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Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

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Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer

Der Vor­be­rei­tungs­bo­gen zur Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer ist ein wich­ti­ger Beglei­ter für Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, deren Kin­der kurz vor dem Schul­ein­tritt ste­hen. Mit die­sem Bogen kön­nen Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über die Gesund­heit und Ent­wick­lung Ihres Kin­des struk­tu­riert zusam­men­stel­len. Erfah­ren Sie hier, wel­che Anga­ben Sie machen soll­ten und war­um die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung eine bedeu­ten­de Rol­le für den erfolg­rei­chen Start in die Schul­lauf­bahn spielt. Opti­mie­ren Sie mit die­sen Infor­ma­tio­nen die Vor­be­rei­tung auf die­sen wich­ti­gen Schritt im Leben Ihres Kindes.

Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer: Alles, was Eltern wis­sen müssen

Die Vor­be­rei­tung auf die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Land­kreis Leer stellt einen bedeu­ten­den Schritt für kom­men­de Schul­jah­re dar. Die­se Unter­su­chung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und Teil des Schul­auf­nah­me­pro­zes­ses, unab­hän­gig davon, ob die Ein­schu­lung auf das nächs­te Jahr ver­scho­ben wird oder nicht.

Die Unter­su­chung zielt dar­auf ab, den Ent­wick­lungs- und Gesund­heits­zu­stand jedes Kin­des ärzt­lich zu bewer­ten. Eltern wer­den gebe­ten, den bei­gefüg­ten “Vor­be­rei­tungs­bo­gen der Eltern auf die Unter­su­chung” sorg­fäl­tig aus­zu­fül­len und zur Unter­su­chung mit­zu­brin­gen. Infor­ma­tio­nen zur bis­he­ri­gen Ent­wick­lung, frü­he­ren Erkran­kun­gen und dem häus­li­chen Umfeld sind ent­schei­dend für die Beur­tei­lung der Kinder.

Alle erho­be­nen Daten unter­lie­gen stren­gen Daten­schutz­be­stim­mun­gen und ärzt­li­cher Schwei­ge­pflicht. Nach einer gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist von 10 Jah­ren wer­den die Daten gelöscht. Anony­mi­sier­te Daten die­nen sta­tis­ti­schen Aus­wer­tun­gen, um den Gesund­heits­zu­stand der Kin­der zu ana­ly­sie­ren und gege­be­nen­falls Maß­nah­men zu ergreifen.

Eltern soll­ten das (gel­be) Vor­sor­ge­heft, den Impf­aus­weis sowie gege­be­nen­falls Bril­le oder Hör­ge­rä­te zur Unter­su­chung mit­brin­gen, um eine umfas­sen­de Beur­tei­lung ihres Kin­des zu ermöglichen.


Mus­ter­text: 

Vor­be­rei­tungs­bo­gen für die Einschulungsuntersuchung

Bit­te aus­ge­füllt zusam­men mit Vor­sor­ge­heft und Impf­buch zur Unter­su­chung mitbringen

Besuch­te Einrichtungen:

  • Kei­ne Einrichtung
  • Kindergarten/Kindertagesstätte in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Heil­päd­ago­gi­scher Kin­der­gar­ten in _______________________________________________, ____ Jahre
  • Inte­gra­ti­ons­maß­nah­me im Kin­der­gar­ten in ________________________________________, ____ Jahre
  • Sprach­heil­kin­der­gar­ten in _____________________________________________________, ____ Jahre

Per­so­nen­da­ten:

  • Adres­se der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten: _________________________________________________________

  • Vor­na­me des Vaters: ______________________ Vor­na­me der Mut­ter: ___________________________

  • Geburts­jahr: ____________________________ Geburts­jahr: ________________________________

  • Tele­fon­num­mer: __________________________________

  • Her­kunfts­land des Vaters: _________________ Her­kunfts­land der Mut­ter: _______________________

