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225 Jahre Pioniergeist auf der MEYER WERFT
Emsländischer Schiffbauer feiert Jubiläum und liefert 50. Kreuzfahrtschiff
Papenburg, Januar 2020 – Die MEYER WERFT feiert Geburtstag: Am 28. Januar 2020 jährt sich die Gründung der Werft in Papenburg an der Ems zum 225. Mal. Im Januar 1795 wurde die Werft als Thurm Werft von Willm Rolf Meyer in der heutigen Stadtmitte gegründet. Die MEYER WERFT ist heute in der siebten Generation im Familienbesitz.
„Es ist sehr außergewöhnlich, dass wir auf 225 Jahre Schiffbau zurückblicken dürfen. Wir haben es geschafft, unser Familienunternehmen mit Pioniergeist und Mut stetig weiterzuentwickeln und an den Markt anzupassen, so dass wir uns gegen staatliche und teilweise staatliche Konkurrenten behaupten“, so Bernard Meyer.
Das Team in Papenburg, das gemeinsam aktuell drei Kreuzfahrtschiffe im Jahr fertigstellt, ist auf 3625 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Zusätzlich sind hunderte Lieferanten und Partnerfirmen mit tausenden Mitarbeitern beteiligt, bei denen die MEYER WERFT somit ebenfalls Beschäftigung sichert.
Im Jubiläumsjahr ist die MEYER WERFT weiterhin auf Wachstumskurs und knackt die Marke von 400.000 BRZ bei den abgelieferten Schiffen. Mit der Iona (P&O Cruises), Spirit of Adventure (Saga Cruises) und Odyssey of the Seas (Royal Caribbean International) werden im Jubiläumsjahr wieder drei internationale Kunden abgeliefert. Die Iona wird zudem das 50. Kreuzfahrtschiff aus Papenburg sein.
„Wir investieren unsere Gewinne seit jeher nachhaltig in unsere Mitarbeiter, den Standort Papenburg und unsere modernen Werftanlagen, um die Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Diese Kontinuität, gepaart mit unserem Schiffbau-Know-how, zeichnet uns aus“, so Tim Meyer.
An diese Größenordnungen war nicht zu denken, als Willm Rolf Meyer vor 225 Jahren die Werft als Thurm Werft am Papenburger Hauptkanal gründete. An diesem Standort befindet sich heute das Hotel Alte Werft und die Stadthalle Papenburg. Früh zeigte die MEYER WERFT diesen Pioniergeist, als sie als erste und einzige Werft der Region begann, Schiffe aus Eisen zu bauen und mit Dampfmaschinen auszurüsten. Zuvor waren alle Schiffe aus Holz gebaut worden. Der Raddampfer Triton war 1872 das erste Schiff der neuen Bauart. Joseph Lambert Meyer prägte als dritte Generation das Familienunternehmen diese Zeit, in der die Werft etwa 90% eines Schiffes selbst baute.
Im Jahr 1913 baute das Unternehmen mit der Graf Goetzen ein Schiff, das bis heute im Einsatz ist. Dieses Kombischiff für Passagiere und Fracht wurde nach dem Bau wieder in seine Einzelteile zerlegt, in Kisten verpackt, an den Tanganyikasee im heutigen Tansania transportiert und dort wieder zusammengesetzt. In ihrer mehr als 100 Jahre langen Geschichte lieferte das Schiff Stoff für zahlreiche Legenden, die in Bücher und Filmen verarbeitet wurden.
Die beiden Weltkriege sowie die Weltwirtschaftskrise führten die Werft in eine schwierige Zeit. Aufgrund der früheren Entscheidung gegen den Bau von Marineschiffen, konnte die Werft den Wiederaufbau erfolgreich gestalten. Mit dem Feuerschiff Elbe 1 (Bürgermeister Oswald) lieferte die MEYER WERFT 1948 einen Neubau ab, der eine insgesamt neun Jahre lange Bauzeit mit vielen Unterbrechungen hinter sich hatte. Die Ablieferung der Elbe 1 erfolgte 1948. Die Fertigstellung des Schiffes erwies sich als wichtig für die gesamte Region, denn für die Überführung über die Ems wurden Brücken und Eisenbahnlinien wieder funktionsfähig gemacht.
In der Nachkriegszeit konnte Joseph-Franz Meyer internationale Märkte erschließen. Das Kombischiff Mauritius war Anfang der 50er Jahre ein wichtiger Auftrag des britischen Commonwealth. Die Mauritius war nach den Vorschriften des Britischen Lloyds und des Ministry of Transport für den Einsatz in der damaligen britischen Kolonie Mauritius gebaut worden.
