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225 Jahre Pioniergeist auf der MEYER WERFT
Emsländischer Schiffbauer feiert Jubiläum und liefert 50. Kreuzfahrtschiff
Papenburg, Januar 2020 – Die MEYER WERFT feiert Geburtstag: Am 28. Januar 2020 jährt sich die Gründung der Werft in Papenburg an der Ems zum 225. Mal. Im Januar 1795 wurde die Werft als Thurm Werft von Willm Rolf Meyer in der heutigen Stadtmitte gegründet. Die MEYER WERFT ist heute in der siebten Generation im Familienbesitz.
„Es ist sehr außergewöhnlich, dass wir auf 225 Jahre Schiffbau zurückblicken dürfen. Wir haben es geschafft, unser Familienunternehmen mit Pioniergeist und Mut stetig weiterzuentwickeln und an den Markt anzupassen, so dass wir uns gegen staatliche und teilweise staatliche Konkurrenten behaupten“, so Bernard Meyer.
Das Team in Papenburg, das gemeinsam aktuell drei Kreuzfahrtschiffe im Jahr fertigstellt, ist auf 3625 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Zusätzlich sind hunderte Lieferanten und Partnerfirmen mit tausenden Mitarbeitern beteiligt, bei denen die MEYER WERFT somit ebenfalls Beschäftigung sichert.
Im Jubiläumsjahr ist die MEYER WERFT weiterhin auf Wachstumskurs und knackt die Marke von 400.000 BRZ bei den abgelieferten Schiffen. Mit der Iona (P&O Cruises), Spirit of Adventure (Saga Cruises) und Odyssey of the Seas (Royal Caribbean International) werden im Jubiläumsjahr wieder drei internationale Kunden abgeliefert. Die Iona wird zudem das 50. Kreuzfahrtschiff aus Papenburg sein.
„Wir investieren unsere Gewinne seit jeher nachhaltig in unsere Mitarbeiter, den Standort Papenburg und unsere modernen Werftanlagen, um die Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Diese Kontinuität, gepaart mit unserem Schiffbau-Know-how, zeichnet uns aus“, so Tim Meyer.
An diese Größenordnungen war nicht zu denken, als Willm Rolf Meyer vor 225 Jahren die Werft als Thurm Werft am Papenburger Hauptkanal gründete. An diesem Standort befindet sich heute das Hotel Alte Werft und die Stadthalle Papenburg. Früh zeigte die MEYER WERFT diesen Pioniergeist, als sie als erste und einzige Werft der Region begann, Schiffe aus Eisen zu bauen und mit Dampfmaschinen auszurüsten. Zuvor waren alle Schiffe aus Holz gebaut worden. Der Raddampfer Triton war 1872 das erste Schiff der neuen Bauart. Joseph Lambert Meyer prägte als dritte Generation das Familienunternehmen diese Zeit, in der die Werft etwa 90% eines Schiffes selbst baute.
Im Jahr 1913 baute das Unternehmen mit der Graf Goetzen ein Schiff, das bis heute im Einsatz ist. Dieses Kombischiff für Passagiere und Fracht wurde nach dem Bau wieder in seine Einzelteile zerlegt, in Kisten verpackt, an den Tanganyikasee im heutigen Tansania transportiert und dort wieder zusammengesetzt. In ihrer mehr als 100 Jahre langen Geschichte lieferte das Schiff Stoff für zahlreiche Legenden, die in Bücher und Filmen verarbeitet wurden.
Die beiden Weltkriege sowie die Weltwirtschaftskrise führten die Werft in eine schwierige Zeit. Aufgrund der früheren Entscheidung gegen den Bau von Marineschiffen, konnte die Werft den Wiederaufbau erfolgreich gestalten. Mit dem Feuerschiff Elbe 1 (Bürgermeister Oswald) lieferte die MEYER WERFT 1948 einen Neubau ab, der eine insgesamt neun Jahre lange Bauzeit mit vielen Unterbrechungen hinter sich hatte. Die Ablieferung der Elbe 1 erfolgte 1948. Die Fertigstellung des Schiffes erwies sich als wichtig für die gesamte Region, denn für die Überführung über die Ems wurden Brücken und Eisenbahnlinien wieder funktionsfähig gemacht.