  • Staats­an­ge­hö­rig­keit des Vaters: ______________ Staats­an­ge­hö­rig­keit der Mut­ter: _______________

  • Fami­li­en­spra­che Deutsch: Ja, Nein

  • Mehr­spra­chig: Ja, Nein Wel­che: ________________________________________

Geburts­ver­lauf (sie­he U1 des gel­ben Vorsorgeheftes):

  • Nor­ma­ler Schwan­ger­schafts­ver­lauf: Ja, Nein ____________________________________________

  • Geburt in der _______. Schwan­ger­schafts­wo­che mit: nor­ma­ler Ent­bin­dung, Kai­ser­schnitt, Zan­ge, Saug­glo­cke, Sons­ti­ge ______________________

  • Mehr­lin­ge: ______ Apgar-Wer­te: ___/ ___/ ___ Nabel­arte­rie pH: ______

  • Geburts­ge­wicht: ___________g Geburts­grö­ße: ______cm

  • Frei­es Lau­fen bis 18 Mona­te: Ja, Nein Zwei-Wort-Sät­ze mit 24 Mona­ten: Ja, Nein

  • Beson­der­hei­ten: _________________________________________________________________

Wel­che Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen hat­te Ihr Kind bisher?

  • Wind­po­cken, Schar­lach, Keuch­hus­ten, Masern, Mumps, Röteln, Hepa­ti­tis, Menin­gi­tis, Sons­ti­ge ____________________________

Lei­det Ihr Kind an: (bit­te ankreuzen)

  • Asth­ma, All­er­gie, Neu­ro­der­mi­tis, Dia­be­tes, Harn­wegs­in­fek­te, Bewe­gungs­un­ru­he, Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­che, Bett­näs­sen, Ohren­ent­zün­dun­gen, Anfalls­lei­den, Herz­feh­ler, Orthop. Erkran­kung, allerg. Rhi­ni­tis, Ekzem, Sons­ti­ge ____________________________

Ope­ra­tio­nen:

  • Poly­pen, Man­deln, Unfall, Pau­ken­röhr­chen, Leis­ten­bruch, Vor­haut­ver­en­gung, Sons­ti­ge _________________________________________________________________

Hat Ihr Kind an För­der­maß­nah­men teilgenommen?

  • Kran­ken­gym­nas­tik, Psy­cho­mo­to­ri­sches Tur­nen, Ergo­the­ra­pie, Sprach­the­ra­pie, Heil­päd­ago­gi­sche För­de­rung, Psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung, Sons­ti­ge ____________________________

Benö­tigt Ihr Kind regel­mä­ßig Medikamente?

  • Nein, Ja Wel­che: _______________________________

Häus­li­che Situation:

  • Im Haus­halt leben­de Kin­der (bit­te begin­nen Sie mit dem ältes­ten Kind und heben Sie das zu unter­su­chen­de Kind hervor!)

Wer soll Ihr Kind vor­aus­sicht­lich nach der Schu­le betreuen?

  • Eltern oder Eltern­teil, Tages­mut­ter, Hort, Ange­hö­ri­ge, Ande­re ___________________________

Wer erzieht Ihr Kind?

  • Bei­de Eltern, Alleinerziehende/r, Eltern­teil mit Part­ner, Pflegeeltern/Großeltern, Heim oder Insti­tu­ti­on ___________________________

Anga­ben zu den Eltern:

  • Schul­ab­schluss der Mut­ter: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Schul­ab­schluss des Vaters: Haupt­schu­le, Real­schu­le, Fach­hoch­schul­rei­fe, Abitur, Sons­ti­ger ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung der Mut­ter: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Berufs­aus­bil­dung des Vaters: Leh­re, Fach­schu­le, Uni, Fach­hoch­schu­le, kein Abschluss, Sons­ti­ges ___________________________

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit der Mut­ter: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

  • Der­zei­ti­ge Berufs­tä­tig­keit des Vaters: ganz­tags, Teil­zeit, nicht oder gering­fü­gig (0–14 Std.)

