Lokal
Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer
Der Vorbereitungsbogen zur Einschulungsuntersuchung im Landkreis Leer ist ein wichtiger Begleiter für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder kurz vor dem Schuleintritt stehen. Mit diesem Bogen können Sie alle relevanten Informationen über die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes strukturiert zusammenstellen. Erfahren Sie hier, welche Angaben Sie machen sollten und warum die Einschulungsuntersuchung eine bedeutende Rolle für den erfolgreichen Start in die Schullaufbahn spielt. Optimieren Sie mit diesen Informationen die Vorbereitung auf diesen wichtigen Schritt im Leben Ihres Kindes.
Vorbereitung auf die Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Leer: Alles, was Eltern wissen müssen
Mustertext:
Vorbereitungsbogen für die Einschulungsuntersuchung
Bitte ausgefüllt zusammen mit Vorsorgeheft und Impfbuch zur Untersuchung mitbringen
Besuchte Einrichtungen:
- Keine Einrichtung
- Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
- Heilpädagogischer Kindergarten in _______________________________________________, ____ Jahre
- Integrationsmaßnahme im Kindergarten in ________________________________________, ____ Jahre
- Sprachheilkindergarten in _____________________________________________________, ____ Jahre
Personendaten:
-
Adresse der Erziehungsberechtigten: _________________________________________________________
-
Vorname des Vaters: ______________________ Vorname der Mutter: ___________________________
-
Geburtsjahr: ____________________________ Geburtsjahr: ________________________________
-
Telefonnummer: __________________________________
-
Herkunftsland des Vaters: _________________ Herkunftsland der Mutter: _______________________
-
Staatsangehörigkeit des Vaters: ______________ Staatsangehörigkeit der Mutter: _______________
-
Familiensprache Deutsch: Ja, Nein
-
Mehrsprachig: Ja, Nein Welche: ________________________________________
Geburtsverlauf (siehe U1 des gelben Vorsorgeheftes):
-
Normaler Schwangerschaftsverlauf: Ja, Nein ____________________________________________
-
Geburt in der _______. Schwangerschaftswoche mit: normaler Entbindung, Kaiserschnitt, Zange, Saugglocke, Sonstige ______________________
-
Mehrlinge: ______ Apgar-Werte: ___/ ___/ ___ Nabelarterie pH: ______
-
Geburtsgewicht: ___________g Geburtsgröße: ______cm
-
Freies Laufen bis 18 Monate: Ja, Nein Zwei-Wort-Sätze mit 24 Monaten: Ja, Nein
-
Besonderheiten: _________________________________________________________________
Welche Infektionserkrankungen hatte Ihr Kind bisher?
- Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis, Meningitis, Sonstige ____________________________
Leidet Ihr Kind an: (bitte ankreuzen)
- Asthma, Allergie, Neurodermitis, Diabetes, Harnwegsinfekte, Bewegungsunruhe, Konzentrationsschwäche, Bettnässen, Ohrenentzündungen, Anfallsleiden, Herzfehler, Orthop. Erkrankung, allerg. Rhinitis, Ekzem, Sonstige ____________________________
Operationen:
- Polypen, Mandeln, Unfall, Paukenröhrchen, Leistenbruch, Vorhautverengung, Sonstige _________________________________________________________________
Hat Ihr Kind an Fördermaßnahmen teilgenommen?
- Krankengymnastik, Psychomotorisches Turnen, Ergotherapie, Sprachtherapie, Heilpädagogische Förderung, Psychologische Behandlung, Sonstige ____________________________
Benötigt Ihr Kind regelmäßig Medikamente?
- Nein, Ja Welche: _______________________________
Häusliche Situation:
- Im Haushalt lebende Kinder (bitte beginnen Sie mit dem ältesten Kind und heben Sie das zu untersuchende Kind hervor!)
Wer soll Ihr Kind voraussichtlich nach der Schule betreuen?
- Eltern oder Elternteil, Tagesmutter, Hort, Angehörige, Andere ___________________________
Wer erzieht Ihr Kind?
- Beide Eltern, Alleinerziehende/r, Elternteil mit Partner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Institution ___________________________
Angaben zu den Eltern:
-
Schulabschluss der Mutter: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Schulabschluss des Vaters: Hauptschule, Realschule, Fachhochschulreife, Abitur, Sonstiger ___________________________
-
Berufsausbildung der Mutter: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Berufsausbildung des Vaters: Lehre, Fachschule, Uni, Fachhochschule, kein Abschluss, Sonstiges ___________________________
-
Derzeitige Berufstätigkeit der Mutter: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
-
Derzeitige Berufstätigkeit des Vaters: ganztags, Teilzeit, nicht oder geringfügig (0–14 Std.)
Haben Sie noch Fragen an die Schulärztin / den Schularzt?
- Nein
- Ja, _________________________________________________________________________
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) ist es die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch die Schuleingangsuntersuchungen, die ärztlich feststellen sollen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten. Diese Untersuchungen können von speziell geschulten Ärzten durchgeführt werden, die außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig sind.
Information zur Datenerfassung und zum Datenschutz
Über die Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung bezüglich der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erhobenen personenbezogenen Daten können Sie sich beim Untersuchungstermin oder im Vorfeld auf unserer Internetseite unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.
Anzeige


Lokal
Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
-
Finanzen
-
Zentrale Verwaltung
-
Digitalisierung
-
Wirtschaft
-
Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
-
Bauen und Planen
-
Umwelt und Wasserwirtschaft
-
Straßen- und Tiefbau
-
Gebäudemanagement
-
Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
Anzeige
Lokal
Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
-
Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
-
Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
-
Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
-
Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
-
Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
-
Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
Anzeige
Anzeige
Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienberaterin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienberaterin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
-
Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
-
Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienberaterin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sucht Anni Wiegand aktuell nach einem zuverlässigen Bauunternehmer, Bauträger oder Projektentwickler aus Ostfriesland. Gesucht wird ein Partner für eine langfristige Zusammenarbeit, der Erfahrung im Neubau, in der Sanierung oder in der Entwicklung von Grundstücken und Bestandsimmobilien mitbringt.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienberaterin (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
Anzeige
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
-
Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
-
Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
-
Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
-
Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
-
Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
-
Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
