In der Nachkriegszeit konnte Joseph-Franz Meyer internationale Märkte erschließen. Das Kombischiff Mauritius war Anfang der 50er Jahre ein wichtiger Auftrag des britischen Commonwealth. Die Mauritius war nach den Vorschriften des Britischen Lloyds und des Ministry of Transport für den Einsatz in der damaligen britischen Kolonie Mauritius gebaut worden.
Ende der 50er Jahre begann eine langjährige Partnerschaft mit dem südostasiatischen Inselstaat Indonesien, der viele neue Passagierschiffen in Auftrag gab. Insgesamt wurden 34 Schiffe für Indonesien gebaut. Zudem waren sowohl der Bau vieler Fähren für skandinavische Reedereien als auch der Einstieg in den Gastankermarkt ein Verdienst von Joseph-Franz und Godfried Meyer. Und wiederum war es ein ungewöhnlicher und mutiger Schritt, der 1974 die Weiterentwicklung des Unternehmens maßgeblich beeinflusste: Mitten im Kalten Krieg nahm die Werft den Auftrag zum Bau von sechs Gastankern für die damalige Sowjetunion an – und gleichzeitig baute sie die dazu erforderliche neue Werft am Stadtrand Papenburgs direkt an der Ems auf.
„Die Randlage Papenburgs führte sehr frühzeitig zu einer starken internationalen Ausrichtung der Werft auf den Export und auf komplexe Spezialschiffe wie z.B. Kreuzfahrtschiffe. Heute verfügen wir mit der MEYER WERFT, NEPTUN WERFT UND MEYER TURKU über ein internationales Netzwerk von Werften, die zusammen unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern“, so Jan Meyer.
Mit der neuen Kompaktwerft am heutigen Standort und dem erfolgreichen Einstieg in den Kreuzfahrtmarkt zu Beginn der 80er Jahre begann die Entwicklung zu einem der führenden europäischen Schiffbauunternehmen. In zahlreichen Investitionsschritten gelang es dem mittelständischen Unternehmen, stetig die Werftanlagen und das Know-how der Mitarbeiter kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Mit zwei großen Baudockhallen, einem innovativen Laser- und Rohrzentrum sowie einer großen und hochspezialisierten Lieferantenstruktur konnte die Werft ihre Marktstellung etablieren. Aktuell entsteht ein hochmodernes Logistikzentrum.
Die Homeric war 1986 das erste anspruchsvolle Großprojekt im Kreuzfahrtmarkt, das die Papenburger MEYER WERFT fertigstellte. Mit diesem Schiff erfolgte eine zentrale Weichenstellung der jüngeren Vergangenheit. Der anhaltende Boom im Kreuzfahrtmarkt tat seinen Teil dazu. Der Standort an der Ems, der auch manchmal kontroverse Diskussionen lieferte, war offenkundig ein richtiger Standort, um über Jahrhunderte erfolgreich Kreuzfahrt- und andere Spezialschiffe zu bauen.
Die jüngste Pionierleistung der MEYER WERFT ist die AIDAnova, die 2018 als erstes Kreuzfahrtschiff der Welt mit einem emissionsarmen Flüssiggas-Antrieb an AIDA Cruises abgeliefert wurde. Bis 2023 baut die MEYER WERFT weitere sieben Kreuzfahrtschiffe mit dem umweltfreundlichen Antrieb in Papenburg.
Heute ist die MEYER Gruppe ein Familienunternehmen mit drei Werften in Papenburg, Rostock-Warnemünde und Turku (Finnland). Weitere Unternehmen der MEYER Gruppe sind als Spezialisten bei der Konstruktion und beim Bau der Schiffe auf den drei Werften beteiligt.
In der Unternehmensgeschichte der MEYER WERFT spielen seither auch soziale Aspekte eine wichtige Rolle. So ist die Werft Mitbegründer der Berufsgenossenschaft Metall, gründete früh eine Betriebskrankenkasse und war mit der Gründung der Berufsschule Papenburg ein Pionier der beruflichen und schulischen Ausbildung. Die betriebliche Mitbestimmung durch einen Betriebsrat gibt es im Unternehmen bereits seit mehr als 90 Jahren. Heute ermöglicht es die Kita Nautilus den Werftmitarbeitern, Familie und Beruf miteinander zu kombinieren.