Haben Sie noch Fra­gen an die Schul­ärz­tin / den Schularzt?

  • Nein
  • Ja, _________________________________________________________________________

Gemäß § 5 des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (NGöGD) ist es die Auf­ga­be der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, die Gesund­heit von Kin­dern und Jugend­li­chen zu schüt­zen und zu för­dern. Dies geschieht unter ande­rem durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen, die ärzt­lich fest­stel­len sol­len, ob gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen vor­lie­gen, die die Schul­fä­hig­keit beein­flus­sen könn­ten. Die­se Unter­su­chun­gen kön­nen von spe­zi­ell geschul­ten Ärz­ten durch­ge­führt wer­den, die außer­halb des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes tätig sind.

Infor­ma­ti­on zur Daten­er­fas­sung und zum Daten­schutz
Über die Trans­pa­renz- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Arti­kel 13 und 14 der Euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung bezüg­lich der im Rah­men der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kön­nen Sie sich beim Unter­su­chungs­ter­min oder im Vor­feld auf unse­rer Inter­net­sei­te unter www.lkleer.de/kinderuntersuchungen informieren.


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Es ist ent­schei­dend, die pas­sen­de Lösung für die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se jedes Schü­lers zu fin­den. Ob kurz­fris­ti­ge Unter­stüt­zung durch Lern­coa­ching oder lang­fris­ti­ge Beglei­tung durch Nach­hil­fe oder Lern­the­ra­pie – das Ziel ist, das vol­le Poten­zi­al jedes Kin­des auszuschöpfen.

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Kon­takt

Schul­fit Nach­hil­fe & Coaching

  • Stand­ort: 26789 Leer, Heis­fel­der Stra­ße 2, Tele­fon: 0491 – 5951
  • Stand­ort: 26802 Moorm­er­land, Rudolf-Eucken-Stra­ße 14, Tele­fon: 04954 — 8789
  • E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
  • Whats­App oder SMS: 0176 24206004
 

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Sprit­prei­se sin­ken: Bund und Län­der beschlie­ßen Steu­er­sen­kung für Ben­zin und Diesel

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Sprit­prei­se: Bund und Län­der beschlie­ßen Steu­er­sen­kung für Ben­zin und Diesel

Tan­kra­batt soll ab 1. Okto­ber 2026 grei­fen – Ener­gie­steu­er sinkt um 14 Cent pro Liter

Ber­lin, 18. Sep­tem­ber 2026 – Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer in Deutsch­land sol­len ange­sichts der der­zeit hohen Sprit­prei­se finan­zi­ell ent­las­tet wer­den. Bund und Län­der haben sich auf eine erneu­te Sen­kung der Ener­gie­steu­er auf Ben­zin und Die­sel ver­stän­digt. Die Maß­nah­me soll bis Ende 2026 gel­ten und die Kos­ten an den Tank­stel­len spür­bar reduzieren.

Hin­ter­grund sind die zuletzt stark gestie­ge­nen Kraft­stoff­prei­se. Nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung sor­gen die krie­ge­ri­schen Ereig­nis­se und die erneu­te Eska­la­ti­on im Nah­ost-Kon­flikt für erheb­li­che Unsi­cher­hei­ten an den inter­na­tio­na­len Märk­ten. Die Aus­wir­kun­gen tref­fen sowohl die Wirt­schaft als auch pri­va­te Haus­hal­te, dar­un­ter Pend­ler, Fami­li­en, Frei­be­ruf­ler und Ehrenamtliche.

Ener­gie­steu­er auf Ben­zin und Die­sel wird gesenkt

Der Bund will die Ener­gie­steu­er auf Ben­zin und Die­sel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter redu­zie­ren. Unter Ein­be­zie­hung der Umsatz­steu­er ergibt sich dar­aus eine rech­ne­ri­sche Steu­er­ent­las­tung von rund 17 Cent je Liter Kraft­stoff.

