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225 Jahre Pioniergeist auf der MEYER WERFT

Emsländischer Schiffbauer feiert Jubiläum und liefert 50. Kreuzfahrtschiff
Papenburg, Januar 2020 – Die MEYER WERFT feiert Geburtstag: Am 28. Januar 2020 jährt sich die Gründung der Werft in Papenburg an der Ems zum 225. Mal. Im Januar 1795 wurde die Werft als Thurm Werft von Willm Rolf Meyer in der heutigen Stadtmitte gegründet. Die MEYER WERFT ist heute in der siebten Generation im Familienbesitz.
„Es ist sehr außergewöhnlich, dass wir auf 225 Jahre Schiffbau zurückblicken dürfen. Wir haben es geschafft, unser Familienunternehmen mit Pioniergeist und Mut stetig weiterzuentwickeln und an den Markt anzupassen, so dass wir uns gegen staatliche und teilweise staatliche Konkurrenten behaupten“, so Bernard Meyer.
Das Team in Papenburg, das gemeinsam aktuell drei Kreuzfahrtschiffe im Jahr fertigstellt, ist auf 3625 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Zusätzlich sind hunderte Lieferanten und Partnerfirmen mit tausenden Mitarbeitern beteiligt, bei denen die MEYER WERFT somit ebenfalls Beschäftigung sichert.
Im Jubiläumsjahr ist die MEYER WERFT weiterhin auf Wachstumskurs und knackt die Marke von 400.000 BRZ bei den abgelieferten Schiffen. Mit der Iona (P&O Cruises), Spirit of Adventure (Saga Cruises) und Odyssey of the Seas (Royal Caribbean International) werden im Jubiläumsjahr wieder drei internationale Kunden abgeliefert. Die Iona wird zudem das 50. Kreuzfahrtschiff aus Papenburg sein.
„Wir investieren unsere Gewinne seit jeher nachhaltig in unsere Mitarbeiter, den Standort Papenburg und unsere modernen Werftanlagen, um die Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Diese Kontinuität, gepaart mit unserem Schiffbau-Know-how, zeichnet uns aus“, so Tim Meyer.
An diese Größenordnungen war nicht zu denken, als Willm Rolf Meyer vor 225 Jahren die Werft als Thurm Werft am Papenburger Hauptkanal gründete. An diesem Standort befindet sich heute das Hotel Alte Werft und die Stadthalle Papenburg. Früh zeigte die MEYER WERFT diesen Pioniergeist, als sie als erste und einzige Werft der Region begann, Schiffe aus Eisen zu bauen und mit Dampfmaschinen auszurüsten. Zuvor waren alle Schiffe aus Holz gebaut worden. Der Raddampfer Triton war 1872 das erste Schiff der neuen Bauart. Joseph Lambert Meyer prägte als dritte Generation das Familienunternehmen diese Zeit, in der die Werft etwa 90% eines Schiffes selbst baute.
Im Jahr 1913 baute das Unternehmen mit der Graf Goetzen ein Schiff, das bis heute im Einsatz ist. Dieses Kombischiff für Passagiere und Fracht wurde nach dem Bau wieder in seine Einzelteile zerlegt, in Kisten verpackt, an den Tanganyikasee im heutigen Tansania transportiert und dort wieder zusammengesetzt. In ihrer mehr als 100 Jahre langen Geschichte lieferte das Schiff Stoff für zahlreiche Legenden, die in Bücher und Filmen verarbeitet wurden.
Die beiden Weltkriege sowie die Weltwirtschaftskrise führten die Werft in eine schwierige Zeit. Aufgrund der früheren Entscheidung gegen den Bau von Marineschiffen, konnte die Werft den Wiederaufbau erfolgreich gestalten. Mit dem Feuerschiff Elbe 1 (Bürgermeister Oswald) lieferte die MEYER WERFT 1948 einen Neubau ab, der eine insgesamt neun Jahre lange Bauzeit mit vielen Unterbrechungen hinter sich hatte. Die Ablieferung der Elbe 1 erfolgte 1948. Die Fertigstellung des Schiffes erwies sich als wichtig für die gesamte Region, denn für die Überführung über die Ems wurden Brücken und Eisenbahnlinien wieder funktionsfähig gemacht.
In der Nachkriegszeit konnte Joseph-Franz Meyer internationale Märkte erschließen. Das Kombischiff Mauritius war Anfang der 50er Jahre ein wichtiger Auftrag des britischen Commonwealth. Die Mauritius war nach den Vorschriften des Britischen Lloyds und des Ministry of Transport für den Einsatz in der damaligen britischen Kolonie Mauritius gebaut worden.
