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PC von der Steuer absetzen 2026: So funktioniert die Sofortabschreibung für Hardware & Software
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
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Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
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Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
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Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
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GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
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Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
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BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
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Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
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Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
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Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
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Armut in Deutschland: Neuer Höchststand erreicht!
Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich – 13,3 Millionen Menschen in Armut
Der neue Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ liefert alarmierende Ergebnisse: Die soziale Spaltung in Deutschland nimmt weiter zu. Mit 13,3 Millionen betroffenen Menschen steigt die Armutsquote auf einen Höchststand von 16,1 Prozent.
Alarmierende Trends bei zentralen Bevölkerungsgruppen
Die Kluft zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vergrößert sich stetig. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Frauen und Alleinerziehende.
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Senioren: Mit einer Quote von 19,5 Prozent ist fast jede fünfte Person ab 65 Jahren armutsgefährdet. Bei Frauen über 75 Jahren liegt der Wert sogar bei 21,3 Prozent. Der Lebensabend droht zunehmend zur Armutsfalle zu werden.
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Haushaltstypen: Alleinlebende und Alleinerziehende tragen das höchste Risiko. Mit Armutsquoten von 30,3 Prozent bei Alleinlebenden und 28,9 Prozent bei Alleinerziehenden ist etwa jede dritte Person in diesen Lebenslagen von Armut betroffen.
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Geschlechterunterschiede: Frauen sind mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent.
Bei dem verwendeten Beitragsbild handelt es sich um eine KI-generierte Illustration, die dazu dient, das Thema des Artikels visuell zu veranschaulichen.
AnzeigeMaterielle Not und regionale Unterschiede
Die Auswirkungen der Armut sind längst im Alltag angekommen – sei es bei der Entscheidung für eine vollwertige Mahlzeit oder beim Verzicht auf Teilhabe. Insgesamt 4,6 Millionen Menschen leben in erheblicher materieller Entbehrung, darunter etwa 1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche sowie 650.000 Altersrentner.
Auch regional driftet Deutschland auseinander. Während in Bayern etwa jede achte Person armutsgefährdet ist, betrifft dies in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Quote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf nunmehr 14,9 Prozentpunkte.
Kritik an Kürzungsplänen
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt eindringlich vor den Folgen aktueller politischer Debatten über Sozialkürzungen. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände“, so Rock.
Er kritisiert insbesondere geplante Einschnitte beim Wohngeld, Unterhaltsvorschuss sowie in der Jugend- und Eingliederungshilfe. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt der Hauptgeschäftsführer.
Sein Appell an die Bundesregierung ist deutlich: Der aktuelle Kurs müsse gestoppt werden, um eine Politik zu etablieren, die Armut aktiv bekämpft, statt sie lediglich zu verwalten.
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Illegaler Tierhandel 2025 – Immer mehr Fälle aufgedeckt
Ein herzkranker illegal transportierter Hundewelpe. Copyright: Tierheim Freital
Illegaler Heimtierhandel: Fallzahlen steigen 2025 erneut an
Eine neue Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt einen besorgniserregenden Trend: Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren nimmt wieder zu. Besonders die Belastung für Tierheime und das Leid der oft kranken Tiere erreichen neue Höchststände.
Der illegale Heimtierhandel bleibt eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Laut der aktuellen Statistik wurden im Jahr 2025 mindestens 2.250 Tiere in 257 aufgedeckten Fällen registriert. Damit steigen die Zahlen nach einem vorübergehenden Rückgang nach der Coronapandemie wieder deutlich an. Da die Dunkelziffer massiv sein dürfte, bilden diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs ab.
Skrupelloses Geschäft mit dem Tierleid
Die betroffenen Tiere werden meist unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet und viel zu jung illegal transportiert. „Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter“, warnt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Hunden und Katzen geraten zunehmend auch exotische Wildtiere in den Fokus der Schmuggler.
Die Zahlen für 2025 im Überblick:
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Hunde: 598 Tiere (vor allem Moderassen wie Zwergspitze, Malteser und Pudel).
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Katzen: 56 Tiere.
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Andere Arten: 1.596 Tiere, darunter Landschildkröten, Vogelspinnen, aber auch Exoten wie Affen, Zebras und ein Serval.
Die Hauptregionen für Aufgriffe waren Bayern, Sachsen und Hamburg. Als häufigstes Herkunftsland wurde bereits zum zehnten Mal in Folge Rumänien identifiziert, gefolgt von Bulgarien.
Forderungen nach strengeren Gesetzen
Um dem kriminellen Handel das Handwerk zu legen, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren oder zumindest eine strikte Identitätspflicht für Verkäufer auf Online-Portalen. Ein Lichtblick ist die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, welche die Rückverfolgbarkeit verbessern soll.
Tierheime am Limit
Die Folgen des illegalen Handels tragen oft die ohnehin überlasteten Tierheime. Die beschlagnahmten Tiere sind häufig schwer krank und benötigen eine kostenintensive medizinische Betreuung. Trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, Tierheime finanziell zu unterstützen, fehlen im Bundeshaushalt 2026 bislang die entsprechenden Mittel. Der Tierschutzbund sieht die Bundesregierung hier dringend in der Pflicht, um den drohenden Kollaps der Einrichtungen abzuwenden.
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!
