Damit soll das Tan­ken für Ver­brau­cher und Unter­neh­men güns­ti­ger wer­den. Die tat­säch­li­che Ent­wick­lung der Prei­se an den Tank­stel­len hängt aller­dings wei­ter­hin von der Ent­wick­lung der inter­na­tio­na­len Öl- und Kraft­stoff­märk­te sowie der Preis­ge­stal­tung der Mine­ral­öl­wirt­schaft ab.

Ent­las­tung von rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro

Ins­ge­samt sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Unter­neh­men durch das Maß­nah­men­pa­ket um rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet werden.

Bund und Län­der tra­gen die geplan­ten Ent­las­tun­gen gemein­sam. Die Län­der sol­len dabei einen Bei­trag von 1,25 Mil­li­ar­den Euro über einen Umsatz­steu­er­fest­be­trag leisten.

Tan­kra­batt soll ab 1. Okto­ber 2026 gelten

Das Ent­las­tungs­pa­ket soll nach den bis­he­ri­gen Pla­nun­gen zum 1. Okto­ber 2026 umge­setzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist die wei­te­re Abstim­mung mit den Län­dern und den Koali­ti­ons­frak­tio­nen im Deut­schen Bundestag.

Die Bun­des­re­gie­rung will damit mög­lichst schnell auf die der­zeit hohen Kraft­stoff­prei­se reagieren.

Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz erklär­te, wer täg­lich auf das Auto ange­wie­sen sei, kom­me ange­sichts der hohen Prei­se an sei­ne Belas­tungs­gren­ze. Gleich­zei­tig ver­wies er auf die schwie­ri­ge Haus­halts­la­ge und bezeich­ne­te die Ent­las­tung von 2,5 Mil­li­ar­den Euro als erheb­li­chen finan­zi­el­len Kraftakt.

Hat der Tan­kra­batt tat­säch­lich Wirkung?

Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist dar­auf, dass eine ver­gleich­ba­re Ener­gie­steu­er­sen­kung bereits im Mai und Juni 2026 weit­ge­hend bei den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern ange­kom­men sei.

Nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung kamen die Mono­pol­kom­mis­si­on und das Bun­des­kar­tell­amt zu dem Schluss, dass die dama­li­ge Steu­er­sen­kung bei Ben­zin und Die­sel weit­ge­hend wei­ter­ge­ge­ben wur­de. Der dama­li­ge Tan­kra­batt habe ins­be­son­de­re dazu bei­getra­gen, Preis­spit­zen in einer Pha­se beson­ders hoher Kraft­stoff­prei­se abzufangen.

Bun­des­re­gie­rung plant zusätz­lich einen Spritpreisdeckel

Mit der Steu­er­sen­kung soll es nicht getan sein. Die Bun­des­re­gie­rung will dar­über hin­aus Gesprä­che mit der Mine­ral­öl­wirt­schaft führen.

Ziel ist es, spä­tes­tens zum 1. Janu­ar 2027 einen vor­über­ge­hen­den Sprit­preis­de­ckel ein­zu­füh­ren. Als mög­li­che Vor­bil­der nennt die Bun­des­re­gie­rung ent­spre­chen­de Rege­lun­gen in Luxem­burg und Bel­gi­en.

Dabei sol­len nach den bis­he­ri­gen Plä­nen meh­re­re Punk­te berück­sich­tigt wer­den. Die Ver­sor­gungs­si­cher­heit müs­se gewähr­leis­tet blei­ben. Gleich­zei­tig sol­len miss­bräuch­li­che Preis­auf­schlä­ge ver­hin­dert werden.

Auch auf euro­päi­scher Ebe­ne lau­fen Gesprä­che über mög­li­che Maß­nah­men gegen­über der Mine­ral­öl­wirt­schaft. Dabei wird unter ande­rem geprüft, ob ein Vor­ge­hen ana­log zum EU-Ener­gie­kri­sen­bei­trag von 2022 mög­lich ist.