Für die Belegschaft, die Stadt und die gesamte Region ist die Werft in Papenburg immer von Bedeutung gewesen.
Weitere Informationen zur umfangreichen Unternehmensgeschichte und zum Jubiläum findet man online auf www.meyerwerft.de. Die Website hat jetzt ein vollständig neues Design erhalten.
Ab sofort ist auch das Buch “Schiffbauer aus Leidenschaft” in Handel erhältlich, das vom Hamburger Verlag planet c herausgegeben wird. Auf 228 Seiten zeigt das Buch die Geschichte der Werft, stellt die Menschen hinter den Schiffen vor und veranschaulicht den hochkomplexen Kreuzfahrtschiffbau.
Eine Jubiläumsfeier zum Geburtstag am 28. Januar 2020 findet nicht statt, sondern die Belegschaft wird sich zu einer kurzen Betriebsinformation an diesem Tag versammeln.
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Gefälschte Dokumente erkennen: So erkennen Sie gefälschte Ausweise und Führerscheine
Gefälschte Führerscheine, manipulierte Ausweise oder veränderte Zeugnisse sind immer wieder Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Doch nicht jede Fälschung ist auf den ersten Blick zu erkennen. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen gibt Einblicke in die kriminaltechnische Urkundenprüfung und erklärt, auf welche Merkmale es ankommt. Gleichzeitig erhalten Bürger Hinweise, wie sie mögliche Manipulationen erkennen und sich vor Betrug schützen können.
Rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung in Niedersachsen im Jahr 2025
Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Im Jahr 2025 wurden in Niedersachsen rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung registriert. Im Vorjahr waren es rund 9.000 Fälle. Damit bewegen sich die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Gefälschte oder manipulierte Dokumente können Menschen in ganz unterschiedlichen Alltagssituationen begegnen: beim privaten Autokauf, wenn ein Führerschein vorgelegt wird, bei einem Vertragsabschluss mit einem Ausweis oder bei einer Bewerbung mit einem vermeintlich echten Zeugnis. Auch ein angeblicher Dienstausweis, den eine Person an der Haustür vorzeigt, kann Anlass sein, genauer hinzusehen.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten der Fälschung. Dokumente können vollständig nachgeahmt, ursprünglich echte Unterlagen nachträglich verändert oder nur in einzelnen Bestandteilen manipuliert werden. Betroffen sein können grundsätzlich alle Dokumente, mit denen Identitäten, Berechtigungen, Qualifikationen oder andere Tatsachen nachgewiesen werden sollen.
LKA Niedersachsen: Oft verraten kleinste Details eine Fälschung
Eine Fälschung ist nicht zwangsläufig an einem offensichtlichen Fehler zu erkennen. Häufig sind es minimale Abweichungen, die erst bei einer genauen Untersuchung auffallen.
Darauf weist Chemiedirektorin Dr. Sarah Kohls hin. Sie leitet den Fachbereich Urkunden/Handschriften im LKA Niedersachsen. Sie erklärt: „Eine Fälschung verrät sich nicht zwangsläufig durch einen offensichtlichen Fehler. Oft sind es minimale Abweichungen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Unsere Expertise besteht darin, diese Details zu erkennen, einzuordnen und immer im Zusammenhang mit dem gesamten Dokument zu bewerten.“
Die kriminaltechnische Urkundenprüfung geht deshalb weit über die Suche nach einem offensichtlich ausgetauschten Foto oder einer falschen Schriftart hinaus. Entscheidend ist, verschiedene Merkmale zu untersuchen und in ihrer Gesamtheit zu bewerten.
So untersucht das LKA Niedersachsen verdächtige Dokumente
Wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein verdächtiges Dokument festgestellt, erfolgt zunächst eine Prüfung durch die Dokumentenprüfer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Besteht weiterer Prüfungsbedarf oder wird fachliche Unterstützung benötigt, übernehmen speziell ausgebildete Gutachter und Experten des Landeskriminalamtes Niedersachsen die Untersuchung.
