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Keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen

Studie ergibt keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen
In einer vom Niedersächsischen Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie ist untersucht worden, ob bzw. wie stark die in der Nähe von Erdgas-Förderanlagen wohnenden Menschen Schadstoffen ausgesetzt sind. Insbesondere die Bevölkerung im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen besorgt, nachdem für die Jahre 2014 und 2015 eine erhöhte Zahl hämatologischer Krebserkrankungen bei Männern festgestellt worden war. Die heute Verbänden und Initiativen vorgestellte Studie hat keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für die Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen ergeben.
Somit liegen erfreulicherweise für zwei Substanzen, die in der Diskussion um mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Erdgasförderung stehen, keine Hinweise auf eine aktuelle Belastung der Wohnbevölkerung vor. Eine Aussage zur Belastungssituation vor vielen Jahren, in denen spätere Krebserkrankungen ausgelöst worden sein könnten, lässt diese Studie indes nicht zu ─ zu dieser Frage hat das Sozialministerium eine weitere Studie erstellen lassen (s.u.).
Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärt anlässlich der heutigen Vorstellung der Studie: „Den Bürgerinnen und Bürgern, die mit Ihrer Bereitschaft zur Teilnahme die Durchführung der Studie überhaupt erst ermöglicht haben, gilt mein besonderer Dank! Es ist verständlich, dass sich viele Menschen angesichts eines erhöhten Auftretens bestimmter Krebsarten Sorgen machen. Ich bin erleichtert, dass die Anwohnerinnen und Anwohner laut Studie aktuell keiner Benzol- und Quecksilberbelastung aus der Erdgasindustrie ausgesetzt sind. Auch wenn nun zwei von uns in Auftrag gegebene Studien keine konkreten Hinweise auf krebsauslösende Faktoren ergeben haben, so müssen wir den Gesundheitsschutz im Umfeld dieser industriellen Anlagen weiter intensiv im Blick haben.“
Diejenigen Studienteilnehmerinnen und ‑teilnehmer, die angegeben hatten, dass sie ihre persönlichen Untersuchungsergebnisse erfahren möchten, werden diese in Kürze schriftlich erhalten.
Erläuterung der Studie:
Die „Human-Biomonitoring-Studie“ (HBM-Studie) hat das Institut der Poliklinik für Arbeits‑, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Dieses hat untersucht, ob bzw. in welchem Umfang Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer wohnlicher Nähe zu Anlagen der Erdgasförderung einer verstärkten Benzol- und Quecksilberbelastung ausgesetzt sind. Diese beiden toxischen Stoffe fallen typischerweise bei der Erdgasförderung an und können somit als Indikatoren für die Umgebungsbelastungen durch die Erdgasförderung angesehen werden.
Zur Bewertung der Belastungssituation wurden innerhalb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zwei Gruppen verglichen: Die sogenannte Untersuchungsgruppe, die in der Nähe von Erdgasförderanlagen angesiedelt war, setzte sich mehrheitlich zusammen aus volljährigen Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Bothel. Hierbei wurden die zwei Untergruppen „Nichtraucher in Nichtraucher-Haushalten“ (65 Personen) und „aktive Raucher“ (36 Personen) getrennt betrachtet. Für die zweite Gruppe, die Kontrollgruppe, wurden Probanden rekrutiert, die im Norden des Landkreises Rotenburg (Wümme) und somit abseits von Erdgasförderanlagen wohnen. Hierbei wurden ausschließlich Nichtraucher in Nichtraucher-Haushalten ausgewählt (78 Personen).
Im Sommer und im Herbst 2018 wurden Urinproben der Studienteilnehmerinnen und
‑teilnehmer sowie Luftproben im Innenraum sowie in der Außenluft gesammelt. Parallel zur Probenahme füllten die Probanden Fragebögen aus, damit bei den späteren Auswertungen auch individuelle Faktoren kontrolliert werden konnten. Im Urin wurden die S‑Phenylmerkaptursäure als spezifischer Biomonitoringparameter für Benzolbelastungen, Quecksilber sowie Cotinin und Kreatinin untersucht. In den Luftproben wurden Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) bestimmt.
Für keinen der Parameter konnte für die Nichtraucher ein Unterschied zwischen der Untersuchungsgruppe und der Kontrollgruppe festgestellt werden. Auch an Tagen, für die einige Probanden Fackelarbeiten an den Erdgasförderanlagen angegeben hatten, konnten keine Erhöhungen von Benzol- oder Quecksilberkonzentrationen nachgewiesen werden.
Die Vorgeschichte:
Im Rahmen der Sonderauswertung von Daten des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen (EKN) war für die Jahre 2014 und 2015 in der Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine erhöhte Anzahl von hämatologischen Krebserkrankungen bei Männern aufgefallen. Eine vom Landkreis durchgeführte Untersuchung in der Samtgemeinde Bothel lieferte 2017 Hinweise, dass vor allem eine wohnliche Nähe zu Bohrschlammgruben einen Zusammenhang zu hämatologischen Krebserkrankungen aufweisen könnte. Für die wohnliche Nähe zu Anlagen der Erdgasförderung war nur ein schwacher Hinweis zu finden. Das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium gab daraufhin zwei Studien in Auftrag:
- Mit der in dieser Pressemitteilung beschriebenen 2018 gestarteten Human-Biomonitoring-Studie (HBM-Studie) wurde die aktuelle Schadstoffbelastung der im Umfeld von Anlagen der Erdgasindustrie lebenden Menschen untersucht.
- 2017 war bereits die Abstandsstudie in Auftrag gegeben worden, bei der vorhandene Daten ausgewertet wurden mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang von Kohlenwasserstoffförderung und Krebshäufungen. Im Rahmen der Abstandsstudie wurde ein Gebiet von 15 Landkreisen in den Blick genommen, die im Wesentlichen den sich über Niedersachsen erstreckenden Gürtel an Erdgas- und Erdölförderung abdecken. Die vom Institut für Arbeits‑, Sozial- und Umweltmedizin des Klinikums der Universität München erarbeitete Studie basiert auf einem Fall-Kontroll-Ansatz: Hierbei werden die Daten von an hämatologischen Krebserkrankungen erkrankten Personen bzw. „Fällen“ mit denen nicht erkrankter Personen, den „Kontrollen“, verglichen. Es wird untersucht, ob die Verteilung der interessierenden möglichen Risiken bei beiden Gruppen ähnlich ist oder ob es Unterschiede gibt. Es wurden knapp 4.000 in den Jahren 2013 bis 2016 erstmalig diagnostizierte Fälle hämatologischer Krebserkrankungen aus diesem Gebiet mit knapp 16.000 zufällig aus den Einwohnermelderegistern gewählten Kontrollen verglichen.
Hinweis:
Den Abschlussbericht der HBM-Studie finden Sie unter folgendem Link:
www.ms.niedersachsen.de > Gesundheit und Pflege > Gesundheit > Human-Biomonitoring
Service:
Weitere Informationen zur Krebsclusteruntersuchung in der Samtgemeinde Bothel finden Sie unter:
www.nlga.niedersachsen.de > Umweltmedizin > Umweltepidemiologie > Krebsclusteruntersuchungen > Krebsclusteruntersuchung in der Samtgemeinde Bothel
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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
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Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
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