Wei­te­re Hil­fen für beson­ders betrof­fe­ne Haus­hal­te und Unternehmen

Die Bun­des­re­gie­rung will die Ent­wick­lung der Kraft­stoff­prei­se und die mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Fol­gen wei­ter­hin beob­ach­ten. Beson­ders betrof­fe­ne Men­schen und Unter­neh­men könn­ten bei Bedarf gezielt ent­las­tet werden.

Dafür sol­len die Vor­aus­set­zun­gen für einen ein­kom­mens­be­zo­ge­nen Direkt­aus­zahl­me­cha­nis­mus geschaf­fen wer­den. Damit könn­ten Hil­fen geziel­ter an beson­ders belas­te­te Haus­hal­te aus­ge­zahlt werden.

Pend­ler pro­fi­tie­ren bereits von höhe­rer Pendlerpauschale

Neben der Sen­kung der Ener­gie­steu­er ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf bereits beschlos­se­ne Entlastungen.

Die Pend­ler­pau­scha­le wur­de dau­er­haft erhöht. Dadurch sol­len Berufs­pend­ler steu­er­lich stär­ker ent­las­tet wer­den. Für Steu­er­pflich­ti­ge mit gerin­gen Ein­kom­men besteht wei­ter­hin die Mög­lich­keit, von der Mobi­li­täts­prä­mie zu profitieren.

Dar­über hin­aus sol­len Fami­li­en sowie Men­schen mit gerin­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men durch eine Sen­kung der Ein­kom­men­steu­er ab 2027 steu­er­lich ent­las­tet werden.

Auch die Land­wirt­schaft erhält wei­te­re Ent­las­tun­gen. Die Agrar­die­sel-Rück­ver­gü­tung wur­de wie­der voll­stän­dig eingeführt.

Zudem soll das Kar­tell­recht wei­ter geschärft wer­den, damit die Preis­ent­wick­lung und die Preis­ge­stal­tung beim Tan­ken bes­ser über­wacht wer­den können.

Was bedeu­tet die Steu­er­sen­kung für Autofahrer?

Für Auto­fah­rer bedeu­tet die geplan­te Maß­nah­me zunächst eine rech­ne­ri­sche Steu­er­ent­las­tung von rund 17 Cent je Liter Ben­zin oder Die­sel, wenn die Ener­gie­steu­er­sen­kung ein­schließ­lich Umsatz­steu­er voll­stän­dig im End­kun­den­preis ankommt.

Bei einer Tank­fül­lung von bei­spiels­wei­se 50 Litern ent­sprä­che dies rech­ne­risch einer Ent­las­tung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.

Wie stark die Prei­se an den ein­zel­nen Tank­stel­len tat­säch­lich sin­ken, hängt jedoch auch von der Ent­wick­lung der Roh­öl­prei­se, Wech­sel­kur­sen, Raf­fi­ne­rie­kos­ten und der Preis­ge­stal­tung im Mine­ral­öl­han­del ab.

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Land­ge­richt Aurich: Zwei neue Straf­ver­fah­ren gegen Ange­klag­te aus Ostfriesland

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Land­ge­richt Aurich: Zwei neue Straf­ver­fah­ren begin­nen in der kom­men­den Woche

Haupt­ver­hand­lun­gen gegen Ange­klag­te aus Wies­moor und Süd­brook­mer­land – Vor­wür­fe rei­chen von Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung bis zum Han­del mit Betäubungsmitteln

Aurich – Am Land­ge­richt Aurich begin­nen in der kom­men­den Woche zwei neue erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Ver­han­delt wer­den ein Ver­fah­ren gegen einen 34-Jäh­ri­gen aus Wies­moor sowie ein wei­te­res Ver­fah­ren gegen einen 38-jäh­ri­gen Mann und eine 32-jäh­ri­ge Frau aus Südbrookmerland.

