Abläufen.

Man­che Men­schen bemer­ken vor­über­ge­hend, dass sie frü­her müde wer­den, mor­gens eher auf­wa­chen oder zu unge­wohn­ten Zei­ten Hun­ger bekom­men. Auch Kin­der, älte­re Men­schen und Per­so­nen mit einem fes­ten Schicht- oder Arbeits­rhyth­mus kön­nen die Ver­än­de­rung als stö­rend empfinden.

Die­se Tipps hel­fen bei der Umstellung

  • Den Tages­rhyth­mus bei­be­hal­ten: Ste­hen Sie mög­lichst zu einer fes­ten Zeit auf und hal­ten Sie regel­mä­ßi­ge Schla­fens­zei­ten ein.

  • Tages­licht nut­zen: Ein Spa­zier­gang am Mor­gen unter­stützt die Anpas­sung der inne­ren Uhr.

  • Abends zur Ruhe kom­men: Redu­zie­ren Sie hel­les Licht und inten­si­ve Bild­schirm­nut­zung kurz vor dem Schlafengehen.

  • Kof­fe­in am spä­ten Tag ver­mei­den: Kaf­fee und ande­re kof­fe­in­hal­ti­ge Geträn­ke kön­nen das Ein­schla­fen erschweren.

  • Bewe­gung ein­pla­nen: Mode­ra­te Bewe­gung am Tag kann den Schlaf för­dern. Direkt vor dem Schla­fen­ge­hen soll­te inten­si­ve kör­per­li­che Belas­tung bei emp­find­li­chen Per­so­nen ver­mie­den werden.

Wer sich am Sonn­tag trotz der län­ge­ren Nacht müde fühlt, soll­te ins­be­son­de­re beim Auto­fah­ren auf­merk­sam sein und bei deut­li­cher Müdig­keit eine Pau­se einlegen.

Was müs­sen Bahn­rei­sen­de beachten?

Auch für Rei­sen­de mit der Bahn ist die Zeit­um­stel­lung rele­vant. Ins­be­son­de­re Züge, die wäh­rend der Umstel­lung in der Nacht unter­wegs sind, müs­sen den Wech­sel zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit im Fahr­plan berück­sich­ti­gen. Bei der Rück­stel­lung ent­steht eine zusätz­li­che Stun­de im zeit­li­chen Ablauf.

Wer in der Nacht auf Sonn­tag eine län­ge­re Zug­fahrt oder eine frü­he Ver­bin­dung geplant hat, soll­te die aktu­el­len Fahr­plan­an­ga­ben vor der Abrei­se prü­fen. Das gilt eben­so für Anschlüs­se, Nacht­zü­ge und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Maß­geb­lich sind die Infor­ma­tio­nen des jewei­li­gen Verkehrsunternehmens.

Wird die Zeit­um­stel­lung bald abgeschafft?

Ob und wann die Zeit­um­stel­lung in Euro­pa endet, ist wei­ter­hin offen. Eine Abschaf­fung müss­te zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten abge­stimmt wer­den, damit nicht unter­schied­li­che Zeit­re­ge­lun­gen zu zusätz­li­chen Pro­ble­men im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und im Wirt­schafts­le­ben führen.

Bis zu einer ver­bind­li­chen Neu­re­ge­lung bleibt es daher bei der zwei­mal jähr­li­chen Umstel­lung. Der nächs­te Wech­sel steht bereits im Früh­jahr 2027 an: Dann beginnt die Som­mer­zeit, und die Uhren wer­den wie­der eine Stun­de vorgestellt.

Eine Stun­de mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit

Die Umstel­lung auf die Win­ter­zeit bringt eine län­ge­re Nacht und für vie­le Men­schen eine will­kom­me­ne zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Gleich­zei­tig ändern sich die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr. Gera­de in der Däm­me­rung soll­ten Auto­fah­rer des­halb beson­ders vor­aus­schau­end fah­ren und mit Wild­wech­sel rechnen.

Wer sei­ne Uhren recht­zei­tig kon­trol­liert, den eige­nen Schlaf­rhyth­mus im Blick behält und auf Land­stra­ßen vor­sich­tig unter­wegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.

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Zeit­um­stel­lung im Schicht­dienst: Eine Stun­de län­ger arbeiten
 

Wäh­rend sich vie­le Men­schen in der Nacht auf Sonn­tag über eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf freu­en kön­nen, müs­sen ande­re eine Stun­de län­ger arbei­ten. Betrof­fen sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen, die auch nachts für Sicher­heit, Ver­sor­gung und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen: Ein­satz­kräf­te bei Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eben­so wie Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ärz­te im Nacht­dienst, Beschäf­tig­te in Leit­stel­len sowie Bahn­per­so­nal und Mit­ar­bei­ter in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Ver­kehrs. Auch in Indus­trie­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­gungs­be­trie­ben und wei­te­ren Betrie­ben mit durch­ge­hen­dem Schicht­dienst kann die Zeit­um­stel­lung Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zeit haben.

Wie wird die zusätz­li­che Stun­de berück­sich­tigt? Bei der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit am 25. Okto­ber 2026 wer­den die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht dau­ert dadurch tat­säch­lich eine Stun­de län­ger. Wer wäh­rend die­ser Zeit Nacht­dienst hat, kann des­halb eine zusätz­li­che Arbeits­stun­de leis­ten. Wie die­se erfasst und aus­ge­gli­chen wird, hängt vom jewei­li­gen Arbeits- oder Tarif­ver­trag sowie von betrieb­li­chen oder dienst­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab. Die zusätz­li­che Stun­de kann bei­spiels­wei­se ver­gü­tet oder dem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den. Auch bei Nacht­zu­schlä­gen sind die gel­ten­den Rege­lun­gen maßgeblich.

Arbeit­ge­ber müs­sen bei der Dienst­pla­nung außer­dem die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten berück­sich­ti­gen. Bei der Umstel­lung auf die Som­mer­zeit im Früh­jahr wird die Nacht dage­gen um eine Stun­de ver­kürzt. Auch dann rich­tet sich der Umgang mit der feh­len­den Stun­de nach den jewei­li­gen Regelungen.

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