Allgemein
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Exhibitionistische Handlungen — w.M.
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, 11.08.2024
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit zwei leicht verletzten Beamten ++ Verfolgungsfahrt ++ Exhibitionistische Handlungen ++ Trunkenheitsfahrt mit Pkw
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit zwei leicht verletzten Beamten Bunde- Am Sonntag, kurz nach Mitternacht, wehrte sich im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes in der Ahornstraße bzgl. eines Hausfriedensbruches ein 22-Jähriger aus Westoverledingen massiv mit Schlägen und Tritten gegen die polizeilichen Maßnahmen. Die Person wurde dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt. Durch die Widerstandshandlung wurden ein Beamter und eine Beamtin leicht verletzt. Beide sind weiterhin dienstfähig.
Verfolgungsfahrt
Rhauderfehn- Am Samstag, gegen vier Uhr, sollten in Rhauderfehn zwei Kleinkrafträder kontrolliert werden. Ein 16-Jähriger aus Barßel und eine 16-Jährige aus Rhauderfehn flüchteten vor dem Streifenwagen und konnten im weiteren Verlauf in der Straße Untenende in Rhauderfehn gestellt werden. Es stellte sich heraus, dass beide Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen und keine gültige Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besaßen. Des Weiteren wurde ein Verfahren bzgl. eines illegalen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet und die Jugendlichen wurden an die Erziehungsberechtigen übergeben.
Exhibitionistische Handlungen
Emden- Am Samstag, gegen 15 Uhr, ist es am Bahnhofsplatz zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen. Der zurzeit unbekannte Beschuldigte hat beim Vorbeigehen an einer 23-jährigen Emderin seine Hose geöffnet und sein Glied entblößt. Anschließend fasste er ihr an ihr Gesäß. Personen, die Hinweise zu Tat und/oder Täter geben können, melden sich bitte bei der Polizei in Emden
Trunkenheitsfahrt mit Pkw
Emden- Am Sonntag wurde in den frühen Morgenstunden ein Mercedes in der Herderstraße in Emden kontrolliert. Der 30-jährige Fahrzeugführer aus Belgien war erheblich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,49 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Anzeige
Terminvereinbarung leicht gemacht: Ihre Services rund ums Fahrrad
In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, Dienstleistungen schnell und unkompliziert zu organisieren. Bei uns können Sie Ihre Fahrrad-Services ganz bequem online vereinbaren. Egal, ob Sie auf der Suche nach dem perfekten Fahrrad sind, Reparaturen benötigen oder Interesse am Dienstrad-Leasing haben – wir bieten Ihnen verschiedene Services, die Sie einfach über unsere Online-Plattform anfragen können.
1. Kauf-Beratung: Finden Sie Ihr Traumfahrrad
Sie sind auf der Suche nach dem idealen Fahrrad? Unsere Kauf-Beratung hilft Ihnen dabei, das passende Modell zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, und wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen. Während des Beratungsgesprächs haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Modelle zu testen und eine Probefahrt zu machen. So stellen wir sicher, dass Sie mit Ihrem neuen Fahrrad rundum zufrieden sind.
2. Hol- & Bringservice: Komfortabler Transport für Ihr Fahrrad
Ob Ihr Fahrrad defekt ist oder Sie ein neues Rad erworben haben – unser Hol- & Bringservice sorgt für einen reibungslosen Transport. Wir kümmern uns um die Abholung und Lieferung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Einfache Anfrage, unkomplizierte Abwicklung!
3. Dienstrad-Leasing: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Dienstrad-Leasing bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Als Arbeitnehmer können Sie von attraktiven Leasing-Konditionen profitieren, während Arbeitgeber durch Mitarbeiter-Leasing von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den besten Angeboten und unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Modells.
Hajo Otten, Zweiräder e.K.
Inhaber: Nils Dreier
Heisfelder Str. 33 — 35, 26789 Leer
Telefon: +49 (0)491 — 2430
E‑Mail: hajo.otten@ewetel.net
90 Jahre Erfahrung und Leidenschaft
Seit 1933 bietet das Zweiradfachgeschäft „Hajo Otten“ in Leer hochwertige Fahrräder und exzellenten Service. Mit über 90 Jahren Erfahrung und Leidenschaft für das Radfahren sind wir Ihr vertrauensvoller Partner in Sachen Zweiräder.
- 500 Fahrräder im Showroom: Eine große Auswahl an City‑, Touren- und Sporträdern sowie Spezialitäten wie Einräder und Fahrradanhänger wartet auf Sie.
- 8 Mitarbeiter im starken Team: Unser engagiertes Team steht Ihnen mit Fachkompetenz und persönlicher Beratung zur Seite.
Was wir Ihnen bieten
Das 1933 gegründete Geschäft wurde 1989 von Rolf Dreier übernommen und 2000 auf über 500 qm Verkaufsfläche vergrößert. Seit dem 1. Februar 2007 führt Nils Dreier die Geschäfte.
Unsere Produktpalette umfasst:
- City‑, Touren- und Sporträder: Finden Sie das passende Fahrrad für Ihre Bedürfnisse. Individuelle Zusammenstellungen sind ebenfalls möglich.
- Kinderräder und Lauflernräder: In großer Auswahl für die kleinen Radfahrer.
- Spezialitäten: Einräder, Kindertransportanhänger und Fahrradanhänger sowie umfangreiches Zubehör.
Unser Werkstattservice bietet:
- Reparaturen, Inspektionen und Um- oder Anbauten: Schnelle und fachmännische Ausführung, oft noch am selben Tag.
- Individuelle Beratung und persönlicher Kontakt: Für maßgeschneiderte Lösungen und eine optimale Betreuung.
- Fahrradpass: Bei Verlust Ihres Rades stehen alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung auf Knopfdruck zur Verfügung.
Unsere Qualitätsversprechen:
- Geprüfte Werkstatt- und Service-Qualität
- Fachkompetente Beratung vor Ort
- Probefahrt für einen Kauf ohne Risiko
- Hol- und Bringservice für Ihre Räder
Besuchen Sie uns in der Heisfelder Straße 33 und überzeugen Sie sich selbst von unserem umfangreichen Angebot und unserem hervorragenden Service. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen!
Allgemein
Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
Anzeige
„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
-
Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
-
In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
-
Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
-
Regelung durch eine Ampel.
-
-
Arbeiten am Südring:
-
Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
-
Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
-
-
Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
-
Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
-
Regelung durch eine Ampelanlage.
-
Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
Anzeige
Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
AnzeigeAllgemein
1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
-
Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
-
Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
-
Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
-
Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
-
Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
-
Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
-
Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
Anzeige




