Bei bei­den Ver­fah­ren han­delt es sich zunächst um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft. Ob sich die­se bestä­ti­gen, wird erst im Ver­lauf der jewei­li­gen Haupt­ver­hand­lung geklärt. Für alle Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Ver­fah­ren gegen 34-Jäh­ri­gen aus Wiesmoor

Vor der 3. Gro­ßen Jugend­kam­mer beginnt am Diens­tag, 22. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr die Haupt­ver­hand­lung gegen einen 34-jäh­ri­gen Mann aus Wies­moor. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 13 KLs 15/26. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Klein. Ver­han­delt wird im Saal 108.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Ange­klag­ten Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung zum Nach­teil sei­ner Toch­ter vor. Die mut­maß­li­chen Taten sol­len sich im Zeit­raum von 2023 bis 2026 ereig­net haben.

Nach Dar­stel­lung der Ankla­ge leb­te der Ange­klag­te nach der Tren­nung von der Kin­des­mut­ter in einer eige­nen Woh­nung. Die Geschä­dig­te, die 2014 gebo­ren wur­de, soll ihren Vater regel­mä­ßig besucht haben.

Ab dem Jahr 2023 soll der Ange­klag­te wäh­rend sol­cher Besu­che in meh­re­ren Fäl­len sexu­el­le Hand­lun­gen an dem Kind bezie­hungs­wei­se sexu­el­le Hand­lun­gen vor dem Kind vor­ge­nom­men haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind drei Zeu­gen geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­min ist Don­ners­tag, 24. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.

Straf­ver­fah­ren wegen mut­maß­li­chen Han­dels mit Betäubungsmitteln

Einen Tag spä­ter, am Mitt­woch, 23. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Ange­klagt sind ein 38-jäh­ri­ger Mann und eine 32-jäh­ri­ge Frau aus Süd­brook­mer­land.

Das Ver­fah­ren wird unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs. Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt.

Die Staats­an­walt­schaft wirft den bei­den Ange­klag­ten vor, sich spä­tes­tens im März 2021 zusam­men­ge­schlos­sen zu haben, um durch den gewinn­brin­gen­den Ver­kauf von Amphet­amin eine fort­lau­fen­de Ein­nah­me­quel­le zur Bestrei­tung ihres Lebens­un­ter­halts zu schaffen.

Nach der Ankla­ge sol­len die Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäf­te ab Dezem­ber 2021 auch auf Can­na­bis und Ecsta­sy aus­ge­wei­tet wor­den sein. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass bei­de Ange­klag­ten dabei arbeits­tei­lig und auf­grund eines gemein­sa­men Tat­plans gehan­delt haben.

Dem 32-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird dar­über hin­aus vor­ge­wor­fen, sei­ne Betäu­bungs­mit­tel­vor­rä­te durch das Bereit­hal­ten eines Base­ball­schlä­gers aus Metall sowie eines Schlag­rings abge­si­chert zu haben. Bei­de Gegen­stän­de sol­len sich nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft in der Gara­ge des Ange­klag­ten befun­den haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag ist ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­min ist Mitt­woch, 30. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr, eben­falls im Raum 107 des Amts­ge­richts Aurich, vor­ge­se­hen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt

Das Land­ge­richt Aurich weist dar­auf hin, dass die Haupt­ver­hand­lun­gen der Klä­rung die­nen, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutref­fen oder nicht. Bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung gilt für jeden Ange­klag­ten die Unschuldsvermutung.

Zudem kön­nen sich ange­setz­te Gerichts­ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len. Das Land­ge­richt weist des­halb dar­auf hin, die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts zu beachten.

Für Pres­se­ver­tre­ter gilt außer­dem: Licht­bild- oder Film­auf­nah­men von Ange­klag­ten müs­sen in anony­mi­sier­ter Form, bei­spiels­wei­se durch Ver­pi­xeln, erfolgen.

Quel­le: Land­ge­richt Aurich, Pres­se­stel­le, Mit­tei­lung Nr. 49/26 vom 18. Sep­tem­ber 2026.