Ende der 50er Jahre begann eine langjährige Partnerschaft mit dem südostasiatischen Inselstaat Indonesien, der viele neue Passagierschiffen in Auftrag gab. Insgesamt wurden 34 Schiffe für Indonesien gebaut. Zudem waren sowohl der Bau vieler Fähren für skandinavische Reedereien als auch der Einstieg in den Gastankermarkt ein Verdienst von Joseph-Franz und Godfried Meyer. Und wiederum war es ein ungewöhnlicher und mutiger Schritt, der 1974 die Weiterentwicklung des Unternehmens maßgeblich beeinflusste: Mitten im Kalten Krieg nahm die Werft den Auftrag zum Bau von sechs Gastankern für die damalige Sowjetunion an – und gleichzeitig baute sie die dazu erforderliche neue Werft am Stadtrand Papenburgs direkt an der Ems auf.
„Die Randlage Papenburgs führte sehr frühzeitig zu einer starken internationalen Ausrichtung der Werft auf den Export und auf komplexe Spezialschiffe wie z.B. Kreuzfahrtschiffe. Heute verfügen wir mit der MEYER WERFT, NEPTUN WERFT UND MEYER TURKU über ein internationales Netzwerk von Werften, die zusammen unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern“, so Jan Meyer.
Mit der neuen Kompaktwerft am heutigen Standort und dem erfolgreichen Einstieg in den Kreuzfahrtmarkt zu Beginn der 80er Jahre begann die Entwicklung zu einem der führenden europäischen Schiffbauunternehmen. In zahlreichen Investitionsschritten gelang es dem mittelständischen Unternehmen, stetig die Werftanlagen und das Know-how der Mitarbeiter kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Mit zwei großen Baudockhallen, einem innovativen Laser- und Rohrzentrum sowie einer großen und hochspezialisierten Lieferantenstruktur konnte die Werft ihre Marktstellung etablieren. Aktuell entsteht ein hochmodernes Logistikzentrum.
Die Homeric war 1986 das erste anspruchsvolle Großprojekt im Kreuzfahrtmarkt, das die Papenburger MEYER WERFT fertigstellte. Mit diesem Schiff erfolgte eine zentrale Weichenstellung der jüngeren Vergangenheit. Der anhaltende Boom im Kreuzfahrtmarkt tat seinen Teil dazu. Der Standort an der Ems, der auch manchmal kontroverse Diskussionen lieferte, war offenkundig ein richtiger Standort, um über Jahrhunderte erfolgreich Kreuzfahrt- und andere Spezialschiffe zu bauen.
Die jüngste Pionierleistung der MEYER WERFT ist die AIDAnova, die 2018 als erstes Kreuzfahrtschiff der Welt mit einem emissionsarmen Flüssiggas-Antrieb an AIDA Cruises abgeliefert wurde. Bis 2023 baut die MEYER WERFT weitere sieben Kreuzfahrtschiffe mit dem umweltfreundlichen Antrieb in Papenburg.
Heute ist die MEYER Gruppe ein Familienunternehmen mit drei Werften in Papenburg, Rostock-Warnemünde und Turku (Finnland). Weitere Unternehmen der MEYER Gruppe sind als Spezialisten bei der Konstruktion und beim Bau der Schiffe auf den drei Werften beteiligt.
In der Unternehmensgeschichte der MEYER WERFT spielen seither auch soziale Aspekte eine wichtige Rolle. So ist die Werft Mitbegründer der Berufsgenossenschaft Metall, gründete früh eine Betriebskrankenkasse und war mit der Gründung der Berufsschule Papenburg ein Pionier der beruflichen und schulischen Ausbildung. Die betriebliche Mitbestimmung durch einen Betriebsrat gibt es im Unternehmen bereits seit mehr als 90 Jahren. Heute ermöglicht es die Kita Nautilus den Werftmitarbeitern, Familie und Beruf miteinander zu kombinieren.
Für die Belegschaft, die Stadt und die gesamte Region ist die Werft in Papenburg immer von Bedeutung gewesen.
Weitere Informationen zur umfangreichen Unternehmensgeschichte und zum Jubiläum findet man online auf www.meyerwerft.de. Die Website hat jetzt ein vollständig neues Design erhalten.
Ab sofort ist auch das Buch “Schiffbauer aus Leidenschaft” in Handel erhältlich, das vom Hamburger Verlag planet c herausgegeben wird. Auf 228 Seiten zeigt das Buch die Geschichte der Werft, stellt die Menschen hinter den Schiffen vor und veranschaulicht den hochkomplexen Kreuzfahrtschiffbau.
Eine Jubiläumsfeier zum Geburtstag am 28. Januar 2020 findet nicht statt, sondern die Belegschaft wird sich zu einer kurzen Betriebsinformation an diesem Tag versammeln.
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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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PC von der Steuer absetzen 2026: So funktioniert die Sofortabschreibung für Hardware & Software
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
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Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
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Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
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Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
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GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
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Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
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BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
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Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
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Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
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Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
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Niedersachsen erleichtert Grundsteuer-Erlass in Härtefällen für Kommunen
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
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Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
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