Ende der 50er Jahre begann eine langjährige Partnerschaft mit dem südostasiatischen Inselstaat Indonesien, der viele neue Passagierschiffen in Auftrag gab. Insgesamt wurden 34 Schiffe für Indonesien gebaut. Zudem waren sowohl der Bau vieler Fähren für skandinavische Reedereien als auch der Einstieg in den Gastankermarkt ein Verdienst von Joseph-Franz und Godfried Meyer. Und wiederum war es ein ungewöhnlicher und mutiger Schritt, der 1974 die Weiterentwicklung des Unternehmens maßgeblich beeinflusste: Mitten im Kalten Krieg nahm die Werft den Auftrag zum Bau von sechs Gastankern für die damalige Sowjetunion an – und gleichzeitig baute sie die dazu erforderliche neue Werft am Stadtrand Papenburgs direkt an der Ems auf.
„Die Randlage Papenburgs führte sehr frühzeitig zu einer starken internationalen Ausrichtung der Werft auf den Export und auf komplexe Spezialschiffe wie z.B. Kreuzfahrtschiffe. Heute verfügen wir mit der MEYER WERFT, NEPTUN WERFT UND MEYER TURKU über ein internationales Netzwerk von Werften, die zusammen unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern“, so Jan Meyer.
Mit der neuen Kompaktwerft am heutigen Standort und dem erfolgreichen Einstieg in den Kreuzfahrtmarkt zu Beginn der 80er Jahre begann die Entwicklung zu einem der führenden europäischen Schiffbauunternehmen. In zahlreichen Investitionsschritten gelang es dem mittelständischen Unternehmen, stetig die Werftanlagen und das Know-how der Mitarbeiter kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Mit zwei großen Baudockhallen, einem innovativen Laser- und Rohrzentrum sowie einer großen und hochspezialisierten Lieferantenstruktur konnte die Werft ihre Marktstellung etablieren. Aktuell entsteht ein hochmodernes Logistikzentrum.
Die Homeric war 1986 das erste anspruchsvolle Großprojekt im Kreuzfahrtmarkt, das die Papenburger MEYER WERFT fertigstellte. Mit diesem Schiff erfolgte eine zentrale Weichenstellung der jüngeren Vergangenheit. Der anhaltende Boom im Kreuzfahrtmarkt tat seinen Teil dazu. Der Standort an der Ems, der auch manchmal kontroverse Diskussionen lieferte, war offenkundig ein richtiger Standort, um über Jahrhunderte erfolgreich Kreuzfahrt- und andere Spezialschiffe zu bauen.
Die jüngste Pionierleistung der MEYER WERFT ist die AIDAnova, die 2018 als erstes Kreuzfahrtschiff der Welt mit einem emissionsarmen Flüssiggas-Antrieb an AIDA Cruises abgeliefert wurde. Bis 2023 baut die MEYER WERFT weitere sieben Kreuzfahrtschiffe mit dem umweltfreundlichen Antrieb in Papenburg.
Heute ist die MEYER Gruppe ein Familienunternehmen mit drei Werften in Papenburg, Rostock-Warnemünde und Turku (Finnland). Weitere Unternehmen der MEYER Gruppe sind als Spezialisten bei der Konstruktion und beim Bau der Schiffe auf den drei Werften beteiligt.
In der Unternehmensgeschichte der MEYER WERFT spielen seither auch soziale Aspekte eine wichtige Rolle. So ist die Werft Mitbegründer der Berufsgenossenschaft Metall, gründete früh eine Betriebskrankenkasse und war mit der Gründung der Berufsschule Papenburg ein Pionier der beruflichen und schulischen Ausbildung. Die betriebliche Mitbestimmung durch einen Betriebsrat gibt es im Unternehmen bereits seit mehr als 90 Jahren. Heute ermöglicht es die Kita Nautilus den Werftmitarbeitern, Familie und Beruf miteinander zu kombinieren.
Für die Belegschaft, die Stadt und die gesamte Region ist die Werft in Papenburg immer von Bedeutung gewesen.
Weitere Informationen zur umfangreichen Unternehmensgeschichte und zum Jubiläum findet man online auf www.meyerwerft.de. Die Website hat jetzt ein vollständig neues Design erhalten.
Ab sofort ist auch das Buch “Schiffbauer aus Leidenschaft” in Handel erhältlich, das vom Hamburger Verlag planet c herausgegeben wird. Auf 228 Seiten zeigt das Buch die Geschichte der Werft, stellt die Menschen hinter den Schiffen vor und veranschaulicht den hochkomplexen Kreuzfahrtschiffbau.
Eine Jubiläumsfeier zum Geburtstag am 28. Januar 2020 findet nicht statt, sondern die Belegschaft wird sich zu einer kurzen Betriebsinformation an diesem Tag versammeln.
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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