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NAJU Hesel wächst: Kin­der und Jugend­li­che gestal­ten ihren eige­nen Ort

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Das Gelän­de der NAJU Hesel © NAJU | Chris­toph Bruns

NAJU Hesel: In weni­gen Mona­ten ist ein Ort für Natur, Begeg­nung und Gemein­schaft entstanden

Kin­der, Jugend­li­che und Ehren­amt­li­che gestal­ten die neue Flä­che gemein­sam – vie­le Ideen für die Zukunft

Hesel – Was in weni­gen Mona­ten ent­ste­hen kann, wenn vie­le Men­schen gemein­sam anpa­cken, zeigt die NAJU Hesel. Seit dem ers­ten regu­lä­ren Grup­pen­tref­fen am 7. März hat sich auf dem Gelän­de der Kin­der- und Jugend­grup­pe der NABU-Kreis­grup­pe Leer viel getan. Gemein­sam mit Kin­dern, Jugend­li­chen, Ehren­amt­li­chen und Unter­stüt­zern ent­stan­den Wege sowie Sitz‑, Spiel- und Werk­be­rei­che und ver­schie­de­ne Ange­bo­te, die Natur unmit­tel­bar erleb­bar machen.

Im Früh­jahr wur­den zudem meh­re­re hun­dert gespen­de­te Pflan­zen ein­ge­setzt. Im Juni kamen zwei Bau­wa­gen hin­zu, die heu­te eben­falls Teil des Gelän­des und der Grup­pen­ar­beit sind.

Vie­le ehren­amt­li­che Stun­den für den Aufbau

„Wenn man bedenkt, dass wir uns erst seit März regel­mä­ßig tref­fen, ist es schon beein­dru­ckend, was hier gemein­sam ent­stan­den ist“, sag­te Grup­pen­lei­ter Chris­toph Bruns. „Wenn ich heu­te auf die­se Flä­che schaue, sehe ich vor allem vie­le Men­schen, die irgend­wann gesagt haben: Das ist eine gute Idee, da hel­fe ich mit.“

Eine die­ser Per­so­nen ist Miri­am Wrzol, die den Auf­bau der NAJU Hesel von Beginn an beglei­tet. Als Co-Lei­tung ist sie in nahe­zu alle Berei­che ein­ge­bun­den. Dazu gehö­ren unter ande­rem Orga­ni­sa­ti­on und Pla­nung, die Ent­wick­lung neu­er Ideen, die Gestal­tung der Flä­che sowie die Durch­füh­rung von Grup­pen­tref­fen und Aktionen.

Im Juni kam Lou­is Wed­ler als wei­te­rer Co-Lei­ter hin­zu. Sein Schwer­punkt liegt eben­falls auf Orga­ni­sa­ti­on und Pla­nung sowie auf der Jugend­grup­pe. Dar­über hin­aus unter­stützt er die Kin­der­grup­pe und gemein­sa­me Aktionen.

Neben der Lei­tung enga­gie­ren sich zahl­rei­che wei­te­re Erwach­se­ne und Jugend­li­che ehren­amt­lich. Mit vie­len geleis­te­ten Stun­den tra­gen sie zum Grup­pen­le­ben und zur wei­te­ren Ent­wick­lung des Gelän­des bei.

Unter­stüt­zung durch Stif­tun­gen und Spenden

Der Auf­bau der NAJU Hesel wur­de von ver­schie­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen und Unter­stüt­zern beglei­tet. Die Irma-Waal­kes-Stif­tung und die Spar­kas­se Leer Witt­mund unter­stütz­ten die Anschaf­fung der bei­den Bauwagen.

Die Nie­der­säch­si­sche Bin­go-Umwelt­stif­tung för­der­te einen gro­ßen Teil der Aus­stat­tung. Auch die NABU-Kreis­grup­pe Leer unter­stützt die NAJU Hesel sowohl orga­ni­sa­to­risch als auch finanziell.