Dabei kommen verschiedene kriminaltechnische Verfahren zum Einsatz. Die Fachleute untersuchen unter anderem:
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Material und Beschaffenheit: Aus welchem Material besteht das Dokument und gibt es Auffälligkeiten?
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Druck- und Herstellungsverfahren: Wie wurde das Dokument hergestellt und stimmen die festgestellten Merkmale mit den zu erwartenden Verfahren überein?
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Sicherheitsmerkmale: Sind vorhandene Sicherheitsmerkmale korrekt ausgeführt oder gibt es Hinweise auf Manipulationen?
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Vergrößerungsuntersuchungen: Lassen sich unter Vergrößerung kleinste Abweichungen oder Veränderungen erkennen?
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Unterschiedliche Beleuchtungsverfahren: Welche zusätzlichen Details werden sichtbar, wenn das Dokument mit verschiedenen Lichtquellen untersucht wird?
Wenn darüber hinaus eine gutachterliche Bewertung erforderlich ist, erstellt der Fachbereich Urkunden/Handschriften des LKA Niedersachsen urkundentechnische Gutachten.
Diese werden insbesondere für die Justiz und bei umfangreichen Ermittlungsverfahren benötigt. Die sichergestellten Dokumente werden eingehend untersucht. Anschließend werden die Ergebnisse fachlich bewertet und in einem Gutachten dokumentiert. Dieses kann beispielsweise in einem Strafverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein.
Fünf Tipps: Woran Bürger gefälschte Dokumente erkennen können
Auch ohne kriminaltechnische Spezialausrüstung können Bürger auf mögliche Auffälligkeiten achten. Das LKA Niedersachsen empfiehlt, Dokumente sorgfältig zu betrachten und mehrere Merkmale miteinander zu vergleichen.
1. Passt das Dokument insgesamt zusammen?
Ungewöhnliche Schriftarten, unterschiedliche Schriftgrößen, unsaubere Übergänge, Rechtschreibfehler oder auffällige Abstände können Hinweise auf Veränderungen sein. Achten Sie darauf, ob die Gestaltung einheitlich und stimmig wirkt.
2. Sind die Angaben plausibel?
Namen, Geburtsdaten, Ausstellungsdaten, Gültigkeitsdaten und weitere Angaben sollten zueinander passen. Widersprüche oder ungewöhnliche Kombinationen können Anlass für eine genauere Prüfung sein.
3. Wurde das Lichtbild möglicherweise verändert?
Auffällige Ränder, unsaubere Übergänge oder Unterschiede in der Darstellung können darauf hindeuten, dass ein Foto nachträglich ausgetauscht oder bearbeitet wurde.
4. Sind die Sicherheitsmerkmale erkennbar?
Je nach Dokument können Hologramme, Kippeffekte, feine Linienstrukturen oder andere optische Sicherheitsmerkmale vorhanden sein. Beim elektronischen Bundespersonalausweis kommen beispielsweise Hologramme und ein Farbwechsel beim Kippen zum Einsatz.
5. Nicht nur auf ein einzelnes Merkmal verlassen
Auch Sicherheitsmerkmale können nachgeahmt werden. Deshalb ist immer das Gesamtbild entscheidend. Eine verlässliche Beurteilung kann im Zweifelsfall eine fachkundige Untersuchung erfordern.
Wichtig ist dabei: Eine einzelne Auffälligkeit ist noch kein Beweis für eine Fälschung. Sie kann jedoch ein erster Hinweis darauf sein, dass ein Dokument genauer überprüft werden sollte.
Vorsicht bei angeblichen Polizeibeamten und unter Druck abgeschlossenen Verträgen
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn eine Person ein Dokument vorlegt und gleichzeitig eine unmittelbare Forderung damit verbindet.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand auf einen sofortigen Vertragsabschluss drängt oder sich als Polizeibeamter ausgibt und Geld beziehungsweise sensible Informationen verlangt.
In solchen Situationen sollten sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen. Bestehen Zweifel an der Identität einer Person, empfiehlt das LKA Niedersachsen, umgehend die Polizei zu kontaktieren.
