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4.500 Euro für gruselige Lesereihe


Finanzspritze aus Berlin für Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V.
PEWSUM/GREETSIEL. Schrecklich schaurig und zum Fürchten schön. Die Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V. (LAK) plant eine Reise durch die Gruselliteratur. Unter dem Motto: „Wer auszog, das Gruseln zu lernen…“ will sie jungen Leuten das Fürchten lehren. Dafür plant sie eine Lesereihe in einem alten Kellergewölbe in Greetsiel. Aber das kostet. Und das Geld ist bei jeder Kultureinrichtung knapp.
Da kam die Nachricht der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann jetzt wie gerufen. Die LAK erhält eine Finanzspritze aus Berlin von 4.500 Euro für die geplante Lesereihe.
Die LAK hatte 2019 den Auftrag für die kulturelle Belebung im Steinhaus, dem ältesten Gebäude in Greetsiel, angenommen. Dort gibt es einen alten Keller mit Gewölbe aus dem Jahr 1390. Für Geschäftsführerin Christine Schmidt ist dies der perfekte Ort für die schaurige Idee: „Gruselliteratur gab es in allen Epochen. Und es gibt sie für alle Generationen. Von alten Schauerromanen bis zu modernen Schriftstellern wie Steven King, von anspruchsvoller Literatur bis zu Schauergeschichten für Kinder und Jugendliche. Einen besseren Ort, um jungen Leuten Gruselliteratur näher zu bringen, gibt es nicht.“
Deshalb konzipierten Schmidt und ihr Team eine Lesereihe. Und stießen dabei auf ein Projekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters MdB (CDU) „Und seitab liegt die Stadt“. Damit werden Lesungen, literarische Reihen und andere Literaturveranstaltungen in ländlichen Räumen gefördert. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm für „Kultur in ländlichen Räumen.“ Das Programm ist für die LAK wie gemacht. Deshalb brachte Schmidt einen Förderantrag auf den Weg.
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Als Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Gitta Connemann auch für die Bereiche Kunst, Kultur und Medien zuständig. Deshalb steht sie im engen Kontakt mit der zuständigen Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (CDU). Connemann warb für den Antrag. Jetzt steht fest: die Lesereihe erhält eine Förderung von 4.500 Euro. Schmidt dankte Connemann für ihren Einsatz und fügte hinzu: „Jetzt wird es gruselig in Greetsiel.“
Connemann freut sich: „Seit fast 40 Jahren bereichert die LAK die Kulturlandschaft Ostfrieslands. Auch von der Corona-Krise lassen sich Christine Schmidt und ihr Team nicht entmutigen. Im Gegenteil: sie entwickeln kreative Ideen. Und zeigen damit: Kultur im ländlichen Raum ist innovativ und vielfältig. Deshalb ist ein Förderprogramm wie dieses auch so wichtig. Denn angesprochen wird die Kultur auf dem Land. Die LAK beweist: für Literatur vom Feinsten muss man sich nicht auf den Weg in die Metropole machen. Es reicht der Weg nach Greetsiel.“
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