Hin­zu kom­men zahl­rei­che Sach- und Mate­ri­al­spen­den, die eben­falls zum Auf­bau des Gelän­des bei­getra­gen haben.

Kin­der und Jugend­li­che brin­gen eige­ne Ideen ein

Beim Spät­som­mer­fest konn­ten Kin­der, Jugend­li­che, Eltern und wei­te­re Gäs­te ihre Wün­sche und Ideen für die Zukunft der NAJU Hesel ein­brin­gen. Die Betei­li­gung erfolg­te im Rah­men des Bun­des­pro­gramms „Demo­kra­tie leben!“.

Dabei kamen zahl­rei­che Vor­schlä­ge zusam­men. Gewünscht wur­den unter ande­rem ein Insek­ten­ho­tel und ein Baum­haus. Auch wei­te­re Spiel- und Frei­zeit­mög­lich­kei­ten, Über­nach­tungs­ak­tio­nen, Nacht­wan­de­run­gen und Feri­en­an­ge­bo­te wur­den genannt.

Dar­über hin­aus ging es um Wün­sche zur Orga­ni­sa­ti­on und um Mög­lich­kei­ten, wie sich Kin­der und Jugend­li­che künf­tig noch stär­ker inner­halb der Grup­pe betei­li­gen können.

Die gesam­mel­ten Ideen sol­len nun aus­ge­wer­tet und in die wei­te­re Pla­nung ein­be­zo­gen werden.

Natur erle­ben und Ver­ant­wor­tung übernehmen

Nach der inten­si­ven Auf­bau­pha­se soll künf­tig noch stär­ker die eigent­li­che Kin­der- und Jugend­ar­beit der NAJU Hesel in den Mit­tel­punkt rücken. Geplant sind Akti­vi­tä­ten, bei denen Kin­der und Jugend­li­che Natur erle­ben, prak­ti­schen Natur­schutz umset­zen, gemein­sam ler­nen und krea­tiv tätig wer­den können.

Auch das Über­neh­men von Ver­ant­wor­tung spielt dabei eine wich­ti­ge Rol­le. Das Gelän­de soll dabei nicht nur Treff­punkt sein, son­dern den Kin­dern und Jugend­li­chen Mög­lich­kei­ten bie­ten, eige­ne Ideen umzu­set­zen und ihren Lebens­raum aktiv mitzugestalten.

Für den Win­ter ist außer­dem eine JuLei­Ca-Aus­bil­dung für meh­re­re Team­er vor­ge­se­hen. Die Jugend­lei­ter-Card (JuLei­Ca) dient als Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­weis für ehren­amt­li­che Jugendleiter.

„Das hier soll euer Ort sein“

Wel­che Bedeu­tung die Betei­li­gung der Kin­der und Jugend­li­chen für die NAJU Hesel hat, mach­te Chris­toph Bruns bei sei­ner Anspra­che deutlich.

„Am Ende bau­en wir die­sen Ort nicht für uns Erwach­se­ne. Das hier soll euer Ort sein“, fass­te Bruns die Idee der Grup­pe zusammen.

Damit steht neben dem Natur- und Umwelt­schutz vor allem die akti­ve Betei­li­gung der jun­gen Mit­glie­der im Mit­tel­punkt. Sie sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, eige­ne Ideen ein­zu­brin­gen und die wei­te­re Ent­wick­lung der NAJU Hesel mitzugestalten.

Die NAJU Hesel bedankt sich bei allen Kin­dern, Jugend­li­chen, Fami­li­en, Ehren­amt­li­chen, För­de­rern und Unter­stüt­zern, die zum Spät­som­mer­fest und zur Ent­wick­lung der Grup­pe bei­getra­gen haben.

Kon­takt zur NAJU Hesel

Chris­toph Bruns
Lei­tung NAJU Hesel
Kin­der- und Jugend­grup­pe der NABU-Kreis­grup­pe Leer

E‑Mail: naju.leer@gmail.com
Insta­gram: @naju_hesel

 

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