Ein vorgezeigter Dienstausweis sollte nicht allein deshalb als echt angesehen werden, weil er auf den ersten Blick überzeugend wirkt. Bei Zweifeln ist es sinnvoll, die Identität unabhängig über die Polizei überprüfen zu lassen.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto

Was gilt rechtlich als Urkunde?
Der Begriff der Urkunde ist im Strafrecht genau definiert. Als Urkunden gelten verkörperte Erklärungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen.
Dazu gehören nicht nur klassische Schriftstücke. Auch Ausweise, Führerscheine, Zeugnisse, Bescheinigungen und Verträge können Urkunden sein. Darüber hinaus können bestimmte Kennzeichen oder Plaketten unter den strafrechtlichen Urkundenbegriff fallen.
Entscheidend ist, dass ein Dokument im Rechtsverkehr als Beweismittel dienen kann und erkennen lässt, von wem die darin verkörperte Erklärung stammt.
Urkundenfälschung: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist in § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob die Angaben in einem Dokument inhaltlich richtig oder falsch sind. Entscheidend ist vielmehr, ob über die Echtheit der Urkunde beziehungsweise über den tatsächlichen Aussteller getäuscht wird.
Die Urkundenfälschung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.
Kriminaltechnische Urkundenprüfung schützt vor Betrug
Die Arbeit des Landeskriminalamtes Niedersachsen zeigt, wie viel Fachwissen erforderlich ist, um manipulierte Dokumente zuverlässig zu erkennen. Material, Druckverfahren, Sicherheitsmerkmale und kleinste Abweichungen müssen untersucht und im Zusammenhang bewertet werden.
Für Bürger gilt deshalb: Wer einen Ausweis, Führerschein, ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis prüfen muss, sollte auf Auffälligkeiten achten, Angaben auf Plausibilität kontrollieren und sich nicht allein auf den ersten Eindruck verlassen.
Denn ob ein Dokument tatsächlich echt ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Im Zweifel sollte die Echtheit fachkundig überprüft werden.
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Rauchen, Zigaretten und Vapes werden teurer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?
Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer: Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Die Abgaben auf Zigaretten und weitere Tabakprodukte sollen über vier Jahre hinweg schrittweise steigen. Nach den überarbeiteten Plänen der Regierungskoalition werden für 2027 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Auch die durchschnittlichen Verkaufspreise für Zigaretten dürften in den kommenden Jahren deutlich steigen.
Bundestag stimmt für höhere Tabaksteuer
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag nach einer rund 20-minütigen Aussprache dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Grundlage war die vom Finanzausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs.
Für die Gesetzesänderung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion sowie zwei Abgeordnete aus den Reihen der Union.
Mit der beschlossenen Neuregelung soll die Tabaksteuer über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig angehoben werden. Betroffen sind nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch zahlreiche weitere Tabakprodukte und Ersatzprodukte.
Zigarettenpreise: Diese Entwicklungen werden bis 2030 erwartet
Wie stark sich die Steueränderungen auf die Preise auswirken könnten, verdeutlichen die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise für eine Packung mit 20 Zigaretten.
| Jahr | Gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis |
|---|---|
| 2027 | 8,77 Euro |
| 2028 | 9,56 Euro |
| 2029 | 10,42 Euro |
| 2030 | 11,36 Euro |
Damit würde der zugrunde gelegte durchschnittliche Verkaufspreis von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030 steigen. Das entspricht einer Zunahme um 2,59 Euro innerhalb des betrachteten Zeitraums.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich um die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise. Die tatsächlichen Preise einzelner Zigarettenmarken können davon abweichen. Auch die konkrete Preisentwicklung im Handel hängt von den jeweiligen Herstellern und Anbietern ab.
Auch Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak betroffen
Die geplante Steuererhöhung beschränkt sich nicht auf Zigaretten. Auch andere Produkte sollen künftig stärker besteuert werden. Dazu gehören:
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Feinschnitt und andere Tabakwaren
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Pfeifentabak
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erhitzter Tabak
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Wasserpfeifentabak
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Substitute für Tabakwaren
Die Änderungen betreffen damit unterschiedliche Produktgruppen des Tabakmarktes. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen die neuen Steuertarife allerdings erst ab dem 1. März 2027 gelten.
Bundesregierung nennt Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz als Ziele
Die Bundesregierung begründet die Steuererhöhung sowohl mit der Haushaltslage als auch mit gesundheitspolitischen Zielen.
Bereits mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Handlungsbedarf im Bundeshaushalt zu verringern. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist Teil der vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Darüber hinaus soll die Neuregelung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs steht die Änderung im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.
Höhere Preise sollen damit neben zusätzlichen Einnahmen für den Staat auch einen Beitrag zur Verringerung des Tabakkonsums leisten.
Deutlich höhere Steuereinnahmen nach Änderungen im Finanzausschuss
Im parlamentarischen Verfahren wurden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes nochmals verändert. Der Finanzausschuss hatte dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in geänderter Fassung zugestimmt. Die Änderungen gingen auf die Koalitionsfraktionen zurück.
Nach den ursprünglichen Berechnungen der Bundesregierung sollten die Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr 756 Millionen Euro betragen. Bis 2030 wurde mit zusätzlichen Einnahmen von 3,589 Milliarden Euro gerechnet.
Durch die Änderungen im Finanzausschuss steigen die erwarteten Mehreinnahmen deutlich:
| Jahr | Erwartete Steuermehreinnahmen nach der Ausschussänderung |
|---|---|
| 2027 | 1,5 Milliarden Euro |
| 2030 | 4,461 Milliarden Euro |
Für 2027 werden damit rund 750 Millionen Euro mehr erwartet als im ursprünglichen Gesetzentwurf. Für 2030 liegt die neue Prognose um 872 Millionen Euro über der ursprünglichen Berechnung.
Die Beträge sind Prognosen zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen und keine bereits erzielten Einnahmen.
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Bundesrat hatte keine Einwände
Auch die Länder hatten sich mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Bundesrat erhob nach seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die endgültige parlamentarische Entscheidung traf der Bundestag am 15. Oktober 2026 mit der Zustimmung zur überarbeiteten Fassung.
Grünen-Antrag zur Vermeidung steuerlicher Ausweichbewegungen scheitert
Neben dem Gesetzentwurf lag dem Bundestag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Darin forderten die Grünen unter anderem, die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren besser aufeinander abzustimmen.
Damit sollte verhindert werden, dass Verbraucher aus steuerlichen Gründen auf günstigere Produktgruppen ausweichen.
Der Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich.
Haushaltsausschuss prüfte Finanzierbarkeit
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung lag dem Bundestag außerdem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor.
Der Bericht war Teil der parlamentarischen Prüfung der finanziellen Auswirkungen der Neuregelung.
Tabaksteuer steigt über mehrere Jahre
Mit dem Beschluss vom 15. Oktober 2026 hat der Bundestag den Weg für eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer geebnet. Die Neuregelung soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und zugleich gesundheitspolitische Ziele unterstützen.
Für Verbraucher bedeutet die geplante Entwicklung, dass Zigaretten und weitere Tabakprodukte in den kommenden Jahren teurer werden könnten. Besonders deutlich wird dies bei den im Gesetzentwurf ausgewiesenen durchschnittlichen Verkaufspreisen für eine Packung mit 20 Zigaretten: Sie steigen von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030.
Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Oktober 2026; Gesetzentwurf und Bericht des Finanzausschusses.
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Zuckersteuer ab Juli 2027: Limonade, Eistee und Energydrinks könnten teurer werden
Zuckersteuer ab Juli 2027: Welche Getränke in Deutschland teurer werden könnten
Wer im Supermarkt regelmäßig zu Limonade, Eistee oder Energydrinks greift, muss sich womöglich auf höhere Preise einstellen. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Die Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 greifen, sofern das weitere Gesetzgebungsverfahren wie geplant verläuft.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Vorhaben zwei Hauptziele: Einerseits soll der Zuckerkonsum der Bevölkerung sinken, um gesundheitliche Folgeschäden einzudämmen. Andererseits sollen die Steuereinnahmen dazu beitragen, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Wie hoch fällt die Zuckersteuer aus?
Die Höhe der geplanten Abgabe richtet sich nach der Zuckermenge im jeweiligen Getränk. Vorgesehen sind zwei gestaffelte Steuerstufen:
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26 Cent pro Liter: bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter.
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32 Cent pro Liter: ab einem Zuckergehalt von mindestens 8 Gramm pro 100 Milliliter.
Getränke mit einem besonders hohen Zuckeranteil werden somit stärker belastet. Formal handelt es sich um eine Verbrauchsteuer. Hersteller und Handel entscheiden zwar selbst über ihre Verkaufspreise, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Steuer zumindest teilweise auf die Kunden umgelegt wird.
Was bedeutet das konkret für den Einkauf?
Auswirkungen auf die Ladenpreise zeigen sich erst, wenn die Unternehmen die Steuer an die Verbraucher weiterreichen. Behält der Handel die Summe eins zu eins ein, ergeben sich folgende Zusatzkosten:
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0,5 Liter: 13 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 16 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,0 Liter: 26 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 32 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,5 Liter: 39 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 48 Cent (bei 32 Cent/l)
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2,0 Liter: 52 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 64 Cent (bei 32 Cent/l)
Bei diesen Werten handelt es sich um eine rein rechnerische Mehrbelastung und nicht um feste Endpreise im Supermarkt.
Welche Getränke sind betroffen?
Die geplante Abgabe zielt auf gesüßte Getränke ab, die die vorgegebenen Zucker-Schwellenwerte erreichen. Unter die Regelung fallen unter anderem:
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Klassische Limonaden und Colagetränke
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Gesüßte Eistees
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Energydrinks mit entsprechendem Zuckergehalt
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Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke mit zugesetztem Zucker
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Zuckerhaltige Getränkesirups und Konzentrate zur Mischung
Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der Name des Produkts, sondern der tatsächliche Zuckergehalt sowie die rechtliche Einordnung. Daher fällt nicht jedes Fruchtgetränk automatisch unter die gleiche Steuerstufe.
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Nach den Plänen der Bundesregierung sind bestimmte Produktkategorien von der Abgabe befreit:
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Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie entsprechende Konzentrate
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Ungesüßte Fruchtsaftschorlen
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Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie daraus hergestellte Mischgetränke
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Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind
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Alkoholische Getränke, die bereits eigenen Steuern unterliegen
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Alkoholfreie Alternativen auf dieser Basis
Diese Ausnahmen stellen sicher, dass die Steuer zielgerichtet wirkt. Die endgültige steuerliche Bewertung hängt jedoch vom finalen Gesetzestext ab.
Aus welchen Gründen kommt die Steuer?
Die Bundesregierung begründet den Schritt vor allem mit den gesundheitlichen Risiken eines hohen Zuckerkonsums. Übermäßiger Verzehr begünstigt Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Diabetes.
Die Maßnahme soll insbesondere Kinder und Jugendliche schützen, richtet sich aber ebenso an Erwachsene. Zudem entsteht für die Getränkeindustrie ein Anreiz, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt zu senken.
Hohe Gesundheitskosten entlasten
Nach Regierungsangaben verursachen Krankheiten infolge hoher Zuckermengen jährlich Behandlungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Summe belastet das gesamte Gesundheitssystem.
Ein geringerer Zuckerkonsum soll diese Ausgaben langfristig senken und die Beitragsätze der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren. Die erwarteten Einnahmen sollen zudem genutzt werden, um eine Senkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abzufedern.
Sonderregeln für kleine Hersteller
Für kleinere Getränkeproduzenten sind gesonderte Bestimmungen vorgesehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss noch geklärt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen kleinere Betriebe von der Abgabe befreit werden können.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzes?
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Oktober 2026 ist der erste Schritt im Verfahren. Das Vorhaben wird nun von den Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort beraten. Erst nach dem vollständigen Durchlauf aller parlamentarischen Gremien wird die Regelung rechtskräftig. Als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.
Ausblick
Die geplante Steuer soll den Verzehr stark gesüßter Getränke eindämmen und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Ob das Vorhaben langfristig zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung führt, zeigt sich erst nach der Einführung. Schon jetzt lohnt sich für Verbraucher der Blick auf die Nährwerttabelle auf der Rückseite der Verpackung, um den Zuckergehalt verschiedener Produkte zu vergleichen.
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